Datum: 22.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
2 Zustimmung zu den Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Dischingen
3 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 zum Bebauungsplan "Kanzeltal" in Dischingen, Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Feststellungsbeschluss
4 Bebauungsplan Kanzeltal in Dischingen; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss
5 Vergabe der Kabelleitungstiefbaumaßnahmen einschl. Montage der Lichtwellenleitung für den Breitbandausbau nach dem Weißen Flecken-Förderprogramm
6 Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Iggenhausen
7 Installation einer Dach-PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung auf dem Objekt Grabenstraße 12 (Arztpraxis und Sozialstation)
8 Weiteres Vorgehen zur Abhaltung von Märkten in Dischingen - insbesondere Kathreinermarkt
9 Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
10 Wahlhelferentschädigung bei den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024
11 Einvernehmen zu Bauanträgen
11.1 Baugesuch Neubau Wohnhaus mit Fertiggarage, Fleinheimer Str. 28, Dischingen
11.2 Baugesuch -Bauvoranfrage- Neubau eines 1-geschossigen Bungalows mit Garage und Außenpool, Freibergstraße, Eglingen
11.3 Baugesuch Anbau an Gartenhaus, Karlstr. 18, Dischingen
11.4 Baugesuch -Bauvoranfrage- Erstellung Stellplatz für LKW, Bahnhofstr. 6, Ballmertshofen
12 Bekanntgaben
12.1 Bekanntgabe KiTa-Anmeldungen für das Jahr 2024/2025
12.2 Bekanntagabe - PV-Anlage Egauschule (47,47 kWp)
12.3 Modellkommune Innenentwicklung
12.4 Bekanntgabe Abschluss Pachtvertrag für einen Offenhaltungsversuch
12.5 Bekanntgabe: Sitzung Gemeindewahlausschuss
12.6 Bekanntgabe Heimattage
12.7 Bekanntgabe: Hauptversammlung des Härtsfeldmuseumsvereins
12.8 Bekanntgabe aktueller Sachstand zur Sanierung der OD Hofen
12.9 Bekanntgabe Fusion evangelische Kirchengemeinde
12.10 Bekanntgabe Termine
13 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Herr Markus Speier wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.03.2024 als Altersnachfolger des Ortsbaumeisters der Gemeinde Dischingen gewählt. Er wird zum 1. Juli seine Arbeit bei der Gemeinde Dischingen beginnen. 

Der Gemeinderat hat bestätigt, dass an den bisherigen Baugrenzen des Bebauungsplanes Kappelesäcker in Frickingen festgehalten wird.

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme

zum Seitenanfang

2. Zustimmung zu den Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass in der Feuerwehrhauptversammmlung und die Abteilungsversammlungen in den Teilortfeuerwehren gemäß § 8 Absatz 2 Feuerwehrgesetz (FwG) Wahlen stattgefunden haben. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis:

Feuerwehrkommandant                        Hartmut Müller
Stv. Feuerwehrkommandant                Michael Vetter

Feuerwehrabteilung Dischingen
Feuerwehrabteilungskommandant Markus Göttle
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Marcel Klipphahn (neu)

Feuerwehrabteilung Ballmertshofen
Feuerwehrabteilungskommandant         Markus Schmid (neu)
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant        Martin Schmidt

Feuerwehrabteilung Demmingen
Feuerwehrabteilungskommandant        Tobias Schuler
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant        Johannes Zengerle (neu)

Feuerwehrabteilung Dunstelkingen
Feuerwehrabteilungskommandant        Dominik Götz (bisher stv. Abt. Kdt.)
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant        Andreas Ott (neu)

Feuerwehrabteilung Eglingen
Feuerwehrabteilungskommandant        Thomas Kinzler
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant        Jan Hurler (neu) 

Feuerwehrabteilung Frickingen
Feuerwehrabteilungskommandant        Bernd Eberle
Stv. Feuerwehrabteilungskommandant        Simon Linder (neu)


Anbei weitere Informationen zu den Feuerwehr(abteilungs)kommandanten:

Feuerwehrkommandant Hartmut Müller
01.01.1981 Eintritt in die FFW, Abt. Dischingen
Ausbildung: Truppmann 1983, Sprechfunker 1984, Atemschutzgeräteträger 1987 , Truppführer 1988, Maschinist für Löschfahrzeuge 1993, Gruppenführer 1993, Ausbildung Führungskräfte 1995, Motorsägenlehrgang 1995, Zugführer 1997, Techn. Hilfeleistung mit Rüst- und Gerätewagen 1997, Defi-Kurs 2005, 1,5 Tage Schulung Drehleiter Neresheim, Kommandantenlehrgang 2006, Seminar Patientengerechte Unfallrettung 2007, Fahrsicherheitstraining für Einsatzfahrzeuge 2010, Seminar Türöffnung 2013

Sonstiges:
zahlreiche Einsätze mitgemacht und auch dokumentiert
2007 Übergabe HLF 20/16 – Planung maßgeblich beteiligt
Dez. 2011 Einweihung neue Magazin – Halle Fa. Riffel
2013 MTW Dischingen– Planung maßgeblich beteiligt
Unterstützung Fahrzeugbeschaffungen Löschfahrzeuge der Abteilung Eglingen, 
Demmingen und Frickingen.
MTW Frickingen, Demmingen, Dunstelkingen
Deutsches Feuerwehr Ehrenkreuz in Bronze 2015
Dienstgrad: Seit 2015 Leitender Hauptbrandmeister
1999 – 07./24.03.2014 Abteilungskommandant Abt. Dischingen
Deutsches Feuerwehr Ehrenkreuz in Silber 10.09.2021
Ausschussmitglied im Kreisfeuerwehrverband Heidenheim 
Wahl 14.03.2014 zum Feuerwehrkommandant Freiwillige Feuerwehr Dischingen, Wiederwahl am 29.03.2019 und am 05.04.2024

Stv. Feuerwehrkommandant Michael Vetter
Eintritt 1994 Freiwillige Feuerwehr Heidenheim Abteilung Kleinkuchen und 1999 in die Freiwillige Feuerwehr Dischingen
Ausbildung: bis zum Zugführer, Sprechfunkausbilder
2007 Übergabe HLF 20/16 – Planung maßgeblich beteiligt
MTW Frickingen, Demmingen, Dunstelkingen
Sonstiges: Verleihung Ehrenkreuz des Kreisfeuerwehrverbands Heidenheim in Silber am 14.03.2014
Dienstgrad: Oberbrandmeister
Wahl zum stellvertretenden Kommandanten am 29.03.2019 (bereits im Amt 2009-2014), Wiederwahl am 05.04.2024

Abteilungskommandant Dischingen Markus Göttle
Ausbildung: Truppmann, Truppführer, Sprechfunker, Atemschutz, Maschinist, Gerätewart, Gruppenführer, Zugführer
Dienstgrad: Brandmeister seit 26.08.2022
Wahl zum stv. Abteilungskommandant am 07.03.2014, Wiederwahl am 23.03.2019
Wahl zum Abteilungskommandanten am 05.04.2024


Stv. Abteilungskommandant Dischingen Marcel Klipphahn
Ausbildung: bis zum Gruppenführer
Dienstgrad: Oberlöschmeister seit 31.03.2023
Wahl zum stv. Abteilungskommandanten am 22.03.2024


Abteilungskommandant Ballmertshofen Markus Schmid
Dienstgrad Oberlöschmeister seit 05.04.2024
Wahl zum stv. Abteilungskommandanten am 08.03.2019
Wahl zum Abteilungskommandanten am 22.03.2024


Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Ballmertshofen Martin Schmidt 
Ausbildung: Truppführer, Gruppenführer, Zugführer
Dienstgrad: Brandmeister seit 27.03.2020
Wahl zum stv. Abteilungskommandanten am 08.03.2019, Wiederwahl am 22.03.2024


Abteilungskommandant Demmingen Tobias Schuler
Ausbildung: bis zum Gruppenführer
Dienstgrad: Hauptlöschmeister seit 31.03.2023
Wahl zum Abteilungskommandanten am 16.03.2024

Stv. Abteilungskommandant Demmingen Johannes Zengerle
Ausbildung: Truppmann, Truppführer
Dienstgrad: Feuerwehrmann 11.03.2023
Wahl zum stv. Abteilungskommandanten am 16.03.2024


Feuerwehrabteilungskommandant Dunstelkingen        Dominik Götz (neu)
Ausbildung: bis Gruppenführer
Dienstgrad: Löschmeister seit 31.03.2023
Wahl zum stv. Abteilungskommandanten am 12.01.2019. 
Wahl zum Abteilungskommandanten am 25.02.2024. 


Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Dunstelkingen Andreas Ott (neu)
Ausbildung: Truppmann
Dienstgrad: Feuerwehrmann
Wahl zum stv. Abteilungskommandanten am 25.02.2024. 


Abteilungskommandant Eglingen Thomas Kinzler
Ausbildung: Truppmann, Truppführer, Gruppenführer
Dienstgrad: Oberlöschmeister seit 31.03.2023
Wahl zum Abteilungskommandanten am 17.03.2019, Wiederwahl am 11.03.2024 (2 Jahre)


Stv. Abteilungskommandant Eglingen Jan Hurler
Ausbildung: bis zum Gruppenführer
Dienstgrad: Löschmeister seit 05.04.2024
Wahl zum stv. Abteilungskommandanten am 11.03.2024


Abteilungskommandant Frickingen Bernd Eberle
Ausbildung:
01.01.1998 Eintritt in die Feuerwehr Frickingen
1998 Grundausbildung/ Truppmann 
2005 Funker, Motorsägekurs
2007 Atemschutzgeräteträger
2008 Maschinist für Löschfahrzeuge
2009 Truppführer
2010 Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann
2012 Gruppenführer in Bruchsal
Dienstgrad: Hauptlöschmeister seit 31.03.2023
Ausschussmitglied im Kreisfeuerwehrverband Heidenheim 

Wahl zum Abteilungskommandanten am 25.02.2012, Wiederwahl am 16.03.2019 und am 24.02.2024


Stv. Abteilungskommandant Frickingen Simon Linder
Ausbildung: bis zum Gruppenführer
Dienstgrad: Löschmeister seit 26.08.2022
Wahl zum stv. Abteilungskommandanten am 24.02.2024

Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant und ihre Stellvertreter dürfen nur bestellt werden, wenn sie die für ihr Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen gemäß § 8 Absatz 5 FwG. Die gewählten Feuerwehrkameraden aus Dischingen, Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen besitzen diese Voraussetzungen durch die notwendigen Schulungen und den bisher geleisteten Feuerwehrdienst.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt den Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Dischingen, Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen gemäß § 8 Absatz 2 FwG zu.

zum Seitenanfang

3. 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 zum Bebauungsplan "Kanzeltal" in Dischingen, Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schabel Herrn Zorn von stadtlandingnieure GmbH aus Ellwangen.

Da die Bedeutsamkeit für die Nachhaltigkeit und den Umweltschutz von regenerativen Energien immer mehr in den Vordergrund tritt, hat der Gemeinderat auf Anfrage eines privaten Investors den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kanzeltal“ aufgestellt.

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.10.2023 die Entwürfe gebilligt und die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.
Da der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dischingen in diesem Bereich Flächen für Landwirtschaft ausweist muss dieser geändert werden. Es sollen ca. 2,19 ha Sondergebietsfläche entstehen, um den Bau einer Freiflächenphotovoltaik zu ermöglichen.

Beschlussempfehlung

1.Beschluss zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschließt nach ausführlicher Beratung das Ergebnis der Abwägung zu dem im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden (§4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen.
Die Verfasser der Stellungnahmen werden vom jeweiligen Ergebnis der Abwägung benachrichtigt.

2. Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat billigt die vorliegende Fassung vom 09.10.2023/22.04.2024 der Flächennutzungsplanänderung „Kanzeltal“ in Dischingen mit Zeichnerischem Teil, Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Untersuchung und beschließt deren Feststellung (siehe Anlage).
Die Flächennutzungsplanänderung wird dem Landratsamt Heidenheim zur Genehmigung vorgelegt.

Dokumente
Download Abwaegung_FNP_Entwurf.pdf
Download Begründung.pdf
Download zeichnerische Teil Kanzeltal_FNP.pdf

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan Kanzeltal in Dischingen; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Schabel Herrn Zorn von stadtlandingenieure GmbH aus Ellwangen begrüßen.

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.10.2023 die Entwürfe gebilligt und die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB lagen die Entwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 30.10.2023 – 01.12.2023 (je einschließlich) öffentlich aus. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Auflistung der Anlage (Abwägungsliste) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und des Planers zusammengefasst und werden in der vorliegenden Fassung eingearbeitet.

Beschlussempfehlung

1. Beschluss zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschließt nach ausführlicher Beratung das Ergebnis der Abwägung zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden (§4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen. 
Die Verfasser der Stellungnahmen werden vom jeweiligen Ergebnis der Abwägung benachrichtigt.


2. Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Kanzeltal“ in der Fassung vom 09.10.2023/22.04.2024 wird nach 
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. (siehe Anlage)
Die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Kanzeltal“ in der Fassung von stadtlandingenieure GmbH (Ellwangen) vom 09.10.2023/22.04.2024 mit Zeichnerischem Teil, Schriftlichem Teil, Begründung mit Umweltbericht, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzrechtlicher Untersuchung der stadtlandingenieure GmbH aus Ellwangen werden nach §74 LBO und §4 GemO als selbständige Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den heute beschlossenen Plan gemäß §10 Abs. 3 BauGB nach der Genehmigung bzw. der Inkraftsetzung des parallel aufgestellten Flächennutzungsplans durch ortsübliche Bekanntmachung wirksam werden zu lassen.

Dokumente
Download Abwaegungsvorschlag_BPL_Entwurf.pdf
Download Anhang 1_Bestandsplan.pdf
Download Anhang 2_Eingriffsermittlung.pdf
Download Anhang 3_saP.pdf
Download Anhang 4_Maßnahmenblatt.pdf
Download Anlage_1_Bestandsplan zur saP.pdf
Download Anlage_1_Umweltbericht.pdf
Download Begruendung.pdf
Download Textteil.pdf
Download zeichnerischer Teil_Kanzeltal_2024-04-22.pdf

zum Seitenanfang

5. Vergabe der Kabelleitungstiefbaumaßnahmen einschl. Montage der Lichtwellenleitung für den Breitbandausbau nach dem Weißen Flecken-Förderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 5

Sachverhalt

Breitband-Situation im Gemeindegebiet
Wie in beigefügter Karte ersichtlich, werden nunmehr im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der NetCom BW in Verbindung mit dem geförderten Ausbau der „weißen Flecken“ durch die Gemeinde sämtliche Ortsteile voraussichtlich bis Ende 2026 mit Glasfaser erschlossen. Bereits in der Vergangenheit hat die NetCom BW (im Zuge der Erschließung anderer Sparten wie Strom u./o. Gas) die Ortsteile Ballmertshofen, Demmingen, Wagenhofen, Trugenhofen, Eglingen, Dunstelkingen und Frickingen mit zukunftsfähiger Glasfaser-Infrastruktur erschlossen. Im Rahmen des in 2022 angekündigten eigenwirtschaftlichen Ausbaus der NetCom BW und nach Abschluss der erfolgreichen Vorvermarktung werden nun ab Mai 2024 die Ortsteile Iggenhausen, Katzenstein, Osterhofen und Dischingen erschlossen. Die restlichen „weißen Flecken“ baut die Gemeinde unter Nutzung von Synergieeffekten und unter Inanspruchnahme von Fördermitteln selbst aus. Die Bauarbeiten hierfür laufen parallel und abgestimmt mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der NetCom BW. Von der Erschließung im Weiße-Flecken-Programm sind im Wesentlichen betroffen die Ortsteile Hofen (hier im Zuge der Straßensanierung), Eglinger Keller, Duttenstein, Schrezheim, Teile des Gewerbegebiets in Dischingen, sowie diverse Außenlagen wie beispielsweise Schloss Taxis, Duttenstein, Prinzenmühle, Baumgries, etc.

Nach Abschluss aller Arbeiten (voraussichtlich Ende 2026) sind sämtliche potentiellen Anschlussobjekte im Gemeindegebiet mit Glasfaser versorgt oder an das Glasfasernetz anschließbar
 
Vergabe Kabelleitungstiefbau und Montage LWL „weiße Flecken“

Die Vorplanungen für den Ausbau der „weißen Flecken“ wurden weitestgehend bis Ende 2023 in enger Abstimmung mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der NetCom BW abgeschlossen. Die Ausschreibung der Baudienstleistungen erfolgte am 20.02.2024. Die Kostenschätzung lag bei rund 2,1 Mio €, alle 4 eingegangenen Angebote lagen zwischen 1,9 und 2,3 Mio €. Hier konnten zur ursprünglichen Kostenschätzung für die Beantragung der Fördermittel in 2020 durch mittlerweile erfolgte Erschließungen wie zum Beispiel in Demmingen, die gemeinsame Maßnahme im Ortsteil Hofen und die enge Verzahnung mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der NetCom BW erhebliche Einspareffekte generiert werden, von denen nicht zuletzt die Gemeinde – durch den Eigenanteil von 10% an den Gesamtinvestitionskosten – stark profitiert.
Bieter 

In dem Vergabeverfahren sind insgesamt vier Angebote elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen.

Platz 
Bieter 
Preis (brutto) 
Preissteigerung
Thannhauser Straßen- und Tiefbau GmbH, Fremdingen
1.904.582,66 € 
100,00 %

2.114.834,50 € 
111,04%

2.165.399,43 € 
113,70 %

2.314.581,46 € 
121,53%


Das preislich günstigste Angebot in Höhe von 1.904.582,66 € (brutto) wurde vom Bieter Thannhauser Straßen- und Tiefbau GmbH aus Fremdingen abgegeben.

Prüfung der Angemessenheit des Preises 
Gemäß § 16d Abs. 1 Nr. 2 VOB/A erfolgt eine Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote. Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die Vergabestelle vom Bieter Aufklärung in Textform. Die Preisdifferenz zwischen dem erst- und dem zweitplatzierten Angebot liegt hier bei ca. 11,04 %. Eine Preisaufklärung wurde daher nicht veranlasst.

Die Firma Thannhauser Straßen- und Tiefbau GmbH ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen in Dischingen und den Ortsteilen erfolgreich ausgeführt.

Haushaltsrechtliche Bewertung:
Für die Durchführung der Maßnahme sind für das laufende Jahr Haushaltsmittel in Höhe von 1.495.000 € eingeplant und für die Folgejahre Verpflichtungsermächtigungen in der gleichen Höhe.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt den Kabelleitungstiefbau und die Montage des LWL für den Breitbandausbau nach dem sog. Weißen-Flecken-Förderprogramm in Dischingen an den günstigsten Bieter, die Firma Thannhauser Straßen- und Tiefbau GmbH aus Fremdingen mit einer Angebotssumme von 1.904.582,66 Euro zu vergeben. 


Bericht:

Dokumente
Download 2024-04-22 Präsentation Dischingen FTTB Breitbandausbau Weiße Flecken für Gemeinderat.pdf
Download 2024-04-22 Übersichtskarte_Dischingen Breitband.pdf

zum Seitenanfang

6. Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Iggenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 6

Sachverhalt

Durch umfangreiche Bemühungen ist es der Verwaltung gelungen, dass im Zuge der Breitbandverlegung die Stromversorgung der Haushalte und die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung mit in den Boden verlegt wird. In diesem Zusammenhang stehen in nächster Zeit einige Entscheidungen an.

Nachdem in Iggenhausen mit dem Breitbandausbau begonnen wird, wird auch hier der Strom für die Haushalte und die Stromleitungen für die Straßenbeleuchtung im Boden mitverlegt. Daher ist es notwendig neue Straßenleuchten zu installieren.

Für die Materiallieferung und Montage der notwendigen Straßenbeleuchtung wurde der Gemeinde von der EnBW ODR ein Angebot unterbreitet. Hierbei handelt es sich um 27 Lichtmasten mit Aufsatzleuchten, notwendigem Zubehör und Montage für den gesamt zusammenhängenden Bereich der Ausbaumaßnahme. Die Ausführung erfolgt in der energiesparenden LED-Technik.

Die Angebotsgestaltung durch die EnBW ODR erfolgte gegenüber den letzten Maßnahmen nahezu unverändert.

Die Art und Ausführung der Straßenbeleuchtung für die Orts- und Ortsdurchfahrtsstraßen wurden für das gesamte Gemeindegebiet durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.06.2015 festgelegt. Die neu benötigte Beleuchtung der Ortsstraßen wird deshalb seit mehreren Jahren deshalb immer gleich ausgeführt.

Das Angebot für die Materiallieferung und Montage der notwendigen Straßenbeleuchtung durch die EnBW ODR aus Ellwangen beläuft sich auf brutto ca. 46.410 € Brutto.

Im nächsten Schritt erfolgt eine Begehung mit der auszuführenden Baufirma in den Teilorten Iggenhausen, Katzenstein und Osterhofen um die Straßenschäden zu begutachten. In diesen Termin sind die Ortsvorsteher eingebunden. Die Gemeinde erhält anschließend ein Angebot zur Behebung der Straßenschäden und damit verbunden auch ein Angebot für die erforderlichen Tiefbauarbeiten der Straßenbeleuchtung.

Haushaltsrechtliche Bewertung:
Im Kernhaushalt sind hierfür keine Mittel veranschlagt, so dass es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt. Im Rahmen des Breitbandausbaus rechnet die Verwaltung im laufenden Haushaltsjahr mit weiteren außerplanmäßigen Ausgaben für Straßenbeleuchtung. Zudem sind die Kosten für die Reparatur der Straßenschäden in Iggenhausen, Katzenstein und Osterhofen aktuell nicht abschätzbar, ebenso wenig die Aufwendungen für die Tiefbaumaßnahmen der Straßenbeleuchtung. Für die im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau verbundenen zusätzlichen Ausgaben soll der Planansatz für die Straßenunterhaltung in Höhe von 200.000 € verwendet werden.

Beschlussempfehlung

  1. Der Auftrag für die Materiallieferung und Montage der Straßenbeleuchtung in Iggenhausen wird an die EnBW ODR in Ellwangen zum Brutto-Angebotspreis von 46.410 € vergeben. 

  2. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe im Kernhaushalt in Höhe von brutto 46.410 € zu.

Dokumente
Download 2024-04-22 Beleuchtungsplan Iggenhausen.pdf

zum Seitenanfang

7. Installation einer Dach-PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung auf dem Objekt Grabenstraße 12 (Arztpraxis und Sozialstation)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 7

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Bürgermeister Schabel befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. Der stellvertretende Bürgermeister berichtet über den folgend aufgeführten Sachverhalt und kann zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Roland Thum von der Fa. Elektro Thum aus Forheim begrüßen.

Grundsätzliches:
Die Eigentümergemeinschaft des Objekts Grabenstraße 12 plant die Errichtung und Installation eine Dachphotovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung für die Wärmepumpe. Die Kosten der Anlage belaufen sich auf 54.350 € netto. Auf die Räumlichkeiten im Erdgeschoss, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, würde ein Betrag von 22.161 € netto entfallen. Dies entspricht 40,8% der Miteigentumsanteile.

Es handelt sich um ein PV-System mit 26,88 kwp (64 Module) und 6 Batteriespeicher à 5 kw. Ausgehend von eine Gesamtleistung von 26.000 kWh sollen rund 15.000 kWh eingespeist und 11.000 kWh eigenverbraucht werden. Bei einem Energieverbrauch der Wärmepumpe von rund 20.0000 kWh könnte die PV-Anlage ca. 55% der benötigen Energie liefern und der Netzbezug würde sich auf 45% reduzieren. Eine Referenzberechnung geht davon aus, dass sich das System nach etwa 13 Jahren amortisiert hat.

Veränderungen bei der Nebenkostenabrechnung:
Die Installation der PV-Anlage wird aufgrund des geringeren Strombezugs einen positiven Effekt auf die Nebenkostenabrechnung haben, weil im Rahmen der Jahresabrechnung nur die zahlungswirksamen Aufwendungen und somit nur der Strom an die Eigentümer verrechnet wird, der aus dem Netz bezogen wird.

Offen ist im Moment noch die Frage, wie die Eigentümergemeinschaft mit dem Vorteil umgeht, der sich aus der Investition ergibt. Dies betrifft vor allem die Eigentümer, die ihre Räumlichkeiten vermietet haben, somit auch die Gemeinde:

Nach dem ersten „vollen“ Jahr ist bekannt, wie sich der Verbrauch der Wärmepumpe zusammensetzt d.h. wieviel Strom die PV-Anlage geliefert hat und welche Menge aus dem Netz bezogen wurde. Damit lässt sich für jede Wohneinheit relativ einfach der wirtschaftliche Vorteil ermitteln. Die Verwaltung wird der Eigentümergemeinschaft vorschlagen, nur die Kosten für den Strombezug aus dem Netz an die Eigentümer weiter zu verrechnen. Falls dieser Vorschlag in der Eigentümerversammlung eine Mehrheit findet, wird die Verwaltung daraufhin das Gespräch mit ihren Mietern suchen und ggf. in Höhe des Vorteils die Kaltmiete anpassen. Dies wäre mit geringem Verwaltungsaufwand umsetzbar und für die Mieter kostenneutral.

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich mit dieser Maßnahme die Nebenkosten für das Erdgeschoss im Ärztehaus in Summe um jährlich ca. 1.200 € - 1.500 € reduzieren (Hochrechnung). In Höhe von diesem Betrag könnte dann anteilig die Kaltmiete erhöht werden.

Nachrichtlich:
Die Dachfläche bietet nach Installation des Systems noch Platz für 36 weitere Module. Es ist geplant, dass in diesem Zuge jeder der sechs privaten Wohnungseigentümer des ersten und zweiten Obergeschosses für sich eine kleine Anlage mit je sechs Modulen einschl. eines Batteriespeichers installieren lässt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt der Installation einer Dachphotovoltaikanlage auf dem Objekt Grabenstraße 12 (Arztpraxis und Sozialstation) zur Eigenstromerzeugung für die Wärmepumpe mit anteiligen Kosten in Höhe von 22.161 € netto zu.

  2. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 22.161 € netto zu.

zum Seitenanfang

8. Weiteres Vorgehen zur Abhaltung von Märkten in Dischingen - insbesondere Kathreinermarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 8

Sachverhalt

Aus dem Jahre 1366 kommt das Marktrecht der Gemeinde Dischingen. Hieraus besteht das Recht, einen Markt abhalten zu dürfen. 

In der Sitzung vom 19.03.2012 wurde vom Gemeinderat folgendes beschlossen:

Maimarkt 
Verlegen auf den 01. Mai oder einen Sonntag im Mai ab 11.00 Uhr mit Standort beim Härtsfeldsee zur Verbindung mit einem Seefest ab 2013.

Ulrichsmarkt 
Samstag und Sonntag beibehalten.
Allerdings die Anreise- und Aufbauzeit der Marktbestücker am Samstag auf ca. 10.00 Uhr verlegen, damit der Markt zusammen um 14.00 Uhr mit dem Ulrichsmarkt beginnt. 

Kathreinermarkt: 
Verlegung auf Nachmittag und eventuell mit Laternenfest verbinden sowie den Standort zur Schule, neuen KiTa oder Egauhalle verlegen. Oder Anfrage an Vereine übers Nachrichtenblatt schalten, ob Interesse daran besteht parallel zum Markt ein Fest abzuhalten, ab 2013.

Die damaligen Beschlüsse wurden soweit umgesetzt. Der Maimarkt findet in Verbindung mit dem Seefest am 1. Mai statt und die getroffenen Änderungen beim Ulrichsmarkt wurden ebenfalls umgesetzt. 

Eine Abfrage bei den Vereinen bzgl. einen Fest zum Kathreinermarkt fand keinerlei Zustimmung. 

Seit mehreren Jahren ist vor allem beim Kathreinermarkt bemerkbar, dass dieser Markt nicht mehr den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entspricht. Demzufolge nahm auch die Anzahl der Marktbestücker kontinuierlich ab.

Eine Aufstellung der gemeldeten und aufgebauten Stände ist im Anhang ersichtlich.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, dass der Kathreinermarkt ab dem Jahr 2024 nicht mehr stattfindet.

Dokumente
Download Marktstatistik.pdf

zum Seitenanfang

9. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 9

Sachverhalt

Die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit vom 26.10.2009 mit erster Änderung vom 04.07.2011 erfordert nach langer Zeit eine Anpassung der Beträge. 

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat folgende Änderungen vor:

  1. § 1 Abs. 2 Erhöhung der Beträge

Bisher:
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme

bis zu 3 Stunden         15,00 Euro,
von mehr als 3 bis zu 6 Stunden         25,00 Euro,
von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)         40,00 Euro.

Neu:
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme

bis zu 3 Stunden         25,00 Euro,
von mehr als 3 bis zu 6 Stunden         35,00 Euro,
von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)         50,00 Euro.


2.   § 3 Abs. 1 Erhöhung des Sitzungsgeldes

Bisher:
(1) Gemeinderäte und Ortschaftsräte erhalten für die Ausübung ihres Amts eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt

- bei Gemeinderäten
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von        10,00 Euro,
2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von         25,00 Euro,

- bei Ortschaftsräten
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von        0,00 Euro,
2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von         15,00 Euro.

Neu:
(1) Gemeinderäte und Ortschaftsräte erhalten für die Ausübung ihres Amts eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt

- bei Gemeinderäten
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von        0,00 Euro,
2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von         45,00 Euro,

- bei Ortschaftsräten
1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von        0,00 Euro,
2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von         20,00 Euro.

Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte an die Methodik der Aufwandsentschädigung für Ortschaftsräte anzulehnen und zukünftig auf die Zahlung eines monatlichen Grundbetrages zu verzichten und ein erhöhtes Sitzungsgeld auszuzahlen. In folgenden Gemeinden wird bereits auch so verfahren:

Gemeinde
Monatlicher
Grundbetrag
Sitzungsgeld
je Sitzung
Jagstzell (2.340 EW)
0,00 €
40,00 €
Unterschneidheim (4.950 EW)
0,00 €
30,00 €
Nattheim (6.350 EW)
0,00 €
65,00 €
Steinheim (8.830 EW)
0,00 €
45,00 €
Mutlangen (6.890 EW)
0,00 €
bis 3 Std. 30,00 €
3-6 Std. 55,00 €
über 6 Std. 60,00 €
Mögglingen (4.340 EW)
0,00 €
bis 6 Std. 40,00 €
über 6 Std. 50,00 €

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt den beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Dischingen ab dem 01.05.2024.

Dokumente
Download 2024-04-22 Satzungsvergleich ehrenamtliche Tätigkeit.pdf
Download 2024-04-22 Satzung ehrenamtliche Entschädigung - Neufassung.pdf

zum Seitenanfang

10. Wahlhelferentschädigung bei den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 10

Sachverhalt

Am 09.06.2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Hierzu werden wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich tätig sein. Nach § 10 Europawahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,00 Euro für den Vorsitzenden und je 25,00 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.

Der Gemeinderat kann abweichend davon beschließen, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 22.04.2024 zu entschädigen. 

Die Satzung sieht folgende Entschädigung vor:
Zeitaufwand von bis zu 3 Stunden        25,00 Euro
Zeitaufwand von 3 – 6 Stunden                35,00 Euro
Zeitaufwand von mehr als 6 Stunden        50,00 Euro

Nachdem die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tagsüber bereits Dienst im Wahllokal haben und sich dann alle um 18.00 Uhr wieder zum Auszählen treffen bzw. sich die Mitglieder des Briefwahlvorstand bereits nachmittags treffen zur Zulassung der Wahlbriefe, ist bei allen der Tageshöchstsatz von 50,00 Euro anzunehmen.

Beschlussempfehlung

Den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wird bei der Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 eine Entschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gewährt.

zum Seitenanfang

11. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Baugesuch Neubau Wohnhaus mit Fertiggarage, Fleinheimer Str. 28, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 11.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau Wohnhaus mit Fertiggarage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 148/7, Fleinheimer Straße 28, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Der geplante eingeschossige Neubau soll mit den Außenmaßen 12,54 x 11,94 Meter errichtet werden. Das dazugehörige Satteldach erhält die Dachneigung von 13,5° bzw. 12°. Die Gebäudehöhe beträgt 4,64 Meter. Zusätzlich wird eine mit Flachdach gebaute Fertiggarage mit den Außenmaßen 9 x 6 Meter und einer Höhe von 2,7 Meter erstellt, welche im hinteren Bereich mit einem Werkstattbereich abgetrennt ist. Auf dem Baugrundstück sind zusätzlich 2 Stellplätze vorhanden.

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau Wohnhaus mit Fertiggarage“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Fleinheimer Str. 28, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

11.2. Baugesuch -Bauvoranfrage- Neubau eines 1-geschossigen Bungalows mit Garage und Außenpool, Freibergstraße, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 11.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
-Bauvoranfrage- Neubau eines 1-geschossigen Bungalows mit Garage und Außenpool

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 186/2 und 186/3, Freibergstraße, Eglingen

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem Bebauungsplan „Brühl“ sind folgende Befreiungen notwendig:
  • Verschiebung des Baufensters Richtung Norden
Aus Immissionsgründen wurde die Grenze des Baufensters entlang der Freibergstraße mit 15 m gemessen von der Fahrbahnmitte festgelegt. Für das Bauvorhaben muss die Grenze auf ca. 12 m reduziert werden. 
  • Abstand zwischen der Garagenausfahrt und öffentlicher Verkehrsfläche
Hier wird von dem Mindestabstand von 6,0 m auf 5,0 m abgewichen
  • Stützbauwerke an öffentlicher Verkehrsfläche und Nachbargrenzen
Für die große Bodenplatte muss das Gelände an das Niveau des Gehwegs angepasst werden. Deshalb wird eine Stützmauer mit ca. 1,60 Höhe geplant.
Gegenüber sonstigen Grundstücken sind tote Einfriedungen mit einer Höhe von 1,50 m einzuhalten, bei einseitigen Aufschüttungen ist die Höhe vom verbleibenden natürlichen Gelände des Nachbarn zu bestimmen.


Objektbeschreibung:
Der geplante eingeschossige Bungalow soll mit den Außenmaßen von ca. 19,5 x 17 Metern in Holzständerbauweise schlüsselfertig als Fertighaus erstellt werden.
Das dazugehörige Satteldach hat eine Dachneigung von 14°. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 8 Meter. Die angebaute Garage erhält die Außenmaße von ca. 14,5 x 7 Metern und beinhaltet im südlichen Bereich einen kleinen abgetrennten Hobbywerkstattbereich. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage „Neubau eines 1-geschossigen Bungalows mit Garage und Außenpool“ wird erteilt.
Den oben genannten notwendigen Befreiungen wird zugestimmt.

Dokumente
Download Lageplan Freibergstraße, Eglingen.pdf

zum Seitenanfang

11.3. Baugesuch Anbau an Gartenhaus, Karlstr. 18, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 11.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Anbau an Gartenhaus

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 1676/5, Karlstr. 18, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:

Das geplante Bauvorhaben soll mit den Außenmaßen von 5,72 m x 5,37 m errichtet werden. Die Traufhöhe beträgt 2,65 m und das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 20° bzw. 10°.

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Anbau an Gartenhaus“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Karlstr. 18, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

11.4. Baugesuch -Bauvoranfrage- Erstellung Stellplatz für LKW, Bahnhofstr. 6, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 11.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
-Bauvoranfrage- Erstellung Stellplatz für LKW

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 336, Bahnhofstr. 6, Ballmertshofen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Auf einer Gesamtfläche von ca. 1.486 m² sollen Stellplätze für LKW´s errichtet werden.  Die Baufläche ist laut Flächennutzungsplan der Gemeinde als Außenbereich zu behandeln. 

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Der Ortschaftsrat verweist ebenfalls auf die zu klärenden Einzelfragen im Bauantrag.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage „Erstellung Stellplatz für LKW“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Bahnhofstr. 6, Ballmertshofen.pdf

zum Seitenanfang

12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12
zum Seitenanfang

12.1. Bekanntgabe KiTa-Anmeldungen für das Jahr 2024/2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.1

Sachverhalt

Historie
Aktueller Sachstand

Für das Kindergartenjahr 2024/2025 sind bis zum Stichtag 29.02.2024 insgesamt 67 Anmeldungen (52 Kindergarten- & 15 Krippenanmeldungen) eingegangen. In Zusammenarbeit mit den Leiterinnen der Kindertagesstätten, der KiTa-Beauftragten der Diözese und der Verwaltung wurden die Anmeldungen entsprechend der Prioritäten zugeteilt.

Davon konnten 57 Anmeldungen eine Zusage für die 1. Priorität (= Wunscheinrichtung) erhalten. Für 2 weitere Anmeldungen konnten Zusagen mit den Prioritäten 2 und 3 erteilt werden. Somit konnten 59 von 67 Anmeldungen eine Zusage erlangen. 

8 Anmeldungen mussten auf die Warteliste gesetzt werden.

  • 3 Kinder werden bereits heute schon in den Krippen betreut. Diese Kinder werden im Frühjahr 3 Jahre alt und können bis zum Ende des Kindergartenjahres in der Krippe betreut werden.

  • 3 Anmeldungen entfallen auf Kinder, die im Jahr 2025 im Zeitraum Juni bis August drei Jahre alt werden und nach Rücksprache mit den Sorgeberechtigten in das nächste Kindergartenjahr „geschoben“ werden.

  • 2 Anmeldungen bleiben bis auf Weiteres auf der Warteliste stehen. Den Sorgeberechtigten wurde ein Platz in einer anderen Einrichtung wie in den Prioritäten genannt angeboten, jedoch nicht angenommen. Die Sorgeberechtigten werden sich nach eigener Aussage privat um eine Lösung kümmern.

Der gesamte Prozess der Platzvergabe für einen Kinderbetreuungsplatz findet in enger Abstimmung und Kommunikation mit allen Beteiligten statt, so konnten die Rückmeldungen für einen Betreuungsplatz für das Kindergartenjahr 2024/2025 alle am selben Tag an die Sorgeberechtigten versandt werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

12.2. Bekanntagabe - PV-Anlage Egauschule (47,47 kWp)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.2

Sachverhalt

Historie:


Aktueller Sachverhalt:

Um Werte zu liefern, die der Realtität entsprechen, musste die Abrechnung 2023 abgewartet werden. Diese ist im Febuar 2024 der Verwaltung zugestellt worden. Die Insallation eines Zählers für die PV-Anlage erfolgte erst im August 2023, daher wurden die Werte von 2023 anhand den vorhandenen Daten hochgerechnet. 


Erster Tag der Einspeisung:                                 03.02.2022
Einbau Zähler EnBW/ODR:                                08.08.2023                
Anteil Einspeisung der Gesamterzeugung:                etwa 44 %
Anteil Eigenverbrauch der Stromerzeugung:                etwa 34 % 



2023



Stromerzeugung
Menge
33.755 kWh



Einspeisung

Einspeisemenge Gesamt
50.061 kWh

Menge PV-Anlage 47,47 kWp
22.026 kWh

Entgelt netto
1.613 €

Ø Preis / kWh (2022) 
7,33 ct/kWh

Entgelt netto (2018)
2.703 €

Ø Preis / kWh (2018)
12,27 ct/kWh



Eigenverbrauch 
Menge
11.729 kWh

Einkaufspreis
0,25 €/kWh

Einsparung
2.932 €

Angenommener „Mangelfolgeschaden“ Einspeisung:

Einspeisung (  7,33 ct/kWh):         1.613 €
Einspeisung (12,27 ct/kWh):        2.703 €
                                        -1.090 €

Die Einspeisungsvergütung lag im Jahr 2018 bei 12,27 ct/kWh (gemäß Angaben der Bundesnetzagentur), tatsächliche Einspeisung war jedoch erst im Jahr 2022 mit einer Einspeisungsvergütung von 7,33 ct/kWh. Aufgrund der Verzögerungen ergibt sich ein Differenzbetrag der Einspeisungsvergütung von etwa 4,94 ct/kWh. Bezogen auf ein Jahr ist mit etwa durchschnittlich 1.090 € weniger Einspeisungsvergütung zu rechnen. 

Bezieht man diese entgangene Einspeisevergütung von 1.223 € pro Jahr auf einen 20 Jahreszeitraum, ergibt sich ein „Mangelfolgeschaden“ von 24.460 €.

Angenommener „Mangelfolgeschaden“ Eigenverbrauch:

Ø Eigenverbrauch (2022/2023):        2.957 € * 4 Jahre (Mangelfolgeschaden) = 11.830 €

Der Gemeinderat hat am 07.12.2020 dem Vergleichsvorschlag des Landgerichts Ellwangen zugestimmt. Gegenstand dieses Vergleichs war unter anderem, dass das Gericht keinen Ausgleich des Einspeiseverlustes vorgesehen hat. Damals wurde von einem Einspeiseverlust in Höhe von 17.251 € ausgegangen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

12.3. Modellkommune Innenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.3

Sachverhalt

Bereits seit 2011 erhebt der Regionalverband, zusammen mit allen 53 Städten und Gemeinden in der Region, alle drei Jahre sämtliche Siedlungsflächenreserven nach einem einheitlichen Schema.

In diesem Jahr steht eine erneute Erhebung an, welche vom Land Baden-Württemberg im Rahmen der Förderkulisse „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ gefördert wird. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Auswertung des Siedlungsflächenmonitorings. Es wird dabei ein Augenmerk auf tatsächliche Reduzierung von Außen- und Innenreserven sowie Baulücken gelegt.

Dafür wird zusammen mit folgenden 7 Modellkommunen aus der Region den Einsatz von GIS-basierten und KI-gestützten Auswertungsmodellen getestet.

Die Gemeinde Dischingen hat sich zur Teilnahme an diesem Programm beworben und wurde neben Aalen, Ellenberg, Eschach, Giengen, Sontheim und Unterschneidheim ausgewählt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis

zum Seitenanfang

12.4. Bekanntgabe Abschluss Pachtvertrag für einen Offenhaltungsversuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.4

Sachverhalt

Die Offenhaltungsversuche des Landes Baden-Württemberg stellen die umfangreichste und der Untersuchungsdauer nach bedeutendste Versuchsreihe Europas dar.

Auf bislang 14 Versuchsstandorten im Main-Tauber-Gebiet, im Bereich der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes werden unterschiedliche extensive Maßnahmen zur Erhaltung artenreichen Grünlandes untersucht und mit ungestörter Sukzession verglichen. 

Da systematisch angelegte Beweidungsparzellen mit verschiedenen Nutztierarten fehlten, wurden bereits im Herbst 2020 von Prof. Dr. Peter Poschlod (koordinierender Wissenschaftler der Offenhaltungsversuche) von der Universität Regensburg gemeinsam mit einem Bewirtschafter auf dem Gebiet der Gemeinde Dischingen Flächen besichtigt, die für einen Beweidungsversuch im Rahmen der Offenhaltungsversuche geeignet sind. Im Rahmen dieser Versuche sollte eine gemischte Beweidung aus Rindern, Schafen und Ziegen erfolgen.

Bei der Begehung kristallisierten sich Flächen am Erzberg und an der Geißhalde heraus. Im Frühjahr 2021 fand ein erstes Treffen mit der Gemeinde statt. Als im August 2022 die Fläche an der Geißhalde in Konflikt mit zwei Wildbienenarten stand, wurde der Versuch zunächst gestoppt. Daraufhin wurde gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Landschaftserhaltungsverband nach Alternativflächen gesucht. Allerdings ohne Erfolg. Um die Versuche trotz der artenschutzrechtlichen Vorbehalte durchführen zu können, wurde im Juli 2023 ein Antrag auf artenschutzrechtliche Ausnahme für die Geißhalde bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde Heidenheim gestellt. Dem Antrag ist im Dezember 2023 mit einigen Auflagen zugestimmt worden.

Da sich die Flächen im Eigentum der Gemeinde Dischingen befinden, die organisatorische Betreuung der Offenhaltungsversuche jedoch durch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlichen Raum (LEL) erfolgt, wurde nun ein Pachtvertrag geschlossen. Die betroffenen Bereiche werden stellenweise eingezäunt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

Dokumente
Download Offenhaltungsversuche Dischingen Karte.pdf

zum Seitenanfang

12.5. Bekanntgabe: Sitzung Gemeindewahlausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.5

Sachverhalt

Zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Dischingen und der Ortschaftsratswahlen in Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen, Frickingen und Trugenhofen in der Gemeinde Dischingen am 09.6.2024 und zur Entscheidung über ihre Zulassung trat der Gemeindewahlausschuss (GWA) in einer öffentlichen Sitzung am 4. April 2024 zusammen.

Der GWA hat die Zulassung aller eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Dischingen, der Wahl der Ortschaftsräte der Ortschaften Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen und Trugenhofen ohne Änderung einstimmig zugestimmt.

Da es nicht absehbar ist, ob alle Wahlen am Sonntagabend abschließend ausgezählt werden können, beschloss der GWA ebenfalls einstimmig, dass die Auszählung am Folgetag fortgesetzt werden kann. Zudem stimmt er einer Verlegung der Auszählung in andere Räumlichkeiten zu.

Der GWA beschloss, vom Anbieter Komm.One (Rechenzentrum) die Software „Wahlmanager“ und das dazu gehörende „Stimmzettelmodul“ für die Kommunalwahl einzusetzen.

Der GWA stimmte der Nutzung von Ordnungsziffern auf den Stimmzetteln zu.

Zu Schutz der Bewerber aus kleinen Ortsteilen (OT) oder Weilern, darf die Adresse nicht mehr veröffentlicht werden, sondern nur noch der Wohnort. Der GWA beschloss einstimmig die Bezeichnung einheitlich mit „Dischingen, OT oder Weiler“ vorzunehmen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

12.6. Bekanntgabe Heimattage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.6

Sachverhalt

Es wird über den aktuellen Stand der Heimattage anhand der beigelegten Präsentation berichtet.

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme

Dokumente
Download Präsentation aktueller Stand Heimattage.pdf

zum Seitenanfang

12.7. Bekanntgabe: Hauptversammlung des Härtsfeldmuseumsvereins

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 09.10.2023 beschlossen, dass der Wunsch des Härtsfeld-Museumsbahnverein e.V. (HMB) zurückgestellt wird, bis für das Areal Spitziger Berg ein Erschließungskonzept vorliegt.

Am 16.03.2024 fand die Generalversammlung des Härtsfeldbahn-Museumsvereins in der Burgschänke der Burg Katzenstein statt. Dem Bericht in der Heidenheimer Zeitung vom 07.04.2024 war Folgendes zu entnehmen: „Nur die Gemeinde Dischingen bremst uns aus. Es ist nicht verständlich, dass dabei die größte Attraktion, die Dampflokomotive, das größte Problem sein soll. Hier muss rasch positiv entschieden werden, da sich das Zeitfenster für die momentan erfreulich hohen Förderzusagen rasch schließen könnte!“ sagte der Vorsitzende an den stellvertretenden Bürgermeister Anton Scherer. Dieser soll dem Verein daraufhin seine Unterstützung zugesichert haben.

Stellungnahme der Verwaltung zur Aussage „Vorliegen hoher Förderzusagen“:

  1. Der größte Betrag aus möglichen Fördertöpfen kommt aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP)

  2. Für dieses Programm sind ausschließlich Gemeinden und unter bestimmten Voraussetzungen Landkreise antragsberechtigt

  3. Weder die Gemeinde Dischingen noch die Stadt Neresheim noch die beiden Landkreise haben bisher einen Antrag gestellt

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zu Kenntnis

zum Seitenanfang

12.8. Bekanntgabe aktueller Sachstand zur Sanierung der OD Hofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.8

Sachverhalt

Aufgrund von internen Kommunikationsproblemen bei der beauftragten Baufirma wurde mit Baubeginn der Maßnahme Sanierung Ortsdurchfahrt Hofen entgegen den ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen beziehungsweise den Festlegungen im Baustellenstartgespräch gearbeitet. 

Vorgesehen war die Ausführung eines 1. Bauabschnitts von der Ortsmitte bei der Kapelle bis zum westlichen Ende. Erst nach dessen kompletter Fertigstellung war die Ausführung des 2. Bauabschnitts von der Ortsmitte zum östlichen Ortsende geplant. 

Es wurde jedoch entgegen den vorherigen Vereinbarungen der komplette Straßenbelag im 2. Bauabschnitt und der nicht mit teerhaltigen Bestandteilen verunreinigte Teil des 1. Bauabschnitts aufgefräst. Dies entspricht ca. 80 % der gesamten Ortsdurchfahrtsfläche.

Bei Beibehaltung der vorgesehenen Bauabschnitte ohne weitere Maßnahmen würde der Bereich des 2. Bauabschnitts ca. ein Jahr als Schotterweg ohne nennenswerte Bautätigkeit befahren werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass berechtigte weitere Beschwerden (Staub, Befahrbarkeit, Steinschlag, Reifenschäden, eingeschränkter Winterdienst) eingereicht werden.

Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise wurde nach Anzeige einer Mängelrüge durch das Ing. Büro Kolb ein kurzfristiger Ortstermin zur Klärung der weiteren Vorgehensweise vereinbart. Dieser fand am Montag, 15.04.2024 statt. An diesem haben neben Vertretern der Baufirma, Herr Staudenmaier, OV Harald Saur und BM Schabel teilgenommen. Hierbei wurden mehrere Lösungsmöglichkeiten wie zum Beispiel der Einsatz mehrerer Kolonnen, Aufbringen von einer erneuten Fahrbahnbefestigung, etc. vorgestellt.

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der jeweiligen Lösungsmöglichkeiten, wurde im Nachgang des Ortstermins mit der Firma Bortolazzi folgende Vorgehensweise vereinbart:

  • Weiterführung des begonnenen 1. Bauabschnitts bis auf Höhe circa Ortsstraße 10 beziehungsweise 11.

  • Wiederherstellung einer gebundenen Asphalttragdeckschicht im Bereich vom westlichen Ortseingang bis auf Höhe ca. Ortsstraße 6 mit einer Breite von 4 m.

  • Beibehaltung des noch asphaltierten Bereichs von Ortsstraße 6 bis Ortsstraße 10 bzw. 11; dadurch soll der Bereich vom westlichen Ortseingang bis zur Ortsmitte für das Jahr 2024 wieder auf einer befestigten Fahrbahn befahrbar sein.

  • Ausführung des 2. Bauabschnitts von Ortsmitte bis östlichen Ortsausgang (Kanal, Trink Wasser, Kabel, Strom und Straßenbau) mit Fertigstellung zum November 2024.

  • Nach Komplettfertigstellung des zweiten Bauabschnitts (mit Ausnahme bituminöse Deckschicht) wird der bereits begonnene 1. Bauabschnitt von Ortsmitte bis westliches Ortsende weiter gebaut.

  • Nach baulicher Fertigstellung der Durchfahrtsstraße erfolgt der Einbau des Asphaltdeckbelags zur Erzielung der Gesamtfertigstellung.

Auf Drängen des Bürgermeisters hat die Baufirma beim Gesprächstermin am 15.04.2024 zugesagt, mit allen Anwohnern das Gespräch zu suchen, sich für das eigenmächtige und unabgestimmte Vorgehen zu entschuldigen und sie über die geänderte Umsetzung der Maßnahme zu informieren.

Durch den geänderten Ablauf müssen zudem die für das Jahresende 2024 vorgesehenen Tätigkeiten wie z.B. Beweissicherung, Abklärung der Hausanschlüsse für den 2. Bauabschnitt vorgezogen werden.

Ein Lageplan mit der neuen Reihenfolge der geplanten Bauabschnitte liegt dieser Beschlussvorlage bei.

Am 18.04.2024 wurde die Verwaltung vom Ingenieurbüro informiert, dass als Asphalttermin für den provisorischen Einbau des ehemals 1.Bauabschnitts der 26.04.2024 festgelegt wurde.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu Kenntnis.

Dokumente
Download 2024-04-15 Bauabschnitte OD Hofen - 1 West.pdf
Download 2024-04-15 Bauabschnitte OD Hofen - 2 Ost.pdf
Download 2024-04-15 Bilder OD Hofen.pdf

zum Seitenanfang

12.9. Bekanntgabe Fusion evangelische Kirchengemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.9
zum Seitenanfang

12.10. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 12.10

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Mo,        13.05.2024:        Gemeinderatssitzung
Mo,        24.06.2024:        Gemeinderatssitzung

Nachrichtlich Kreistag:
13.05.2024, 01.07.2024. 22.07.2024, 14.10.2024, 11.11.2024, 16.12.2024

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

zum Seitenanfang

13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 13
Datenstand vom 22.04.2024 14:45 Uhr