Vorstellung der Kindergartenbedarfsplanung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 13.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Volker Faber, Fachberater für Kindertagesstätten des Landesverbands Katholischer Kindertagesstätten e.V. in Langenau, Frau Lanzinger, Leiterin des Kindergartens St. Johannes in Dischingen, Frau Hartmann, Kindergartenbeauftragten des Katholischen Verwaltungszentrums Heidenheim sowie Herrn Pfarrer Dr. Dietmar Horst begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass es in der Gesamtgemeinde Dischingen unterschiedliche Kinderbetreuungseinrichtungen mit verschiedenen Angebotsformen und daraus resultierenden maximalen Platzzahlen gibt. Diese sind aus der Anlage 1 ersichtlich.

Die Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Dischingen werden an insgesamt fünf Standorten mit mannigfaltigen Öffnungszeiten angeboten. Eine Übersicht über den Betrieb der Tagesstätten mit den belegten Plätzen ist in der Anlage 2 dargestellt.

Herr Faber erläutert, dass die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung der Gemeinde Dischingen die Bevölkerung nach Altersjahren von unter 1 Jahr bis 6 Jahre seit 2005, die Anspruchsberechtigten im aktuellen Jahr und der Grad der Inanspruchnahme aufgrund der Empfehlung der Familienforschungsstelle beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg (FaFo) 2013 aufzeigt. Diese wird in Anlage 3 dargestellt.

Sie zeigt auf, dass gegenüber 2005 sowohl die durchschnittliche Jahrgangsstärke als auch die absoluten Jahrgangszahlen um 12,2 % zurückgegangen sind. Aufgrund der rechtlichen Änderungen ergab sich jedoch eine Steigerung der Zahl der Anspruchsberechtigten gegenüber 2005 um 25,4 %, da 2005 nur ein Rechtsanspruch für Kinder über 3 Jahre gegeben war, dieser danach schrittweise ausgeweitet wurde auf 
zunächst Kinder ab 1 Jahr. Nun sind bereits Kinder ab 0 Jahre in die Bedarfsplanung aufzunehmen, der Rechtsanspruch gilt aber nach wie vor erst ab 1 Jahr.
Realistisch bedeutet das entsprechend der Annahme der FaFo ein Rückgang der Anspruchsberechtigten von 2,7 % aufgrund der reduzierten absoluten Zahlen.
Der Abgleich der Anspruchsberechtigten mit den vorhandenen Kapazitäten der Betreuungsangebote für das Kindergartenjahr 2018/19 (Anlage 3 Blatt 2) zeigt eine ausreichende Versorgung mit Plätzen für 3 bis 6-jährige Kinder und einen Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 3 Jahren bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme von 100 %. 
Da jedoch weder in Dischingen noch landesweit alle Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren einen Betreuungsplatz beanspruchen, ist der Grad der Inanspruchnahme für die Berechnung der erforderlichen Plätze maßgeblich. Insbesondere wenn neben der Betreuung in einer Kinderkrippe und einer altersgemischten Gruppe auch noch die Betreuung durch Kindertagespflegepersonen in Betracht kommen.
Anzumerken ist, dass jeder von einem 2 bis 3-jährigen Kind belegte Platz in einer altersgemischten Gruppe (in Dunstelkingen, Demmingen, Eglingen und Frickingen) rechnerisch zwei Plätze belegt und somit die verfügbaren Plätze für 3 bis 6-jährige Kinder entsprechend reduziert werden. Das bedeutet, wenn z.B. in allen vier Einrichtungen je vier Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren aufgenommen sind, verbleiben für die Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren nur noch 146 von maximal 178 zur Verfügung stehenden Plätzen.
Sind es beispielsweise nur jeweils 2 Kinder unter 3 Jahren, verbleiben 162 Plätze für die über 3-Jährigen. 
Die FaFo empfiehlt, für mindestens 50 % der 2 bis 3-jährigen Kinder und für mindestens 25% der 1-2 jährigen Kinder jeweils einen Platz vorzusehen. Das wären 17 bis 18 Plätze für 2-3 Jährige und 11 bis 12 Plätze für 1-2 Jährige. 
Aktuell sind alle 10 Krippenplätze im Kinderhaus St. Johannes voll belegt. Es befinden sich für November bereits weitere 3 Kinder auf der Warteliste; diese erweitert sich bis im März/April 2019 der Maximalstand von 12 Kindern auf der Warteliste erreicht ist (Stand 18.10.2018). Somit sind die Empfehlungen der FaFo von 2013 für Dischingen nicht zutreffend. 
Vielmehr ist im Bereich der 1 bis 2-jährigen Kinder von einem Grad der Inanspruchnahme von ca. 35 % bis 40 % auszugehen. Dies würde einen Bedarf von 16 bis 18 Plätzen allein für diesen Jahrgang bedeuten. Hinzu kämen noch die Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren, so dass von einem zusätzlichen Bedarf von einer weiteren Krippengruppe ausgegangen werden muss, trotz der Tatsache, dass nicht alle rechnerisch zur Verfügung stehenden 20 Plätze für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren in den Teilorten belegt sind.
Landesweit gehen die Zahlen der Inanspruchnahme von Plätzen für unter 3-jährige Kinder sprunghaft nach oben. Deshalb hat die Verwaltung mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) in Stuttgart (=Landesjugendamt und für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständige Behörde), der Kindergartenbeauftragten des Katholischen Verwaltungszentrums Heidenheim sowie dem Fachberater für Kindertagesstätten des Landesverbands Katholischer Kindertagesstätten e.V. am 18.04.2018 alle Kindertageseinrichtungen der Gesamtgemeinde Dischingen im Hinblick auf weitere Ausbaumöglichkeiten besichtigt und geprüft.
In Dischingen waren bis zum vergangenen Jahr immer nur vereinzelt Kinder auf der Krippen-Warteliste. Der Wunsch nach einem Betreuungsplatz konnte in der Regel nach ein bis drei Monaten erfüllt werden. Nun sind auch im Kinderhaus St. Johannes die Anmeldezahlen deutlich nach oben gegangen. 
Daraufhin hat die Verwaltung reagiert und verschiedene Varianten untersucht und geprüft:
  1. Beim Bau des Kinderhauses St. Johannes in Dischingen ist bereits die Möglichkeit einer baulichen Erweiterung vorgesehen. Die Realisierung eines Erweiterungsbaus von der Planung, Vereinbarung eines Vertrags, Genehmigung durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart, Ausschreibung und Realisierung des Vorhabens wird voraussichtlich eine Zeitspanne von 2 bis 3 Jahren in Anspruch nehmen. Aufgrund der Zahlen auf der Warteliste und deren Auswirkungen auf das berufliche und persönliche Leben der betroffenen Familien ist das nicht hinnehmbar.
  2. Bei der Gemeindeverwaltung gingen vermehrt Anfragen ein zu einer Einrichtung oder zum Betrieb eines Waldkindergartens. Um Informationen zu Lage, Ausstattung Organisation und Finanzierung zu erhalten, wurden die Waldkindergärten in Lauchheim und Nördlingen besichtigt.

Nachdem eine zunehmende Nachfrage nach dieser Angebotsform zu erwarten ist, wurde zusammen mit den Ortsvorstehern diskutiert, ob z.B. der Kindergarten Frickingen in eine Kinderkrippe umgewandelt werden soll und die dann wegfallenden Plätze im Ü 3-Bereich durch einen Waldkindergarten kompensiert werden sollen.
Diese Möglichkeit wurde von den Ortsvorstehern am 29.10.2018 nicht befürwortet, da sowohl Kosten für den Umbau des Kindergartens Frickingen und für die Einrichtung des Waldkindergartens anfallen würden. Auch erbringt die Bedarfsplanung den Nachweis, dass ausreichend Plätze im Ü 3-Bereich vorhanden sind und deshalb negative Auswirkungen auf die eingruppigen Kindergärten in den Teilorten befürchtet werden.
  1. Reaktivierung des alten Kindergartens in Ballmertshofen: Renovierung und Umbau zu einer Krippengruppe. Diese Variante wurde von den Ortsvorstehern am 29.10.2018 einhellig begrüßt. 
    Eva-Maria Ramsperger hat zusammen mit dem Fachberater Katholischer Kindertagesstätten, Volker Faber einen Planentwurf ausgearbeitet (Anlage 4). Das Ortsbauamt hat die entsprechenden Kosten ermittelt. Es ist von Kosten in Höhe von rd. 260.000 Euro auszugehen.

Über das Investitionsprogramm des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 gibt es die Möglichkeit zur Schaffung neuer Plätze eine Förderung zu bekommen. Bei einem Umbau werden max. 7.000 Euro pro Platz gefördert. Bei einer maximalen Platzzahl von 10 pro Krippengruppe wäre ein maximaler Zuschuss von 70.000 Euro zu beantragen. 
Es ist von einer Bearbeitungsdauer von 3 bis 6 Monaten auszugehen.

Nach einer ersten Aussage der Baurechtsbehörde im Landratsamt Heidenheim ist keine Nutzungsänderung bzw. Baugenehmigung erforderlich, da die Räume bereits als Kindergarten genehmigt wurden. Da seit der damaligen Genehmigung im Jahr 1984 weitergehende Anforderungen an den Betrieb einer Kinderkrippe gelten, möchte die Baurechtsbehörde dennoch prüfen, ob das geplante Vorhaben mit den Vorschriften übereinstimmt. 

Da es sich in Ballmertshofen um eine eigenständige Kindertageseinrichtung handeln würde, ist deren Trägerschaft zu klären.

Pfarrer Dr. Dietmar Horst hat für die Katholische Kirchengemeinde erklärt, dass sie die Trägerschaft für eine Einrichtung in Ballmertshofen nicht übernehmen wollen. Auch ist nicht zu erwarten, dass die Diözese Rottenburg-Stuttgart eine Beteiligung an den Investitions- oder auch an den laufenden Kosten genehmigen würde.
Nachdem das Gebäude sich im Eigentum der Gemeinde Dischingen befindet und sie sowohl die Umbau- als auch die Personal- und Betriebskosten zu 100 % finanzieren müsste, wäre die Trägerschaft auch von der Gemeinde Dischingen zu übernehmen.

Dokumente
Angebotsformen Kinderbetreuung Dischingen (.pdf)
Bedarfsplanung_Dischingen__9.11.2018 (.xlsm)
Betrieb Kindergärten Gemeinde Dischingen (.pdf)
Krippe Ballmertshofen_Entwurf 1 (.pdf)
Lageplan Härtsfeldsee (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:13 Uhr