Gemeindeverbindungsstraße Eglingen-Hofen; Förderantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Klausurtagung, 08.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass bereits im Jahre 2011 durch das Ing.-Büro Gansloser der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Eglingen-Hofen geplant und zur Förderung im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Förderung angemeldet wurde. Das Regierungspräsidium hat zwar damals die Förderfähigkeit der Maßnahme bestätigt, jedoch eine Förderung wegen fehlender Haushaltsmittel durch die Überzeichnung des Förderprogramms abgelehnt. Auch der Folgeantrag verlief erfolglos.

Am 04.09.2020 wurde eine neue Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindefinanzierungsgesetzes veröffentlicht. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Kommunen dann mit Schreiben vom Oktober 2020 über die neuen Förderbestimmungen informiert. Hier wird ein Regelfördersatz von 50 %, in bestimmten Fällen von 75 %, in Aussicht gestellt. Hinzu kommen eine Planungspauschale in Höhe von 10 % und ein Corona-Bonus von 15 % auf diese Pauschale. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, ist ein zweistufiges Verfahren notwendig. Im ersten Schritt muss die Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm beantragt werden. Ist dieser Antrag erfolgreich, kann im zweiten Schritt die Förderung beantragt werden.

Die Verwaltung hat das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim gebeten, die Planung für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Hofen-Eglingen zu überarbeiten und die Kosten zu ermitteln. Diese Unterlagen sind u.a. für die Antragstellung zur Aufnahme in das Förderprogramm notwendig. 

Herr Kolb stellt die Planung und die Kostenberechnung entsprechend der als Anlage beigefügten Präsentation vor.
Er erläutert, dass die sanierungsbedürftige Strecke ca. 1,8 km lang und 3,00 m breit ist. Ein Vollausbau mit einer Breite von 3,50 m (4 m Breite wären besser) sowie zusätzliche Ausweichstellen alle 300 m wäre das Minimum, was zur Förderung angemeldet werden müsste. 
Bürgermeister Jakl weist darauf hin, dass es sich hier um eine gewaltige Summe handelt, die die Gemeinde aufbringen muss. Seiner Meinung nach sollte die Gemeinde jedoch diesen Schritt gehen, da es langfristig betrachtet keinen Sinn macht, den Weg nur zu sanieren. Man muss beim Förderantrag auch darauf abzielen, dass die Gemeindeverbindungsstraße für den ÖPNV, die Landwirtschaft und den Radverkehr benötigt wird. Eine Förderquote von 50% wäre gut, 75% sind eher unwahrscheinlich.
Ortsvorsteher Saur spricht sich dafür aus, die Straße mit Blick auf den Busverkehr breiter auszubauen. Wenn der Bus bei Gegenverkehr auf das Bankett ausweichen muss, wird dieses auch nicht geschont. Deshalb ist er dafür, eine Breite von 4,50 m zur Förderung anzumelden. Dies sieht auch Gemeinderätin Oberschmid so, auch wenn dadurch Mehrkosten entstehen. 
Auf Nachfrage von Gemeinderat Raunecker, ob es ein Problem bei 4,50 m Breite hinsichtlich des notwendigen Grunderwerbes gibt, antwortet Bürgermeister Jakl, dass dies noch geprüft und mit den Eigentümern verhandelt werden muss. Er sieht dabei aber kein Problem. Wenn Anlieger sehen, dass hier in eine sinnvolle Maßnahme investiert, sind sie meistens sehr entgegenkommend. 
Auch die Gemeinderäte Koths und Günter Burger sind für einen Ausbau mit einer Breite von 4,50 m, weil dies auf lange Sicht gesehen, die bessere Lösung darstellt. Zudem findet es Gemeinderat Koths gut, wenn die kleineren Weiler auch gut angebunden sind.
Auf den Einwand von Gemeinderat Sporer, dass bei einer Fahrbahnbreite von 4,50 m trotzdem Ausweichstellen geschaffen werden müssen, erläutert Herr Kolb, dass bei einer Begegnung von Bus und Auto oder Bus und Traktor 5,50 m benötigt werden. Somit können diese auf das Bankett ausweichen, dass hierfür entsprechend ausgebaut wird. Er geht auch davon aus, dass der Begegnungsverkehr auf dieser Straße nicht allzu hoch sein wird. Gemeinderätin Oberschmid hält die Ausweichstellen für überflüssig, da jeder immer 
soweit fährt, soweit es geht. Das Geld für Ausweichstellen kann man sich ihrer Meinung nach sparen. Dies sieht auch Gemeinderat Faußner so.
Weiter berichtet Bürgermeister Jakl, dass die neuen Förderbestimmungen auch die Möglichkeit eröffnen, verkehrswichtige innerörtliche Straßen zur Aufnahme in das Förderprogramm anzumelden. Es stellt sich daher die Frage, ob auch der Ausbau der OD in Hofen zur Aufnahme beantragt wird, da die Förderbestimmungen sehr gut sind und evtl. ein höherer Zuschuss als im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erwartet werden kann.  
Die Frage von Gemeinderat Raunecker, ob es auch möglich ist, beide Vorhaben parallel in beiden Förderprogrammen anzumelden, verneint Bürgermeister Jakl. 
Gemeinderätin Oberschmid ist es wichtig, dass die OD Hofen auf Priorität 2 gesetzt wird und die Sanierung nicht noch einige Jahre zu verschieben - zumal die Hofener Einwohner schon Spenden dafür gesammelt haben.  
Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Saur teilt Bürgermeister Jakl mit, dass die Entscheidung über den Förderantrag mindestens ca. 6 Monate dauert. 
Gemeinderat Scherer nimmt Bezug auf den Antrag von Gemeinderätin Oberschmid in einer vergangenen Sitzung und schlägt vor, das Buswartehäuschen in Hofen zu sanieren. Damit kann man den Hofener zeigen, dass der gute Wille seitens der Gemeinde da ist.  Bürgermeister Jakl weist darauf hin, dass die Sanierung des Häuschens im Gesamtsanierungskonzept enthalten ist. Gemeinderat Günter Burger ist der Meinung, dass kein neues Buswartehäuschen gebaut werden muss, sondern das vorhandene saniert werden kann. Dies hält er für eine gute Überbrückungsmöglichkeit. Den Vorschlag findet auch Gemeinderat Koths gut. Bei der Sanierung der OD zu einem späteren Zeitpunkt kann man dann evtl. auch den Standort des Häuschens in die Ortsmitte versetzen.
Schließlich wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig 
(1 Enthaltung = Gemeinderat Sporer)
b e s c h l o s s e n:

Die Gemeinde meldet die Maßnahme „Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Hofen-Eglingen“ im Vollausbau mit 4,50 m Fahrbahnbreite, ohne Ausweichstellen, zur Förderung an. 

Des Weiteren wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig

b e s c h l o s s e n:

Die Planung der Maßnahme „Ausbau der Ortsdurchfahrt Hofen“ wird in einer der nächsten Sitzungen nochmal vorgestellt und dann zur Förderung nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz angemeldet. 

Dokumente
1_Übersichtskarte (.pdf)
2_Kurzerläuterung (.pdf)
3-LP_H-E_0101 (.pdf)
4-LP_H-E_0201 (.pdf)
5_Regelquerschnitt (.pdf)
6_Kostenschätzung Variante 1 (.pdf)
6_Kostenschätzung Variante 2 (.pdf)
Klausurtagung 08.01.2021 - TOP 4 (.pdf)

Datenstand vom 08.03.2024 10:29 Uhr