Datum: 20.04.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erwerb der Arztpraxis und der Räume für die Sozialstation von der Fa. GEPA-Hausbau GmbH & Co KG, Dischingen-Dunstelkingen
2 Verkauf eines Bauplatzes an Gemeinderat Michael Raunecker
3 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Ohmenheim“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Ohmenheim“
4 Wertstoffcenter und Grüncontainer in Dischingen
5 PEFC-Zertifizierung für den Gemeindewald
6 Einvernehmen zu Bauanträgen

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1. Erwerb der Arztpraxis und der Räume für die Sozialstation von der Fa. GEPA-Hausbau GmbH & Co KG, Dischingen-Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.04.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 19.07.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Gemeinde von der Fa. GEPA-Hausbau GmbH & Co KG die Räumlichkeiten für die Arztpraxis und die Sozialstation auf dem Grundstück Flurstück Nr. 56 in der Ortsmitte von Dischingen erwirbt. Dem Beschluss lag eine voraussichtliche Gesamtfläche von ca. 370 qm zu Grunde. Der voraussichtliche Kaufpreis wurde von der Fa. GEPA-Hausbau mit 2.850,-- E/qm (+/-) beziffert.

Inzwischen wurde das Bauvorhaben vom Landratsamt Heidenheim am 23.09.2019 baurechtlich genehmigt und das Landratsamt Heidenheim hat mit Bescheid vom 08.04.2020 bescheinigt, dass die Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumgesetzes in sich abgeschlossen sind bzw. als in sich abgeschlossen gelten.

Für die Arztpraxis ergibt sich demnach folgende Fläche:
Praxisfläche  im EG                        260,73 qm
Zubehörfläche im DG                  10,36 qm
Anteil allg. Nutzfläche                  33,54 qm
insgesamt:                                304,63 qm

Für die Sozialstation ergibt sich demnach folgende Fläche:
Bürofläche im EG                          81,30 qm
Zubehörfläche im DG                  10,25 qm
Anteil allg. Nutzfläche                  10,42 qm
insgesamt:                                101,97 qm

Die Gesamtfläche beträgt somit 406,60 qm. 

Die Fa. GEPA-Hausbau GmbH & Co KG hat der Gemeinde nun den endgültigen Kaufpreis mitgeteilt. Dieser beträgt für die
Arztpraxis                                879.960,-- Euro und die 
Sozialstation                                294.295,-- Euro
somit insgesamt:                       1.174.255,-- Euro

Bei einer Gesamtfläche von 406,60 qm, ergibt dies einen Preis von 2.887,99 Euro/qm. In diesem Preis sind auch drei Stellplätze für die Arztpraxis und zwei Stellplätze für die Sozialstation auf dem Baugrundstück enthalten.

Wie bereits erwähnt lag dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.07.2018 eine Fläche mit ca. 370 qm und ein Kaufpreis von ca. 2.850,-- Euro/qm (+/-) ohne Stellplätze zu Grunde. Dies hätte einen Gesamtkaufpreis von ca. 1.054.500,-- Euro ergeben. 
Bedingt durch die Preissteigerungen seit 2018 und der Mehrfläche ergeben sich nun beim Kaufpreis von 1.174.255,-- Euro, Mehrkosten von 119.755,-- Euro.

Da Karl-Heinz Pappe zugleich Gesellschafter/Geschäftsführer der GEPA-Hausbau GmbH & Co KG und Mitglied des Gemeinderates ist, muss der Beschluss über den Erwerb der Räumlichkeiten für die Praxis und die Sozialstation sowie der Kaufvertragsentwurf dem Landratsamt Heidenheim – Kommunalaufsicht vorgelegt werden. 

Da es gegenüber dem Beschluss des Gemeinderates vom 19.07.2018 Abweichungen bezüglich der voraussichtlichen Fläche und des voraussichtlichen Kaufpreises gibt, hat die Kommunalaufsicht die Verwaltung darum gebeten, nochmals das Einverständnis des Gemeinderates zum Vertragsabschluss einzuholen. Die Kommunalaufsicht hält hierfür die Abfrage des Meinungsbildes als ausreichend. 

Der Erwerb der Arztpraxis wird aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gefördert. Die Förderung beträgt derzeit 134.100,-- Euro aus förderfähigen Kosten von 798.009,-- Euro. 

Die Verwaltung hat bereits beim RP Stuttgart angefragt, ob auch die entstehenden Mehrkosten förderfähig sind.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zum Vertragsabschluss zu den genannten Konditionen. 

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2. Verkauf eines Bauplatzes an Gemeinderat Michael Raunecker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.04.2020 ö 2

Sachverhalt

Gemeinderat Michael Raunecker hat mit Kaufvertrag vom 25.03.2020 von der Gemeinde Dischingen den Bauplatz Flurstück Nr. 127/37 mit 764 qm im Baugebiet „In den Hofwiesen II“ in Frickingen erworben. Der Verkauf erfolgt zu dem vom Gemeinderat am 04.01.2019 festgesetzten Kaufpreis von 65,-- Euro/qm. 

Nachdem Michael Raunecker Mitglied des Gemeinderates ist, wurde der Vertrag gem. 
§ 126 Abs. 2 GemO dem Landratsamt Heidenheim als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. 

Das Landratsamt Heidenheim hat die Verwaltung daraufhin gebeten, die Zustimmung des Gemeinderates über den Verkauf des Bauplatzes an Herrn Michael Raunecker einzuholen. Ich darf Sie daher bitten, die erforderliche Zustimmung zu erteilen. 

Dokumente
Download Lageplan Bauplatz Raunecker.pdf

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3. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Ohmenheim“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Ohmenheim“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.04.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Stadt Neresheim beteiligt mit E-Mail vom 09.03.2020 die Gemeinde Dischingen im Zuge der frühzeigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) am Bebauungsplanverfahren. 

Vorhabensträger ist die Windpark Projektgesellschaft mbH + Co. KG, Am Dehlinger Weg 3 in 73450 Neresheim-Ohmenheim, vertreten durch Herrn Klaus Freihart.

Die Firma Windpark Ohmenheim Projektgesellschaft mbH + Co KG hat 2014/2015 auf den Flächen des geplanten Geltungsbereiches einen Windpark geschaffen und infrastrukturelle Einrichtungen, wie Stromnetze und Transformatoren eingerichtet. In Ergänzung dieser regenerativen Energien soll nun eine Photovoltaik-Flächenanlage in Benachbarung zu den WEA 2 und WEA3 errichtet werden. 

Das Planungsgebiet liegt auf Gemarkung Ohmenheim am ehemaligen Römerweg (zwischen Ohmenheim und Dehlingen). Der Abstand zum Ortsrand von Ohmenheim beträgt 1290m, Richtung Dehlingen 1590m und Richtung Weilermerkingen 1650m. Gemäß Planzeichnung entsteht zwischen der Römerstraße und dem in 20 m Abstand befindlichen Solarfeld eine bis zu 6m hohe Hecke, sodass die Anlage kaum mehr einsehbar ist. 

Die Fläche umfasst 16,8363 ha. Davon entfallen auf 
Sondergebietsfläche         11,7756 ha = 69,94 %
Öffentliche Verkehrsfläche Weg          0,1312 ha =   0,78 %
Privat genutzte Verkehrsfläche Weg        0,1249 ha =   0,74 %
Extensive Wiese        1,2887 ha =   7,65 %
Priv. Grünfläche innerhalb Zaun        1,2129 ha =   7,20 %
Priv. Grünfläche außerhalb Zaun        2,3030 ha = 13,69 %

Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche festgelegt. Hierbei handelt es sich um einen Ackerstandort mit mäßigen Ertragswerten im unteren Bereich. Vor Ort stehen steife, lehmige Böden an, die mit einer 10-15 cm mächtigen, steinig-lehmigen Oberbodenauflage versehen sind. 
Die Umweltauswirkungen wurden untersucht. Das Gebiet weist folgende Wertigkeiten auf:
  • Schutzgut Pflanzen und Tiere:                 Wertstufe I => E (sehr geringe Bedeutung)
  • Schutzgut Orts- und Landschaftsbild:        Wertstufe I => E (sehr geringe Bedeutung)
  • Schutzgut Luft und Klima:                        Wertstufe I => E (sehr geringe Bedeutung)
  • Schutzgut Boden:                                Wertstufe I-II => E/D (geringe Bedeutung)
  • Schutzgut Wasser:                                Wertstufe I => E (sehr geringe Bedeutung)
  • Schutzgut Mensch:                                geht nicht in die Wertung ein
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter                geht nicht in die Wertung ein

Bei gegenseitiger Aufrechnung der Überkompensationen durch die geplanten Maßnahmen und der Kompensationsdefizite  ergibt sich in der Gesamtschau aller bewerteten Schutzgüter eine rechnerische Überkompensation. Somit sind für den Bebauungsplan über die geplanten Begrünungsmaßnahmen (freiwachsende heimische Laubbaumhochstämme, Streuobstbaum-Hochstämme, freiwachsende Feldgehölzhecke, geschnittene Feldgehölzhecke, extensive Wiese und Magerrasen) hinaus keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 

Nachdem die Flächen im derzeitigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt sind, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Es soll zum Sondergebiet für PV-Anlagen entwickelt werden. Die Betreibergesellschaft Bürgersolarpark Ohmenheim pachtet die erforderlichen Flächen von den Eigentümern an, die Pachtverträge liegen bereits vor. 

Zulässig sind lediglich PV-Anlagen und für deren Betrieb zweckdienliche baulichen Anlagen, wie Transformatoren, eingehauste Gleichrichter. Einfriedungen sind in Form von Maschendraht- oder Stahlgitterzäunen bis max. 2,5 m Höhe zulässig 

Über die noch zu gründende Betreiberfirma „Bürgersolarpark Ohmenheim“ sollen sich Bürger vor Ort beteiligen können. Um eine teure und aufwendige Prospektpflicht zu umgehen, werden 19 Beteiligungen angestrebt. Es ist geplant, sich mit 9,8 MW an der Ausschreibung für PV benachteiligtes Gebiet BW zu beteiligen. Vom Wirtschaftsprüfer wird ein Preis von 5,5 Cent/kWh angerechnet. 


Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen. 

Dokumente
Download 10-2357-Bebauungsplan Bürgersolarpark Ohmenheim.pdf
Download 11_2357_Änderung _FNP _.pdf
Download BEGR_Teil1__22.01.2020.pdf
Download BEGR_Teil2_Umweltbericht_22.01.2020__.pdf
Download FNP-Änderung- BEGR_22.01.2020.pdf
Download SATZ_Bürgersolarpark_Ohmenheim__22.01.2020.pdf

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4. Wertstoffcenter und Grüncontainer in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.04.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim hat die Absicht, das Wertstoffcenter in Dischingen zu erweitern. Die Erweiterungsfläche betrifft die Fläche zwischen dem bestehenden Wertstoffcenter und dem Jugendcontainer. Seitens der Verwaltung wurde die Bereitschaft signalisiert, dass die Gemeinde dieser Erweiterung zustimmt. Derzeit werden die Kosten für die Erweiterung (Zaun, Asphaltierung) ermittelt. Sobald die Kosten vorliegen, wird der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb eine endgültige Entscheidung treffen, ob die Erweiterungsfläche auf Kosten des Abfallwirtschaftsbetriebs asphaltiert wird oder im geschotterten Zustand verbleibt. Bezüglich der Erweiterung der Umzäunung ist angedacht, dass der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb die Materialkosten übernimmt und der Bauhof der Gemeinde die Arbeiten ausführt. 

In den Verhandlungsgesprächen mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb wurde bezüglich des Grüngutcontainers folgende Einigung erzielt:

Der Grüngutcontainer wird künftig nicht mehr beim Wertstoffcenter sondern auf dem Reisig-Lagerplatz der Gemeinde im „Spatzental“ aufgestellt. Damit die Rollcontainer dort problemlos auf- und abgeladen werden können, wird eine Betonplatte mit den Maßen 12 m x 7 m betoniert. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 11.500 Euro und werden vom Kreisabfallwirtschaftsbetrieb übernommen. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb wird außerdem eine mobile Aufstiegshilfe zur Verfügung stellen, so dass die Grüngutcontainer auch von oben befüllt werden können. Diese Lösung hat u.a. auch den Vorteil, dass es gemeinsame Öffnungszeiten (Samstagnachmittag 13.30-15.30 Uhr und Dienstagabend 18-19 Uhr) für die Ablieferung von Reisig und Grüngut geben wird. Die Personalkosten werden dann von der Gemeinde und dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb gemeinsam je zur Hälfte getragen. 

Dokumente
Download Lageplan Wertstoffcenter.pdf

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5. PEFC-Zertifizierung für den Gemeindewald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.04.2020 ö 5

Sachverhalt

Die zuständige Zertifizierungsstelle DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH hat der PEFC-Region Baden-Württemberg die Übereinstimmung mit den Anforderungen von PEFC erneut bestätigt. Das Zertifikat der Region und damit auch das Zertifikat für der Gemeinde Dischingen wurden auf Grundlage dieser Entscheidung wieder um 5 Jahre verlängert. 

Die PEFC-Zertifizierung bestätigt, dass Wälder auf nachhaltige Weise und gemäß strengen Standards bewirtschaftet werden. Sie ist ein Beweis dafür, dass Holz aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. 

Wesentliche Standards sind u.a.: 
  • Einsatz von Pflanzenschutzmittel nur als letztes Mittel
  • Bodenschutzkalkung nur auf Grundlage eines Gutachtens/einer Standortsuntersuchung
  • Keine Düngung zur Ertragssteigerung
  • Flächiges Befahren grundsätzlich unterlassen
  • Dauerhafte Funktionsfähigkeit der Rückegassen
  • Keine Endnutzung nicht betriebsreifer Bestände
  • Aufbau von Mischbeständen mit standortgerechten Baumarten
  • Vorrang der Naturverjüngung
  • Erhalt von Totholz
  • Unterlassung von Kahlschlägen
  • Angepasste Wildbestände
  • Verwendung biologisch schnell abbaubarer Kettenöle
  • Private Selbstwerber mit Motorsägenlehrgang
  • Forstunternehmer  mit erforderlicher Qualifikation und anerkanntem Zertifikat
  • Einhaltung geltender Tarifverträge

Dokumente
Download Urkunde.pdf

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.04.2020 ö 6

Sachverhalt

Für folgende Bauvorhaben wurde das baurechtliche Einvernehmen durch die Gemeindeverwaltung erteilt:

  • Neubau eines Legehennenstalls mit Wintergarten und Auslauf Änderung verschiedener baulicher Maßnahmen (Erweiterung Wintergarten, etc.) Flst.-Nr. 708, Gewann Maierhöh, Gemarkung Eglingen

  • Neubau Bungalow, Flst.-Nr. 234/2, Graf-Mangold-Str. 9, Dischingen-Eglingen

Datenstand vom 04.11.2021 16:28 Uhr