Bebauungsplan Kanzeltal in Dischingen; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Schabel Herrn Zorn von stadtlandingenieure GmbH aus Ellwangen begrüßen.

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.10.2023 die Entwürfe gebilligt und die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB lagen die Entwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 30.10.2023 – 01.12.2023 (je einschließlich) öffentlich aus. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Auflistung der Anlage (Abwägungsliste) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und des Planers zusammengefasst und werden in der vorliegenden Fassung eingearbeitet.

Beschlussempfehlung

1. Beschluss zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschließt nach ausführlicher Beratung das Ergebnis der Abwägung zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden (§4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen. 
Die Verfasser der Stellungnahmen werden vom jeweiligen Ergebnis der Abwägung benachrichtigt.


2. Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Kanzeltal“ in der Fassung vom 09.10.2023/22.04.2024 wird nach 
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. (siehe Anlage)
Die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Kanzeltal“ in der Fassung von stadtlandingenieure GmbH (Ellwangen) vom 09.10.2023/22.04.2024 mit Zeichnerischem Teil, Schriftlichem Teil, Begründung mit Umweltbericht, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzrechtlicher Untersuchung der stadtlandingenieure GmbH aus Ellwangen werden nach §74 LBO und §4 GemO als selbständige Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den heute beschlossenen Plan gemäß §10 Abs. 3 BauGB nach der Genehmigung bzw. der Inkraftsetzung des parallel aufgestellten Flächennutzungsplans durch ortsübliche Bekanntmachung wirksam werden zu lassen.

Dokumente
Abwaegungsvorschlag_BPL_Entwurf (.pdf)
Anhang 1_Bestandsplan (.pdf)
Anhang 2_Eingriffsermittlung (.pdf)
Anhang 3_saP (.pdf)
Anhang 4_Maßnahmenblatt (.pdf)
Anlage_1_Bestandsplan zur saP (.pdf)
Anlage_1_Umweltbericht (.pdf)
Begruendung (.pdf)
Textteil (.pdf)
zeichnerischer Teil_Kanzeltal_2024-04-22 (.pdf)

Datenstand vom 22.04.2024 14:45 Uhr