Medienentwicklungsplan Egauschule Dischingen; Vorstellung der geplanten Maßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung/Klausurtagung, 05.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung/Klausurtagung 05.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Knies von der Egauschule Dischingen begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von fünf Milliarden Euro im Rahmen eines DigitalPaktes zur Verfügung gestellt hat, um die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen zu stärken und so die Grundlagen zum Erwerb von digitalen Kompetenzen an Schulen nachhaltig zu verbessern. Die Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Auf Baden-Württemberg entfallen während der Laufzeit von fünf Jahren rund 650 Mio. Euro.
Hinweis: Weiter stellt der Bund den Ländern zusätzliche Bundesmittel für das Sofortausstattungsprogramm, das Programm Administration, das Programm Leihgeräte für Lehrkräfte und Unterstützung für Schulen bereit. 

Für Investitionen im Rahmen des DigitalPakts Schule steht den Schulträgern ein Budget zur Verfügung. Die Höhe der möglichen Zuwendung (Budget) je Schulträger ergibt sich aus dem Anteil der Schülerzahlen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Verhältnis zu den jeweiligen Landeszahlen gemäß der amtlichen Schulstatistik des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg. Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klasse 1 bis 4) werden mit dem Faktor 0,7 gewichtet, ansonsten wird der Faktor 1,0 zugrunde gelegt. 
Die Höhe des Budgets wurde der Gemeinde als Schulträger vom Kultusministerium mitgeteilt. Es beträgt für die Egauschule 130.000 Euro. Anträge dürfen maximal bis zur Höhe des jeweiligen Budgets gestellt werden. Die Schulträger öffentlicher Schulen müssen sich mit mindestens 20 % an den anerkannten förderfähigen Kosten beteiligen.
Die Erfahrungen aus früheren Investitionsprogrammen zur digitalen Infrastruktur an Schulen haben gezeigt, dass die Investitionen besonders dann zielführend sind, wenn die Schulen über klare Konzepte zum Lernen mit digitalen Medien und über digitale Medien verfügen. Deshalb hat der Bund für alle Länder die Vorgabe gemacht, dass die Schulen über ein pädagogisch-technisches Einsatzkonzept verfügen müssen, wenn deren Schulträger Gelder im Rahmen des DigitalPakts beantragen. 
Zunächst mussten die Schulträger den Medienentwicklungsplan bereits obligatorisch bei der Antragsstellung einreichen. Um den DigitalPakt im Land schneller umzusetzen und die Schulen zu entlasten, entscheid das Land zwischenzeitlich, dass die Schulträger nun ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungspläne einreichen können. Der Bund hat zwischenzeitlich bestätigt, dass eine Bewilligung der Anträge im Rahmen des Digitalpaktes durch die Länder auch vor der Erstellung der Medienentwicklungspläne zulässig ist, sofern diese spätestens mit der Abrechnung der Maßnahme vorliegt. Der Antrag im Rahmen des DigitalPaktes muss bis spätestens 30.04.2022 bei der L-Bank gestellt werden. 
Die Egauschule Dischingen hat sich mit diesem Thema intensiv auseinander gesetzt. Mit Unterstützung des Kreismedienzentrums Heidenheim wurde ein Konzept für einen Medienentwicklungsplan ausgearbeitet, s. Anlage.
Nach der Vorklärungsphase wurde von der Egauschule und der Gemeinde Dischingen als Schulträger eine gemeinsame Absichtserklärung erstellt. Anschließend wurde im Rahmen einer IST-Analyse der Status Quo dokumentiert, Ziele definiert und Maßnahmen ausgearbeitet, wie diese Ziele erreicht werden können. 
In Vertretung von Frau Gemeinschaftsschulrektorin Heidrun Abele stellt Herr Karl Knies die Inhalte des Medienentwicklungsplankonzeptes dem Gemeinderat vor. Abschließend bedankt sich Herr Knies bei der Gemeinde für die stets reibungslose Zusammenarbeit.

Dokumente
Medienentwicklungsplan Egauschule (.pdf)

Datenstand vom 14.02.2024 15:51 Uhr