Bebauungsplan "Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange; - Billigung des Planentwurfs - Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Deckblattänderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan "Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung" - Billigung des Planentwurfs - Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 08.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Stefanie Schwarzinger vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG in Hermaringen begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass für den östlichen Teil des Plangebietes ein genehmigter Bebauungsplan „Blasenfeld“ aus dem Jahre 1994 vorliegt. Dieses als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Baugebiet kam allerdings nie zur Umsetzung, nachdem sich die Erschließung als äußerst kostenintensiv erwiesen hat. 
Nachdem ein örtlicher Gewerbebetrieb eine Teilfläche des Geltungsbereiches mit einer Lagerhalle bebauen wollte, wurde das bisher festgesetzte Plangebiet mit GR-Beschluss vom 26.10.2009 im Rahmen eines Bebauungsplanes „Blasenfeld – 1. Änderung“ auf einer Teilfläche von ca. 5.800 m² von einem allgemeinen Wohngebiet in ein eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO und die Restfläche in ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO umgewandelt.
Dieser Bebauungsplan gelang nicht zur Rechtskräftigkeit. 
Nachdem der örtliche Gewerbebetrieb nun außerdem die Fläche des Flst.-Nr. 887 der Gemarkung Eglingen zu seinem Betrieb dazu nehmen möchte, wurde das Bebauungsplanverfahren „Blasenfeld- 1. Änderung“ seitens der Gemeinde eingestellt und der Bebauungsplan „Blasenfeld – 1. Änderung und Erweiterung“ in Auftrag gegeben. Im Osten sollen Flächen für die Lagerung von Beton- und Ziegelabbruch geschaffen werden. Im südwestlichen Bereich soll ein mobiler Brecher aufgestellt werden. 
Der Vorentwurf wurde bei einem Scoping-Termin am 09.05.2018 auf dem Landratsamt Heidenheim mit den betroffenen Fachbereichen der Landkreisverwaltung abgestimmt. 
Der Ortschaftsrat Eglingen hat in seiner Sitzung am 22.05.2018 öffentlich über den Vorentwurf beraten und diesem mit einer geringfügigen Änderung des Pflanzgebotes im westlichen und nördlichen Geltungsbereich zugestimmt.
Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanvorentwurf „Blasenfeld – 1. Änderung und Erweiterung“ mit integriertem Grünordnungsplan und den örtlichen Bauvorschriften in seiner Sitzung am 28.05.2018 zu. 
Auf Grundlage dieses Vorentwurfes vom 28.05.2018 gefertigt vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG aus Hermaringen erfolgte vom 09.07.2018-10.08.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Heidenheim soll parallel zum Bebauungsplanverfahren auch die Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Im Mai 2018 wurde davon ausgegangen, dass das bereits laufende Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes parallel geführt werden kann. Deshalb wurde bei der frühzeitigen Beteiligung keine Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Auf die Nachholung der frühzeitigen Beteiligung der Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes soll nun verzichtet werden und das Verfahren parallel zum Bebauungsplanverfahren im Entwurf fortgeführt werden. Die Unterrichtung und Erörterung erfolgte bereits gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zuvor auf anderer Grundlage im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Bebauungsplanverfahren. 
Frau Schwarzinger geht zunächst auf die wesentlichen Änderungen ein, die sich seither ergeben haben.
Die Fa. Schwab möchte nach Westen erweitern. Sie planen eine Brecheranlage zu erstellen sowie eine Schallschutzwand darum mit einer Höhe von 2,50 m. Das Wasserbecken dient zur Nässung der Stäube. 
Im Norden werden von der EnBW Gas- und Stromleitungen verlegt und es wird ein Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m ausgewiesen.
Im Norden, Süden und Westen wird ein Wall mit heimischen Sträuchern angelegt, der als Sichtschutz und für Ökopunkte dient. Die Baugrenze verläuft entlang des Walls.
Die Gebäudehöhe beträgt 10 m und entspricht dem Bestand des Gebäudes. 
Anschließend erläutert Frau Schwarzinger die eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage). Der Ortschaftrat Eglingen hat hierüber bereits in seiner Sitzung am 02.04.2019 beraten.

Dokumente
1 Planzeichnung Blasenfeld (.pdf)
2 Textteil Blasenfeld (.pdf)
3 Begründung Blasenfeld (.pdf)
4 Abwägung Blasenfeld (.pdf)
5 Deckblattänderung FNP Blasenfeld (.pdf)
6 Begründung FNP Blasenfeld (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:25 Uhr