Bebauungsplan "Katzenstein"; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Gansloser vom Ingenieurbüro Gansloser aus Hermaringen begrüßen. 

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Katzenstein“ beschlossen hat. In dieser Sitzung wurde auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Vorab wurde der Vorentwurf bei einem Scoping-Termin am 09.05.2018 im Landratsamt Heidenheim mit den betroffenen Fachbereichen der Landkreisverwaltung abgestimmt. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Misch- und eines Gewerbegebiets geschaffen werden. 

Der Vorsitzende erläutert, dass das Ing.-Büro Gansloser  im Auftrag der Gemeinde Dischingen im Zeitraum vom 09.07.2018 bis 10.08.2018 das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt hat. Seitdem fanden verschiedene Besprechungen statt. Außerdem wurde auch ein Vororttermin am 15.04.2019 insbesondere mit Frau Schubart, Gebietsreferentin Bau- und Kunstdenkmalpflege, Frau Dr. Ritzmann, städtebauliche Denkmalpflegerin, Frau Dr. Aline Kottmann, Gebietsreferentin der archäologischen Denkmalpflege, Herrn Bohnert, Landratsamt Heidenheim und Vertretern von der Burg Katzenstein und der Firma Konold durchgeführt. Der Ortschaftsrat Frickingen hat am 22.10.2019 über die Bedenken und Anregungen beraten. 

Den Planentwurf des Bebauungsplanes „Katzenstein“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 31.10.2019 gefertigt vom Ing.-Büro Gansloser aus Hermaringen gebilligt und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt. 
Der Entwurf des Bebauungsplans „Katzenstein“ mit Planteil, Textteil und örtlichen Bauvorschriften, Begründung sowie der Umweltbericht von Gansloser Ingenieure & Planer vom 31.10.2019 lag im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.11.2019 bis 20.12.2019 (je einschließlich) aus. 

Anschließend erläutert  Frau Gansloser dem Gemeinderat das Ergebnis der Abwägung anhand beigefügter Vorlagen.

Dokumente
1 Planzeichnung (.pdf)
2 Textteil (.pdf)
3 Begründung und Umweltbericht (.pdf)
4 Abwägung (.pdf)
Anhang 2 Bedarfsnachweis vom Ingenieurbüro Junginger (.pdf)
Anhang 3 Fachbeitrag Artenschutz von Zeeb & Partner (.pdf)
Anhang 4 Ausgleichsmaßnahmen von Zeeb & Partner (.pdf)
Anhang 5 Aktenvermerk Landratsamt Heidenheim zur Verkehrserschließung (.pdf)
Satzung Bebauungsplan Katzenstein 20200907 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 16:31 Uhr