Bebauungsplan "Sondergebiet Härtsfeldsee"; Bericht über das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung und Abwägung über Einwendungen und Anregungen des Natur- und Landschaftsschutzes; Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim und Frau Zeeb vom Ingenieurbüro Zeeb & Partner aus Ulm begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Bebauungsplan „Sondergebiet Härtsfeldsee“ aufgrund einer baulichen Erweiterung in Form von 30 Wohnmobilstellplätzen auf dem Flurstück Nr. 1969 der Gemarkung Dischingen erforderlich wird. Außerdem wird der bauliche Bestand und die baurechtliche genehmigte Erweiterung im Bereich des Kiosk Härtsfeldsee vom Bebauungsplan umfasst. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020 hierfür den Aufstellungsbeschluss gefasst. 

In der Gemeinderatssitzung am 26.10.2020 wurde der Bebauungsplanvorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Ingenieurbüros Kolb vom 26.10.2020 mit zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil, Begründung und Umweltbericht gebilligt.
Außerdem wurde die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die öffentliche Auslegung fand vom 11.12.2020 bis 22.01.2021 statt. Diese wurde im Nachrichtenblatt Nr. 49 vom 04.12.2020 der Gemeinde Dischingen bekannt gegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 10.12.2020 informiert. 

Die eingegangenen Stellungsnahmen sind in der Auflistung der Anlage 1 (Abwägungsliste) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und des Planers zusammengefasst.

In der Sitzung des Gemeinderats am 01.03.2021 wurden bereits die eingegangenen Stellungnahmen (ohne umweltbezogene Belange) vorgestellt, ausstehend ist die Abwägung in Bezug auf die umweltbezogenen Belange.

Relevante Anregungen sind bereits in der vorliegenden Entwurfsfassung eingearbeitet.

Beschlussempfehlung

  1. Der vorgestellten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Härtsfeldsee“ in der Fassung des Ing.-Büro Kolb (Steinheim) vom 23.05.2022 mit Zeichnerischer Teil, Schriftlicher Teil, Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung in der Fassung des Büro Zeeb & Partner (Ulm) vom 23.05.2022 wird gebilligt.

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans werden nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Dokumente
220520_DIS201554-E-BPlan_Begründung_23.05.2022 (.pdf)
220520_DIS201554-E-BPlan_Schriftl.Teil_23.05.2022 (.pdf)
220520_DIS201554-E-BPlan_Zeichner.Teil_23.05.2022 (.pdf)
220520_DIS201554-E-BPlan-Deckblatt_23.05.2022 (.pdf)
220520_DIS201554-V-BPlan-Abwägungsliste_23.05.2022 (.pdf)
Anlage 4 Steckbrief_Massnahme1_Waldrefugium Hängender Stein (.pdf)
saP_SO Härtsfeldsee gesamt (.pdf)
UB_BP SO Härtsfeldsee 23_05_2022_Gesamt (.pdf)

Datenstand vom 23.05.2022 12:25 Uhr