Datum: 26.03.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
2 Bebauungsplan "Aschenfeld - Erste Änderung"; Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes; Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
3 Straßensanierungen 2018
4 Vergabe eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr - Abteilung Demmingen
5 Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH - Feststellung der Bilanz und der GuV 2016
6 Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH in Liquidation - Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 31.12.2016
7 Vorzeitiges Abräumen von Grabstellen auf den Friedhöfen
8 Einrichtung von neuen Mobilfunksendern zur Verbesserung der mobilen Sprach- und Breitbanddienste durch die Deutsche Telekom AG
9 Abrechnung Hochbehälter Englischer Wald
10 Einvernehmen zu Bauanträgen
10.1 Baugesuch Deckblattänderung - Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BlmSchG zum Neubau eines Legehennenstalls mit Auslauf
10.2 Baugesuch Anbau eines Holzschuppens, Oberdorfstr. 15, Ballmertshofen
10.3 Baugesuch Einbau einer Dachgaube, Ballmertshofer Str. 3, Dischingen
11 Bekanntgaben
11.1 Bekanntgabe Schöffenwahl 2018
11.2 Bekantngabe Haushaltserlass
11.3 Bekanntgabe ELR-Zuschüsse 2018
11.4 Bekanntgabe Termine
12 Anfragen

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1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 05.03.2018 folgende Beschlüsse fasste:

  1. Bevor eine Entscheidung über die Vergabe der Planungs- und Beratungsleistungen für die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm getroffen werden kann, soll ein Vertreter der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH in der nächsten Gemeinderatssitzung deren Verfahrensschritte zur Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung erläutern.

  1. Die Gemeinde verpachtet das Fischereirecht in der Egau von der Gemarkungsgrenze Neresheim (Sägmühle) für weitere 12 Jahre bis zum 31.03.2030 an den Verein für Fischerei- und Gewässerschutz e.V. Dischingen.

  1. Der Schaffung einer PIA-Stelle im Kindergarten St. Martinus in Eglingen wird zugestimmt, sofern die Anrechnung auf den Personalschlüssel mit 20% erfolgt. 
    Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden im Rahmen der vereinbarten Abmangelbeteiligung übernommen. 

  1. Die Gemeinde erwirbt das Waldgrundstück Flurstück Nr. 469 auf der Gemarkung Dunstelkingen. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu.

  1. Die Gemeinde veräußert eine Teilfläche des Grundstückes Flurstück Nr. 1 auf Gemarkung Trugenhofen mit ca. 185 qm.

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2. Bebauungsplan "Aschenfeld - Erste Änderung"; Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes; Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Gemeinde Dischingen im Jahre 1967 für das Wohngebiet nördlich der Fleinheimer Straße den Bebauungsplan „Aschenfeld“ aufgestellt und als Satzung beschlossen hat. Der Bebauungsplan wurde am 24.08.1967 durch das Landratsamt Heidenheim genehmigt. Mit Datum vom 25.06.1971 wurde der Bebauungsplan hinsichtlich der Geschoßzahl (I-geschossig) geändert.

Das Gebiet wird überwiegend durch eine Wohnbaunutzung bestimmt und ist als
Allgemeines Wohnbaugebiet festgelegt.

Im südlichen Planbereich hat sich die Nutzung im Lauf der Jahre verändert. Auf
dem Flurstück Wildsteinstraße 2 hat sich ein Einzelhandelsbetrieb zur Nahversorgung
des Areals angesiedelt. In den Gebäuden Wildsteinstraße 1 und 3 gibt
es neben den Wohnungen auch nicht störende Gewerbenutzungen.

Aktuell gibt es eine Anfrage zur baulichen Erweiterung in Form eines Bürogebäudes.
Im Gebäude Wildsteinstraße 6 befinden sich Betriebseinrichtungen zur Energieversorgung.
Da durch die bestehenden und aktuell beabsichtigten Nutzungen die Gebietsstruktur
im südlichen Planbereich nicht mehr den Grundzügen eines Allgemeinen
Wohngebiets entspricht soll die Bauleitplanung an diese Situation angepasst
werden.
Die Ortsdurchfahrtsgrenze war zum Zeitpunkt der Bebauungsplan-Aufstellung
1967 südöstlich des Plangebiets, sodass die Einmündung Wildsteinstraße sowie
die westlichen Baugrundstücke außerhalb der OD-Grenze lagen. Im Zuge der
weiteren Ortsentwicklung wurde die OD-Grenze weiter nach Westen verschoben.
Die Einmündung Wildsteinstraße liegt somit innerhalb des Ortsbereichs, wodurch
sich das erforderliche Sichtfeld zur Landesstraße L 1079 wesentlich verringert.
Die Baugrenze entlang der Landesstraße wurde im Bebauungsplan mit einem
Abstand von ca. 20 cm festgelegt (anbaufreie Zone außerhalb der Ortsdurchfahrt).
Durch die Verschiebung der OD-Grenze kann diese Festlegung entfallen
und die Baulinie nach Süden verschoben werden.
Die Grundstücke entlang der Fleinheimer Straße wurden deshalb in die Abgrenzung
der ersten Änderung aufgenommen, um durch die Anpassung der Baugrenze
eine Bebauung der südlichen Grundstücksbereiche zu ermöglichen.
Dies entspricht der heutigen Zielsetzung zur flächenschonenden Gemeindeentwicklung
mit Konzentration der Innenentwicklung.
Für den südlichen Bereich des Bebauungsplans „Aschenfeld“ sollen deshalb im
Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens „Aschenfeld, Erste Änderung“ die
planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Mit den Planungsleistungen hat die Gemeinde das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim beauftragt. 
Das Ing.-Büro Kolb hat inzwischen den Bebauungsplan „Aschenfeld“ geändert und einen entsprechenden Planentwurf mit Datum vom 22.01.2018 gefertigt, in dem die vorstehend genannten Punkte berücksichtigt sind. Diese werden nun von Herrn Kolb erläutert (siehe Anlage).

Dokumente
Download 180122-BP Aschenfeld, Erste Änderung - SchriftlicherTeil.pdf
Download 180122-BP-Aschenfeld, Erste Änderung - Begründung.pdf
Download DIS171440-E-LP100 Schnitt-bestehender Bebauungsplan.pdf
Download DIS171440-E-LP100 Schnitt-Erste Änderung PD+FD.pdf
Download DIS171440-E-LP100 Schnitt-Erste Änderung SD+WD.pdf
Download DIS171440-V-BP500 Bebauungsplan Aschenfeld.pdf

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3. Straßensanierungen 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass in der Gemeinderatsitzung am 20.11.2017 der Gesamtbericht der Zustandserfassung des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes vorgestellt wurde. 

       Um den enormen Investitionsstau abbauen zu können wurde eine Arbeitsgruppe gebildet,
       deren Aufgabe es ist, die Strukturierung der Maßnahmen nach Nutzung und Schadensanfall vorzunehmen. Zudem sollen Fördermöglichkeiten ausgelotet werden.

       Aufgrund der Nutzungsansprüche wurde der Schwerpunkt zunächst auf die
       Gemeindeverbindungsstraßen gelegt. 
               
       Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat im Februar 2018 im
       Rahmen einer Verwaltungsvorschrift über die nachhaltige Modernisierung von ländlichen
       Wegen ein zeitlich begrenztes Förderprogramm veröffentlicht. Die Verwaltungsvorschrift
       gilt demnach für das Jahr 2018. Ob das Förderprogramm darüber hinaus noch fortgeführt wird, ist fraglich. Nach den Förderbestimmungen können Aufwendungen für die Modernisierung von zentralen Wirtschaftswegen zur Unterstützung der Kommunen gefördert werden, sofern diese in einer mit der unteren Flurneuordnungsbehörde abgestimmten Wegenetzkonzeption enthalten sind. 

       Der Fördersatz beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Nettokosten, wobei die max.
       Zuwendungshöhe bei 100.000 Euro liegt. Beträge unter 10.000 Euro werden nicht
       bewilligt.
       In der Sitzung der Arbeitsgruppe am 14.03.2018 wurde deshalb das weitere Vorgehen
       diskutiert und eine Empfehlung zur Stellung eines entsprechenden Förderantrages
       ausgesprochen. 
       Im Ergebnishaushalt 2018 sind für die Unterhaltung der Straßen 250.000 Euro und für die
       Feldwege 80.000 Euro, somit insgesamt 330.000 Euro, eingestellt.

       Im Hinblick darauf, dass an bestimmten Straßen und Wege dringender Handlungsbedarf
       zur Beseitigung wesentlicher Gefahrenstellen besteht, hat die Arbeitsgruppe
       vorgeschlagen, max. 250.000 Euro Haushaltsmittel zur Feldwegesanierung einzusetzen.
       Bei einem Fördersatz von 20 % aus den Nettokosten, könnte ein Betrag von rd. 300.000
       Euro für die Feldwegsanierung eingesetzt werden. In diesem Fall gilt es ein
       Investitionspaket zu schnüren und mit der unteren Flurbereinigungsbehörde abzustimmen.
       Danach könnte relativ kurzfristig ein Förderantrag eingereicht werden.

       In beigefügter Zusammenstellung, die vom Arbeitskreis Straßensanierung (bestehend aus den Ortsvorstehern und Mitgliedern der Verwaltung) erstellt wurde, wurden die Sanierungsabschnitte in der Schadensklasse 1 priorisiert. Abhängig davon, was bei den weiteren Untersuchungen für ein Sanierungsbedarf ermittelt wird, soll diese Liste von oben nach unten abgearbeitet werden. 

Bei einer Überprüfung aller vom öffentlichen Verkehr genutzten Straßen im vergangenen Jahr war man zu dem Schluss gekommen, dass für die Instandsetzung der besonders geschädigten Verkehrswege ein Kostenvolumen von 13,9 Millionen Euro auf die Gemeinde in den nächsten Jahren zukommt. Insgesamt sind in Dischingen 13,5 Kilometer der Wirtschaftswege in sehr schlechtem Zustand sowie weitere 9,5 Kilometer der Gemeindeverbindungsstraßen und sechs Kilometer der innerörtlichen Gemeindestraßen. Sofern der Beschluss zur Sanierung der Feldwege heute gefasst wird, würde mit der Umsetzung der Feldwege eine Strecke von rund 2,2 Kilometer in Stand gesetzt werden.

       Das Ing.-Büro Kolb stellt die einzelnen Sanierungsabschnitte nun vor.

Dokumente
Download DIS171434-B-M15000-Maßnhamen Feldwege.pdf
Download Zusammenstellung Sanierungsabschnitte der Feldwege für 2018.pdf

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4. Vergabe eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr - Abteilung Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Feuerwehrkommandant Hartmut Müller, Feuerwehrabteilungskommandant Demmingen Martin Schmidt und dessen Stellvertreter Tobias Schuler begrüßen. 

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die 2014 aktualisierte Feuerwehrkonzeption aus dem Jahr 2011 für die Abteilung Demmingen die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs 10 (LF 10) für das Jahr 2016 beinhaltet. Mangels Zuschussgewährung vom Land Baden-Württemberg im Jahr 2016 wurde 2017 nochmals eine Zuwendung nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) beantragt. 
Dem Antrag wurde mit Bescheid vom Landratsamt Heidenheim am 10.8.2017 stattgegeben. Es werden 90.000 Euro Förderung bewilligt. 74.000 Euro gibt es als Zuschuss für das Fahrgestell und 16.000 Euro gibt es für die technische Beladung.

Mit dem LF 10 soll das aus dem Jahr 1984 stammende Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) mit Kennzeichen HDH-XA59 ersetzt werden. (Mercedes Benz 602 KA).
Das Altfahrzeug könnte zu gegebener Zeit über die Internetplattform www.zoll-auktion.de veräußert werden.

Die anstehenden Beschaffungen und zu erwartende weitere Preissteigerungen bei den Fahrzeugen erfordern das konsequente Abarbeiten des Beschaffungsprogrammes gemäß Gesamtkonzeption der Freiwilligen Feuerwehr weiter.

Gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen obliegt dem Gemeinderat der Beschluss über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Wert von über 50.000 Euro. Mit Beschluss über den Beginn der Beschaffung ist gleichzeitig auch die Finanzierung zu beschließen.
Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich aus den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts, welche als Nebenbestimmung des Landeszuschusses einzuhalten sind. Zu den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts gehören 
§ 31 GemHVO und die Vergabegrundsätze des Innenministeriums Baden-Württemberg.
Die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung ergibt sich aus Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe bei einem Schwellenwert von über 209.000 Euro bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Der Auftrag für das LF 10 wurde vom 19.12.2017 bis 09.02.2018 ausgeschrieben mit einem Online-Tool (eNotices) zur Erstellung von Bekanntmachungen für das öffentliche Auftragswesen und deren Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (siehe: ttp://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:505777-2017:TEXT:DE:HTML&src=0). Der Zeitraum für die Aufforderung zur Angebotsabgabe für Lieferleistungen nebst Leistungsbeschreibung war herunterladbar unter www.dischingen.de.

Die Leistungsbeschreibung beinhaltet das Leistungsverzeichnis mit genauer technischer Beschreibung von Fahrgestell (Los 1), Fahrzeugausbau (Los 2) und Fahrzeugbeladung (Los 3) und wurde von der Feuerwehrabteilung Demmingen (Technik) im Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung (Ausschreibung) erstellt.

Die Bewertungskriterien sind: 
Kaufpreis                                                 50%
Qualität, Umsetzung Leistungsverzeichnis        30%
Serviceleistung/Ersatzteilbeschaffung                15%
Liefertermin                                                  5%
Das LF 10 wurde mit folgenden Eigenschaften ausgeschrieben:
  • Fahrgestell mit mindestens 200 kW (272 PS)
  • - Fahrermannschaftsraum Besatzung 1 x Fahrer + 8 Mannschaft
  • Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10/2000 (Feuerlöschkreiselpumpe für Normaldruck mit einem Nennförderstrom von 2000l/min bei einem Nennförderdruck von 10bar)
  • Wasserbehälter GFK Inhalt 1.200 Liter (Glasfaserverstärkter Kunststoff, ein Werkstoff aus Kunststoff und Glasfasern)
  • Lichtmast inkl. 4 LED-Schweinwerfer vorn im Aufbaukoffer integriert, ausfahrbar
  • Ladeerhaltungsvorrichtung (Batterie und Geräte sind immer geladen und bereit)
  • Funkanlage analog und Vorbereitung digital
  • Rettungssatz für PKW-Unfälle mit Spreizer, Schneidgerät und Hydraulikaggregat

Die Wertung gemäß § 127 GWB und § 58 II VgV erbrachte folgendes Ergebnis:
Los 1 Fahrgestell
Los 2
Aufbau
Los 2 
Aufbau
Los 3 Beladung
Los 3 
Beladung
Los 3 Beladung
Posteing.nr. 2
Posteing.nr. 2
Posteing.nr. 3
Posteing.nr. 1
Posteing.nr. 2
Posteing.nr.4
Magirus GmbH
Magirus GmbH
Weiterer Anbieter
Weiterer Anbieter
Magirus GmbH
Weiterer Anbieter
80.666,17 €
163.527,35 €
171.600,74 €
34.807,58 €
29.101,14 €
39.292,79 €

Die Auswertung ergibt folgende Reihenfolge:
Los
Anzahl
Angebote
Günstigster Bieter
Angebotssumme (brutto)
Los 1 Fahrgestell
1
Magirus GmbH, 89079 Ulm
 80.666,17 €
Los 2 Aufbau
2
Magirus GmbH, 89079 Ulm
163.527,35 €
Los 3 Beladung
3
Magirus GmbH, 89079 Ulm
 29.101,14 €
Los 3 Zubehör nur Rettungssatz (Eventualposition: Vergabe unabhängig vom Hauptangebot)
3
Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, Fellbach
 13.688,22 €

Alternativ hat die Magirus GmbH ein Fahrzeug „EC-Line“ angeboten. Dieses Fahrzeug wird für den bundesweiten Markt produziert und muss noch an die Vorgaben/Voraussetzungen in Baden-Württemberg angepasst werden. Trotz dieser Anpassungen ist das in großer Stückzahl gefertigte Fahrzeug mit 265.444,95 Euro günstiger als die Summe der Lose 1 bis 3 mit insgesamt 273.294,66 Euro.
Es wird daher vorgeschlagen ein Fahrzeug „EC Line“ von Magirus zu beschaffen.

Brutto
Ergänzung
 261.800,00 € 
Angebot LF 10 Allrad „EC Line“ 245049 vom 31.1.2018 Magirus
      1.174,17 € 
Schneeketten Magirus GmbH Vertreter 21.2.2018
         991,60 € 
2 statt 4 Stück Handsprechfunkgeräte TK-2900-11b Kenwood (z.B. Angebot Ziegler 4262905 vom 29.1.2018 Pos. 69)
         912,73 € 
zusätzlich Saugschlauch, Kupplung (Schnellkuppelgruppe) LF 10 Allrad „EC-Line“
         566,44 € 
zusätzlich BW-Beladung (z.B. Standrohr 2m Ba-Wü, Schlüssel,…) LF 10 Allrad "EC-Line"
  265.444,95 € 
Zwischensumme (damit ist LF 10 Allrad "EC Line" vergleichbar mit  LF 10 Allrad 273.294,66 €  Magirus GmbH


    16.288,98 € 
Rettungssatz Barth Positionen 261477+261348+261595 ist 13.688,22 € netto lt. Angebot Barth 2018-30879 vom 6.2.2018
      2.081,31 € 
Wartung und Einbau analoges Funkgerät Kat.Nr. 34770 Iveco Angebot 243013/Option EC-Line 2 LF 10 vom 27.3.2017 Seite 2 von 5
      1.190,00 € 
Einbau drehbarer Schlitten Rettungssatz dargestellt in Zeichnung LF 10 Allrad „EC-Line“ rechte Seite)
                -   € 
Pressluftatmer-Masken
  285.005,24 € 
Summe komplettes Fahrzeug

Bezüglich der Finanzierung stellt es sich wie folgt dar:


Haushalt 2018
Ergebnis Vergabe
Differenz
Ausgaben (Schätzung)
279.000 €
285.005,24 €
+ 6.005,24 €
Einnahmen (Z-Feu)
  90.000 €
  90.000,00 €
0,00 €
Nettoanteil Finanzierung Gemeinde 
(= Zuschuss an Unterabschnitt 1300 Freiwillige Feuerwehr)
189.000 €
195.005,24 €
+ 6.005,24 €

Im Haushalt sind 189.000 Euro Nettoanteil als Finanzierung der Gemeinde eingestellt. Lt. Vergabevorschlag sind es nun 195.005,24 € Nettoanteil der Gemeinde geworden, da die Ausschreibung teurer als geplant ist. 
Zur Finanzierung der Differenz von rund 6.000 Euro wurde seitens der Feuerwehr vorgeschlagen, die Schneeketten mit rund 1.174,17 Euro durch die Kameradschaftskasse Demmingen zu übernehmen. Der Rest von rund 4.831 Euro wird durch einen Verzicht vom nicht in Anspruch genommenen Feuerwehrbudget 2017 gedeckt.

Stv. Abteilungskommandant Tobias Schuler stellt nun das Fahrzeug anhand beigefügter Präsentation vor.

Dokumente
Download Beschaffung LF 10 Demmingen Gemeinderat Powerpoint 20171120.pdf
Download Fahrzeugvorstellung LF 10 Abt. Demmingen GR 26032018.pdf

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5. Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH - Feststellung der Bilanz und der GuV 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko erläutert, dass der Jahresabschluss der Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH durch Steuerberater Joachim Schmitz mit Datum vom 19. Februar 2018 gefertigt wurde. 

Laut § 9 des Gesellschaftsvertrags ist es erforderlich, dass der Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft wird. Darin ist auch bestimmt, dass auf diese Prüfung nicht verzichtet werden kann, solange die Gemeinde Dischingen an diesem Unternehmen beteiligt ist.

Diese Regelung wurde auf Verlangen des Landratsamts Heidenheim aufgenommen. Sie sollte dem Schutz der Gemeinde dienen, wenn noch andere Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind. Dies ist aber nicht der Fall. Eine Rückfrage beim Landratsamt hat auch ergeben, dass sich dieses an der fehlenden Prüfung nicht stören würde. Steuerberater Schmitz sollte dazu aber bestätigen, dass eine Prüfung aus seiner Sicht nicht erforderlich ist. Wie im Vorjahr sollte der Gemeinderat beschließen, dass auch er auf eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer verzichtet. Wenn dieser Beschluss gefasst wird, kann über den eigentlichen Jahresabschluss beraten werden.

Der Jahresabschluss ist in dem beigefügten Dokument mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und dem Lagebericht dargestellt. Aus dem Lagebericht können die Entwicklung der Gesellschaft und die wichtigsten Zahlen der GuV und der Bilanz wie folgt entnommen werden:

Die Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH, Dischingen wurde als Gesellschaft mit beschränkter Haftung beim Notariat Dischingen mit Urkunde vom 08. April 2014 gegründet.
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften, die die Projektierung und den Vertrieb von Windkraftanlagen im Windpark Ohrberg Dischingen zum Gegenstand haben.
Die Gesellschaft wurde am 06.05.2014 in das Handelsregister (HRB 730 702) eingetragen.
Einziger Gesellschafter ist die Gemeinde Dischingen.
Das Stammkapital beträgt 30.000 € und ist in voller Höhe eingezahlt.
Entsprechend dem Gegenstand des Unternehmens hat sich die Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH an der Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG als Gesellschafterin beteiligt. Gegenstand der KG ist die Projektierung, Erstellung, Bauaufsicht, Bauleitung, Bauausführung der Windenergieanlagen im Windpark Ohrberg Dischingen.
Die Planung der Windenergieanlagen mit der Standortbestimmung und der Vorgabe einer Bürgerbeteiligung, die beim Verkauf der Genehmigung vertraglich abgesichert wurde, haben die Gesellschaften den geplanten Zweck der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllt. Die beiden Gesellschaften haben damit ihre Aufgabe ebenfalls erfüllt. Der Gegenstand der Unternehmen laut Gesellschaftsvertrag hat sich damit erledigt und der Gemeinderat hat am 18.07.2016 die Auflösung der beiden Gesellschaften beschlossen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist der letzte Abschluss der Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH. Nach diesem Abschluss wird die GmbH unter der Bezeichnung „Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH in Liquidation“ geführt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Wie aus dem Jahresabschluss des Steuerberaters Joachim Schmitz zu ersehen ist, sind 2016 wieder nur geringe Umsätze getätigt worden. Aufwendungen sind nur angefallen für Mitgliedsbeiträge, Abschluss- und Prüfungskosten sowie Bankgebühren.
Als Ertrag besteht die Forderung an die Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG in Höhe von 3.000 €.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt ab mit einem Gewinn von 806,22 €, der in die Bilanz übertragen und dort auf die Eröffnungsbilanz der Gesellschaft in Liquidation vorgetragen wird.

Bilanz zum 30.12.2016

Die Bilanzsumme beträgt 35.491,62 €.
Auf der Aktivseite setzt sie sich zusammen aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 9.863,49 € sowie dem Kassenbestand von 25.628,13 €.
Die Passivseite enthält das Stammkapital von 30.000 €, den Verlustvortrag aus 2015 von -534,60 € und den Jahresgewinn von 806,22 €, Rückstellungen in Höhe von 3.700 € sowie Verbindlichkeiten mit 1.520,00 €.

Dokumente
Download Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH Jahresabschluss 30.12.2016 STR.pdf

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6. Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH in Liquidation - Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 31.12.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 6

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko erläutert, dass die Eröffnungsbilanz der Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH in Liquidation durch Steuerberater Joachim Schmitz mit Datum vom 19. Februar 2018 gefertigt wurde. 

Laut § 9 des Gesellschaftsvertrags ist es erforderlich, dass die Jahresrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft wird. Darin ist auch bestimmt, dass auf diese Prüfung nicht verzichtet werden kann, solange die Gemeinde Dischingen an diesem Unternehmen beteiligt ist. Analog zur Jahresrechnung könnte diese Verpflichtung auch für die Eröffnungsbilanz gelten.

Diese Regelung wurde auf Verlangen des Landratsamts Heidenheim aufgenommen. Sie sollte dem Schutz der Gemeinde dienen, wenn noch andere Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind. Dies ist aber nicht der Fall. Eine Rückfrage beim Landratsamt hat auch ergeben, dass sich dieses an der fehlenden Prüfung nicht stören würde. Steuerberater Schmitz sollte dazu aber bestätigen, dass eine Prüfung aus seiner Sicht nicht erforderlich ist. Der Gemeinderat sollte deshalb beschließen, dass auch er auf eine Prüfung der Eröffnungsbilanz durch einen Abschlussprüfer verzichtet. Wenn dieser Beschluss gefasst wird, kann über die eigentliche Eröffnungsbilanz beraten werden.

Die Eröffnungsbilanz ist mit Lagebericht des Liquidators im Ratsinformationssystem abrufbar. Im Lagebericht werden die Entwicklung der Gesellschaft in Liquidation und die Eröffnungsbilanz wie folgt dargestellt:

Die Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH, Dischingen wurde als Gesellschaft mit beschränkter Haftung beim Notariat Dischingen mit Urkunde vom 08. April 2014 gegründet.
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften, die die Projektierung und den Vertrieb von Windkraftanlagen im Windpark Ohrberg Dischingen zum Gegenstand haben.
Die Gesellschaft wurde am 06.05.2014 in das Handelsregister (HRB 730 702) eingetragen.
Einziger Gesellschafter ist die Gemeinde Dischingen.
Das Stammkapital beträgt 30.000 € und ist in voller Höhe eingezahlt.
Entsprechend dem Gegenstand des Unternehmens hat sich die Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH an der Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG als Gesellschafterin beteiligt. Gegenstand der KG ist die Projektierung, Erstellung, Bauaufsicht, Bauleitung, Bauausführung der Windenergieanlagen im Windpark Ohrberg Dischingen.
Die Planung der Windenergieanlagen mit der Standortbestimmung und der Vorgabe einer Bürgerbeteiligung, die beim Verkauf der Genehmigung vertraglich abgesichert wurde, haben die Gesellschaften den geplanten Zweck der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllt. Die beiden Gesellschaften haben damit ihre Aufgabe ebenfalls erfüllt. Der Gegenstand der Unternehmen laut Gesellschaftsvertrag hat sich damit erledigt und der Gemeinderat hat am 18.07.2016 die Auflösung der beiden Gesellschaften beschlossen, welche für die GmbH durch Gesellschafterbeschluss vom 13.12.2016 in die Wege geleitet wurde.
Die Gesellschaft wurde durch Eintragung des Amtsgerichts Ulm im Handelsregister B 730702 vom 10.01.2017 aufgelöst und befindet sich nun in Liquidation und führt die Bezeichnung „Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH in Liquidation“.
Auf Basis des Jahresabschlusses zum 30.12.2016 der GmbH wurde nun zum 31.12.2016 die Eröffnungsbilanz der GmbH in Liquidation erstellt.

Eröffnungsbilanz zum 31.12.2016

Die Bilanzsumme beträgt 35.491,62 €.
Auf der Aktivseite setzt sie sich zusammen aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 9.863,49 € sowie dem Kassenbestand von 25.628,13 €.
Die Passivseite enthält das Stammkapital von 30.000 €, den Verlustvortrag von 271,62 €, Rückstellungen in Höhe von 3.700 € sowie Verbindlichkeiten mit 1.520,00 €.

Dokumente
Download Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH EÖB 31.12.2016.pdf

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7. Vorzeitiges Abräumen von Grabstellen auf den Friedhöfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 7

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko erläutert, dass die Ruhefristen auf den Friedhöfen der Gemeinde durch die zum Teil für die Verwesung schlechten Böden mit 25 Jahren bei Erdbestattungen sehr lange begründet sind.

In letzter Zeit häufen sich deswegen die Anfragen, ob die Gräber nicht vor Ablauf der Ruhefrist abgeräumt werden können. In der Regel sind dies ältere Personen oder Angehörige, die weiter weg wohnen und deshalb die Pflege der Gräber nicht regelmäßig vornehmen können.

Von Verwaltungsseite war man bisher kulant und hat einem Abräumen bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Ruhefrist zugestimmt. Die Ruhezeit wurde deswegen trotzdem beachtet, da eine Wiederbelegung nicht erfolgte.

Da nun aktuell eine Anfrage zur Abräumung eines Grabes vorliegt, bei der die Ruhefrist einer Erdbestattung erst 2026 und die der Zweitbelegung durch eine Urne erst 2028 abläuft, sollte der Gemeinderat eine generelle Regelung treffen, wie mit solchen Anträgen verfahren werden soll.

Um die Einhaltung der Ruhefrist zu gewährleisten, werden diese Gräber bei der Gemeinde natürlich über die gesamte Ruhefrist als belegt geführt, auch wenn die Grabstelle abgeräumt ist. Die Grabstelle kann je nach Friedhof eingesät oder eingekiest und vom Bauhof bei Bedarf mitgepflegt werden. Dies ist bei vereinzelten freien Flächen natürlich aufwendiger. Deshalb wäre auch für diesen Pflegeaufwand pro Jahr, für das das Grab vorzeitig abgeräumt wird, ein Pflegegeld vom Bauhof zu erheben. Mit einem Betrag von 
70 € pro Jahr für ein Familiengrab und von 50 € pro Jahr für ein Einzelgrab könnte der Pflegeaufwand des Bauhofs gedeckt werden.
Diese Gräber könnten als Grasgräber oder anonyme Gräber innerhalb der normalen Grabreihen bezeichnet werden.
Es wäre vom Gemeinderat festzulegen, ob das vorzeitige Abräumen von Grabstellen überhaupt genehmigt wird und wenn ja, bis zu welchen Zeitraum vor dem Ablauf der Ruhefrist und welcher Kostenersatz für die Pflege verlangt wird.

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8. Einrichtung von neuen Mobilfunksendern zur Verbesserung der mobilen Sprach- und Breitbanddienste durch die Deutsche Telekom AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 8

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Deutsche Telekom Technik GmbH, Technische Planung und Rollout (TPR) die Gemeinde Dischingen per Mail am 16.10.2017 darüber informiert hat, dass sich die Notwendigkeit für einen neuen Mobilfunksender in Dischingen ergeben hat zur Verbesserung mit mobilen Sprach- und Breitbanddienste. Dafür ist der Aufbau von Mobilfunkanlagen mit GSM/UTMS/LTE Technik notwendig. 

Unter Einbeziehung ihrer bestehenden Standorte hat die Telekom eine computergestützte Netzplanung erstellt. Diese hatte je einen Suchkreis in Katzenstein als auch in Eglingen zum Ergebnis, innerhalb welchem jeweils eine Basisstation errichtet werden soll. Die Telekom bot der Gemeinde Dischingen eine Mitwirkung bei der Standortsuche an.

Bürgermeister Jakl setzte sich daraufhin mit der Telekom in Verbindung und teilte mit, dass die Gemeinde deren Angebot annehmen werde und sich an der Standortsuche beteiligen möchte. Im Beisein von Bürgermeister, der Ortsvorsteher von Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen sowie der Hauptamtsleiterin erläuterte der zuständige Kommunalbeauftragte Mobilfunk der Telekom, Klaus Haupt am 30.11.2017 das Sonderprogramm „Weiße Flecken“ in ländlichen Bereichen, wo kein LTE zur Internetnutzung vorhanden ist. Bundesweit wurden dafür 330 Suchkreise gebildet. 

Aktuell gibt es eine hohe Nachfrage nach mobilen Internetdiensten. Die Gemeinden sollen den Ausbau der Mobilfunkstandorte als Angebot verstehen; die Telekom werde die Ausdehnung „nicht mit der Brechstange“ betreiben. 
Die Standortdichte der Mobilfunkmasten ist u.a. abhängig von der Topographie, der Sendefrequenz, der Bevölkerungs- und Verkehrsdichte. Die Netze der verschiedenen Mobilfunkanbieter müssen getrennt sein, eine gemeinsame Nutzung z. B. des O²-Senders in Katzenstein ist nicht möglich. Es würde sich jedoch anbieten, den Mast in Katzenstein als Träger der Sendeleistung gemeinsam zu nutzen.
In Eglingen ist bisher kein entsprechender Mast vorhanden. Die Reichweite des O²-Mastes in Katzenstein ist für Eglingen nicht ausreichend, da die LTE-Abdeckung nur bei einer Entfernung von rd. 1,5 km gegeben ist. Deshalb wurden verschiedene Standorte in Eglingen mit Herrn Haupt diskutiert. 
Die Ortschaftsräte Dunstelkingen, Frickingen und Eglingen berieten in der Zwischenzeit über mögliche Standorte. Der Ortschaftsrat Eglingen schlägt als möglichen Standort bei der Halle Eglingen bzw. auf deren Dach vor. Der Ortschaftsrat Frickingen befürwortet mehrheitlich den vorhandenen Mast in Katzenstein, welcher bereits von O² genutzt wird. Auch der Ortschaftsrat Dunstelkingen erhebt diesbezüglich keine Einwände. 
Über diese Vorschläge soll nun der Gemeinderat beraten und eine Entscheidung treffen. 
Mit einer Realisierung ist 2019 zu rechnen. Ab Mietvertragsunterzeichnung bis zur Inbetriebnahme dauert es in der Regel ein gutes Jahr, sofern keine Grabungsarbeiten notwendig sind.

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9. Abrechnung Hochbehälter Englischer Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 9

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass der Hochbehälter „Englischer Wald“ mit einem Tag der offenen Tür am 27.10.2017 offiziell seiner Bestimmung übergeben wurde. Zwischenzeitlich ist auch die Abrechnung der Maßnahme erfolgt und der Verwendungsnachweis für den Landeszuschuss eingereicht worden. 

Nach dem zahlenmäßigen Nachweis betragen die Netto-Baukosten 1.327.184,41 €. Davon sind 1.316.037,58 € förderfähig. Die nicht förderfähigen Kosten von 11.146,85 € betreffen hauptsächlich Genehmigungsgebühren, die Beweissicherung und die Einweihungsfeierlichkeiten.

Bei der Zuschussbeantragung war mit Gesamtausgaben von 1.370.000 € bei förderfähigen Kosten von 1.327.000 € gerechnet worden. Dafür wurde ein Zuschuss von 1.010.000 € bewilligt.

Im Festsetzungsbescheid wurde der Zuschuss nun mit 1.001.200 € ausgewiesen.
Der Anteil der Gemeinde an den Netto-Baukosten beträgt damit 325.984,41 €.
Nicht enthalten ist der Abbruch des alten Hochbehälters Trugenhofen, der am 05.03.2018 für Brutto 15.410,48 € vergeben wurde.

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10. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 10
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10.1. Baugesuch Deckblattänderung - Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BlmSchG zum Neubau eines Legehennenstalls mit Auslauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 10.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                -2. Deckblattänderung-
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BlmSchG zum Neubau eines Legehennenstalls mit Auslauf
Änderung: An den geplanten Legehennenstall soll auch ein eingezäunter Auslauf an der Nordseite des Stalls errichtet werden

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 708, Gewann Maierhöh, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Objektbeschreibung:        Gegenüber der 1. Deckblattänderung soll nun der geplante Auslauf an der Nordseite soweit in Richtung Süden verkürzt werden, um hier einen Erdwall errichten zu können. Der Auslauf an der Ostseite wird um 3,60 m verbreitert, wobei dieser Auslauf weiterhin durch einen mobilen Weidezaun abgegrenzt wird.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Flst.Nr. 708, Gewann Maierhöh, Eglingen.pdf
Download Lageplan, neu, Flst.Nr. 708, Gewann Maierhöh, Eglingen.pdf

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10.2. Baugesuch Anbau eines Holzschuppens, Oberdorfstr. 15, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 10.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Anbau eines Holzschuppens in Holz-Ständer-Bauweise zur Holzlagerung an ein bestehendes Stallgebäude

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 49, Oberdorfstr. 15, Ballmertshofen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Der Holzschuppen bekommt die Außenmaße von
4,10 m x 4,00 m. Das Satteldach erhält eine Dachneigung von         22° sowie 35 °. Die Firsthöhe beträgt 3,85 m.        

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Oberdorfstr. 15, Ballmertshofen.pdf

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10.3. Baugesuch Einbau einer Dachgaube, Ballmertshofer Str. 3, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 10.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Einbau einer Dachgaube

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 44/2, Ballmertshofer Str. 3, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        An dem bestehenden Wohnhaus soll auf der zur Ballmertshofer Straße gerichteten Westseite eine Schleppgaube im Dachgeschoss eingebaut werden. Die Gaube erhält eine Länge von 9,59 m und eine Tiefe von 4,80 m. Die Dachneigung der Gaube beträgt ca. 13°.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Ballmertshofer Str. 3, Dischingen.pdf

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 11
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11.1. Bekanntgabe Schöffenwahl 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 11.1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass gemäß der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung des Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 vom 28.11.2017 der Präsident des Landgerichts Ellwangen mit Schreiben vom 06.03.2018 mitgeteilt hat, dass von der Gemeinde Dischingen zwei Personen für die Vorschlagsliste zu benennen sind. In dieser Zahl ist bereits berücksichtigt, dass in die Vorschlagsliste doppelt so viele Personen aufzunehmen sind, wie entsprechend der Verwaltungsvorschrift bestimmt sind. Die Anzahl wird aufgrund der jeweiligen Einwohnerzahl der Gemeinde errechnet.

Bei der letzten Schöffenwahl wurden Frau Erika Fiederer und Herr Franz Sporer, beide aus Dischingen, vom Gemeinderat gewählt und für die Amtszeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2018 vorgeschlagen.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber wurden sowohl mittels Internet auf der Homepage der Gemeinde als auch auf der Titelseite im Nachrichtenblatt Nr. 11/18 vom 16.03.2018 aufgefordert, sich zu melden. Sie sollen bis spätestens 06.04.2018 das Bewerbungs- und Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Leider hat sich bislang niemand für das Schöffenamt interessiert.

Es ist angedacht, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die Vorschlagsliste beschließt. 

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11.2. Bekantngabe Haushaltserlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 11.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 08.03.2018 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 22.01.2018 beschlossenen Haushaltssatzung bestätigt hat.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen mit 385.387 € und der Verpflichtungsermächtigungen mit 1.140.200 € wurde jeweils genehmigt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist nicht genehmigungspflichtig.

Weiter wurde die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2018 sowohl für den Eigenbetrieb Wasserversorgung als auch für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt.
Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen mit 211.668 € und der Verpflichtungsermächtigungen mit 390.000 € genehmigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf keiner Genehmigung.

Für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung gilt, dass der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme nicht in voller Höhe von 778.639 € genehmigt werden kann, sondern dass Kreditaufnahmen lediglich bis zur Höhe von 731.550 € genehmigt werden. Die Kürzung der Kreditermächtigung um 47.089 € erfolgte aus dem Grunde, dass die in den Vorjahren entstandenen ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen, welche an die Gebührenschuldner zurückzugeben sind, nicht über Kredite finanziert werden dürfen. Dieser Ausgleich ist aus den liquiden Mitteln zu finanzieren. Sofern diese nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, müssten diese aus dem Kernhaushalt der Gemeinde Dischingen zugeführt werden. Von einer förmlichen Beanstandung wurde abgesehen, der Wirtschaftsplan kann deshalb in Kraft treten.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 324.000 € wurde genehmigt. Der auf 210.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist nicht genehmigungspflichtig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigt.
Positiv bemerkt wurden die Anhebungen der Realsteuersätze als wichtiges Signal im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln.
Die Verschuldung des Kernhaushaltes der Gemeinde Dischingen wird sich in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2021 nahezu verdoppeln aufgrund der geplanten Investitionen (Beschaffung Fahrzeuge für Feuerwehr und Bauhof, Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen, Breitbandausbau, Baumaßnahmen im Bereich der Friedhöfe und bei den öffentlichen Gebäuden). 
Ebenso wird die Verschuldung ansteigen sowohl beim Eigenbetrieb Wasserversorgung als auch beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung. 
Der Gesamtschuldenstand wird Ende 2021 mit 2.428 € je Einwohner fast das Vierfache (3,8) der Durchschnittsverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg betragen.
Angemahnt wurde deshalb auch in Zukunft eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung, Ausgabendisziplin sowie eine optimale Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen. 

Dokumente
Download HH18Disch.pdf

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11.3. Bekanntgabe ELR-Zuschüsse 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 11.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass am 22.03.2018 auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Programmentscheidung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum 2018 veröffentlicht wurde. 

Der Gemeinde Dischingen wurden für die Wohnumfeldmaßnahme im Bereich der Oberdorfstraße, 2. Bauabschnitt in Ballmertshofen, 332.440 € bewilligt. 
Beantragt wurden 332.458 €.

Weiter wurden aufgrund der Schwerpunktförderung Wohnen zwei private Maßnahmen bewilligt: 
  • Für die Umnutzung einer alten Schmiede zu einer Wohnung im Dachgeschoss in Ballmertshofen 50.000 .€
  • Für die Modernisierung und Wohnraumerweiterung durch Gebäudeanbau zur Schaffung einer eigenständigen Wohnung in Osterhofen 20.000 €.

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11.4. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 11.4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

24.04.2018, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung
09.05.2018, 18.00 Uhr        Verbandsversammlung Wasserverband Egau
26.06.2018, 17.00 Uhr        Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld
16.-19.08.2018        Fahrt nach Mittelherwigsdorf

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 12

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 14:58 Uhr