Bebauungsplan "Schrai-Erweiterung Süd" in Eglingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 11.09.2023 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Frau Schnalzger von der G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen begrüßen.

Bürgermeister Schabel berichtet, dass die Firma Grinbold-Jodag zu Jahresbeginn mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen und um einen Gesprächstermin gebeten hat, um den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen zu den im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen für das Gewerbegebiet „Schrai“ zu besprechen. Der erste Termin dazu hat am 28.02.2023 stattgefunden.

1) Historie
Bürgermeister Schabel berichtet, dass das Gewerbegebiet „Schrai“ in Eglingen bauplanungsrechtlich in drei Gebiete eingeteilt ist:

a) Gewerbegebiet Schrai
b) Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung
c) Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung Süd

a) Gewerbegebiet Schrai
Der Bebauungsplan ist seit 17.01.1987 rechtskräftig.

b) Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung
Am 25.07.2012 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung“ beschlossen. Dieser wurde am 06.03.2020 genehmigt. Da der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung“ nur eine maximale Nutzungshöhe von 13 m zulässt, war während der Aufstellungsphase eine erste Änderung dieses Bebauungsplans notwendig. Den entsprechenden Beschluss dazu hat der Gemeinderat am 29.06.2015 gefasst: „Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung – 1. Änderung“. Die zweiten Auslegungsrunde wurde bereits durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen werden für das weitere Vorgehen gesondert aufgearbeitet. Dies ist soweit auch mit der Fa. Grindbold-Jodag abgestimmt.

c) Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung Süd
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Schrai-Erweiterung Süd“ soll die Betriebserweiterung nach Süden legalisiert werden und es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Maschinenhalle des südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes geschaffen werden. Einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat am 04.05.2015 gefasst. 

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit (22.06. – 24.07.2015) ging noch eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein (28.12.2015). Um die Bedenken auszuräumen, wurde ein Schallgutachten beauftragt (TÜV-Süd). Ergebnis des Gutachtens ist die Empfehlung, für den Bebauungsplan eine Schallkontingentierung festzusetzen. Hierfür war es erforderlich, eine Gebietseinteilung gemäß der Empfehlung des Gutachtens vorzunehmen und für diese Teilareale zulässige Emissionskontingente festzusetzen. Die Einhaltung dieser Werte ist von den Bauherren im Rahmen der Baugesuche nachzuweisen bzw. im Betrieb einzuhalten.

Außerdem wurde für die Gewerbefläche (Teil Grinbold-Jodag) die Gebäudehöhe als absolute Meereshöhe definiert. Die Höhe entspricht der Oberkante der bestehenden Halle nördlich des Geltungsbereichs + Spielraum für evtl. erforderliche Einbauten / Dämmungen etc. Eine Reduzierung der Höhe ist nicht zielführend, da sonst die Kranbahn in der bestehenden Halle nicht verlängert werden könnte.
Herr Puschmann hat das Ergebnis des Schallgutachtens sowie dessen Auswirkungen auf den Bebauungsplan und wie die Anwohnerschaft vor Lärm geschützt werden kann in der Sitzung des Gemeinderats am 31.07.2017 vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin den vorgelegten Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung mit dem Hinweis auf das Vorliegen der umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. 
2) Aktueller Sachstand
Nach Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass die am 31.07.2017 beschlossene öffentliche Auslegung noch nicht erfolgte. Nachdem zwischenzeitlich rund sechs Jahre vergangen sind, hat die Verwaltung das Ingenieurbüro G+H beauftragt, die Unterlagen zu aktualisieren.

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Dirk Schabel Frau Schnalzger vom G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen begrüßen. Sie wird kurz auf die Historie eingehen und die eingegangenen Stellungnahmen erläutern. Für das weitere Vorgehen hat das Ingenieurbüro G+H der Verwaltung empfohlen, den aktualisierten Entwurf zu billigen und die zweite Auslegungsrunde erneut zu beschließen. Somit können Bedenken erneut vorgetragen werden.

Dokumente
0_Übersichtslageplan_Schrai_Erw_Sued (.pdf)
1_P230911_Schrai_Erw_Sued_Planzeichnung_500 (.pdf)
2_T230911_Schrai_Erw_Sued_Textteil_Entw (.pdf)
3_B230911_Schrai_Erw_Sued_Begründung_Entw (.pdf)
4_1_Begründung Anlage 1_Ausgleichsfl_ 291 (.pdf)
4_2_Begründung Anlage 2_Ausgleichsfl_ 304 (.pdf)
6_230911 Abwägung_Schrai_Erw_Sued_Vorentwurf (.pdf)

Datenstand vom 06.10.2023 10:32 Uhr