Datum: 14.03.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen - Gebührenkalkulation
2 Abbau öffentlicher Telefone durch die Telekom Deutschland GmbH
3 Einvernehmen zu Bauanträgen
3.1 Baugesuch Raunecker Michael, Hexenberg, Frickingen-Katzenstein, Neubau einer Klein-Biogasanlage
3.2 Baugesuch Schmid Klaus, Gartenstr. 2, Dischingen, Erstellung eines Carports und Gartenhauses
4 Bekanntgaben
4.1 Bekanntgabe Programmentscheidung ELR 2016
4.2 Bekanntgabe Zuwendung nach dem Landesförderprogramm "Wohnraum für Flüchtlinge"; Vorhaben Neubau Margaretenweg in Dischingen
4.3 Bekanntgabe Maßnahmenplan Radwege an Landesstraßen 2017-2020
4.4 Bekanntgabe Termin
5 Anfragen

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1. Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen - Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 14.03.2016 ö 1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass die derzeit gültige Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften der Gemeinde Dischingen aus dem Jahr 1992 stammt. Lediglich im Jahr 2002 wurde eine Umstellung auf Euro vorgenommen. Aufgrund neu hinzugekommener Unterkünfte sowie stark gestiegener Nebenkosten empfiehlt die Verwaltung eine Neukalkulation der Gebührensätze und eine Anpassung der Satzung entsprechend der Mustersatzung des Gemeindetags.

Die Gemeinde Dischingen stellt derzeit folgende Unterkünfte für Obdachlose und Flüchtlinge bereit:

-        Fleinheimer Straße 33/35 in Dischingen
-        Sperrbergstraße 17 in Ballmertshofen
-        Rosenbachstraße 20 in Dischingen
-        Torstraße 18 in Dischingen.

Nach der bisherigen Satzung ist die Benutzungsgebühr einschließlich Betriebskosten in DM pro qm Wohnfläche und Kalendermonat berechnet, jeweils unterschieden nach den verschiedenen Unterkünften 
-        Mödinger Straße 14 in Demmingen
-        Wohncontainer Fleinheimer Straße 33/1 und 33/2 in Dischingen
-        Wohnungen im Gebäude Fleinheimer Straße 33/35 in Dischingen.

Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden, für deren Benutzung Gebühren auf der Grundlage von §§ 13 ff. KAG erhoben werden. Da die Benutzung nicht auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Mietvertrages, sondern einer ortspolizeilichen Einweisungsverfügung erfolgt, können die Bestimmungen des Mietrechts auf das Benutzungsverhältnis nicht – auch nicht analog – angewandt werden.
öffentlich                                        § 1


Alle gleichartigen Einrichtungen der Gemeinde bilden gem. § 13 Abs. 1 KAG eine einheitliche Einrichtung, bei der Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Bei technisch getrennten Einrichtungen liegt es im Ermessen der Gemeinde, diese ggf. als eigenständige Einrichtungen zu führen mit der Folge, dass auch die Gebühren in getrennten Kalkulationen zu ermitteln sind.

Als Gebührenmaßstab kommen entweder ein flächen- oder ein personenbezogener Maßstab in Betracht. Entscheidend dabei ist, welcher Personenkreis in die Unterkunft eingewiesen wird. Bei Gemeinschaftsunterkünften, in denen mehrere Personen in einem Raum untergebracht werden, wird schon aus Gründen der Praktikabilität nur eine Gebühr pro Person in Betracht kommen.

In der Regel werden einheitliche Gebührensätze festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für die Unterkünfte unterschiedlich hohe Kosten entstehen, ohne dass sich dies nennenswert auf die Wohnqualität auswirkt (OVG München, Urteil vom 27.5.1992, 4 N 91.3749). Bei gravierenden Leistungsunterschieden kann dagegen die Festsetzung entsprechend differenzierter Gebührensätze geboten sein.

Die Gebührensätze sind immer auf der Grundlage einer Kalkulation zu ermitteln. Eine Gebührenbemessung unmittelbar auf der Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach den für Wohngeldempfänger maßgeblichen Höchstbeträgen ist nicht möglich (VGH BW, Urteil vom 9.2.1995, 2 S 542/94). Nach dieser Entscheidung darf die festgesetzte Gebühr nicht wesentlich über der ortsüblichen Vergleichsgebühr für eine vergleichbare Unterkunft liegen, sonst liegt ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip vor.

Die Neukalkulation der Benutzungsgebühren ist in der Anlage dargestellt. Die Verwaltung empfiehlt eine Erhöhung der Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten pro Wohnplatz und Kalendermonat, jeweils getrennt nach den verschiedenen Unterkünften aufgrund der zum Teil gravierenden Qualitätsunterschiede.

Anschließend stellt Hauptamtsleiterin Saur die Kalkulation der Nutzungsgebühr für die einzelnen Unterkünfte und den Neuentwurf der Satzung vor (siehe Anlage). 


öffentlich                                        § 1


Bürgermeister Jakl betont, dass Gebührenschuldner immer der Nutzer der Unterkunft ist. Der Vorteil einer getrennten Festlegung der Nutzungsgebühr liegt in der gerechten Erstattung der Kosten. Für die Verwaltung ergibt sich dadurch ein erhöhter Verwaltungsaufwand, denn bei Belegung einer weiteren Wohnung ist eine Satzungsänderung erforderlich.

Auf die Frage von Ortsvorsteher Pappe, ob das Alter der Personen eine Rolle spielt, antwortet Bürgermeister Jakl, dass dies keinen Einfluss auf die Gebührensatzung hat. Welche Kosten letztendlich bei der Gemeinde verbleiben, wird sich am Jahresende zeigen. Es ist derzeit nicht bekannt, wann und wie viele Flüchtlinge kommen werden. 

Anschließend werden folgende Beschlüsse gefasst:

Dokumente
Download 2014-01-01 FlueAG BW - DVO Rechtsverordnung Text.pdf
Download Kalkulation Gebührensätze Dischingen neu.pdf
Download Satzung Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Dischingen.pdf
Download Verwaltungskosten Asylbewerber und Obdachlose.pdf
Download Wohnflächenberechnung Sperrbergstraße 17 Gemeindehaus.pdf

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2. Abbau öffentlicher Telefone durch die Telekom Deutschland GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 14.03.2016 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass die Gemeinde Dischingen von der Telekom Deutschland GmbH ein Schreiben mit Datum vom 04.02.2016 erhalten hat, in dem sie mitteilten, die fünf öffentlichen Telefonzellen in der Gemeinde aufgrund der geringen Wirtschaftlichkeit abzubauen. Es handelt sich hierbei um folgende Telefonzellen:

-        Dischingen, Fleinheimer Str. 35
-        Trugenhofen, Taxisstr. 2
-        Dunstelkingen, Dunstelkinger Hauptstr. 10
-        Eglingen, Alter Posthof 1
-        Katzenstein, Unterer Weiler 27

Bürgermeister Jakl kann dieses Vorgehen der Telekom Deutschland GmbH jedoch nicht ganz nachvollziehen, da aus verschiedenen Gründen, wie z. B. kein Empfang oder leerer Akku, auf diese öffentlichen Telefonzellen zurückgegriffen werden muss. 

Er schlägt deshalb vor, die Forderung zum Bestand der Telefone aufrecht zu erhalten.

Dokumente
Download Schreiben Telekom Seite 1.pdf
Download Schreiben Telekom Seite 2.pdf

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3. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 14.03.2016 ö 3
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3.1. Baugesuch Raunecker Michael, Hexenberg, Frickingen-Katzenstein, Neubau einer Klein-Biogasanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 14.03.2016 ö 3.1

Sachverhalt

Hierbei ist Gemeinderat Raunecker befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauherr:                        Raunecker Michael, Bioenergie, Kohlbauerngasse 9, Frickingen

Bauvorhaben:                Neubau einer Klein-Biogasanlage

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 315 und 316, Hexenberg, Katzenstein

Befreiungen /
Abweichungen:                Keine

Objektbeschreibung:        Die Biogasanlage beinhaltet ein Betriebsgebäude, bestehend         aus einer Halle mit den Außenmaßen 20,00 m x 12,40 m und 
einem Anbau für die dazugehörende Technik mit den Außenmaßen von 10,00 m x 5,00 m. Die Halle erhält ein Satteldach mit 15 ° bzw. 26 ° Dachneigung. Der Technikanbau erhält ein Pultdach mit 10 ° Dachneigung. Die Gebäudehöhe der Halle beträgt 9,48 m und die des Technikanbaus 4,90 m bzw. 5,78 m.
Der Fermenter hat einen Außendurchmesser von 16,64 m und eine Höhe von 6,00 m. Dieser ist zum größten Teil im Erdreich eingebaut.

Die Beratung im Ortschaftsrat sowie die Nachbarschaftsanhörung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Raunecker,Frickingen.pdf

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3.2. Baugesuch Schmid Klaus, Gartenstr. 2, Dischingen, Erstellung eines Carports und Gartenhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 14.03.2016 ö 3.2

Sachverhalt

Bauherr:                        Schmid Klaus, Gartenstr. 2, Dischingen

Bauvorhaben:                Erstellung eines Carports und Gartenhauses

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 1922, Gartenstr. 2, Dischingen

Befreiungen /
Abweichungen:                Keine

Objektbeschreibung:        Das zu errichtende Carport hat die Außenmaße von 7,94 m x 
6,42 m und das Gartenhaus von 4,40 m x 2,90 m. Beides wird zusammen mit einem Pultdach mit der Dachneigung von 5 ° überdacht. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 2,80 m bzw. 3,40 m.

Die Nachbarschaftsanhörung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Schmid Klaus, Dischingen.pdf

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 14.03.2016 ö 4
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4.1. Bekanntgabe Programmentscheidung ELR 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 14.03.2016 ö 4.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde Dischingen im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für 2016 insgesamt neun Projekte mit Gesamtkosten von 2.489.423 €; davon förderfähigen Ausgaben von 2.156.349 € und einer Zuwendung von insgesamt 760.090 €, beantragt hat. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Förderung kann aus der Beantragung der Maßnahmen nicht abgeleitet werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 23.02.2016 mitgeteilt, dass davon folgende zwei Projekte in das ELR 2016 aufgenommen wurden: 

-        Bürgerbeteiligung durch Moderation im 
Planungsprozess für die Gesamtgemeinde                                  15.480,00 €

-        Verbesserung des Wohnumfeldes an der Ortsdurchfahrt, 
3. Bauabschnitt - Ballmertshofer Straße                                        200.320,00 €

Wegen des begrenzten Mittelvolumens und der Überzeichnung des Programms konnte nur ein Bruchteil der von der Gemeinde Dischingen angemeldeten Projekte berücksichtigt werden. 

Bedauerlicherweise konnte in diesem Jahr u. a. erneut die Wohnumfeldmaßnahme Oberdorfstraße in Ballmertshofen nicht berücksichtigt werden.

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4.2. Bekanntgabe Zuwendung nach dem Landesförderprogramm "Wohnraum für Flüchtlinge"; Vorhaben Neubau Margaretenweg in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 14.03.2016 ö 4.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Kreisbaugesellschaft Heidenheim GmbH, Burgstraße 30, 89537 Giengen (Kreisbau) beabsichtigt, das Bauvorhaben Wohnraum für Flüchtlinge, Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten, Bike-Port und 8 Stellplätzen auf dem Baugrundstück Flurstück Nr. 957, Margaretenweg 8 in Dischingen zu erstellen. 

Die Gemeinde Dischingen betreibt derzeit deshalb das Änderungsverfahren des vorhandenen Bebauungsplanes „Fleinheimer Straße – Branntweinstraße, 1. Änderung nordwestlicher Bereich“. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte bis zum 04.03.2016.

Dem Baugesuch der Kreisbau hat der Gemeinderat am 10.11.2015 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Eine Baugenehmigung für das Vorhaben wurde seitens des Landratsamtes Heidenheim bisher nicht erteilt, da das Bebauungsplanänderungsverfahren noch läuft. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange mit Ausnahme von Telekom und Landratsamt Heidenheim, die allerdings keine grundlegenden Einwände erhoben haben. Diese wurden dem Landratsamt bereits vorab per Mail zugesandt. Allerdings steht die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart noch aus. Das Landratsamt prüft derzeit die Planreife des Vorhabens. 

Die Gemeinde Dischingen hat für dieses Vorhaben mit Datum vom 30.10.2015 einen Antrag auf Zuwendung nach dem Landeswohnraumprogramm für Flüchtlinge gestellt. 

Mit Datum vom 10.02.2016 / 03.03.2016 wurde der Gemeinde Dischingen eine Zuwendung bewilligt nach dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“, Vorhaben: Neubau „Margaretenweg“ in Dischingen in Höhe der beantragten 305.562,50 €.
Die Gemeinde Dischingen wird den Zuschuss in voller Höhe weiterleiten an die Kreisbau. 

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4.3. Bekanntgabe Maßnahmenplan Radwege an Landesstraßen 2017-2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 14.03.2016 ö 4.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg bekannt gab, dass der Radweg entlang der L 1082 von Ballmertshofen bis zur Landesgrenze mit einer Länge von 2,0 km in den Maßnahmenplan für Radwege an Landesstraßen 2017-2020 aufgenommen wurde.

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4.4. Bekanntgabe Termin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 14.03.2016 ö 4.4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgenden Termin bekannt:

Nächste Gemeinderatssitzung                 25. April 2016

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 14.03.2016 ö 5

Sachverhalt

5.1 Flüchtlingsunterbringung

Eine anwesende Bürgerin erkundigt sich nach der gemeindlichen Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Unterschied zur vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis. Hierzu kann Bürgermeister Jakl sagen, dass in der ehemaligen Gaststätte „Junge Pfalz“ Flüchtlinge seitens des Landkreises untergebracht werden. Die anderen Wohnungen, wie z.B. in der Torstraße und Rosenbachstraße in Dischingen sowie die Gemeindewohnung in Ballmertshofen sind gemeindliche Anschlussunterbringungen.


5.2 Windpark Ohrberg Dischingen

Ein Bürger aus Ballmertshofen fragt nach, wann der große Kran auf die Baustelle kommen wird. Darauf antwortet Herr Ganz von der Fa. VenSol, dass dies nächste Woche der Fall sein wird.

Datenstand vom 04.11.2021 12:12 Uhr