Bebauungsplan "Hülenfeld II" in Demmingen; Beratung und Beschluss über die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 09.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb von gleichnamigen Ingenieurbüro begrüßen.
Er erinnert an den bisherigen Verlauf des Bebauungsplanänderungsverfahren und geht auf die eingegangen Bedenken und Anregungen ein.
Herr Kolb erläutert, dass nun volle Zweigeschossigkeit zugelassen werden soll sowie eine ausreichende Vorflut für Drainagen geschaffen wird.
Auf Anfrage von Gemeinderat Wörner berichtet Herr Kolb, dass für die Bauherren ein Bodengutachten nicht zwingend vorgeschrieben ist, die meisten Baufirmen dies jedoch verlangen. 
Ohne weitere Aussprache wird folgende Satzung beschlossen:


                                                      Gemeinde Dischingen
Landkreis Heidenheim

Satzung

Über die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Hülenfeld II, Erste Änderung“

Rechtsgrundlagen:

  • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Neufassung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert am 22.09.2013
  • Landesbauverordnung (LBO) in der Fassung vom 05.10.2010 (GBI. 2010, S 357), zuletzt geändert am 11.11.2014
  • Planzeichenverordnung (PlanzV 90) in der Fassung vom 18.12.1990 und Anlage (BGBI. I 1991 S. 58), BGBI. III 213-1-6
  • Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung am 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 16.04.2013 (GBI. S. 55)

Aufgrund von § 10 BauGB und § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.10.2017 den als Anlage beigefügten Bebauungsplan „HülenfeldII, Erste Änderung“ einschließlich den für den Geltungsbereich geltenden örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Maßgebend hierfür ist der vom Ing.-Büro Helmut Kolb, Steinheim mit Datum vom 09.10.2017 gefertigten Plan mit Schriftlichem Teil und Begründung.
Diese liegen als Anlage bei.

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.10.2017, gefertigt vom Ing.- Büro Helmut Kolb, Steinheim.
Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke:
Flurstück Nr. 589/1, 589/2, 589/3, 589/4, 590, 590/1, 590/2, 590/3, 163 sowie Teilbereiche von Flurstück Nr. 162

§ 2
Bestandteile des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan besteht aus:

  1. Schriftlicher Teil zum Bebauungsplan „Hülenfeld II, Erste Änderung“ des Ing.-Büro Helmut Kolb, Steinheim vom 09.10.2017
  2. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan „Hülenfeld II, Erste Änderung“ des Ing.-Büro Helmut Kolb, Steinheim vom 09.10.2017
  3. Begründung zum Bebauungsplan „Hülenfeld II, Erste Änderung“ des Ing.-Büro Helmut Kolb, Steinheim vom 09.10.2017

§ 3
Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, werden aufgrund von § 74 LBO ergangenen Bestandteilen dieser Satzung zuwiderhandelt.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach § 10 Abs. 3 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung ihrer Genehmigung in Kraft.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO)

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtet, wenn nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Hinweis auf das Recht zur Einsichtnahme

Die Satzung einschließlich des Lageplanes kann ab sofort von jedermann während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 1, 89561 Dischingen, eingesehen werden.

Nachfolgend erfolgt eine Ablichtung des Lageplanes.

Dischingen, 09.10.2017
Alfons Jakl Bürgermeister

Dokumente
171004-Vorgetr. Anregungen Entwurf (.pdf)
171006- B-Plan Begründung (.pdf)
171006-B-plan schriftlicher Teil (.pdf)
DIS161378-E-BP500-1.Ändeurng (.pdf)
Präsentation-09.10.2017 (.pdf)
Satzung - BPlan Hülenfeld II, Erste Änderung (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:40 Uhr