Datum: 11.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle Dunstelkingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einwohnerfragestunde
2 Dritte Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 zum Bebauungsplan "Aschenfeld-erste Änderung",
3 Bebauungsplan "Schrai-Erweiterung Süd" in Eglingen
4 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Hofen
5 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erschließung des Baugebiets „Kappelesäcker“ in Frickingen
6 Festsetzung der Bauplatzpreise im Baugebiet „Kappelesäcker“ in Frickingen und in den Ortsteilen
7 Erweiterung der Mobilfunksendeanlage in Katzenstein für Vodafone
8 Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden"
9 Einvernehmen zu Bauanträgen
9.1 Baugesuch -Kenntnisgabeverfahren- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Römerweg 8, Dischingen
9.2 Baugesuch Neubau einer Mistlagerplatte und eines Gülle- / Gärrestelagerbehälters, Q-Hof 1, Katzenstein
9.3 Baugesuch -Änderungsgenehmigung- Neubau Wohnhaus mit Garage und Carport, Römerweg 6, Dischingen
9.4 Baugesuch Neubau einer Garage mit Abstell- und Lagerräumen, Freibergstr. 15, Eglingen
10 Bekanntgaben
10.1 Bekanntgabe Ausbau zur Spielstraße
10.2 Bekanntgabe Nutzungsmöglichkeiten Härtsfeldsee
10.3 Bekanntgabe unterjährige Programmentscheidung ELR
10.4 Bekanntgabe Neuanschaffung Arbeitskorb und Astschere für den Bauhof
10.5 Bekanntgabe Trautermine 2024
10.6 Bericht Verbandsversammlung des Abwasserzwecksverbandes vom 25.07.2023
10.7 Bekanntgabe Termine
10.8 Bekanntgabe Personalangelegenheit neue Mitarbeiterin Bürgeramt und Auszubildende
11 Anfragen
11.1 Anfrage zu geplanten Unterhaltungsmaßnahmen / Situationsbericht Halle Dunstelkingen
11.2 Anfrage Sachstand Breitbanderschließung Dischingen
11.3 Anfrage Gehweg Fleinheimer Straße 2
11.4 Anfrage zum aktuellen Sachstand der Weißen Flecken
11.5 Anfrage zur Sperrung der Frankenstraße
12 Einwohnerfragen zur Sitzung

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1. Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 1

Sachverhalt

Es wurden keine Fragen gestellt.

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2. Dritte Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 zum Bebauungsplan "Aschenfeld-erste Änderung",

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Frau Steck-Menz von Kolb Ingenieure aus Steinheim begrüßen. 

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.06.2023 die ersten Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Die weiteren Schritte zum Vollzug der Flächennutzungsplanänderung sind:

  1. Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung
  2. Billigung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung
  3. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Frau Steck-Menz von Kolb Ingenieure aus Steinheim begrüßen.

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll der Geltungsbereich „Aschenfeld, Erste Änderung“ nun auch im Flächennutzungsplan von einem „Allgemeinen Wohngebiet“ zu „Gemischter Baufläche“ geändert werden. Der unmittelbare Angrenzungsbereich ist östlich des Geltungsbereichs als Gemischte Baufläche ausgewiesen, sodass sich die Planung in die Umgebung einfügt. Durch die Ausweisung der Flächen als Mischgebiet im Zuge der Flächennutzungsplanänderung soll die Bestandsnutzung gesichert werden.

Für den Bereich des Bebauungsplans „Aschenfeld“ wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Aschenfeld, Erste Änderung“ bereits die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geänderte Nutzung der Gebietsstruktur geschaffen und ein Mischgebiet ausgewiesen. Es befinden sich dort mittlerweile Wohnnutzungen und gewerbliche genutzte Bereiche. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 12.06.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 3. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung fand vom 03.07.2023 bis 02.08.2023 (je einschließlich) statt. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die vorgetragenen Stellungsnahmen sind in der Auflistung der Anlage 1 (Abwägungsliste, Seiten 1-18) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und der Planer zusammengefasst.

Anregungen und Ergänzungen sind in der vorliegenden Fassung der Entwurfsunterlagen eingearbeitet.

Dokumente
Download 230822-00.DIS17-1440-FNPÄ-E-Deckblatt_11.09.2023.pdf
Download 230822-01.DIS17-1440-FNPÄ-E-Begründung_11.09.2023.pdf
Download 230822-02.DIS17-1440-FNPÄ-V-ZeichnerischerTeil_11.09.2023.pdf
Download 230822-DIS17-1440-FNPÄ-V-Abwägung_TöB+Öffentlichkeit.pdf

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3. Bebauungsplan "Schrai-Erweiterung Süd" in Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Frau Schnalzger von der G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen begrüßen.

Bürgermeister Schabel berichtet, dass die Firma Grinbold-Jodag zu Jahresbeginn mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen und um einen Gesprächstermin gebeten hat, um den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen zu den im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen für das Gewerbegebiet „Schrai“ zu besprechen. Der erste Termin dazu hat am 28.02.2023 stattgefunden.

1) Historie
Bürgermeister Schabel berichtet, dass das Gewerbegebiet „Schrai“ in Eglingen bauplanungsrechtlich in drei Gebiete eingeteilt ist:

a) Gewerbegebiet Schrai
b) Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung
c) Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung Süd

a) Gewerbegebiet Schrai
Der Bebauungsplan ist seit 17.01.1987 rechtskräftig.

b) Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung
Am 25.07.2012 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung“ beschlossen. Dieser wurde am 06.03.2020 genehmigt. Da der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung“ nur eine maximale Nutzungshöhe von 13 m zulässt, war während der Aufstellungsphase eine erste Änderung dieses Bebauungsplans notwendig. Den entsprechenden Beschluss dazu hat der Gemeinderat am 29.06.2015 gefasst: „Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung – 1. Änderung“. Die zweiten Auslegungsrunde wurde bereits durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen werden für das weitere Vorgehen gesondert aufgearbeitet. Dies ist soweit auch mit der Fa. Grindbold-Jodag abgestimmt.

c) Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung Süd
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Schrai-Erweiterung Süd“ soll die Betriebserweiterung nach Süden legalisiert werden und es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Maschinenhalle des südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes geschaffen werden. Einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat am 04.05.2015 gefasst. 

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit (22.06. – 24.07.2015) ging noch eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein (28.12.2015). Um die Bedenken auszuräumen, wurde ein Schallgutachten beauftragt (TÜV-Süd). Ergebnis des Gutachtens ist die Empfehlung, für den Bebauungsplan eine Schallkontingentierung festzusetzen. Hierfür war es erforderlich, eine Gebietseinteilung gemäß der Empfehlung des Gutachtens vorzunehmen und für diese Teilareale zulässige Emissionskontingente festzusetzen. Die Einhaltung dieser Werte ist von den Bauherren im Rahmen der Baugesuche nachzuweisen bzw. im Betrieb einzuhalten.

Außerdem wurde für die Gewerbefläche (Teil Grinbold-Jodag) die Gebäudehöhe als absolute Meereshöhe definiert. Die Höhe entspricht der Oberkante der bestehenden Halle nördlich des Geltungsbereichs + Spielraum für evtl. erforderliche Einbauten / Dämmungen etc. Eine Reduzierung der Höhe ist nicht zielführend, da sonst die Kranbahn in der bestehenden Halle nicht verlängert werden könnte.
Herr Puschmann hat das Ergebnis des Schallgutachtens sowie dessen Auswirkungen auf den Bebauungsplan und wie die Anwohnerschaft vor Lärm geschützt werden kann in der Sitzung des Gemeinderats am 31.07.2017 vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin den vorgelegten Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung mit dem Hinweis auf das Vorliegen der umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. 
2) Aktueller Sachstand
Nach Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass die am 31.07.2017 beschlossene öffentliche Auslegung noch nicht erfolgte. Nachdem zwischenzeitlich rund sechs Jahre vergangen sind, hat die Verwaltung das Ingenieurbüro G+H beauftragt, die Unterlagen zu aktualisieren.

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Dirk Schabel Frau Schnalzger vom G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen begrüßen. Sie wird kurz auf die Historie eingehen und die eingegangenen Stellungnahmen erläutern. Für das weitere Vorgehen hat das Ingenieurbüro G+H der Verwaltung empfohlen, den aktualisierten Entwurf zu billigen und die zweite Auslegungsrunde erneut zu beschließen. Somit können Bedenken erneut vorgetragen werden.

Dokumente
Download 0_Übersichtslageplan_Schrai_Erw_Sued.pdf
Download 1_P230911_Schrai_Erw_Sued_Planzeichnung_500.pdf
Download 2_T230911_Schrai_Erw_Sued_Textteil_Entw.pdf
Download 3_B230911_Schrai_Erw_Sued_Begründung_Entw.pdf
Download 4_1_Begründung Anlage 1_Ausgleichsfl_ 291.pdf
Download 4_2_Begründung Anlage 2_Ausgleichsfl_ 304.pdf
Download 6_230911 Abwägung_Schrai_Erw_Sued_Vorentwurf.pdf

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4. Vergabe der Ingenieurleistungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Hofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass die Vergabe der weiteren benötigten Ingenieurleistungen zur Durchführung der Baumaßnahme „“Ausbau und Sanierung der Ortsdurchfahrt Hofen sich hier nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) richtet. Diese sind im Wesentlichen wie folgt aufgegliedert:

Leistungsphasen 1-9:
LPH 1 -  Grundlagenermittlung
LPH 2 – Vorplanung
LPH 3 – Entwurfsplanung
LPH 4 – Genehmigungsplanung
LPH 5 – Ausführungsplanung
LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 – Objektüberwachung
LPH 9 – Objektbetreuung

Das Honorar für die Leistungsphasen 1-9 wird anhand der ermittelten Netto-Baukosten (Kostenschätzung) nach den jeweilig zugehörigen Honorartafeln errechnet. Diese sind in 3 – 5 Honorarzonen mit den dazugehörigen “Anrechenbaren Kosten“ (Netto-Baukosten) gegliedert.

Außerdem enthalten Ingenieurleistungen noch die “Besonderen Leistungen“, wie zum Beispiel die örtliche Bauüberwachung, Bestandsaufnahmen mit Entwurfsvermessung usw. Des Weiteren kommen noch die Nebenkosten hinzu.

Das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH aus Steinheim wurde hier bereits mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Hier wurde unter anderem auch die Entwässerung des Baugebietes durch verschiedene Varianten untersucht. Somit entstanden vorab auch 

schon Planungs- und Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen, Entwässerung und Wasserversorgung des geplanten Baugebietes. 

Da das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH somit in die Planungen voll involviert war, ist es sinnvoll, dieses Büro mit der weiteren Ausführungsplanung, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung der Erschließungsarbeiten zu beauftragen.

Die Honorare für die weiter anfallenden Ingenieurleistungen stellen sich wie folgt dar:

Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):

Honorarzone II, Baukosten netto 868.765,00 €

LPH 1-3 bereits erfolgt                                                        brutto   13.973,50 €
LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht benötigt

LPH 5-9 und besondere Leistungen wie örtliche 
Bauüberwachung sowie Bestandsaufnahme mit 
Entwurfsvermessung, zzgl. Nebenkosten                                   brutto 56.767,74 €

Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke Kanalisation (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):

Honorarzone II, Baukosten netto 558.685,00 €

LPH 1-3 bereits erfolgt                                                        brutto   12.833,19 €

LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht benötigt                                                 

LPH 4-9 und besondere Leistungen wie örtliche 
Bauüberwachung sowie Betreuung Bodengutachten, 
zzgl. Nebenkosten                                                                   brutto 40.719,21 €
Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke Wasserversorgung (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):

Honorarzone II, Baukosten netto 465.910,00 €

LPH 1-3 bereits erfolgt                                                        brutto   7.768,06 €
LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht benötigt
                               
LPH 5-9 und besondere Leistungen wie örtliche 
Bauüberwachung, zzgl. Nebenkosten                                           brutto 37.414,90 €


Da das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH somit in die Planungen voll involviert war, ist es sinnvoll, dieses Büro mit der weiteren Ausführungsplanung, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung der Sanierungsarbeiten zu beauftragen.

Um einen guten Preis auf dem Markt zu erzielen, soll die Maßnahme in einer gemeinsamen Ausschreibung, unterteilt in verschiedenen Losen, mit den Erschließungsarbeiten des Baugebiets „Kappelesäcker“ in Frickingen erfolgen. Ein weiterer positiver Effekt auf den Preis soll dadurch erzielt werden, dass die Vergabe noch dieses Jahr im Dezember erfolgen soll und die Firmen somit schon mit Aufträgen ab dem Frühjahr 2024 planen können. Eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zur Durchführung der Ausschreibung ist im Haushaltplan 2023 eingestellt. 

Für die Sanierungsmaßnahmen erhält die Gemeinde Dischingen folgende Fördermittel:

Gewerk
Kosten
Förderung
Eigenanteil
Förderquote
Straße (ELR + AGS)
1.288.000 €
   532.000 €
   756.000 €
41 %
Kanal
   843.000 €
   672.000 €
   171.000 €
80 %
Wasser
   593.000 €
              0 €
   593.000 €
0 %
gesamt
2.724.000 €
1.204.000 €
1.520.000 €
44 %

Eine Ausschreibung kann erst erfolgen, wenn die Zusage des Ausgleichstocks schriftlich vorliegt. Dies kann bis Ende September 2023 dauern.

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5. Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erschließung des Baugebiets „Kappelesäcker“ in Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass die Vergabe der weiteren benötigten Ingenieurleistungen zur Durchführung der Erschließung des Baugebietes “Kappelesäcker – 2. BA“ sich hier nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) richtet. Diese sind im Wesentlichen wie folgt aufgegliedert:

Leistungsphasen 1-9:

LPH 1 -  Grundlagenermittlung
LPH 2 – Vorplanung
LPH 3 – Entwurfsplanung
LPH 4 – Genehmigungsplanung
LPH 5 – Ausführungsplanung
LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 – Objektüberwachung
LPH 9 – Objektbetreuung

Das Honorar für die Leistungsphasen 1-9 wird anhand der ermittelten Netto-Baukosten (Kostenschätzung) nach den jeweilig zugehörigen Honorartafeln errechnet. Diese sind in 3 – 5 Honorarzonen mit den dazugehörigen “Anrechenbaren Kosten“ (Netto-Baukosten) gegliedert.

Außerdem enthalten Ingenieurleistungen noch die “Besonderen Leistungen“, wie zum Beispiel die örtliche Bauüberwachung, Bestandsaufnahmen mit Entwurfsvermessung usw. Des Weiteren kommen noch die Nebenkosten hinzu.

Das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH aus Steinheim wurde hier bereits mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Hier wurde unter anderem auch die Entwässerung des 

Baugebietes durch verschiedene Varianten untersucht. Somit entstanden vorab auch schon Planungs- und Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen, Entwässerung und Wasserversorgung des geplanten Baugebietes. 

Da das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH somit in die Planungen voll involviert war, ist es sinnvoll, dieses Büro mit der weiteren Ausführungsplanung, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung der Erschließungsarbeiten zu beauftragen.

Die Honorare für die weiter anfallenden Ingenieurleistungen stellen sich wie folgt dar:

Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):

Honorarzone II, Baukosten netto 174.465,21 €

LPH 1-3 bereits erfolgt                                                        brutto   6.501,02 €
LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht benötigt

LPH 5-9 und besondere Leistungen wie örtliche 
Bauüberwachung sowie Bestandsaufnahme mit 
Entwurfsvermessung, zzgl. Nebenkosten                                   brutto 16.898,98 €

Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke Kanalisation (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):

Honorarzone II, Baukosten netto 291.140,21 €

LPH 1-3 bereits erfolgt                                                        brutto   5.757,61 €

LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird benötigt wegen
neuem Wasserrechtsgesuch                                                

LPH 4-9 und besondere Leistungen wie örtliche 
Bauüberwachung sowie Betreuung Bodengutachten, 
zzgl. Nebenkosten                                                                   brutto 25.329,88 €
Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke Wasserversorgung (Leistungsphasen 1-9, besondere Leistungen, Nebenkosten):

Honorarzone II, Baukosten netto 114.488,49 €

LPH 1-3 bereits erfolgt                                                        brutto   3.617,11 €
LPH 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht benötigt
                               
LPH 5-9 und besondere Leistungen wie örtliche 
Bauüberwachung, zzgl. Nebenkosten                                           brutto 10.283,25 €

Um einen guten Preis am Markt zu erzielen, soll die Maßnahme in einer gemeinsamen Ausschreibung, unterteilt in verschiedenen Losen, mit den Ausbau- und Sanierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt Hofen erfolgen. Ein weiterer positiver Effekt auf den Preis soll dadurch erzielt werden, dass die Vergabe noch dieses Jahr im Dezember erfolgen soll und die Firmen somit schon mit Aufträgen ab dem Frühjahr 2024 planen können. Eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zur Durchführung der Ausschreibung ist im Haushaltplan 2023 eingestellt.

Eine Ausschreibung kann erst erfolgen, wenn die Zusage des Ausgleichstocks für die Ortsdurchfahrt Hofen schriftlich vorliegt. Dies kann bis Ende September 2023 dauern. Zudem ist noch in geringem Umfang Grunderwerb für die Regenwasserableitung und das Retentionsbecken zu tätigen. Auch dies sollte bis zum geplanten Ausschreibungstermin abgeschlossen sein.

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6. Festsetzung der Bauplatzpreise im Baugebiet „Kappelesäcker“ in Frickingen und in den Ortsteilen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet über den folgenden Sachverhalt.

1.) Bauplatzpreis Baugebiet „Kappelesäcker“ in Frickingen

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Raunecker befangen und muss vom Ratstisch sichtbar abrücken. Er darf bei der Beschlussempfehlung unter Nr. 1.) nicht abstimmen.

Die Vermessung des Grundstücks für das notwendige RÜB im Baugebiet „Kappelesäcker“ in Frickingen ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Sobald der amtliche Fortführungsnachweis vorliegt, erfolgt der Grunderwerb.

Im Gemeinderat wurde am 30.01.2023 der Beschluss gefasst, dass ab 01.08.2023 der Bauplatzpreis in den Ortsteilen einheitlich auf 130 €/m² festgesetzt wird. Neben dem Grundstückswert und den Erschließungskosten sind auch die Kosten für die Vermessung und die Herstellung der Hausanschlüsse einschl. Kontrollschacht enthalten.

Aufgrund der aufwändigeren Erschließung kann dieser Preis nicht gehalten werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Bauplatzpreis auf 135 €/m² festzulegen.

2.) Bauplatzpreise in Dischingen und den Ortsteilen

Zu diesem Tagesordnungspunkt besteht keine Befangenheit mehr. Gemeinderat Raunecker darf bei der Beschlussempfehlung unter Nr. 2.) wieder abstimmen.

In der Gemeinde soll weiterhin der Grundsatz gelten, dass in den Ortsteilen ein einheitlicher Bauplatzpreis erhoben wird. Im Rahmen der Klausurtagung zum Haushaltsplan 2023 wurde aus den Reihen des Gemeinderats der Wunsch geäußert, die 

Bauplatzpreise jährlich moderat zu erhöhen, um die z.T. in der Vergangenheit erforderlichen sprunghaften Anstiege nach Jahren ohne Anpassung zu vermeiden. Deshalb sollte der Bauplatzpreis in allen Ortsteilen zum 01.01.2024 ebenfalls auf 135 €/m² erhöht werden.

Damit das Preisgefüge zwischen dem Hauptort Dischingen und den Ortsteilen wieder passt, schlägt die Verwaltung vor, die Bauplatzpreise in Dischingen ebenfalls zum 01.01.2024 um 5 €/m² auf 165 €/m² zu erhöhen.

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7. Erweiterung der Mobilfunksendeanlage in Katzenstein für Vodafone

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 7

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass mit E-Mail vom 05.07.2023 die pbz GmbH aus Essen im Auftrag der Vantage Towers AG (früher Vodafone Towers Germany GmbH) mit Sitz in Düsseldorf mitteilte, dass sie die Mobilfunkinfrastruktur modernisieren möchte. Um diese weiter zu verbessern, planen sie die Erweiterung des bestehenden Mobilfunkmasts auf dem Grundstück in Katzenstein, Gemarkung Frickingen, Flur 2, Flurstück Nr. 119 um eine LTE-& LTE 5G-Sendeanlage. 

Entsprechend § 7a der 26. BImSchV und den bestehenden Vereinbarungen erhält die Gemeinde Dischingen die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der geplanten Baumaßnahme. 
Die Masthöhe bleibt gleich. Die Erweiterung am bestehenden Standort stellt für Vodafone eine optimale Kombination aus funktechnischen Erfordernissen und wirtschaftlichen Überlegungen dar. 

Der genaue Zeitpunkt für die Umsetzung ist abhängig von der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Die Inbetriebnahme kann bis zu einem Jahr dauern. 

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8. Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 8

Sachverhalt

Gemeinderat Kragler informierte den Gemeinderat am 30.01.2023 über einen Bericht im Radio, wonach Gemeinden ggf. selbst entscheiden können, ob und wo Tempo 30 Schilder aufgestellt werden dürfen. 

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass das rechtlich bisher nicht möglich war, da das Straßenverkehrsrecht dies nicht zulässt. Derzeit legt § 45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Ausnahmen sind somit nur möglich für Straßen mit einem starkem Verkehrsaufkommen und einer nachgewiesenen hohen Lärmbelastung oder zum Schutz von vulnerablen Gruppen rund um Schulen, Kitas und Altenheimen. 

Nun soll das Straßenverkehrsgesetz reformiert werden. Das Bundeskabinett beschloss am 21.06.2023 einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Volker Wissing. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen. Ein Entwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung soll zunächst mit den Ländern abgestimmt werden. Verkehrsminister Wissings Ziel ist, dass die Änderung noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

Auch der Deutsche Städtetag appelliert an den Bund, die nicht mehr umgesetzten Empfehlungen aus der 19. Wahlperiode des Bundestages zur Verkehrssicherheit nunmehr endlich umzusetzen. Dazu muss es den Kommunen mindestens ermöglicht werden:
  • innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen
  • ein generelles Tempolimit von 30 km/h anzuordnen und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere stadt- und menschenverträgliche Geschwindigkeit zuzulassen.
Begründung:
Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen auch verkehrspolitisch vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte. Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume, sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe. 
Ein wesentliches Instrument dafür ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Diese Straßen bewältigen in den Städten eine hohe Verkehrsleistung. Dort verursacht der Verkehr aber auch die meisten negativen Auswirkungen – Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen, Unfallgefahren und Flächenverbrauch. 
Geschwindigkeitsbeschränkungen können erhebliche positive Auswirkungen haben:
  • Die Straßen werden sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
  • Die Straßen werden leiser und das Leben der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich angenehmer und gesünder.
  • Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden.
  • Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.

Um die Forderung des Deutschen Städtetags zu unterstützen haben sich bislang bundesweit 914 Kommunen der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ angeschlossen (Stand 25.08.2023).

Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden.

In der näheren Umgebung von Dischingen sind folgende Städte und Gemeinden der Initiative beigetreten: Hermaringen, Giengen an der Brenz, Heidenheim, Höchstädt an der Donau, Aalen, Westhausen, Lauchheim, Burgau und Oettingen.

Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 

Der Beitritt und die Mitgliedschaft sind kostenlos. Mit der Erklärung entsteht keine Verpflichtung für die Gemeinde; es geht ausdrücklich nur um die Unterstützung der Initiative auf der Basis des bestehenden Positionspapiers.

Weitere Informationen können dem Internet unter https://www.lebenswerte-staedte.de/de/ entnommen werden.

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9. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 9
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9.1. Baugesuch -Kenntnisgabeverfahren- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Römerweg 8, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 1010/63, Römerweg 8, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das 2-geschossige, nicht unterkellerte Wohnhaus ist mit den Außenmaßen von ca. 8,60 m x 8,10 m geplant. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 25°, eine Traufhöhe ab OK RFB von ca. 5,10 m, sowie eine Firsthöhe von ca. 7,00 m. An die nord-westliche Gebäudeecke wird entlang der Grundstücksgrenze eine Doppel-Flachdach-Garage angebaut. Die Außenmaße hierfür sind ca. 6,00 m x 6,00 m. Die Wandhöhe beträgt ab OK RFB ca. 2,50 m. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Römerweg 8, Dischingen.pdf

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9.2. Baugesuch Neubau einer Mistlagerplatte und eines Gülle- / Gärrestelagerbehälters, Q-Hof 1, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Raunecker als Bauherr nach § 18 Abs. 1 Gemeindeordnung befangen und darf deshalb nicht über diesen Beschluss abstimmen.

Bauvorhaben:
Neubau einer Mistlagerplatte und eines Gülle- / Gärrestelagerbehälters

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 315, Q-Hof 1, Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Auf dem landwirtschaftlichen Anwesen soll eine Mistlagerplatte mit den Außenmaßen von insgesamt 40,00 m x 25,00 m errichtet werden. Die Ausführung erfolgt in Erdbeton-Bauweise. Die Lagerplatte wird an 3 Seiten mit einer 2,00 m hohen Betonwand eingefasst. Des Weiteren ist ein Gülle- / Gärrestelagerbehälter neben dem schon bestehenden Lagerbehälter geplant. Der Behälter erhält einen Außendurchmesser von ca. 35,00 m. Die Wandhöhe beträgt ca. 6,00 m, wobei ca. 2,00 m über dem geplanten Gelände heraus ragen. Die Füllmenge beträgt ca. 6.450 m³. Die Abdeckung des Behälters erfolgt über eine spezielle Emissionsschutzabdeckung.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Q-Hof 1,Katzenstein.pdf

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9.3. Baugesuch -Änderungsgenehmigung- Neubau Wohnhaus mit Garage und Carport, Römerweg 6, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 9.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Änderungsgenehmigung – Neubau Wohnhaus mit Garage und Carport

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 1010/62, Römerweg 6, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Gegenüber der ursprünglichen Planung wird im UG-Bereich das geplante Carport um ca. 0,55 m verlängert und in der Breite um ca. 1,25 m gekürzt. Die Garage mit Werkstatt und Heizraum bleibt unverändert. Im EG wurde eine Veränderung der Raumeinteilung vorgenommen. Die Gesamtaußenmaße reduzieren sich hier von ca. 15,20 m x 
ca. 14,20 m auf ca. 14,60 m x 12,90 mm. Im DG wurde ebenfalls eine Änderung der Raumeinteilung vorgenommen, wobei die zuvor geplante Loggia nun mit in den Wohnbereich aufgenommen wird, dadurch vergrößert sich die Dachfläche auf der Südseite. Die Außenansichten erfahren eine geringfügige Veränderung.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Römerweg 6, Dischingen.pdf

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9.4. Baugesuch Neubau einer Garage mit Abstell- und Lagerräumen, Freibergstr. 15, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 9.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau einer Garage mit Abstell- und Lagerräumen 

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 50, Freibergstr. 15, Eglingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Die geplante Garage mit Abstell- und Lagerräumen ist L-förmig mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 12,10 m x 6,00 m vorgesehen. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 15°, eine Traufhöhe ab OK FFB von 3,00 m sowie eine Firsthöhe von 3,80 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Freibergstr. 15, Eglingen.pdf

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 10
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10.1. Bekanntgabe Ausbau zur Spielstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erläutert, dass aus den Reihen des Gemeinderates in der Sitzung am 07.11.2022 die Anfrage aufkam, ob durch den Ausbau und die Neugestaltung der Straße „Am Baumwolf“ der Abschnitt beginnend am Einmündungsbereich von der Schloßstraße/ Am Baumwolf bis zum Ende des Flurstücks 229/1 eine Spielstraße angeordnet werden kann.

„Verkehrsberuhigte Bereiche“ sind öffentliche Verkehrsflächen, die als Aufenthalts und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmer/innen dienen.
Die Aufenthaltsfunktion soll durch das Mischungsprinzip verdeutlicht werden, die Fahrgassenbreiten sollten die Begegnung Rad/PKW ermöglichen (3 – 4,5 m), der Weg soll ausschließlich dem Wohnen dienen und der Sichtkontakt muss gewährleistet sein.

Aus Sicht der unteren Straßenbehörde widerspricht der in der Planung groß angelegte Parkplatz der überwiegenden Aufenthaltsfunktion und den Bedürfnissen von Fußgängern und Kindern. Ebenso widerspricht der Gehweg dem niveaugleichen Ausbau (Mischfunktion) und damit den optischen Anforderungen eines verkehrsberuhigten Bereichs. Auch ist die Fahrgasse mit einer Breite von 5,0 m zu breit angelegt.

Daher ist dieser Abschnitt nicht für einen verkehrsberuhigten Bereich geeignet.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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10.2. Bekanntgabe Nutzungsmöglichkeiten Härtsfeldsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 10.2

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass in der Sitzung am 24.07.2023 aus dem Gemeinderat die Frage an die Verwaltung gerichtet wurde, ob und in wie weit es möglich wäre, am Spielplatz Härtsfeldsee (Wassererlebnisbereich) eine Beschattung herzustellen. Diese Frage wurde an den Wasserverband Egau weitergeleitet, weil er der Grundstückseigentümer und Bauherr des Spielplatzes ist. Im Rahmen der Verbandsversammlung am 31.07.2023 wurde die Frage vom Vorsitzenden vorgetragen. In der anschließenden Diskussion hat sich eine deutliche Mehrheit dagegen ausgesprochen, diesbezüglich etwas zu unternehmen. Soweit ein Bedarf an Beschattungsmöglichkeiten besteht, steht es den Gästen frei, z.B. Sonnenschirme mitzubringen und diese temporär aufzustellen.

Eine weitere Anfrage hat die Verwaltung erreicht. Hier ging es um die Frage ob Stand Up Paddeling auf dem Härtsfeldsee erlaubt sei. Auch diese Frage wurde bei der Verbandsversammlung am 31.07.2023 erörtert: Stand Up Paddeling ist genauso wie z.B. Bootfahren oder jede andere nicht-motorisierte Aktivität auf dem Wasser erlaubt.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

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10.3. Bekanntgabe unterjährige Programmentscheidung ELR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 10.3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass mit Schreiben vom 14.09.2023 das Regierungspräsidium Stuttgart eine unterjährige Programmentscheidung für besonders dringliche und strukturell bedeutsame Projekte bekannt gab.

Wie bereits beim regulären Jahresprogramm überstieg auch bei der unterjährigen Programmentscheidung das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel um ein Vielfaches. Dennoch hat der Aufnahmeantrag der Gemeinde Dischingen für die Härtsfelder Familienbrauerei Hald e.K. aus Dunstelkingen Berücksichtigung gefunden. Der Zuschuss für die Maschineninvestition Erwerb einer Flaschenabfüllmaschine beträgt 59.500 €.

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.

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10.4. Bekanntgabe Neuanschaffung Arbeitskorb und Astschere für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 10.4

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Faußner als Mitarbeiter des Bauhofs nach § 18 Abs. 1 Gemeindeordnung befangen und darf deshalb nicht beratend mitwirken.

Gemeindemitarbeiterin Oberschmid berichtet, dass in der Klausurtagung am 04.01.2023 auf Grund der Haushaltslage im Jahr 2023 beschlossen wurde, die Haushaltsmittel für Fuhrpark und Arbeitsgeräte für den Bauhof zu kürzen. Somit ergab sich noch eine Summe von 40.500 Euro, die im Haushalt eingestellt wurde.

Die Priorisierung durch den Bauhof ergab folgende Anschaffungen: Kleingeräte, Aufsitzmäher, Arbeitskorb für Radlader und Astschere für den Kommunaltraktor.

Im April wurde der Aufsitzmäher Typ 940 Sherpa für 15.700,00 Euro brutto gekauft.
Im August wurde der Arbeitskorb ABB EG 2 im Wert von 3.279,00 Euro brutto erworben.
Für diverse Kleingeräte wurden bis jetzt ca. 6.200,00 Euro verbucht.

Nun liegt das Angebot für den Kauf einer Astschere im Wert von 4.998,00 Euro brutto vor.
Da man mit der Firma Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG aus Gemmrigheim in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht hat, wurde von dort das Angebot angefordert. In diesem Angebot wurde die Rücknahme des alten Mulchgerätes verrechnet (Ohne Rücknahme des alten Mulchgerätes lag der Preis bei 9.637,93 Euro).

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Bericht

Der Freie Wählerblock hat die Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt darum gebeten, dass eine Kostenaufstellung, bzw. eine Gegenüberstellung erstellt wird einschl. der Kosten (Jahresdurchschnitt der letzten X Jahre) für Dienstleister für Tätigkeiten mit Astschere gegenübergestellt zu den Anschaffungs- und zu erwartenden (ca. voraussichtlichen) jährlichen Unterhaltungs- und Betriebskosten

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10.5. Bekanntgabe Trautermine 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 10.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass die Gemeinde Dischingen jedes Jahr Trauungen an bestimmten Samstagen im Jahr ermöglicht. Folgende Tage wurden nun vom Standesamt Dischingen festgelegt. 

  • 13.04.2024
  • 18.05.2024
  • 22.06.2024
  • 20.07.2024
  • 28.09.2024

Bei der Terminfindung wurden die Ferienzeiten und die Märkte auf Burg Katzenstein berücksichtigt. Die Anzahl der Trausamstage sind identisch zu diesem Jahr.

Eine Veröffentlichung der Termine wird auf der Homepage und im Nachrichtenblatt erfolgen.

Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

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10.6. Bericht Verbandsversammlung des Abwasserzwecksverbandes vom 25.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 10.6

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass bei der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Härtsfeld (AZH) am 25.7.2023 der Gemeinde Ziertheim das Angebot unterbreitet wurde, Vollmitglied zu werden, um in einigen Jahren die dortige Kläranlage mittels Druckleitung an die Verbandskläranlage in Ziertheim-Dattenhausen, anschließen zu können. Für die Gemeinde Ziertheim bedeutet dies, dass sie die Anschlussleitung auf eigene Kosten herstellen und sich auch an den Vorleistungen des AZH mit einem Einmalbetrag von rund 642.000 €, entsprechend ihres künftigen Anteils am Verband (5,46 %), beteiligen muss. Wenn der Gemeinderat von Ziertheim dieses Angebot annimmt, könnte die Mitgliedschaft zum 1.1.2025 beginnen.

In seinem Bericht zum abgelaufenen Jahr und den Planungen für die Folgejahre ging der Verbandsvorsitzende, BM Häfele, auch auf die Anschlusswünsche für die Ortsteile Dehlingen und Weilermerkingen der Stadt Neresheim und Demmingen der Gemeinde Dischingen ein und betonte, dass dann die Kapazität der Gruppenkläranlage mit 25.000 Einwohnerwerten (EW) samt geringen Reserven für jedes Mitglied, verteilt ist. 

Dipl.-Ing. Förstner vom Büro B & P, beratende Ingenieure, Ellwangen erläuterte die geplanten Maßnahmen technisch und begründete vor allem auch die Notwendigkeit eines Regenüberlaufbeckens (RÜB) auf der Kläranlage selbst. So könne es bei Starkregen oder lange anhaltendem Dauerregen passieren, dass mehr Abwasser auf der Gruppenkläranlage ankomme, als sie verkrafte. Rechnerisch sei sie auf 193 l/s ausgelegt, schaffe aber bis zu 230 l/s.

Er erläuterte auch, wie die Gebläsestation im Untergeschoss des Schlammbehandlungsgebäudes mit allen Schaltanlagen für die Biologie oberirdisch an die nordöstliche Ecke des Kläranlagengeländes mit einem Aufwand von rund 1,1 Mio € verlegt werden kann. In diesem Zusammenhang werde auf das Pultdach eine PV-Anlage 


angebracht und auch untersucht, wie Vorsorge für eine Notstromversorgung getroffen werden kann. Noch gebe es dazu aber keine Verpflichtung.

Der stellvertretende Verbandsvorsitzende BM Schabel, Dischingen erläuterte die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2020. Sie schließt mit einer Bilanzsumme von 12.945.954,02 €. Auf der Aktivseite betreffen rd. 12,4 Mio € den aktuellen Stand des Sachanlagevermögens, dem auf der Passivseite die Beteiligungen der Mitglieder, die beim Bau der Gruppenkläranlage erhaltenen Landeszuschüsse und die hierfür aufgenommenen Kredite gegenüberstehen. Diese Eröffnungsbilanz ist für die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht erforderlich und bildet die Grundlage für die späteren Jahresrechnungen. Sie wurde vom Gremium einstimmig festgestellt.
Geschäftsführer Martin Wenzel erläuterte anschließend den diesjährigen Haushaltsplan, der im Ergebnishaushalt mit 1.827.634 € an Aufwendungen und bei den Investitionen mit 1.173.095 € abschließt. An Tilgungen sind 131.400 € vorgesehen. Eine Kreditaufnahme ist nicht geplant.

Als Einmaleffekt nannte er im Ergebnishaushalt für die laufenden Aufwendungen und Erträge die Nachholung der Abschreibungsumlagen für die Jahre 2020 – 2023, die vorübergehend zu  einem positiven ordentlichen Ergebnis in Höhe von 835.218 € führen. Normalerweise würden Aufwendungen und Erträge bei Zweckverbänden durch entsprechende Umlagen ausgeglichen.

Insbesondere ging er auf die mittelfristige Finanzplanung ein und nannte neben den aktuellen Planansätzen für 2023 auch die prognostizierten vorläufigen Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen.
Maßnahme
Vorl. Ges. kosten
Davon 2022
Davon 2023
Davon
 2024
Davon 2025 
Davon nach 2025
Gebläsestation auf SKA
1.100.000
100.000
159.000
665.000
176.000

Anschl. Dehl./Weilerm.
2.880.000
50.000
180.000
200.000
1.600.000
850.000
Erwerb Kanal Tiefes Tal
671.595

671.595



RÜB auf Kläranlage
1.400.000
50.000
0
200.000
150.000
1.000.000
Anschluss Demmingen
3.200.000


50.000
200.000
2.950.000

Die Kosten für einen Anschluss von Ziertheim werden von der Gemeinde getragen. Zum Anschluss von Dehlingen und Weilermerkingen führte der Verbandsvorsitzende aus, dass ein Anschluss mittels Druckleitungen die wirtschaftlichste Lösung darstelle und auch nur deshalb vom Land bezuschusst werde. Nach kurzer Diskussion wurde schließlich einer Drucklösung für beide Ortsteile der Vorzug gegeben.

Geschäftsführer Wenzel berichtete, dass aufgrund des Anschlusses von Ziertheim und weiteren Ortsteilen der bisherigen Mitglieder sowie die Einführung einer Abschreibungsumlage und Änderungen bei der Umlagefinanzierung, die Verbandssatzung ergänzt werden müsse. Dazu müssten in den nächsten Monaten noch intensive Gespräche mit den Aufsichtsbehörden sowie dem Zuschussgeber für die Anschlussleitung Ziertheim geführt werden.

Bürgermeister Thomas Häfele wurde für weitere 5 Jahre im Amt des Verbandsvorsitzenden bestätigt.

Durch die Wahl seines Stellvertreters Dirk Schabel zum Bürgermeister von Dischingen im vergangenen Jahr musste ein neuer Verbandskassierer bestellt werden. Die Wahl fiel auf Stefan Kübler, den neuen Kämmerer von Dischingen, der in diesem Nebenamt kommissarisch schon ab Dezember 2022 für den AZH tätig ist.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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10.7. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 10.7

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Mo, 09.10.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 06.11.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 20.11.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 04.12.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 18.12.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 15.01.2024:        Gemeinderatssitzung – Beschlussfassung Haushalt



Nachrichtlich Kreistag:
23.10.2023, 18.12.2023

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

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10.8. Bekanntgabe Personalangelegenheit neue Mitarbeiterin Bürgeramt und Auszubildende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 10.8

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass am 01.09.2023 Frau Antonia Faber ihre neue Tätigkeit als neue Mitarbeiterin im Bürgeramt begann. Die Verstärkung im Bürgeramt wurde bereits sehnsüchtig erwartet. Sie wurde vom Gemeinderat am 15.05.2023 als Sachbearbeiterin im Bürgeramt gewählt. Bürgermeister Dirk Schabel freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit Frau Faber und wünschte ihr im Namen des gesamten Rathausteams einen guten Start bei der Gemeindeverwaltung Dischingen.

Außerdem hat Frau Tamara Graff aus Nattheim am 01.09.2023 bei der Gemeindeverwaltung ihre Ausbildung im Rathaus begonnen. Frau Graff wird zur Verwaltungsfachangestellten ausgebildet und wird dabei alle Verwaltungsbereiche kennenlernen. Derzeit sammelt sie bereits erste Erfahrungen im Ortsbauamt. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Der praktische Teil wird im Rathaus Dischingen vermittelt und der theoretische Unterricht findet in der Kaufmännischen Schule Heidenheim statt. Bürgermeister Dirk Schabel mit der gesamten Gemeindeverwaltung wünschte Frau Graff einen guten Ausbildungsstart und überreicht ihr passend zum Beginn der Berufsschule eine kleine Schultüte.

Die Gemeindeverwaltung Dischingen engagiert sich in der Nachwuchsförderung. Um Schulabgängern eine Ausbildung zu ermöglichen wird sie auch im Jahr 2024 einen Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten anbieten. Die Ausschreibung erfolgte u. a. im Nachrichtenblatt vom 18.08.2023. Die Bewerbungsfrist endet am 22.09.2023. Bislang sind vier Bewerbungen eingegangen. Die Bewerberinnen oder Bewerber benötigen den Werkrealschul- oder Realschulabschluss. Für weitere Auskünfte steht Hauptamtsleiterin Evi Saur, Tel. 07327 81-19, zur Verfügung.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 11
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11.1. Anfrage zu geplanten Unterhaltungsmaßnahmen / Situationsbericht Halle Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 11.1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass der Freie Wählerblock die Verwaltung darum gebeten hat, einen Situationsbericht zur Halle Dunstelkingen, offene Punkte, evtl. erledigte Punkte abzugeben nachdem die Sitzung in der Halle Dunstelkingen stattfindet.

Für die Halle Dunstelkingen und die Halle Eglingen ist bekannt, dass beide Gebäude bauliche und energetische Defizite aufweisen.

Halle Dunstelkingen: Seit einigen Monaten ist bekannt, dass das Dach Undichtigkeiten aufweist.

Halle Eglingen: Für die installierte Ölheizung (Baujahr Mitte der 80er Jahre) sind keine Ersatzteile mehr verfügbar. Ein Austausch der Heizung kann zeitnah erforderlich werden.

Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang entschieden zunächst zwei Wege parallel einzuschlagen:

1) Kontaktaufnahme mit einem Architekten ist erfolgt. Er wurde gebeten, sich beide Gebäude anzuschauen und eine Kostenschätzung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur baulichen und energetischen Sanierung der beiden Gebäude zu erstellen. Dieser Weg ist aus Sicht der Verwaltung zwar der aufwändigere, er sollte jedoch geprüft werden, da im Hinblick auf Fördermittel nur Gesamtkonzepte.

2) Ebenfalls wurde bereits mit einem Energieberater Kontakt aufgenommen. Die Terminfindung für einen Vor-Ort-Termin gestaltet sich hierzu allerdings schwierig. Ziel des Termins ist es, die beiden Gebäude in Augenschein zu nehmen und für beide Gebäude ein energetisches Sanierungskonzept vorzubereiten. Hierbei wird z.B. der Dachaufbau für die Erneuerung des Daches in Dunstelkingen abgestimmt und festgelegt.
Für die Halle Eglingen soll ebenfalls ein energetisches Sanierungskonzept erstellt werden. Dieses soll eine Einschätzung zum benötigten Wärmebedarf nach einer möglichen energetischen Sanierung der Gebäudehülle liefern. Dies ist entscheidend für ein Heizanlagenkonzept. Nach Rücksprache mit einer örtlichen Sanitär- und Heizungsfirma ist davon auszugehen, dass nach einer energetischen Sanierung die Heizanlage deutlich kleiner dimensioniert werden kann, als ohne. Dies wiederum führt dann auch zu Kosteneinsparungen bei der Investition in eine Heizanlage. Gespräche mit einem örtlichen Wärmelieferanten haben auch bereits stattgefunden.
Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

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11.2. Anfrage Sachstand Breitbanderschließung Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 11.2

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur teilt mit, dass von einem Bürger die Frage an die Verwaltung gerichtet wurde, wie es mit dem Breitbandausbau weitergeht. Seiner Einschätzung nach wäre für Dischingen der Ausbau ab Mai 2023 zugesagt worden.

Aktueller Sachstand eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau der NetCom BW:

Die Info-Veranstaltung mit der Gemeinde fand am 17.01.2023 in der Egauhalle Dischingen statt.

Darauf folgte die Vorvermarktungsphase, welche in Dischingen im März 2023 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Im Hauptort Dischingen selbst (für den keine Vorvermarktungsquote angesetzt war) konnten 48% der Haushalte von einem Glasfaserhausanschluss überzeugt werden. 
In den Teilorten, für die die NetCom BW eine Vorvermarktungsquote von 40% angesetzt hatte, konnten sie eine Quote von 51 % erreichen.
Im Mai 2023 stand auch für die anderen Kommunen im Landkreis Heidenheim fest, ob und welche für die NetCom BW notwendige Vorvermarktungsquoten erreicht wurden. 

Anschließend startete die NetCom BW in die Planungsphase (in enger Abstimmung mit dem Planungsbüro der Gemeinde, Corwese) im Hinblick auf den Ausbau von Dischingen, Katzenstein, Iggenhausen und Osterhofen. Nachdem die Grundzüge der Planung fest standen, wurden die Ausschreibungsunterlagen erstellt. 

Inzwischen ist die Ausschreibung abgeschlossen und es folgen aktuell die Verhandlungsgespräche mit den jeweiligen Bietern. Dabei handelt es sich um Generalunternehmen, welche sowohl die Feinplanung als auch die Tiefbauarbeiten übernehmen sollen. Ausschlaggebend wird das Preis-Leistungsverhältnis sein. 
Gegen Ende des Jahres 2023 wird das Generalunternehmen und somit auch das Tiefbauunternehmen feststehen. Es folgt die Vertragsunterzeichnung und dann die Vorstellung in der Gemeindeverwaltung.
Die Hausbegehungen durch das Generalunternehmen im Hinblick auf die konkrete Hauseinführung der Glasfaserleitung sollen ebenso wie der geplante Baubeginn voraussichtlich im 1. Quartal 2024 durchgeführt werden. 
Im Anschluss an die Feinplanung bekommt die ODR eine Mitverlegungsanfrage Strom von der NetCom BW. In der Regel werden diese Synergieeffekte von beiden Unternehmen gerne genutzt. 
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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11.3. Anfrage Gehweg Fleinheimer Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 11.3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass die Verwaltung die Anfrage eines Bürgers erreicht hat, wonach der Gehweg am Grundstück der Fleinheimer Straße 2 (Neubau Fa. Schuster) im letzten Jahr im Zuge der Baumaßnahme der Fa. Schuster teilweise aufgerissen und provisorisch mit Schotter wieder verschlossen wurde. Die Anfrage bezieht sich darauf, dass der Gehweg u.a. von (älteren) Kirchgängern stark frequentiert und es ggf. zu befürchten ist, dass es irgendwann zu einem Sturz führt. Die Frage ist nun, wer für den Gehweg zuständig ist und wann er verschlossen wird.

Die Gemeindeverwaltung ist in Kontakt mit der Fa. Schuster. Da in diesem Bereich noch Anschlussarbeiten von der Telekom erfolgen müssen, kann die Gehwegfläche aktuell nicht in den Endzustand zu versetzt werden mit dem Risiko, dass in einigen Wochen dann erneut Tiefbauarbeiten durch die Telekom erforderlich sind.

Die Fa. Schuster wird die Verwaltung informieren, sobald die Arbeiten von der Telekom abgeschlossen sind. Die Verwaltung wird sich anschließend um einen zeitnahen Ausbau des Gehwegs kümmern.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

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11.4. Anfrage zum aktuellen Sachstand der Weißen Flecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 11.4

Sachverhalt

Gemeinderat Raunecker erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand der weißen Flecken.

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen soll. Der Baubeginn ist im nächsten Jahr nach der Frostperiode geplant.

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11.5. Anfrage zur Sperrung der Frankenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 11.5

Sachverhalt

Gemeinderat Faußner fragt nach, ob ein Teilstück der Frankenstraße auf der Gemarkung Frickingen für den Verkehr gesperrt werden kann, da durch die aktuelle Fahrbahnsanierung zwischen Frickingen und Katzenstein unter anderem mehrere Lastkraftwagen stattdessen diesen Weg befahren. Dadurch verteilt sich das Kies der Feldwege immer weiter außerhalb des Weges. 

Bürgermeister Schabel antwortet, dass geprüft wird, ob dieses Problem als Grund für eine Sperrung genügt.

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12. Einwohnerfragen zur Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 12

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen von den anwesenden Einwohnern zur Sitzung gestellt.

Datenstand vom 06.10.2023 10:32 Uhr