Bebauungsplan "Schrai - Erweiterung Süd" in Eglingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 31.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 5

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner in Heidenheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde schon vor einigen Jahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schrai-Erweiterung“ die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung der Fa. Grinbold-Jodag nach Westen geschaffen hat.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Schrai-Erweiterung Süd“ soll nun die Betriebserweiterung nach Süden legalisiert werden und es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Maschinenhalle des südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes geschaffen werden. Einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat am 04.05.2015 gefasst. 

Das Ingenieurbüro Junginger & Partner hat hierfür einen entsprechenden Bebauungsplanvorentwurf gefertigt. 

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit (22.06. – 24.07.2015) ging noch eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein (28.12.2015). Um die Bedenken auszuräumen, wurde ein Schallgutachten beauftragt (TÜV-Süd). Ergebnis des Gutachtens ist die Empfehlung, für den Bebauungsplan eine Schallkontingentierung festzusetzen. Hierfür war es erforderlich, eine Gebietseinteilung gemäß der Empfehlung des Gutachtens vorzunehmen und für diese Teilareale zulässige Emissionskontingente festzusetzen. Die Einhaltung dieser Werte ist von den Bauherren im Rahmen der Baugesuche nachzuweisen bzw. im Betrieb einzuhalten.

Außerdem wurde für die Gewerbefläche (Teil Grinbold-Jodag) die Gebäudehöhe als absolute Meereshöhe definiert. Die Höhe entspricht der Oberkante der bestehenden Halle nördlich des Geltungsbereichs + Spielraum für evtl. erforderliche Einbauten / Dämmungen etc. Eine Reduzierung der Höhe ist nicht zielführend, da sonst die Kranbahn in der bestehenden Halle nicht verlängert werden könnte.

Herr Puschmann stellt nun das Ergebnis des Schallgutachtens sowie dessen Auswirkungen auf den Bebauungsplan vor und wie die Anwohnerschaft vor Lärm geschützt werden kann (siehe Anlage). 

Dokumente
170731 Abwägung_Erw_Süd_VE (.pdf)
2518502-02_Bericht (.pdf)
B151207_Entw (.pdf)
BPLAN_Erweiterung_Sued-Lageplan 500 (.pdf)
Schrai_Erw_BP-plott (.pdf)
T130926_Schrai_Erw_ern_Ausl (.pdf)
T151207_Entw (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:31 Uhr