Bebauungsplan "Brühl" in Eglingen; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 29.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann stv. Bürgermeister Scherer Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger und Partner in Heidenheim begrüßen.

Stv. Bürgermeister Scherer berichtet, dass, nachdem die Gemeinde im Ortsteil Eglingen über keine Bauplätze verfügt, nun dem Wunsch des Ortschaftsrates entsprechend ein neues Baugebiet in Eglingen ausgewiesen werden soll. 

Für den Bereich des Bebauungsplanes „Brühl“ wurde bereits am 16.02.2009 ein Aufstellungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst. Seinerzeit wurde auch das Entwässerungskonzept ausführlich beraten allerdings das Bebauungsplanverfahren nicht weiter verfolgt. Das Verfahren soll nun wieder aufgenommen und zum Abschluss geführt werden. Nachdem es zwischenzeitlich zahlreiche gesetzliche Änderung gab, ist es erforderlich, dass erneut ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Damals wurde das Ing.-Büro Junginger und Partner mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Der Ingenieurvertrag hat nach wie vor Gültigkeit.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 190 (teilweise) – Straße „Im Brühl“, Flst.-Nr. 188/4 – Acker, Flst.-Nr. 188 (teilweise) – Acker, Flst.-Nr. 186 (teilweise) – Grünland und Flst.-Nr. 187 – Weg  und liegt am südwestlichen Ortsrand von Eglingen. Die geplante Erschließungsstraße schließt an die bestehende, auszubauende Zufahrt zur Eglinger Halle an. Als zweite Anbindung an die Freibergstraße wird ein eigens zu diesem Zweck vorbehaltenes Grundstück im Eigentum der Gemeinde genutzt. Die bestehenden Erschließungssysteme sollen soweit als möglich verwendet werden. 
Die Grundstücke ausgenommen der Wege befinden sich derzeit noch in Privateigentum.  Diese werden landwirtschaftlich genutzt. 
Die Gemeinde beabsichtigt nun, diese Flächen der Wohnbebauung zuzuführen, um dem Bedarf an Bauplätzen im Ortsteil Eglingen gerecht zu werden. Der Bebauungsplan „Brühl“ wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren. 
Herr Puschmann vom Ing.-Büro Junginger hat die Bebauungsplanunterlagen (siehe Anhang) bereits am 09.07.2020 im Ortschaftsrat Eglingen vorgestellt und wird diese nun im Gemeinderat erläutern. Der Ortschaftsrat Eglingen hat der Planung grundsätzlich zugestimmt, jedoch den Wunsch geäußert, dass auch Flachdächer zugelassen werden sollten. 

Dokumente
B200709_Brühl_Begründung_Umweltbericht_VE (.pdf)
P200709_Brühl_Planzeichnung_VE (.pdf)
T200709_Brühl_Textteil_VE (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 17:48 Uhr