Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Ohmenheim“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Ohmenheim“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.04.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Stadt Neresheim beteiligt mit E-Mail vom 09.03.2020 die Gemeinde Dischingen im Zuge der frühzeigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) am Bebauungsplanverfahren. 

Vorhabensträger ist die Windpark Projektgesellschaft mbH + Co. KG, Am Dehlinger Weg 3 in 73450 Neresheim-Ohmenheim, vertreten durch Herrn Klaus Freihart.

Die Firma Windpark Ohmenheim Projektgesellschaft mbH + Co KG hat 2014/2015 auf den Flächen des geplanten Geltungsbereiches einen Windpark geschaffen und infrastrukturelle Einrichtungen, wie Stromnetze und Transformatoren eingerichtet. In Ergänzung dieser regenerativen Energien soll nun eine Photovoltaik-Flächenanlage in Benachbarung zu den WEA 2 und WEA3 errichtet werden. 

Das Planungsgebiet liegt auf Gemarkung Ohmenheim am ehemaligen Römerweg (zwischen Ohmenheim und Dehlingen). Der Abstand zum Ortsrand von Ohmenheim beträgt 1290m, Richtung Dehlingen 1590m und Richtung Weilermerkingen 1650m. Gemäß Planzeichnung entsteht zwischen der Römerstraße und dem in 20 m Abstand befindlichen Solarfeld eine bis zu 6m hohe Hecke, sodass die Anlage kaum mehr einsehbar ist. 

Die Fläche umfasst 16,8363 ha. Davon entfallen auf 
Sondergebietsfläche         11,7756 ha = 69,94 %
Öffentliche Verkehrsfläche Weg          0,1312 ha =   0,78 %
Privat genutzte Verkehrsfläche Weg        0,1249 ha =   0,74 %
Extensive Wiese        1,2887 ha =   7,65 %
Priv. Grünfläche innerhalb Zaun        1,2129 ha =   7,20 %
Priv. Grünfläche außerhalb Zaun        2,3030 ha = 13,69 %

Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche festgelegt. Hierbei handelt es sich um einen Ackerstandort mit mäßigen Ertragswerten im unteren Bereich. Vor Ort stehen steife, lehmige Böden an, die mit einer 10-15 cm mächtigen, steinig-lehmigen Oberbodenauflage versehen sind. 
Die Umweltauswirkungen wurden untersucht. Das Gebiet weist folgende Wertigkeiten auf:
  • Schutzgut Pflanzen und Tiere:                 Wertstufe I => E (sehr geringe Bedeutung)
  • Schutzgut Orts- und Landschaftsbild:        Wertstufe I => E (sehr geringe Bedeutung)
  • Schutzgut Luft und Klima:                        Wertstufe I => E (sehr geringe Bedeutung)
  • Schutzgut Boden:                                Wertstufe I-II => E/D (geringe Bedeutung)
  • Schutzgut Wasser:                                Wertstufe I => E (sehr geringe Bedeutung)
  • Schutzgut Mensch:                                geht nicht in die Wertung ein
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter                geht nicht in die Wertung ein

Bei gegenseitiger Aufrechnung der Überkompensationen durch die geplanten Maßnahmen und der Kompensationsdefizite  ergibt sich in der Gesamtschau aller bewerteten Schutzgüter eine rechnerische Überkompensation. Somit sind für den Bebauungsplan über die geplanten Begrünungsmaßnahmen (freiwachsende heimische Laubbaumhochstämme, Streuobstbaum-Hochstämme, freiwachsende Feldgehölzhecke, geschnittene Feldgehölzhecke, extensive Wiese und Magerrasen) hinaus keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 

Nachdem die Flächen im derzeitigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt sind, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Es soll zum Sondergebiet für PV-Anlagen entwickelt werden. Die Betreibergesellschaft Bürgersolarpark Ohmenheim pachtet die erforderlichen Flächen von den Eigentümern an, die Pachtverträge liegen bereits vor. 

Zulässig sind lediglich PV-Anlagen und für deren Betrieb zweckdienliche baulichen Anlagen, wie Transformatoren, eingehauste Gleichrichter. Einfriedungen sind in Form von Maschendraht- oder Stahlgitterzäunen bis max. 2,5 m Höhe zulässig 

Über die noch zu gründende Betreiberfirma „Bürgersolarpark Ohmenheim“ sollen sich Bürger vor Ort beteiligen können. Um eine teure und aufwendige Prospektpflicht zu umgehen, werden 19 Beteiligungen angestrebt. Es ist geplant, sich mit 9,8 MW an der Ausschreibung für PV benachteiligtes Gebiet BW zu beteiligen. Vom Wirtschaftsprüfer wird ein Preis von 5,5 Cent/kWh angerechnet. 


Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen. 

Dokumente
10-2357-Bebauungsplan Bürgersolarpark Ohmenheim (.pdf)
11_2357_Änderung _FNP _ (.pdf)
BEGR_Teil1__22.01.2020 (.pdf)
BEGR_Teil2_Umweltbericht_22.01.2020__ (.pdf)
FNP-Änderung- BEGR_22.01.2020 (.pdf)
SATZ_Bürgersolarpark_Ohmenheim__22.01.2020 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 16:28 Uhr