Rathausneubau; Bericht über den aktuellen Kostenstand und Beschluss über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Rathausneubau beschäftigt die Verwaltung und den Gemeinderat seit geraumer Zeit.
Die Architektenauswahl erfolgte über ein Wettbewerbsverfahren, das das Büro KAYSER Architekten aus Aalen gewonnen hat. Die Planungsarbeiten waren im Januar 2021 so weit vorangeschritten, dass es möglich war eine Förderung aus dem Ausgleichstock zu beantragen. Diesem Antrag lagen Gesamtkosten von 5.571500 Euro zu Grunde. Über den Antrag wurde positiv entschieden und eine Förderung in Höhe von 845.000 Euro bewilligt. 

Bedingt durch den Ukraine-Krieg haben sich die Baupreise vor allem im vergangenen Jahr enorm noch oben entwickelt und so mussten die Baukosten nach oben korrigiert werden. So ergaben sich zum Stand vom 04.04.2022 Gesamtkosten von 6.629.981 Euro. Bedingt durch das Ausschöpfen verschiedener Einsparmöglichkeiten konnten die Kosten auf 6.374.078 Euro gesenkt werden. 

Der Gemeinderat hat daraufhin die Planer beauftragt, gepreiste Leistungsverzeichnisse zu erstellen, um die Kostenentwicklung einschätzen zu können. Dies ist inzwischen geschehen und die aktuellen Gesamtkosten liegen demnach bei 6.631.820 Euro. Hierbei gilt es zu beachten, dass in dieser Summe bereits Einsparpotenziale von 255.903 Euro berücksichtigt sind. 

Bedingt durch die enorme Kostensteigerung stellt sich die Frage, wie die Gemeinde in dieser Angelegenheit weiter verfährt. 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen folgende Möglichkeiten:


  • Das Vorhaben wird zunächst nicht weiter verfolgt und die weitere Preisentwicklung abgewartet
  • Die Bauarbeiten werden erst im Herbst ausgeschrieben, in der Hoffnung, dass für eine Ausführung im nächsten Jahr gute Ausschreibungsergebnisse erzielt werden 
  • Die Bauarbeiten werden sofort ausgeschrieben, so dass baldmöglichst mit der Umsetzung begonnen werden kann

Unabhängig hiervor wäre es sinnvoll, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die im Detail nochmals gemeinsam mit dem Planungsbüro nach Einsparmöglichkeiten sucht. 

Architekt Bennit Kayser wird in der Sitzung die Kostenentwicklung detailiert erläutern.

Hinweis:
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für BEG Kommunen - Zuschuss (464) und gewerbliche Bestätigung zum Antrag Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude wurde eingereicht. Der Verwaltung wurde von der KfW der Eingang des Antrages bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch keine Vorwegnahme einer Entscheidung dar. Auf eigenes Risiko können Liefer- und Leistungsverträge schon nach Eingang des Antrages abgeschlossen werden.

Dokumente
2018-K-006-1-Kostenberechnung-Uebersicht-2022-05-19 (.pdf)
2018-K-006-3-Kostenfortschreibung-nach-STLB-2022-05-19 (.pdf)
220519-2018-001-LV-Geruest (.pdf)
220519-2018-012-LV-Rohbau (.pdf)
220522-2018-040-LV-HLS (.pdf)
220522-2018-052-LV-ELT (.pdf)
220522-2018-075-LV-RLT (.pdf)

Datenstand vom 23.05.2022 12:25 Uhr