Datum: 23.01.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle Dunstelkingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017
2 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation
3 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation
4 Einführung des NKHR zum 01.01.2018: Grundsatzbeschluss zum Einführungstermin und Festlegung des Terminplans
5 Aufstellung der Ergänzungssatzung "Bei der Brücke" in Ballmertshofen; Beschluss über die Aufstellung der Satzung und über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
6 Änderung der Kalkulation und Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen
7 Spendenannahmen
8 Einvernehmen zu Bauanträgen
8.1 Baugesuch Fischer Dietmar und Barbara, Ortsstraße 17, Hofen, Deckblattänderung - Umnutzung des ehem. Stalls ...
8.2 Baugesuch Bahmann Susanne, Torstr. 7, Dischingen, Nutzungsänderung von einer Teilfläche des Erdgeschosses im bestehenden Wohnhaus zu einem Café
9 Bekanntgaben
9.1 Bekanntgabe Bestellung und Widerruf Eheschließungsstandesbeamte
9.2 Bekanntgabe interkommunaler Kostenausgleich Kita
9.3 Bekanntgabe Termine
9.4 Bekanntgabe Grundstücksverkauf
10 Anfragen
11 Bürgerfragestunde

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1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 1

Sachverhalt

Gemeindekämmerer Kilacsko erläutert das Zahlenwerk wie folgt:

Nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Im Rahmen dieser Haushaltssatzung werden der Verwaltungs- und der Vermögenshaushalt mit den Verpflichtungsermächtigungen aufgestellt. Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen der Stellenplan, die Finanzplanungen sowie verschiedene Gesamtpläne und Übersichten. Die Haushaltsansätze sind gewissenhaft und sorgfältig zu schätzen, sofern sie nicht berechnet werden können.

In dem Haushaltsplan müssen alle Einnahmen und Ausgaben enthalten sein, die im Haushaltsjahr voraussichtlich fällig werden.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bilden die Grundlage für die Finanzwirtschaft und die Haushaltspolitik der Gemeinde.

Der Haushaltsplan ist nach § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung in Einnahme und Ausgabe auszugleichen.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat durch den Haushaltserlass vom 
17. November 2016 Richtlinien über die Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 festgelegt und Hinweise für die Haushalts- und Finanzplanung gegeben. Die Werte berücksichtigten die Steuerschätzung vom November 2016. 
öffentlich                                        § 1


Der Haushaltsplan wurde von der Verwaltung vorbereitet. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2016. Über den Haushaltsplan beriet die Verwaltung mit den Ortsvorstehern am 21.12.2016 und der Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 9. Januar 2017. Die dabei vorgenommenen Änderungen sind im Anschluss an diesen Vorbericht zusammengestellt. Seit 2006 ist keine Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mehr erforderlich.

Die Haushaltssatzung wurde vom Gemeinderat mit Datum vom 23. Januar 2017 erlassen.

Der Vorbericht gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr sowie den zwei vorangegangenen Jahren. Insbesondere sollen dargestellt werden:

  • die wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten,
  • das Vermögen und die Schulden.

Bei den Zahlenangaben ist zu berücksichtigen, dass nur für das Jahr 2015 die Zahlen der Jahresrechnung vorliegen. Für 2016 und selbstverständlich für das Haushaltsjahr sind nach den Vorschriften des Haushaltsrechts die Zahlen des Haushaltsplans zugrunde zu legen.

Seit dem 01.01.2004 sind die Abwasserbeseitigung (Abschnitt 700) und die Wasserversorgung (Abschnitt 815) aus dem Gemeindehaushalt ausgegliedert und werden als Eigenbetrieb geführt. Die Wirtschaftspläne dieser Eigenbetriebe befinden sich am Ende dieses Haushaltsplans

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurden berücksichtigt die Jahresrechnung 2015 und das vorläufige Ergebnis des Jahres 2016.
öffentlich                                        § 1


Die Haushaltssatzung für 2015 wurde vom Gemeinderat am 20. Januar 2015 verabschiedet. Darin wurden die Einnahmen und Ausgaben festgesetzt für den Verwaltungshaushalt mit 8.937.981 € und für den Vermögenshaushalt mit 3.392.034 €, zusammen 12.330.015 €.

Die Jahresrechnung 2015 wurde vom Gemeinderat am 28. November 2016 festgestellt. Sie schloss mit einem Überschuss von 2.278.443,15 € der der Rücklage zugeführt wurde.

Eine Kreditermächtigung gab es im Jahr 2015 nicht. Es wurden deshalb auch keine neuen Schulden aufgenommen. Der Schuldenstand zum Jahresende 2015 betrug 2.082.791 €. Das sind 478,47 Euro/Einwohner.

Der Stand der Rücklage zum Ende 2015 betrug 5.121.958,07 €.

Die Vorbedingungen für den Haushalt 2016 waren durch die Rekord-Steuereinnahmen und die dadurch sehr hohe Steuerkraft des Jahres 2014 auf Grund der Systematik des Finanzausgleichs sehr schlecht.

Die Steuerkraftmesszahl stieg gegenüber 2015 um 2.678.112 € auf 6.009.164 € und die Steuerkraftsumme um 2.985.662 € auf 6.703.865 €. Dies führte dazu, dass Dischingen im Saldo der Zuweisungen und Umlagen einen Betrag von -857.867 € bezahlen musste. Im Vorjahr erhielt die Gemeinde 2.302.907€. Dies bedeutete bei den Zuweisungen und Umlagen eine Verschlechterung um -3.160.774 € gegenüber 2015.

Nach der deutlichen Anhebung der Hebesätze bei den Gemeindesteuern zum 01.01.2011 bei der Grundsteuer A von 340 v.H. auf 360 v.H. und der Grundsteuer B von 360 v.H. auf 390 v.H. bleiben diese unverändert. Die Realsteuern stiegen wegen der im Vorjahr niedrig angesetzten Gewerbesteuer um 706.440 € auf 2.700.160 € an.
öffentlich                                        § 1


Der Rückgang bei den Zuweisungen und Umlagen führte dazu, dass trotz des höheren Gewerbesteueransatzes ein Verwaltungshaushalt aufgestellt werden musste, der keine Zuführung an den Vermögenshaushalt ausweisen konnte.

Zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts musste eine Zuführung vom Vermögenshaushalt mit 1.866.484 € erfolgen.

Im Vermögenshaushalt konnte mit 2.431.539 € ein um 159.096 € niedrigeres als im Vor-jahr, aber noch immer sehr hohes Investitionsvolumen ausgewiesen werden. Für dieses Investitionsvolumen waren Zuweisungen von 1.291.355 € eingeplant.

Durch die hohe Zuführung an den Verwaltungshaushalt und das auch hohe Investitionsvolumen konnte der Haushaltsausgleich nur durch eine Rücklagenentnahme von 1.672.268 € und eine zusätzliche Kreditaufnahme von 500.000 € erreicht werden. Diese Kreditaufnahme wurde bisher nicht durchgeführt und wird nach heutigem Stand auch nicht mehr getätigt werden.


Die Gewerbesteuer schließt mit 2.550.274 € gegenüber den veranschlagten 2.000.000 € deutlich besser ab.

Bei den Grundsteuern ergeben sich Mehreinnahmen von 17.268 €.

Bei den Finanzzuweisungen und Umlagen im Einzelplan 9 ergeben sich nach den Dezemberzahlungen Mehreinnahmen bzw. Wenigerausgaben von 187.435 €.

Die Personalausgaben liegen rund 76.250 € unter dem Plan.

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand wird im Ergebnis voraussichtlich mit Wenigerausgaben von rund 100.000 € abschließen.
öffentlich                                        § 1


Im Verwaltungshaushalt wird deshalb mit einem deutlich besseren Ergebnis als im Haushaltsplan vorgesehen gerechnet.

Im Vermögenshaushalt sind die Bauvorhaben aus den Vorjahren fortgeführt worden. Die neuen Vorhaben wurden begonnen, soweit die beantragten Mittel bewilligt wurden. 
Eine Vielzahl der kleineren Beschaffungen wurde nicht durchgeführt. Sofern die Mittel übertragen werden ist dies bei den Haushaltsstellen im Haushaltsplan 2017 vermerkt. 

Die beantragten ELR-Mittel für die Oberdorfstraße in Ballmertshofen und das Kasperlegäßle in Demmingen wurden 2016 wieder nicht bewilligt. Für die Oberdorfstraße wurden für 2017 die Zuschüsse neu beantragt und die Mittel wieder eingeplant. Die Baureifmachung Kasperlegäßle wird nicht weiter verfolgt.

Die Hauptmaßnahme OD Dischingen wurde mit dem 2. BA 2016 durchgeführt. Der 3. BA der eigentlich 2016 finanziert wurde, wird erst 2017 begonnen. Die Mittel werden übertragen bzw. 2017 zu Ende finanziert.

Die Mittel für die DSL-Erschließung von Trugenhofen wurden 2016 auch noch nicht benötigt. Diese werden als Haushaltsrest übertragen.

Im Haushaltsplan wird auf die vorgesehene Übertragung von Haushaltsresten hingewiesen. 

Die Einnahmeansätze bei den einzelnen Vorhaben werden, soweit möglich, entsprechend den Ausgaben als HH-Reste auf 2017 übertragen.

Die Kassenlage war während des ganzen Jahres durch die überplanmäßigen Gewerbesteuereinnahmen gut und es musste kein Kassenkredit aufgenommen werden.
öffentlich                                        § 1


Die Vorbedingungen für den Haushalt 2017 sind durch die gegenüber dem Rekordjahr 2014 in 2015 etwas zurückgegangenen Gewerbesteuereinnahmen und die dadurch etwas geringere Steuerkraft des Jahres 2015 auf Grund der Systematik des Finanzausgleichs etwas besser geworden.

Die Steuerkraftmesszahl fällt gegenüber 2016 um 1.279.524 € auf 4.729.640 € und die Steuerkraftsumme um 670.449 € auf 6.033.416. Dies führt dazu, dass Dischingen im Saldo der Zuweisungen und Umlagen (Seite 203) einen Betrag von voraussichtlich 296.230 € erhält. Im Vorjahr mussten 857.867 € bezahlt werden. Dies bedeutet bei den Zuweisungen und Umlagen eine Verbesserung um 1.154.097 € gegenüber 2016.

Nach der deutlichen Anhebung der Hebesätze bei den Gemeindesteuern zum 01.01.2011 bei der Grundsteuer A von 340 v.H. auf 360 v.H. und der Grundsteuer B von 360 v.H. auf 390 v.H. bleiben diese in diesem Jahr unverändert. Die Realsteuern steigen nur geringfügig um 3.840 € auf 2.704.000 € an. Die Gewerbesteuer wurde wie im Vorjahr mit 2.000.000 € angesetzt.

Trotz der positiven Entwicklung bei den Zuweisungen und Umlagen muss ein Verwaltungshaushalt aufgestellt werden, der keine Zuführung an den Vermögenshaushalt ausweisen kann.

Zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts muss eine Zuführung vom Vermögenshaushalt mit 927.392 € erfolgen. Diese ist allerdings um 939.092 € geringer als im Vorjahr.

Im Vermögenshaushalt kann mit 2.594.385 € ein um 162.846 € höheres Investitionsvolumen ausgewiesen werden. Für dieses Investitionsvolumen sind Zuweisungen von 888.080 € eingeplant, die zum Teil auch die im Vorjahr nicht bewilligten Zuschüsse enthalten.
öffentlich                                        § 1


Durch die wieder benötigte Zuführung an den Verwaltungshaushalt und das auch hohe Investitionsvolumen kann der Haushaltsausgleich nur durch eine sehr hohe Rücklagenentnahme von 1.997.147 € erreicht werden. Eine zusätzliche Kreditaufnahme ist nicht notwendig.

Das Haushaltsvolumen beträgt 13.915.643 € (VJ: 14.968.536 €). Das bedeutet einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 1.052.893 € oder 7,03 %.

Dies ergibt sich durch einen geringen Rückgang beim Verwaltungshaushalt, der hauptsächlich auf Änderungen bei den Zuweisungen und Umlagen beruht, und einen mit 775.496 € größeren Rückgang beim Vermögenshaushalt, der durch die geringere Zuführung an den Verwaltungshaushalt verursacht wird.

Das Volumen des Verwaltungshaushalts (VerwHH) hat mit 10.310.316 € gegenüber dem Vorjahr (VJ: 10.587.713 €) abgenommen. Der Unterschied beträgt 277.397 €. In Prozent sind dies 2,62 % weniger.

Der Vermögenshaushalt (VermHH) nimmt gegenüber dem Vorjahr um 775.496 € ab und hat ein Volumen von 3.605.327 € (VJ: 4.380.823 €). 

Obwohl der Verwaltungshaushalts in diesem Jahr keine Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaften kann, können dank der hohen Rücklage die im Vorjahr begonnen Vorhaben fortgesetzt und neue begonnen werden. Das größte Vorhaben, das in diesem Haushalt finanziert wird, ist die Beschaffung von zwei Feuerwehrfahrzeugen mit 500.000 €. 

Mit dem Ausbau der Oberdorfstraße in Ballmertshofen soll eine neue Wohnumfeldmaßnahme begonnen werden. Dafür werden dieses Jahr 200.000 € und 600.000 € bzw. 132.000 € in den beiden kommenden Jahr eingeplant, in der Hoffnung, dass dieses Jahr die beantragten Zuschüsse bewilligt werden.
öffentlich                                        § 1


Ebenfalls abhängig von einer Bewilligung des ELR-Zuschusses ist die Baureifmachung mit dem Abbruch der Mehrfamilienhäuser in der Fleinheimer Straße.

Enorme Beträge fließen dieses Jahr auch in die weitere Erschließung von bestehenden Baugebieten in Ballmertshofen, Demmingen und Frickingen. Dafür sind Ausgaben von 469.000 € eingeplant.

Eine weitere größere Maßnahme ist die energetische Sanierung der Beleuchtung in drei Gebäuden der Egauschule für 188.000 €. Diese Maßnahme soll über den pauschalen Zuschuss aus dem Kommunalen Investitionsförderungsgesetz mit einem ergänzenden Zuschuss aus dem Ausgleichstock 2 finanziert werden.

Selbstverständlich hat auch die Restfinanzierung des Ausbaus der OD Dischingen mit dem 3. Bauabschnitt noch Auswirkungen auf den Haushalt. Hier sind noch 175.000 € eingestellt.

Weitere kleinere Vorhaben sowie Beschaffungen und Grundstückskäufe führen schließlich dazu, dass das Investitionsvolumen 2.594.385 € beträgt. Gegenüber dem Vorjahr ist es ein Anstieg um 162.846 €.
öffentlich                                        § 1


Verwaltungshaushalt


Einnahmen



Durch die Realsteuereinnahmen (Grund- und Gewerbesteuer) wird der VerwHH zu 26,23% (VJ: 25,50%) finanziert. Insgesamt wird mit Einnahmen von 2.704.000 € gerechnet. 

Die Hebesätze der Grundsteuer A mit 360 v.H. und der Grundsteuer B mit 390 v.H. sind unverändert. Die letzte Erhöhung war auf den 01.01.2011.

Bei der Grundsteuer A liegt der Ansatz bei 116.000 € (Vj.: 117.160 €).

Die Grundsteuer B wurde mit 588.000 € veranschlagt (Vj.: 583.000 €).
öffentlich                                        § 1


Der Hebesatz der Gewerbesteuer mit 360 v.H. wurde 2009 angehoben und bleibt unverändert. Hier wird mit Einnahmen von 2.000.000 € gerechnet. Dies ist derselbe Betrag wie im Vorjahr. Der veranschlagte Betrag ergibt sich aus den derzeit vorliegenden Vorauszahlungsbescheiden für 2017.

Die durchschnittlichen Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden in Baden-Württemberg betrugen 2015 bei der Grundsteuer A  352 v.H., bei der Grundsteuer B  335 v.H. und bei der Gewerbesteuer  349 v.H. Die Gemeinde liegt mit allen ihren Hebesätzen also über dem Landesdurchschnitt.

Die Steuerkraftmesszahl fällt gegenüber dem Vorjahr um 1.279.524 € auf 4.729.640 €. Ebenso fällt die Steuerkraftsumme um 670.449 € auf 6.033.416 €. Dadurch erhält die Gemeinde wieder eine Zuweisung nach der mangelnden Steuerkraft von 545.995 €. Die zu zahlenden Umlagen gehen zurück, so dass sich im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 1.154.097 € ergibt. Im Saldo erhält die Gemeinde diese Jahr 296.230 € ausbezahlt.

Die Einnahmen setzen sich zusammen aus den Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft und der Investitionspauschale und dem Familienleistungsausgleich. Diese ergeben zusammen 1.062.800 €. Dies sind 591.000 € mehr als im Vorjahr. Dazu kommen die Zuweisungen im Schullastenausgleich mit 251.500 €, im Verkehrslastenausgleich mit 151.300 € und für die Kindergärten nach dem Kindergartenlastenausgleich mit 347.197 € für alle Kindergärten der Gesamtgemeinde. Beim Kindergartenlastenausgleich wird mit Wenigereinnahmen von 14.836 € gerechnet.

An Steuerzuweisungen erhält die Gemeinde den Gemeindeanteil aus der Einkommen-steuer mit 2.259.000 €, dies sind 76.000 € mehr wie im Vorjahr. Der Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer in Höhe von 232.700 €, mit einem Plus von 45.800 €, soll den Ausfall bei der Gewerbesteuer durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ersetzen. Der Anstieg fällt höher aus, da der Anteil der Gemeinden am 
öffentlich                                        § 1


Umsatzsteueraufkommen erhöht wurde um die Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu finanzieren.

Bei den Gebühren insgesamt wird mit einem Anstieg um 19.001 € auf 191.060 € gerechnet.

Beim Mitteilungsblatt fand die letzte Erhöhung der Bezugsgebühren von 25 € auf 30 € sowie der Anzeigenpreise von 255 € auf 280 € in 2010 statt. Dadurch und durch die konsequente Verrechnung der kirchlichen und Vereinsveröffentlichungen konnte der Gebührenhaushalt in den letzten Jahren ausgeglichen werden und sogar Überschüsse erwirtschaftet werden. Diese Überschüsse sind allerdings in den letzten Jahren wieder aufgebraucht worden. Deshalb hat der Gemeinderat in der Klausurtagung eine Anhebung der Bezugsgebühren auf 35 € und der Anzeigenseite auf 308 € beschlossen.

Beim Bestattungswesen wird mit einem Fehlbetrag von 66.344 € (Vj.: 68.395 €) gerechnet. Der Fehlbetrag geht gegenüber dem Vorjahr leicht zurück. Die Bestattungsgebühren wurden 2010 auf eine volle Kostendeckung angehoben. Bei den Gebühren für die Benutzung der Aussegnungs- und Leichenhallen konnte allerdings wegen der hohen kalkulatorischen Kosten keine kostendeckende Gebühr festgesetzt werden. Der Gemeinderat hat deshalb beim Bestattungswesen zusammen einen Kostendeckungsgrad von 60 % angestrebt. Derzeit beträgt der Kostendeckungsgrad nur 52,85 % (Vj.: 51,79 %). Durch verstärkte Beisetzung in Urnengräbern und –stelen werden geringere Einnahmen erzielt. Das neu angelegte „Anonyme Grabfeld“ wird dieses Jahr fertiggestellt. Dann wird eine neue Gebührenkalkulation erstellt. 

Insgesamt werden durch Gebühren und ähnliche Entgelte 191.060 €, das sind 1,85% (VJ: 1,63%) des Verwaltungshaushalts gedeckt.
öffentlich                                        § 1


An weiteren Einnahmen der Gemeinde wird gerechnet mit den „Sonstigen Finanzeinnahmen“ mit 1.329.974 € (12,90%). Darin sind enthalten die Konzessionsabgaben und die Einnahme der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) und auch die Zuführung vom Vermögenshaushalt. Vom Eigenbetrieb Wasserversorgung wird mit einer Konzessionsabgabe von 39.600 € an die Gemeinde gerechnet.

Die Verwaltungs- und Betriebseinnahmen sind mit 632.784 € (6,14%), die Erstattungen und Verrechnungen mit 1.138.570 € (11,04%) und die Zuweisungen mit 741.428 € (7,19%) eingeplant.

Ausgaben


Der Verwaltungshaushalt nimmt um 277.397 € auf 10.310.316 € zu. Dies ist Anstieg von 2,62 % % zum Vorjahr.

öffentlich                                        § 1


Bei den Personalkosten ergibt sich eine Steigerung von 5,13% auf 2.044.305 (VJ: 1.944.581 €). Dies ist ein Betrag von 99.724 €. Hervorgerufen wird dieser Anstieg durch die tariflichen Lohnerhöhungen von 2,3 % sowie Änderungen bei der Vergütung der Erzieherinnen. Außerdem wurde für die Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht im letzten Jahr eine zusätzliche Stelle geschaffen, die sich dieses Jahr erstmals voll auswirkt.

Der Anteil der Personalausgaben am Verwaltungshaushalt beträgt 19,83% (Vj.: 18,37%).

Die Mittel für die Sachkosten im Verwaltungshaushalt wurden gegenüber dem Vorjahr um 1.359 € auf 3.275.971 € angehoben.

Der Ansatz für die Unterhaltung der Feuerwehrgerätehäuser wurde um 12.500 € auf 14.500 € angehoben. Damit sollen die Tore im Gerätehaus Frickingen gerichtet werden.

Für die Unterhaltung der Schulgebäude wurden 30.000 € eingestellt. Neben der regelmäßigen Pflege der Parkettböden soll die Eingangstüre zur Grundschule erneuert und eine Notbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung angebracht werden.

In der Egauhalle muss die Beleuchtungsbedienung noch zusammengeführt werden. Der Ansatz hierfür beträgt 15.000 €.

In der Halle in Dunstelkingen müssen noch immer die Wasserarmaturen ausgetauscht werden. 

In der Halle in Eglingen war die Sanierung des Bodens in den Umkleiden geplant. Dieser Ansatz wurde aber in der Klausurtagung gestrichen.
öffentlich                                        § 1


Der Ansatz für die Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan wurde auf 20.000 € erhöht, da mehrere Bebauungspläne geändert und der Flächennutzungsplan fortgeführt werden muss.

Für die Straßenunterhaltung wurden wieder 100.000 € und für Radwege 5.000 € bereitgestellt.

Der Ansatz für die Brückensanierungen wurde in Höhe der Kosten für die dieses Jahr anstehende Hauptprüfung der Brücken gebildet.

Für die bessere Bewirtschaftung der Hackschnitzelplätze wurden Mittel für Umzäunungen bereitgestellt. Da dafür bereits 2016 Kosten angefallen sind wurde der Ansatz auf 13.000 € gesenkt.

Die Leichenhalle auf dem Friedhof in Ballmertshofen muss gerichtet werden. Dafür sind 8.000 € bereitgestellt.

Im Dorfgemeinschaftshaus Demmingen muss im Saal noch die Fluchttüre eingebaut werden. Im Dorfhaus Trugenhofen sind die Dachgauben undicht und nach der Gaserschließung müssen die Außenanlagen gerichtet werden. Insgesamt sind hierfür 17.000 € angesetzt.

Für die Feldwegunterhaltungen wurde der Ansatz von 80.000 € aufgeteilt auf zwei Haushaltsstellen Sanierung und Unterhaltung um die Mittelbewirtschaftung besser koordinieren zu können.

Die Budgethaushalte Feuerwehr, Schule und Kindergarten Frickingen, wurden maßvoll angehoben. Die Gesamtausgaben steigen bei der Feuerwehr im Verwaltungshaushalt um 18.366 an. Das Budget wurde um 6.144 € auf 142.870 € angehoben.
öffentlich                                        § 1


Bei der Egauschule steigen die Ausgaben im Verwaltungshaushalt um 5.183 € an. Das von der Schule zu bewirtschaftende Budget beträgt 263.919 € und steigt um 10.905 € an. Insgesamt werden für die Egauschule mit Mensa und Betreuungsangebot in diesem Jahr im Verwaltungshaushalt 676.861 € bereitgestellt.

Weitere besondere Maßnahmen sind in den Erläuterungen an der betreffenden Haushaltstelle beschrieben.

Bei den Bewirtschaftungskosten wird mit einem Rückgang um 63.278 € auf 627.712 € gerechnet. Hier konnten der Ansatz für die Asylunterkünfte wieder zurückgefahren werden. Insgesamt steigt der Verwaltungs- und Betriebsaufwand um 0,04 % auf 
3.275.971 €. Das sind 31,77% des Verwaltungshaushalts (Vj.: 30,93%).

Bei der Gruppe 7 ist eine Steigerung von 14,24% auf 960.340 € zu verzeichnen. Diese wird hauptsächlich durch höhere Abmangelanteile bei den Kindergärten. Der Anteil der Gruppe 7 am Verwaltungshaushalt beträgt 9,31% (Vj.: 7,94%).

Die gesamten Schulden wurden zum 01.01.2004 den ausgegliederten Eigenbetrieben mitgegeben. Erstmals wurde im Gemeindehaushalt eine Kreditaufnahme im Jahr 2007 erforderlich, so dass seit diesem Jahr auch wieder Kreditzinsen zu veranschlagen sind. Zusammen mit Kassenkreditzinsen sind dieses Jahr 58.300 € angesetzt. Da keine neue Kreditaufnahme erfolgte geht dieser Betrag um 2.560 € zurück.

Wie bereits weiter oben ausgeführt, fällt die Steuerkraftsumme gegenüber dem letzten Jahr. Dies führt dazu, dass sich die Umlagen auch verringern. Bei der Finanzausgleichsumlage sind es mit 1.423.900 € um 274.900 € und bei der Kreisumlage bei gleichem Umlagesatz von 35,50 Punkten mit 2.141.900 € um 238.000 € weniger.
öffentlich                                        § 1


Der Umlagesatz der Gewerbesteuerumlage ist mit 69 Punkten unverändert. Bei einem erwarteten Gewerbesteueraufkommen von 2.000.000 € beträgt die Gewerbesteuerumlage 380.600 €.

Obwohl die Gemeinde in diesem Jahr wieder Schlüsselzuweisungen erhält und die Umlagen zurückgehen kann dieses Jahr wie im Vorjahr keine Zuführung an den Vermögenshaushalt ausgewiesen werden.

Die nach § 22 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geforderte Mindestzuführung, - nämlich die Abdeckung der Tilgungen und Kreditbeschaffungskosten, welche 83.550 € betragen -, wird also nicht erreicht.

Auch die geforderte Soll-Zuführung, nämlich die aus Entgelten erwirtschafteten Abschreibungen, in Höhe von 95.542 € wird nicht eingehalten.

Die Netto-Investitionsrate (Zuführung abzüglich Tilgungen) beträgt Minus 83.550 € (VJ: 82.800 €). Je Einwohner sind dies -19,20 € (VJ: -19,02 €/Ew).

Trotzdem ist der Haushalt gesetzmäßig, da im Vermögenshaushalt ausreichende Ersatzdeckungsmittel durch eine Entnahme aus der Rücklage und der Veränderung des Anlagevermögens zur Verfügung stehen. (Anlage 3, Seite 193).

Aus dem Schaubild ist zu sehen, dass wie in den Vorjahren nur die Einzelpläne 8 und 9 einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Beim Einzelplan 8 sorgen für diesen Überschuss hauptsächlich die Versorgungsunternehmen durch ihre Konzessionsabgaben.
öffentlich                                        § 1


Die Einzelpläne haben den folgenden Zuschussbedarf: 


Den größten Zuschussbedarf hat mit 1.109.034 € (Vj.: 1.046.670 €) die „Allgemeine Verwaltung“. Der Zuschussbedarf ist also wieder angestiegen.

Beim Einzelplan 1 steigt der Abmangel von 160.918 € auf 199.981 €. Diese Steigerung wird zu einem großen Teil durch den Biber verursacht.
Bei den Schulen steigt der Abmangel um 9.753 € auf 343.584 € an.

Der Einzelplan 3 benötigt Mittel in Höhe von 101.282 € und damit um 3.839 € mehr als im Vorjahr.

Beim Einzelplan 4 steigt der Abmangel um 129.423 € auf 712.480 €. Hier erhöht sich der Abmangelanteil bei den Kindergärten während gleichzeitig die Zuweisungen zurückgehen.

Im Einzelplan 5 steigt der Abmangel geringfügig um 1.842 € auf 280.810 € an. 
öffentlich                                        § 1


Der Zuschussbedarf beim Einzelplan 6 beträgt 624.707 € und steigt gegenüber dem Vorjahr um 59.903 € an. Hauptursächlich dafür sind die Kosten für das Gemeindeentwicklungskonzept mit 45.000 € und die höheren Ausgaben bei den Bebauungsplänen.

Der Abmangel beim Einzelplan 7 mit 277.753 € (Vj.: 286.380 €) ist um 8.627 € geringer als im Vorjahr. Dieser geringe Rückgang verteilt sich auf mehrere Haushaltsstellen.

Für den Fremdenverkehr müssen 5.875 € finanziert werden.
Der Überschuss des Einzelplan 8 steigt von 250.218 € um 31.595 € auf 281.813 € an. An Konzessionsabgaben werden erwartet für den Strom 130.000 €, von der Wasserversorgung 39.600 € und von der Gasversorgung 16.000 €. Beim Wald wird mit einem Gewinn von 84.894 € gerechnet. Wegen der Einlagerungen im Holzlagerplatz und der Pachteinnahmen für die Windenergieanlagen um 70.136 € mehr als im Vorjahr.

Beim Allgemeinen Grundvermögen ergibt sich ein Überschuss von 9.452 €.
öffentlich                                        § 1


Vermögenshaushalt


Einnahmen


Eine Rücklagenentnahme von 1.997.147 € ist notwendig, um zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung zu haben und die Investitionen teilweise zu finanzieren. Der Stand der Rücklagen mit 3.449.690 € und deren Entwicklung ist aus der Anlage 5 ersichtlich.
Durch den Verkauf von Vermögen (alles Grundstücke) und die Tilgungseinnahme vom Eigenbetrieb Abwasserentsorgung (25.000 €) werden 529.600 € oder 14,69% eingenommen. 

An Beiträgen sollen 190.500 € eingehen. Dies sind hauptsächlich Erschließungsbeiträge.
öffentlich                                        § 1


Vom Land werden dieses Jahr 888.080 € erwartet. Davon sind 348.880 € aus dem ELR und 327.900 € aus dem Ausgleichstock. Für die Anschaffungen bei der Feuerwehr sind 150.650 €, für die energetische Sanierung der Beleuchtung in der Egauschule 162.900 €, für die OD Dischingen 450.320 und für die Oberdorfstraße in Ballmertshofen 90.000 € eingeplant. Als Förderung für die Breitbanderschließung sind 10.000 € enthalten.

Eine Kreditaufnahme ist zum Ausgleich des Haushalts nicht notwendig.

Ausgaben



  • Wie bei den Erläuterungen zum Verwaltungshaushalt ausgeführt müssen diesem 927.392 € zum Ausgleich zugeführt werden. 
öffentlich                                        § 1


  • Im Vermögenserwerb mit 837.150 € sind für den Erwerb von Grundstücken 127.000 € enthalten. Dies betrifft hauptsächlich den Grunderwerb im Gewerbegebiet „Schrai“ in Eglingen. Die Feuerwehrfahrzeuge betreffen 500.000 €.angesetzt. Für die Beschaffung von Geräten und Ausrüstung werden 210.150 € bereitgestellt. Die Feuerwehr mit 56.850 € und der Bauhof mit Winterdienst mit 105.000 € beanspruchen davon den Großteil.

  • Die Bauausgaben in Höhe von 1.699.100 € sind für die folgenden Vorhaben vorgesehen: 

  • 0600.9410        Rathaus Dischingen – Planung        50.000 €
  • 2810.9410        Egauschule – LED-Beleuchtung        181.000 €
  • 5614.9450        Halle Dunstelkingen – Planung Sanierung        20.000 €
  • 5800.9400        Kinderspielplätze        10.000 €
  • 6140.9410.171        Baureifmachung „Fleinheimer Straße“        70.100 €
  • 6300.9500.001        Straßenbau allgemein        5.000 €
  • 6300.9520.001        Ballmertshofen Fußweg Herlsbühl        85.000 €
  • 6300.9510.181        Ausbau der OD Dischingen        175.000 €
  • 6300.9520.272        Ausbau Jungbauern-/Dossenberger.        40.000 €
  • 6300.9520.261        Erschließung „Herlsbühl“, Ba        200.000 €
  • 6300.9524.271        Heckenweg – Planung Ausbau        10.000 €
  • 6300.9521.281        Wohnumfeld Oberdorfstraße Ba.        200.000 €
  • 6300.9500.361        Erschließung „Hülenfeld“, De        221.000 €
  • 6300.9530.381        Ausbau K 3001 Eglinger Straße, De        7.000 €
  • 6300.9542.481        Ortsdurchfahrt Hofen        20.000 €
  • 6300.9570.701        Erschließung „Fähnrichweg“, Tru        50.000 €
  • 6650.9520.990        Radweg Ba entlang L 1082 für Land        20.000 €
  • 6700.95XX        Straßenbeleuchtung        124.500 €
  • 7500.9500        Grabfundamente, Grabeinfassungen        1.500 €
öffentlich                                        § 1


  • 7500.9510        Friedhof Taxis – Anonym. Grabf. Stele        10.000 €
  • 7500.9531        Friedhof De., Weg und Wasserltg        25.000 €
  • 7500.9551        Friedhof Eglingen – Mauer        2.500 €
  • 7500.9572        Friedhof Trugenhofen – Planung        1.000 €
  • 7610.9600        Breitbanderschließung         40.000 €
  • 7700.9410        Bauhof Dischingen – Sektionaltore        22.500 €
  • 8109.9411        Photovoltaikanlage Egauschule        120.000 €

  • Die Zuwendungen und Zuschüsse mit 58.135 € betreffen mit 5.135 € Zuwendungen an die kirchlichen Kindergärten, mit 28.000 € den Gemeindeanteil für die Gaserschließung und mit 25.000 € Zuschüsse an Vereine.

Die Tilgungen und Kreditbeschaffungskosten wurden mit 83.550 € veranschlagt.

Das Investitionsvolumen (Gliederungsnummern 92 - 96, 98) beträgt 2.594.385 € 
VJ: 2.431.539 €). 

Allgemeine Rücklage


Der Stand der allgemeinen Rücklage überschreitet mit 3.449.690 € den Mindestbetrag von 230.864 € um 3.218.826 €. Durch die geplante Entnahme von 1.997.147 € nimmt sie auf 1.452.543 € ab. Dieser Bestand wird nach der Finanzplanung noch benötigt, um den Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren ohne größere Schuldaufnahmen zu ermöglichen.
öffentlich                                        § 1


Schuldenstand


Zu Beginn des Jahres beträgt der Schuldenstand der Gemeinde 2.000.023 € oder 459,56 €/Ew (VJ: 478,47 €/Ew). Bei einer geplanten Neuaufnahme von 0 € und Tilgungen von 83.550 € bedeutet dies einen Schuldenabbau von 83.550 € und einen Schuldenstand zum Jahresende von 1.916.473 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt dann 440,37 €.
Die beiden Eigenbetriebe haben zum Jahresbeginn einen Schuldenstand von 4.614.065 €. Davon sollen 253.819 € getilgt werden. Die Neuaufnahme in den Wirtschaftsplänen und den Kreditermächtigungen aus 2016 ist mit 1.999.349 € vorgesehen, so dass sich zum Ende des Jahres ein Schuldenstand der Eigenbetriebe mit 6.359.595 € ergibt.
Gemeinde und Sondervermögen zusammen haben damit zum 31.12.2017 einen voraus­sichtlichen Schuldenstand von 8.276.095 € oder 1.901,24 €/Ew.

Zusammenfassung

Der Haushalt 2017 kann trotz der wieder gesunkenen Steuerkraftsumme und der höheren Zuweisungen und geringeren zu zahlenden Umlagen keine Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaften. Im Gegenteil muss dem Verwaltungshaushalt ein Betrag von 927.392 € zugeführt werden. Trotzdem hat der Gemeinderat die Ausgaben für Unterhaltungen in verschiedenen Bereichen, insbesondere aber bei der Straßen- und der Feldwegunterhaltung auf hohem Niveau belassen. 

Insbesondere die Investition in die Baugebiete und den Straßenbau prägen den Vermögenshaushalt. Diese Ausgaben sind für die Entwicklung und Attraktivität von Dischingen sehr wichtig und müssen deshalb auch vorgenommen werden.
Zum Ausgleich des Haushalts müssen der Rücklage aber 1.997.147 € entnommen werden. Dies ist möglich, da dieser in den letzten Jahren mit hohen Steuereinnahmen die erforderlichen Beträge zugeführt wurden. 

öffentlich                                        § 1

Die Verschuldung der Gemeinde im Kernhaushalt kann nach 2016 auch 2017 leicht gesenkt werden, da keine Kreditaufnahme geplant ist. Bedenklich ist aber die dramatische Zunahme der Verschuldung bei den Eigenbetrieben, die aber nicht verhindert werden kann.

In der Finanzplanung stehen noch weitere wichtige Investitionen an, die sich jeweils über mehrere Jahre erstrecken werden. Ein großes Augenmerk liegt hier bei den innerörtlichen Entwicklungen und Wohnumfeldmaßnahmen sowie den Maßnahmen die durch die notwendigen Erneuerungen von Kanälen und Wasserleitungen ausgelöst werden.
In welche Richtung die Entwicklung der Gemeinde und damit auch die Investitionen in den kommenden Jahren gehen, soll durch das Gemeindeentwicklungskonzept, das dieses Jahr erstellt wird, ermittelt werden. Hier ist auch die Mitwirkung der Bürger und Einwohner gefordert.

Bei allen künftigen Maßnahmen ist die Gemeinde auf eine großzügige Unterstützung aus den unterschiedlichsten Fördertöpfen dringend angewiesen. Ohne diese Förderungen kann die Gemeinde die anstehenden Aufgaben nicht bewältigen.

Dokumente
Download 2017-Haushalt_Gesamt.pdf

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2. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass seit der Einbringung am 15.12.2016 eine Veränderung im Vermögensplan vorgenommen wurde. Es wurde die Erweiterung der Wasserleitung im Baugebiet Kappelesäcker in Frickingen auf 2018 verschoben. Dadurch konnten die Investitionsausgaben und die Kreditaufnahme um jeweils 95.000 € reduziert werden. Im Erfolgsplan gab es keine Änderungen.

Kämmerer Kilacsko erläutert, dass der Wirtschaftsplan mit Anlagen dem Gemeinderat zu Beginn dieser Sitzung ausgeteilt und vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde. Die Erläuterungen sind dem Wirtschaftsplan ab Seite 4 zu entnehmen.

Anschließend stellt er den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung wie folgt vor:

I.        Allgemeines

In der Klausurtagung am 29.01.2003 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Gründung der Eigenbetriebe "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" gefasst. Am 01.12.2003 wurden dann die entsprechenden Betriebssatzungen beschlossen. Seit dem 01.01.2004 wird die Wasserversorgung als Sonderrechnung geführt. Die rechtliche Grundlage ist das Eigenbetriebsgesetz (EigBG). Nach § 14 EigBG ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
öffentlich                                        § 2


II.        Erfolgsplan

Nach § 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) muss der Erfolgsplan alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.                        

Die Einnahmen und Ausgaben des Erfolgsplans belaufen sich auf 696.860 €.                
Er schließt mit einem Jahresüberschuss von 29.922 € ab.                        

Die Umsatzerlöse wurden nach dem Ergebnis des Jahres 2015 angesetzt. Die abzugebende Wassermenge wurde gegenüber dem Vorjahr um 6.000 cbm erhöht und mit 277.000 cbm angesetzt.

Die Umsatzerlöse steigen um rund 13.000 € an. Beim Aufwand ergeben sich nur geringfügige Veränderungen. Die Unterhaltungskosten sind fast unverändert angesetzt. Die größte Veränderung ergibt sich bei den Abschreibungen mit 7.500 €.                        

Es wird mit einer Konzessionsabgabe an die Gemeinde von 39.600 € und einem Ergebnis von 29.922 € gerechnet.                        
öffentlich                                        § 2


Der Wasserpreis entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:                        



Gebühr/cbm
Grundgebühr/Jahr

1996 – 2001
4,15 DM
0,00 DM

2002 – 2008
2,12 €
0,00 €

2009 – 2010
1,80 €
60,00 €

2011 – 2016
2,00 €
60,00 €


III.        Vermögensplan                        


Nach § 2 der EigBVO muss der Vermögensplan enthalten


1.        alle vorhandenen Finanzierungsmittel sowie die voraussehbaren Finanzierungsmittel und den Finanzierungsbedarf des Wirtschaftsjahres.                        


2.        die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.                        


Der Vermögensplan hat ein Volumen von 620.991 €. (Vj.: 390.784 €).

Für 2017 sind folgende Baumaßnahmen vorgesehen:
öffentlich                                        § 2



Dischingen
OD Dischingen
240.000 €
3. BA

Dischingen
WL Zwinkelweg bis Egau
10.000 €
Planungskosten

Dischingen
Erneuerung WL Schrezheim
80.000 €


Ballmertshofen
Baugebiet „Herlsbühl“
80.000 €


Demmingen
Baugebiet „Hülenfeld Erw.“
55.500 €


Dunstelkingen
OD Hofen, Planung
20.000 €


Allgemein
HA, Erweiterungen, Anschaffungen
15.000 €







Gesamt


500.500 €

In der Ortsdurchfahrt Dischingen soll der 3. Bauabschnitt in der Ballmertshofer Straße durchgeführt werden. Hier muss die Wasserleitung zu einem großen Teil erneuert werden. Mit den angesetzten 240.000 € ist die gesamte Ortsdurchfahrt nach den bereits vorliegenden Abrechnungen und der erfolgten Vergabe durchfinanziert.                        


Für die Erneuerung der Wasserleitung vom Zwinkelweg bis zur Egau und in der Ortsdurchfahrt Hofen sind dieses Jahr wiederum die Planungskosten veranschlagt. Laut Finanzplanung sollen diese Maßnahme nun 2018 und 2019 durchgeführt werden.        

öffentlich                                        § 2


Im Ortsteil Schrezheim muss in der Straße "Zum Fliegenberg" die gesamte Kanalisation erneuert werden. Dies führt dazu, dass auch die Wasserleitung ausgewechselt werden muss. Diese Maßnahme konnte 2016 wegen der nicht bewilligten Zuschüsse im Abwasserbereich nicht durchgeführt werden. Deshalb werden die Kosten von 80.000 € erneut veranschlagt.                        


In den Baugebieten in Ballmertshofen und Demmingen müssen weitere Bauplätze erschlossen werden, damit diese bebaut werden können.                        


Für neue Hausanschlüsse sind 10.000 € und für kleinere Erweiterungen und Anschaffungen 5.000 € angesetzt.                        


Weitere Ausgaben sind die                        


Auflösung der Ertragszuschüsse                29.260 €        und die

       Tilgungsausgaben                                91.231 €        


An Deckungsmitteln werden voraussichtlich eingenommen:                        

                               

       Jahresgewinn                                29.922 €        

       Beiträge                                        20.000 €        

       Zuweisungen und Zuschüsse                0 €        

       Abschreibungen                                100.000 €        

öffentlich                                        § 2


Zum Ausgleich des Vermögensplans ist eine                        

                               

       Kreditaufnahme von                         471.069 €        

       vorgesehen.                


IV.        Finanzplanung                        

                               

Nach § 4 EigBVO besteht der fünfjährige Finanzplan aus        

1.        einer Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des 
Finanzierungsbedarfs des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, und

2.        einer Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs, die für den Haushalt der Gemeinde im Finanzplanungszeitraum erheblich sind.                        

Im Finanzplan sind in den kommenden Jahren weitere Investitionen vorgesehen, die meist mit Straßenbau- oder Kanalbaumaßnahmen im Zusammenhang stehen. Die Wasserversorgung muss hier auch ihr Leitungssystem soweit erforderlich erneuern.                        

Durch die größeren Investitionsmaßnahmen steigt auch beim EB Wasserversorgung in den kommenden Jahren die Verschuldung.                        


V.        Stellenübersicht                        


Eine Stellenübersicht ist beim Eigenbetrieb "Wasserversorgung" entbehrlich, da kein eigenes Personal beschäftigt wird.                        

öffentlich                                        § 2


VI.        Schuldenstand                        


Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat zum 01.01.2017 Schulden in Höhe von 

1.598.586 €. Getilgt werden 91.231 € bei Neuaufnahmen von 471.069 €. Zum Jahresende ergibt dies einen Schuldenstand von 1.978.424 €.                        


VII.        Ausblick                        


Durch die Gebührenanhebung um 0,20 € zum 01.01.2011 kann aus dem Erfolgsplan auch in den kommenden Jahren ein Gewinn erwirtschaftet werden, der zur Finanzierung der im Finanzplan enthaltenen Investitionen verwendet werden kann. Durch die hohen Investitionsausgaben, insbesondere die Erneuerungen in der OD Hofen und in Dischingen vom Zwinkelweg bis zur Egau, steigt in den Finanzplanungsjahren der Schuldenstand bis auf rund 2,3 Mio. € an.                        


Kämmerer Kilacsko berichtet weiter, dass auf Basis des Erfolgsplans 2017 auch die Gebührenkalkulation der Wasserbezugsgebühr des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dischingen für das Jahr 2017 erfolgte.

In der Sitzung vom 25.01.2016 wurde vom Gemeinderat keine Änderung der Wasserbezugsgebühr auf der Grundlage des Erfolgsplans für das Jahr 2016 beschlossen.

Für das Jahr 2017 muss nun auf Grundlage des Erfolgsplans und den zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.

Diese Kalkulation wird anhand dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 09.01.2017 ausgeteilten Erfolgsplan nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:
öffentlich                                        § 2


Die Kosten der Wasserversorgung können wie im Erfolgsplan dargestellt für die Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Die kalkulatorischen Kosten werden wie folgt ermittelt.

Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:
       Tiefbrunnen        5,00 %        20 Jahre
       Quellfassungen        2,00 %        50 Jahre
       Wasserleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
       Druckleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
       Hochbehälter        2,00 %        50 Jahre
       Maschinelle 
       Ausstattungen und 
       Elektrotechnik        6,67 %        15 Jahre
       Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.

Die Beiträge und Zuwendungen werden mit 3,5 % aufgelöst.

Die Kapitalverzinsung wird bei der Wasserversorgung nicht mehr berechnet. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

Bei der Wasserversorgung sind die Erzielung eines Gewinns und die Erwirtschaftung eines Ertrags für den Haushalt der Gemeinde beabsichtigt. Deshalb gibt es hier nicht wie bei der Abwasserbeseitigung eine Gebührenobergrenze, die nicht überschritten werden darf.

Nach der letzten Abrechnung wird für 2017 die Frischwassermenge auf 277.000 m³ prognostiziert. 
öffentlich                                        § 2


Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Wasserversorgung von 5,00 €/Monat oder 
60,00 €/Jahr erhoben.

Aus der Grundgebühr wird bei rund 1.670 Anschlüssen mit Einnahmen von 101.000 € gerechnet.

Auf Grund der Verbrauchsabrechnung 2015 wird mit einer abzugebenden Wassermenge von 277.000 m³ gerechnet. Bei der derzeitigen Wassergebühr von 2,00 €/m³ ergibt dies Einnahmen von 554.000 €.

Zusammen mit den Aufwendungsersätzen und Erlösen aus Verkäufen sowie Zinserträgen wird mit Einnahmen von 696.560 € gerechnet.

Die Aufwendungen betragen laut Erfolgsplan 627.338 €. Aus dem Überschuss von 
69.522 € ergibt sich eine zu zahlende Konzessionsabgabe von 39.600 €.

Der verbleibende Gewinn beträgt dann noch 29.922 €.

Die Verwaltung schlägt vor die Wassergebühr für 2017 auf 2,00 €/m³ zu belassen.

Dokumente
Download W2017-Wirtschaftsplan_Gesamt.pdf

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3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass seit der Einbringung am 15.12.2016 eine Veränderung im Vermögensplan vorgenommen wurde. Es wurde die Erweiterung der Kanalisation mit der äußeren Regenwasserableitung im Baugebiet Kappelesäcker in Frickingen auf 2018 verschoben. Dadurch konnten die die Investitionsausgaben und die Kreditaufnahme um jeweils 190.000 € reduziert werden. Im Erfolgsplan gab es keine Änderungen.

Anschließend stellt Kämmerer Kilacsko den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wie folgt vor:

I.        Allgemeines        


In der Klausurtagung am 29.01.2003 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Gründung der Eigenbetriebe "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" gefasst. Am 01.12.2003 wurden dann die entsprechenden Betriebssatzungen beschlossen. Seit dem 01.01.2004 wird die Abwasserentsorgung als Sonderrechnung geführt. Die rechtliche Grundlage ist das Eigenbetriebsgesetz (EigBG). Nach § 14 EigBG ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.


öffentlich                                        § 3


II.        Erfolgsplan


Nach § 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) muss der Erfolgsplan alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.                        


Die Einnahmen und Ausgaben des Erfolgsplans belaufen sich auf 1.143.250 €.                

Er schließt ausgeglichen ab.                        


Auf Basis des hier vorliegenden Wirtschaftsplans wurden die Gebühren neue kalkuliert. Die Kalkulation hat keine Änderungen bei den Gebührensätzen ergeben. Der Erfolgsplan ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Dieses Ergebnis wird erreicht durch den Ausgleich des Gewinns aus Vorjahren, die diesem Jahr als Ertrag zu Gute kommen.

Die Betriebsaufwendungen steigen um 60.790 € auf 1.143.250 € an. Dies durch eine Erhöhung der Ausgaben für die Eigenkontrollverordnung um 10.000 € und den restlichen Abbruch der Kläranlage Dischingen, für den 50.000 € angesetzt werden. Die Umlagen an den AbwasserZV Härtsfeld gehen um knapp 40.000 € zurück, dafür steigen aber die Abschreibungen um rund 35.000 € an. Außerdem wurden für die Globalberechnung 11.000 € zusätzlich bei den Beratungskosten eingestellt.                        

Der Abwasserpreis entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:

öffentlich                                        § 3




Schmutzwassergebühr/cbm
Niederschlagsgeb./qm
Grundgebühr/
Jahr

1996 - 2001
4,35 DM

0,00 DM

2002 - 2008
2,22 €

0,00 €

2009
3,00 €

60,00 €

2010
2,32 €
0,28 €
60,00 €

2011
2,32 €
0,23 €
60,00 €

2012
2,64 €
0,24 €
60,00 €

2013 - 2017
2,81 €
0,31 €
60,00 €

An Fehlbeträgen aus Vorjahren werden dieses Jahr abgedeckt:                        0 €

       

Ausgleichspflichtige Gewinne sind als Einnahme eingeplant:                        69.885 €


III.        Vermögensplan                        

                               

Nach § 2 der EigBVO muss der Vermögensplan enthalten                        

1.        alle vorhandenen Finanzierungsmittel sowie die voraussehbaren 
Finanzierungsmittel und den Finanzierungsbedarf des Wirtschaftsjahres

öffentlich                                        § 3


2.        die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.                        


       Der Vermögensplan hat ein Volumen von 1.508.240 €.                        


Die Regenwasserableitung vom Zwinkelweg zur Egau wird mit Nachdruck gefordert. Deshalb sind für die Planung 20.000 € eingestellt. 


Für die Ortsdurchfahrt Dischingen sind für die Restfinanzierung des 3. Bauabschnitt noch 255.000 € notwendig.                         


Als weitere Maßnahme ist die Kanalsanierung mit Regenwasserableitung und Schmutzfangzelle im Teilort Schrezheim eingeplant. Dafür werden 2017 180.000 € und 2018 128.740 bereitgestellt. Für die Planung der Ortsdurchfahrt im Teilort Hofen ist noch ein Ansatz von 30.000 enthalten. 

Mit dem Anschluss von Ballmertshofen an den Abwasserzweckverband ist auch ein Umbau mit geringer Vergrößerung des Regenüberlaufbeckens 1 notwendig. Dafür sind dieses Jahr 200.000 € angesetzt. Die Gesamtkosten betragen 270.000 €.

In den Baugebieten in Ballmertshofen und Demmingen muss die Kanalisation erweitert werden um weitere Bauplätze zu erschließen. Dafür sind dieses Jahr jeweils 200.000 € angesetzt.        

In Frickingen muss für die Regenwasserableitung vom Baugebiet Kappelesäcker die Planung fortgeführt werden und in die Planung des Regenüberlaufbeckens muss eingestiegen werden. Es sind jeweils 10.000 € bereitgestellt.

Die Bar- und Tilgungsumlage an den Abwasserzweckverband beträgt dieses Jahr voraussichtlich 36.640 €.


Nachfolgend sind die Investitionen für 2017 im Einzelnen aufgeführt.

öffentlich                                        § 3



Dischingen
Zwinkelweg bis Egau
20.000 €
Planung

Dischingen
Ortsdurchfahrt Dischingen 
255.000 €


Dischingen
Schrezheim Kanal + Regenw.
180.000 €


Ballmertshofen
Baugebiet „Herlsbühl“
200.000 €


Ballmertshofen
Regenüberlaufbecken 1
200.000 €


Demmingen
Baugebiet „Hülenfeld II“
200.000 €


Dunstelkingen
Ortsdurchfahrt Hofen
30.000 €
Planung

Frickingen
Regenüberlaufbecken
10.000 €
Planung

Frickingen
Baugebiet „Kappelesäcker“
10.000 €
Planung

AbwasserZV
Bar- und Tilgungsumlage
36.640 €


Gesamt

1.141.640 €







Weitere Ausgaben sind die




Auflösung der Ertragszuschüsse
179.000 €
und die


Tilgungsausgaben
187.600 €







An Deckungsmitteln werden voraussichtlich eingenommen:






Zuweisungen, Zuschüsse
271.200 €



Beiträge
40.000 €



Abschreibungen
226.670 €







Zum Ausgleich des Vermögensplans ist schließlich eine






Kreditaufnahme von
972.370 €



notwendig.

































öffentlich                                        § 3


IV.        Finanzplanung                        

                               

Nach § 4 EigBVO besteht der fünfjährige Finanzplan aus                        

1.        einer Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfs des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, und


2.        einer Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des
Eigenbetriebs, die für den Haushalt der Gemeinde im Finanzplanungszeitraum erheblich sind.                

Im Finanzplan sind für die kommenden Jahre als größere Maßnahmen die Regenwasserableitung Zwinkelweg zur Egau, die Ortsdurchfahrt Hofen, das Regenüberlaufbecken Frickingen sowie die weitere Erschließung der vorhandenen Baugebiete enthalten.                        


V.        Stellenübersicht

Beim Eigenbetrieb werden als Beschäftigte der Hauptklärwärter sowie die Betreuer der Kläranlagen in Ballmertshofen und Katzenstein geführt.                

öffentlich                                        § 3


VI.        Schuldenstand                        




Gemeinde
Kreditmarkt
Die Schulden zum 01.01.2017 betragen:
725.000,00 €
2.290.478,58 €

Kreditaufnahme im Wirtschaftsjahr

972.370,00 €

Kreditaufnahme Ermächtigung Vorjahr

0,00 €

Tilgungen im Wirtschaftsjahr
25.000,00 €
162.600,00 €

voraussichtlicher Schuldenstand
700.000,00 €
3.100.248,58 €

am Ende des Wirtschaftsjahres
Gesamt:
3.800.248,58 €

                               

VII.        Ausblick                        

                               

Die Kamerabefahrung der Kanäle im Rahmen der Eigenkontrollverordnung wurde 2004 abgeschlossen. Bis Ende 2016 wurden Kanalsanierungen und -erneuerungen im Erfolgsplan in Höhe von 331.811 € und im Vermögensplan von 705.917 € vorgenommen. 


Ab diesem Jahr sollen wieder Kamerabefahrungen vorgenommen werden, um ein aktuelles Bild der Kanalzustände zu erhalten und danach die weiteren Kanalsanierungen zu planen.


öffentlich                                        § 3


In die Gebührenkalkulation für 2017 wurden die Überschüsse aus 2014 und 2015 eingestellt. Zusammen sind dies 69.885 € die zum Ausgleich des Erfolgsplans beitragen. Der Abschluss 2015 im Vermögensplan war ausgeglichen.


Die begonnenen und anstehenden Maßnahmen erfordern auch in den kommenden Jahren weitere Neuverschuldungen. Dem Gebührenzahler zumutbar bleibt dies nur bei entsprechender Bezuschussung durch das Land.                         


Kämmerer Kilacsko berichtet weiter, dass auf Basis des Erfolgsplans 2017 auch die Gebührenkalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Dischingen für das Jahr 2017 erfolgte.

In der Sitzung vom 25.01.2016 wurden vom Gemeinderat die Gebührenkalkulationen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2016 beschlossen.

Für das Jahr 2017 muss nun auf Grundlage des Erfolgsplans und den zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Dieser Kalkulation liegen im Wesentlichen dieselben Kalkulationsparameter zu Grunde. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.

Die Gebührenkalkulation ist im RIS eingestellt und wurde dem Gemeinderat in der Klausursitzung am 09.01.2017 ausgeteilt. Gegenüber der am 09.01.2017 ausgeteilten Kalkulation gibt es noch eine Änderung bei der angesetzten Abwassermenge und den auf den beiden letzten Seiten angesetzten Beträgen für den Ausgleich der Über- und Unterdeckungen. Die Schmutzwassergebühr bleibt dadurch unverändert, die Niederschlagswassergebühr bleibt um 2 Cent unter dem Gebührenhöchstsatz. Es wird aber vorgeschlagen eine evtl. notwendige Gebührenänderung erst mit der in diesem Jahr zu beschließenden Globalberechnung zu beschließen. 

öffentlich                                        § 3


Die Kalkulation wird nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:

Als erstes müssen die Kosten der Abwasserbeseitigung in die folgenden Kostenblöcke aufgeteilt werden:

1.        Kanäle
a.        Mischwasserkanäle
b.        Schmutzwasserkanäle
c.        Regenwasserkanäle
2.        Klärbereich
3.        Regenwasserbehandlung und Sammler

Die Betriebskosten für die Kanäle fallen bisher üblicherweise gesammelt an. Diese können deshalb pauschal zu 50 % auf die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden.

Alle hier genannten pauschalen prozentualen Aufteilungen sind durch Gerichtsurteile bestätigt und können deshalb so angewandt werden.

Auch die Aufteilung der Betriebskosten auf Kanäle, Klärbereich und Regenwasserbehandlung mit Sammlern wurde, sofern sie nicht eindeutig zugeordnet werden können, pauschal prozentual vorgenommen.

Die kalkulatorischen Kosten mussten ebenfalls auf die unterschiedlichen Kostenblöcke aufgeteilt werden.

öffentlich                                        § 3


Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:
       Kanäle        1,67 %        rund 60 Jahre
       Bauwerke        5,00 %        20 Jahre
       Maschinelle 
       Ausstattungen und 
       Elektrotechnik        5 %
       Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.

Die Beiträge und Zuwendungen werden mit dem jährlich ermittelten durchschnittlichen Abschreibungssatz für die Kanäle bzw. den Klärbereich aufgelöst.
Die Kapitalverzinsung wird weiterhin mit 6 % berechnet. Obwohl in den letzten Jahren die Kapitalmarktzinsen deutlich unter diesem Satz lagen, kann bei einer langfristigen Betrachtung dieser Prozentsatz noch als angemessen angesehen werden. Es ist in absehbarer Zeit wohl auch mit einem Anziehen der Zinsen zu rechnen. Die Höhe des angesetzten Zinssatzes ist für die Gebührenberechnung ohne Bedeutung, da diese nur als Basis für die Verteilung der tatsächlichen Kapitalmarktzinsen herangezogen werden. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

Von den ermittelten Kosten müssen dann zuerst die auf die Straßenentwässerung entfallenden Kosten abgezogen werden. Für die Berechnung des Straßenentwässerungsanteils wird vorgeschlagen, wie bei der Globalberechnung vom November 1996 die kostenorientierte Modellrechnung der VEDEWA zugrunde zu legen. Auch hier gibt es wieder pauschale Prozentsätze, die angewandt werden können.

Bei den Betriebskosten betragen diese für die Kanäle 13,50 %, für den Klärbereich 1,20 % und für die Regenwasserbehandlung und die Sammler ebenfalls 13,50 %.

öffentlich                                        § 3


Bei den kalkulatorischen Kosten (tatsächlich bezahlte Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen) für die Mischwasserkanäle 25 %, für die Schmutzwasserkanäle 0 %, für die Niederschlagswasserkanäle 50 %, für den Klärbereich 5 % und für die Regenwasserbehandlung 25 %. Zu beachten ist noch, dass bei den kalkulatorischen Zinsen die von den Grundstückseigentümern bezahlten Beiträge vom zu verzinsenden Kapital nicht abgesetzt werden dürfen. Deshalb können hier nicht die tatsächlich bezahlten Zinsen wie bei der Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Nach dem Abzug des Straßenentwässerungsanteils von den kalkulatorischen Kosten werden die verbleibenden Kosten wieder auf Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt. Die Mischwasserkanäle im Verhältnis 60 % Schmutzwasser zu 40 % Niederschlagswasser, die Schmutzwasserkanäle 100 % zu 0 %, die Niederschlagswasserkanäle 0 % zu 100 % und die Hausanschlüsse 60 % zu 40 %. Der Klärbereich 90 % zu 10 % und die Regenwasserbehandlungsanlagen mit Sammlern auch 60 % zu 40 %.

Im gleichen Verhältnis werden die Auflösungsbeträge der Beiträge und Zuweisungen und Zuschüsse nach Abzug des Straßenentwässerungsanteils gutgeschrieben.

Nach diesen Aufteilungsarbeiten erhält man die drei Kostenblöcke
1.        Straßenentwässerungskosten
2.        Kosten der Schmutzwasserbeseitigung
3.        Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung

Die Straßenentwässerungskosten werden direkt der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden auf die bezogene Frischwassermenge abzüglich Absetzungen und die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung auf die versiegelte Fläche umgelegt.

öffentlich                                        § 3


Nach der letzten Abrechnung wird für 2017 Abwassermenge wie im Vorjahr auf 
181.000 m³ prognostiziert. Ebenso die gesamten Grundstücksflächen auf 5.021.477 m² abzüglich unversiegelte Flächen und Abflussbeiwerte von 4.577.477 m² ergibt eine versiegelte Fläche von 444.000 m².

Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Abwasserbeseitigung von 5,00 €/Monat oder 60,00 €/Jahr erhoben. Diese darf die fixen Kosten nicht übersteigen. Bei dieser Überprüfung wurden nur die kalkulatorischen Kosten angesetzt, da es bereits hier keine Überschreitung gibt. Es ist zu entscheiden, ob diese Grundgebühr beibehalten wird.

Nach Abzug der erwarteten Einnahmen durch die Grundgebühr verbleibt der Kostenblock, der auf die Verteilungsmengen Abwassermenge und versiegelte Fläche entfällt.

Hier wird in einem ersten Schritt der Gebührenobersatz des zu kalkulierenden Zeitraums berechnet.

In einem zweiten Schritt können dann noch Gebührenüber- oder –unterdeckungen eingerechnet werden.

Für 2017 wird vorgeschlagen, die Gebührenüberdeckung aus Vorjahren in Höhe von 69.885,02 € in die Gebührenkalkulation aufzunehmen.

Nach der vorliegenden Kalkulation ergibt sich eine Gebührenobergrenze für das Schmutzwasser von 3,129 €/m³ und für das Niederschlagswasser von 0,359 €/m².

Unter Einbeziehung der Gebührenüberdeckung aus Vorjahren beträgt die Gebührenobergrenze für das Schmutzwasser 2,811 €/m³ und für das Niederschlagswasser 0,332 €/m².

öffentlich                                        § 3


Die Verwaltung schlägt vor, für 2017 die Schmutzwassergebühr auf 2,81 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,31 €/m² zu belassen.

Dokumente
Download 2017_Kalkulation Abwasser.pdf
Download A2017-Wirtschaftsplan_Gesamt.pdf

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4. Einführung des NKHR zum 01.01.2018: Grundsatzbeschluss zum Einführungstermin und Festlegung des Terminplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 4

Sachverhalt

Dirk Schabel erläutert, dass der Landtag von Baden-Württemberg am 22.04.2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechst verabschiedet (GBl BW vom 08.05.2009, S. 185) hat. Damit liegt eine rechtsverbindliche Grundlage für die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) vor. Ursprünglich war für die Umstellung eine Übergangsfrist von 7 Jahren vorgesehen, so dass die Gemeinden ihr Haushalts- und Rechnungswesen spätestens ab dem Jahr 2016 nach dem neuen Recht führen müssen. Mit Beschluss vom 11.04.2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg mit dem Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/3360) die Übergangsfrist um 4 Jahre verlängert. Damit besteht für die Gemeinden in Baden-Württemberg eine verpflichtende Umstellung auf kommunale Doppik bis spätestens 01.01.2020.

Ziel des NKHR ist eine vollständige Erfassung des kommunalen Vermögens und des Vermögensverbrauchs. Das NKHR stützt sich dabei auf eine Drei-Komponentenrechnung, mit der die finanzwirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen dargestellt werden sollen. Die Rechnung beinhaltet
       den Ergebnishaushalt / die Ergebnisrechnung,
       den Finanzhaushalt / die Finanzrechnung
       die Vermögensrechnung.

Zukünftig werden alle Erträge und Aufwendungen einer Gemeinde im Ergebnishaushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Die Ergebnisrechnung übernimmt im Wesentlichen die Funktion des bisherigen Verwaltungshaushalts und ist mit einer betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Der Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen. Die Vermögensrechnung entspricht dem Aufbau einer Bilanz in Aktiva- und Passiva. 
öffentlich                                        § 4


Die Aktivseite der Vermögensrechnung zeigt die Vermögensgegenstände und die Passivseite, wie die Gemeinde ihr Vermögen finanziert.

Wurde z.B. vor einigen Jahren eine Straße saniert, so fließt im aktuellen Haushaltsjahr hierfür kein Geld ab. Dennoch sinkt der Wert der Straße durch die Nutzung. Dieser Werteverlust wird von der Doppik künftig über die jährliche Abschreibung erfasst und ausgewiesen.

Einführung und Umsetzung
Die Verwaltung plant, die Umstellung auf das NKHR mit der Altersnachfolge des Kämmerers zu verbinden und eine Einführung des NKHR zum 01.01.2018. Für die wesentlichen Aufgaben ist folgende Zeitplanung vorgesehen:

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5. Aufstellung der Ergänzungssatzung "Bei der Brücke" in Ballmertshofen; Beschluss über die Aufstellung der Satzung und über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Eigentümer des Grundstücks Sperrbergstraße 1, Flurstück Nr. 56/3 der Gemarkung Ballmertshofen beabsichtigt, im westlichen Teil des Grundstücks ein Wohnhaus sowie eine Reitanlage zu errichten. Die geplante Baufläche ist laut Einschätzung der Baurechtsbehörde dem Außenbereich zuzuordnen. Vom Landratsamt wurde jedoch eine Bebauung der Fläche in Aussicht gestellt, sofern die Gemeinde Dischingen bereit ist, eine Ergänzungssatzung (bisher Abgrenzungssatzung) nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen um somit die Grenze für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festzulegen.

Die Durchführung kann nach § 13 BauGB im Vereinfachten Verfahren ohne eine Umweltprüfung erfolgen. Danach kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlwiese die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Der Ortschaftsrat Ballmertshofen hat der vorgesehenen Abgrenzung im Grundsatz zugestimmt.

Dokumente
Download Lageplan Abgrenzung Bei der Brücke.pdf
Download Lageplan Abgrenzung bei der Brücke 2.pdf

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6. Änderung der Kalkulation und Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 6

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass der Gemeinderat am 14.03.2016 eine Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen beschlossen hat.
Grundlage für die Höhe der Entschädigung war eine Kostenschätzung auf der Basis der zu erwartenden realistischen Kosten. Eine Überprüfung der Kalkulation aufgrund der in Zukunft tatsächlich anfallenden Kosten wurde damals bereits angekündigt.

Das Landratsamt Heidenheim als Asylbewerberleistungsbehörde hat diese ursprüngliche Kalkulation kritisch gesehen im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Äquivalentsprinzip.
Dieses besagt, dass die per Satzung festgesetzte Gebühr nicht wesentlich über der ortsüblichen Vergleichsgebühr für eine vergleichbare Unterkunft liegen darf. Allerdings liegen für das Gemeindegebiet Dischingen keine Erfahrungswerte im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsgebühr bei möblierten Unterkünften vor.

Das Landratsamt Heidenheim hat gegenüber der Gemeinde Dischingen angedeutet, dass eine Kostenerstattung der Gebühren nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Daraufhin fand am 17.01.2017 ein Gespräch mit dem Ersten Landesbeamten Peter Polta und den Amtsleiterinnen Maria Pelger (Asylbewerberleistungen) und Karin Romul (Jugendamt) statt, sowie mit Bürgermeister Alfons Jakl, Hauptamtsleiterin Evi Saur und Sachbearbeiterin Heike Wöhrle. 

In diesem Gespräch haben sich die Beteiligten auf Grundzüge einer neuen Kalkulation geeinigt, welche von beiden Seiten anerkannt wird. Auf dieser Basis hat die Gemeindeverwaltung die Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen neu kalkuliert. 
öffentlich                                        § 6


Die Neukalkulation der Benutzungsgebühren ist in der Anlage dargestellt.

Dokumente
Download Fleinheimer Straße.pdf
Download Kalk_Flüchtl_Gebühren.pdf
Download Rosenbachstraße.pdf
Download Torstraße.pdf

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7. Spendenannahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 7

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur teilt mit, dass bei der Gemeinde Dischingen folgende Spenden eingegangen sind:

1.        Am 14.06.2016 hat die Gärtnerei Lehnert, Guldesmühle 12, Dischingen 20 grüne 10-l-Gießkannen für die Friedhöfe der Gesamtgemeinde Dischingen gespendet. Diese haben einen Sachwert von 123,76 Euro.

2.        Der Musikverein Eglingen e.V., Rennenhaustraße 7, Dischingen hat am 17.06.2016 im Hinblick auf die Kooperation Schule – Verein unter Einbeziehung des Blasmusikverbandes 350,00 Euro gespendet.

3.        Beim Regionalmarkt „Marktgeschehen früher und heute“ anlässlich der Verleihung des Marktrechtes an Dischingen vor 650 Jahren stellte die Fa. Segmove24, Schanzbogenstraße 2, 86609 Donauwörth Segways zum Testen zur Verfügung. Der Sachwert der Spende betrug 500,00 Euro.

4.        Ebenfalls anlässlich des Jubiläums 650 Jahre Marktrecht Dischingen übernahm die Härtsfelder Familienbrauerei Hald e.K., Hofener Straße 19, Dunstelkingen die Sonder-Etikettierung der Flaschen. Der Sachwert der Spende betrug 432,56 Euro. Außerdem spendete die Härtsfelder Familienbrauerei Hald, Hofener Straße 19, Dischingen-Dunstelkingen am Festabend 08.07.2016 250 Liter Marktrechts-Bier im Sachwert von 354,02 Euro. 

5.        Weiter spendete die Gärtnerei Lehnert, Guldesmühle 12, Dischingen anlässlich des Jubiläums 650 Jahre Marktrecht Dischingen vier Pflanzpyramiden zur Dekoration des Marktgeschehens und 20 Begonien als Tischdekoration. Der Sachwert der Spende betrug 421,20 Euro. 
öffentlich                                        § 7


6.        Den Erlös der Glücks-Hufeisenschmiedeaktion anlässlich des Jubiläums 650-Jahre Marktrecht Dischingen in Höhe von 200,00 Euro spendete die Fa. Scherer Metallbau & Schmiedekunst, Grundweg 6, Dischingen-Frickingen dem Kindergarten Frickingen für Bastelmaterial.

7.        Die Fa. VenSol Neue Energien GmbH, Marktplatz 2, 87727 Babenhausen spendete am 22.07.2016 für die Egauschule 1.000,00 Euro.

8.        Herr Reiner Glöckler, Silcherstraße 9, Dischingen spendete am 01.08.2016 108,00 Euro für die Musikförderung an der Egauschule.
9.        Die Fa. VenSol Neue Energien GmbH, Marktplatz 2, 87727 Babenhausen spendete am 29.08.2016 für die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Dischingen 500,00 Euro.

10.        Die Fa. Markus Gruber, Dossenberger Straße 47, Dischingen stellte für die Ausfahrt der Jugendfeuerwehr in den Europapark Mietbusse zur Verfügung. Die Sachspende vom 31.08.2016 hat einen Wert von 241,75 Euro.

11.        Herr Martin Palatzky, Seitenstraße 5, Eglingen spendete am 01.09.2016 360,00 Euro für die Bläserklasse an der Egauschule.

12.        Im Rahmen der kostenlosen VHS-Veranstaltung „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht“ am 03.03.2016 mit Rechtsanwalt Christian Uhrig gingen Spenden von den Teilnehmenden ein in Höhe von insgesamt 72,00 Euro.

13.        Die Heidenheimer Volksbank stiftete anlässlich ihres 150-jährigen Jubiläums zwei Sitzbänke im Wert von je 400,00 Euro, somit 800,00 Euro.
öffentlich                                        § 7


14.        Die Festgemeinschaft Sichelhenke Frickingen, Nördlinger Straße 20, Frickingen spendete am 27.09.2016 150,00 Euro an den Kindergarten Frickingen für das Basteln.

15.        Die Fa. Wöller Gartenbau, Am Schmiedberg 5, Ballmertshofen säte zwischen dem 20.06. und dem 02.08.2016 die Fläche rund um das Schloß Ballmertshofen mit der Ländlichen Bildergalerie neu an. Diese Sachspende hat einen Wert von 182,67 Euro.

16.        Die Fa. Elektrotechnik Wirth, Dossenbergerstraße 40, Dischingen spendete am 17.10.2016 für die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Frickingen 664,22 Euro.

17.        Herr Markus Bayer, Nördlinger Straße 93, Frickingen spendete am 28.10.2016 für die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Frickingen 799,88 Euro.

18.        Die Heidenheimer Volksbank e.G., Karlstraße 3, 89518 Heidenheim spendete am 02.11.2016 für den Kindergarten Frickingen 200,00 Euro.

19.        Die Jugend Dischingen e.V., Josef-Hoeß-Straße 6, Dischingen übernahm wieder wie in den Vorjahren die Getränke im Rahmen des Kinderferienprogramms in Höhe von 600,00 Euro.

20.        Die Fa. Grinbold-Jodag GmbH, Amerdinger Straße 16, Eglingen spendete am 16.11.2016 aufgrund der Feuerlöscherschulung 100 Euro. 
öffentlich                                        § 7


21.        Die Heidenheimer Volksbank spendete am 15.11.2016 als Starthilfe für die neue Rektorin 500,00 Euro. Rektorin Abele will das Geld als Grundstein für die Lernwerkstatt einsetzen.

22.        Herr Reinhold Hellstern, Oberer Weiler 33, Katzenstein spendete am 16.11.2016 für Poloshirts an die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Frickingen 664,22 Euro.

23.        Die Fa. Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KG aA, Alfred-Krupp-Straße 9, 73479 Ellwangen spendete am 23.11.2016 anlässlich ihrer Jubilarfeier 2.500,00 Euro für die Egauschule.

24.        Hierbei ist Gemeinderat Faußner befangen und rückt vom Tisch ab.

Die Fa. Zimmerei-Holzbau Faußner, Nördlinger Straße 12, Frickingen spendete am 28.11.2016 für Poloshirts an die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Frickingen 800,00 Euro.

25.        Die Fa. Elektrotechnik Schuster GmbH, Fleinheimer Straße 1, Dischingen spendete am 30.11.2016 1.000,00 Euro an die Egauschule.

26.        Hierbei ist Gemeinderat Röhm befangen und rückt vom Tisch ab.

Die Fa. Röhm Elektrotechnik, Bahnhofstraße 6, Ballmertshofen spendete am 02.12.2016 gehobelte Holzdielen für Bänke und Tische an der Brunnenrinne im Wert von 535,50 Euro.

27.        Der Erlös des Dunstelkinger Weihnachtsmarktes in Höhe von 2.056,29 Euro wurde am 06.12.2016 an die Ortschaftsverwaltung Dunstelkingen gespendet.
öffentlich                                        § 7


28.        Die Heidenheimer Volksbankstiftung als Dachorganisation aller Stiftungen bei der VR-Bank spendete am 21.12.2016 an die Gemeinde 100,00 Euro für den Kindergarten.

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8. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 8
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8.1. Baugesuch Fischer Dietmar und Barbara, Ortsstraße 17, Hofen, Deckblattänderung - Umnutzung des ehem. Stalls ...

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 8.1

Sachverhalt

Bauherr:                        Fischer Dietmar und Barbara, Ortsstraße 17, Hofen

Bauvorhaben:                -Deckblattänderung-
                               Umnutzung des ehem. Stalls und Modernisierung des 
                               angrenzenden Wohnhauses

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 658, Ortsstraße 17, Hofen

Befreiungen /
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei dem geplantem Vorhaben wird durch die 
                               Deckblattänderung aufgezeigt, dass die Raumaufteilungen im 
                               EG und DG gegenüber der ursprünglichen Planung anders 
                               ausgeführt wird. Des Weiteren werden anstatt der geplanten 
                               Dachgauben jetzt nur noch Dachflächenfenster eingebaut.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Fischer, Hofen.pdf

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8.2. Baugesuch Bahmann Susanne, Torstr. 7, Dischingen, Nutzungsänderung von einer Teilfläche des Erdgeschosses im bestehenden Wohnhaus zu einem Café

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 8.2

Sachverhalt

Bauherr:                         Bahmann Susanne, Torstraße 7, Dischingen 

Bauvorhaben:                Nutzungsänderung von einer Teilfläche des Erdgeschosses im                                 bestehenden Wohnhaus zu einem Café
Baugrundstück:                Flst.-Nr. 103, Torstraße 7, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Im bestehenden Wohnhaus soll im Erdgeschoss eine Teilfläche                                 räumlich zu einem Café umgebaut und genutzt werden.                                         Gleichzeitig sollen hierfür Gästetoiletten eingebaut werden.                                         Des Weiteren soll ein Teilbereich des vorhandenen Gartens im                                 Sommer als Außen-Café genutzt werden. Zusätzlich sollen im                                 Außenbereich 4 PKW-Stellplätze erstellt werden.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Bahmann Susanne, Dischingen.pdf

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 9
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9.1. Bekanntgabe Bestellung und Widerruf Eheschließungsstandesbeamte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 9.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass es sich beim Standesamtswesen um eine Weisungsaufgabe handelt. Gemäß § 44 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. § 9 Abs. 1 „Zuständigkeiten des Bürgermeisters“ der Hauptsatzung wird bestimmt, dass der Bürgermeister Weisungsaufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. 

Grundsätzlich muss die Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten und „Vollstandesbeamten“ nicht durch den Gemeinderat erfolgen. Damit der Gemeinderat aber informiert ist, soll er von den folgenden Widerrufen und der Bestellung Kenntnis erhalten: 

Die Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten wird aufgrund des jeweiligen Wunsches von Herrn Friedrich Kilacsko und Herrn Bernd Schweda jeweils mit Wirkung vom 01.02.2017 widerrufen.

Im Gegenzug wird Frau Evi Saur mit Wirkung vom 01.02.2017 zur Eheschließungs-standesbeamtin bestellt. 

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9.2. Bekanntgabe interkommunaler Kostenausgleich Kita

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 9.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass in § 8a Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) der interkommunale Kostenausgleich für die Betreuung von auswärtigen Kindern geregelt ist. Demnach steht der Standortgemeinde bis zum Schuleintritt in Einrichtungen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, ein Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder zu.

Die Gemeinde Dischingen hat sich in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag dazu verpflichtet, anstelle der „Spitzabrechnung“ der Kosten die Gemeinsame Empfehlung von Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg über die Höhe der Ausgleichsbeträge beim Interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder anzuwenden.

Die Stadt Neresheim hat der Gemeinde Dischingen für die Betreuung Dischinger Kinder im Jahr 2016 einen Kostenausgleich in Höhe von 4.761,84 Euro in Rechnung gestellt.

Von den fünf betreuten Kindern kommen vier aus Iggenhausen und ein Kind aus Frickingen. Drei Kinder besuchten den evangelischen Kindergarten, ein Kind den katholischen Kindergarten in Elchingen und ein Kind den katholischen Kindergarten in Kösingen. 

Im Gegenzug besuchten im Jahr 2016 zwei auswärtige Kinder einen Dischinger Kindergarten. Der Stadt Heidenheim wurde für zwei Monate der anteilige Pauschbetrag von 322,33 Euro in Rechnung gestellt. Mit Bayern besteht kein interkommunaler Kostenausgleich. Deshalb wurden hier keine Kosten in Rechnung gestellt.

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9.3. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 9.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

01.02.2017, 11.00 Uhr         Besichtigung Hochbehälter Englischer Wald
17.03.2017                        Jahreshauptversammlung FFW-Gesamtwehr
20.02.2017, 18.00 Uhr         Gemeinderatssitzung 
02.04.2017,   9.00 Uhr        Gottesdienst anschl. FFW-Fahrzeugweihe Eglingen
08.04.2017, 10.00 Uhr        GR-Klausurtagung nichtöffentlich in Neresheim
05.05.2017, 18.00 Uhr         Gemeinderatsitzung
27.06.2017, 18.00 Uhr        Gemeinderatsitzung

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9.4. Bekanntgabe Grundstücksverkauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 9.4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat am 25.04.2016 die Konditionen für den Verkauf von Grundstücksflächen im Baugebiet „Blasenfeld“ an die Fa. Schwab Erdbau, Eglingen, beschloss. Mit Kaufvertrag vom 19.01.2017 hat die Gemeinde Dischingen nun die Gesamtfläche von 9.738 qm an Herrn Hans-Georg Schwab, Eglingen, zu den beschlossenen Bedingungen verkauft. 

Die ursprünglichen Wohnbauplätze werden aufgelöst, die Fläche wird einer gewerblichen Nutzung zugeführt.

Dokumente
Download Blasenfeld Eglingen.pdf

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 10

Sachverhalt

10.1 Neue Homepage der Gemeinde Dischingen

Gemeinderat Pappe weist darauf hin, dass in der neu gestalteten Homepage der Gemeinde einige Fehler enthalten sind. Bürgermeister Jakl sichert zu, diese schnellstmöglich zu beheben.

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11. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 11

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 14:08 Uhr