Datum: 08.04.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zustimmung zu den Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Dischingen
2 Bebauungsplan "Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange; - Billigung des Planentwurfs - Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Deckblattänderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan "Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung" - Billigung des Planentwurfs - Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden
3 Flächennutzungsplan Dischingen - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen - Billigung des Flächennutzungsplanentwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden
4 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schrai – Erweiterung" in Eglingen; Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Satzungsbeschluss
5 Bebauungsplan "Kappelesäcker" in Frickingen; Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Satzungsbeschluss
6 Bebauungsplan "Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil" in Dunstelkingen; Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Satzungsbeschluss
7 Behandlung der Urnen nach Ablauf der Ruhezeit bei Urnenstelenkammern
8 Einvernehmen zu Bauanträgen
8.1 Baugesuch Tektur Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Leonrodtweg 3, Dischingen
8.2 Baugesuch Bauvoranfrage: Errichtung einer Lagerhalle, Flurstück Nr. 154, Baumgasse, Eglingen
8.3 Baugesuch Errichtung einer neuen Dachgaube, An der Halde 20, Dischingen
8.4 Baugesuch Antrag auf Genehmigung einer Erdaufschüttung / Erdauffüllung, Flst. Nr. 2038, Höll, Dischingen
8.5 Baugesuch Garagenabbruch und Garagenneubau, Karlstr. 26, Dischingen
9 Bekanntgaben
9.1 Zuwendungsbescheid Brückensanierung Iggenhausen
9.2 Zuwendungsbescheid Abwasserableitung Frickingen und Katzenstein
9.3 Förderbescheid Stilllegung Kläranlage Katzenstein / Anbindung an Kläranlage Dattenhausen
9.4 Bekanntgabe Städtebauförderung
9.5 Bekanntgabe Termine
10 Anfragen

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1. Zustimmung zu den Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass in der Feuerwehrhauptversammmlung und in den Abteilungsversammlungen der Teilortfeuerwehren gemäß § 8 Absatz 2 Feuerwehrgesetz (FwG) Wahlen stattgefunden haben. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis:

Feuerwehrkommandant                        Hartmut Müller
Stv. Feuerwehrkommandant                Michael Vetter (neu)

Feuerwehrabteilung Dischingen
Feuerwehrabteilungskommandant Daniel Faber
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Markus Göttle

Feuerwehrabteilung Ballmertshofen
Feuerwehrabteilungskommandant         Karl Josef Wieland (neu)
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant        Martin Schmidt (neu)
2. Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Markus Schmid (neu)

Feuerwehrabteilung Demmingen
Feuerwehrabteilungskommandant        Patrick Dänner (neu)
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant        Raphael Sing (neu)

Feuerwehrabteilung Dunstelkingen
Feuerwehrabteilungskommandant        Kilian Hägele (neu)
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant        Dominik Götz (neu)

Feuerwehrabteilung Eglingen
Feuerwehrabteilungskommandant        Thomas Kinzler (neu)
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant        Tobias Urban (neu) 
2. Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Daniel Neufischer (neu)
Feuerwehrabteilung Frickingen
Feuerwehrabteilungskommandant        Bernd Eberle
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant        Daniel Bosch (neu)


Anbei weitere Informationen zu den Feuerwehr(abteilungs)kommandanten:

Feuerwehrkommandant Hartmut Müller
01.01.1981 Eintritt in die FFW, Abt. Dischingen
Ausbildung: Truppmann 1983, Sprechfunker 1984
Atemschutzgeräteträger 1987 , Truppführer 1988
Maschinist für Löschfahrzeuge 1993, Gruppenführer 1993
Ausbildung Führungskräfte 1995, Motorsägenlehrgang 1995
Zugführer 1997
Techn. Hilfeleistung mit Rüst- und Gerätewagen 1997
Defi-Kurs 2005,  1,5 Tage Schulung Drehleiter Neresheim
Kommandantenlehrgang 2006
Seminar Patientengerechte Unfallrettung 2007
Fahrsicherheitstraining für Einsatzfahrzeuge 2010
Seminar Türöffnung 2013

Sonstiges:
zahlreiche Einsätze mitgemacht und auch dokumentiert
2007 Übergabe HLF 20/16 – Planung maßgeblich beteiligt
Dez. 2011 Einweihung neue Magazin – Halle Fa. Riffel
2013 MTW – Planung maßgeblich beteiligt
Unterstützung Fahrzeugbeschaffungen der Abteilung Eglingen, 
Demmingen und Frickingen.
Deutsches Feuerwehr Ehrenkreuz in Bronze 2015
Dienstgrad: Seit 2015 Leitender Hauptbrandmeister
1999 – 07./24.03.2014 Abteilungskommandant Abt. Dischingen
Wahl 14.03.2014 zum Feuerwehrkommandant Freiwillige Feuerwehr Dischingen, Wiederwahl 29.03.2019

Stellvertretender Feuerwehrkommandant Michael Vetter (neu)
Eintritt 1994 Freiwillige Feuerwehr Heidenheim Abteilung Kleinkuchen und 1999 in die Freiwillige Feuerwehr Dischingen
Ausbildung: Zugführer und Sprechfunkausbilder
Sonstiges: Verleihung Ehrenkreuz des Kreisfeuerwehrverbands Heidenheim in Silber am 14.03.2014
Dienstgrad: Oberbrandmeister
Wahl zum stellvertretenden Kommandanten am 29.03.2019 (bereits im Amt 2009-2014)


Abteilungskommandant Dischingen Daniel Faber
Eintritt 1998
Ausbildung: Truppmann, Truppführer, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Maschinist, Gerätewart, Jugendfeuerwehrwart, Gruppenführer, Angehöriger Defibrillator-Gruppe, Zugführer. 
Wahl zum stellvertretenden Abteilungskommandanten 09.03.2012 (bis 2014)
Wahl zum Abteilungskommandant Dischingen am 07.03.2014, Wiederwahl am 23.03.2019
Dienstgrad: Brandmeister seit 2015


Stellvertretender Abteilungskommandant Dischingen Markus Göttle
Ausbildung: Truppmann, Truppführer, Sprechfunker, Atemschutz, Maschinist, Gerätewart, Gruppenführer
Wahl zum Stellvertretenden Abteilungskommandant Dischingen am 07.03.2014, Wiederwahl am 23.03.2019
Dienstgrad: Löschmeister seit 2015

Abteilungskommandant Ballmertshofen Karl-Josef Wieland
Eintritt Jugendfeuerwehr 1998
- Übertritt in die aktive Wehr 2000
16.03.2009-08.03.2019 stv. Abteilungskommandant Ballmertshofen (Wiederwahl am 07.03.2014)
Ausbildung: Grundausbildung, Sprechfunker, Atemschutzlehrgang, Maschinist, Truppführer, Gruppenführer, Zugführer
Dienstgrad: Brandmeister
Wahl zum Abteilungskommandant Ballmertshofen am 08.03.2019


Stellvertretender Feuerwehrabteilungskommandant Ballmertshofen Martin Schmidt (neu)
Ausbildung: Truppführer, Gruppenführer
Dienstgrad: Oberlöschmeister
Wahl zum stv. Abteilungskommandanten am 08.03.2019


2. Stellvertretender Feuerwehrabteilungskommandant Ballmertshofen 
Markus Schmid (neu)
Dienstgrad Löschmeister
Wahl zum stv. Abteilungskommandanten am 08.03.2019


Abteilungskommandant Demmingen Patrick Dänner
Ausbildung: Truppmann
Dienstgrad: Feuerwehrmann
Wahl zum Abteilungskommandanten am 16.03.2019
§ 8 Absatz 5 FwG lautet: „Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandanten, ihre Stellvertreter und die Unterführer dürfen nur bestellt werden, wenn sie die für ihr Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet fachliche Qualifikationen sowie persönliche und die charakterlichen Eigenschaften für Amt und Führung der Einheiten zu besitzen.
Die fachlichen Voraussetzungen für einen Abteilungskommandanten sind in der Verwaltungsvorschrift über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwV-Feuerwehrausbildung nebst Anlage 1) geregelt.

Auszug 1.5 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 – FwDV „ Ausgabe 01.2012
Die befristete Wahrnehmung einer Führungsfunktion soll nur Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehr übertragen werden, die mindestens die Ausbildung für die vorhergehende
Führungsfunktion erfolgreich abgeschlossen haben.
Die befristete Wahrnehmung einer Funktion ohne erfolgreichen Abschluss der hierfür erforderlichen Ausbildung soll auf zwei Jahre begrenzt werden, in denen die erforderliche Ausbildung zu erwerben ist.

Voraussetzungen sind Lehrgänge für:
- Truppführer (Trupp = 1 Truppführer + 1 Truppmann)
- Gruppenführer (Gruppe = 1 Gruppenführer + 8 Feuerwehrleute)
Die Truppführerausbildung liegt bei Patrick Dänner nicht vor, deshalb kann der Gemeinderat einer Bestellung zum Abteilungskommandanten gemäß § 8 Absatz 2 FwG noch nicht zustimmen. Gleiches gilt auch in Bezug auf die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dischingen (FwS90).

Lösung:
Bestellung von Patrick Dänner zum Feuerwehrkommandanten für organisatorische Dinge und kommissarische Bestellung vom bisherigen Feuerwehrabteilungskommandanten Martin Schmidt für die Einsatzleitung bis die notwendigen Ausbildungen abgeschlossen sind.


Stellvertretender Abteilungskommandant Demmingen Raphael Sing
Ausbildung: Truppmann, Truppführer
Dienstgrad: Oberfeuerwehrmann
Wahl zum stellvertretenden Abteilungskommandanten am 16.03.2019
Es fehlt noch der notwendige Gruppenführerlehrgang. Dieser ist unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Jahren nachzuholen. 
Feuerwehrabteilungskommandant Dunstelkingen        Kilian Hägele (neu)
Ausbildung: Truppmann, Truppführer, Gruppenführer
Dienstgrad: Löschmeister
Wahl zum Kommandanten am 12.01.2019


Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Dunstelkingen Dominik Götz (neu)
Ausbildung: Truppmann
Dienstgrad: Feuerwehrmann
Wahl zum stellvertretenden Kommandanten am 12.01.2019
Es fehlt noch der Gruppenführerlehrgang. Dieser ist unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Jahren nachzuholen. 


Abteilungskommandant Thomas Kinzler
Ausbildung: Truppmann, Truppführer, Gruppenführer
Dienstgrad: Löschmeister
Wahl zum Abteilungskommandanten am 17.03.2019


Stellvertretender Abteilungskommandant Eglingen Tobias Urban
Ausbildung: Truppmann, Truppführer, Gruppenführer
Dienstgrad: Löschmeister
Wahl zum stellvertretenden Abteilungskommandanten am 17.03.2019


2. Stellvertretender Abteilungskommandant Eglingen Daniel Neufischer
Ausbildung: Truppmann, Truppführer
Dienstgrad: Oberfeuerwehrmann
Wahl zum stellvertretenden Abteilungskommandanten am 17.03.2019

Abteilungskommandant Frickingen Bernd Eberle
Ausbildung:
01.01.1998 Eintritt in die Feuerwehr Frickingen
1998 Grundausbildung/ Truppmann 
2005 Funker, Motorsägekurs
2007 Atemschutzgeräteträger
2008 Maschinist für Löschfahrzeuge
2009 Truppführer
2010 Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann
2012 Gruppenführer in Bruchsal
Dienstgrad: Oberlöschmeister seit 2015
Ausschussmitglied im Kreisfeuerwehrverband Heidenheim 

Wahl zum Abteilungskommandanten am 25.02.2012, Wiederwahl am 16.03.2019


Stellvertretender Abteilungskommandant Frickingen Daniel Bosch
Ausbildung: Truppmann, Truppführer
Wahl zum stellvertretenden Abteilungskommandanten am 16.03.2019

Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant und ihre Stellvertreter dürfen nur bestellt werden, wenn sie die für ihr Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen gemäß § 8 Absatz 5 FwG. 
Die gewählten Feuerwehrkameraden aus Dischingen, Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen besitzen diese Voraussetzungen durch die notwendigen Schulungen und den bisher geleisteten Feuerwehrdienst.

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2. Bebauungsplan "Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange; - Billigung des Planentwurfs - Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Deckblattänderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan "Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung" - Billigung des Planentwurfs - Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Stefanie Schwarzinger vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG in Hermaringen begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass für den östlichen Teil des Plangebietes ein genehmigter Bebauungsplan „Blasenfeld“ aus dem Jahre 1994 vorliegt. Dieses als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Baugebiet kam allerdings nie zur Umsetzung, nachdem sich die Erschließung als äußerst kostenintensiv erwiesen hat. 
Nachdem ein örtlicher Gewerbebetrieb eine Teilfläche des Geltungsbereiches mit einer Lagerhalle bebauen wollte, wurde das bisher festgesetzte Plangebiet mit GR-Beschluss vom 26.10.2009 im Rahmen eines Bebauungsplanes „Blasenfeld – 1. Änderung“ auf einer Teilfläche von ca. 5.800 m² von einem allgemeinen Wohngebiet in ein eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO und die Restfläche in ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO umgewandelt.
Dieser Bebauungsplan gelang nicht zur Rechtskräftigkeit. 
Nachdem der örtliche Gewerbebetrieb nun außerdem die Fläche des Flst.-Nr. 887 der Gemarkung Eglingen zu seinem Betrieb dazu nehmen möchte, wurde das Bebauungsplanverfahren „Blasenfeld- 1. Änderung“ seitens der Gemeinde eingestellt und der Bebauungsplan „Blasenfeld – 1. Änderung und Erweiterung“ in Auftrag gegeben. Im Osten sollen Flächen für die Lagerung von Beton- und Ziegelabbruch geschaffen werden. Im südwestlichen Bereich soll ein mobiler Brecher aufgestellt werden. 
Der Vorentwurf wurde bei einem Scoping-Termin am 09.05.2018 auf dem Landratsamt Heidenheim mit den betroffenen Fachbereichen der Landkreisverwaltung abgestimmt. 
Der Ortschaftsrat Eglingen hat in seiner Sitzung am 22.05.2018 öffentlich über den Vorentwurf beraten und diesem mit einer geringfügigen Änderung des Pflanzgebotes im westlichen und nördlichen Geltungsbereich zugestimmt.
Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanvorentwurf „Blasenfeld – 1. Änderung und Erweiterung“ mit integriertem Grünordnungsplan und den örtlichen Bauvorschriften in seiner Sitzung am 28.05.2018 zu. 
Auf Grundlage dieses Vorentwurfes vom 28.05.2018 gefertigt vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG aus Hermaringen erfolgte vom 09.07.2018-10.08.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Heidenheim soll parallel zum Bebauungsplanverfahren auch die Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Im Mai 2018 wurde davon ausgegangen, dass das bereits laufende Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes parallel geführt werden kann. Deshalb wurde bei der frühzeitigen Beteiligung keine Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Auf die Nachholung der frühzeitigen Beteiligung der Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes soll nun verzichtet werden und das Verfahren parallel zum Bebauungsplanverfahren im Entwurf fortgeführt werden. Die Unterrichtung und Erörterung erfolgte bereits gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zuvor auf anderer Grundlage im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Bebauungsplanverfahren. 
Frau Schwarzinger geht zunächst auf die wesentlichen Änderungen ein, die sich seither ergeben haben.
Die Fa. Schwab möchte nach Westen erweitern. Sie planen eine Brecheranlage zu erstellen sowie eine Schallschutzwand darum mit einer Höhe von 2,50 m. Das Wasserbecken dient zur Nässung der Stäube. 
Im Norden werden von der EnBW Gas- und Stromleitungen verlegt und es wird ein Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m ausgewiesen.
Im Norden, Süden und Westen wird ein Wall mit heimischen Sträuchern angelegt, der als Sichtschutz und für Ökopunkte dient. Die Baugrenze verläuft entlang des Walls.
Die Gebäudehöhe beträgt 10 m und entspricht dem Bestand des Gebäudes. 
Anschließend erläutert Frau Schwarzinger die eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage). Der Ortschaftrat Eglingen hat hierüber bereits in seiner Sitzung am 02.04.2019 beraten.

Dokumente
Download 1 Planzeichnung Blasenfeld.pdf
Download 2 Textteil Blasenfeld.pdf
Download 3 Begründung Blasenfeld.pdf
Download 4 Abwägung Blasenfeld.pdf
Download 5 Deckblattänderung FNP Blasenfeld.pdf
Download 6 Begründung FNP Blasenfeld.pdf

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3. Flächennutzungsplan Dischingen - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen - Billigung des Flächennutzungsplanentwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Alfons Jakl Herrn Puschmann vom Ing.-Büro Junginger und Partner aus Heidenheim begrüßen. 

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat am 02.02.2012 in öffentlicher Sitzung die Änderung des seit 22.12.2006 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes beschlossen hat.

Das Ing.-Büro Junginger & Partner aus Heidenheim wurde mit der Ausarbeitung beauftragt und hat am 23.04.2012 dem Gemeinderat einen Vorentwurf vorgestellt. Diesem Entwurf hat der Gemeinderat seinerzeit grundsätzlich zugestimmt. Nachdem jedoch die Standorte für die Windkraftanlagen am Ohrberg näher untersucht und weitgehend festgelegt wurden, wurden die Vorrangflächen sowie die Ausschlussflächen für Windkraft angepasst und in den Vorentwurf vom 12.05.2014 aufgenommen. Diesem Vorentwurf hat der Gemeinderat am 12.05.2014 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Nachrichtenblatt vom 22.08.2014 öffentlich bekannt gemacht. 

Die Auslegung erfolgte vom 01.09.2014 bis 02.10.2014 (je einschließlich).
Der Änderungsvorentwurf wurde daraufhin nochmals angepasst und der Flächenbedarf nach den gesetzlichen Vorgaben neu berechnet. Der Gemeinderat hat diesen Vorentwurf am 15.04.2015 erneut gebilligt und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zugestimmt. Dieser Änderungsbeschluss wurde im Nachrichtenblatt vom 12.06.2015 öffentlich bekannt gemacht. 
Die Auslegung erfolgte vom 22.06.2015 bis 24.07.2015 (je einschließlich).
Ein großes Problem hat sich hierbei vor allem bei der Plausibilitätsprüfung ergeben, sodass die Bauflächen deutlich reduziert werden mussten. 
Nach der Gemeinderatssitzung am 28.05.2018 und einem Gespräch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich der Plausibilitätsprüfung und der Ausweisung von Bauflächen wurde eine Erhebung der Arbeitnehmer mit Einpendler der örtlichen Betriebe durchgeführt und die Verfügbarkeit von innerörtlichen Potentialen geprüft. 
Der Flächennutzungsplanvorentwurf wurde nun vom Ing.-Büro Junginger und Partner aktualisiert. Eine Abwägung über die eingegangenen und in der Anlage dargestellten Bedenken und Anregungen muss der Gemeinderat in der heutigen Sitzung vornehmen. 
Anschließend erläutert Herr Puschmann die eingegangenen Bedenken und Anregungen (siehe Anlage).

Dokumente
Download 151002 Abwägung_FNP_VE (002).pdf
Download 190225_FNP_Entw._Nord.pdf
Download 190225_FNP_Entw._Süd.pdf
Download 190313_Abschichtung_Wind_VE.pdf
Download B190408_Entw.pdf
Download FNP_Entw_Legende.pdf
Download PP190408_GR_Dischingen.pdf

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4. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schrai – Erweiterung" in Eglingen; Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner in Heidenheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 15.04.2013 den Bebauungsplan-Entwurf und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung“ gebilligt und beschlossen hat gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit zu beteiligen sowie die frühzeitige Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Planung durchzuführen. Die Planung dient der Ausweisung eines Gewerbegebiets am östlichen Ortsrand des Ortsteils Eglingen. Der Geltungsbereich liegt nördlich der Osterhofer Straße und schließt im Westen an das Betriebsgelände der Firmengruppe Grinbold an. 

Bei dem Bebauungsplan wurden vom Landratsamt Heidenheim Fehler im Verfahren festgestellt. Diese wurden behoben und in die Planung eingearbeitet. Zur Korrektur der festgestellten Verfahrensfehler musste die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt werden. Dies hat der Gemeinderat mit der geänderten Planung in seiner Sitzung am 31.07.2017 beschlossen.

Der Bauungsplan-Entwurf mit schriftlichem Teil und Begründung einschließlich Umweltbericht mit Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Prüfung lag jeweils vom 11.02.2019 bis 12.03.2019 (je einschließlich) öffentlich aus und konnten im Internet unter www.dischingen.de eingesehen werden. 

Während dieser Frist sind keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. 
Somit kann der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften ohne erneute Entwurfsauslegung als Satzungen beschlossen werden.

Dokumente
Download BPlan Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung - artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung - Begründung zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung - Grünordnungsplanung und Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung - schriftlicher Teil zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung - Umweltbericht zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung - zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan.pdf
Download Inkrafttreten Schrai Erweiterung.pdf

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5. Bebauungsplan "Kappelesäcker" in Frickingen; Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 5

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner in Heidenheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 05.06.2013 den Bebauungsplan-Entwurf und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Kappelesäcker“ in Frickingen gebilligt und beschlossen hat gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit zu beteiligen sowie die frühzeitige Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Planung durchzuführen. Die Planung dient der Ausweisung eines Dorfgebiets am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Frickingen. Der Geltungsbereich liegt nördlich der Kreisstraße 3005 von Frickingen nach Dunstelkingen und östlich der Nördlinger Straße (Kreisstraße 3034 von Frickingen nach Kösingen). Im westlichen Teil grenzt das Planungsgebiet außerdem an das bestehende Bürgerhaus und die Kirche an. 

Bei dem Bebauungsplan wurden vom Landratsamt Heidenheim Fehler im Verfahren festgestellt. Diese wurden behoben und in die Planung eingearbeitet. Zur Korrektur der festgestellten Verfahrensfehler musste die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt werden. Dies hat der Gemeinderat mit der geänderten Planung in seiner Sitzung am 31.07.2017 beschlossen.

Der Bauungsplan-Entwurf mit schriftlichem Teil und Begründung einschließlich Umweltbericht, Grünordnungsplanung, Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtliche Prüfung lag vom 11.02.2019 bis 12.03.2019 (je einschließlich) öffentlich aus und konnten im Internet unter www.dischingen.de eingesehen werden. 

Während dieser Frist sind keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. 

Somit kann der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften ohne erneute Entwurfsauslegung als Satzung beschlossen werden.

Dokumente
Download BPlan Kappelesäcker - artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Kappelesäcker - Begründung zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Kappelesäcker - Grünordnungsplanung mit Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Kappelesäcker - schriftlicher Teil zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Kappelesäcker - Umweltbericht zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Kappelesäcker - zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan.pdf
Download Inkrafttreten Käppelesäcker.pdf

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6. Bebauungsplan "Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil" in Dunstelkingen; Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 6

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner in Heidenheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 15.11.2001 den Bebauungsplan-Entwurf und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Hinter dem Schlossgarten – westlicher Teil“ in Dunstelkingen gebilligt und am 28.06.2010 beschlossen hat gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit zu beteiligen sowie die frühzeitige Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Planung durchzuführen. Die Planung dient der Ausweisung eines Wohngebiets am westlichen Ortsrand des Ortsteils Dunstelkingen. Der Geltungsbereich liegt südlich der Kreisstraße 3004 von Schrezheim nach Dunstelkingen und bildet den Ringschluss der bereits teilweise vorhandenen „Schloßgartenstraße“.

Bei dem Bebauungsplan wurden vom Landratsamt Heidenheim Fehler im Verfahren festgestellt. Diese wurden behoben und in die Planung eingearbeitet. Zur Korrektur der festgestellten Verfahrensfehler musste die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt werden. Dies hat der Gemeinderat mit der geänderten Planung in seiner Sitzung am 31.07.2017 beschlossen.

Der Bauungsplan-Entwurf mit schriftlichem Teil und Begründung einschließlich Umweltbericht mit Grünordnungsplanung und Ausgleichsbilanzierung lag vom 11.02.2019 bis 12.03.2019 (je einschließlich) öffentlich aus und konnten im Internet unter www.dischingen.de eingesehen werden. 

Während dieser Frist sind keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. 

Somit kann der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften ohne erneute Entwurfsauslegung als Satzungen beschlossen werden.

Dokumente
Download BPlan Hinter dem Schlossgarten-westlicher Teil - Begründung zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Hinter dem Schlossgarten-westlicher Teil - Grünordnungsplanung mit Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Hinter dem Schlossgarten-westlicher Teil - schriftlicher Teil zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Hinter dem Schlossgarten-westlicher Teil - Umweltbericht zum Bebauungsplan.pdf
Download BPlan Hinter dem Schlossgarten-westlicher Teil - zeichnernischer Teil zum Bebauungsplan.pdf
Download Inkrafttreten Hinter dem Schloßgarten.pdf

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7. Behandlung der Urnen nach Ablauf der Ruhezeit bei Urnenstelenkammern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 7

Sachverhalt

A) Sachverhalt
Kämmerer Schabel berichtet, dass die Gemeindeverwaltung am 12.03.2019 eine Anfrage einer Nutzungsberechtigten zum weiteren Vorgehen bzw. zur „Entsorgung“ einer Urne aus einer Urnenkammer auf dem Friedhof Eglingen erreicht hat. Sie wollte wissen, was mit der Urne geschieht, wenn die Grabstelle aufgelöst wird. Im konkreten Fall geht es um eine in 2001 verstorbene Person, die in einer Urnenkammer auf dem Friedhof Eglingen beigesetzt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt wurde eine Ruhezeit von 25 Jahren festgesetzt. Mit der Neufassung der Friedhofssatzung zum 16.01.2010 wurde die Ruhezeit für Bestattungen in Urnenkammern auf 15 Jahre reduziert. Diese Regelung wird seit 2010 auch rückwirkend für Beisetzungen vor Inkrafttreten der Satzung angewandt. Im konkreten Fall wäre damit die Ruhezeit im Jahr 2016 abgelaufen. Die berechtigte Person möchte nun die Grabstätte auflösen.

Dies ist in der Gemeinde Dischingen der erste Fall dieser Art. Dabei stellt sich vor allem die Frage, was mit der Urne geschehen soll, wenn die Urnenkammer geräumt wird.


B) Vorgehen in anderen Gemeinden
Nachdem dies der erste Fall in der Gemeinde Dischingen ist, hat die Verwaltung telefonisch bei umliegenden Gemeinden angefragt, ob dieser Sachverhalt bereits vorgekommen ist und wie damit umgegangen wird. Angefragt wurde in Hermaringen, Herbrechtingen, Neresheim, Heidenheim, Steinheim und Nattheim.

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass das Vorgehen in den einzelnen Gemeinden ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Nachfolgend werden einige „Methoden“ genannt:
  • Urnenkapsel wird geöffnet und die Asche in einen eigens dafür vorgesehenen Aschepoller gekippt; die Urnenkapsel und die Schmuckurnen werden an einer anderen Stelle auf dem Friedhof vergraben.
  • Urnenkapsel wird geöffnet und die Asche in einen eigens dafür vorgesehenen Aschepoller gekippt; die Urnenkapsel und die Schmuckurnen werden unkenntlich gemacht und entsorgt.
  • Urnenkapseln werden gesammelt und einmal im Jahr an einer vorgesehenen Stelle auf dem Friedhof vergraben, die Schmuckurnen werden unkenntlich gemacht und entsorgt.

Abschießend sei erwähnt, dass der Fall noch nicht in allen Gemeinden vorgekommen ist und die Vorgehensweise auf Überlegungen beruht, Beschlüsse aber noch nicht vorhanden sind.

C) Rücksprache mit dem Bestatter
In einer Gemeinde gab es sehr kritische Anmerkungen zur Verrottbarkeit von Schmuckurnen. Die Verwaltung hat deshalb mit einem Bestatter Kontakt aufgenommen und sich nach dessen Einschätzung erkundigt. Danach wäre zu unterscheiden zwischen der Verrottbarkeit von Urnenkapseln und Schmuckurnen:

Urnenkapseln der neueren Generation (seit ca. 2010) bestehen aus Biostoffen (in der Regel Maisstärke). Diese sind nach ca. 6-9 Monaten verrottet. Urnenkapseln der älteren Generation sind häufig aus Metall. Auch diese sollten nach 12-15 Jahren verrottet sein.

Schmuckurnen können aus Metall, Holz, Ton oder Biostoffen bestehen. Im Falle von Holz, Ton oder Biostoffen wäre seine Empfehlung die Schmuckurne auf jeden Fall mit zu vergraben. Metall ist aus seiner Sicht ebenfalls unkritisch, da auch hier eine Verrottung der Urne nach 12-15 Jahren zu erwarten wäre. Soweit an einer Vergrabungsstelle nach diesem Zeitraum erneut Urnen vergraben werden, könnte es durchaus sein, dass noch nicht alles verrottet wäre. Dies wäre aber insofern kein Problem, da es auch bei Erdbestattungen vorkommen kann, dass Verschlüsse oder Ornamente des bereits beigesetzten Sarges zum Vorschein kommen. Diese werden dann wieder mit vergraben.

D) Häufigkeit des Sachverhaltes in den nächsten 8 Jahren


Urnenstelenkammern werden auf den Friedhöfen Eglingen und Trugenhofen bis 2024 nur vereinzelt ablaufen – und auch nur unter der Voraussetzung, dass die Nutzungsberechtigten die Grabstelle nicht auflösen / verlängern. Auf dem Friedhof Taxis werden die ersten Urnenstelenkammern erst ab dem Jahr 2026 ablaufen.


E) Bewertung
Nachdem auf den kommunalen Friedhöfen genügend Platz vorhanden ist, Schmuckurnen nach 12-15 Jahren verrottet sein sollten und bei Urnen der neueren Generation sich die Frage der Verrottbarkeit weitestgehend nicht mehr stellt, wird vorgeschlagen, von einem Öffnen der Schmuckurne Abstand zu nehmen und sie als Ganzes zu vergraben.

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8. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 8
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8.1. Baugesuch Tektur Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Leonrodtweg 3, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 8.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                -Tektur- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1697/2, Leonrodtweg 3, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Diese Änderungen bedürfen keiner Befreiung/Abweichung und liegen innerhalb den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Objektbeschreibung:        Gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben sich folgende Änderungen:        
       Das Schwimmbad wurde in den Außenabmessungen um 2 m Achse NO-SW in Richtung SW verkürzt, so dass das Außenmaß nun bei 21,30 m beträgt. (gem. Bauantrag 23,30 m)
       Die Fußbodenrohhöhe im Kellergeschoss wurde um 24 cm angehoben von 479,00 m üNN auf 479,24 m üNN.
       Die im Bebauungsplan geforderte Höhe des FFB EG bleibt wie in der Baugenehmigung angegeben bei 482,25 m üNN.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan alt Leonrodtweg 3, Dischingen.pdf
Download Lageplan neu Leonrodtweg 3, Dischingen.pdf

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8.2. Baugesuch Bauvoranfrage: Errichtung einer Lagerhalle, Flurstück Nr. 154, Baumgasse, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 8.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Bauvoranfrage: Errichtung einer Lagerhalle 

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 154, Baumgasse, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die geplante Lagerhalle in Stahl-Skelett-Bauweise mit den Außenwänden aus Stahlblech und dem Flachdach aus Isolierpaneelen erhält die Außenmaße von 30,53 m x 15,55 m. Die Gebäudehöhe beträgt 7,08 m.        

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Flurstück Nr. 154, Baumgasse, Eglingen.pdf

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8.3. Baugesuch Errichtung einer neuen Dachgaube, An der Halde 20, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 8.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung einer neuen Dachgaube

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 945/5, An der Halde 20, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die Dachgaube soll auf der Nordseite des bestehenden Satteldaches mit einer Länge von 4,70 m und einer Dachneigung von 18° errichtet werden. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan An der Halde 20, Dischingen.pdf

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8.4. Baugesuch Antrag auf Genehmigung einer Erdaufschüttung / Erdauffüllung, Flst. Nr. 2038, Höll, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 8.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Antrag auf Genehmigung einer Erdaufschüttung / Erdauffüllung

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 2038, Höll, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Auf der bestehenden Grünlandfläche mit der Größe von
52,75 ar soll eine Teilfläche von ca. 40 ar mit Bodenaushub aufgefüllt werden. Die Auffüllmenge beträgt ca. 4.000 m³ und die Auffüllhöhe beträgt max. 2,80 m. Somit wird entgegen der jetzigen Hanglage eine einfachere Bewirtschaftung ermöglicht.
Durch das Grundstück verläuft ein gemeindeeigener, verdolter Oberflächenwasserkanal vom 4. Graben. Dieser liegt derzeit in einer Tiefe von 1,50 m und ist nicht grundbuchrechtlich gesichert. Ein Schacht befindet sich nahe dem nördlichen Weg ca. in der Mitte des Grundstücks. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Flst.Nr. 2038, Höll, Dischingen.pdf

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8.5. Baugesuch Garagenabbruch und Garagenneubau, Karlstr. 26, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 8.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Garagenabbruch (Wasserschaden) und Garagenneubau 

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 1676/1, Karlstr. 26, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Überschreitung der Baulinie und Baugrenze im südlichen Bereich, dadurch teilweise Überbauung in der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche. Dies ist nach dem BBP Aschenfeld auch für Nebenanlagen nicht zugelassen. Allerdings befand sich auch die Garage, die abgebrochen werden soll, bereits in diesem Bereich. Auch die angrenzende Nachbargarage Flst.-Nr. 1676/2 überschreitet die Baulinie und Baugrenze. Durch den geplanten Lagerraum im Dachgeschoss erhält das Gebäude 6,28 m auf der Südseite. Nach dem BBP ist bei 2-geschossiger Bebauung eine max. Höhe von 6,00 m zugelassen. Die max. Höhe von 3,50 m bei der 1-geschosssigen Bebauung wird eingehalten, ebenso bei der Hanglage mit 5,80 m. Die Dachform wird als Flachdach ausgeführt. Dadurch wird vom Höchstmaß von Kniestöcken mit bis zu 0,50 m und von der Dachneigung mit ca. 30°  abgewichen. Der BBP sieht in diesem Bereich lediglich eine 
1-geschossige Bauweise vor. 
Objektbeschreibung:        Die geplante Flachdach-Garage soll mit den Außenmaßen mit einer Länge von ca. 15,00 m und einer Breite von ca. 8,00 m bzw. 5,00 m errichtet werden. Auf der Nordseite soll ein Lagerraum mit den Außenmaßen von ca. 6,00 m x 5,20 m aufgestockt werden. Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt ca. 6,60 m.         
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan.pdf
Download Schnitt.pdf

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 9
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9.1. Zuwendungsbescheid Brückensanierung Iggenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 9.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass mit Datum vom 12.04.2018 die Gemeindeverwaltung einen Förderantrag zur Sanierung der Egaubrücke in Iggenhausen gestellt hat (VwV Kommunaler Sanierungsfonds Brücken). Mit Bescheid vom 20.03.2019 ist diese Maßnahme vom Regierungspräsidium Stuttgart bewilligt worden. 

       Antrag        Bescheid
Zuwendungsfähige Gesamtkosten        192.000 €        165.000 €
Beantragte Förderung          77.000 €          82.500 €
Förderquote                 40 %                 50 %

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9.2. Zuwendungsbescheid Abwasserableitung Frickingen und Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 9.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass die Gemeinde Dischingen und der Abwasserzweckverband Härtsfeld (AZH) beabsichtigen die Kläranlage Katzenstein und die Teilorte Frickingen und Katzenstein an die Sammelkläranlage Dattenhausen anzuschließen. Im Zuge der Maßnahme muss auch die Regenwasserbehandlung der Teilorte geregelt und die bestehenden Regenüberlaufe Frickingen und Katzenstein verbessert werden.

Mit Datum vom 26.09.2018 hat die Gemeindeverwaltung einen Förderantrag zur Abwasserableitung und Regenwasserbehandlung der Teilorte
Frickingen und Katzenstein gestellt (Förderrichtlinien Wasserwirtschaft). Am 21.03.2019 hat die Gemeinde vom Landratsamt Heidenheim eine E-Mail erhalten, dass die Maßnahme vom Regierungspräsidium Stuttgart wie beantragt bewilligt wurde.


       Antrag        Bescheid
Zuwendungsfähige Gesamtkosten        1.481.000 €        1.481.000 €
Förderung        1.121.000 €        1.113.800 €
Förderquote                 76 %                 75 %

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9.3. Förderbescheid Stilllegung Kläranlage Katzenstein / Anbindung an Kläranlage Dattenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 9.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass die Gemeinde Dischingen und der Abwasserzweckverband Härtsfeld (AZH) beabsichtigen die Kläranlage Katzenstein und die Teilorte Frickingen und Katzenstein an die Sammelkläranlage Dattenhausen anzuschließen. Im Zuge der Maßnahme muss auch die Regenwasserbehandlung der Teilorte geregelt und die bestehenden Regenüberlaufe Frickingen und Katzenstein verbessert werden.

Mit Datum vom 26.09.2018 hat die Gemeindeverwaltung einen Förderantrag zur Stilllegung der Sammelkläranlage Frickingen/Katzenstein und zum Anschluss an den Verbandskanal zur Kläranlage Dattenhausen des Abwasserzweckverbands Härtsfeld (Anteil Dischingen) gestellt (Förderrichtlinien Wasserwirtschaft). Am 21.03.2019 hat die Gemeinde vom Landratsamt Heidenheim eine E-Mail erhalten, dass die Maßnahme vom Regierungspräsidium Stuttgart wie beantragt bewilligt wurde.


       Antrag        Bescheid
Zuwendungsfähige Gesamtkosten        308.000 €        308.000 €
Förderung        233.000 €        232.300 €
Förderquote                 75 %                 75 %

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9.4. Bekanntgabe Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 9.4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt bekannt, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit Schreiben vom 19.03.2019 mitgeteilt hat, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte“ in Dischingen mit Finanzhilfen in Höhe von 900.000 € im Rahmen des Bund-Länder-Programms Kleinere Städte und Gemeinden 2019 gefördert wird.
Es dient dazu, kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig zu machen.

Das Regierungspräsidium ist gebeten, den entsprechenden Zuschussbescheid an die Gemeinde Dischingen zu übersenden. 

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9.5. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 9.5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

04.05.2019         Floriansmesse und Fahnenweihe der FFW Abt. Dischingen
06.05.2019         Gemeinderatssitzung
14.05.2019         Info-Veranstaltung Städtebauförderprogramm 
               (Anlass Tag der Städtebauförderung 11.05.2019)

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 10

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 15:25 Uhr