Datum: 16.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neugestaltung der öffentlichen Grünflächen in Dischingen
2 Bebauungsplan "Gewerbegebiet In den Wannen III - 1. Änderung" in Dischingen; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
3 Bebauungsplan "Eisbühl/Zwinkelweg" in Dischingen; Erneuter Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes, Billigung des Bebauungsplanvorentwurfes, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs
4 Einvernehmen zu Bauanträgen
4.1 Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Schulweg 10, Demmingen
4.2 Baugesuch -Deckblattänderung- Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Bahnhofstr. 11, Ballmertshofen
4.3 Baugesuch Umbau Wohnhaus und Garagen, Freibergstr. 15, Eglingen
5 Bekanntgaben
5.1 Bebauungsplan "Am Eisbühl" - Abrechnung der Erschließungsmaßnahme
5.2 Bekanntgabe Kompensationsleistungen des Landes aufgrund Corona-bedingter Gewerbesteuermindereinnahmen 2020
5.3 Bekanntgabe Nebenbestimmung Verkehrsrechtliche Anordnung L1082 wegen Radwegbau
5.4 Bekanntgabe - Neue Geräte für den Bauhof
5.5 Bekanntgabe Sanierung der Sanitäranlagen in der Turnhalle Dunstelkingen
5.6 Beschaffung einer Tragkraftspritze für die Gesamtwehr Dischingen
5.7 Bekanntgabe Landeszuschuss Breitband weiße Flecken
5.8 Bekanntgabe Termine
6 Anfragen

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1. Neugestaltung der öffentlichen Grünflächen in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Zeeb sowie Herrn von Holst vom Garten- und Landschaftsplanungsbüro Zeeb & Partner in Ulm begrüßen. 

Bürgermeister Jakl erläutert, dass Insekten- und Artensterben sowie der Klimaschutz ein Thema ist, das nicht nur aktuell durch die Medien geht, sondern auch die Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen unserer Kinder und Enkelkinder, der nächsten Generationen stark beeinflussen wird. Die Gemeinde Dischingen möchte hierzu auch ihren Beitrag leisten und im Bereich der öffentlichen Grünanlagen Flächen neugestalten.

Die öffentlichen Grünanlagen, die Grünstreifen entlang der Ortseinfahrt sowie die kleineren Plätze im Ort sind in die Jahre gekommen und sind stellenweise keine Augenweide. Eine attraktive Aufwertung des Ortsbildes ist nicht für den Artenschutz, sondern auch für die Dischinger Bürger und Besucher aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich.

Darüber hinaus verursachen die Grünflächen einen nicht unerheblichen Arbeits- und Finanzaufwand, um einigermaßen in Stand gehalten zu werden. Durch ein neues Gestaltungs- und Pflegekonzept soll nicht nur eine optische Aufwertung öffentlicher Grünflächen entstehen, sondern insbesondere auch der Arbeits- und Pflegeaufwand reduziert und der Bauhof entlastet werden. Im Zuge der Umsetzung des Grünflächenpflegekonzeptes sollen die Mitarbeiter geschult und an die neuen, an die umgestalteten Grünflächen angepassten Pflegemethoden herangeführt werden. 

Die Verwaltung hat deshalb das Büro Zeeb & Partner beauftragt, den Zustand der Grünflächen in Dischingen zu erheben und Vorschläge zur Um- und Neugestaltung auszuarbeiten und diese dem Gemeinderat vorzustellen.

Für die Umsetzung wurden Umsetzungsprioritäten vorgeschlagen, die im Gremium diskutiert werden sollen. Mit der Umsetzung soll bereits 2021 begonnen werden. 

In den anderen Teilorten im Gemeindegebiet sollen ebenfalls Zug um Zug erfasst und Vorschläge für die Umgestaltung ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Dokumente
Download Grünflächenkonzept - Anlagen.pdf
Download Grünflächenkonzept_16.11.2020.pdf

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2. Bebauungsplan "Gewerbegebiet In den Wannen III - 1. Änderung" in Dischingen; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Alfons Jakl Herrn Puschmann vom G+H Ingenieurteam aus Giengen (fusioniert mit dem Ing.-Büro Junginger und Partner aus Heidenheim zum 01.10.2020) und Herrn Pomes vom Ing.-Büro Loos und Partner aus Allmendingen begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.07.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In den Wannen III“ in Dischingen gefasst hat. Diese Änderung wurde erforderlich, nachdem ein konkreter Bauwunsch nach einer Halle mit Kranbahn besteht. Die geplante Höhe überschreitet die Höhenbegrenzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In den Wannen III“ mit 9,00 m erheblich. Daher wird für einen Teil der Gewerbefläche eine größere Höhe zugelassen (ca. 12,50 m). 

Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird auch das Ergebnis des Lärmgutachtens vom Ing.-Büro Loos und Partner, Allmendingen, in die textlichen Festsetzungen übernommen, um insbesondere die nördlich gelegene Wohnbebauung vor Lärmimmissionen zu schützen. 

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet In den Wannen III – 1. Änderung“ wurde nach den Bestimmungen des § 13a BauGB aufgestellt. 
In der Gemeinderatssitzung am 29.07.2020 wurde auch der Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet In den Wannen III – 1. Änderung“ mit zeichnerischem Teil, schriftlichen Teil und Begründung vom 29.07.2020 sowie des Schallschutznachweises vom 15.06.2020 gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen. 

Das Ing.-Büro Junginger hat im Auftrag der Gemeinde Dischingen im Zeitraum vom 31.08.2020 bis 02.10.2020 (je einschließlich) das Verfahren der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt.  

Die vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Auflistung (siehe Anlage) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und des Planers zusammengefasst. Herr Puschmann erläutert das Ergebnis der Abwägung und Herr Pomes das Schallschutzgutachten. Herr Pomes teilt mit, dass bei diesem Gutachten zunächst geprüft werden muss, wer zuerst da war und wer auf wen Rücksicht nehmen muss, da es hier schon Teilflächen sowie eine bestehende Bebauung gibt. Wenn jemand baut, müssen die Grenzen aber eingehalten werden. Ein Tankstellenbetrieb ist z.B. nur bis 22.00 Uhr zulässig oder die Belieferung eines Supermarktes nicht vor 6.00 Uhr. Des Weiteren war auch noch die erlaubte Wohnnutzung zu berücksichtigen. Die Firma Wirth Elektrotechnik muss nachweisen, dass die Werte eingehalten werden. Es wird hauptsächlich modelliert gerechnet, nicht gemessen. 

Anschließend stellt Herr Pomes das Schallschutzgutachten vor (siehe Anlage).

Dokumente
Download 1_P201116_Planzeichnung_WannenIII_Änd_Endg.pdf
Download 2_T201116_SchrTeil_WannenIII_Änd_Endg.pdf
Download 201008 Abwägung_E_Wannen_Aenderung.pdf
Download 3_B201116_Begründung_WannenIII_Änd_Endg.pdf
Download 4_Lärm_Gutachten 12-I-19.pdf
Download PP201109_Wannen_III-Stellungnahmen.pdf
Download Satzung Bebauungsplan Gewerbegebiet In den Wannen III - 1. Änderung 20201116.pdf

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3. Bebauungsplan "Eisbühl/Zwinkelweg" in Dischingen; Erneuter Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes, Billigung des Bebauungsplanvorentwurfes, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb aus Steinheim begrüßen. 

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde in Dischingen über keinen Bauplatz mehr und nur noch über einen Gewerbeplatz im Gewerbegebiet verfügt. 
Um der bestehenden Nachfrage nach Bauplätzen gerecht zu werden, beabsichtigt die Gemeinde ein Baugebiet auszuweisen.

Zwischen der Straße „Zwinkelweg“ und der „Abt-Scheyrle-Straße“ liegt das Grundstück Flst.-Nr. 1010/7, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Es wird vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eisbühl“ umfasst und ist hier als öffentliche Grünfläche/Fläche für Gemeinschaftsbedarf ausgewiesen. Tatsächlich wird das Grundstück landwirtschaftlich genutzt und war hierfür bisher an einen örtlichen Landwirt verpachtet. 

Die Gemeinde beabsichtigt nun, dieses Grundstück der Wohnbebauung zuzuführen. Das Plangebiet „Eisbühl/Zwinkelweg“ trägt zur Innenentwicklung der Gemeinde Dischingen bei, da es sich dabei um eine Fläche inmitten bereits bestehender Wohngebiete handelt. Mit der Erschließung dieses innerörtlichen Potentials wird auch die Vorgabe einer flächenschonenden Gewinnung von Bauland erfüllt.  

Das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim wurde aufgrund seines Honorarangebots vom 28.11.2019 mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beauftragt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Eisbühl/Zwinkelweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst, den Planentwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Dies erfolgte in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (je einschließlich). Das Baugebiet wurde entsprechend der Festsetzung im Flächennutzungsplan 2030 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. 
Das Plangrundstück grenzt im Norden an einen bestehenden Gewerbebetrieb an. Deshalb wurde im Vorfeld auch das Ing.-Büro Loos & Partner aus Allmendingen mit der Erstellung eines Schallschutznachweises beauftragt. Herr Pomes kam zu dem Ergebnis, dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind. Es war deshalb vorgesehen, an der nördlichen Grenze des Plangebietes eine Lärmschutzwand zu erstellen. Außerdem konnte bei der nördlichen Baureihe nur eine eingeschossige Bebauung zugelassen werden. Das Ergebnis des Schallschutznachweises wurde in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. 
Im Zuge des Beteiligungsverfahrens sind dann mehrere Stellungnahmen eingegangen, die Bedenken wegen Lärm aus dem angrenzenden Gewerbegebiet vorbrachten. Deshalb fand am 18.06.2020 eine Besprechung mit Vertretern des Landratsamtes Fachbereich Bau und Gewerbeaufsicht statt. Auch mit dem Vertreter der angrenzenden Firma fand am 20.07.2020 eine Besprechung statt. 
Letztendlich wurde der Kompromiss gefasst, anstelle eines allgemeinen Wohngebietes ein Mischgebiet auszuweisen. Dadurch liegen die zulässigen Lärmwerte höher. Auf die Einschränkungen mit einer eingeschossigen Bebauung im Norden und der ursprünglich geplanten Lärmschutzwand im Norden kann dadurch verzichtet werden. 
Aufgrund dieser Veränderung ist es erforderlich, dass erneut ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB aufgestellt. 
Nachdem der Flächennutzungsplan für dieses Baugrundstück noch ein allgemeines Wohngebiet vorsieht, ist eine 1. Flächennutzungsplanänderung parallel zum Bebauungsplanverfahren „Eisbühl/Zwinkelweg“ erforderlich.
In einem Mischgebiet ist es erforderlich, dass mindestens 30% nichtstörendes Gewerbe nachgewiesen wird. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.10.2020 beschlossen, die nordöstliche Fläche für einen Gewerbebetrieb auszuweisen. Hierfür gibt es bereits einen Interessenten. Auch die westlich angrenzende Fläche ist für Gewerbe geeignet. Die Erschließung ist bei beiden Grundstücken von der Straße „Zwinkelweg“ möglich und nicht über die geplante Sackgasse. 
Herr Kolb wird im Folgenden den Entwurf des Bebauungsplanes „Eisbühl/Zwinkelweg“ vorstellen (siehe Anlage). 

Dokumente
Download DIS181489_GRS-16.11.2020.pdf
Download DIS181489-E-BPlan_Begründung_16.11.2020.pdf
Download DIS181489-E-BPlan_Deckblatt_16.11.2020.pdf
Download DIS181489-E-BPlan_SchriftlicherTeil_16.11.2020.pdf
Download DIS181489-E-BPlan_Zeichner.Teil_16.11.2020.pdf
Download DIS181489-E-FNP-Änderung16.11.2020.zip

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4. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 4
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4.1. Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Schulweg 10, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 590/6, Schulweg 10, Demmingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus ist mit den Außenmaßen von ca. 10,00 m x 8,80 m geplant. Das zugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 38°, eine Traufhöhe ab OK EFH von ca. 4,90 m sowie eine Firsthöhe von ca. 8,30 m. Die an der Ostgrenze geplante Flachdach-Doppelgarage erhält die Außenmaße von 7,50 m x 6,25 m. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 2,65 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Schulweg 10, Demmingen.pdf

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4.2. Baugesuch -Deckblattänderung- Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Bahnhofstr. 11, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                -Deckblattänderung- 
                               Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 154, Bahnhofstr. 11, Ballmertshofen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei der Deckblattänderung handelt es sich um einen zusätzlichen Einbau einer zweiten Ebene mit einer Grund-fläche von ca. 25 m² gegenüber der ursprünglichen Planung. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Bahnhofstr. 11, Ballmertshofen.pdf

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4.3. Baugesuch Umbau Wohnhaus und Garagen, Freibergstr. 15, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Umbau Wohnhaus und Garagen 

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 50, Freibergstr. 15, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das bestehende Wohnhaus mit den integrierten Garagen soll im EG und DG durch den Einbau verschiedener Trennwände umgebaut werden. Die Außenmaße des Gebäudes betragen ca. 19,00 m x 10,15 m. Auf der Südseite im EG soll ein Wintergarten mit den Außenmaßen von ca. 4,40 m x 3,00 m angebaut werden. Im DG ist auf der Westseite eine Schleppdachgaube mit einer Dachneigung von 21° und einer Länge von ca. 10,25 m geplant. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Freibergstr. 15, Eglingen.pdf

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5
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5.1. Bebauungsplan "Am Eisbühl" - Abrechnung der Erschließungsmaßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Bebauungsplan „Am Eisbühl“ am 09.09.1978 in Kraft getreten ist. Im Bebauungsplan war damals für das Grundstück Flst.-Nr. 1010/7 eine Nutzung als Spielplatz vorgesehen.


Im Zuge des neuen Bebauungsplans „Eisbühl/Zwinkelweg“ soll dieses Grundstück einer baulichen Nutzung zugeführt werden und das Baugebiet als Mischgebiet ausgewiesen werden. 

Aus dem Gemeinderat wurde in der vergangenen Sitzung die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob die Kosten für den Grunderwerb für die geplante Spielfläche bereits im Erschließungsbeitrag für die damalige Erschließungsmaßnahme „Am Eisbühl“ enthalten waren.
Der Sachverhalt konnte zwischenzeitlich von der Verwaltung geprüft werden. In der Kostenberechnung für die damalige Erschließungseinheit „Am Eisbühl“ sind bezüglich Grunderwerb nur die Straßenflächen von „Am Ringwall“, „Alemannenweg“, „Keltenweg“ und „Abt-Scheyrle-Straße“ berücksichtigt worden. Eine Umlegung der Grundstückskosten für das Grundstück Flst.-Nr. 1010/7 auf die Anlieger ist nicht erfolgt. Die damals vorgesehenen Planungen für die Errichtung eines Spielplatzes wurden nicht umgesetzt, so dass auch hierfür keine Kosten in die Beitragsberechnung eingeflossen sind.

Dokumente
Download 1978-09-09 Auszug Bebauungsplan Am Eisbühl.pdf
Download 1997-11-12 Erschließungskosten - Am Eisbühl.pdf

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5.2. Bekanntgabe Kompensationsleistungen des Landes aufgrund Corona-bedingter Gewerbesteuermindereinnahmen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel teilt mit, dass der Landtag von Baden-Württemberg am 23. Oktober 2020 eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen hat. Diese Änderung sieht u.a. vor, dass die Gemeinden in Baden-Württemberg aufgrund der Corona-bedingten Gewerbesteuermindereinnahmen 2020 insgesamt 1,881 Milliarden Euro Kompensationszahlungen erhalten.

Die Gemeinde Dischingen erhält nach der Berechnungsmethodik (gemeindliches Gewerbesteuernettoaufkommen der Jahre 2017 bis 2019 in Relation zum Gesamtgewerbesteueraufkommen) 981.129,60 €. Das Informationsschreiben hat die Verwaltung am 29.10.2020 erreicht, die Zahlung wurde mit Wertstellung vom 30.10.2020 gutgeschrieben.

Die Zahlung wird im kommunalen Finanzausgleich des Jahres 2022 bei der Bemessung der Steuerkraft berücksichtigt. Nach dem Berechnungsschema, das vom Land zur Verfügung gestellt wird, würde sich die Steuerkraft um 922.555 € erhöhen. Nach derzeitigem Kenntnisstand würde dieser Betrag dann im Rahmen der Finanzausgleichsumlage 2022 wieder an das Land zurückgeführt werden. Unterm Strich würden aus der Kompensationszahlung 58.574,60 € abzüglich ca. 2 x 5.000 € Verwahrentgelt = 48.574,60 € bei der Gemeinde verbleiben.

Die Gemeinde Dischingen kann von dieser Kompensationszahlung nur deshalb profitieren, weil der Hebesatz mit 370 über dem Anrechnungsfaktor von 350 liegt. Für Gemeinden mit einem Hebesatz von 350 oder kleiner hat die Zahlung nach derzeitigem Kenntnisstand nur den Charakter eines zeitversetzten durchlaufenden Postens.
Am 04.11.2020 wurde beim Landratsamt telefonisch nachgefragt, was der Hintergrund dieser Maßnahme sei: Aufgrund der besonderen Situation in 2020 durch die Corona-Pandemie, gibt es eine Vielzahl an Gemeinden in Baden-Württemberg, die auf der Einnahmeseite deutlich hinter ihren Planansätzen zurückbleiben. Dieser Einnahmeverlust – häufig bedingt durch den massiven Einbruch bei der Gewerbesteuer – hätte zur Folge, dass diese Gemeinden Nachtragshaushalte beschließen müssten. Um diese Gemeinden und auch die Landratsämter vor Nachtragshaushalten „zu schützen“, hat das Land diese Regelung beschlossen.

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5.3. Bekanntgabe Nebenbestimmung Verkehrsrechtliche Anordnung L1082 wegen Radwegbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass in der Sitzung vom 26.10.2020 Gemeinderat Stefan Kragler nachfragte, ob aufgrund des Baus des Radweges von der Bayrischen Grenze nach Ballmertshofen eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 50 km/h auf einer Länge von rd. 2,5 km auch nachts oder am Wochenende notwendig ist.

Die verkehrsrechtlicher Anordnung vom 20.10.2020 enthält die Nebenbestimmung Nr. 16. Sie regelt, dass zu Zeiten, während denen keine Arbeiten durchgeführt werden, die Arbeitsstelle zu räumen ist, soweit das unter Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs möglich ist. Die angeordnete Beschilderung ist abzudecken oder ggf. anzupassen.

Die Fa. Scharpf-Tiefbau aus Zöschingen wurde am 06.11.2020 von der Gemeindeverwaltung auf die Einhaltung dieser Regelung hingewiesen. 

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5.4. Bekanntgabe - Neue Geräte für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5.4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass im Haushalt 2020 für die Beschaffung eines Balkenmähers 15.000,-- Euro eingestellt sind. Der Balkenmäher soll vorzugsweise in Trugenhofen durch Herrn Andre Birle zum Einsatz kommen. Nach verschiedenen Gesprächen verständigten sich alle Beteiligten darauf, ein günstigeres Gerät zu beschaffen, das den Anforderungen entspricht. Nachdem bei verschiedenen Firmen nachgefragt wurde, konnte bei der Firma Ayrle in Steinheim ein Gerät der deutschen Marke Agria für 5.100,- Euro beschafft werden. Mittlerweile kam das Gerät schon zum Einsatz. Das Gerät steht im Bauhof und kann nach Absprache zum Mähen sämtlicher öffentlicher Flächen im Gemeindegebiet verwendet werden.

Im Unterkonto Straßenreinigung wurde im Haushaltsplan 2020 Mittel von 15.000 Euro für die Beschaffung einer neuen Kehrmaschine eingestellt. Die alte Kehrmaschine (Baujahr 1999) fiel zuletzt häufig durch Reparaturen aus. 
Seitens der Verwaltung wurden für diese Beschaffung verschiedene Angebote eingeholt. Zu einem wirklichen Top Preis von 8.919,05 Euro wurde dann ein neues Gerät der renommierten Marke BEMA bei der Firma Schmid in Rotensohl beschafft.

Somit wurden bei beiden Geräten erhebliche Mittel eingespart. 

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5.5. Bekanntgabe Sanierung der Sanitäranlagen in der Turnhalle Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5.5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass auf Antrag des FC Dunstelkingen-Frickingen der Gemeinderat beschlossen hat, die Duschräume und WC-Anlagen in der Turnhalle Dunstelkingen kosmetisch zu sanieren, indem neue Fliesen angebracht und die Waschtröge in den Duschräumen entfernt werden. Hierfür wurden m Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 50.000 Euro eingestellt.

Die Verwaltung hat im ersten Schritt die Firma Aufheimer damit beauftragt, die notwendigsten Sanitärarbeiten (Teilauswechslung der bestehenden Leitungen) auszuführen. Im zweiten Schritt wurde die Fa. Ruhland aus Herbrechtingen mit der Anbringung von neuen Fliesen beauftragt. 

In der Gemeinderatssitzung am 21.09.2020 hat Gemeinderat Richard Faußner angeregt, vor den Fliesenarbeiten die kompletten alten Wasserleitungen auszutauschen. Damit die Sanierung nachhaltig Sinn macht, wurde dieser Vorschlag von den Gemeinderäten unterstützt.

Am 06.10.2020 fand deshalb ein Ortstermin mit folgenden Teilnehmern statt: 
Karl-Heinz Pappe, Gemeinderat und Vorsitzender des FC Dunstelkingen-Frickingen,
Xaver Pappe, FC Dunstelkingen-Frickingen,
Harald Schmid, Fa. Aufheimer,
Richard Faußner, Gemeinderat und Hausmeister sowie
Jochen Gerstlauer, Bauhofleiter.
Hierbei wurde festgelegt, dass die Wasserleitungen -soweit dies möglich ist- und die Zentralmischer ausgetauscht werden. Die Arbeiten der Fa. Aufheimer werden von den Fußballern des FC Härtsfeld dadurch unterstützt, dass u.a. die notwendigen Schlitze für die neuen Rohrleitungen geklopft werden. Herr Schmid von der Fa. Aufheimer hat die Grundrisspläne der Halle erhalten, damit ein geeignetes Rohrleitungskonzept erstellt werden kann. Die Arbeiten sollen bis Anfang März 2021 abgeschlossen sein. 

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5.6. Beschaffung einer Tragkraftspritze für die Gesamtwehr Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5.6

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass für die Beschaffung der Funkmeldeempfänger und die Umrüstung der Sirenen auf digitale Alarmierung im Haushalt 2020 100.000 € bereitgestellt wurden. Zwischenzeitlich ist die Beschaffung und Umrüstung erfolgt. Die Kosten liegen insgesamt bei 84.000 €. 

Am 09.11.2020 hat der Abteilungskommandant der Feuerwehr Dischingen, Daniel Faber, im Rahmen eines Gesprächs beim Bürgermeister den Wunsch geäußert, für die Gesamtwehr eine Tragkraftspritze zum Preis von 14.850 € (brutto) zu beschaffen. Mit der Beschaffung wird das Ziel verfolgt, die Leistungsfähigkeit der Abteilungen bei Einsätzen zu erhöhen: Durch eine zusätzliche Tragkraftspritze kann mit weniger Personal effektiv gearbeitet werden:

- das notwendige Equipment kann bis ganz nach vorne zur Einsatzstelle gebracht werden; es wird kein Fahrzeug für die Wasserentnahme gebunden, insbesondere wenn die Entnahmestelle weiter von der Brandstelle entfernt liegt.

- im Falle eines Defekts einer Pumpe in den Abteilungen, kann diese neue Pumpe als Ersatz auf die Abteilungen gestellt werden und somit die Einsatzbereitschaft erhalten werden ohne dass die Abteilung abgemeldet werden muss.

- falls Wasser aus privaten Gärten benötigt wird (Zisternen/Pools), sind die Zugänge oft nur ein Gartentürchen möglich, eine tragbare Pumpe kann direkt an der Wasserentnahmestelle eingesetzt werden.

- bei Wasserförderung über lange Wege, z.B. in Ballmertshofen auf den Hasenberg, ist der Einsatz mehrerer Verstärkerpumpen notwendig, um Wasser aus der Egau an den Einsatzort zu befördern. Das Hydrantennetz, reicht nur für ein Fahrzeug.
- bei Großschadenslagen (Fa. Varta, Fa. Konold, Schloss Taxis, Schloss Duttenstein, etc.) kann u.U. auf eine kostspielige Überlandhilfe von den Nachbarfeuerwehren verzichtet werden.
Der Gesamtwehrausschuss hat sich für die Beschaffung einer solchen Pumpe ausgesprochen. Die Verwaltung hat mit dem Kreisbrandmeister Rücksprache gehalten. Auch er hält die Beschaffung grundsätzlich für sinnvoll. Die Beschaffung könnte mit den eingesparten Haushaltsmitteln bei den Funkmeldeempfängern finanziert werden.

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5.7. Bekanntgabe Landeszuschuss Breitband weiße Flecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5.7

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass die Gemeinde Dischingen am 21.01.2020 beim Bund eine Zuwendung zur Förderung des Betreibermodells Breitband für die „Weißen Flecken“ in der Gesamtgemeinde Dischingen beantragte. 
Mit Bescheid vom 02.03.2020 wurde der Gemeinde Dischingen eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 2.242.380,00 Euro bewilligt. 
Dies ist eine Anteilsfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50% bei geschätzten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 4.484.761,00 Euro.
In den Nebenbestimmungen dieses Bescheides ist geregelt, dass der Baubeginn spätestens 18 Monate nach Bekanntgabe des Bescheides zu gewährleisten ist.

Am 27.03.2020 stellte die Gemeindeverwaltung beim Land Baden-Württemberg einen Antrag auf Mitfinanzierung der Förderung des FTTB-Ausbaus mit Erschließung der weißen Flecken incl. Gewerbegebiet und Egauschule.
Statt einer Übergaberunde im Innenministerium nahm Bürgermeister Alfons Jakl am 13.11.2020 aufgrund der Corona-Maßnahmen an einer Videokonferenz teil mit Herrn Minister Thomas Strobel. 
Im Zuge dessen wurde der Gemeinde Dischingen lt. Pressemitteilung eine Förderung in Höhe von 1.793.904,40 Euro zugesagt. Dies entspricht einer Förderquote von 40%. 
Die Gesamtförderung der zuwendungsfähigen Kosten beträgt somit 90%
Die Gemeinde hat Eigenmittel zu erbringen in Höhe von 448.476,60 Euro.

Durch die Zusagen von Bund und Land ist die Finanzierung gesichert. Als nächsten Schritt folgt nun die Ausschreibung der Planungsleistungen. Nach Zuschlagserteilung und Vorlage der Planung kann die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen.

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5.8. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5.8

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

24.11.2020:         Tagung Preisgericht Wettbewerb Rathaus (nicht öffentlich)
Info-Veranstaltung Ergebnis Wettbewerb Rathaus (muss Corona-bedingt 
       noch terminiert werden:
07.12.2020:         Gemeinderatssitzung,18.00 Uhr in der Egauhalle
21.12.2020:         Gemeinderatssitzung, 18.00 Uhr in der Egauhalle
08.01.2021:         Gemeinderatssitzung (Klausur)
25.01.2021:        Gemeinderatssitzung, 18.00 Uhr in der Egauhalle

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 6

Sachverhalt

6.1 Ersatzbeschaffung Tablet für Gemeinderat

Gemeinderat Scherer merkt an, dass bei manchen Tablets die Systemvoraussetzungen für das Ratsinformationssystem am 31.12.2020 ablaufen, u.a. bei seinem. 
Bürgermeister Jakl sichert zu, dass die Gemeinde eine Ersatzbeschaffung durchführt. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2021 eingestellt.


6.2 Absage Seniorenfeiern und Neujahrsempfang

Gemeinderat Kragler bringt vor, da aufgrund der Corona-Pandemie keine Seniorenfeiern und kein Neujahrsempfang stattfindet und somit die Ansprache zum Jahresende bzw. Jahresanfang entfällt, ob die Verwaltung z.B. ein Infoschreiben an die Seniorinnen und Senioren über die anstehenden Vorhaben in der Gemeinde verfasst und sie darüber in Kenntnis gesetzt. Die wenigstens haben schließlich auch Internet.

Bürgermeister Jakl sichert zu, einen Brief aufzusetzen.


6.3 Abholzung am Härtsfeldsee

Gemeinderätin Oberschmid fragt nach, ob es einen Grund gibt, warum rund um den Härtsfeldsee so viel abgeholzt wird. Bürgermeister Jakl erläutert, dass aus Gründen des Hochwasserschutzes umfangreiche Abholzungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Da die Wurzeln der Gehölze den Damm beschädigen könnten, erhielt der Wasserverband Egau vom Landratsamt Heidenheim die Auflage, dass der komplette Damm freigemacht werden muss. 

6.4 Egauschule - Umbauarbeiten

Gemeinderat Scherer fragt nach, wie weit die Umbauarbeiten in der Egauschule voran geschritten sind seit der Besichtigung durch den Gemeinderat im vergangenen Juli. Ortsbaumeister Wörner berichtet, dass die Umbauarbeiten im UG der Grundschule in Absprache mit Gemeinschaftsschulrektorin Heidrun Abele derzeit erfolgen.

Datenstand vom 04.11.2021 17:07 Uhr