Datum: 09.10.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Biotopvernetzungskonzeption Heidenheim-Nattheim-Dischingen; Vorstellung und Beschluss über die Maßnahmen der Gemeinde Dischingen
2 Vorstellung der Stromladestation für Elektroautos sowie Festlegung des Standortes
3 Ergänzungssatzung "Bei der Brücke" in Ballmertshofen; Beratung und Beschluss über die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss
4 Bebauungsplan "Hülenfeld II" in Demmingen; Beratung und Beschluss über die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss
5 Sachstandsbericht zur Einführung NKHR
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zum Neubau eines Legehennenstalls, Gewann Maierhöh, Eglingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Absage Schwerpunktgemeinde
7.2 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen

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1. Biotopvernetzungskonzeption Heidenheim-Nattheim-Dischingen; Vorstellung und Beschluss über die Maßnahmen der Gemeinde Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 1

Sachverhalt

Hierzu begrüßt Bürgermeister Jakl Frau Zeeb vom gleichnamigen Planungsbüro aus Ulm.
Er berichtet, dass im Zuge des Baus der Windkraftanlagen auf der Gemarkung Dischingen vom Anlagenbetreiber Ausgleichszahlungen geleistet wurden, die der Stiftung Naturschutzfond Baden-Württemberg gutgeschrieben wurden. Durch den Naturschutzfond werden Projekte in Baden-Württemberg gefördert, die von überregionaler Bedeutung sind. Um den Gemeinden, auf deren Gemarkung Windkraftanlagen erstellt werden oder wurden, diese Ausgleichszahlungen zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen zugänglich zu machen, hat das Landratsamt Heidenheim die Ausarbeitung eines Biotopverbundkonzeptes beim Planungsbüro PLÖG GbR für die Gemarkungen Heidenheim, Nattheim und Dischingen in Auftrag gegeben. Auf Basis dieses Biotopkonzeptes können dann von den Gemeinden verschiedene Maßnahmen beantragt werden, über deren Förderung dann von Seiten der Stiftung Naturschutzfond entschieden wird. 
Er erläutert, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, dem Büro PLÖG, der zuständigen Revierförsterin Frau Diedering und dem Planungsbüro Zeeb und Partner eine Reihe von geeigneten Maßnahmen auf dem Gemeindegebiet zusammengestellt, priorisiert und deren Umsetzung kalkuliert hat. Die Gesamtzahl der Maßnahmen auf der Gemarkung Dischingen übersteigt die zur Verfügung stehende Fördersumme, so dass nicht alle Maßnahmen realisiert werden können. Die Gemeinde Dischingen wird aber als Windkraft-Standortgemeinde den Hauptanteil der Fördermittel bekommen. 

Frau Zeeb stellt anschließend dem Gemeinderat die Ziele des Biotopverbundes sowie die verschiedenen Maßnahmen und deren Finanzierung vor.

Ziel des Biotopverbundes ist die Sicherung, Wiederherstellung und Entwicklung heimischer Arten, Artengemeinschaften und Lebensräume sowie die Sicherung ökologischer Wechselbeziehungen in der Landschaft. In Dischingen sollen Magerrasen, Heide- und Felsstandorte bevorzugt umgesetzt werden. Wichtiges Ziel dabei ist auch, die Verbindungswege zur Schafbeweidung mit zu optimieren, damit eine kostengünstige Pflege und eine dauerhafte Unterhaltung gesichert werden kann.

Für die Finanzierung inkl. dem Planungskonzept steht eine Etat von knapp 290.000,00 € von der Stiftung zur Verfügung.
Die Gemeinde möchte Maßnahmen im Gesamtwert von 335.000,00 € beantragen, wobei jedoch nicht alle genehmigt werden. 
Gefördert wird die Erstpflege bzw. die Herstellung der Flächen in Höhe von 90%, die Gemeinde hat einen Eigenanteil von 10% zu leisten.
Für die dauerhafte Unterhaltung und Pflege der Flächen können zukünftig dann LPR-Mittel beantragt werden.
Auf Anfrage von Gemeinderat Wörner erklärt Frau Zeeb, dass keine landwirtschaftlichen Flächen davon betroffen sind.

Der Vorsitzende hebt anschließend die Vorteile für die Gemeinde hervor:

  1. Die im Biotopverbundkonzept aufgenommenen Flächen obliegen zum größten Teil im Eigentum und in der Pflegeverpflichtung der Gemeinde. Auf diesen Flächen ist eine Grundpflege notwendig, die im Zuge des Biotopverbunds mit 90% gefördert werden kann.
  2. Die Pflege und Unterhaltung wird zukünftig auch gefördert, zudem wird die Beweidung als kostengünstigste Unterhaltung optimiert. Mit der deutlich verbesserten Durchgängigkeit im Gemeindegebiet werden die Bedingungen für die Schafbeweidung deutlich verbessert und die Zusammenarbeit mit den Schäfereien langfristig gesichert.
  3. Das Landschaftsbild im Gemeindegebiet wird erhalten und aufgewertet, was sich positiv auf Naherholung und Fremdenverkehr auswirkt.

Dokumente
Download GR-Sitzung_9_10_2017.pdf
Download Übersichtsplan.pdf

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2. Vorstellung der Stromladestation für Elektroautos sowie Festlegung des Standortes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 2

Sachverhalt

Hierzu begrüßt Bürgermeister Jakl Herrn Philipp Röhrer von der EnBW ODR Ellwangen. 
Dieser berichtet dem Gemeinderat ausführlich über die Hintergründe und Details für die Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in Dischingen sowie die Auswahl des Standortes.
Er ging besonders auf die technischen Merkmale sowie die Kosten für die Nutzer ein.
Als möglichen Standort schlägt Herr Röhrer vor, die Ladesäule und die Zähleranschlusssäule an der südöstlichen Ecke des Parkplatzes bei der Egauhalle zu errichten. Zunächst ist ein Ladepunkt mit einer Leistung von 4,6 bis 22 Kilowatt vor- gesehen, eine spätere Erweiterung auf 2 Ladepunkte ist jederzeit möglich.
Die Gemeinde müsste lediglich ein bis zwei Parkplätze zur Verfügung stellen, alles weitere von der Planung über die Montage und Inbetriebnahme bis zur späteren Wartung übernimmt die EnBW ODR als Eigentümer und Betreiber der Ladesäule.

Bürgermeister Jakl befürwortet die Stromladestation, er bevorzugt jedoch Parkplätze in der nebenliegenden Reihe als Aufstellort zu verwenden, da dort die Aufladeplätze von beiden Seiten angefahren werden können. 

Dokumente
Download 20171004_Ladesäuleninfrastruktur_Dischingen.pdf

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3. Ergänzungssatzung "Bei der Brücke" in Ballmertshofen; Beratung und Beschluss über die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro begrüßen.
Herr Kolb ruft den Gemeinderäten den bisherigen Verlauf des Verfahrens in Erinnerung und berichtet über die eingegangen Bedenken und Anregungen. So muss aufgrund einer Stellungnahme des Fachbereichs Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht ein fünf Meter breiter Gewässerrandstreifen zum Niederriedgraben eingehalten und die Baugrenze daher abgerückt werden.
Ohne weitere Aussprache wird anschließend nachfolgende Satzung beschlossen:

Dokumente
Download 171004-Vorgetr. Anregungen Entwurf.pdf
Download 171009 -Begründung zur Ergänzungssatzung -Bei der Brücke-.pdf
Download 171009-Schriftlicher Teil zur Ergänzungsssatzung-Satzung.pdf
Download DIS0000-E-LP500-Ergänzungssatzung.pdf
Download Präsentation-09.10.2017 (002).pdf
Download Satzung - Ergänzungssatzung Bei der Brücke.pdf

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4. Bebauungsplan "Hülenfeld II" in Demmingen; Beratung und Beschluss über die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb von gleichnamigen Ingenieurbüro begrüßen.
Er erinnert an den bisherigen Verlauf des Bebauungsplanänderungsverfahren und geht auf die eingegangen Bedenken und Anregungen ein.
Herr Kolb erläutert, dass nun volle Zweigeschossigkeit zugelassen werden soll sowie eine ausreichende Vorflut für Drainagen geschaffen wird.
Auf Anfrage von Gemeinderat Wörner berichtet Herr Kolb, dass für die Bauherren ein Bodengutachten nicht zwingend vorgeschrieben ist, die meisten Baufirmen dies jedoch verlangen. 
Ohne weitere Aussprache wird folgende Satzung beschlossen:


                                                      Gemeinde Dischingen
Landkreis Heidenheim

Satzung

Über die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Hülenfeld II, Erste Änderung“

Rechtsgrundlagen:

  • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Neufassung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert am 22.09.2013
  • Landesbauverordnung (LBO) in der Fassung vom 05.10.2010 (GBI. 2010, S 357), zuletzt geändert am 11.11.2014
  • Planzeichenverordnung (PlanzV 90) in der Fassung vom 18.12.1990 und Anlage (BGBI. I 1991 S. 58), BGBI. III 213-1-6
  • Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung am 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 16.04.2013 (GBI. S. 55)

Aufgrund von § 10 BauGB und § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.10.2017 den als Anlage beigefügten Bebauungsplan „HülenfeldII, Erste Änderung“ einschließlich den für den Geltungsbereich geltenden örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Maßgebend hierfür ist der vom Ing.-Büro Helmut Kolb, Steinheim mit Datum vom 09.10.2017 gefertigten Plan mit Schriftlichem Teil und Begründung.
Diese liegen als Anlage bei.

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.10.2017, gefertigt vom Ing.- Büro Helmut Kolb, Steinheim.
Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke:
Flurstück Nr. 589/1, 589/2, 589/3, 589/4, 590, 590/1, 590/2, 590/3, 163 sowie Teilbereiche von Flurstück Nr. 162

§ 2
Bestandteile des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan besteht aus:

  1. Schriftlicher Teil zum Bebauungsplan „Hülenfeld II, Erste Änderung“ des Ing.-Büro Helmut Kolb, Steinheim vom 09.10.2017
  2. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan „Hülenfeld II, Erste Änderung“ des Ing.-Büro Helmut Kolb, Steinheim vom 09.10.2017
  3. Begründung zum Bebauungsplan „Hülenfeld II, Erste Änderung“ des Ing.-Büro Helmut Kolb, Steinheim vom 09.10.2017

§ 3
Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, werden aufgrund von § 74 LBO ergangenen Bestandteilen dieser Satzung zuwiderhandelt.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach § 10 Abs. 3 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung ihrer Genehmigung in Kraft.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO)

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtet, wenn nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Hinweis auf das Recht zur Einsichtnahme

Die Satzung einschließlich des Lageplanes kann ab sofort von jedermann während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 1, 89561 Dischingen, eingesehen werden.

Nachfolgend erfolgt eine Ablichtung des Lageplanes.

Dischingen, 09.10.2017
Alfons Jakl Bürgermeister

Dokumente
Download 171004-Vorgetr. Anregungen Entwurf.pdf
Download 171006- B-Plan Begründung.pdf
Download 171006-B-plan schriftlicher Teil.pdf
Download DIS161378-E-BP500-1.Ändeurng.pdf
Download Präsentation-09.10.2017.pdf
Download Satzung - BPlan Hülenfeld II, Erste Änderung.pdf

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5. Sachstandsbericht zur Einführung NKHR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 5

Sachverhalt

Dirk Schabel berichtet dem Gemeinderat, dass wie bereits bekannt zum Jahreswechsel 2017/2018 der Umstieg von der Kameralistik auf den ersten doppischen Haushalt erfolgt. Mit der anschließenden Präsentation wird der Gemeinderat über den aktuellen Sachstand sowie das weitere Vorgehen informiert.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, einen wöchentlichen Jour fixe mit Teilnehmern aus der Mitte des Gemeinderats einzurichten (beginnend ab 19.10.2017 jeweils donnerstags von 17:00 – 18:00 Uhr). Das Ziel des regelmäßigen Besprechungstermins ist die enge Einbindung des Gemeinderats in der finalen Phase der Umstellung. Der Termin soll auch zur Diskussion offener Fragen und Punkte genutzt werden.

Der Gemeinderat befürwortet den Vorschlag und die Gemeinderäte Koths, Wiedmann, Sporer, Scherer und Pampuch bekunden spontan ihr Interesse.

Dokumente
Download 2017-09-25 NKHR - aktueller Sachstand.pdf

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 6
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6.1. Baugesuch Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zum Neubau eines Legehennenstalls, Gewann Maierhöh, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung 
                               gemäß § 4 BImSchG zum Neubau eines Legehennenstalls

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 708, Gewann Maierhöh, Eglingen

Befreiungen /
Abweichungen:                Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Objektbeschreibung:        Der geplante Neubau des Legehennenstalls erhält die 
                               Außenmaße von 74,66 m x 25,08 m. Das mit Trapezblech 
                               eingedeckte Satteldach erhält eine Dachneigung von 13 °. Die 
                               Traufhöhe beträgt 4,31 m und die Firsthöhe 7,21 m. Das 
                               Stallgebäude ist für 2 x 7000 Legehennen ausgelegt. Das 
                               Gebäude ist nicht unterkellert. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. 
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Gewann Maierhöh, Eglingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Absage Schwerpunktgemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 7.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erinnert, dass sich die Gemeinde Dischingen beim Regierungspräsidium Stuttgart um die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beworben hat und dafür nach einem ausgedehnten Bürgerbeteiligungsprozess eine umfassende Gemeindeentwicklungskonzeption eingereicht wurde.

Das ELR unterstützt die nachhaltige strukturelle Verbesserung ländlich geprägter Gemeinden. Dabei sollen die Ortskerne gestärkt, der Flächenverbrauch verringert, Arbeitsplätze geschaffen und die bereits bestehenden Arbeitsplätze gesichert werden. Außerdem soll die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen gesichert werden.

Die Bewerbungen wurden nach folgenden Kriterien bewertet:
       Flächensparende Siedlungspolitik
       Umgang mit dem demographischen Wandel
       Schutz von Natur und Landschaft
       Erfolgte und geplante Bürgerbeteiligung

Bürgermeister Jakl erläutert, dass das Regierungspräsidium Stuttgart nun mit Schreiben vom 30.08.2017 mitgeteilt hat, dass die Bewerbung der Gemeinde Dischingen nicht die erforderliche Bewertung erreicht hat und daher bei der Anerkennung als Schwerpunkt- gemeinde nicht berücksichtigt werden konnte.

Er hält das erarbeitete Konzept trotzdem für die Zukunft wichtig, zum Beispiel für Anträge aus dem Ausgleichsstock sowie für die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm.

Gemeinderätin Mai möchte, dass der Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungs- programm sobald wie möglich gestellt wird.

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7.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt folgende Termine bekannt:

Gemeinderatssitzung                                 23.10.2017, 18.00 Uhr
Einweihung Hochbehälter Englischer Wald         27.10.2017, 13.00 Uhr
Gemeinderatssitzung                                 20.11.2017, 18.00 Uhr

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 8

Sachverhalt

-K E I N E-

Datenstand vom 04.11.2021 14:40 Uhr