Bekanntgabe Haushaltserlass 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.03.2020 ö 9.2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 10.02.2020 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 28.01.2020 beschlossenen Haushaltssatzung sowie die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne 2020 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt hat.

a) Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
2.000.000
2.000.000
0
EB Wasser
857.694
857.694
0
EB Abwasser
1.593.273
1.475.289
-117.984

Für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung gilt, dass der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme nicht in voller Höhe von 1.593.273 € genehmigt werden kann, sondern dass Kreditaufnahmen lediglich bis zur Höhe von 1.475.289 € genehmigt werden. Die Kürzung der Kreditermächtigung um 117.984 € erfolgte aus dem Grunde, dass die in den Vorjahren entstandenen ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen, nicht über Kredite finanziert werden dürfen. Dieser Ausgleich ist aus den liquiden Mitteln zu finanzieren. Sofern diese nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, müssten diese aus dem Kernhaushalt der Gemeinde Dischingen zugeführt werden.

Von einer förmlichen Beanstandung wurde abgesehen, der Wirtschaftsplan kann deshalb in Kraft treten. Gegenüber dem Landratsamt wurde sehr ausführlich dargelegt, dass in den vergangenen Jahren die Kreditaufnahmen nicht in der vollen Höhe getätigt und Investitionen zum Teil aus der Liquidität für nicht vorgenommene Instandhaltungs-maßnahmen finanziert wurden.
Das Landratsamt hat daraufhin im Haushaltserlass eine einmalige Nachfinanzierung in Aussicht gestellt. Dazu muss die Gemeindeverwaltung für den Wirtschaftsplan 2021 eine Gegenüberstellung der Kosten (Eigenanteil) für durchgeführte Maßnahmen und Kreditaufnahmen für mehrere Jahre erstellen. Gleichzeitig weist das Landratsamt darauf hin, dass die genannte Nachfinanzierung die bereits weit über dem Durchschnitt liegende Verschuldung im Eigenbetrieb Abwasser noch weiter erhöhen würde.
b) Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächt.
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
310.500
310.500
0
EB Wasser
63.600
63.600
0
EB Abwasser
0
0
0

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wurde jeweils genehmigt.

c) Kassenkredite

Kassenkredite
beantragt
Kernhaushalt
2.350.000
EB Wasser
140.000
EB Abwasser
210.000

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist nicht genehmigungspflichtig, da sie ein Fünftel der im jeweiligen Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigen.

Weiter wurde die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2020 sowohl für den Eigenbetrieb Wasserversorgung als auch für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt.
d) Anmerkungen zur Finanzlage
Mit dem Haushaltsplan 2020 wurde ein Zwischenbericht für die Jahre 2018 und 2019 eingereicht. Obwohl ein Abschluss 2018 noch nicht vorliegt, wurde die Entwicklung der ersten beiden doppischen Jahre vom Landratsamt positiv bewertet.

Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen ist mit 27% sehr gering. Der Gemeinde Dischingen wird die Neukalkulation der Bestattungsgebühren dringend empfohlen.

Die Gesamtverschuldung der Gemeinde Dischingen wird zum 31.12.2020 bei 11.555.776 € liegen, zum Ende des Finanzplanungszeitraums bei 12.145.009 €. Dies entspricht einer pro Kopf Verschuldung von 2.782 €. Damit wird die Verschuldung der Gemeinde Dischingen beim rund 3,9-fachen der durchschnittlichen Gesamtverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg (624 € je Einwohner zum 31.12.2018). Hierbei ist anzumerken, dass für 2020 die Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt „nur“ bei 839 Euro pro Einwohner liegt, der Großteil der Verschuldung entfällt auf die Eigenbetriebe (EB Wasser: 696 €, EB Abwasser: 1.229 € / Einwohner).

Vor dem Hintergrund der Verschuldung weist das Landratsamt erneut auf die bereits thematisierte sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hin.

Dokumente
2020-02-10 HH-Erlass 2020 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 16:12 Uhr