Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 Region Ostwürttemberg; Suevit-Abbau in Eglingen und Hofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.03.2017 ö 6

Sachverhalt

Wie dem Gemeinderat bekannt ist, führt der Regionalverband Ostwürttemberg derzeit das Verfahren zur Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg durch, erinnert Bürgermeister Jakl. Im Zuge dieses Verfahrens wurde die Gemeinde im vergangenen Jahr zu der Planung angehört, da sie durch folgende Maßnahmen bzw. Gebiete tangiert ist:

-        Schotter –und Steinwerk Neresheim-Sägmühle
-        Suevit-Vorkommen bei Hofen
-        Suevit-Vorkommen bei Eglingen

Der Gemeinderat Dischingen hat am 24.10.2016 in öffentlicher Sitzung über die Teilfortschreibung intensiv beraten und beschlossen, dass der Ausweisung und Sicherung von Vorrangflächen zum Suevit-Abbau bei Hofen und Eglingen nicht zugestimmt wird. Die Gründe hierfür wurden dem Regionalverband mit Schreiben vom 28.10.2016 mitgeteilt.

Bei der Verbandsversammlung des Regionalverbandes am 15.02.2017 stand nun die Behandlung der Stellungnahmen, Beratung und Beschlussfassung sowie Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung.

In Dischingen sind für den Suevit-Abbau aktuell noch Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 33 ha ausgewiesen. Ursprünglich war dafür eine Gesamtfläche von
55 ha vorgesehen. Somit wurden im bisherigen Verfahren die Wünsche der Gemeinde zumindest teilweise berücksichtigt. Denn die Fläche zwischen Eglingen und Osterhofen wurde aus der Planung herausgenommen und die Fläche nördlich von Eglingen von 34 ha auf 16 ha und die Fläche nord-westlich von Hofen von 21 ha auf 17 ha reduziert.
öffentlich                                        § 6


Der Abstand zur bereits jetzt vorhandenen Wohnbebauung in Eglingen und Hofen beträgt allerdings nur 300 m. Dieser 300-Meterabstand vom Regionalverband entsprechend dem Abstandserlass Nordrhein-Westfalen gewählt.

Im Umkehrschluss kann man daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass es in Baden-Württemberg keine gesetzliche Abstandsregelung für solche Fälle gibt. Fraglich ist, ob ein Abstand von 300 m zur Wohnbebauung bei einer Abbautiefe von bis zu 20 m durch Sprengungen das richtige Maß ist.

Es mag durchaus sein, dass Suevit ein seltener und bedeutender Rohstoff ist, dessen Abbauflächen über den Regionalplan zu sichern sind.
Aber auf der anderen Seite ist die Gemeinde verpflichtet, die Wohn- und Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die ist nach Auffassung der Gemeinde bei einem Abstand von „nur“ 300 m nicht gegeben.

Unabhängig davon sind in den in der Raumordnungskarte festgelegten Vorranggebieten alle Nutzungen, die einem späteren Rohstoffabbau entgegenstehen, ausgeschlossen.
Dies bedeutet letztendlich auch, dass eine bauliche Entwicklung hin zu den Vorrangflächen für die Ortschaften ausgeschlossen ist, da dann der 300 m Abstand nicht mehr gewährleistet wäre.

Der Regionalverband schreibt zwar, dass bei der Gewinnung der Rohstoffe berücksichtigt werden soll, dass u.a. nachteilige Auswirkungen auf andere Raumnutzungen, insbesondere aber auch auf die Bevölkerung und die Naherholung vermieden bzw. geringgehalten werden sollen.

Diese Voraussetzungen sind allerdings nach Auffassung der Verwaltung bei einem Abstand von 300 m zur Wohnbebauung nicht gegeben.

Außerdem verwies der Regionalverband darauf, dass weitere Untersuchungen in einen zukünftigen Genehmigungsprozess bezüglich des Abbaus eingefordert werden könnten.
öffentlich                                        § 6


Bürgermeister Alfons Jakl hielt hier dagegen, dass die Position der Gemeinde durch eine Festsetzung im Regionalplan als Vorrangfläche geschwächt werde. Er erklärte deshalb, dass die Voraussetzungen für die Festlegung der Vorrangflächen seitens der Gemeinde Dischingen bei der vorliegenden Planung nicht erfüllt sind und er daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde.
Gleichzeitig beantragte er, dass der Regionalverband mit der Gemeinde Dischingen in Verhandlungen bzw. Gespräche über größere Abstandsregelungen zu den Vorranggebieten für den Suevit-Abbau treten solle.

Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde die Sitzung anschließend vertagt und zur erneuten Beratung an den Planungsausschuss des Regionalverbands verwiesen.

Die Gemeinde Dischingen erhielt heute ein Schreiben des Regionalverbandes, in welchem sie gebeten wurde, ein prognostisches Gutachten zu den akustischen Auswirkungen durch die Festlegung der Vorrangflächen vorzulegen. Das Gutachten müsse belegen, dass ein Rohstoffabbau die zulässigen Lärmgrenzen überschreite und deshalb nicht zulässig sein wird. Er weist auch darauf hin, dass das Gutachten dem Regionalverband bis 24.02.2017 vorliegen muss, um beim Versand zum Planungsausschuss berücksichtigt werden zu können.

Diese Forderung des Regionalverbandes ist nach Auffassung der Verwaltung zeitlich nicht umsetzbar und auch sachlich nicht geboten. Es sollte Aufgabe des Regionalverbandes sein, über ein Gutachten nachzuweisen, dass durch den 300 m-Abstand keine Beeinträchtigungen für die angrenzenden Wohnbaugrundstücke entstehen.

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, dass in einer gemeinsamen Sitzung des Ortschaftsrates Dunstelkingen und Eglingen diese Thematik nochmals erörtert und beraten wird. Danach soll nochmals eine Stellungnahme an den Regionalverband abgegeben werden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Verwaltung wird der Planungsausschuss des Regionalverbandes bereits am 08.03.2017 tagen.
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Die gemeinsame Sitzung des Ortschaftsrates Dunstelkingen und Eglingen fand am 02.03.2017 im Saal der Brauereigaststätte Hald in Dunstelkingen statt und war sehr gut besucht.

Nach ausgiebiger Diskussion wurde in dieser Sitzung einstimmig beschlossen, dass von der Gemeinde beantragt wird, dass die Vorranggebiete in Dunstelkingen-Hofen und in Eglingen nicht in den Regionalplan aufgenommen werden. Sofern dies nicht voll umfänglich möglich sein sollte, sollte ein Abstand zur Wohnbebauung von 750 m, wie bei Windkraftanlagen, eingehalten werden.

Dieser Beschluss wurde gegenüber dem Regionalverband mit Schreiben vom 07.03.2017 eingefordert und wie folgt begründet:

Der Verzicht auf die Vorrangfläche in Eglingen ist insbesondere deshalb geboten, weil die Trasse für die Erdgasfernleitung der WINGAS dieses Vorranggebiet tangiert. Die Trasse ist über einen Planfeststellungsbeschluss bereits planungsrechtlich gesichert.
Außerdem befindet sich an der süd-westlichen Ecke des geplanten Vorranggebietes der Tiefbrunnen Eglingen, der für die Notwasserversorgung von Eglingen und Osterhofen benötigt wird. Die Wasserleitungen, die vom Tiefbrunnen zum Hochbehälter und vom Hochbehälter nach Eglingen führen, verlaufen direkt durch das geplante Vorranggebiet. Hinzu kommt, dass die Leitung der Fürstenquelle, die den Löschwasserbehälter in Eglingen speist, ebenfalls durch das geplante Vorranggebiet verläuft.

Die Regionalplanung hat nach Auffassung der Gemeinde auch die Aufgabe, die Wohn- und Lebensqualität der Einwohner zu sichern. Von daher wird ein Abstand von 300 m zur bereits vorhandenen Wohnbebauung als zu gering angesehen. Es wäre deshalb ein Abstand von 750 m, wie bei Windkraftanlagen, angebracht.
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Am 08.03.2017 fand in Aalen eine öffentliche Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbandes statt. In dieser Sitzung wurde über den Antrag der Gemeinde Dischingen nochmals beraten. Herr Ltd. Reg. Dir. Dr. Wolfgang Werner vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau hat hierbei sehr ausführlich und umfänglich über den Suevit-Abbau referiert. Er hat hierbei nochmals auf die Besonderheit und Wichtigkeit des Rohstoffes Suevit (auch „Schwabenstein“ genannt) hingewiesen. Dieser wird u.a. zur Herstellung besonderer Zemente (Trasszement) verwendet. Es wurden aber auch ganze Bauwerke, wie z.B. der „Daniel“ in Nördlingen mit Suevitsteinen gebaut.

Die Mächtigkeit des Suevit unterliegt großen Schwankungen und reicht von 1,70 – 20,0 m. Der Abbau erfolgt heutzutage i.d.R. mit Reißbaggern. Sprengungen sind selten und falls doch, finden sie als Lockerungssprengungen statt.

Ob bei einem Erdaufschluss unter Umständen Auswirkungen auf Grundwasserströme bestehen, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Abbau über ein hydrogeologisches Gutachten geprüft.

Aufgrund der von der Gemeinde vorgebrachten Argumente hat der Planungsausschuss letztendlich entschieden, auf die geplante Vorrangfläche auf der Gemarkung Eglingen insbesondere wegen der bereits planfestgestellten Erdgasleitung zu verzichten und
die geplante Vorrangfläche bei Hofen von 17 ha auf ca. 13 ha zu reduzieren sowie den Abstand zur Wohnbebauung zu vergrößern.

Die endgültige Entscheidung trifft nun die Verbandsversammlung des Regionalverbandes am 05.04.2017.

Nach Auffassung der Verwaltung ist das jetzige Ergebnis nicht optimal, aber durchaus akzeptabel, da eine völlige Herausnahme auch fachlich begründet sein muss.
Die Sicherung der Lebens- und Wohnqualität und die Beschlüsse der Ortschaftsräte von Dunstelkingen und Eglingen sprechen allerdings dafür, weiterhin einen Abstand von 750 m entsprechend den Windenergieanlagen einzuhalten.

Dokumente
Lageplan Eglingen + Hofen (.pdf)
TFS Rohstoff_Flächenüberarbeitung_Dischingen (.pdf)

Datenstand vom 16.02.2021 08:33 Uhr