Datum: 20.03.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kultur- und Nutzungsplan für den Gemeindewald Dischingen; - Naturalvollzug und Haushaltsabschluss 2016 - Naturalplanung und Haushaltsplanung 2017
2 Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans "Hülenfeld II - 1. Änderung" in Demmingen; - Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans - Billigung des Bebauungsplanentwurfes - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes
3 Aufstellung der Ergänzungssatzung "Bei der Brücke" in Ballmertshofen; Nochmaliger Beschluss über die Aufstellung der Satzung und über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
4 Vergabe der Pflasterarbeiten für den Weg im Friedhof Demmingen
5 Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Wendelinus Demmingen auf Kostenbeteiligung für einen Sonnenschutz im Kindergarten
6 Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 Region Ostwürttemberg; Suevit-Abbau in Eglingen und Hofen
7 Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlage im Gemeindegebiet Dischingen
8 Einvernehmen zu Bauanträgen
8.1 Baugesuch Ramsperger Gudrun und Manfred, Hinter den Gärten 6, Dischingen, Deckblattänderung Neubau Wohnhaus mit Garage
8.2 Baugesuch Baurschmid Hildegard und Erwin, Kapellengässle 6, Demmingen, -Tektur-Plan- Erstellung eines Unterstellplatzes und PKW-Stellplatz
8.3 Baugesuch Burger Emmeram, Forstgässle 3, Eglingen, Aufstellung von zwei Silotürmen für Fertigfutter
8.4 Baugesuch Kraus Georg, Baumgrieser Str. 3, Osterhofen, Neubau eines Gartenhauses
8.5 Baugesuch der Firma Varta, Zwinkelweg 2, Dischingen, Aufstellen von zwei Werbepylonen
8.6 Baugesuch Eheleute Melanie Brenner-Zeyer und Bernd Zeyer, Demminger Str. 10, Eglingen, Ausbau einer Scheune zu Wohnraum und Neubau einer Doppelgarage
8.7 Baugesuch der Kath. Kirchengemeinde Demmingen, Überdachung einer befestigten Spielfläche, Kapellengässle 9, Demmingen
8.8 Baugesuch Ehnle Ernst, Wagenhofer Straße 16, Errichtung einer Garage mit drei Stellplätzen, Demmingen
9 Bekanntgaben
9.1 Bekanntgabe Genehmigung der Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
9.2 Bekanntgabe Finanzprüfung Gemeinde 2009-2013 einschließlich Eigenbetriebe
9.3 Bekanntgabe Termine
10 Anfragen

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1. Kultur- und Nutzungsplan für den Gemeindewald Dischingen; - Naturalvollzug und Haushaltsabschluss 2016 - Naturalplanung und Haushaltsplanung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Oberforstrat Jens Weiher und Frau Revierförsterin Beatrix Diedering vom Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Wald und Naturschutz, begrüßen.

Zunächst spricht Bürgermeister Jakl das Urteil des Bundeskartellamtes an. Dieses Urteil besagt, dass die in Baden-Württemberg vielfach praktizierte gemeinsame Vermarktung von Holz aus verschiedenen Quellen durch die Forstverwaltung verboten ist. Es besteht noch ein befristeter Vertrag mit dem Landratsamt, was die Vermarktung des Holzes aus dem Gemeindewald angeht. Es kann jedoch sein, dass man sich künftig anders orientieren muss.

Anschließend geht Oberforstrat Weiher auf die Rahmenbedingungen der Forstwirtschaft ein. So sind etwa 10-15 % des Schadholzes über alle Betriebe hinweg auf Käferschäden zurückzuführen, was einen konstanten Anstieg in den letzten vier Jahren bedeutet.

Zur Durchschnittstemperatur sagt Oberforstrat Weiher, dass der Mittelwert 8,2 Grad seit Mitte der 60er-Jahre um ca. 1,4 Grad angestiegen ist. Prognostiziert auf das Jahr 2100 würde dies eine mittlere Temperatur von etwa 12 Grad bedeuten. Dies ist vergleichbar mit Südfrankreich heute.
öffentlich                                                § 1


Zum Kartellverfahren berichtet Oberforstrat Weiher, dass noch völlig offen ist, wie das Land auf das Urteil des Kartellamtes reagieren wird. Sicherlich wird das Land Rechtsbeschwerde einlegen, dies zumal das Waldgesetz schon lange besteht. Organisatorische Änderungen beim Holzverkauf hätten höhere Kosten und ein Öffnen des Marktes für Dritte als Dienstleistungsanbieter zur Folge. Wobei Bürgermeister Jakl eine Veränderung schade finden würde, da man bisher gut gefahren ist. Gemeinderat Scherer ist der Auffassung, dass der Staat Interesse daran haben sollte, dass der Wald funktioniert.

Der Stichtag für die Forsteinrichtungserneuerung ist der 01.01.2018.

a) Naturalvollzug 2016

Zur Holzernte erläutert Revierförsterin Diedering, dass im Jahr 2016 ein Gesamteinschlag von 3.399 Festmeter vollzogen wurde. 3.395 Festmeter waren geplant. Davon waren 1.822 Festmeter (54 %) planmäßig und 1.577 Festmeter (46 %) zufällig, durch Pilze, Dürre und Insekten. Des Weiteren entfielen 876 Festmeter (26 %) des Gesamteinschlags auf Laubholz und 2.522 Festmeter (74 %) auf Nadelholz. Die Schlagpflege beträgt 3,2 ha. Sie merkt an, dass es im Gemeindewald immer noch sehr viele Fichten gibt. Dazu meint Gemeinderat Raunecker, dass der Klimawandel für den Wald bestimmt am Schädlichsten ist, wie an den Fichten derzeit zu erkennen ist. Dem stimmt Revierförsterin Diedering zu. Dies wird sich in den nächsten Jahren deshalb etwas verschieben.
öffentlich                                                § 1


Über die Kulturen berichtet Revierförsterin Diedering, dass 2016 eine Neuanpflanzung mit 5.000 Stück sowie eine Wiedererholungspflanzung aufgrund von Mäuseschäden mit 2.800 Stück erfolgten, was für den Landkreis Heidenheim den Spitzenreiter bedeutet. Davon 6.400 Stück Laubholz und 1.400 Stück Nadelholz. Die Kulturvorbereitung betrifft 0,6 ha, 0,8 ha waren geplant und die Kultursicherung 2,6 ha, wobei 1,9 ha geplant waren.

Revierförsterin Diedering fährt mit dem Forstschutz fort. Hierzu teilt sie mit, dass zum Schutz gegen Wild sowie gegen Unkraut 4.940 Stück Freiwuchsgitter und Wuchshüllen gesetzt wurden. Geplant waren 5.400 Stück.

Zur Bestandespflege kann Revierförsterin Diedering sagen, dass auf 13,1 ha eine Jungbestandspflege stattfand. Davon 5,4 ha Laubbaumbestände und 7,7 ha Nadelbaumbestände. Geplant war eine Jungbestandspflege auf 10,10 ha. Eine Ästung erfolgte nicht.

Anschließend erläutert Revierförsterin Diedering den Abschluss des Waldhaushaltes 2016:
öffentlich                                                § 1


Einnahmen


Bezeichnung
Vollzug €
Plan €
Differenz €
1100
Einnahmen Nasslager



1110
Arbeiten auf Rechnung Dritter
5.322
20.000
- 14.678
1300
Holzerlöse
199.379
185.000
+ 14.379
1320
Sonstiges
29.317
15.000
+ 14.317
1400
Pachterlös Eigenjagd
2.300
2.300

1410
Verpachtung WEA
336.688

+ 336.688
1610
Landeszuschuss Förderung
8.567
8.000
+ 567

Verrechnung Löhne für andere Betriebsteile




Gesamtergebnis                                        581.573             230.300              + 351.273


öffentlich                                                § 1


Ausgaben


Bezeichnung
Vollzug €
Plan €
Differenz €
4150
Waldarbeiter Löhne
70.759
71.800
+ 1.041
4350
Waldarbeiter ZVK
6.570
6.600
+ 30
4450
Waldarbeiter Sozialversicherung
13.544
14.000
+ 456
5100
Waldwege Unterhaltung
6.277
5.000
- 1.277
5101
Unterhaltung Sonstiges; Biotoppflege
1.598
0
- 1.598
5110
Unterhaltung Erholungseinrichtung
1.183

- 1.183
5200
Geräte, Werkzeuge, Betriebsstoffe
4.584
3.000
- 1.584
5400
Nasslager Unterhaltung
20.359
15.000
- 5.359
6270
Holzfällung, Aufarbeitung, Rücken
51.042
40.000
- 11.042
6280
Kulturen
5.072
4.000
- 1.072
6281
Forstschutz
6.521
6.000
- 521
6400
Steuern, Abgaben
1.397
1.400
+ 3
6410
Versicherungen
5.686
6.400
+ 714

öffentlich                                                § 1


6540
Fahrtkosten Waldarbeiter
2.462
1.800
- 662
6610
Beiträge,                        Forstkammer und SDW
613
600
-13
6680
Sonstiges
60
100
+ 35
6710
Forstverwaltungskosten
31.369
25.000
- 6.369
6790
Verrechnung Bauhof Löhne




               Gesamtergebnis Ausgaben        229.096            200.600                        - 29.096

Wenn man die Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellt, bleibt ein Überschuss von 352.477 €.

Die Einnahmen durch die Flächenverpachtung für die Windkraftanlagen bezeichnet Revierförsterin Diedering als einen sehr erfreulichen Posten. Wobei Bürgermeister Jakl allerdings betont, dass ohne die Windpark-Pacht nur die Hälfte des geplanten Überschusses erreicht wurde. Er stellt fest, dass der Gemeindewald nicht mehr das Ergebnis wie in den Vorjahren liefert. Dazu kann Revierförsterin Diedering sagen, dass schon eine gewisse Änderung erkennbar ist. Die Fichte hat nicht mehr viel Zukunft. Es wird künftig verschiedene Baumarten im Gemeindewald geben, zu dem die Fichte aus Naturverjüngung hinzukommt. Dies ist jedoch in der Bewirtschaftung sehr anspruchsvoll und es bleibt somit zu hoffen, dass wenigstens genügend Ertrag hängen bleibt. Künftig wird der Gemeindewald zum Mischkonzern aus Wald, Nasslager und Windkraftanlagen werden. Oberforstrat Weiher weist außerdem darauf hin, dass sich die Gemeinde zum Waldumbau bekannt hat.
öffentlich                                                § 1


Bürgermeister Jakl fragt weiter nach, warum der Nasslagerplatz bei den Einnahmen nicht berücksichtigt wurde. Das kommt daher, erklärt Revierförsterin Diedering, dass der Platz seit April letzten Jahres geräumt und der neue Vertrag erst im Dezember abgeschlossen wurde. Die Planung wurde allerdings bereits im Oktober gemacht.

b) Naturalplanung 2017

Revierförsterin Diedering erläutert, dass für 2017 ein Gesamteinschlag von
3.400 Festmeter, davon 630 Festmeter Laubholz (19 %) und 2.770 Festmeter Nadelholz (81 %), geplant ist. Dies ist der neue Hiebsatz nach der Zwischenrevision von 3.400 Festmeter. Die Schlagpflege wird mit 13,1 ha eingeplant.

Bei den Kulturen ist vorgesehen, auf einer Pflanzfläche von 2,5 ha 7.450 Stück Pflanzen, davon 6.950 Stück (89 %) Laubholz und 1.400 Stück (11 %) Nadelholz, anzubauen. Die Wiederholung im Freiflächenanbau erfolgt mit 500 Stück. Im Vorbau sollen 350 Stück gepflanzt werden. Die Kulturvorbereitung beträgt 1,0 ha und die Kultursicherung 2,4 ha.

Beim Forstschutz ist beabsichtigt, zum Schutz gegen Wild 6.000 Stück Wuchshüllen zu setzen.

Revierförsterin Diedering fährt mit der Bestandespflege fort. Die Jungbestandspflege soll auf 3,3 ha Fläche erfolgen. Davon auf 1,3 ha laubbaumdominierte und auf 2,0 ha nadelbaumdominierte Bestände. Hierzu teilt sie mit, dass man sich immer noch im Rahmen der Forsteinrichtung bewegt, außer bei der Bestandespflege.
öffentlich                                                § 1


Den Waldhaushalt 2017 erläutert Revierförsterin Diedering wie folgt:

Einnahmen


Bezeichnung
Plan €
1100
Einnahmen Nasslager

1110
Arbeiten auf Rechnung Dritter
16.500
1300
Holzerlöse
185.000
1320
Sonstige Verkaufserlöse
15.000
1400
Verpachtung von Eigenjagden
2.300
1410
Verpachtung WEA
70.000
1610
Landeszuschuss
11.000
1693
Verrechn. WA mit Haushalt


                       Gesamtergebnis                                                        299.800 €
öffentlich                                                § 1


Ausgaben


Bezeichnung
Plan €
4140
Waldarbeiter Löhne
74.600
4340
Walarbeiter ZVK
7.060
4440
Waldarbeiter Sozialversicherung
14.700
6270/6280
Leistungen von Dritten

5100
Waldwege Unterhaltung
10.000
5110
Erholungseinrichtungen Unterhaltung

5200
Geräte, Werkzeuge, Betriebsstoffe
5.000
5400
Nasslager Unterhaltung
2.500
6270
Holzfällung - Aufarbeitung
50.500
6280
Kulturen
6.000
6281
Forstschutz
7.000
6282
Bestandespflege

6400
Steuern, Abgaben
1.400
6410
Versicherungen
6.400
6540
Fahrtkosten Waldarbeiter
2.500
6610
Beiträge, Forstkammer + SDW
650
öffentlich                                                § 1


6710
Forstverwaltungskosten
32.500
6790
Verrechnung Bauhof Löh ne


                            Gesamtergebnis Ausgaben                                        220.810 €

Es bleibt somit ein geplanter Überschuss in Höhe von 78.990 Euro.

Abschließend überreicht Bürgermeister Jakl Herrn Oberforstrat Weiher und Frau Revierförsterin Diedering jeweils eine Flasche Wein als Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit.

Dokumente
Download Präsentation Abschluss2016 und Plan2017 mit Weiher.pdf
Download Vollzug 2016 Plan 2017.pdf

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2. Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans "Hülenfeld II - 1. Änderung" in Demmingen; - Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans - Billigung des Bebauungsplanentwurfes - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Alfons Jakl erinnert daran, dass die Gemeinde Dischingen im Jahr 1994 einen Bebauungsplan für das Wohngebiet „Hülenfeld II“ aufgestellt und als Satzung beschlossen hat. Die Festlegungen des Bebauungsplans sind sehr eng gefasst, sodass Bauvorhaben nach den heutigen flächen- und energieeinsparenden Grundsätzen kaum umsetzbar sind. Der Wunsch des Landratsamtes ist es deshalb, den Bebauungsplan zu aktualisieren. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, ist ein vereinfachtes Verfahren möglich.

Der Geltungsbereich wird im östlichen Teil geringfügig erweitert, damit auf dem Grundstück Flst.-Nr. 589/3 einheitliche Bestimmungen gelten. Aus Kostengründen wird auf den ursprünglich geplanten verkehrsberuhigten Ausbau mit Parkierung, Baumquartieren und umfangreichen Gestaltungselementen verzichtet. Stattdessen erhält die neue Erschließungsstraße eine Fahrbahnbreite von 6,00 m, die das Parken auf der Straße ermöglicht sowie einen einseitigen Gehweg mit 1,50 m Breite. Die Stichstraße erhält einen Wendehammer, der für Müllfahrzeuge (3-Achser) dimensioniert ist. Von dort führt auch ein Fußweg zum nördlichen Feldweg. Die vorhandene Fahrbahnbreite „Am Sträßle“ von
5,00 m soll erhalten bleiben. Zusätzlich wird ein 1,50 m breiter Gehweg auf der südlichen Straßenseite eingeplant.
öffentlich                                        § 2


Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Schmutzwasser wird in den bestehenden Mischwasserkanal im Feldweg Flst.-Nr. 167, Niederschlagswasser wird in die Grabenverdolung nordöstlich des Plangebietes eingeleitet.

Weitere Änderungen können der beigefügten Übersicht entnommen werden.

Die aktualisierte Planung wurde im Ortschaftsrat Demmingen am 08.03.2017 durch den Planer, Herrn Kolb, vorgestellt. Der Ortschaftsrat hat der Planung hierbei einstimmig zugestimmt.

Dokumente
Download 170206-B-plan schriftlicher Teil .pdf
Download 170313-Erste Änderung.pdf
Download 170315- B-Plan Begründung.pdf
Download 170315 Übersicht Festlegungen.pdf
Download 170315-DIS161378-E-BP500-1.Ändeurng.pdf

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3. Aufstellung der Ergänzungssatzung "Bei der Brücke" in Ballmertshofen; Nochmaliger Beschluss über die Aufstellung der Satzung und über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Bei der Brücke“ in Ballmertshofen bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2017 beschlossen wurde.

Nach damaligem Kenntnisstand ging die Verwaltung davon aus, dass als Grundlage für diesen Beschluss und das notwendige Verfahren wie bisher praktiziert, ein einfacher Lageplan, auf welchen die abzugrenzende Fläche dargestellt wurde, ausreicht.

Dies wurde von der Baurechtsbehörde in dieser Form nicht akzeptiert und ausführliche Verfahrensunterlagen gefordert.

Das Ing-Büro Kolb aus Steinheim wurde daraufhin beauftragt, die notwendigen Unterlagen nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde zu fertigen.

Diese liegen nun im Entwurf vor. Siehe Begründung zur Ergänzungssatzung „Bei der Brücke“ in Ballmertshofen.

Dokumente
Download 170316-Begründung zur Ergänzungssatzung Ochsenberg -Bei der Brücke-.pdf
Download 170316-Schriftlicher Teil zur Ergänzungsssatzung -Bei der Brücke-.pdf
Download DIS0000-E-LP500-Ergänzungssatzung.pdf

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4. Vergabe der Pflasterarbeiten für den Weg im Friedhof Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 4

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass die Friedhofsanlage in Demmingen bis auf den Vorplatz der Leichenhalle, welcher mit Beton- Verbundsteinen erstellt ist, hauptsächlich mit Splitt und zum Teil mit Rasen befestigt ist. Dieser Zustand erschwert erheblich die Fortbewegung von älteren Menschen mit einem Rollator sowie von behinderten Menschen mit einem Rollstuhl. Somit soll nun mit einem geplanten 59 Meter langen und 2,35 Meter breiten gepflasterten Weg Abhilfe geschaffen werden. Die Randeinfassung erfolgt als 1-Zeiler aus Granitsteinen. Für die im nächsten Jahr geplanten Wasserentnahmestellen durch Schöpfbrunnen muss gleichzeitig vorbereitend eine Wasserleitung und ein Wasserschacht in diesen Weg eingebaut. Durch einen nun zu groß gewordenen Baum in der angrenzenden bestehenden Pflasterfläche vor der Leichenhalle wurde durch dessen Wurzelwerk das Pflaster erheblich angehoben. Der Baum soll nun gefällt, die Pflasterfläche ausgebaut und wieder angeglichen werden. Dieses gesamte Vorhaben wurde in den letzten Tagen mit dem Ortschaftsrat Demmingen vor Ort begutachtet und die oben aufgeführte Ausführung in der anschließenden Ortschaftsratssitzung so beschlossen. Hierfür wurden im Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 25.000,00 Euro eingestellt.

Für die Ausführung der Arbeiten wurden drei Firmen aufgefordert ein Angebot in Form der “Freihändigen Vergabe“ abzugeben, wobei dann drei Firmen ein gültiges Angebot eingereicht haben.

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch die Gemeindeverwaltung stellt sich wie folgt dar:

Firma:                                                Angebotssumme-Brutto:

Fa. Joos Pflasterbau
Nattheim-Fleinheim                                24.888,37 € (100 %)
öffentlich                                        § 4


2. Platz                                        25.838,47 € (103,82 %)

3. Platz                                        26.700,98 € (107,28 %)

Wie bereits erwähnt, sind im Haushaltsplan 2017 für den Weg im Friedhof Demmingen insgesamt 25.000 Euro eingestellt. Nach der genauen Festlegung der Ausführung des geplanten Weges mit dem Ortschaftsrates Demmingen kam durch die notwendigen Massenangaben für das Leistungsverzeichnis oben genanntes Ausschreibungsergebnis für die Tiefbau- und Pflasterarbeiten zustande. Die Lieferung der Wasserleitung mit dazugehörigem Leerrohr, Wasserschacht sowie den Installationsarbeiten, stellt zusätzlich eine Überschreitung der eingestellten Haushaltsmittel von brutto 1.700 Euro dar. Die Lieferung und Installationsarbeiten erfolgt durch die im Jahresakkord 2017 beauftragte Firma Ehnle aus Demmingen.

Die Firma Joos Pflasterbau ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen in Dischingen und den Ortsteilen erfolgreich ausgeführt. Unter anderem waren sie mit der Neugestaltung der Friedhofsanlage in Eglingen beauftragt.


Mit der Ausführung der Arbeiten soll in der letzten Aprilwoche begonnen und bis spätestens Mitte Mai abgeschlossen werden.

Dokumente
Download Friedhof Demmingen.pdf

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5. Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Wendelinus Demmingen auf Kostenbeteiligung für einen Sonnenschutz im Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Katholische Kirchengemeinde St. Wendelinus Demmingen die Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom 08.03.2017 informierte, dass sie beabsichtigt, einen Sonnenschutz im Kindergarten St. Elisabeth in Demmingen umzusetzen.

Ursprünglich lagen Angebote für ein Sonnensegel in Höhe von ca. 15.000 € vor. Nachdem dieser Betrag als sehr stattlich angesehen wurde, fand am 21.02.2017 ein Treffen mit allen verantwortlichen Vertretern aus Kirche, Kindergarten und Gemeinde statt. Dabei entschieden sich die Beteiligten anstatt eines Sonnensegels für eine feste Überdachung in Holzständerbauweise mit Sandwichblechdeckung. Der Gesamtkostenaufwand dafür soll ca. 12.000 € betragen. Der Ortschaftsrat Demm ingen hat diese Maßnahme am 08.03.2017 befürwortet.

Im Jahr 2017 sind für diese Maßnahme keine Haushaltsmittel eingestellt. Die Katholische Kirchengemeinde St. Wendelinus Demmingen ist deshalb bereit, in Vorleistung zu gehen, damit eine rasche Umsetzung in 2017 möglich ist.
Das diesbezügliche Baugesuch wird im weiteren Verlauf der heutigen Sitzung behandelt.

Dokumente
Download Kindergarten Demmingen.pdf

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6. Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 Region Ostwürttemberg; Suevit-Abbau in Eglingen und Hofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 6

Sachverhalt

Wie dem Gemeinderat bekannt ist, führt der Regionalverband Ostwürttemberg derzeit das Verfahren zur Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg durch, erinnert Bürgermeister Jakl. Im Zuge dieses Verfahrens wurde die Gemeinde im vergangenen Jahr zu der Planung angehört, da sie durch folgende Maßnahmen bzw. Gebiete tangiert ist:

-        Schotter –und Steinwerk Neresheim-Sägmühle
-        Suevit-Vorkommen bei Hofen
-        Suevit-Vorkommen bei Eglingen

Der Gemeinderat Dischingen hat am 24.10.2016 in öffentlicher Sitzung über die Teilfortschreibung intensiv beraten und beschlossen, dass der Ausweisung und Sicherung von Vorrangflächen zum Suevit-Abbau bei Hofen und Eglingen nicht zugestimmt wird. Die Gründe hierfür wurden dem Regionalverband mit Schreiben vom 28.10.2016 mitgeteilt.

Bei der Verbandsversammlung des Regionalverbandes am 15.02.2017 stand nun die Behandlung der Stellungnahmen, Beratung und Beschlussfassung sowie Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung.

In Dischingen sind für den Suevit-Abbau aktuell noch Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 33 ha ausgewiesen. Ursprünglich war dafür eine Gesamtfläche von
55 ha vorgesehen. Somit wurden im bisherigen Verfahren die Wünsche der Gemeinde zumindest teilweise berücksichtigt. Denn die Fläche zwischen Eglingen und Osterhofen wurde aus der Planung herausgenommen und die Fläche nördlich von Eglingen von 34 ha auf 16 ha und die Fläche nord-westlich von Hofen von 21 ha auf 17 ha reduziert.
öffentlich                                        § 6


Der Abstand zur bereits jetzt vorhandenen Wohnbebauung in Eglingen und Hofen beträgt allerdings nur 300 m. Dieser 300-Meterabstand vom Regionalverband entsprechend dem Abstandserlass Nordrhein-Westfalen gewählt.

Im Umkehrschluss kann man daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass es in Baden-Württemberg keine gesetzliche Abstandsregelung für solche Fälle gibt. Fraglich ist, ob ein Abstand von 300 m zur Wohnbebauung bei einer Abbautiefe von bis zu 20 m durch Sprengungen das richtige Maß ist.

Es mag durchaus sein, dass Suevit ein seltener und bedeutender Rohstoff ist, dessen Abbauflächen über den Regionalplan zu sichern sind.
Aber auf der anderen Seite ist die Gemeinde verpflichtet, die Wohn- und Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die ist nach Auffassung der Gemeinde bei einem Abstand von „nur“ 300 m nicht gegeben.

Unabhängig davon sind in den in der Raumordnungskarte festgelegten Vorranggebieten alle Nutzungen, die einem späteren Rohstoffabbau entgegenstehen, ausgeschlossen.
Dies bedeutet letztendlich auch, dass eine bauliche Entwicklung hin zu den Vorrangflächen für die Ortschaften ausgeschlossen ist, da dann der 300 m Abstand nicht mehr gewährleistet wäre.

Der Regionalverband schreibt zwar, dass bei der Gewinnung der Rohstoffe berücksichtigt werden soll, dass u.a. nachteilige Auswirkungen auf andere Raumnutzungen, insbesondere aber auch auf die Bevölkerung und die Naherholung vermieden bzw. geringgehalten werden sollen.

Diese Voraussetzungen sind allerdings nach Auffassung der Verwaltung bei einem Abstand von 300 m zur Wohnbebauung nicht gegeben.

Außerdem verwies der Regionalverband darauf, dass weitere Untersuchungen in einen zukünftigen Genehmigungsprozess bezüglich des Abbaus eingefordert werden könnten.
öffentlich                                        § 6


Bürgermeister Alfons Jakl hielt hier dagegen, dass die Position der Gemeinde durch eine Festsetzung im Regionalplan als Vorrangfläche geschwächt werde. Er erklärte deshalb, dass die Voraussetzungen für die Festlegung der Vorrangflächen seitens der Gemeinde Dischingen bei der vorliegenden Planung nicht erfüllt sind und er daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde.
Gleichzeitig beantragte er, dass der Regionalverband mit der Gemeinde Dischingen in Verhandlungen bzw. Gespräche über größere Abstandsregelungen zu den Vorranggebieten für den Suevit-Abbau treten solle.

Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde die Sitzung anschließend vertagt und zur erneuten Beratung an den Planungsausschuss des Regionalverbands verwiesen.

Die Gemeinde Dischingen erhielt heute ein Schreiben des Regionalverbandes, in welchem sie gebeten wurde, ein prognostisches Gutachten zu den akustischen Auswirkungen durch die Festlegung der Vorrangflächen vorzulegen. Das Gutachten müsse belegen, dass ein Rohstoffabbau die zulässigen Lärmgrenzen überschreite und deshalb nicht zulässig sein wird. Er weist auch darauf hin, dass das Gutachten dem Regionalverband bis 24.02.2017 vorliegen muss, um beim Versand zum Planungsausschuss berücksichtigt werden zu können.

Diese Forderung des Regionalverbandes ist nach Auffassung der Verwaltung zeitlich nicht umsetzbar und auch sachlich nicht geboten. Es sollte Aufgabe des Regionalverbandes sein, über ein Gutachten nachzuweisen, dass durch den 300 m-Abstand keine Beeinträchtigungen für die angrenzenden Wohnbaugrundstücke entstehen.

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, dass in einer gemeinsamen Sitzung des Ortschaftsrates Dunstelkingen und Eglingen diese Thematik nochmals erörtert und beraten wird. Danach soll nochmals eine Stellungnahme an den Regionalverband abgegeben werden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Verwaltung wird der Planungsausschuss des Regionalverbandes bereits am 08.03.2017 tagen.
öffentlich                                        § 6


Die gemeinsame Sitzung des Ortschaftsrates Dunstelkingen und Eglingen fand am 02.03.2017 im Saal der Brauereigaststätte Hald in Dunstelkingen statt und war sehr gut besucht.

Nach ausgiebiger Diskussion wurde in dieser Sitzung einstimmig beschlossen, dass von der Gemeinde beantragt wird, dass die Vorranggebiete in Dunstelkingen-Hofen und in Eglingen nicht in den Regionalplan aufgenommen werden. Sofern dies nicht voll umfänglich möglich sein sollte, sollte ein Abstand zur Wohnbebauung von 750 m, wie bei Windkraftanlagen, eingehalten werden.

Dieser Beschluss wurde gegenüber dem Regionalverband mit Schreiben vom 07.03.2017 eingefordert und wie folgt begründet:

Der Verzicht auf die Vorrangfläche in Eglingen ist insbesondere deshalb geboten, weil die Trasse für die Erdgasfernleitung der WINGAS dieses Vorranggebiet tangiert. Die Trasse ist über einen Planfeststellungsbeschluss bereits planungsrechtlich gesichert.
Außerdem befindet sich an der süd-westlichen Ecke des geplanten Vorranggebietes der Tiefbrunnen Eglingen, der für die Notwasserversorgung von Eglingen und Osterhofen benötigt wird. Die Wasserleitungen, die vom Tiefbrunnen zum Hochbehälter und vom Hochbehälter nach Eglingen führen, verlaufen direkt durch das geplante Vorranggebiet. Hinzu kommt, dass die Leitung der Fürstenquelle, die den Löschwasserbehälter in Eglingen speist, ebenfalls durch das geplante Vorranggebiet verläuft.

Die Regionalplanung hat nach Auffassung der Gemeinde auch die Aufgabe, die Wohn- und Lebensqualität der Einwohner zu sichern. Von daher wird ein Abstand von 300 m zur bereits vorhandenen Wohnbebauung als zu gering angesehen. Es wäre deshalb ein Abstand von 750 m, wie bei Windkraftanlagen, angebracht.
öffentlich                                        § 6


Am 08.03.2017 fand in Aalen eine öffentliche Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbandes statt. In dieser Sitzung wurde über den Antrag der Gemeinde Dischingen nochmals beraten. Herr Ltd. Reg. Dir. Dr. Wolfgang Werner vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau hat hierbei sehr ausführlich und umfänglich über den Suevit-Abbau referiert. Er hat hierbei nochmals auf die Besonderheit und Wichtigkeit des Rohstoffes Suevit (auch „Schwabenstein“ genannt) hingewiesen. Dieser wird u.a. zur Herstellung besonderer Zemente (Trasszement) verwendet. Es wurden aber auch ganze Bauwerke, wie z.B. der „Daniel“ in Nördlingen mit Suevitsteinen gebaut.

Die Mächtigkeit des Suevit unterliegt großen Schwankungen und reicht von 1,70 – 20,0 m. Der Abbau erfolgt heutzutage i.d.R. mit Reißbaggern. Sprengungen sind selten und falls doch, finden sie als Lockerungssprengungen statt.

Ob bei einem Erdaufschluss unter Umständen Auswirkungen auf Grundwasserströme bestehen, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Abbau über ein hydrogeologisches Gutachten geprüft.

Aufgrund der von der Gemeinde vorgebrachten Argumente hat der Planungsausschuss letztendlich entschieden, auf die geplante Vorrangfläche auf der Gemarkung Eglingen insbesondere wegen der bereits planfestgestellten Erdgasleitung zu verzichten und
die geplante Vorrangfläche bei Hofen von 17 ha auf ca. 13 ha zu reduzieren sowie den Abstand zur Wohnbebauung zu vergrößern.

Die endgültige Entscheidung trifft nun die Verbandsversammlung des Regionalverbandes am 05.04.2017.

Nach Auffassung der Verwaltung ist das jetzige Ergebnis nicht optimal, aber durchaus akzeptabel, da eine völlige Herausnahme auch fachlich begründet sein muss.
Die Sicherung der Lebens- und Wohnqualität und die Beschlüsse der Ortschaftsräte von Dunstelkingen und Eglingen sprechen allerdings dafür, weiterhin einen Abstand von 750 m entsprechend den Windenergieanlagen einzuhalten.

Dokumente
Download Lageplan Eglingen + Hofen.pdf
Download TFS Rohstoff_Flächenüberarbeitung_Dischingen.pdf

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7. Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlage im Gemeindegebiet Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass sich die Gemeinde Dischingen vor ca. 2 Jahren eine Geschwindigkeitsmessanlage angeschafft hat, welche in verschiedenen Abständen an festgelegten Standorten im Gemeindegebiet vom Bauhof aufgebaut wird. Dies soll zur Messung und Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten der einzelnen Kraftfahrzeuge dienen. Des Weiteren kann hierbei auch in einzelnen Fällen eine gewisse Abschreckung zur Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit erreicht werden und es kann dadurch festgestellt werden, an welchen Stellen eine Häufigkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen auftreten, um somit dann auch Radarmessungen über das Landratsamt zu beantragen.

Auf Wunsch des Gemeinderates trägt Ortsbaumeister Wörner nun die Auswertung der Daten vor (siehe Anlage).

Dokumente
Download 09.01.-23.02.17 - Dischingen, Schloßstraße Richtung Ortsmitte.pdf
Download 10.11.-01.12.2016 - Ballmertshofen, Bahnhofstraße Richtung Dischingen.pdf
Download 11.12.16-09.01.2017 - Ballmertshofen, Bahnhofstraße Richtung Giengen.pdf
Download 22.04.-12.05.2015 - Dunstelkingen Bushaltestelle Richtung Eglingen.pdf
Download 22.06.-13.07.2015 - Demmingen, Ziertheimer Straße.pdf
Download 29.05.-04.06.2015 - Eglingen, Freibergstraße Richtung Ortsmitte.pdf

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8. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 8
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8.1. Baugesuch Ramsperger Gudrun und Manfred, Hinter den Gärten 6, Dischingen, Deckblattänderung Neubau Wohnhaus mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 8.1

Sachverhalt

Bauherr:                        Ramsperger Gudrun und Manfred, Hinter den Gärten 6,                                        Dischingen

Bauvorhaben:                -Deckblattänderung- Neubau Wohnhaus mit Garage

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 1793/1, Hinter den Gärten 6, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei dieser Tektur wird der Technikraum an anderer Stelle                                        angeordnet.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Ramsperger Gudrun und Manfred, Dischingen.pdf

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8.2. Baugesuch Baurschmid Hildegard und Erwin, Kapellengässle 6, Demmingen, -Tektur-Plan- Erstellung eines Unterstellplatzes und PKW-Stellplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 8.2

Sachverhalt

Bauherr:                        Baurschmid Hildegard und Erwin, Kapellengässle 6,                                                Demmingen

Bauvorhaben:                -Tektur-Plan- Erstellung eines Unterstellplatzes und
                               PKW-Stellplatz

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 50, Kapellengässle 6, Demmingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Aufgrund der zu großen Wandfläche auf der                                                        Grundstücksgrenze wurde diese auf eine kleinere Wandfläche                                als 25 m ² im Tekturplan abgeändert.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Baurschmid Hildegard und Erwin, Demmingen.pdf

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8.3. Baugesuch Burger Emmeram, Forstgässle 3, Eglingen, Aufstellung von zwei Silotürmen für Fertigfutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 8.3

Sachverhalt

Bauherr:                        Burger Emmeram, Forstgässle 3, Eglingen

Bauvorhaben:                Aufstellung von zwei Silotürmen für Fertigfutter

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 171, Brühl, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei diesem  Vorhaben sollen zwei Futtersilos mit einem                                        Durchmesser von 2,20 m und einer Höhe von 7,00 m auf einer                                hierfür errichteten Stahlbetonplatte aufgestellt werden.        

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Burger Emmeram, Eglingen.pdf

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8.4. Baugesuch Kraus Georg, Baumgrieser Str. 3, Osterhofen, Neubau eines Gartenhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 8.4

Sachverhalt

Bauherr:                        Kraus Georg, Baumgrieser Str. 3, Osterhofen

Bauvorhaben:                Neubau eines Gartenhauses

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 581/1, Baumgrieser Str. 3, Osterhofen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Hierbei handelt es sich um ein Gartenhaus mit Vordach mit den                                Außenmaßen von 8,00 m x 5,00 m. Die Länge des Vordaches                                beträgt 3,00 m. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit 12°                                        Dachneigung und somit eine Gesamthöhe von 2,50 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Kraus Georg, Osterhofen.pdf

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8.5. Baugesuch der Firma Varta, Zwinkelweg 2, Dischingen, Aufstellen von zwei Werbepylonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 8.5

Sachverhalt

Bauherr:                        Firma Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA,                                          Zwinkelweg 2, Dischingen

Bauvorhaben:                Aufstellen von zwei Werbepylonen

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 981 und 987/5, Zwinkelweg 2 und                                                        Dossenberger Straße, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Zur besseren Orientierung der LKW-Andienung sollen auf dem Betriebsgelände der Firma Varta und des Grundstückes der Gemeinde Dischingen je eine Werbepylone aufgestellt werden. Die Pylonen haben eine Breite von 2,00 m und eine Höhe von 4,50 m.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Firma Varta, Dischingen.pdf

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8.6. Baugesuch Eheleute Melanie Brenner-Zeyer und Bernd Zeyer, Demminger Str. 10, Eglingen, Ausbau einer Scheune zu Wohnraum und Neubau einer Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 8.6

Sachverhalt

Bauherr:                        Eheleute Melanie Brenner-Zeyer und Bernd Zeyer, Demminger                                Str. 10, Eglingen

Bauvorhaben:                Ausbau einer Scheuer zu Wohnraum und Neubau einer
                               Doppelgarage

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 37, Demminger Str.10, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei diesem Vorhaben soll ein Teil der bestehenden Scheune                                auf einer Länge von 15,16 m und einer Breite von 8,97 m zu                                einem Wohnhaus ausgebaut werden. Dies stellt eine                                        Erweiterung des bestehenden Wohnraumes dar. Gleichzeitig                                soll eine Doppelgarage mit überdachtem Bereich mit den                                        Außenmaßen von 9,00 m x 6,37 m errichtet werden. Die                                        Bedachung wird als Flachdach ausgeführt und das Gebäude                                erhält somit eine Höhe von 2,92 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.                

Dokumente
Download Lageplan Eheleute Zeyer, Eglingen .pdf

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8.7. Baugesuch der Kath. Kirchengemeinde Demmingen, Überdachung einer befestigten Spielfläche, Kapellengässle 9, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 8.7

Sachverhalt

Bauherr:                        Katholische Kirchengemeinde Demmingen, Mödinger Str. 3,                                Demmingen

Bauvorhaben:                Überdachung einer befestigten Spielfläche

Baugrundstück:                Flst.- Nr. 258/1, Kapellengässle 9, Demmingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die vorhandene befestigte Spielfläche soll auf einer Länge von                                12,29 m und einer Breite von 6,75 m überdacht werden. Die                                Überdachung wird als Pultdach in Holzkonstruktion mit
                               Trapez-Sandwich-Dachelementen und einer Dachneigung von                                3° ausgeführt. Seitenwände erhält diese Konstruktion nicht.
                               Die Traufhöhe beträgt 2,60 m bzw. 2,95 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Kath. Kirchengemeinde Demmingen.pdf

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8.8. Baugesuch Ehnle Ernst, Wagenhofer Straße 16, Errichtung einer Garage mit drei Stellplätzen, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 8.8

Sachverhalt

Bauherr:                        Ehnle Ernst, Wagenhofer Straße 16, Demmingen

Bauvorhaben:                Errichtung einer Garage mit drei Stellplätzen

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 195, Wagenhofer Straße 16, Demmingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die geplante Garage für drei Fahrzeuge soll die Außenmaße von 9,24 m x 8,24 m erhalten. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit 20 ° Dachneigung. Die Firsthöhe beträgt 5,13 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat sowie die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Ehnle, Demmingen.pdf

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 9
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9.1. Bekanntgabe Genehmigung der Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 9.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass das Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 02.03.2017 die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe genehmigt hat. Der Erlass ist in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Haushaltssatzung:

Das Landratsamt Heidenheim hat mit dem Erlass die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 23.01.2017 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 bestätigt.

Der genehmigungspflichtige Teilbetrag von 131.480 Euro des auf 781.480 Euro festgesetzten Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen wird ebenfalls genehmigt.

Weitere genehmigungspflichtige Festsetzung enthält die Haushaltssatzung nicht.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung:

Das Landratsamt Heidenheim hat mit Erlass vom 02.03.2017 auch die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 23.01.2017 festgestellten Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2017 bestätigt.

Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 471.069 Euro wurde genehmigt.

Der auf 130.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite bedarf keiner Genehmigung.
öffentlich                                        § 9.1


Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung:

Das Landratsamt Heidenheim hat mit Erlass vom 02.03.2017 die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 23.01.2017 festgestellten Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2017 bestätigt.

Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 972.370 Euro wurde ebenso genehmigt wie der auf 230.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite.

Dokumente
Download LRA Haushaltserlass 2017.pdf

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9.2. Bekanntgabe Finanzprüfung Gemeinde 2009-2013 einschließlich Eigenbetriebe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 9.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass das Landratsamt Heidenheim die Gemeinde mit Schreiben vom 17.03.2017 über den Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung Gemeinde Dischingen 2009 bis 2013 einschließlich Eigenbetriebe, informierte. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

Dokumente
Download Landratsamt Heidenheim Allgemeine Finanzprüfung Gemeinde 2009-2013 einschließlich Eigenbetriebe.pdf

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9.3. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 9.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

02.04.2017,   9.30 Uhr        Gottesdienst, anschl. FFW-Fahrzeugweihe Eglingen
06.04.2017, 16.00 Uhr        TA-Sitzung (verlegt von 05.04.2017)
08.04.2017, 10.00 Uhr        GR-Klausurtagung nichtöffentlich in Neresheim
23.-26.04.2017                    Berlinfahrt
05.05.2017, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung
27.06.2017, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 10

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 16.02.2021 08:33 Uhr