Datum: 04.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
2 Dritte Änderung Flächennutzungsplan; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behördern und Träger öffentlicher Belange sowie Feststellungsbeschluss
3 Neufassung des Wasserlieferungsvertrages mit der Landeswasserversorgung
4 Geplante Anschaffungen für den Bauhof im Haushaltsjahr 2024
5 Einbringung und Beratung des Haushaltsplans 2024 für den Kernhaushalt und der Wirtschaftspläne 2024 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Umnutzung von Gastraum- in Lager- und Büroflächen, Errichtung einer Lagerhalle für PV-Module, Schloßstr. 23, Dischingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Bestellung und Widerruf Eheschließungsstandesbeamtin
7.2 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen
8.1 Anfrage - Mitfahrbänkle im Gemeindegebiet
8.2 Anfrage - Feier 50 Jahre Eingemeindung
8.3 Anfrage - ausstehende Glasfaseranschlüsse in Eglingen

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1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel gibt nachfolgende nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse bekannt:

Personalangelegenheit 1:
Theresa Schneidermeier wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2023 zur neuen Hauptamtsleiterin gewählt. Sie ist seit 01.03.2023 bei der Gemeindeverwaltung tätig und war bisher als persönliche Referentin des Bürgermeisters beschäftigt. Sie wird die Nachfolge von Evi Saur antreten, die mit Wirkung zum 01.01.2023 zur Gemeinde Fichtenau wechselt.

Personalangelegenheit 2:
Bürgermeister Schabel erläutert, dass Lena Mayer aus Dorfmerkingen derzeit eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation in Teilzeit bei der Gemeindeverwaltung absolviert. Die Ausbildung endet mit dem Tag des Bestehens der mündlichen Prüfung. Diese wird voraussichtlich Mitte Januar stattfinden, der genaue Termin steht aktuell noch nicht fest. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 der befristeten Übernahme von Frau Mayer bis zum 31.12.2024 zugestimmt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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2. Dritte Änderung Flächennutzungsplan; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behördern und Träger öffentlicher Belange sowie Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Schabel Frau Steck-Menz vom Büro Kolb Ingenieure GmbH aus Steinheim am Albuch begrüßen.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Dischingen weist den zu überplanenden Teil als allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Um die gewachsene Struktur des Gebietes und die Bestandsnutzung zu sichern, ist es erforderlich die Fläche als Gemischte Baufläche auszuweisen.

Frau Steck-Menz erläutert, dass der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 11.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 3. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen hat, eine Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 3. Flächennutzungsplanänderung fand vom 02.10.2023 bis 03.11.2023 (je einschließlich) statt. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die vorgetragenen Stellungsnahmen sind in der Auflistung der Anlage 1 (Abwägungsliste, Seiten 1-8) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und der Planer zusammengefasst. Anregungen und Ergänzungen sind in der vorliegenden Fassung eingearbeitet. Durch die vorgeschlagenen Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit kann die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ohne erneute Entwurfsauslegung festgestellt werden.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist nach Beschlussfassung dem Landratsamt Heidenheim zur Genehmigung vorzulegen und wird mit Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.
Ergänzender Hinweis: Der Bebauungsplan „Aschenfeld, Erste Änderung“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. (Nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung.)

Dokumente
Download 231117_00.DIS17-1440-FNPÄ-S-Deckblatt_04.12.2023.pdf
Download 231117_01.DIS17-1440-FNPÄ-S-Begründung_04.12.2023.pdf
Download 231117_02.DIS17-1440-FNPÄ-S-ZeichnerischerTeil_11.09.2023.pdf
Download 231117_DIS17-1440-FNPÄ-E-Abwägung_TöB+Öffentlichkeit.pdf
Download DIS17-1440-FNPÄ-TöB-E_EingegangeneStellungnahmen.zip

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3. Neufassung des Wasserlieferungsvertrages mit der Landeswasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erklärt, dass mit acht Städten und Gemeinden im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlagen der LW Wasserlieferungsverträge (WLV) bestehen, die zum Teil noch aus der Gründungszeit stammen, zum Teil aber auch schon Jahrzehnte alt sind. Sie wurden nach der Gründung des Zweckverbandes am 25. März 1965 fortgeführt und ursprünglich nach zuletzt 21 Jahren Laufzeit zum 31.12.2008 gekündigt. Sie wurden durch Beschlüsse des Verwaltungsrates des LW in den Jahren 2008, 2013, 2016 und zuletzt 2021 bis letztmalig zum 31.12.2026 verlängert. 

Gemäß § 17 der Verbandssatzung (VS) sind die Fassungsgemeinden von den Umlagen nach §§ 15, 16 VS (Kapital-, Festkosten- und Betriebsumlage) befreit. Die Beteiligung der Fassungsgemeinden an den Aufwendungen des Zweckverbandes ist in WLV geregelt. Von besonderer Bedeutung für die Fassungsgemeinden sind die Wasserbezugsbedingungen.

Im Rahmen der Bezugskonditionen wird den Fassungsgemeinden eine Sockelmenge eingeräumt, die mit 1,5 ct/m3 abgerechnet wird. Dischingen hat eine Sockelmenge von 25.000 m3, der Zweckverband Wasserversorgung (ZV WV) Egaugruppe eine Sockelmenge von 130.000 m3. Für die darüber hinausgehende Wassermenge zahlen die Fassungsgemeinden eine gesonderte Umlage pro Kubikmeter (Umlage Fassungsgemeinden).

Die Gemeinde Dischingen bezog zuletzt über die Sockelmenge hinaus 65.839 m3 Wasser zu einer kalkulierten Umlage Fassungsgemeinden von 60,4 Ct/m3 für das Jahr 2023.

Der ZV WV Egaugruppe bezog zuletzt über die Sockelmenge hinaus 157.407 m3 Wasser zu einer kalkulierten Umlage Fassungsgemeinden von 60,4 Ct/ m3 für das Jahr 2023.
Zwischen LW und den Fassungsgemeinden können Sonderregelungen zur Beteiligung an den Aufwendungen des Zweckverbandes vereinbart werden, die von denen der übrigen Verbandsmitglieder abweichen. Das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit enthält hierzu entsprechende Ermächtigungen. Die Grenze ist jedoch dort zu sehen, wo ein willkürlicher oder unangemessener Ausgleich erfolgt.
Im Mai 2020 hat die Geschäftsführung der LW das Thema WLV gegenüber den Fassungsgemeinden angesprochen. Insbesondere sollten „die Verträge mit den Fassungsgemeinden einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden“. 
In der Verwaltungsratssitzung der LW vom 20.09.2020 wurde der Beschluss gefasst, die Wasserlieferungsverträge mit den Fassungsgemeinden zu kündigen und nach Einholung eines Gutachtens neu aufzulegen.
Hintergrund dieses Beschlusses bzw. des Auftrages an den Gutachter war, die Verträge auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen zu überprüfen sowie die Angemessenheit der Verträge im Hinblick auf die Vor- und Nachteile für die Fassungsgemeinden zu prüfen.
Eine gutachterliche Überprüfung der Verträge auf Seiten der Fassungsgemeinden ergab, dass die Verträge an sich rechtmäßig sind und die genaue Höhe eines angemessenen Nachteilsausgleichs überprüft werden kann. Eine Anfrage für ein gemeinsames Gutachten zur Überprüfung eines möglichen Nachteilsausgleichs wurde von allen angefragten Gutachtern mit dem Hinweis auf eine kaum belastbar finanzielle Bewertung abgelehnt. Hintergrund ist die Problematik, dass das Alternativszenario - wie wäre die Situation der Fassungsgemeinden ohne LW - einer Vielzahl von theoretischen Annahmen und Vermutungen unterliegt.
Aus diesem Grund wurde ein alternativer Weg über eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Verwaltungsrates und den Bürgermeistern aller Fassungsgemeinden sowie der Geschäftsführung, gewählt. Die ursprünglichen Verträge wurden daraufhin zum 31.12.2026 gekündigt.
In der Arbeitsgruppe wurden verschiedene Optionen für eine Vertragskonstruktion diskutiert, in der die gegenseitigen Interessen - Beibehaltung des Nachteilsausgleichs in Höhe des Status quo einerseits, Dynamisierung der Beträge andererseits - bestmöglich 
vereinbart werden sollten. Der nachfolgend dargestellte Vertrag stellt das einvernehmliche Ergebnis der Arbeitsgruppensitzungen dar.
  • Der Sockelbetrag von 1,5 Cent/ m3 wird ab dem 1. Januar 2027 und damit erstmals zum 1. Januar 2028 dynamisiert. Der prozentuale Dynamisierungsfaktor ist dabei an die Dynamisierung der Umlage der Erfassungsgemeinden gekoppelt.

  • Der Vertrag wird ab 2027 mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.

  • Als Beispielrechnung wird für Dischingen ein Mehraufwand von +82,12 Euro pro Jahr und für den ZV WV Egaugruppe von +427,04 Euro pro Jahr im Jahr 2036 bei einer Steigerung/Dynamisierung von 2% angenommen.

Die LW wird die WLV im Frühjahr 2024 zur Beratung in den Verwaltungsrat des Zweckverbandes einbringen und benötigt bis dahin die Rückmeldung aller Gremien der Fassungsgemeinden über deren Beschlussfassung. 

Die Verwaltung sieht in der erarbeiteten Vertragskonstruktion eine gute und langfristige Absicherung der Wasserbezugskonditionen für die Gemeinde Dischingen und den ZV WV Egaugruppe und bittet den Gemeinderat um Zustimmung zum Abschluss des Wasserlieferungsvertrages für die Gemeinde Dischingen.

Für den ZV WV Egaugruppe erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung im Rahmen der nächsten Verbandsversammlung. Diese soll spätestens zu Beginn des neuen Jahres stattfinden.

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4. Geplante Anschaffungen für den Bauhof im Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass für das Haushaltsjahr 2024 nach Rücksprache mit den Bauhofmitarbeitern folgende Anschaffungen benötigt werden:

  • Sortiergreifer ca. 10.000 Euro
  • Hänger für den neuen Bagger ca. 15.000 Euro
  • Hundetoiletten 3 Stück zusammen ca. 1.500 Euro
  • Sonstige Kleingeräte

Auf Grund der Haushaltslage im Jahr 2023 wurde von den Bauhofmitarbeitern eine Priorisierung der Anschaffungen festgelegt und auf die ursprünglich geplante Anschaffung eines Sortiergreifers im Jahr 2023 verzichtet. Ein Sortiergreifer dient dazu sämtliches Schnittgut, egal ob in den Gräben oder auf freiem Gelände, zu greifen und aufzuladen. Dies soll eine Erleichterung bringen und Zeit sparen, da Gräben nicht mehr händisch mit dem Rechen sauber gemacht werden müssen. Durch das Schnellkupplungssystem Taklock ist das Ankuppeln an den Bagger extrem einfach und schnell.

Zudem ist die Anschaffung eines größeren Anhängers geplant. In diesem Jahr musste der Holder zweimal nach Ulm transportiert werden (Reparatur und Kundendienst). Hierzu war es notwendig, einen Anhänger auszuleihen, der die entsprechende Breite hat, das notwenige Gewicht aufnehmen kann und ein Transport mit dem PKW ermöglichte (4 Leihgaben). Ansonsten hätte der Holder mit dem Traktor / Unimog nach Ulm gebracht werden müssen oder alternativ eine Abholung beauftragt werden müssen. Gleiches gilt für den Kundendienst / Reparatur des Schultraktors (Lauingen). Die Beschaffung eines größeren Anhängers verschafft dem Bauhof damit im Arbeitsablauf größere Flexibilität. Gleichzeitig ist geplant, im Falle der Beschaffung, einen der beiden kleineren Anhänger (Baggeranhänger Dischingen oder Anhänger Dunstelkingen) zu verkaufen. Der verbleibende kleiner Anhänger soll in Dunstelkingen untergebracht werden.
Da die ersten 3 Hundetoiletten sehr gut in der Bevölkerung angenommen werden, sollen im kommenden Jahr 3 weitere aufgestellt werden. Folgende Standorte werden vorgeschlagen:
  • am Ende der Mühlbergstraße Richtung Gallengehrenquelle,
  • an der Egau entlang Richtung Härtsfeldsee bei der Druckerei Bairle,
  • am Härtsfeldsee auf dem Schotterparkplatz Richtung Neresheim.

Des Weiteren werden für die Beschaffung von diversen Kleingeräten wie in den vergangenen Jahren 12.000 Euro in den Haushaltsplan 2024 eingestellt.

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5. Einbringung und Beratung des Haushaltsplans 2024 für den Kernhaushalt und der Wirtschaftspläne 2024 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Kübler berichtet, dass in der Sitzung vom 07.08.2023 der Gemeinderat beschlossen hat, dass die Grundlage für die Einbringung des Haushalts die Tabelle sein soll, die für den Haushaltszwischenbericht verwendet wurde. Das Ziel ist es, eine Tabelle (Kernhaushalt, EB Wasser und EB Abwasser) mit den wichtigsten konsumtiven und investiven Maßnahmen 2024 als Grundlage für die Einbringung zu verwenden. 

Die Umsetzungstabelle für das Haushaltjahr 2024 ist als Anlage beigefügt.


Ergebnishaushalt

Mit den aktuellen Daten weist der Haushaltsplan 2024 ein leicht positives ordentliches Ergebnis von 15.500 € aus.

Realsteuern

Trotz großer Herausforderungen im Haushaltsjahr und in der mittelfristigen Finanzplanung plant die Gemeinde, auf eine Anhebung der Realsteuerhebesätze zu verzichten.

Grundsteuer A 400 Punkte
Grundsteuer B 410 Punkte
Gewerbesteuer 370 Punkte 

Da die wirtschaftliche Lage weiterhin sehr angespannt ist, geht die Verwaltung davon aus, dass sich der Gewerbesteuerertrag weiterhin auf einem niedrigen Niveau bewegen wird. Es wurde daher wiederum ein Planansatz in Höhe von 2.000.000 € eingestellt.
Personalkosten

Bei den Personalkosten kalkulieren die Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit Tarifsteigerungen bis zu 8% Die Gemeinde Dischingen wird sich aus kaufmännischer Vorsicht mit 7% eher am oberen Ende bewegen. Es wurden Personalkosten in Höhe von 3.285.400 € (VJ: 2.891.128 €) eingeplant. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans.



Finanzausgleichs- und Kreisumlage

Der Kreistag wird im Haushaltsjahr 2024 den Hebesatz von 32% auf 33% erhöhen. Gründe hierfür ist der erhebliche Mehraufwand für Sozialausgaben, gestiegene Kosten beim ÖPNV und die Tarifsteigerung bei den Personalkosten. Hierfür muss die Gemeinde 1,7 Mio. € (VJ: 2,5 Mio. €) für die Kreisumlage aufbringen. Für die kommenden Jahre sind weitere Erhöhungen der Hebesätze vorgesehen. 2025 ist eine Erhöhung auf 35% und 2026 auf 36% geplant.

Die Finanzausgleichsumlage schlägt mit 1,16 Mio. € (VJ: 1,9 Mio. €) zu Buche. 

Aufgrund der geringen Steuereinnahmen im Jahr 2022 sinkt die Steuerkraft im Haushaltsjahr 2024, sodass die Umlagen deutlich geringer ausfallen als in den Vorjahren. Im Gegenzug steigen die Leistungen aus dem Finanzausgleich. Es werden Einnahmen in Höhe von 7,4 Mio. € erwartet (VJ: 5,2 Mio. €).


Finanzhaushalt

Den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3.528.000 € stehen Ausgaben aus Investitionstätigkeit von 5.901.000 € gegenüber. Der Fehlbetrag für Investition liegt somit bei -2.373.000 €. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Haushaltsplans.

Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit handelt es sich insbesondere um Mittel aus dem Städtebauförderprogramm, ELR, Ausgleichsstock sowie Erschließungsbeiträge.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit spiegeln im Besonderen die Schwerpunkte der kommunalen Entwicklung wider. Hierin enthalten sind der Erwerb von Grundstücken, von beweglichem und immateriellem Vermögen, Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen an Dritte und vor allem die Baumaßnahmen.

Trotz der hohen Investitionen wird die Gemeinde im Haushaltsjahr 2024 auf eine Kreditaufnahme verzichten. Dadurch werden sich die Kreditverbindlichkeiten auf 1.309.006 € verringern. Bei einer Einwohnerzahl von 4.471 Personen (Stand: 30.06.2023) ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 293 € zum Ende des Haushaltsjahres. Damit liegt die Verschuldung im Kernhaushalt der Gemeinde Dischingen zum Ende des Jahres 2024 unter der durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung der Kernhaushalte von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg, die bezogen auf 31.12.2022 bei 481 € lag.

Die liquiden Eigenmittel weisen zum 31.12.2023 einen voraussichtlichen Stand von 2.500.000 € auf. Zum 31.12.2024 wird die Liquidität voraussichtlich 605.000 € betragen.


Eigenbetriebe

Aufgrund der eingeplanten Straßensanierungen und Baugebiete im Kernhaushalt, wie z. B. „Ortsdurchfahrt Hofen“ und BG „Kappelesäcker“, werden entsprechende Mittel in den Eigenbetrieben eingeplant. Die Planansätze wurden ebenfalls in die Umsetzungstabelle mitaufgenommen.

Die vorläufigen Eckdaten des Entwurfs für den EB Wasserversorgung betragen:
Ergebnishaushalt 

Erträge:        816.700 €
Aufwendungen:        -815.800 €
Ergebnis:        900 €

Finanzhaushalt

Einz. Investitionen:        40.000 €
Ausz. Investitionen:        -965.000 €
Finanzierungsbedarf:        -925.000 €

Zur Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen wird ein Kreditbedarf von 930.000 € erforderlich. Es ergibt sich somit eine Pro-Kopf-Verschuldung von 797 € zum Ende des Haushaltsjahres. Damit liegt die Verschuldung im Eigenbetrieb Wasserversorgung zum Ende des Jahres 2024 über der durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung der Eigenbetriebe von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg (355 € je Einwohner zum 31.12.2022).


Die vorläufigen Eckdaten des Entwurfs für den EB Abwasserentsorgung betragen:

Ergebnishaushalt 

Erträge:        1.287.500 €
Aufwendungen:        -1.343.900 €
Ergebnis:        -56.000 €

Finanzhaushalt

Einz. Investitionen:        1.904.000 €
Ausz. Investitionen:        -2.505.000 €
Finanzierungsbedarf:        -601.000 €

Zur Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen wird ein Kreditbedarf von 640.000 € erforderlich. Es ergibt sich somit eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.135 € zum Ende des Haushaltsjahres. Damit liegt die Verschuldung im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung zum Ende des Jahres 2024 über der durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung der Eigenbetriebe von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg (355 € je Einwohner zum 31.12.2022).

Dokumente
Download 2023-12-04 Haushaltsplan 2024_Einbringung.pdf
Download 2023-12-04 Umsetzungstabelle HH 2024_Einbringung HH.pdf

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 6
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6.1. Baugesuch Umnutzung von Gastraum- in Lager- und Büroflächen, Errichtung einer Lagerhalle für PV-Module, Schloßstr. 23, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Umnutzung von Gastraum- in Lager- und Büroflächen, Errichtung einer Lagerhalle für 
PV-Module

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 39/1, Schloßstr. 23, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Kalvarienberg“ ist eine Befreiung bezüglich des Standorts der Lagerhalle und der Dachform notwendig.
Im Bebauungsplan sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig.
Ebenfalls ist im Bebauungsplan als Dachform ein Satteldach mit einer Dachneigung von 20°-30° festgesetzt.
Begründung:
Eine weitere Bebauung innerhalb der überbaubaren Fläche ist aufgrund des steilen Gefälles des Grundstücks im nordöstlichen Bereich sehr schwierig und nur über eine sehr abschüssige Zufahrt von der Bergstraße aus erreichbar. Die Lagerhalle soll komplett auf der nicht überbaubaren Grundstückfläche errichtet werden. Der erforderliche Grenzabstand wird hierzu eingehalten. Die geplante Lagerhalle ist dem Hauptgebäude untergeordnet. 
Um die Höhe möglichst gering zu halten wird eine Dachneigung von 15° beantragt. 

Objektbeschreibung:
Bei diesem Vorhaben sollen die vorhandenen Räume des ehemaligen Gaststättengewerbes als Büro- und Lagerräume genutzt werden. Des Weiteren ist eine neue, nicht unterkellerte Lagerhalle mit den Außenmaßen von ca. 11,60 m x 7,10 m geplant. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 15°, eine Traufhöhe 

ab OK RFB EG von ca. 4,00 m, sowie eine Firsthöhe von ca. 4,90 m. Zusätzlich sind noch 6 Kfz-Stellplätze vorgesehen.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Schloßstr. 23, Dischingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Bestellung und Widerruf Eheschließungsstandesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 7.1

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Schneidermeier berichtet, dass es sich beim Standesamtswesen um eine Weisungsaufgabe handelt. Gemäß § 44 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. § 9 Abs. 1 „Zuständigkeiten des Bürgermeisters“ der Hauptsatzung wird bestimmt, dass der Bürgermeister Weisungsaufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt.

Frau Antonia Faber wurde mit Wirkung vom 23.11.2023 zur Eheschließungsstandesbeamtin bestellt. Nach dem Absolvieren eines erforderlichen Lehrgangs an der Akademie für Personenstandswesen und einem Jahr Berufserfahrung im Standesamt soll sie zur „Vollstandesbeamtin“ bestellt werden. 

Die Bestellung zur Eheschließungsstandesbeamtin wurde aufgrund der Versetzung von Frau Evi Saur mit Wirkung vom 31.12.2023 widerrufen. 

Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

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7.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Mo, 18.12.2023:        Gemeinderatssitzung – Beschlussfassung Haushalt 2024; Schützenheim Ballmertshofen, ggf. Beginn um 17:30 Uhr
Mo, 22.01.2024:        Gemeinderatssitzung
Mo, 19.02.2024:        Gemeinderatssitzung
Mo, 18.03.2024:        Gemeinderatssitzung
Mo, 22.04.2024:        Gemeinderatssitzung
Mo, 13.05.2024:        Gemeinderatssitzung

Nachrichtlich Kreistag:
18.12.2023, 18.03.2024, 13.05.2024, 01.07.2024. 22.07.2024, 14.10.2024, 11.11.2024, 16.12.2024

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 8
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8.1. Anfrage - Mitfahrbänkle im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Gemeinderat Mundinger berichtet, dass in einigen Gemeinden und Städten in der Region   sogenannte Mitfahrbänkle aufgestellt wurden. Das Mitfahrbänkle fördert die Mobilität von Menschen ohne Auto und dient der besseren Vernetzung von Ortsteilen untereinander und dem Umweltschutz. Er fragt sich, ob sich die Gemeinde Dischingen diesem Projekt annehmen möchte. Gemeindemitarbeiterin Schneidermeier erläutert, dass dieses Projekt im Rahmen einer Besprechung mit den Ortsvorstehern angesprochen wurde. Dabei wurde beschlossen, dieses Projekt nicht umzusetzen, da laut der Einschätzung der Ortsvorsteher keine Nachfrage besteht.

Gemeinderat Kragler schlägt eine Abfrage über das Nachrichtenblatt vor. Damit kann ermittelt werden, ob ein Mitfahrbänkle in allen Ortsteilen, nur in Dischingen oder überhaupt gewünscht wird.

Gemeinderat Mundinger kann sich dafür ein Pilotprojekt vorstellen. Damit kann ermittelt werden, ob man die Mitfahrbänkle auf die Ortsteile ausweitet oder es sein lässt.

Gemeinderat Scherer schlägt vor, dies bei den Seniorennachmittagen abzufragen, damit die Ortsvorsteher sogleich der Verwaltung Rückmeldung geben können.

Bürgermeister Schabel bevorzugt es, Anfang des Jahres 2024 einen Aufruf im Nachrichtenblatt zu schalten, da die Seniorenfeiern zum Teil schon stattgefunden haben.

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8.2. Anfrage - Feier 50 Jahre Eingemeindung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 8.2

Sachverhalt

Gemeinderat Scherer ist der Meinung, dass zum 50-jährigen Jubiläum der Eingemeindung eine Feier veranstaltet werden sollte. Er stellt den Antrag, einen Termin mit allen Ortsvorstehern in Bezug auf die Heimattage zu planen. Eine Feier könnte dazu beitragen, dass sich die Ortsteile untereinander besser verstehen. Es gibt engagierte Vereine in der Gemeinde, mit denen man einen tollen Abend gestalten könnte.

Bürgermeister Schabel erläutert, dass dieses Thema bereits in der Sitzung am 27.03.2023 diskutiert wurde. Seiner Wahrnehmung nach, hielt sich das Interesse in Grenzen. Er ist gerne bereit das Thema beim nächsten Treffen mit den Ortsvorstehern aufzugreifen. Er betont, dass die Verwaltung eine solche Feierlichkeit nur auf die Beine stellen, wenn von vorne herein die Bereitschaft vorhanden ist und entsprechende positive Impulse für das Thema Eingemeindung signalisiert werden.

Gemeinderat Kragler erklärt, dass er sich vorstellen könnte, dass die Feier in der Egauhalle stattfindet und jeder Ortsteil mit seinen Vereinen einen Beitrag leistet, zum Beispiel in Form von früheren Bildern, die ausgestellt werden. Deshalb wäre für ihn Dischingen der geeignetste Ort. Es muss nicht jeder Ortsteil eine eigene Feier veranstalten. Er teilt dem Gemeinderat mit, dass bei der Eingemeindung aus dem größten Ort Dischingen, der die kleineren Orte sozusagen aufnahm, die Gemeinde Dischingen wurde. Dadurch wuchs Dischingen nicht nur an Einwohnern, sondern auch an Waldflächen, was insgesamt eine Bereicherung für Dischingen war und Dischingen damit die „Beschenkte“ war. 

Gemeinderat Scherer ist der Ansicht, dass man Dischingen nicht als beschenkten Ortsteil bezeichnen kann, da laut dem ehemaligen Bürgermeister mehrere arme Ortsteile keinen reichen zusammengeben. 

Bürgermeister Schabel bringt an, dass neben Ländereien auch die ganzen Aufgaben von Dischingen übernommen wurden. Seiner Auffassung nach würde es ein verzerrtes Bild 

ergeben, wenn für Dischingen der Eindruck einer „Beschenkten“ vermittelt wird. Letztendlich war es ein Zusammenschluss von armen Bauerndörfern. Ebenso weist der darauf hin, dass sämtliche Eingemeindungsversprechen erfüllt wurden. Er fasst zusammen, dass nach den Anregungen des Gemeinderates eine Samstagabend-Veranstaltung zur Feier der Eingemeindung geplant werden soll.

Gemeinderat Pampuch schlägt vor, die Veranstaltung in das Heimattagejahr einzubinden. 

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8.3. Anfrage - ausstehende Glasfaseranschlüsse in Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 8.3

Sachverhalt

Gemeinderat Günter Burger berichtet, dass er von Eglinger Anwohnern zum Glasfaseranschluss angesprochen wurde, da hier noch teilweise Anschlüsse noch nicht ausgeführt sind. Nachdem sich einige Anwohner auch bei der Verwaltung erkundigten, wurden diese direkt an die NetCom BW verwiesen. Ihnen wurde mitgeteilt, dass bei ca. 15 Wohngebäuden wegen Problemen im Tiefbau noch kein Glasfaser eingeblasen werden konnte. Ortsbaumeister Wörner erklärt, dass die NetCom BW genau sagen kann, wo sich die defekten Stellen zum Einblasen befinden. 

Bürgermeister Schabel schlägt vor, dass Ortsbaumeister Wörner mit den betroffenen Anwohnern anhand von Plänen der NetCom BW im Rathaus die Schadstellen aufzeigt. Gleichzeitig sollte Ortsvorsteher Günter Burger parallel abklären oder feststellen, welche Anlieger hiervon betroffen sind.

Datenstand vom 22.01.2024 11:54 Uhr