Änderung der Kalkulation und Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 6

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass der Gemeinderat am 14.03.2016 eine Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen beschlossen hat.
Grundlage für die Höhe der Entschädigung war eine Kostenschätzung auf der Basis der zu erwartenden realistischen Kosten. Eine Überprüfung der Kalkulation aufgrund der in Zukunft tatsächlich anfallenden Kosten wurde damals bereits angekündigt.

Das Landratsamt Heidenheim als Asylbewerberleistungsbehörde hat diese ursprüngliche Kalkulation kritisch gesehen im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Äquivalentsprinzip.
Dieses besagt, dass die per Satzung festgesetzte Gebühr nicht wesentlich über der ortsüblichen Vergleichsgebühr für eine vergleichbare Unterkunft liegen darf. Allerdings liegen für das Gemeindegebiet Dischingen keine Erfahrungswerte im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsgebühr bei möblierten Unterkünften vor.

Das Landratsamt Heidenheim hat gegenüber der Gemeinde Dischingen angedeutet, dass eine Kostenerstattung der Gebühren nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Daraufhin fand am 17.01.2017 ein Gespräch mit dem Ersten Landesbeamten Peter Polta und den Amtsleiterinnen Maria Pelger (Asylbewerberleistungen) und Karin Romul (Jugendamt) statt, sowie mit Bürgermeister Alfons Jakl, Hauptamtsleiterin Evi Saur und Sachbearbeiterin Heike Wöhrle. 

In diesem Gespräch haben sich die Beteiligten auf Grundzüge einer neuen Kalkulation geeinigt, welche von beiden Seiten anerkannt wird. Auf dieser Basis hat die Gemeindeverwaltung die Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen neu kalkuliert. 
öffentlich                                        § 6


Die Neukalkulation der Benutzungsgebühren ist in der Anlage dargestellt.

Dokumente
Fleinheimer Straße (.pdf)
Kalk_Flüchtl_Gebühren (.pdf)
Rosenbachstraße (.pdf)
Torstraße (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:08 Uhr