Rathausneubau; - Vorstellung und Billigung des Planentwurfs - Beschluss über die Beantragung von Mitteln aus dem Ausgleichstock


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 25.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Beate Kayser und Herrn Bennet Kayser vom Büro Kayser Architekten in Aalen begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass für den Rathausneubau/-umbau ein Architektenwettbewerb durchgeführt wurde. Den ersten Preis für den Entwurf eines Solitär-Neubaus erhielt das Büro Kayser Architekten GmbH aus Aalen zusammen mit dem Landschaftsarchitekturbüro gla/gessweinlandschaftsarchitekten Volker Stauch aus Schorndorf. Bereits in der Sitzung des Preisgerichts am 24.11.2020 wurden erste Änderungsideen geäußert.

Aufgrund der konkreten Anregungen des Gemeinderats vom 07.12.2020 und der bei der Info-Veranstaltung geäußerten Vorschläge hat das Büro Kayser die Planung wie folgt überarbeitet und optimiert und stellt die wesentlichen Änderung anhand beigefügter Präsentation vor:
  • Aus Kostengründen wird auf die Teilunterkellerung verzichtet. Archivflächen werden im denkmalgeschützten Rathausgebäude untergebracht, die Technikflächen über die Geschosse im Neubau verteilt. 
  • Für die Wärmeerzeugung mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe wird ein eingeschossiges Außengebäude mit ca. 20 qm vorgesehen. Dort wird auch ein Versorgungspunkt für Strom und Wasser für Veranstaltungen durch Vereine vorgesehen. Sie soll überwiegend durch Eigenstrom aus der PV-Anlage auf dem Dach betrieben werden.
  • Die Fluchttreppe ist ausschließlich zur Evakuierung des Sitzungssaals im 2. OG erforderlich. Sie wird in Absprache mit dem Kreisbrandmeister möglichst klein und gewendelt ausgeführt um Platz für Technikflächen zu gewinnen.
  • Der Eingang Süd entfällt, der Eingang Nord bleibt erhalten und schafft einen Zugang zu den auch als öffentliche WC-Anlage vorgesehenen Toiletten. 
  • In der Kernzone des Gebäudes wird überwiegend die Technik integriert.
  • Der Traubereich wird vergrößert, dass er sich auch für eine Mehrfachnutzung (z.B. für VHS- oder Seniorenveranstaltungen) eignet mit direktem Zugang zum Marktplatz.
  • Das Standesamt und das Bürgerbüro als organisatorische Einheit werden im EG zusammen gebunden. Bürgermeister, Hauptamt und Finanzverwaltung werden im 1. OG zusammen gebunden. Das Ortsbauamt wird ins 2. OG, die Nebenbüros für Hausmeister, Wasserverband Egau, Egaugruppe, Prüfer werden ins EG verlegt.
  • Die Gebäudehöhe wird um rd. 1,25 m reduziert durch Verzicht auf abgehängte Decken in den Büros. 

Die Gesamtkosten inkl. Abbruch, Außenanlage, Ausstattung und Nebenkosten/Honorare belaufen sich auf ca. 5.511.700 €. Herr Kayser erläutert anschließend die Kostenblöcke nach DIN276 (siehe Anlage).

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Sanierung vs. Neubau
Im Rahmen des Architektenwettbewerbs haben 7 von 9 Vorschlägen einen vollständigen Abbruch des Altbaus vorgesehen. Auch das Konzept des Wettbewerbssiegers sieht für das Rathaus einen Neubau vor. Folgende Gründe sprechen für den Abbruch:
  • Keine barrierefreie Erschließung möglich
  • Brandschutz ungenügend
  • Energetisch unzureichend
  • Anbindung an Erweiterungsbau problematisch
  • Zu niedrige Geschosshöhen
  • Höhenversatz der Geschosse im Gebäude
  • Elektroinstallation nicht mehr auf dem Stand der Technik
  • Sanitär und Heizungsinstallation nicht mehr in vollem Umfang funktionsfähig
  • Entwässerungskanal in der Regel abgängig
  • Umnutzung und Totalsanierung des Bestandes in der Regel aufwendiger als Abbruch und Neubau
Damit verbunden sprechen folgende Gründe für den Neubau:
  • Kompakter Baukörper
  • Gutes A/V Verhältnis
  • Wirtschaftliche Erschließung
  • Wirtschaftliches räumliches Konzept, funktionale Anordnung
  • Barrierefreiheit
  • Zentrale Ver- und Entsorgung im Gebäude
  • Einfache Statik, wirtschaftliches Tragsystem, Flexibilität
  • Nachhaltige Bauweise
  • Technisch und energetisch aktuell
  • KFW-Standard
  • Autarke Energieversorgung


Nachhaltigkeitskonzept (Bewirtschaftungskosten)
Um die Bewirtschaftungskosten des Neubaus so niedrig wie möglich zu halten, setzt die Gemeinde auf ein nachhaltiges Energiekonzept. Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend genannt:

a) Photovoltaikanlage
Für eine ökologische und ökonomische Energieerzeugung wird eine PV-Anlage auf dem Dach des Gebäudes installiert. Das Gebäude bietet, aufgrund der nach Osten und Westen flachgeneigten Dachfläche, günstige Voraussetzungen für den Aufbau einer PV-Anlage. Mit der PV-Anlage soll in Zukunft innovativ, umweltschonend und wirtschaftlich Strom erzeugt werden. Die PV-Anlage soll zur Eigenstromversorgung betrieben werden. Der überschüssig erzeugte Strom soll in das öffentliche Netz der EnBW eingespeist und nach dem EEG vergütet werden.

b) Wärmeerzeugung
Die Wärmeversorgung erfolgt über ein bivalentes System aus Luft- Wasser-Wärmepumpe und einem Gasbrennwertgerät zur Versorgung der verschiedenen Wärmeverbraucher im Gebäude. Die Wärmeversorgung wird über einen Heizverteiler mit entsprechenden Abgängen für die erforderlichen Heizkreise vorgesehen. Dazu wird ein Übergaberaum im Erdgeschoss mit ca. 5m² benötigt. Die Wärmepumpe kann optional umschaltbar 
ausgeführt werden, sodass eine Kälteerzeugung zur Versorgung von Kälteverbrauchern möglich ist.
Refinanzierung der Abschreibungen
Ausgehend von den oben genannten Gesamtkosten in Höhe von 5.511.700 € wird bei einer 80-jährigen Nutzungsdauer mit Abschreibungen (netto, nach Abzug der Auflösungen) von rund 40.000 – 50.000 € pro Jahr gerechnet. Sollten beide Anträge (Erhöhungsantrag Städtebauförderung und Ausgleichstock) positiv entschieden werden und der Rathausneubau erfolgen, so wird der Haushaltsplan 2022 gezielte Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung im Ergebnishaushalt zur dauerhaften Refinanzierung der Abschreibungen vorsehen: z.B. Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B, Anhebung der Bauplatzpreise, Erhöhung Verwaltungsgebühren, etc..


Nachnutzungskonzept historisches Rathaus
Sämtliche Entwürfe, die im Rahmen des Architektenwettbewerbs vorgestellt wurden, haben eine (Teil-) Unterkellerung vorgesehen. Im Untergeschoß sollte das Archiv und die Technik untergebracht werden. Nach dem derzeitigen Konzept kann auf ein Untergeschoss komplett verzichtet werden. Nach dem Bezug des neuen Rathauses soll das historische Rathaus für Archivzwecke genutzt werden. Die Kosten für die Unterkellerung im Neubau können damit eingespart werden.


Sicherstellung der Finanzierung
Der Neubau des Rathauses stellt eine enorme finanzielle Herausforderung dar. Die Gemeinde ist dafür auf die großzügige Unterstützung aus den unterschiedlichen Fördertöpfen dringend angewiesen. Nur so kann die Umsetzung gelingen. Sollten die Fördermittel nicht in der beantragten Höhe genehmigt werden, muss die Gemeinde abwägen, welche anderen Maßnahmen nicht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden, um den Finanzrahmen und die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben nicht zu gefährden.

Dokumente
03515-KOB-CON-21-01-18_01_Grobkostenschätzung (.pdf)
2018-BZ-001 Bauzeitenplan_2021-01-22 (.pdf)
2018-K-002 Grobkostenschätzung nach BGF-BRI 2021-01-19 (.pdf)
210118-2018-Rathaus-Dischingen-Studie-LR (.pdf)
210118-2018-Rathaus-Dischingen-Technik-Flaechen (.pdf)
210118-2018-Rathaus-Dischingen-Technik-Konzept (.pdf)
210118-Grobkostenermittlung Außenanlagen (.pdf)
210125-2018-Rathaus-Dischingen-Studie-LR (.pdf)
3648-BER-CSN-21-01-18_Technik-Konzept (.pdf)

Datenstand vom 08.03.2024 10:36 Uhr