Datum: 01.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ausscheiden von Gemeinderätin Martina Oberschmid aus dem Gemeinderat
2 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
3 Bebauungsplan "Eisbühl/Zwinkelweg" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange; Billigung des Bebauungsplanentwurfes und der Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung
4 Bebauungsplan "Sondergebiet Härtsfeldsee"; Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
5 Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise in Dischingen-Schrezheim
6 Antrag auf Änderung der Aufnahmekriterien für Kinder ab drei Jahren im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen
7 Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Landtagswahl am 14.03.2021
8 Einvernehmen zu Bauanträgen
8.1 Baugesuch Deckblattänderung - Anbau Garage, Anbau Wintergarten, Schloßstr. 16, Dischingen
8.2 Baugesuch Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Carport, Westernachstr. 4, Dischingen
8.3 Baugesuch Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen, Am alten Bahnweg 1, Dischingen
8.4 Baugesuch Erstellung von 88 Parkplätzen mit 3 Behindertenparkplätzen, einer Doppelgarage und eines Offenlaufstalls für Pferde, Flurstück Nr. 16, Katzenstein, Dischingen
8.5 Baugesuch Neubau einer Praxis und einem Carport mit 3 Stellplätzen, Bergstraße 22, Dischingen
8.6 Baugesuch Überdachung eines Fahrsilos, Flst. Nr. 169, Eglingen
8.7 Antrag auf Befreiung, Neubau eines Geräteschuppens, Helfensteinstr. 23, Dischingen
8.8 Befreiung von den Festsetzungen des BBPlanes "Am alten Sportplatz - Änderung", Dunstelkingen
9 Bekanntgaben
9.1 Forstliche Förderung für Instandsetzung Waldwege nach Starkregen 2020
9.2 Bekanntgabe Flächennutzungsplan 2030
9.3 Bekanntgabe Pachtvergütung 2020 für die Windräder der Windpark Dischingen GmbH & Co. KG
9.4 Apple iPad 8 (10.2'') mit Smart-Flip Hülle für RIS Nutzung Gemeinderat und Ortsvorsteher
9.5 Bekanntgabe Termine
9.6 Bekanntgabe Rechtsstreit mit der Bauland Erschließungsgesellschaft mbH R. & J. KG
10 Anfragen

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1. Ausscheiden von Gemeinderätin Martina Oberschmid aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass Gemeinderätin Martina Oberschmid ab 01.03.2021 die Nachfolge von Frau Martha Kragler als Sachbearbeiterin im Ortsbauamt antreten wird. Mit diesem Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde Dischingen entsteht für Frau Oberschmid ein Hinderungsgrund gem. § 31 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Denn Gemeinderäte können nicht sein gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde, die nicht überwiegend körperliche Arbeit verrichten (Satz 2). Sie scheidet deshalb aus dem Gemeinderat der Gemeinde Dischingen aus.

Das Ausscheiden aus dem Gemeinderat tritt automatisch ein. Zur Klarstellung der Rechtslage soll der Gemeinderat in dieser Sitzung die Feststellung treffen, dass die Voraussetzung für ein Ausscheiden vorliegt.

Frau Martina Oberschmid wurde aufgrund des Wahlvorschlags des Freien Wählerblocks Dischingen (FWB) in den Gemeinderat gewählt. Sie war die einzige Bewerberin des FWB für den Teilort Dunstelkingen. Somit wurde für diesen Wahlvorschlag bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 gem. § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) keine Ersatzperson festgestellt.

Es rückt deshalb für die ausscheidende Gemeinderätin, Frau Martina Oberschmid, aufgrund der geltenden unechten Teilortswahl niemand in den Gemeinderat nach für die restliche Amtszeit. Der Sitz des FWB für den Teilort Dunstelkingen bleibt unbesetzt.

Bürgermeister Jakl dankt Frau Martina Oberschmid für ihren Einsatz im Gemeinderat. Er weist in gleichzeitig auf einige wichtige Maßnahmen hin, bei deren Entscheidungen Frau Oberschmid mitgewirkt hat (z.B. Erschließung des Baugebietes „Hinter dem Schlossgarten-westlicher Teil, Sanierung der Sanitärräume in der Turnhalle Dunstelkingen, Anschluss der Kläranlage Katzenstein an den Verbandssammler des AZV, Rathausneubau) und verabschiedet sie mit einem Geschenk.

Auch stv. Bürgermeister Anton Scherer bedankt sich im Namen des Freien Wählerblocks Dischingen bei Frau Martina Oberschmid für die gute Zusammenarbeit und überreicht ihr zum Abschied einen Geschenkkorb.

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2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende nichtöffentliche Beschlüsse, die in der Sitzung am 25.01.2021 gefasst wurden, bekannt:

  • Die Gemeinde unterstützt die Sanierung der katholischen Kirche 
„St. Johann Baptist“ in Dischingen mit einer Spende von 2.021,00 Euro.

  • Die Gemeinde unterstützt die Sanierung des Freibades Kösingen durch den Erwerb von 40 Bausteinen à 50 Euro, somit insgesamt 2.000,00 Euro, im Rahmen der Spendenaktion des Fördervereins „Initiative pro Freibad e.V.“

  • Die Gemeinde tritt dem „Förderverein der Egauschule e.V.“ als ordentliches Mitglied mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 120,00 Euro bei. 

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3. Bebauungsplan "Eisbühl/Zwinkelweg" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange; Billigung des Bebauungsplanentwurfes und der Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Alfons Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen. 

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Eisbühl/Zwinkelweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst, den Planentwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen hat. Dies erfolgte in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (je einschließlich). Das Baugebiet wurde entsprechend der Festsetzung im Flächennutzungsplan 2030 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. 

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens sind dann mehrere Stellungnahmen eingegangen, die Bedenken wegen Lärm aus dem angrenzenden Gewerbegebiet vorbrachten. Deshalb fand am 18.06.2020 eine Besprechung mit Vertretern des Landratsamtes, Fachbereich Bau und Gewerbeaufsicht, statt. Auch mit dem Vertreter der angrenzenden Firma fand am 20.07.2020 eine Besprechung statt. Letztendlich wurde der Kompromiss gefasst, anstelle eines allgemeinen Wohngebietes ein Mischgebiet auszuweisen. Dadurch liegen die zulässigen Lärmwerte höher. Auf die Einschränkungen mit einer eingeschossigen Bebauung im Norden und der ursprünglich geplanten Lärmschutzwand im Norden kann dadurch verzichtet werden. 
Aufgrund dieser Veränderung hat der Gemeinderat am 16.11.2020 erneut einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB aufgestellt. 
Nachdem der Flächennutzungsplan für dieses Baugrundstück noch ein allgemeines Wohngebiet vorsieht, ist eine 1. Flächennutzungsplanänderung parallel zum Bebauungsplanverfahren „Eisbühl/Zwinkelweg“ erforderlich.
Außerdem hat der Gemeinderat am 16.11.2020 den Bebauungsplanentwurf „Eisbühl/Zwinkelweg“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Ingenieurbüros Helmut Kolb aus Steinheim vom 16.11.2020 mit zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil und Begründung gebilligt. Zur 1. Flächenplannutzungsänderung parallel zum Bebauungsplanverfahren „Eisbühl/Zwinkelweg“ in der Fassung des Ingenieurbüros Helmut Kolb aus Steinheim vom 16.11.2020 mit zeichnerischem Teil und Begründung wurde der Feststellungsbeschluss gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.   
Die öffentliche Auslegung fand vom 11.12.2020 bis 22.01.2021 statt. Diese wurde im Nachrichtenblatt Nr. 49 vom 04.12.2020 der Gemeinde Dischingen bekannt gegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 10.12.2020 informiert. 

Das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim wurde mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Herr Kolb stellt an Hand der als Anlage beigefügten Präsentation die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie die Abwägungsvorschläge vor.

Dokumente
Download DIS181489_GRS-01.03.2021_Eisbühl-Zwinkelweg.pdf
Download DIS181489-E_frühzeitig-BPlan-Abwägungsliste_01.03.2021.pdf
Download DIS181489-E-BPlan_Begründung_01.03.2021.pdf
Download DIS181489-E-BPlan_Deckblatt_01.03.2021.pdf
Download DIS181489-E-BPlan_SchriftlicherTeil_01.03.2021.pdf
Download DIS181489-E-BPlan_Zeichner.Teil_01.03.2021.pdf
Download DIS181489-E-FNP_Begründung+Beilage_01.03.2021.pdf
Download Relevanzprüfung_19_072_Eisbühl_Zwinkelweg_2021-03-01.pdf

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4. Bebauungsplan "Sondergebiet Härtsfeldsee"; Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Bebauungsplan „Sondergebiet Härtsfeldsee“ aufgrund einer baulichen Erweiterung in Form von 30 Wohnmobilstellplätzen auf dem Flurstück Nr. 1969 der Gemarkung Dischingen erforderlich wird. Außerdem wird der bauliche Bestand und die baurechtliche genehmigte Erweiterung im Bereich des Kiosk Härtsfeldsee vom Bebauungsplan umfasst. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020 hierfür den Aufstellungsbeschluss gefasst. 

In der Gemeinderatssitzung am 26.10.2020 wurde der Bebauungsplanvorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Ingenieurbüros Kolb vom 26.10.2020 mit zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil, Begründung und Umweltbericht gebilligt.
Außerdem wurde die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die öffentliche Auslegung fand vom 11.12.2020 bis 22.01.2021 statt. Diese wurde im Nachrichtenblatt Nr. 49 vom 04.12.2020 der Gemeinde Dischingen bekannt gegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 10.12.2020 informiert. 

Das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim wurde mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Zunächst teilt Herr Kolb mit, dass die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung des Büros Zeeb & Partner noch aussteht. Das Büro ist noch bis Sommer mit der Prüfung beschäftigt, da die Prüfung ein Jahr umfassen muss. 

Anschließend stellt er die vorgebrachten Bedenken und Anregungen an Hand der als Anlage beigefügten Präsentation sowie Abwägungsvorschläge vor.

Dokumente
Download DIS201554_GRS-01.03.21_SOHärtsfeldsee.pdf
Download DIS201554-V-BPlan1000_26.10.2020.pdf
Download DIS201554-V-BPlan-Abwägungsliste_01.03.2021 ohne personenbezogene Daten.pdf

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5. Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise in Dischingen-Schrezheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner berichtet, dass das Ingenieurbüro G+H Ingenieurteam mit der Ausführungsplanung, Ausschreibung und Betreuung der Kanalsanierung im Teilort Schrezheim beauftragt wurde. Für diese Maßnahme wurden durch die Gemeinde Dischingen zwei Zuwendungsanträge nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gestellt, welche auch bewilligt wurden. 

Um günstige Preise zu erhalten, wurde das Gewerk für die Kanalsanierung in offener Bauweise bereits separat in der Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet “Hinter dem Schloßgarten-westlicher Teil“ in Dunstelkingen mit aufgenommen. Es sollen hier Teilstücke an drei Haltungen, teilweise im asphaltierten Bereich, teilweise in Wiesenflächen, ausgewechselt werden. Die vorhandenen, teilweise eingebrochenen Rohre, sind mit PP-Rohren der Durchmesser DN 200 – 250 zu ersetzen. Diese Maßnahme ist Teil des geförderten Kanalsanierungsvorhabens und die Arbeiten wurden in der Gemeinderatsitzung am 21. Dezember 2020 vergeben.

Im Januar wurden dann für die Innensanierung (Inliner) weiterer Kanäle Angebote bei entsprechenden Spezialfirmen eingeholt.

In Form der „Beschränkten Ausschreibung“ hat man fünf Firmen am Donnerstag, 
14. Januar 2021, aufgefordert, ein Angebot zur Durchführung der Maßnahme abzugeben. Zur Angebotseröffnung (Submission) am Montag, 08. Februar 2021, haben dann auch fünf Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben.

Bei den Kanalarbeiten in geschlossener Bauweise sollen ca. 14 Kanalhaltungen von 
DN 200 – DN 300 überwiegend partiell mit Kurzlinern saniert werden.
Die Kanalhaltungen des Sanierungsabschnittes “Zum Fliegenberg“ liegen zum Teil in der “Härtsfeldstraße“, der Ortsdurchfahrtsstraße “Dischingen – Dunstelkingen“ und der Straße “Zum Fliegenberg“.
Die Haltungen des Sanierungsabschnittes “Nördlicher Ortsrand“ beginnen in der “Härtsfeldstraße“ und liegen entlang dem nördlichen Ortsrand in Wiesengrundstücken und sind von Westen und Osten her weitgehend anzufahren.

Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Wertung der Angebote nach § 16 Absatz 1 ergab, dass keiner der anbietenden Firmen auszuschließen ist.
Die rechnerische und technische Wertung ergab keine Beanstandungen. Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.

Nachlässe, Nebenangebote

Zwei Firmen haben auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt, welcher in der Angebotswertung berücksichtigt wurde.
Keine der Firmen hat ein Nebenangebot eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten und Abweichungen festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen. Da die Ausführung in 2021 erfolgt, stellen sich die Angebotssummen mit dem Mehrwertsteuersatz von 19 % wie folgt dar und ergeben somit folgende Bieterrangfolge:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Rossaro Kanaltechnik                                61.259,28 € (100,00 %)

Aalen                                                


2. Platz                                                67.056,45 € (109,46 %)
                                                       (4,00 % Abgebot enthalten)

3. Platz                                                92.839,44 € (151,55 %)
                                                       
4. Platz                                                102.039,16 € (166,57 %)
5. Platz                                                112.895,40 € (184,29 %)
                                                       (1,50 % Abgebot enthalten)

Kostengegenüberstellung:

Die Kostenberechnung der ausgeschriebenen Maßnahme durch das Ingenieurbüro G+H Ingenieurteam ergibt nachstehendes Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

63.349,17 €                                              61.259,28 €  

Ergibt eine positive Differenz von 2.089,89 €. Die Kostenberechnung liegt somit 
ca. 3 % über dem Ausschreibungsergebnis.

Die notwendigen Haushaltsmittel zur Durchführung beider Sanierungsmaßnahmen sind bereits im Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Gemeinde Dischingen eingestellt.

Die Firma Rossaro ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in Dischingen erfolgreich gearbeitet.


Der Baubeginn ist auf Anfang März 2021 und das Bauende auf Ende Juni 2021 vorgesehen. Die Baufirma hat auf Anfrage bestätigt, dass sie den Fertigstellungstermin einhalten kann.

Dokumente
Download Kanalsanierung_ZumFliegenberg.pdf
Download Schrezheim_Kanalsanierung_nördl_Ortsrand.pdf

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6. Antrag auf Änderung der Aufnahmekriterien für Kinder ab drei Jahren im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass auf der Grundlage der Bedarfsplanung der Gemeinderat am 13.11.2018 einstimmig beschloss, in Ballmertshofen eine Krippengruppe einzurichten. Nach Öffnung der Einrichtung im November 2019 gab es in der Kinderkrippe in Ballmertshofen kaum Anmeldungen trotz Warteliste in der Kinderkrippe im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen.

Mit Schreiben vom 19.10.2019 bat deshalb die bürgerliche Gemeinde Dischingen die Katholische Kirchengemeinde Dischingen um Änderung der Aufnahmekriterien im Kinderhaus St. Johannes. Vorgeschlagen wurde, dass nicht nur die Kinder, welche in der Kinderkrippe in Dischingen betreut werden, sondern auch die Kinder, die die Kinderkrippe in Ballmertshofen besuchen, im Rahmen der Gleichbehandlung bevorzugt einen Platz in einer der Ü3-Gruppen im Kinderhaus St. Johannes erhalten. Dieser Bitte hat der Kirchengemeinderat daraufhin entsprochen.

Herr Pfarrer Dr. Horst hat der Gemeindeverwaltung am 30.10.2019 mitgeteilt, dass der Kirchengemeinderat (KGR) auf Antrag der Gemeinde Dischingen die Aufnahmekriterien im Kinderhaus „St. Johannes“ (Ü3) in Dischingen ab dem 01.01.2020 neu festgelegt hat wie folgt:

1. Krippenkinder des Kinderhauses „St. Johannes“, die in den Ü3-Bereich wechseln
2. Krippenkinder aus der Einrichtung in Ballmertshofen (Träger: bürgerliche Gemeinde Dischingen). Der Anspruch auf vorrangige Aufnahme entsteht erst mit einer Mindestverweildauer von einem Jahr in der Einrichtung in Ballmertshofen.
3. Alter (ältere Kinder haben Vorrang)
4. Geschwisterkinder (Kinder, die bereits Geschwister im Kinderhaus haben, werden vorrangig aufgenommen)
In Härtefällen kann die Reihenfolge der Aufnahme vom Kirchengemeinderat abgeändert werden. Diese müssen sehr gut begründet sein und bilden eine absolute Ausnahme.
Mit Schreiben vom 16.12.2020 teilte Herr Pfarrer Dr. Horst mit, dass einige Eltern an den Kirchengemeinderat herantraten mit dem Wunsch nach Veränderung der Aufnahmekriterien (Ü3) im Kinderhaus St. Johannes. Die Eltern wünschten, dass das Kriterium „Geschwisterkinder“ an die erste Stelle kommt. 
Der Kirchengemeinderat hat das Thema ausführlich diskutiert. Im Ergebnis erbittet der Kirchengemeinderat Dischingen das Einvernehmen der bürgerlichen Gemeinde zu folgendem Beschluss: Der Vorrang für die Krippenkinder aus Ballmertshofen soll zukünftig entfallen.
Der Beschluss wurde im Schreiben vom 16.12.2020 wie folgt begründet:
„Die Gleichstellung der Krippenkinder aus Ballmertshofen mit den Krippenkindern in Dischingen war für diese als „Starthilfe“ geplant. Die Starthilfe ist gelungen und so gibt es keinen sachlichen Grund mehr zur Fortführung – im Gegenteil. Im Moment kommen Kinder aus zwei Krippengruppen vorrangig in die Einrichtung nach Dischingen. Dies bedeutet, dass nur wenige Kinder, die keine Krippe besuchen, zum Zuge kommen. Da die Kinder aus Ballmertshofen sowieso wechseln müssen, gibt es keinen Grund, dass sie nicht auch eine andere Einrichtung in Dischingen besuchen.“
Eine weitergehende Veränderung der Aufnahmekriterien für das Kinderhaus St. Johannes wird vom Kirchengemeinderat Dischingen nicht befürwortet. 
Ab März 2021 werden im Kinderhaus Pusteblume in Ballmertshofen 10 Kinder betreut, die aufgrund von Platz-Sharing nur 9 Plätze belegen. Zwei Eltern überlegen ab März/ April vom Platz-Sharing zu einem 100% Platz zu wechseln. Falls es nicht dazu kommt, wird die Einrichtung ab September 2021 voll belegt sein.

Der Kirchengemeinderat ist sich sicher, dass das grundlegende Problem nicht die Aufnahmekriterien sind, sondern ein Mangel an Ü3-Plätzen im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen. Daher bittet die Katholische Kirchengemeinde die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat, diesen Mangel zu beheben. Ihnen ist klar, dass dies einen erhöhten Einsatz von finanziellen Mitteln bedeutet. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache und einer gewünschten schnellstmöglichen Umsetzung schlägt die Katholische Kirchengemeinde in ihrem Schreiben vor:
1.        Einrichtung eines Waldkindergartens (günstigste und schnellste Lösung)
2.        Einrichtung einer Ü3-Gruppe in Ballmertshofen (die Gemeinde investiert in eigenes         Vermögen). Damit könnten die Krippenkinder in Ballmertshofen verbleiben und der         oben genannte Beschluss könnte leicht umgesetzt werden. 
3.        Anbau eines weiteren Gruppenraums in Dischingen. Das ist sicherlich die teuerste         Lösung. Damit würde aber das Problem des Platzmangels in Dischingen an der         Wurzel angegangen.

In der Gemeinderatssitzung am 29.07.2020 hat die Gemeindeverwaltung ausführlich die Bedarfsplanung vorgestellt sowie die möglichen verschiedenen Handlungsoptionen aufgezeigt. So hat die Bedarfsplanung ergeben, dass in der Gesamtgemeinde mit den Kindergärten Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen ausreichend Ü3-Plätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf einen Platz in der Heimatortschaft ist weder vorhanden noch aus gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gründen anzustreben. 

Nach Prüfung der möglichen Maßnahmen und ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat am 29.07.2020 einstimmig die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten im Kindergarten Frickingen zu prüfen im Hinblick darauf, ob ein erweitertes Angebot bis hin zu einer Ganztagesbetreuung möglich ist. 
Auf eine erweiterte Bezuschussung der Fahrtkosten wurde verzichtet. Weitere Ausbaumaßnahmen wurden nicht beschlossen. 
Am 21.12.2020 stellte die designierte Leiterin des Kindergartens Frickingen, Nicole Tuschke die Konzeption des integrierten Naturkindergartens vor. Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass sich der Kindergarten Frickingen nach dem Wechsel der Leiterin in Richtung eines integrierten Naturkindergartens orientieren wird. Frau Tuschke wird Ihre Tätigkeit im Kindergarten Frickingen am 01.05.2021 beginnen. Zusammen mit dem Team und dem Elternbeirat wird sie eine Konzeption bezüglich des zukünftigen Betriebs der Kindertageseinrichtung ausarbeiten. 

Im Kindergarten Frickingen können derzeit aufgrund der Betriebsform (altersgemischte Regelgruppe) maximal 25 Plätze belegt werden. Aktuell besuchen 17 Kinder den Kindergarten in Frickingen und belegen ab März 2021 auch 17 Plätze, da alle Kinder älter als 3 Jahre sind. Ab September 2021 wechseln 4 Kinder in die Grundschule; es wird anhand der Geburtenzahlen im Teilort Frickingen mit der Aufnahme von 4 bis 5 Kindern gerechnet. Sofern die Kinder alle unter 3 Jahre alt wären, würden sie 8 bis 10 Plätze belegen. Insgesamt wären somit ab September 21 bzw. 23 Plätze belegt bzw. noch 2 bis 4 Plätze frei. Konkrete Aussagen können jedoch erst ab dem verbindlichen Anmeldetermin im April 2021 gemacht werden, welcher mit der bisherigen und der zukünftigen Leiterin stattfinden wird. 

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7. Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Landtagswahl am 14.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass am 14.03.2021 die Wahl zum 17. Landtag von 
Baden-Württemberg stattfindet. Wie schon bei der Kommunalwahl werden auch hier wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich tätig sein. Nach § 9 
Abs. 2 Landeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,00 Euro für den Vorsitzenden und je 25,00 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden; es ist auf ein Tagegeld nach Absatz 1 anzurechnen.

Der Gemeinderat kann aber auch beschließen, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 zu entschädigen. 

Die Satzung sieht folgende Entschädigung vor:
Zeitaufwand von bis zu 3 Stunden        15,00 Euro
Zeitaufwand von 3 – 6 Stunden                25,00 Euro
Zeitaufwand von mehr als 6 Stunden        40,00 Euro

Nachdem die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sich auch entsprechend vorbereiten müssen, ist der Tageshöchstsatz sowohl bei den Mitgliedern des Urnen- als auch des Briefwahlvorstands anzunehmen.

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8. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 8
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8.1. Baugesuch Deckblattänderung - Anbau Garage, Anbau Wintergarten, Schloßstr. 16, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                -Deckblattänderung-
                               Anbau Garage, Anbau Wintergarten

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 412/1, Schloßstr. 16, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Gegenüber der ursprünglichen Planung soll nun die Doppelgarage mit den Außenmaßen von ca. 7,40 m x 6,80 m bzw. 5,15 m und einem Pultdach mit der Dachneigung von 
ca. 6° sowie einer Traufhöhe von ca. 2,90 m bzw. 3,60 m erfolgen. Der geplante Flachdach-Wintergartenanbau auf der Westseite des vorhandenen Wohnhauses ist mit den Außenmaßen von ca. 12,60 m x 4,20 m und einer Wandhöhe von ca. 2,50 m geplant. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Schloßstr. 16, Dischingen.pdf

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8.2. Baugesuch Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Carport, Westernachstr. 4, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Carport

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1700, Westernachstr. 4, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Gegenüber dem vorhandenen BBPlan „Aschenfeld III“ soll der Kniestock 1,00 m anstelle 0,50 m und die talseitige Gebäudehöhe 7,10 m anstelle 6,00 m betragen.
Begründung:
Wenn das Haus tiefer gesetzt wird, ist es nicht mehr möglich, auf der Nordseite ein kleines Gegengefälle zu machen. Der Kniestock ist 1,00 m, da so das Dachgeschoss besser nutzbar ist. 

Objektbeschreibung:        Das 1-geschossige, unterkellerte Wohnhaus erhält die Außenmaße von ca. 11,30 m x 8,20 m. Das dazugehörige Satteldach ist mit einer Dachneigung von 38°, einer Traufhöhe ab OK EFH von ca. 7,10 m sowie einer Firsthöhe von ca.
10,30 m geplant. Die auf der Südseite vorgesehene Doppelgarage mit Carport und Flachdach soll mit den Außenmaßen von ca. 9,15 m x 7,00 m sowie einer Wandhöhe ab OK Gelände von ca. 2,30 m errichtet werden. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Westernachstr. 4, Dischingen.pdf

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8.3. Baugesuch Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen, Am alten Bahnweg 1, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 8.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 37, Am alten Bahnweg 1, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Das Mehrfamilienhaus ist mit den Außenmaßen von ca.
20,50 m x 14,50 m geplant. Das dazugehörige Walmdach erhält eine Dachneigung vom 22°, eine Traufhöhe ab OK FFB EG von ca. 8,50 m sowie eine Firsthöhe von ca. 10,50 m. Im UG sind fünf Einzelgaragen integriert. Des Weiteren sind an der Südseite entlang der Schloßstraße zusätzlich vier Stellplätze vorgesehen.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Am alten Bahnweg 1, Dischingen.pdf

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8.4. Baugesuch Erstellung von 88 Parkplätzen mit 3 Behindertenparkplätzen, einer Doppelgarage und eines Offenlaufstalls für Pferde, Flurstück Nr. 16, Katzenstein, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 8.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Baugesuch Erstellung von 88 Parkplätzen mit drei Behinderten-parkplätzen, einer Doppelgarage und eines Offenlaufstalls für Pferde

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 16, Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein, Gewann Kugelgasse, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:         Gegenüber dem sich noch im Verfahren befindlichen BBPlan „Katzenstein“ werden folgende Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragt: 
       Bauen auf nicht überbaubarer Fläche (Offenlaufstall)
       Begründung:
       Der geplante Offenlaufstall ist aufgrund seiner Abmessungen von ca. 4,00 m x 7,60 m x 3,77 m und seiner Höhenlage (in einer Senke) bedingt wahrnehmbar. Die Bekleidung erfolgt mit einer Holzschalung, somit fügt er sich in das ländliche Umfeld ein. 

Objektbeschreibung:        Das Stallgebäude für den Offenlaufstall ist mit den Außenmaßen von ca. 7,60 m x 4,00 m geplant. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von 5°, eine Traufhöhe ab OK geplanten Gelände von ca. 3,30 m bzw.
3,80 m. Die geplante Doppelgarage ist mit den Außenmaßen von ca. 8,50 m x 6,50 m vorgesehen. Das dazugehörige Pultdach erhält ebenfalls eine Dachneigung von 5° sowie eine Traufhöhe ab OK geplanten Gelände von ca. 3,35 m bzw.
3,90 m. Die 88 Parkplätze sollen in zwei Reihen gegenüberliegend mit Durchfahrtsstraße errichtet werden. Die Maße betragen je Parkplatz 5,00 m x 2,60 m. Die davon geplanten drei Behindertenparkplätze werden mit den Außenmaßen von 5,00 m x 3,50 m ausgeführt. Die Parkplätze erhalten eine wassergebundene Decke aus Mineralbeton.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht 
abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Flurst. Nr. 16, Katzenstein.pdf

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8.5. Baugesuch Neubau einer Praxis und einem Carport mit 3 Stellplätzen, Bergstraße 22, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 8.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau einer Praxis und einem Carport mit drei Stellplätzen

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 39/2, Bergstraße 22, Dischingen

Befreiungen /
Abweichungen:        Die Baulinie soll gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Kalvarienberg“ überschritten werden.
                               Begründung:        
  • Errichtung der Praxisräume im Kellergeschoss der vorgesehenen Carportfläche
  • Hanglage wird ausgenutzt
  • Keine unnötige/zusätzliche Bebauung im Erdgeschoss notwendig

Objektbeschreibung:        Das geplante unterkellerte Carport soll mit den Außenmaßen                 von ca. 9,90 m bzw. 8,25 m x 7,25 m errichtet werden. 
Das Carport beinhaltet drei Kfz-Stellplätze. Das Untergeschoss 
wird als Praxis mit Therapieraum genutzt. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von 7°, eine Traufhöhe ab OK Gelände EG von ca. 2,20 m bzw. 3,20 m.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Bergstraße 22, Dischingen.pdf

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8.6. Baugesuch Überdachung eines Fahrsilos, Flst. Nr. 169, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 8.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Überdachung eines Fahrsilos

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 169, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das vorhandene landwirtschaftlich genutzte Fahrsilo mit den Außenmaßen von 22,50 m x 14,20 m und den Außenwänden mit einer Wandhöhe von 2,00 m ab OK Gelände soll mit einem Satteldach überdacht werden. Die Dachneigung beträgt 12°. Durch die Erhöhung der Außenwände in Holzkonstruktionsbauweise ergibt sich eine Traufhöhe ab OK Gelände von ca. 4,35 m sowie eine Firsthöhe von ca. 5,80 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 169, Eglingen.pdf

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8.7. Antrag auf Befreiung, Neubau eines Geräteschuppens, Helfensteinstr. 23, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 8.7

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Geräteschuppens, verfahrensfrei nach LBO § 50 bis 40 m³

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1296/10, Helfensteinstr. 23, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:         Gegenüber dem vorhandenen BBPlan „Aschenfeld – Helfensteinstraße“ werden folgende Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragt:
       1. Befreiung zur Einhaltung der Baugrenze
       2. Befreiung Satteldach/Flachdach, stattdessen Pultdach mit  
           Neigung bis zu 5°
       Begründung:
       Zu 1.: Keine weiteren geeigneten Flächen sind verfügbar.
       Zu 2.: Bessere Neigung für optionale Photovoltaik-Platten, sichere Dachentwässerung

Objektbeschreibung:        Der genehmigungsfreie Geräteschuppen mit Pultdach und den Außenmaßen von 4,50 m x 3,50 m soll auf der Südseite entlang der Helfensteinstraße außerhalb der festgelegten Baulinie errichtet werden. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Helfensteinstr. 23, Dischingen.pdf

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8.8. Befreiung von den Festsetzungen des BBPlanes "Am alten Sportplatz - Änderung", Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 8.8

Sachverhalt

Im Zuge einer Baukontrolle des Landratsamtes Heidenheim wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück Flurstück Nr. 163/3 der Gemarkung Dunstelkingen, eine Sichtschutzwand errichtet wurde, welche nicht in den Festsetzungen des Bebauungsplanes 
„Am alten Sportplatz – Änderung“ entspricht. Demnach sind an der Straßenfront u. a. Zäune oder Hecken bis zu einer Gesamthöhe von 0,80 m einschließlich Sockel bzw. Stützmauer und zwischen den Grundstücken offene Einfriedungen bis max. 1,50 m Gesamthöhe zulässig. Bei der Baukontrolle wurde jedoch festgestellt, dass in diesem Bebauungsplangebiet auch auf anderen Grundstücken Einfriedungen errichtet wurden, die entweder die zulässige Gesamthöhe überragen oder aber keine offenen Einfriedungen sind. Für all diese Fälle wäre im Grunde genommen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Um eine Flut von Befreiungsanträgen zu vermeiden, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf die Einhaltung von Ziff. II. 4. des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz – Änderung“ zu verzichten. 

Dokumente
Download BPLan Am alten Sportplatz - Ämderung, Dunstelkingen genehmigt am 16.12.1992.pdf
Download Lageplan Flurstück Nr. 1633, Dunstelkingen.pdf

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 9
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9.1. Forstliche Förderung für Instandsetzung Waldwege nach Starkregen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 9.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass in der Sitzung am 07.09.2020 der Gemeinderat darüber informiert wurde, dass durch den Starkregen im Juni 2020 verschiedene Wege im Gemeindewald so stark zerstört wurden, dass diese einer Grundinstandsetzung und einem Neuaufbau unterzogen werden müssen. Frau Diedering war zu dieser Sitzung eingeladen und hat zu den Schäden berichtet. Die Vergabe erfolgte an die Firma Weiß aus Amerdingen mit der Angebotssumme von brutto 66.585,74 €.

Über das Programm “Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft“ des Landes 
Baden-Württemberg erhält die Gemeinde zur Durchführung dieser Maßnahme einen Zuschuss auf die Nettokosten von 50%. Das Regierungspräsidium hat für die Instandsetzung der Wege einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt.

Mit Schreiben vom 21.12.2020 hat das Regierungspräsidium Freiburg eine Zuwendung von 28.700 € bewilligt und zuwendungsfähige Gesamtkosten von 57.400 € anerkannt.

Die Maßnahme konnte im vergangenen Jahr abgeschlossen werden und die Abrechnung der Fa. Weiß beträgt 48.928 €. Damit ist die Maßnahme deutlich günstiger ausgefallen als ursprünglich geplant. Hierbei ist anzumerken, dass es im Vorfeld nur schwer abschätzbar war, wieviel Material tatsächlich erforderlich sein würde. Aufgrund des geringeren Rechnungsbetrages wird mit einer Zuwendung von 24.464 € gerechnet.

Die Abnahme der Maßnahme durch das Regierungspräsidium Freiburg war ursprünglich auf den 15.02.2021 terminiert, wurde vom RP aber kurzfristig abgesagt. Frau Diedering hat zwischenzeitlich drei zeitnahe Ersatztermine vorgeschlagen, so dass die Abrechnung der Zuwendung mit dem RP Freiburg in den nächsten Wochen erfolgen kann (Frist: 31.10.2021).

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9.2. Bekanntgabe Flächennutzungsplan 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 9.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass der Gemeinderat am 29.07.2020 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2020 – Fortschreibung 2030 beschlossen hat.

Der Genehmigungsantrag der Gemeinde ist beim Landratsamt Heidenheim am 23.10.2020 eingegangen. Nach § 6 Abs. 4 S. 4 BauGB gilt die Genehmigung als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten unter Angeben von Gründen abgelehnt wird. Diese Genehmigungsfiktion ist mit Ablauf des 23.01.2021 eingetreten, sodass die Genehmigung als erteilt gilt. Das Landratsamt hat aber dennoch eine Rechtsprüfung vorgenommen, die keine formellen oder materiellen Beanstandungen ergab.

Die Gemeindeverwaltung hat nun ortsüblich bekannt zu machen, dass die Genehmigung wegen Fristablauf als erteilt gilt.

Maßgebend sind das Deckblatt zum zeichnerischen Teil (M 1: 10.000) und die Begründung, jeweils gefertigt vom Ingenieurbüro Junginger + Partner GmbH, 
Talhofstraße 12, 89518 Heidenheim. 

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9.3. Bekanntgabe Pachtvergütung 2020 für die Windräder der Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 9.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass sich auf den gemeindeeigenen Grundstücken Flst.-Nr. 1232, 1233, 1234, 1236, 1239, 1241, 1251 und 1243 der Gemarkung Dischingen drei Windräder der Windpark Dischingen GmbH & Co. KG befinden. Entsprechend des Nutzungsvertrags vom 18.02.2015 erhält die Gemeinde ein variables Nutzungsentgelt in Höhe von 4,5% der Stromverkaufserlöse. Für das Jahr 2020 ergibt dies folgende Pachtzahlungen:

Monat
Erlös EVU
Erlös DV
Summe
Januar
91.395,99 €
49.999,32 €
141.395,31 €
Februar
184.449,40 €
51.756,70 €
236.206,10 €
März
158.022,89 €
45.097,14 €
203.120,03 €
April
77.268,35 €
9.328,53 €
86.596,88 €
Mai
64.808,71 €
11.499,18 €
76.307,89 €
Juni
63.081,87 €
22.954,32 €
86.036,19 €
Juli
42.880,62 €
14.840,88 €
57.721,50 €
August
38.301,77 €
18.955,20 €
57.256,97 €
September
32.056,77 €
24.805,56 €
56.862,33 €
Oktober
74.766,80 €
40.129,62 €
114.896,42 €
November
49.160,88 €
26.917,20 €
76.078,08 €
Dezember
58.872,65 €
37.232,61 €
96.105,26 €
Summe
935.066,70 €
353.516,26 €
1.288.582,96 €
Anteil 4,5%
57.986,23 €

Erlös EVU: Differenz zwischen EEG-Umlage und Erlös DV
Erlös DV: Preis, der an der Börse über einen Händler erzielt werden kann

Nachrichtlich:
Vergleich Abrechnung 2018 / 2019 / 2020
2018
2019
2020
Erlös EVU (Elektrizitätsversorgungsunternehmen)
717.444,85
890.409,63
935.066,70
Erlös DV (Direktvermarktung)
 
507.158,25
521.136,96
353.516,26
Summe
 
1.224.603,10
1.411.546,59
1.288.582,96
davon 4,5%
 
55.107,14
63.519,60
57.986,23
Differenz zum Vorjahr
 
 
8.412,46
-5.533,36

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9.4. Apple iPad 8 (10.2'') mit Smart-Flip Hülle für RIS Nutzung Gemeinderat und Ortsvorsteher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 9.4

Sachverhalt

GOI Busch erläutert, dass der Gemeinderat sich in der Sitzung vom 07.12.2020 dafür ausgesprochen hat, für alle Gemeinderäte und Ortsvorsteher einheitlich Tablets, Apple iPad 8 (10.2‘‘) nebst Smart-Flip Hüllen zu beschaffen.

Die 22 iPads der 8. Generation mit 128 GB Speicher sind bei Raab IT-Systemhaus GmbH & Co. KG eingetroffen. Für die Nutzung des iPad 8 mit Betriebssystem iOS ist eine (kostenlose) Apple-ID erforderlich. Die Apple-ID ist die persönliche Kundenkennung für Apple-Dienste, sie ist mit einem Kundenkonto verknüpft. Die Apple-ID wird zum Beispiel benötigt für das Herunterladen von Apps aus dem AppStore, den Apple Internet-Speicher iCloud und weitere Apple-Dienste. Jeder Apple-Nutzer sollte seine Apple-ID nebst Passwort kennen und sorgfältig merken. Es besteht die Möglichkeit das Gerät mit einer eigenen, bereits vorhandenen, Apple ID zu nutzen. Auf Wunsch erfolgt Unterstützung bei der Erstellung einer Apple ID von Raab IT-Systemhaus (Herr Fischer Telefon: 07323 9527-20). Die Ausgabe an die Nutzer und bei Bedarf auch das Einrichten der RIS-App wird von der Finanzverwaltung übernommen. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich. 

Dokumente
Download Auftrag 203591 Raab IT Systemhaus 22 Apple iPad 8 Gemeinderat + Ortsvorsteher 20201210.pdf

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9.5. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 9.5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

25.03.2021, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in der Egauhalle
12.04.2021, 16.00 Uhr        Sitzung Technischer Ausschuss

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9.6. Bekanntgabe Rechtsstreit mit der Bauland Erschließungsgesellschaft mbH R. & J. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 9.6

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Zulassung der Berufung im Verfahren gegen die Baulanderschließungsgesellschaft mbH R. + J.KG voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2021 erfolgen soll.

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 10

Sachverhalt

10.1 Sitzungsprotokolle

Auf Nachfrage von Gemeinderat Mundinger erklärt Bürgermeister Jakl, dass alle Protokolle zwischenzeitlich im Ratsinformationssystem eingestellt sind und eingesehen werden können.


10.2 Egauschule – Mängel am Dach Erweiterungsbau

Auf Nachfrage von Gemeinderat Scherer, nach dem aktuellen Stand der Mängel am Dach des Erweiterungsbaus der Egauschule erläutert Bürgermeister Jakl, dass darüber Kämmerer Schabel in der nächsten Sitzung berichten wird.


10.3 Kläranlage Dischingen – Einbau der Tore

Gemeinderat Scherer fragt nach, wann die Tore am Geräteschuppen auf dem Gelände der alten Kläranlage in Dischingen eingebaut werden. Darauf antwortet Bürgermeister Jakl, dass laut der Baugenehmigung keine Tore vorgesehen sind. Laut Bauhof besteht auch keine Notwendigkeit dafür. Gemeinderat Kragler schlägt daraufhin vor, dies bei der TA-Sitzung im April zu besichtigen. Bürgermeister Jakl sichert zu, diesen Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.

Datenstand vom 08.03.2024 10:50 Uhr