Bebauungsplan "Aschenfeld - Erste Änderung"; Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes; Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Gemeinde Dischingen im Jahre 1967 für das Wohngebiet nördlich der Fleinheimer Straße den Bebauungsplan „Aschenfeld“ aufgestellt und als Satzung beschlossen hat. Der Bebauungsplan wurde am 24.08.1967 durch das Landratsamt Heidenheim genehmigt. Mit Datum vom 25.06.1971 wurde der Bebauungsplan hinsichtlich der Geschoßzahl (I-geschossig) geändert.

Das Gebiet wird überwiegend durch eine Wohnbaunutzung bestimmt und ist als
Allgemeines Wohnbaugebiet festgelegt.

Im südlichen Planbereich hat sich die Nutzung im Lauf der Jahre verändert. Auf
dem Flurstück Wildsteinstraße 2 hat sich ein Einzelhandelsbetrieb zur Nahversorgung
des Areals angesiedelt. In den Gebäuden Wildsteinstraße 1 und 3 gibt
es neben den Wohnungen auch nicht störende Gewerbenutzungen.

Aktuell gibt es eine Anfrage zur baulichen Erweiterung in Form eines Bürogebäudes.
Im Gebäude Wildsteinstraße 6 befinden sich Betriebseinrichtungen zur Energieversorgung.
Da durch die bestehenden und aktuell beabsichtigten Nutzungen die Gebietsstruktur
im südlichen Planbereich nicht mehr den Grundzügen eines Allgemeinen
Wohngebiets entspricht soll die Bauleitplanung an diese Situation angepasst
werden.
Die Ortsdurchfahrtsgrenze war zum Zeitpunkt der Bebauungsplan-Aufstellung
1967 südöstlich des Plangebiets, sodass die Einmündung Wildsteinstraße sowie
die westlichen Baugrundstücke außerhalb der OD-Grenze lagen. Im Zuge der
weiteren Ortsentwicklung wurde die OD-Grenze weiter nach Westen verschoben.
Die Einmündung Wildsteinstraße liegt somit innerhalb des Ortsbereichs, wodurch
sich das erforderliche Sichtfeld zur Landesstraße L 1079 wesentlich verringert.
Die Baugrenze entlang der Landesstraße wurde im Bebauungsplan mit einem
Abstand von ca. 20 cm festgelegt (anbaufreie Zone außerhalb der Ortsdurchfahrt).
Durch die Verschiebung der OD-Grenze kann diese Festlegung entfallen
und die Baulinie nach Süden verschoben werden.
Die Grundstücke entlang der Fleinheimer Straße wurden deshalb in die Abgrenzung
der ersten Änderung aufgenommen, um durch die Anpassung der Baugrenze
eine Bebauung der südlichen Grundstücksbereiche zu ermöglichen.
Dies entspricht der heutigen Zielsetzung zur flächenschonenden Gemeindeentwicklung
mit Konzentration der Innenentwicklung.
Für den südlichen Bereich des Bebauungsplans „Aschenfeld“ sollen deshalb im
Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens „Aschenfeld, Erste Änderung“ die
planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Mit den Planungsleistungen hat die Gemeinde das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim beauftragt. 
Das Ing.-Büro Kolb hat inzwischen den Bebauungsplan „Aschenfeld“ geändert und einen entsprechenden Planentwurf mit Datum vom 22.01.2018 gefertigt, in dem die vorstehend genannten Punkte berücksichtigt sind. Diese werden nun von Herrn Kolb erläutert (siehe Anlage).

Dokumente
180122-BP Aschenfeld, Erste Änderung - SchriftlicherTeil (.pdf)
180122-BP-Aschenfeld, Erste Änderung - Begründung (.pdf)
DIS171440-E-LP100 Schnitt-bestehender Bebauungsplan (.pdf)
DIS171440-E-LP100 Schnitt-Erste Änderung PD+FD (.pdf)
DIS171440-E-LP100 Schnitt-Erste Änderung SD+WD (.pdf)
DIS171440-V-BP500 Bebauungsplan Aschenfeld (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:58 Uhr