Datum: 23.05.2022
Status: Einladung
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan "Sondergebiet Härtsfeldsee"; Bericht über das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung und Abwägung über Einwendungen und Anregungen des Natur- und Landschaftsschutzes; Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung
2 Vorstellung der Ergebnisse der Neuberechnung des Allgemeinen Kanalisationsplanes Dunstelkingen und der notwendigen Sanierungsmaßnahmen
3 Rathausneubau; Bericht über den aktuellen Kostenstand und Beschluss über das weitere Vorgehen
4 Festlegung eines Straßennamens für das Baugebiet "Hinter dem Schloßgarten - westlicher Teil" in Dunstelkingen
5 Entwidmung einer Teilfläche des Weges Flurstücks Nr. 35 in Frickingen
6 Neuabschluss eines Liefer-und Rückkaufvertrages für Holzhackschnitzel mit der Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG
7 Einvernehmen zu Bauanträgen
7.1 Baugesuch Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Reistinger Str. 5, Ballmertshofen
8 Bekanntgaben
8.1 Transkripition der altvertraglichen kirchlichen Regelungen zur Beteiligung der bürgerlichen Gemeinde
8.2 Bekanntgabe Motorschaden am MTW der Freiwilligen Feuerwehr – Abt. Dischingen
8.3 aktueller Sachstand Förderanträge Wasserwirtschaft
8.4 Bekanntgabe Termine
9 Anfragen

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1. Bebauungsplan "Sondergebiet Härtsfeldsee"; Bericht über das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung und Abwägung über Einwendungen und Anregungen des Natur- und Landschaftsschutzes; Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim und Frau Zeeb vom Ingenieurbüro Zeeb & Partner aus Ulm begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Bebauungsplan „Sondergebiet Härtsfeldsee“ aufgrund einer baulichen Erweiterung in Form von 30 Wohnmobilstellplätzen auf dem Flurstück Nr. 1969 der Gemarkung Dischingen erforderlich wird. Außerdem wird der bauliche Bestand und die baurechtliche genehmigte Erweiterung im Bereich des Kiosk Härtsfeldsee vom Bebauungsplan umfasst. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020 hierfür den Aufstellungsbeschluss gefasst. 

In der Gemeinderatssitzung am 26.10.2020 wurde der Bebauungsplanvorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Ingenieurbüros Kolb vom 26.10.2020 mit zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil, Begründung und Umweltbericht gebilligt.
Außerdem wurde die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die öffentliche Auslegung fand vom 11.12.2020 bis 22.01.2021 statt. Diese wurde im Nachrichtenblatt Nr. 49 vom 04.12.2020 der Gemeinde Dischingen bekannt gegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 10.12.2020 informiert. 

Die eingegangenen Stellungsnahmen sind in der Auflistung der Anlage 1 (Abwägungsliste) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und des Planers zusammengefasst.

In der Sitzung des Gemeinderats am 01.03.2021 wurden bereits die eingegangenen Stellungnahmen (ohne umweltbezogene Belange) vorgestellt, ausstehend ist die Abwägung in Bezug auf die umweltbezogenen Belange.

Relevante Anregungen sind bereits in der vorliegenden Entwurfsfassung eingearbeitet.

Beschlussempfehlung

  1. Der vorgestellten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Härtsfeldsee“ in der Fassung des Ing.-Büro Kolb (Steinheim) vom 23.05.2022 mit Zeichnerischer Teil, Schriftlicher Teil, Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung in der Fassung des Büro Zeeb & Partner (Ulm) vom 23.05.2022 wird gebilligt.

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans werden nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Dokumente
Download 220520_DIS201554-E-BPlan_Begründung_23.05.2022.pdf
Download 220520_DIS201554-E-BPlan_Schriftl.Teil_23.05.2022.pdf
Download 220520_DIS201554-E-BPlan_Zeichner.Teil_23.05.2022.pdf
Download 220520_DIS201554-E-BPlan-Deckblatt_23.05.2022.pdf
Download 220520_DIS201554-V-BPlan-Abwägungsliste_23.05.2022.pdf
Download Anlage 4 Steckbrief_Massnahme1_Waldrefugium Hängender Stein.pdf
Download saP_SO Härtsfeldsee gesamt.pdf
Download UB_BP SO Härtsfeldsee 23_05_2022_Gesamt.pdf

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2. Vorstellung der Ergebnisse der Neuberechnung des Allgemeinen Kanalisationsplanes Dunstelkingen und der notwendigen Sanierungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Erlaubnis des im Jahre 1996 genehmigten “Allgemeinen Kanalisationsplan“ für den Teilort Dunstelkingen läuft zum 31.12.2022 ab. Mit der Überarbeitung und Neuberechnung des AKP wurde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt.

Für die Zustandserfassung des Kanalsystems, welche zur Beurteilung und Bearbeitung notwendig ist, wurde im Rahmen der fälligen Eigenkontollverordnung eine Kamerabefahrung beauftragt.

Die Abstimmung mit dem Landratsamt Heidenheim und Vorlage der Planunterlagen für das Wasserrechtsverfahren erfolgt bis 30.06.2022.

Herr Kolb wird die Ergebnisse der Neuberechnung und den dazu gehörigen Sanierungsmaßnahmen vorstellen.

Beschlussempfehlung

Dem Gemeinderat zur  Kenntnis.

Dokumente
Download DUN181460-AKP-LP Hydraulische Auslastung.pdf
Download DUN181460-AKP-LP Sanierungsplanung.pdf
Download DUN181460-AKP-LP SK.pdf
Download DUN181460-AKP-ÜLP2000-Nutzungsgrenzen.pdf
Download DUN181460-AKP-ÜLP5000.pdf

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3. Rathausneubau; Bericht über den aktuellen Kostenstand und Beschluss über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Rathausneubau beschäftigt die Verwaltung und den Gemeinderat seit geraumer Zeit.
Die Architektenauswahl erfolgte über ein Wettbewerbsverfahren, das das Büro KAYSER Architekten aus Aalen gewonnen hat. Die Planungsarbeiten waren im Januar 2021 so weit vorangeschritten, dass es möglich war eine Förderung aus dem Ausgleichstock zu beantragen. Diesem Antrag lagen Gesamtkosten von 5.571500 Euro zu Grunde. Über den Antrag wurde positiv entschieden und eine Förderung in Höhe von 845.000 Euro bewilligt. 

Bedingt durch den Ukraine-Krieg haben sich die Baupreise vor allem im vergangenen Jahr enorm noch oben entwickelt und so mussten die Baukosten nach oben korrigiert werden. So ergaben sich zum Stand vom 04.04.2022 Gesamtkosten von 6.629.981 Euro. Bedingt durch das Ausschöpfen verschiedener Einsparmöglichkeiten konnten die Kosten auf 6.374.078 Euro gesenkt werden. 

Der Gemeinderat hat daraufhin die Planer beauftragt, gepreiste Leistungsverzeichnisse zu erstellen, um die Kostenentwicklung einschätzen zu können. Dies ist inzwischen geschehen und die aktuellen Gesamtkosten liegen demnach bei 6.631.820 Euro. Hierbei gilt es zu beachten, dass in dieser Summe bereits Einsparpotenziale von 255.903 Euro berücksichtigt sind. 

Bedingt durch die enorme Kostensteigerung stellt sich die Frage, wie die Gemeinde in dieser Angelegenheit weiter verfährt. 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen folgende Möglichkeiten:


  • Das Vorhaben wird zunächst nicht weiter verfolgt und die weitere Preisentwicklung abgewartet
  • Die Bauarbeiten werden erst im Herbst ausgeschrieben, in der Hoffnung, dass für eine Ausführung im nächsten Jahr gute Ausschreibungsergebnisse erzielt werden 
  • Die Bauarbeiten werden sofort ausgeschrieben, so dass baldmöglichst mit der Umsetzung begonnen werden kann

Unabhängig hiervor wäre es sinnvoll, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die im Detail nochmals gemeinsam mit dem Planungsbüro nach Einsparmöglichkeiten sucht. 

Architekt Bennit Kayser wird in der Sitzung die Kostenentwicklung detailiert erläutern.

Hinweis:
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für BEG Kommunen - Zuschuss (464) und gewerbliche Bestätigung zum Antrag Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude wurde eingereicht. Der Verwaltung wurde von der KfW der Eingang des Antrages bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch keine Vorwegnahme einer Entscheidung dar. Auf eigenes Risiko können Liefer- und Leistungsverträge schon nach Eingang des Antrages abgeschlossen werden.

Dokumente
Download 2018-K-006-1-Kostenberechnung-Uebersicht-2022-05-19.pdf
Download 2018-K-006-3-Kostenfortschreibung-nach-STLB-2022-05-19.pdf
Download 220519-2018-001-LV-Geruest.pdf
Download 220519-2018-012-LV-Rohbau.pdf
Download 220522-2018-040-LV-HLS.pdf
Download 220522-2018-052-LV-ELT.pdf
Download 220522-2018-075-LV-RLT.pdf

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4. Festlegung eines Straßennamens für das Baugebiet "Hinter dem Schloßgarten - westlicher Teil" in Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass im Baugebiet „Hinter dem Schloßgarten“ in Dunstelkingen die Ringstraße ausgebaut und den Straßenamen „Schloßgartenstaße“ hat.  Im Verlauf der Ringstraße befindet sich eine Abzweigung für eine Erschließungsstraße mit Wendehammer zur geplanten Erweiterung dieses Baugebietes. Für diese geplante Erschließungsstraße wurde bislang noch kein Straßenname vergeben. 

Der Ortschaftsrat hat sich bereits Gedanken darüber gemacht. Als neuer Straßenname wurde „Neuer Schloßgarten“ oder „Schloßgartenzwickel“ vorgeschlagen. Einstimmig wurde im Ortschaftsrat als Straßenname für die geplante Erschließungsstraße „Neuer Schloßgarten“ beschlossen.

Beschlussempfehlung

Für die geplante Erschließungstraße im Baugebiet „Hinter dem Schloßgarten“ in Dunstelkingen wird als neuer Straßenname „Neuer Schloßgarten“ festgesetzt.

Dokumente
Download Ausschnitt Hinter dem Schloßgarten.pdf
Download Gesamtkonzept Baugebiet Hinter dem Schloßgarten, Dunstelkingen.pdf

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5. Entwidmung einer Teilfläche des Weges Flurstücks Nr. 35 in Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat am 20.12.2021 beschlossen hat, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Weges Flst-Nr. 35 im Wohngebiet „In den Hofwiesen“ der Gemarkung Frickingen zu entwidmen und dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. 

Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Diese Teilfläche ist entbehrlich, da sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat. 

Mit der Einziehung verliert die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden. Die Verwaltung hat das Entwidmungsverfahren eingeleitet und der Öffentlichkeit bis zum 19.04.2022 die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen die Einziehung vorzubringen. Im Nachrichtenblatt vom 14.01.2022 wurde darauf hingewiesen. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.

Die Gemeinde beabsichtigt, die Teilfläche nach erfolgtem Entwidmungsverfahren an den angrenzenden Grundstückseigentümer zum Bodenrichtwert zu veräußern.

Beschlussempfehlung

Eine Teilfläche des gemeindeeigenen Weges Flst.-Nr. 35 im Wohngebiet „In den Hofwiesen“ der Gemarkung Frickingen mit ca. 14 qm wird entwidmet und dadurch dem öffentlichen Verkehr entzogen. Der Verkauf erfolgt zum Bodenrichtwert von 70,00 Euro/qm. 

Dokumente
Download Flur 35 Frickingen.pdf

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6. Neuabschluss eines Liefer-und Rückkaufvertrages für Holzhackschnitzel mit der Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Seit August 2011 bestehen mit der Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG vertragliche Beziehungen zur Lieferung und zum Rückkauf von Holzhackschnitzeln bestehen. Die Verträge hatten jeweils eine Laufzeit von zwei Jahren mit Verlängerungsoptionen. Der letzte Vertrag wurde zum 01.07.2020 mit einer Laufzeit bis 30.06.2022 und ebenfalls einer Verlängerungsoption um ein Jahr abgeschlossen.

Im März 2022 hat die Dillinger Biomasse GmbH angekündigt, dass aufgrund der gestiegenen Energiekosten aber auch aufgrund gestiegener Vergütungspreise für Hackschnitzel die bisher vereinbarten Konditionen nicht weiter vereinbart werden können und der Verwaltung einen Vertragsentwurf zukommen lassen. Danach beträgt die Vergütung für den

Ankauf von Hackgut:        Sammelplätze        bisher 1,00 €                neu 3,00 €
                               Weichholz (Fichte)        bisher 1,50 €                neu 4,50 €
                               Hartholz (Buche)        bisher 3,00 €                neu 5,50 €

Rückkauf Hackschnitzel:                                bisher 22,90 €        neu 29,50 €

Im Übrigen sind die Vertragsbedingungen im Wesentlichen gleich. Die Laufzeit des Vertrags würde aber aufgrund der derzeit unsicheren Rahmenbedingungen nur ein Jahr mit Verlängerungsklausel betragen.
Auf Grundlage der Mengen aus 2020 führt dies zu folgendem Ergebniseffekt p.a.:


Der Ergebniseffekt von 1.130 € wird sich im Haushaltsjahr 2022 aufgrund des unterjährigen Vertragsbeginns zu etwa 50% treffen, was 565 € entspricht.

Der Landkreis Heidenheim arbeitet nach eigener Aussage fast ausschließlich mit der Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG zusammen, weil dies eines der wenigen Unternehmen sei, die in der Vergangenheit überhaupt noch Geld für die Abholung von Hackgut bezahlt haben und auch immer bereit waren auch Kleinmengen abzuholen. Die Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG arbeitet bei der Abholung von Hackgut mit einem Schätzverfahren, das in etwa der Menge entspricht, welche auch von Mitarbeitern des Landratsamtes ermittelt wurde.

Die Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG hat in ihrem neuen Angebot erstmals die Lieferung Frei Heizung angeboten. Preislich wäre die Lieferung brutto rund 6,50 € günstiger, was bei 10 – 12 Lieferungen Einsparungen von rund 75 € pro Jahr bedeuten würde. Aufgrund der geringen Preisdifferenz wäre der Vorschlag der Verwaltung, die Abholung nach wie vor über den bisherigen Anbieter zu beauftragen. Die Zusammenarbeit war in der Vergangenheit sehr gut und zuverlässig.

Beschlussempfehlung

Es wird vorgeschlagen mit Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG einen neuen Holzhackschnitzel Liefer-/Rückkaufvertrag zu den oben genannten Bedingungen abzuschließen. Wie bisher soll die Abholung der Hackschnitzel ab Lager Wittislingen erfolgen.

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7. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 7
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7.1. Baugesuch Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Reistinger Str. 5, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 7.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau Einfamilienhaus mit Garage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 198/22, Reistinger Str. 5, Ballmertshofen

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Hasenberg – Reistinger Straße“ wird die Abgrenzung des Bebauungsplanes geringfügig überschritten und die Dachneigung soll mit 30° ausgeführt werden.
Begründung:
1. Aufgrund der Grundstücksverhältnisse mit einem steilen Hang und einer reduzierten Bebaubarkeit durch die Abgrenzung des Bebauungsplanes wird beantragt, die Abgrenzung des Bebauungsplanes im südwestlichen Teil des Einfamilienhauses zu überschreiten. Dieser Fall ist vergleichbar mit dem des Hauses auf dem Nachbargrundstück Flurstück Nr. 198/21.
2. Der Bebauungsplan sieht eine Dachneigung von 25° vor. Das Dach ist mit einer Neigung von 30° geplant, da dadurch die Qualität der Lebensbedingungen in den Innenräumen des DG erhöht wird. Die Fensteröffnungen für Licht werden damit größer und somit ist auch die Raumhöhe höher. Des Weiteren  würde sich das Dach dem des derzeitigen Nachbarn (DN 33°) ähneln und das Projekt würde sich besser in die Umgebung einfügen. 

Objektbeschreibung:
Das unterkellerte, 1-geschossige Wohnhaus ist mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 12,75 m x 11,65 m geplant. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 30°, eine Traufhöhe ab RFB EG von ca. 4,75 m sowie eine Firsthöhe von ca. 7,75 m. An der nord-westlichen Ecke des Wohnhauses soll eine begrünte Flachdachgarage mit den Außenmaßen von 8,00 m x 6,50 m errichtet werden. Die Gebäudehöhe beträgt ab RFB ca. 3,00 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus mit Garage“ wird erteilt und den aufgeführten Befreiungen / Abweichungen gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Hasenberg – Reistinger Straße“ wird zugestimmt.

Dokumente
Download Lageplan Reistinger Str. 5, Ballmertshofen.pdf

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 8
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8.1. Transkripition der altvertraglichen kirchlichen Regelungen zur Beteiligung der bürgerlichen Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 8.1
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Grundsätzliches:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde vom Gemeinderat die Anfrage an die Verwaltung gerichtet, welche altvertraglichen Regelungen zur Beteiligungen der bürgerlichen Gemeinde an den Instandhaltungsaufwendungen der Kirchen im Gemeindegebiet zum Tragen kommen. Die Verwaltung hat daraufhin auf Empfehlung von Herrn Pfarrer Dr. Horst mit dem Staatsarchiv Ludwigsburg Kontakt aufgenommen und nach telefonischer Einweisung in das „Online-Findmittelsystem“ unter Nennung der Bestellsignaturen die entsprechenden Vermögensausscheidungsurkunden bestellt.

Der Begriff „Vermögensausscheidung“ (eigene Recherche):
Das Zentrale Stiftungsvermögen wurde aufgelöst und an die Kirchengemeinden übertragen, die zentralen Stiftungen wurden nach dem Vermögensübertrag aufgelöst.

Transkription am Beispiel Ballmertshofen:


Transkription: „An der Instandhaltung des Turmes, der Kirchenuhr, der Glocken, des Gottesackers mit Umfassungsmauer und Toren hat die bürgerliche Gemeinde 25% an den jeweiligen Kosten beizutragen, lt. Beschluss der Gemeinde und Stiftungskollegien vom 1. Septbr 1891. Der Gottesacker, Begräbnisplatz ist zunächst nur für die Begräbnisse der Katholischen bestimmt, es können aber auch Angehörige anderer Konfessionen auf Ansuchen auf demselben beerdigt werden.“

Transkription am Beispiel Iggenhausen unter Verwendung eines Vordrucks:

„sich nicht zu beteiligen“


Übersicht

Ortsteil
Turm
Uhr
Glocken
Friedhof mit Mauer
Sonstiges
Dischingen
keine Angaben
Unterhalt und Anschaffung: bürgerliche Gemeinde
Unterhalt und Anschaffung: kirchliche Gemeinde
keine Angaben
 
Ballmertshofen
25%
25%
25%
25%
 
Demmingen
keine Angaben
Unterhalt und Anschaffung: bürgerliche Gemeinde
keine Angaben
Unterhalt neuer Friedhof: bürgerliche Gemeinde Umfassungsmauer neuer Friedhof: Stiftung, aber bei deren Zahlungsunfähigkeit muss die Gemeinde einstehen. Umfassungsmauer alter Friedhof: Kirchengemeinde
 
Dunstelkingen
keine Angaben
20%
20%
Unterhalt: kirchliche Gemeinde
Gilt auch bei Neuanschaffungen; Friedhof wurde durch die bürgerliche Gemeinde errichtet und dann der Kirchengemeinde übergeben

Ortsteil
Turm
Uhr
Glocken
Friedhof mit Mauer
Sonstiges
Eglingen
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
Befindet sich im Eigentum der Gemeinde
 
Frickingen
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Die in der Urkunde erwähnte Kirche gehörte der Gemeinde. Diese befand sich bei der alten Schule und wurde bereits abgerissen. An dieser Stelle wurde die Kirche "Maria Königin" errichtet.
Iggenhausen
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
 
Wagenhofen
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
15%
 
Hofen
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Kapelle wurde durch Privatpersonen errichtet
Osterhofen
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
 
Trugenhofen
25%
25%
25%
25%
 
Schrezheim
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
 
Katzenstein
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
Keine Beteiligung der Gemeinde
 

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme

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8.2. Bekanntgabe Motorschaden am MTW der Freiwilligen Feuerwehr – Abt. Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 8.2

Sachverhalt

Eine Delegation des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung besuchte vom 12. bis 15.05.2022 die Partnergemeinde Mittelherwigsdorf in Sachsen. Auf der Rückfahrt erlitt der MTW der Freiwilligen Feuerwehr – Abteilung Dischingen bei Plauen einen Motorschaden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf rd. 10.000 Euro. Nach Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr wurde die Reparatur am 18.05.2022 in Auftrag gegeben. 

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8.3. aktueller Sachstand Förderanträge Wasserwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 8.3

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung hat im September 2021 vier Förderanträge nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft eingereicht. Dies waren im Einzelnen:

OD Hofen – Kanalsanierung
OD Hofen – Erneuerung Wasserversorgung
Dischingen – Kanalsanierung „Am Baumwolf“
Egaugruppe – Neubau Hochbehälter Frickingen

Der Antrag für die Kanalsanierung „Am Baumwolf“ wurde in Höhe von 170.000 € bewilligt (Antrag: 254.000 €). Die Maßnahme musste im Antrag rechnerisch in zwei getrennten Abschnitten dargestellt werden: Sanierung und Aufdimensionierung. Vermutlich wurde nur die Sanierung im Rahmen der Härtefallregelung bewilligt. Die restlichen Anträge wurden leider abgelehnt.

In Abhängigkeit von der Entscheidung des Ausgleichstocks zur OD Hofen, wird sich die Verwaltung im Falle einer Bewilligung der Mittel, unmittelbar danach um Rückläufer zur Kanalsanierung bemühen.

Mit Datum vom 07.04.2022 wurde der Förderantrag für die Machbarkeitsstudie zur Anbindung der Kläranlage Demmingen an die Kläranlage Dattenhausen eingereicht. Dieser Antrag wurde am 13.05.2022 bewilligt (Kosten: 49.600 €, Zuschuss: 24.800 €).

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme

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8.4. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 8.4

Sachverhalt

30.05.2022                Verbandsversammlung ZV Wasserversorgung Egaugruppe
20.06.2022                Kandidatenvorstellung – BM-Wahl
27.06.2022                Gemeinderatssitzung
03.07.2022                Bürgermeisterwahl
25.07.2022                Gemeinderatssitzung
26.07.2022                Verbandsversammlung AZV

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 9
Datenstand vom 23.05.2022 12:25 Uhr