Bebauungsplan eingeschränktes Gewerbegebiet „Am Bergweg“ in Dischingen-Ballmertshofen; a) Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans b) Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Vorentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 30.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb und Frau Menz vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass in Ballmertshofen eine Kfz-Werkstatt in der Oberdorfstraße 17 betrieben wird. Das südlich davon gelegene Grundstück Flst.-Nr. 84/2 wird als dazugehörige Lagerfläche genutzt. Die Nutzung der Lagerfläche ist baurechtlich nicht erfasst. Die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets wird deshalb notwendig um die baurechtliche Genehmigung zum Betrieb der Lagerfläche zu erhalten. Das Flst.-Nr. 84/2 ist bereits im Besitz vom Betreiber, eine Teilfläche von Flst.-Nr. 84/1 soll käuflich erworben werden. Zusammen stellen die beiden Grundstücksflächen den gesamten Umgriff des Geltungsbereichs dar. Die erwähnte Ausweisung dient auch zur Standortsicherung des Betriebs und somit zur Sicherung der ortsnahen Arbeitsplätze.

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Dischingen befindet sich momentan in einer Fortschreibungsphase. Im Vorentwurf der Fortschreibung ist das Plangebiet als uneingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Der FNP wird im Zuge der bevorstehenden Fortschreibung angepasst.
Das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim wurde vom Eigentümer mit dem Bebauungsplanverfahren beauftragt. Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften eingeschränktes Gewerbegebiet „Am Bergweg“ in der Fassung des Ing.-Büros Kolb vom 30.09.2019 (Zeichnerischer Teil, Schriftlicher Teil, Begründung) liegt als Anlage bei. 
Die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde bei einem Scopingtermin am 12.03.2019 im Landratsamt Heidenheim mit den betroffenen Fachbereichen der Landkreisverwaltung besprochen. 
Der Ortschaftsrat Ballmertshofen hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 öffentlich über den Vorentwurf beraten. Hierbei wurden folgende Beschlüsse gefasst:
  • Der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde grundsätzlich zugestimmt
  • Dem Bebauungsplanvorentwurf vom 30.09.2019 wurde mit folgenden Änderungen zugestimmt:
    • Die Bebauung soll nur auf dem im Eigentum des Antragsstellers befindlichen Grundstückes Flst.-Nr. 84/2 zugelassen werden; nicht auf der zusätzlich im Geltungsbereich befindlichen Teilfläche Flst.-Nr. 84/1, die der Antragssteller erwerben möchte. Hier soll lediglich eine Nutzung als Lagerfläche möglich sein. 
    • Die Gebäudefront soll max. 35 m betragen nicht 50 m
    • Die Schutthöhe soll auf 3-4 m begrenzt werden
    • Die max. Gebäudehöhe soll 8,50 m betragen nicht 10 m und die max. Firsthöhe 8,5 m sowie die max. Traufhöhe 6 m. Diese Änderung richtet sich nach den Maßen der bereits bestehenden landwirtschaftliche Halle auf dem Nachbargrundstück

Anschließend stellt Herr Kolb beigefügte Präsentation vor.

Dokumente
190829_DIS171416-V-BPlan-Deckblatt (.pdf)
190918_DIS171416-V-BP500-AmBergweg (.pdf)
190918_DIS171416-V-BPlan_Begründung (.pdf)
190918_DIS171416-V-BPlan_Schriftl.Teil (.pdf)
GRS_30.09.2019_Vorentwurf (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:53 Uhr