Flächennutzungsplan 2020 - Fortschreibung 2030; Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 29.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner in Heidenheim begrüßen.

Stv. BM Scherer erläutert, dass der Gemeinderat am 02.02.2012 in öffentlicher Sitzung die Änderung des seit 22.12.2006 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes beschlossen hat.

Das Ing.-Büro Junginger & Partner aus Heidenheim wurde mit der Ausarbeitung beauftragt und hat am 23.04.2012 dem Gemeinderat einen Vorentwurf vorgestellt. Diesem Entwurf hat der Gemeinderat seinerzeit grundsätzlich zugestimmt. Nachdem jedoch die Standorte für die Windkraftanlagen am Ohrberg näher untersucht und weitgehend festgelegt wurden, wurden die Vorrangflächen sowie die Ausschlussflächen für Windkraft angepasst und in den Vorentwurf vom 12.05.2014 aufgenommen. Diesen Vorentwurf hat der Gemeinderat am 12.05.2014 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Nachrichtenblatt vom 22.08.2014 öffentlich bekannt gemacht. 

Die Auslegung erfolgte vom 01.09.2014 bis 02.10.2014 (je einschließlich).
Der Änderungsvorentwurf wurde daraufhin nochmals angepasst und der Flächenbedarf nach den gesetzlichen Vorgaben neu berechnet. Der Gemeinderat hat diesen Vorentwurf am 15.04.2015 erneut gebilligt und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zugestimmt. Dieser Änderungsbeschluss wurde im Nachrichtenblatt vom 12.06.2015 öffentlich bekannt gemacht. 
Die Auslegung erfolgte vom 22.06.2015 bis 24.07.2015 (je einschließlich).
Ein großes Problem hat sich hierbei vor allem bei der Plausibilitätsprüfung ergeben, sodass die Bauflächen deutlich reduziert werden mussten. 
Nach der Gemeinderatssitzung am 28.05.2018 und einem Gespräch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich der Plausibilitätsprüfung und der Ausweisung von Bauflächen wurde eine Erhebung der Arbeitnehmer mit Einpendler der örtlichen Betriebe durchgeführt und die Verfügbarkeit von innerörtlichen Potentialen geprüft. 
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 08.04.2019 fand die Abwägung statt. Außerdem wurde der Entwurf gebilligt und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gefasst. 
Die erneute Auslegung erfolgte vom 13.05.2019 bis 28.06.2019 (je einschließlich).
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 02.12.2019 fand die Abwägung statt und der vorliegende Entwurf wurde gebilligt. Außerdem wurde die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Gemäß § 4a Abs. 3 wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die erneute Auslegung erfolgte vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (je einschließlich). 
Herr Puschmann erläutert nun die eingegangenen Bedenken und Anregungen (siehe Anlage). Eine Abwägung hierüber muss der Gemeinderat in der heutigen Sitzung vornehmen. 

Dokumente
1_FNP2030_Dischingen_Begruendung (.pdf)
2_FNP2030_Dischingen_Planzeichnung_Legende (.pdf)
200721_Abwaegung_FNP_geaenderter_Entwurf (.pdf)
3_FNP2030_Dischingen_Planzeichnung_TeilNord (.pdf)
4_FNP2030_Dischingen_Planzeichnung_TeilSued (.pdf)
5_Anlage_Themenkarte_Potenzialanalyse_Windenergie (.pdf)
PP200729_GR_Dischingen (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 17:48 Uhr