Vorstellung der Planung zur baulichen Erschließung der Grundstücke östlich der Mühlbergstraße in Dischingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Klausurtagung, 08.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 1

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderätin Hirschfeld befangen und rückt vom Tisch ab.

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Gemeinde am 29.12.2020 folgende Grundstücke der Gemarkung Dischingen erworben hat:

Flurstück Nr. :               205                  1.631 qm
Flurstück Nr.:                205/2               1.634 qm  
Flurstück Nr.:                205/3               2.819 qm
Flurstück Nr.:                928                     453 qm
Flurstück Nr.:                924                     623 qm
Flurstück Nr.:                923                     136 qm

Insgesamt handelt es ich um eine Fläche mit 7.296 qm. Die Grundstücke befinden sich südlich der Straße „An der Halde“ und östlich der Mühlbergstraße und sollen einer Bebauung mit Wohnhäusern zugeführt werden. Gemäß der Absprache mit dem Landratsamt Heidenheim werden das Grundstück Flurstück Nr. 205 und eine Teilfläche des Grundstückes Flurstück Nr. 205/3 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Für die südlichen Flächen ist eine Einbeziehungssatzung notwendig.

Das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim wurde beauftragt, ein Bebauungskonzept für die gemeindeeigenen Flächen zu erstellen. Demnach sollen acht Bauplätze ausgewiesen werden. Die Zufahrt zu den Baugrundstücken soll über die Mühlbergstraße erfolgen, die auf eine Breite von 5,50 m mit Wendeanlage ausgebaut wird. Bei der Bebauung ist 
insbesondere der Artenschutz zu beachten. Es sind somit u.a. bestimmte Einzelbäume zu erhalten und Pflanzgebote festzulegen. 
Herr Kolb stellt nun dieses Bebauungskonzept im Detail vor (s. Anlage). 
So berichtet Herr Kolb, dass sich das geplante Gebiet teilweise im Innenbereich befindet und im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen ist. Da sich in der Nähe die Sportanlagen befinden, soll kein Bebauungsplan aufgestellt werden, da es sonst zu Konflikten kommen könnte. Das Baurecht soll über eine Einbindungssatzung geschaffen werden.
Weiter berichtet Herr Kolb, dass die Erschließung im Trennsystem erfolgen soll. Für das Schmutzwasser muss eine separate Leitung verlegt werden, die wegen der Höhenlage an der Ostgrenze verlaufen muss. Es ist geplant, den Schmutzwasserkanal geradlinig durchzuführen. 
Die Regenwasserleitung verläuft von Nord nach Süd, mit einer Tiefe von 2 m. Bis auf die westlichen Grundstücke, die an den Mischkanal anschließen, sollen alle Grundstücke an den Regenwasserkanal angeschlossen werden.
Zum Thema Artenschutz erläutert Herr Kolb, dass die vorhandenen Bäume durch eine entsprechende Grundstückseinteilung erhalten und in die Bauplätze integriert werden können. Die Bäume werden kartiert. Außerdem sollen durch Pflanzgebote hochwertige Biotopvernetzungsachsen geschaffen werden.

Dokumente
200331 - Kostenüberschlag BG Halde Variante 4 (.pdf)
201222-DIS-E-EBS_Lageplan-Halde_08.01.2021 (.pdf)
DIS00000-V-BP500_ohne Flst 205-1_Variante 4 - RW Kanal (.pdf)
DIS00000-V-BP500_ohne Flst 205-1_Variante 4 - SW Kanal (.pdf)
DIS00000-V-BP500_ohne Flst 205-1_Variante 4a (.pdf)
Klausurtagung 08.01.2021 - TOP1 (.pdf)

Datenstand vom 08.03.2024 10:29 Uhr