Bebauungsplan "Hülenfeld, Erste Änderung" in Demmingen - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erinnert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hülenfeld, Erste Änderung“ beschlossen hat. Die Änderung des Bebauungesplanes „Hülenfeld“, der im Jahr 1990 genehmigt wurde, wurde durch eine Bauanfrage notwendig. Die erste Änderung des Bebauungsplans beinhaltet die Erweiterung um eine allgemeine Wohnbaufläche in nordwestlicher Randlage, einem Teilbereich des Flurstücks 592/4. Daraus ergibt sich ein weiterer Bauplatz. Die Fläche ist derzeit teilweise im Eigentum der Gemeinde und teilweise im Eigentum des privaten Antragsstellers. Der Bebauungsplans „Hülenfeld, Erste Änderung“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB) aufgestellt.


Der Vorsitzende erläutert, dass in der Gemeinderatssitzung am 18.05.2020 der Bebauungsplanentwurf „Hülenfeld, Erste Änderung“ mit zeichnerischem Teil, schriftlichen Teil und Begründung gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen wurde. Das Ing.-Büro Kolb hat im Auftrag der Gemeinde Dischingen im Zeitraum vom 22.06.2020 bis 24.07.2020 (je einschließlich) das Verfahren der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt.  

Die vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Auflistung (siehe Anlage) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und des Planers zusammengefasst. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Herr Kolb erläutert das Ergebnis der Abwägung.

Bericht

Hinweis:

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht und damit rechtskräftig. Das Landratsamt Heidenheim wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

Dokumente
DIS201534-E-BPlan-Trägerliste_07.09.2020-Anlage1 (.pdf)
DIS201534-S-BPlan_Begründung_07.09.2020 (.pdf)
DIS201534-S-BPlan_Schriftl.Teil_07.09.2020 (.pdf)
DIS201534-S-BPlan-Zeichner.Teil (.pdf)
Satzung Bebauungsplan Hülenfeld, Erste Änderung 20200907 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 16:31 Uhr