Bebauungsplan "Gewerbegebiet In den Wannen III - 1. Änderung" in Dischingen; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Alfons Jakl Herrn Puschmann vom G+H Ingenieurteam aus Giengen (fusioniert mit dem Ing.-Büro Junginger und Partner aus Heidenheim zum 01.10.2020) und Herrn Pomes vom Ing.-Büro Loos und Partner aus Allmendingen begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.07.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In den Wannen III“ in Dischingen gefasst hat. Diese Änderung wurde erforderlich, nachdem ein konkreter Bauwunsch nach einer Halle mit Kranbahn besteht. Die geplante Höhe überschreitet die Höhenbegrenzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In den Wannen III“ mit 9,00 m erheblich. Daher wird für einen Teil der Gewerbefläche eine größere Höhe zugelassen (ca. 12,50 m). 

Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird auch das Ergebnis des Lärmgutachtens vom Ing.-Büro Loos und Partner, Allmendingen, in die textlichen Festsetzungen übernommen, um insbesondere die nördlich gelegene Wohnbebauung vor Lärmimmissionen zu schützen. 

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet In den Wannen III – 1. Änderung“ wurde nach den Bestimmungen des § 13a BauGB aufgestellt. 
In der Gemeinderatssitzung am 29.07.2020 wurde auch der Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet In den Wannen III – 1. Änderung“ mit zeichnerischem Teil, schriftlichen Teil und Begründung vom 29.07.2020 sowie des Schallschutznachweises vom 15.06.2020 gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen. 

Das Ing.-Büro Junginger hat im Auftrag der Gemeinde Dischingen im Zeitraum vom 31.08.2020 bis 02.10.2020 (je einschließlich) das Verfahren der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt.  

Die vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Auflistung (siehe Anlage) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und des Planers zusammengefasst. Herr Puschmann erläutert das Ergebnis der Abwägung und Herr Pomes das Schallschutzgutachten. Herr Pomes teilt mit, dass bei diesem Gutachten zunächst geprüft werden muss, wer zuerst da war und wer auf wen Rücksicht nehmen muss, da es hier schon Teilflächen sowie eine bestehende Bebauung gibt. Wenn jemand baut, müssen die Grenzen aber eingehalten werden. Ein Tankstellenbetrieb ist z.B. nur bis 22.00 Uhr zulässig oder die Belieferung eines Supermarktes nicht vor 6.00 Uhr. Des Weiteren war auch noch die erlaubte Wohnnutzung zu berücksichtigen. Die Firma Wirth Elektrotechnik muss nachweisen, dass die Werte eingehalten werden. Es wird hauptsächlich modelliert gerechnet, nicht gemessen. 

Anschließend stellt Herr Pomes das Schallschutzgutachten vor (siehe Anlage).

Dokumente
1_P201116_Planzeichnung_WannenIII_Änd_Endg (.pdf)
2_T201116_SchrTeil_WannenIII_Änd_Endg (.pdf)
201008 Abwägung_E_Wannen_Aenderung (.pdf)
3_B201116_Begründung_WannenIII_Änd_Endg (.pdf)
4_Lärm_Gutachten 12-I-19 (.pdf)
PP201109_Wannen_III-Stellungnahmen (.pdf)
Satzung Bebauungsplan Gewerbegebiet In den Wannen III - 1. Änderung 20201116 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 17:07 Uhr