Datum: 22.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag von Frau Gemeinderätin Ulrike Hirschfeld auf Entlassung aus dem Ehrenamt
2 Verpflichtung von Herrn Gemeinderat Klaus Bahmann
3 Wahl des Ortsvorstehers von Frickingen und dessen Stellvertreterin
4 Bebauungsplan "Brühl" in Eglingen; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss
5 Änderung Flächennutzungsplan; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Feststellungsbeschluss
6 Technische Optimierung der Regenüberlaufbecken - Erhöhung des Förderantrags für die Erdarbeiten am RÜB Dunstelkingen und Vergabe der Erd-, Beton- und Kabelarbeiten
7 Anbau an das Feuerwehrmagazin Eglingen; Vergabe der Container
8 Sonderförderprogramm Sirenen
9 Spendenannahmen
10 Einvernehmen zu Bauanträgen
10.1 Baugesuch Neubau eines Bungalows mit Carport, Am Michaelsberg 9, Dischingen
10.2 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Kohlbauerngasse 6, Frickingen
10.3 Baugesuch Umbau am bestehenden Lagerhaus mit Überdachung, Obere Str. 16, Frickingen
10.4 Baugesuch Nutzungsänderung: Privat Praxis für ganzheitliche Massage, Schloßgartenstraße 34, Dunstelkingen
10.5 Baugesuch Errichtung eines zusätzlichen Aufenthaltsraumes, Turnstraße 1, Dischingen
10.6 Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Helfensteinstr. 25, Dischingen
11 Bekanntgaben
11.1 Bekanntgabe Termine
12 Anfragen

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1. Antrag von Frau Gemeinderätin Ulrike Hirschfeld auf Entlassung aus dem Ehrenamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass mit Schreiben vom 31.10.2021 Frau Gemeinderätin Ulrike Hirschfeld mitteilte, dass sie ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. Sie schrieb weiter, dass sie nach § 16 Abs. 1 GemO BW nach 10 Jahren Ehrenamt aus dem Gemeinderat ausscheiden kann und sie das in Anspruch nehmen möchte.

Frau Hirschfeld wurde erstmals am 13.06.2004 in den Gemeinderat gewählt. Bei der folgenden Wahl am 07.06.2009 wurde sie wiedergewählt. Außerdem zog sie nach einer Pause von 2014 bis 2019 erneut in das Gremium ein nach der Wahl am 26.05.2019. Sie gehörte dem Gemeinderat somit über 12 Jahr als Mitglied an. 

Aufgrund von § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) kann eine Bürgerin ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 GemO gilt als wichtiger Grund insbesondere, wenn der Bürger 10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat (§ 16 Abs. 2 GemO).

Frau Ulrike Hirschfeld wurde aufgrund des Wahlvorschlags des Freien Wählerblocks Dischingen in den Gemeinderat gewählt. Als Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag festgestellt wurde bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 gem. § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) Herr Klaus Bahmann aus Dischingen.

Frau Hirschfeld war regelmäßig bisher Mitglied im Verwaltungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Technischen Ausschuss, sowie Vertreterin in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe von 2004 bis 2014 und Vertreterin in der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld von 2011 bis 2014.
Stv. Bürgermeister Anton Scherer bedankt sich im Namen des Freien Wählerblocks Dischingen bei Frau Ulrike Hirschfeld für die gute Zusammenarbeit und verabschiedet sie mit einem Geschenkkorb.

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2. Verpflichtung von Herrn Gemeinderat Klaus Bahmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass Frau Ulrike Hirschfeld aufgrund des Wahlvorschlags des Freien Wählerblocks Dischingen in den Gemeinderat gewählt wurde. Als Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag festgestellt wurde bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 gem. 
§ 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) Herr Klaus Bahmann aus Dischingen.

Herr Klaus Bahmann wird als Ersatzperson des Wahlvorschlages des Freien Wählerblocks Dischingen festgestellt. Er rückt für die ausscheidende Gemeinderätin, Frau Ulrike Hirschfeld, für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach, sofern keine Hinderungsgründe aufgrund bestimmter Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse gem. § 29 Abs. 1 GemO vorliegen. 

Herr Bahmann hat seine Bereitschaft erklärt, in den Gemeinderat der Gemeinde Dischingen einzutreten. Die Wählbarkeit, eine der beiden Eintrittsvoraussetzungen in den Gemeinderat, lag seit der Wahl am 26.05.2019 ununterbrochen vor.

Des Weiteren dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen, diese sind in § 29 Abs. 1 GemO genannt. Seitens der Verwaltung konnte kein Hinderungsgrund festgestellt werden. Auch Herr Bahmann ist nach eigenem Bekunden kein Hinderungsgrund bekannt. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden gebeten, ihrerseits eventuell vorliegende Hinderungsgründe mitzuteilen. Dies ist nicht der Fall. 

Frau Hirschfeld war aktuell Mitglied im Verwaltungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Technischen Ausschuss.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Gemeinderat damit einverstanden ist, dass jeweils eine Besetzung mit der Ersatzperson Klaus Bahmann als Nachrücker erfolgt. 
Sollte keine Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses zu Stande kommen, werden die Mitglieder von den Gemeinderäten auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt.

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3. Wahl des Ortsvorstehers von Frickingen und dessen Stellvertreterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass in Baden-Württemberg der Ortsvorsteher Vorsitzender des Ortschaftsrats und zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt wird. Seine Amtszeit endet mit der der Ortschaftsräte. Er vertritt den Bürgermeister bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Er kann an Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen.

Der bisherige Ortsvorsteher von Frickingen, Gerhard Baum, wurde am 01.03.1989 zum Ortsvorsteher von Frickingen gewählt und hat dieses Amt seit diesem Zeitpunkt ununterbrochen inne (Wiederwahlen: 27.11.1989, 06.09.1994, 15.12.1999, 20.09.2004, 29.07.2009, 31.07.2014 und 18.07.2019). Da er somit seit mehr als 10 Jahren ehrenamtlich tätig und über 62 Jahre alt ist, liegt in seinem Fall ein wichtiger Grund im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vor.

Aufgrund des Wunsches von Herrn Gerhard Baum beschloss der Gemeinderat am 21.10.2021 einstimmig, den für seine Entlassung wichtigen Grund gem. § 16 GemO anzuerkennen und ihn zum 31.10.2021 aus seinem Ehrenamt als Ortsvorsteher von Frickingen zu entlassen. Seine offizielle Verabschiedung im Rahmen des Gemeinderats erfolgt in der Sitzung am 20.12.2021.

Der Ortschaftsrat Frickingen wurde gebeten, bis zur Gemeinderatssitzung am 22.11.2021 sowohl einen Vorschlag für die Neuwahl des/der Ortsvorstehers/in Frickingen und ggfs. für die Stellvertretung zu unterbreiten. 

Die Ortschaftsratssitzung fand am 18.10.2021 statt. Die Ortschaftsräte schlugen für die Neuwahl des Ortsvorstehers von Frickingen Herrn Ortschafts- und Gemeinderat Richard Faußner vor; weiter schlugen sie als seine Stellvertreterin Frau Ortschaftsrätin Miriam Schmid vor.
Richard Faußner wurde am 07.06.2009 erstmals in den Ortschaftsrat Frickingen gewählt und gehört dem Gremium seitdem ununterbrochen an. Seit dem 29.07.2009 hat er das Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers von Frickingen inne. 
Miriam Schmid wurde am 26.05.2019 erstmals in den Ortschaftsrat von Frickingen gewählt. 
Nach § 71 GemO werden der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertretungen vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt. Sowohl Richard Faußner als auch Miriam Schmid erfüllen diese Voraussetzungen. Hinderungsgründe gem. § 46 i.V.m. § 72 GemO sind nicht bekannt. Die Ortschaftsräte schlagen dem Gemeinderat somit einen Bewerber als Ortsvorsteher bzw. eine Bewerberin als stellvertretende Ortsvorsteherin zur Wahl vor. 
Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass weitere Bewerber aus der Mitte des Ortschaftsrates in die Wahl einbezogen werden; in diesem Fall ist der Ortschaftsrat vor der Wahl anzuhören. 
Gewählt ist nach § 37 Abs. 7 GemO, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Wird diese nicht erreicht, muss neu verhandelt werden.

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4. Bebauungsplan "Brühl" in Eglingen; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom G+H Ingenieurteam aus Giengen begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.07.2021 die Entwürfe gebilligt und die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB lagen die Entwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 30.08.2021 – 01.10.2021 (je einschließlich) öffentlich aus. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Auflistung der Anlage (Abwägungsliste) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und des Planers zusammengefasst.

Die relevanten Anregungen/Änderungen werden, wie von Herrn Puschmann vorgestellt (siehe Anlage), in der vorliegenden Fassung eingearbeitet. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit kann der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen werden.
Eine Artenschutzprüfung und eine Geruchsimmissionsprognose wurden durchgeführt.

Dokumente
Download 1_P211122_Planz_BPlan_Brühl_Gen.pdf
Download 211014_Abwägung_E_Brühl_Eglingen.pdf
Download 211029_GR1.pdf
Download 3_B211122_Begründung_BPlanFNPAend_Brühl_Gen.pdf
Download 4_T211122_SchrTeil_BPlanFNPAend_Brühl_GenGen.pdf
Download Satzung Brühl.pdf

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5. Änderung Flächennutzungsplan; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 5

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom G+H Ingenieurteam aus Giengen begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.07.2021 die Entwürfe gebilligt und die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.
In Eglingen besteht ein erheblicher Bedarf an Bauflächen. Deshalb wird der Bebauungsplan „Brühl“ aufgestellt, der ein Allgemeines Wohngebiet und ein Dörfliches Wohngebiet ausweist. Da der Flächennutzungsplan nur einen Teil als Wohnbaufläche ausweist muss dieser geändert werden. 

Dokumente
Download 2_P211122_Planz_FNPAend_Brühl_Gen.pdf

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6. Technische Optimierung der Regenüberlaufbecken - Erhöhung des Förderantrags für die Erdarbeiten am RÜB Dunstelkingen und Vergabe der Erd-, Beton- und Kabelarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 6

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.09.2021 die Maschinentechnik und die EMSR-Technik zur technischen Optimierung des RÜB Dunstelkingen vergeben hat.

Da nach der Ausführungsplanung für das RÜB Dunstelkingen und abschließender Rücksprache mit dem Landratsamt Heidenheim noch Veränderungen in dem Gewerk 
Erd-, Beton- und Kabelarbeiten vorgenommen wurden, war vor dieser Vergabe noch ein Erhöhungsantrag zu stellen.

Die Mehrkosten belaufen sich nach der Berechnung des Ingenieurbüros Kolb auf brutto 91.916,79 €. Für diese Mehrkosten wurde am 23.09.2021 ein Erhöhungsantrag gestellt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Erhöhungsantrag am 14.10.2021 in Höhe von 86.353,54 € bewilligt. Die Differenz in Höhe von 5.563,25 € muss zu 100 % und der Eigenanteil in Höhe von 20 % mit 17.270,71 € (insgesamt: 22.833,96 €) von der Gemeinde getragen werden. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung bereitgestellt.

Nach der Genehmigung kann dann dieses Gewerk vergeben werden.

Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass zur Angebotseröffnung (Submission) am Dienstag, 07. September 2021 von den vier aufgeforderten Firmen für die Erd-, Beton- und Kabelarbeiten zwei Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben haben.

Das Ausschreibungsergebnis für die Vergabe der Erd-, Beton- und Kabelarbeiten stellt sich wie folgt dar:
Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Wertung der Angebote nach § 16 Absatz 1 ergab, dass keiner der anbietenden Firmen auszuschließen ist.

Die rechnerische und technische Wertung ergab keine Beanstandungen. Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt

Nachlässe, Nebenangebote

Keine Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt.
Keine der Firmen hat ein Nebenangebot eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen und ergeben somit folgende Bieterrangfolge:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Riffel Bau & Fertigteile GmbH                164.607,29 € (100,0 %)

Dischingen                                                


2. Platz                                                191.180,85 € (116,1 %) 

Kostengegenüberstellung:

Durch das Ingenieurbüro Kolb wurde für die ausgeschriebene Maßnahme eine Kostenberechnung erstellt. Dabei kommt es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

170.580,55 €                                        164.607,29 €  
Ergibt eine positive Differenz von 5.973,26 €. Die Kostenberechnung liegt somit ca. 3,6 % über dem Ausschreibungsergebnis.
Die Firma Riffel Bau & Fertigteile GmbH aus Dischingen ist als leistungsfähiges und gutes Unternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen in der Gemeinde Dischingen erfolgreich ausgeführt.
Gesamtwürdigung:
Unter Berücksichtigung der Vergabe der E-Technik und M-Technik in der Sitzung am 20.09.2021 ergeben sich in der Gesamtsumme Kosten von brutto 280.093,60 €. Die Kostenberechnung, die dem Zuschussantrag für die Gewerke zu Grunde liegt, beläuft sich auf brutto 274.980,05 €. Dies ergibt eine geringfügige negative Differenz von 5.113,55 €.

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7. Anbau an das Feuerwehrmagazin Eglingen; Vergabe der Container

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 7

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner teilt mit, dass der geplante Anbau von Mannschaftsumkleideräumen an das bestehende Feuerwehrmagazin Eglingen in Containerbauweise erfolgen soll. Hierfür besteht die Möglichkeit, gebrauchte Container aus dem Mietparkbestand der Firma Grinbold-Jodag GmbH aus Eglingen zu erwerben. Die Containeranlage besteht aus drei Container, welche dann durch Umbaumaßnahmen entsprechend den Anforderungen der Feuerwehr und des vorhandenen Gebäudes angepasst werden. Die Erstellung der Fundamente für die Container und des Durchbruches am Gebäude erfolgt bauseits.

Die Firma Grinbold-Jodag GmbH hat der Gemeinde ein entsprechendes Angebot für die Lieferung, Aufstellung und Montage der Containeranlage mit der Brutto-Angebotssumme von 16.394,63 € unterbreitet. Für eine in diesem Umfang neue Containeranlage würden der Gemeinde laut Fa. Grinbold-Jodag Kosten in Höhe von brutto ca. 32.725 € entstehen.

Die Anlage besteht aus zwei Containern mit den Gesamtaußenmaßen von 7,23 m x 
4,88 m sowie einem Container mit den Außenmaßen von 4,88 m x 2,435 m. Die Gesamthöhe beträgt 2,82 m. Die Container sind entsprechend mit Türen, Fenstern, Elektroinstallation, Beleuchtung und E-Heizung ausgestattet. Die notwendigen Mannschaftsspinde für den Anbau wurden bereits bestellt, welche sich auf brutto 
7.138,00 € belaufen. Somit ergeben sich vorab Gesamtausgaben von 23.532,63 €.

Im Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Dischingen sind für den Anbau mit den benötigten Mannschaftsspinden insgesamt 30.000 € eingestellt. Die verbleibenden 6.500 € werden für die Erstellung der Fundamente für die Container und des Durchbruches am Gebäude benötigt.

Der Liefertermin der Containeranlage ist für die KW 50 vorgesehen. 
Im Vorfeld wurde im Feuerwehrmagazin bereits die alte Ölheizung durch eine neue Gasheizung ersetzt.

Dokumente
Download Grundriss Container.pdf

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8. Sonderförderprogramm Sirenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 8

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass die Starkregenereignisse im Sommer dieses Jahres zu erheblichen Schäden geführt haben. Dies hat bundesweit eine Diskussion über notwendige Schutzmaßnahmen ausgelöst.

Mit Schreiben vom 01.10.2021 hat das Innenministerium BW mitgeteilt, dass ab dem 02.10.2021 mit Inkrafttreten der Sirenenförderrichtlinie eine Antragstellung im Rahmen des Sonderförderprogramms Sirenen möglich ist. Förderanträge können bis zum 
12. November eingereicht werden. Das Volumen wurde vom Landratsamt Heidenheim auf 11 Mio. Euro beziffert und die Vergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren.

Am 26.10.2021 fand beim Landratsamt Heidenheim ein Informationsaustausch statt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die wenigsten Gemeinden bislang etwas unternommen. Aufgrund der Starkregenereignisse in Verbindung mit den zurückgebauten Sirenen in den letzten Jahren soll dieser Trend nun gebrochen werden und Schutzmaßnahmen insbesondere die Warnmöglichkeit für die Bevölkerung verbessert werden.

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 21.10.2021 über das Förderprogramm im Rahmen der Bekanntgaben informiert. Der Antrag wurde am 28.10.2021 auf elektronischem Weg an das Regierungspräsidium geschickt. Zwingender Bestandteil des Antrags ist ein „geeigneter Nachweis über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen“. Geeignet sind nach der Förderrichtlinie beispielsweise ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates zur Errichtung eines Sirenennetzes oder Ergänzung eines bestehenden Sirenennetzes, entsprechende Planungsunterlagen, grafische Darstellungen der geplanten Sirenenstandorte oder, sofern bereits eine Beauftragung oder Bestellung erfolgt ist, ein Nachweis über den Vertragsabschluss.
Für die elektronischen Sirenenanlagen wird mit Gesamtkosten von rund 180.000 € und Fördermitteln in Höhe von rund 115.000 € gerechnet, was einer Förderquote von 66 % entspricht. Im Rahmen dieses Konzepts sollen die bestehenden neun Sirenen erneuert werden und im Ortsteil Iggenhausen eine zusätzliche Sirene geschaffen werden. Iggenhausen wäre aufgrund der unmittelbaren Nähe zu einem Hochwasserrück-haltebecken im schlimmsten Falle eines Starkregenereignisses massiv betroffen.
Dem Antrag wurde ein Auszug aus dem Geoportal mit den geplanten Standorten und den geschätzten Abdeckungsgraden/Radien beigelegt. Diese Übersichten liegen der Beschlussvorlage auch anbei. Nach Schätzungen geht die Verwaltung von einem Abdeckungsgrad mit einem Radius von ca. 700 m, in topographisch ungünstigen Lagen von ca. 400 m aus. Weiterhin wurden die UTM-Koordinaten nach bestem Wissen über das Geoportal ermittelt.

Dokumente
Download 2021-10-28_4 Sirenenstandorte Dischingen.pdf

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9. Spendenannahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 9

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung (GemO) das Einwerben von Spenden durch die Änderung der Gemeindeordnung in den Kreis der kommunalen Aufgaben aufgenommen wurde. Demnach dürfen der Gemeinde zugegangene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur vom Gemeinderat angenommen werden.
Der Gemeinderat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 31.05.2021 Spenden angenommen.

Folgende Spenden sind seither eingegangen:

Datum
Spender
Beschreibung
Betrag in Euro

18.08.2021
Jagdgenossenschaft Frickingen
Für den Kindergarten mit Naturprofil in Frickingen
200,00
18.08.2021
Jagdgenossenschaft Frickingen
Für die Ortschaftsverwaltung Frickingen
400,00
11.10.2021
Fa. Scherer Metallbau und Schmiedekunst, Frickingen 
Für den Dorfbrunnen in Katzenstein
380,00
Oktober 2021
Buchhandlung Thalia in Heidenheim
Bücher für die Bibliothek an der Egauschule 
Sachspende, Wert ca. 200,00 
06.11.2021
Markus Gruber Personenbeförderung, Dischingen
9-Sitzer-Bus Vermietung ohne Fahrer für die Jugendfeuerwehr Dischingen
Sachspende, Wert 150,00
19.11.2021
Jugend Dischingen e.V., Dischingen
Getränke für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kinderferienprogramms
Sachspende, Wert 800,00 €

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10. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 10
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10.1. Baugesuch Neubau eines Bungalows mit Carport, Am Michaelsberg 9, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Bungalows mit Carport

Baugrundstück:                 Flurstück Nr. 201 und ein Teil von Flurstück Nr. 1022, 
Am Michaelsberg 9, Dischingen 

Befreiungen/Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Der geplante, nicht unterkellerte und 1-geschossige Flachdach-Bungalow soll mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 13,00 m x 6,60 m errichtet werden. Die Gebäudehöhe beträgt ab OK RFB ca. 3,15 m. An der südlichen Grundstücksgrenze soll ein Carport mit zwei Fahrradstellplätzen angebaut werden. Auf der nord-östlichen Gebäudeecke ist eine Terrasse mit einer Länge von 4,70 m und einer Tiefe von 3,00 m bzw. einer Länge von ca. 5,90 m und einer Tiefe von 1,45 m geplant. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Am Michaelsberg 9, Dischingen.pdf

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10.2. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Kohlbauerngasse 6, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 10.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                        Flurstück Nr. 18/1, Kohlbauerngasse 6, Frickingen 

Befreiungen/Abweichungen:        Keine

Objektbeschreibung:        Das nicht unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus ist mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 12,00 m x 10,70 m geplant. Die Dachneigung des dazugehörigen Satteldaches vom Wohnhaus und dem 3. Giebel des Erkers beträgt 35°. Die Firsthöhe ab OK RFB ist am Hauptdach mit ca. 8,20 m und am Erker mit ca. 7,25 m vorgesehen. Im Süden ist eine nicht unterkellerte Doppelgarage mit Abstell- und Hobbyraum mit den Außenmaßen von ca. 10,00 m x 8,00 m geplant. Diese ist mit einem als Flachdach ausgeführten Durchgang mit dem Wohnhaus verbunden. Die Höhe der Attika wird mit ca. 3,20 m ab OK RFB ausgeführt. Für die Doppelgarage ist ebenfalls ein Satteldach vorgesehen, welches eine Dachneigung von 23°, eine Traufhöhe ab OK RFB von ca. 3,30 m, sowie eine Firsthöhe von ca. 5,00 m erhält.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Kohlbauerngasse 6, Frickingen.pdf

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10.3. Baugesuch Umbau am bestehenden Lagerhaus mit Überdachung, Obere Str. 16, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 10.3

Sachverhalt

Hierbei ist Gemeinderat Scherer befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                        Umbau am bestehenden Lagerhaus mit Überdachung

Baugrundstück:                        Flurstück Nr. 59/1, Obere Straße 16, Frickingen 

Befreiungen/Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        An dem bestehenden Lagerhaus mit den Außenmaßen von ca. 27,25 m x 10,50 m sollen im Erdgeschoss durch Umbaumaßnahmen Sozialräume für Mitarbeiter entstehen. Die im Norden angrenzende, sich im Freien befindliche Lagerfläche mit den Außenmaßen von ca. 7,00 m x 7,50 m soll eingehaust werden. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von 6°sowie eine Traufhöhe ab OK RFB von ca. 2,90 m bzw. 3,90 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Obere Str. 16, Frickingen.pdf

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10.4. Baugesuch Nutzungsänderung: Privat Praxis für ganzheitliche Massage, Schloßgartenstraße 34, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 10.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung: Privat Praxis für ganzheitliche Massage

Baugrundstück:                        Flurstück Nr. 643/12, Schloßgartenstraße 34, Dunstelkingen

Befreiungen/Abweichungen:        Keine

Objektbeschreibung:        An dem bestehenden Wohnhaus mit den Außenmaßen von ca. 10,25 m x 10,00 m soll das Untergeschoss durch räumliche Umbaumaßnahmen als Massagepraxis genutzt werden. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Schloßgartenstraße 34, Dunstelkingen.pdf
Download Schnitt Schloßgartenstraße 34.pdf

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10.5. Baugesuch Errichtung eines zusätzlichen Aufenthaltsraumes, Turnstraße 1, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 10.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines zusätzlichen Aufenthaltsraumes

Baugrundstück:                        Flurstück Nr. 56/2, Turnstraße 1, Dischingen

Befreiungen/Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Im Bereich des Erdgeschosses soll im Innenhof des bestehenden Pflege- und Seniorenheims in der Nord-West-Ecke ein zusätzlicher Aufenthaltsraum mit den Außenmaßen von ca. 7,35 m x 4,50 m geschaffen werden. Die Wandhöhe des Flachdach-Anbaus beträgt ab OK FFB ca. 3,15 m.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Turnstraße 1, Dischingen.pdf

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10.6. Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Helfensteinstr. 25, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 10.6

Sachverhalt

Bauvoranfrage:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung

Baugrundstück:                        Flurstück Nr. 1296/8, Helfensteinstr. 25, Dischingen

Befreiungen/Abweichungen:        

Gegenüber dem Bebauungsplan „Aschenfeld-Helfensteinstraße“ werden folgende Befreiungen/Abweichungen beantragt:

  • Äußere Gestaltung von Gebäuden:
Hier sind sichtbare Betonflächen und Betonbauteile an den Gebäuden nicht zugelassen, ausgenommen der Sockel. Das geplante Wohngebäude soll jedoch in Sichtbetonweise errichtet werden. Hierfür wird eine Befreiung gegenüber der Festlegung des Bebauungsplans beantragt.
  • Äußere Gestaltung von Dächern (Dachdeckung, Dachform und Dachneigung):
Hier sind an den Hauptgebäuden nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° – 48° zugelassen. Flachdächer sind nur auf Garagen zugelassen, wenn diese begrünt werden. Das geplante Wohngebäude soll jedoch mit einem begrünten Beton-Flachdach ausgeführt werden. Hierfür wird eine Befreiung gegenüber der Festlegung des Bebauungsplans beantragt.
  • Gebäudehöhen:
Hier sind 2-geschossige Wohngebäude zulässig, mit dem Hinweis ein Vollgeschoss und 1 Vollgeschoss im Dachgeschoss. Bei dem geplanten Wohngebäude soll jedoch ein Vollgeschoss im Untergeschoss und Erdgeschoss entstehen. Hierfür wird eine Befreiung gegenüber der Festlegung des Bebauungsplans beantragt.
Hinweis:

Im vorgelagerten Baugebiet „Aschenfeld III nördl. Teil“ hat der Gemeinderat einem ähnlichen Bauvorhaben im Leonrodtweg 3, das Einvernehmen erteilt und den notwendigen Befreiungen zugestimmt. Dieses Bauvorhaben ist bereits fertiggestellt.
Aus Gründen der Gleichbehandlung wird seitens der Verwaltung empfohlen, dem geplanten Bauvorhaben zuzustimmen.

Dokumente
Download IMG_3666.pdf
Download IMG_3667.pdf
Download IMG_3668.pdf
Download Lageplan Aschenfeld.pdf

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 11
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11.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 11.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

23.11.2021, 18.00 Uhr         Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld
06.12.2021, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung
20.12.2021, 18.00 Uhr         Gemeinderatssitzung
05.01.2022, 13.30 Uhr        Klausurtagung Gemeinderat
17.01.2022                        evtl. Besuch CMT
24.01.2022, 18.00 Uhr         Gemeinderatssitzung

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 12

Sachverhalt

12.1 Testpflicht Schule

Gemeinderat Mundinger schlägt vor, dass die Grundschulkinder wieder zu Hause und nicht in der Schule auf Corona getestet werden sollen, da dadurch viel Unterrichtszeit verloren geht. Seines Wissens sieht die Corona-Verordnung vor, dass die Schulen festlegen können, wo getestet wird. Ein weiteres Problem sieht er in den Stäbchentests, da die Grundschulkinder noch nicht so sensibilisiert sind und die Verletzungsgefahr hoch ist. Er würde Spucktests bevorzugen. 
Bürgermeister Jakl erklärt hierzu, dass die Tests vom Land geliefert werden und die Gemeinde hierauf keinen Einfluss hat. Zudem sind die Stäbchentests seines Erachtens genauer wie Spucktests. Auch Gemeinderat Kragler befürwortet den Vorschlag, die Grundschulkinder wieder zu Hause zu testen; auch im Hinblick darauf, dass ein positiv getestetes Kind u. U. schon Kontakt mit anderen Kindern hatte. Bürgermeister Jakl sichert zu, diesbezüglich nochmals mit Schulleiterin Heidrun Abele Rücksprache zu halten.

Datenstand vom 19.01.2024 13:26 Uhr