Datum: 31.07.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schützenheim Ballmertshofen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vergabe der Lieferung, Montage und Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Egauschule Dischingen
2 Bebauungsplan "Kappelesäcker" in Frickingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
3 Bebauungsplan "Hinter dem Schlossgarten - westlicher Teil" in Dunstelkingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
4 Bebauungsplan "Schrai" in Eglingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
5 Bebauungsplan "Schrai - Erweiterung Süd" in Eglingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
6 Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
7 Beitritt zum Verein Geopark Ries e.V.
8 Haushaltszwischenbericht 2017
9 Einvernehmen zu Bauanträgen
9.1 Baugesuch Nutzungsänderung Konditorei und Backstube mit Verkaufsraum, Butzfeldweg 5, Frickingen
9.2 Baugesuch Neubau einer Gartenscheune, Dörrberg, Demmingen
9.3 Baugesuch Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit je einer Garage und einem Stellplatz, Alter Posthof, Eglingen
9.4 Baugesuch veränderte Ausführung des Einbaus einer Einliegerwohnung, Kirchenstraße 16, Eglingen
9.5 Baugesuch Anbau einer Futterlagerhalle, Futtersilos, Flurstück Nr. 319, Frickingen, Flur Katzenstein
9.6 Baugesuch Erweiterung Kiosk Härtsfeldsee, sowie Sanierung best. WC-Anlagen und Abbruch eines best. Freisitzes, Flst. Nr. 1867, Dischingen
10 Aufnahmekriterien im Kinderhaus St. Johannes Dischingen
11 Bekanntgaben
11.1 Bekanntgabe Termine
11.2 Ersatzbeschaffung Kastenwagen für den Bauhof
12 Anfragen

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1. Vergabe der Lieferung, Montage und Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Egauschule Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Meede von der Firma Ostalb Solar GmbH aus Oberkochen begrüßen.

Herr Schabel berichtet, dass in der Sitzung des Gemeinderats am 24.10.2016 durch die Firma Ostalb Solar GmbH eine Erweiterung der Photovoltaikanlage auf dem Erweiterungsbau und Fachbau der Egauschule vorgestellt wurde. Nach weiteren Beratungen hat dann der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.02.2017 die Ostalb Solar GmbH mit der Detailplanung und anschließender Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Photovoltaikanlage beauftragt.

Nach Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen durch die Verwaltung wurde die Maßnahme am 03.06.2017 im Anzeigenverbund der Heidenheimer Tageszeitung öffentlich ausgeschrieben mit dem Hinweis, dass ab 07.06.2017 die Unterlagen angefordert werden konnten.

Bis zur Angebotseröffnung (Submission) am 30.06.2017 hat eine Firma ein gültiges Angebot ohne Preisnachlass abgegeben.

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch die Ostalb Solar GmbH stellt sich wie folgt dar:

Firma:                                                Angebotssumme-Brutto:

Palme Solar GmbH                                        128.934,25 € 

Herbrechtingen

Zusätzlich zum Hauptangebot wurde ein Monitoring und die Wartung der Photovoltaikanlage mit der Brutto-Angebotssumme von 5.890,50 Euro sowie eine Garantieverlängerung auf 10 Jahre für die Wechselrichter mit der Brutto-Angebotssumme von 1.493,45 Euro angeboten.

Unter Berücksichtigung der Nebenkosten wird von Brutto-Gesamtkosten in Höhe von rd.145.000 € ausgegangen. Im Haushalt 2017 sind Mittel in Höhe von 120.000 € eingeplant. Bei der Erstellung des Haushaltsplans ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs der PV-Anlage ein vollständiger Vorsteuerabzug erfolgen kann. Dies hat der bisherigen Praxis entsprochen und war durch das Finanzamt anerkannt. Aufgrund aktueller Informationen durch die Finanzverwaltung kann ein Vorsteuerabzug nur für den Anteil der prognostizierten Einspeisung erfolgen, für den Anteil des Eigenverbrauchs ist Vorsteuer zu entrichten. Nach aktuellen Schätzungen geht die Verwaltung davon aus, dass ein Vorsteuerabzug in Höhe von rd. 10.000 € erfolgen kann. Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil an der Vorsteuer hätte damit eine überplanmäßige Ausgabe von rd. 15.000 € zur Folge.

Herr Meede teilt mit, dass das Angebot der Firma Palme Solar GmbH die Ausschreibung zu 100 Prozent erfüllt. Es werden zudem hochwertige Module verwendet und die Firma ist ein erfahrener Betrieb. Die Solarmodule sind derzeit auch lieferbar, womit mit den Arbeiten ab 14.08.2017 begonnen und dann voraussichtlich am 29.09.2017 abgeschlossen werden kann.

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2. Bebauungsplan "Kappelesäcker" in Frickingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner in Heidenheim begrüßen.

Herr Puschmann verweist darauf, dass bezüglich der Bebauungspläne „Kappelesäcker“, „Hinter dem Schlossgarten, westlicher Teil“ und „Gewerbegebiet Schrai – Erweiterung“ Formfehler zu heilen sind (siehe Anlage). So hat ein Hinweis auf die Arten von vorliegenden umweltbezogenen Informationen und auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gefehlt. Außerdem sind die Festsetzungen zur Sicherung der Keller gegen eindringendes Sickerwasser und der Verkabelung von Fernmeldeleitungen formal unzulässig. Sie sollen deshalb als Hinweise im Bebauungsplan gegeben werden. Darüber hinaus werden geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Eine Änderung der Planzeichnungen erfolgt nicht.

Dokumente
Download 170731 GR Dischingen.pdf
Download Kapp_BP-plott.pdf
Download T160803_Kapp_erneute Ausl.pdf

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3. Bebauungsplan "Hinter dem Schlossgarten - westlicher Teil" in Dunstelkingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner in Heidenheim begrüßen.

Herr Puschmann verweist darauf, dass bezüglich der Bebauungspläne „Kappelesäcker“, „Hinter dem Schlossgarten, westlicher Teil“ und „Gewerbegebiet Schrai – Erweiterung“ Formfehler zu heilen sind (siehe Anlage). So hat ein Hinweis auf die Arten von vorliegenden umweltbezogenen Informationen und auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gefehlt. Außerdem sind die Festsetzungen zur Sicherung der Keller gegen eindringendes Sickerwasser und der Verkabelung von Fernmeldeleitungen formal unzulässig. Sie sollen deshalb als Hinweise im Bebauungsplan gegeben werden. Darüber hinaus werden geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Eine Änderung der Planzeichnungen erfolgt nicht.

Dokumente
Download BPSchlossgarten_BPE_aktuell-Plot_BP.pdf
Download T160803_Schloss_ernAusl.pdf

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4. Bebauungsplan "Schrai" in Eglingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner in Heidenheim begrüßen.

Herr Puschmann verweist darauf, dass bezüglich der Bebauungspläne „Kappelesäcker“, „Hinter dem Schlossgarten, westlicher Teil“ und „Gewerbegebiet Schrai – Erweiterung“ Formfehler zu heilen sind (siehe Anlage). So hat ein Hinweis auf die Arten von vorliegenden umweltbezogenen Informationen und auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gefehlt. Außerdem sind die Festsetzungen zur Sicherung der Keller gegen eindringendes Sickerwasser und der Verkabelung von Fernmeldeleitungen formal unzulässig. Sie sollen deshalb als Hinweise im Bebauungsplan gegeben werden. Darüber hinaus werden geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Eine Änderung der Planzeichnungen erfolgt nicht.

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5. Bebauungsplan "Schrai - Erweiterung Süd" in Eglingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 5

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner in Heidenheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde schon vor einigen Jahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schrai-Erweiterung“ die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung der Fa. Grinbold-Jodag nach Westen geschaffen hat.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Schrai-Erweiterung Süd“ soll nun die Betriebserweiterung nach Süden legalisiert werden und es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Maschinenhalle des südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes geschaffen werden. Einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat am 04.05.2015 gefasst. 

Das Ingenieurbüro Junginger & Partner hat hierfür einen entsprechenden Bebauungsplanvorentwurf gefertigt. 

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit (22.06. – 24.07.2015) ging noch eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein (28.12.2015). Um die Bedenken auszuräumen, wurde ein Schallgutachten beauftragt (TÜV-Süd). Ergebnis des Gutachtens ist die Empfehlung, für den Bebauungsplan eine Schallkontingentierung festzusetzen. Hierfür war es erforderlich, eine Gebietseinteilung gemäß der Empfehlung des Gutachtens vorzunehmen und für diese Teilareale zulässige Emissionskontingente festzusetzen. Die Einhaltung dieser Werte ist von den Bauherren im Rahmen der Baugesuche nachzuweisen bzw. im Betrieb einzuhalten.

Außerdem wurde für die Gewerbefläche (Teil Grinbold-Jodag) die Gebäudehöhe als absolute Meereshöhe definiert. Die Höhe entspricht der Oberkante der bestehenden Halle nördlich des Geltungsbereichs + Spielraum für evtl. erforderliche Einbauten / Dämmungen etc. Eine Reduzierung der Höhe ist nicht zielführend, da sonst die Kranbahn in der bestehenden Halle nicht verlängert werden könnte.

Herr Puschmann stellt nun das Ergebnis des Schallgutachtens sowie dessen Auswirkungen auf den Bebauungsplan vor und wie die Anwohnerschaft vor Lärm geschützt werden kann (siehe Anlage). 

Dokumente
Download 170731 Abwägung_Erw_Süd_VE.pdf
Download 2518502-02_Bericht.pdf
Download B151207_Entw.pdf
Download BPLAN_Erweiterung_Sued-Lageplan 500.pdf
Download Schrai_Erw_BP-plott.pdf
Download T130926_Schrai_Erw_ern_Ausl.pdf
Download T151207_Entw.pdf

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6. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 6

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass der Gemeinderat am 14.03.2016 eine Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen beschlossen hat. Grundlage für die Höhe der Entschädigung war eine Kostenschätzung auf der Basis der zu erwartenden realistischen Kosten. Eine Überprüfung der Kalkulation aufgrund der in Zukunft tatsächlich anfallenden Kosten wurde damals bereits angekündigt.

Das Landratsamt Heidenheim als Asylbewerberleistungsbehörde hatte das Ergebnis der ursprünglichen Kalkulation kritisch gesehen im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Äquivalentsprinzip. Dieses besagt, dass die per Satzung festgesetzte Gebühr nicht wesentlich über der ortsüblichen Vergleichsgebühr für eine vergleichbare Unterkunft liegen darf. Allerdings liegen für das Gemeindegebiet Dischingen keine Erfahrungswerte im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsgebühr bei möblierten Unterkünften vor.

Das Landratsamt Heidenheim hatte gegenüber der Gemeinde Dischingen angedeutet, dass eine Kostenerstattung der Gebühren nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Mit dem Landratsamt Heidenheim hat sich die Gemeinde Dischingen dann auf Grundzüge einer neuen Kalkulation geeinigt, welche vom Gemeinderat am 23.01.2017 beschlossen und vom Landratsamt anerkannt wurde. 

Die Kreisbaugesellschaft Heidenheim GmbH baute zwischenzeitlich im Margaretenweg 8 in Dischingen Wohnungen für die gemeindliche Anschlussunterbringung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Der Gemeinderat beschloss am 21.10.2015 die Übernahme einer Mietgarantie für 50% der Wohnungen bzw. der Wohnfläche (mit konkret 3 Zweizimmer- und zwei Vierzimmerwohnungen), welche vom Gemeinderat am 23.05.2016 auf fünf Zweizimmerwohnungen und eine Vierzimmerwohnung abgeändert wurde. Als Miete ist mindestens der Höchstbetrag der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) zu bezahlen. 
Der Kreistag hat die angemessenen Kosten gem. SGB II am 17.10.2016 mit Wirkung vom 01.01.2017 wie folgt geändert: 
Die angemessenen Netto-Monatskaltmieten im gesamten Landkreis Heidenheim betragen in Euro:
für einen 1-Personen-Haushalt: 300 €
für einen 2-Personen-Haushalt: 350 €
für einen 3-Personen-Haushalt: 420 €
für einen 4-Personen-Haushalt: 490 €
für einen 5-Personen-Haushalt: 550 €
Das Haus Margaretenweg 8 in Dischingen ist zwischenzeitlich bezugsfertig. Die vorgenannten Mietgarantie-Wohnungen sollen nun von der Gemeinde angemietet werden, die bezugsberechtigten Personen werden von der Gemeinde in die Wohnungen mittels Verfügung eingewiesen. 
Aufgrund der vom Kreistag beschlossenen angemessenen Netto-Monatskaltmieten, welche im gesamten Landkreis Heidenheim gelten, ergibt sich eine entsprechend hohe personenbezogene Einheitsgebühr inclusive Nebenkosten. 
Die Neukalkulation der Benutzungsgebühren für das Gebäude Margaretenweg 8 in Dischingen ist in der Anlage dargestellt.
Wegfallen werden zukünftig die bisher angemieteten Wohnungen in der Rosenbachstraße 20 und der Torstraße 18 in Dischingen, da die Mietverträge gekündigt wurden. 
Das Gebäude Fleinheimer Straße 33/35 in Dischingen wird in den kommenden Wochen abgebrochen.

Dokumente
Download Änderungssatzung zur Satzung Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Dischingen 31.07.2017.pdf
Download Kalkulation Gebührensätze Dischingen Margaretenweg 8 2017.pdf

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7. Beitritt zum Verein Geopark Ries e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Kreistag des Landkreises Donau-Ries am 28.06.2016 die Bewerbung des Geoparks Ries für den Status UNESCO Global Geopark beschlossen hat. Die Bewerbungsschrift wurde termingerecht bei der Deutschen UNESCO Kommission eingereicht. Nach der schriftlichen Bewerbung kam eine Delegation des Nationalkomitees in den Geopark Ries. Letztlich wurde über die Bewerbung im dafür zuständigen Nationalkomitee am 3. November 2016 beraten.

Als Ergebnis von Bereisung und Beratung wurde der Geschäftsführung des Geoparks Ries vom hierfür federführenden Auswärtigen Amt mitgeteilt:

Das Nationalkomitee ist zu dem Schluss gekommen, den Antrag des Geoparks Ries für ein Jahr zurückzustellen.

Sehr positiv wurden folgende Aspekte des Antrages gewertet:

  1. Landschaft und Geotope des Geoparks Ries haben wissenschaftliche Bedeutung im internationalen Maßstab und besitzen ein klares Alleinstellungsmerkmal. Der Geopark Ries ist hinsichtlich seiner Ausstattung unzweifelhaft ein idealer Kandidat für den Status UNESCO Global Geopark.
  2. Die Integration in das Tourismusmarketing vor Ort ist vorbildlich. Der Geopark hat erste Schritte unternommen im Hinblick auf nachhaltige Regionalentwicklung (Vermarktung regionaler Produkte unter der Dachmarke „Geopark Ries kulinarisch“).
  3. Das Konzept der „Erlebnis-Geotope“ ist fachlich gut begründet, wenn auch einige Informationstafeln didaktisch reduzierter gestaltet sein könnten.
  4. Die Kooperation des Geopark-Teams mit dem RiesKraterMuseum ist beispielhaft.
  5. Die Qualifizierung der Geoparkführer erfüllt die aktuellen fachlichen Ansprüche.
  6. In der Netzwerkarbeit der Nationalen Geoparks ist der Geopark Ries seit Jahren engagiert.
Aus einem Grund wurde jedoch entschieden, dass die Bewerbung im Rahmen des UNESCO Geopark Programms nicht erfolgversprechend ist:

„Es ist zwingend die strukturelle Verankerung des Geoparks als Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, also einer Rechtsfähigkeit nach öffentlichem oder bürgerlichem Recht, herbeizuführen.“

Nachdem sich, nach anwaltlicher Erstberatung, öffentlich-rechtliche Organisationsformen wie Gründung eines Zweckverbandes oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) als dem Zweck der zu gründenden Organisation und dessen operative Tätigkeit nicht kompatibel erwiesen hat, hat der Geopark Ries daraufhin mit den Vorbereitungen für die Gründung eines Vereins begonnen. Dem (Fach-)Anwaltsbüro Noll, Stuttgart, wurde der Auftrag für die Erarbeitung der Vereinsregularien, insbesondere unter Beachtung der Erfordernisse des EU-Beihilferechts, erteilt.

Der Auftrag umfasste folgende Module:

  1. Ausarbeitung und Abstimmung der Vereinssatzung.
  2. Ausarbeitung und Abstimmung der Zusatzordnungen, nämlich einer Beitragsordnung, einer Geschäftsordnung für den Vorstand, einer Wahlordnung sowie einer Markenordnung.
  3. Teilnahme an der Gründungsversammlung und gegebenenfalls Leitung der Versammlung.
  4. Abstimmung der Satzung und der Zusatzordnung mit dem Vereinsregister und den für Steuerfragen zuständigen Stellen des Landratsamts und/oder dem Steuerberater.
  5. Aufstellung eines Betrauungsakts zur Betrauung des Vereins durch die Mitglieder und Entwurf entsprechender Beschlussvorlagen für die Stadt-,Gemeinderäte bzw. Kreisräte der Mitglieder, soweit eine Beschlussfassung hierfür erforderlich ist.
  6. Ausarbeitung eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Verein und den Partnerbetrieben von Geopark Ries kulinarisch.
  7. Überprüfung und Anpassung des Vertrages mit den Geopark Ries-Führer/innen und Vorgaben bzw. Ausarbeitungen zur Überleitung der Verträge auf den zu gründenden Verein. 
Mitglieder des Vereins können nur Landkreise, Städte und Gemeinden werden, die in den geografischen Grenzen des Nationalen Geoparks Ries liegen. Wichtig ist, dass es keine überlappende Gebiete beim bestehenden Geopark „Schwäbische Alb“ und dem geplanten Geopark „Ries“ gibt. Dischingen wird deshalb mit unterschiedlichen Flächen in beiden Geoparks vertreten sein.

Die vorliegenden Unterlagen 

  • Entwurf der Satzung 
  • Entwurf der Geschäftsordnung für den Vorstand
  • Entwurf der Beitragsordnung
  • Entwurf der Markenordnung 
  • Entwurf der Wahlordnung

sowie die Gesamtfinanzierung des Vereins sehen u.a. Folgendes vor:

  • Mitgliedsbeiträge:
Landkreis Donau-Ries: 20.000 €
Landkreise Ostalb, Dillingen, Heidenheim, Weißenburg-Gunzenhausen je 500 €
Städte je 100 €
Märkte und Gemeinden je 50 €
  • Der Landkreis Donau-Ries gibt dem Geopark Ries e.V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe der im Haushalt 2017 angesetzten Mittel.
  • Der Landkreis Donau-Ries trägt die Kosten für das Personal des Geoparks im Rahmen seiner Personalplanungen sowie die Sachkosten.

Der Landkreis Donau-Ries hat den Vereinsregularien sowie dem grundlegenden Konzept zugestimmt. Dem Nationalkomitee der UNESCO wurde signalisiert, dass die Vereinsgründung in die Wege geleitet wurde. Dies wurde positiv vermerkt und der Geopark Ries für eine erneute Bereisung vorgemerkt.

Hinweise: 

  • Zur Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und Kommunen wurden in allen Teilregionen Regionalkonferenzen abgehalten.

  • Die Gründungsversammlung fand am 06.07.2017 in Nördlingen statt. 

  • Der Mitgliedsbeitrag für 2017 soll die Hälfte des in der Beitragsordnung festgelegten Beitrags umfassen.

Dokumente
Download Geopark_Ries_eV_Beitragsordnung_sechste_Fassung_24_05_17.docx.pdf
Download Geopark_Ries_eV_Geschäftsordnung_Vorstand_sechste_Fassung_24_05_17.docx.pdf
Download Geopark_Ries_eV_Markenordnung_RA_Noll_sechste_Fassung_24_05_17.docx.pdf
Download Korr GP_Ries_eV_Wahlordnung_siebte_Fassung_31_05_17.pdf
Download KorrSatzung 7. Entwurf 6.6.2017.pdf

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8. Haushaltszwischenbericht 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 8

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass in der letzten Sitzung vor der „Sommerpause“ des Gemeinderats ein kurzer Überblick über die Entwicklung des Rechnungsjahres 2017 erfolgt. Alle nachfolgend aufgeführten Zahlen sind auch aus den Aufstellungen im RIS nachzuvollziehen.

Steuereinnahmen
Die Gemeindesteuern entwickeln sich trotz einiger Rückschläge während des ersten Halbjahres noch deutlich positiv.

Die Gewerbesteuer liegt mit 2.760.850 € um 760.850 € deutlich über dem Planansatz.

Auch die Grundsteuer A liegt dieses Jahr mit 117.653 € und einem Plus von 1.653 € leicht über dem Plan. Eine deutlichere Steigerung gibt es bei der Grundsteuer B mit Mehreinnahmen von 9.657 € und einem Stand von 597.657 €.

Insgesamt liegen die Gemeindesteuern um 772.160 € über dem Plan.

Durch die höheren Gewerbesteuereinnahmen steigt auch die Gewerbesteuerumlage um 117.580 € auf 498.180 € an. Der Anstieg ist nicht so deutlich, da durch die Abrechnung des Vorjahres noch eine Gutschrift von 30.980 € erfolgte.

Wie schon mehrmals dieses Jahr aus der Presse zu entnehmen war, entwickeln sich die Steuereinnahmen in Deutschland sehr positiv. Die Gemeinde partizipiert an dieser Steuerentwicklung durch die Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich nach der Steuerschätzung vom Mai und der Abrechnung des Vorjahres Mehreinnahmen von 192.000 €. Der Umsatzsteueranteil wird planmäßig erwartet.

Die Steuereinnahmen abzüglich der Gewerbesteuerumlage verbessern sich um 
846.580 €.
Zuweisungen und Umlagen
Bei den weiteren Zuweisungen und Umlagen ergeben sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Änderungen.

Verwaltungshaushalt

Wie aus der Aufstellung „Einnahme- und Ausgabegruppen“ ersichtlich, ergeben sich im Verwaltungshaushalt bei den Gruppen „Zinsen“ und „Konzessionsabgaben“ noch leichte Verbesserungen von je rund 10.000 €. 

Bei den Ausgaben werden zusätzlich für die Straßenunterhaltung 8.000 € (von Oberdorfstraße) und für die Seminare zum NKHR 5.000 € veranschlagt.

Durch die sich aus den Steuermehreinnahmen und den weiteren Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben ergebende Verbesserung reduziert sich die benötigte Zuführung vom Vermögenshaushalt um 833.261 € auf 94.131 €.

Vermögenshaushalt

Im Vermögenshaushalt ergeben sich nach heutigem Stand Veränderungen hauptsächlich aus den nicht bewilligten Zuschüssen aus dem ELR und Ausgleichstock für die Oberdorfstraße. Hier entfallen rund 102.000 € an Einnahmen. 
Bei den Ausgaben müssen für Grunderwerb im Gewerbegebiet „Wannen“ und für die Ausstattung der Asylbewerberwohnungen rund 66.000 € mehr ausgegeben werden.
Einsparungen ergeben sich dafür durch den Wegfall der Wohnumfeldmaßnahme „Oberdorfstraße“ und das günstigere Ausschreibungsergebnis für den Abbruch der Gebäude „Fleinheimer Straße“ von rund 244.000 €. 

Durch diese Veränderungen im Vermögenshaushalt und die geringere Zuführung an den Verwaltungshaushalt kann die Rücklagenentnahme voraussichtlich um 909.288 € auf 1.087.859 € reduziert werden.
Eine Kreditaufnahme war für 2017 nicht vorgesehen und wird weiterhin nicht benötigt.
Letzte Woche wurde vorab telefonisch die Entscheidung des Ausgleichstocks bekannt gegeben. Bekannt war ja schon, dass die Wohnumfeldmaßnahme „Oberdorfstraße“ durch das ELR dieses Jahr nicht gefördert wird und deshalb auch der Ausgleichstockzuschuss entfällt. 
Dafür erhält die Gemeinde aber aus dem Ausgleichstock 2 die Förderung für die energetische Sanierung der Beleuchtung in der Egauschule. Die Kosten von 272.000 € werden mit 175.000 € aus dem Ausgleichstock und mit 10.233 € aus dem KInvFG bezuschusst. Von der Gemeinde bleiben somit noch 86.767 € zu finanzieren. Durch den Austausch der Beleuchtung durch LED-Lampen kann eine Energieeinsparung bis zu 55 % erzielt werden. Diese Maßnahme betrifft die Haushaltsjahre 2017 und 2018.
Zusammenfassung
Insgesamt kann gesagt werden, dass sich der Haushalt 2017 bisher positiv entwickelt. Es sind keine größeren negativen Abweichungen von den Ansätzen festzustellen.

Schade ist, dass die Oberdorfstraße wegen der nicht bewilligten Zuschüsse wieder um ein Jahr verschoben werden muss, was natürlich auch die weiter anstehenden Investitionen nach hinten schiebt.

Dokumente
Download Gruppierungen.pdf
Download HHPlan_Änderungen.pdf
Download Steuerentwicklung.pdf
Download Zuweisung_Umlagen.pdf

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9. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 9
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9.1. Baugesuch Nutzungsänderung Konditorei und Backstube mit Verkaufsraum, Butzfeldweg 5, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 9.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Antrag auf Nutzungsänderung
                               Konditorei und Backstube mit Verkaufsraum

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 127/25, Butzfeldweg 5, Frickingen

Befreiungen/
Abweichungen:                Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes                                         „Hofwiesen“; geringe Überschreitung der Baugrenze

Objektbeschreibung:        Bei diesem Vorhaben soll im Untergeschoss ein weiterer Raum mit den Außenmaßen von 6,00 m x 2,50 m angebaut werden, welcher als Backstube genutzt werden soll. Des Weiteren wird ein weiterer angrenzender, bestehender Kellerraum als Verkaufsraum um genutzt.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Butzfeldweg 5, Frickingen.pdf

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9.2. Baugesuch Neubau einer Gartenscheune, Dörrberg, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 9.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau einer Gartenscheune

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 164/3, Dörrberg, Demmingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die geplante Gartenscheune erhält die Außenmaße von 
8,00 m x 5,00 m. Die Holzkonstruktion bekommt ein
Satteldach mit 40° Dachneigung, einer Traufhöhe von 3,20 m        sowie eine Firsthöhe von 5,30 m.        

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Dörrberg, Demmingen .pdf

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9.3. Baugesuch Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit je einer Garage und einem Stellplatz, Alter Posthof, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 9.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit je einer Garage und                                 einem Stellplatz

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 67/1, Alter Posthof, Eglingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die geplanten zwei Mehrfamilienhäuser mit Garage haben jeweils die gleichen Außenmaße und werden auch gleich ausgeführt. Die Außenmaße eines Gebäudes betragen 
16,94 m x 6,73 m. Die Mehrfamilienhäuser erhalten 
jeweils ein Satteldach mit 60° Dachneigung, einer Traufhöhe 
von 4,19 m sowie einer Firsthöhe von 9,70 m. Die beiden Garagen erhalten die Außenmaße von 7,80 m x 3,50 m. Diese Garagen sind als Flachdach-Garagen mit einer Gebäudehöhe von 3,19 m geplant.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Alter Posthof, Eglingen.pdf

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9.4. Baugesuch veränderte Ausführung des Einbaus einer Einliegerwohnung, Kirchenstraße 16, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 9.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Veränderte Ausführung des Einbaus einer Einliegerwohnung

Baugrundstück:                Flurstück. Nr. 24, Kirchenstraße 16, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die bisherige Planung wird abgeändert. Insbesondere wird die Wohneinteilung innerhalb des Gebäudes geändert und die Gebäudehöhe erhöht sich von 10,0 m auf 11,53 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen. 
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Kirchenstraße 16, Eglingen.pdf

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9.5. Baugesuch Anbau einer Futterlagerhalle, Futtersilos, Flurstück Nr. 319, Frickingen, Flur Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 9.5

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Raunecker befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                Anbau einer Futterlagerhalle, Futtersilos

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 319, Frickingen, Flur Katzenstein 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die geplante Futterlagerhalle hat die Außenmaße von 20,0 m x 10,0 m. Das Satteldach erhält eine Dachneigung von 18°, eine Firsthohe von 11,93 m und eine Traufhöhe von 5,0 m bzw. 10,67 m. 
       Die zwei geplanten Futtersilos haben einen Durchmesser von 8,0 m und eine Höhe von 15,0 m.         

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Flst.Nr. 319, Frickingen, Flur Katzenstein.pdf

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9.6. Baugesuch Erweiterung Kiosk Härtsfeldsee, sowie Sanierung best. WC-Anlagen und Abbruch eines best. Freisitzes, Flst. Nr. 1867, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 9.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Erweiterung Kiosk Härtsfeldsee sowie Sanierung bestehende WC-Anlagen und Abbruch eines bestehenden Freisitzes

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 1867, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Die geplante Erweiterung des Kiosks am Härtsfeldsee soll in östlicher Richtung erfolgen. Der Anbau hat eine Breite von
9,53 m und eine Länge von 21,62 m. Die Erweiterung wird an die Höhe des bisherigen Gebäudes angepasst und 
beträgt 5,80 m. Der Anbau bekommt ein Satteldach mit einer Dachneigung von 28°. Der bisherige Freisitz soll abgebrochen werden.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 1867, Dischingen.pdf
Download Lageplan Kiosk.pdf

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10. Aufnahmekriterien im Kinderhaus St. Johannes Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 10

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Pfarrer Dr. Horst begrüßen.

Vorab erläutert Hauptamtsleiterin Saur nachfolgende 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG) regelt den Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege und besagt mit Wirkung vom 01.08.2013:
(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2. die Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.
Zuständig für die Umsetzung des Anspruchs ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, somit das Jugendamt beim Landkreis Heidenheim.
Zur aktuellen Situation in Dischingen erläutert Pfarrer Dr. Horst, dass bei der Berechnung des bedarfsgerechten Angebots das gesamte Gemeindegebiet zu betrachten ist; ein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Ortsteil ist nicht gegeben. 
Stand heute sind in der Gesamtgemeinde Dischingen (alle Plätze in den fünf Kindergärten werden zusammengerechnet) ausreichend Ü3-Plätze vorhanden. 
Engpässe gibt es derzeit im Kinderhaus „St. Johannes“ in Dischingen, wo Plätze vermehrt nachgefragt werden. Hier sieht die Belegung im kommenden Kindergartenjahr 2017/18 wie folgt aus:
a) Ü3: Regelkindergarten (RG), Verläng. Öffnungszeiten (VÖ), Ganztagsbetreuung (GT): 
Im Dezember 2017 findet noch eine Aufnahme statt. Alle anderen Interessenten (8) wurde mitgeteilt, dass eine weitere Aufnahme erst im September 2018 möglich ist.
Für das Kindergartenjahr 2018/19 liegen insgesamt 24 Anmeldungen vor. Diese können voraussichtlich alle aufgenommen werden, da im September 2018 viele Kinder in die Grundschule gehen werden.
Für das Kindergartenjahr 2019/20 liegen jetzt schon 3 Anmeldungen vor.

b) U3: Krippe
Die Krippengruppe hat 10 Plätze und ist belegt mit 8 Kinder in VÖ und 2 Kinder in GT.
Sie ist bis Mitte 2019 voll belegt. Sobald Kinder 3 Jahre alt werden, wechseln sie in den U3 Bereich. 1-2 Kinder müssen evtl. einige Monate warten.

Dagegen bestehen in den Ortsteilen folgende freie Plätze im Kindergartenjahr 2017/18:
Demmingen: 11 Plätze
Dunstelkingen: 4 Plätze
Eglingen: 7 Plätze
Frickingen: 5 Plätze (davon belegt mit 4 Kindern unter 3 Jahre)
Somit sind zum Beginn des Kindergartenjahrs insgesamt freie 27 Plätze noch belegbar. 
In allen Kindergärten in den Ortsteilen bestehen altersgemischte Gruppen, d. h. dass Kinder ab dem zweiten Lebensjahr aufgenommen werden können. Diese besetzen dann rechnerisch zwei Plätze. Sobald diese das dritte Lebensjahr vollenden, wird rechnerisch jeweils wieder ein Platz frei. Es sind somit ausreichend freie Plätze in der Gesamtgemeinde vorhanden.
Aufgrund der vermehrten Nachfrage nach Kindergartenplätzen in Dischingen soll Transparenz in Bezug auf die Vergabe der Plätze hergestellt werden. Deshalb schlägt der Kindergartenausschuss für das Kinderhaus „St. Johannes“ ab dem 01.09.2017 folgende Aufnahmekriterien vor:
1. Krippenkinder, die in den Ü3-Bereich wechseln
2. Alter (ältere Kinder haben Vorrang)
3. Geschwisterkinder (Kinder, die bereits Geschwister im Kinderhaus haben, werden 
    vorrangig aufgenommen)
In Härtefällen kann die Reihenfolge der Aufnahme vom Kirchengemeinderat abgeändert werden. Diese müssen sehr gut begründet sein und bilden eine absolute Ausnahme.

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 11
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11.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 11.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

15.09.2017, voraussichtlich 12:30 Uhr:         Einweihung Hochbehälter Englischer Wald
18.09.2017, 18:00 Uhr:                        Gemeinderatssitzung
28.09.2017, 16:30 Uhr:                        Gemeinderat Waldbegang
01.10.2017, 11:00 Uhr:                         Einweihung Kläranlage Dattenhausen
09.10.2017, 18:00 Uhr:                         Gemeinderatssitzung

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11.2. Ersatzbeschaffung Kastenwagen für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 11.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass in der Gemeinderatsitzung am 14.Juni 2017 der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat, dass die eingestellten Haushaltsmittel für den geplanten Austausch des Bauhof-Minibaggers nun für die Ersatzbeschaffung eines Kastenwagens der Marke Nissan für den Bauhof verwendet werden sollen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig durch den Gemeinderat beauftragt, neben dem schon vorhandenen Angebot ein zweites Angebot einzuholen. Es handelte sich hier um ein Dieselfahrzeug des Modells NV200 EVALIA TEKNA mit 7 Sitzen und 2 Schiebetüren hinten.

Die Angebote stellen sich wie folgt dar:

Autohaus Burr GmbH aus Herbrechtingen:

Nissan NV200 EVALIA Tekna 1.5 dci 110 DPF 6MT 7- SITZER 110 PS
(Serienausstattung)

Nettopreis:                                                25.575,00 Euro
- Nachlass                                                  8.184,60 Euro
+ Überführungskosten                                     870,00 Euro
+ Anhängerkupplung starr                                     695,00 Euro
+ Laderaumwanne                                               92,00 Euro
+ Magnet Rundumleuchte gelb                             200,00 Euro

Angebotspreis – Brutto:                                19.248,00 Euro
(darin enthalten 19% USt. von 3.073,21 Euro)

2. Angebot:
Nissan NV200 EVALIA Tekna 1.5 dci 110 DPF 6MT 7- SITZER 110 PS
(Serienausstattung)
Nettopreis:                                                25.575,00 Euro
- Nachlass                                                  8.184,60 Euro
+ Überführungskosten                                     900,00 Euro
+ Anhängerkupplung starr                                     720,00 Euro
+ Laderaumwanne                                               80,00 Euro
+ Magnet Rundumleuchte gelb                             220,00 Euro
Angebotspreis – Brutto:                                19.311,00 Euro
(darin enthalten 19% USt. von 3.083,26 Euro)

Im Haushaltplan 2016 der Gemeinde wurden für die Ersatzbeschaffung eines neuen Minibaggers Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 Euro eingestellt. 

Somit wurde der Kastenwagen mit der Brutto-Angebotssumme von 19.248,00 Euro bei dem Autohaus Burr aus Herbrechtingen bestellt.

Die Betreuung, anfallende Kundendienste und so weiter, erfolgt über die Kfz.-Werkstatt Grimminger in Ballmertshofen.

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 12

Sachverhalt

12.1 Abrundungssatzung „Bei der Brücke“ Ballmertshofen

Auf Nachfrage nach dem aktuellen Stand bzgl. der Abrundungssatzung „Bei der Brücke“ in Ballmertshofen von Gemeinderat Röhm, antwortet Bürgermeister Jakl, dass er dies nachfragen muss.

Datenstand vom 04.11.2021 14:31 Uhr