Gesamtkonzeption für die Entwässerung von Frickingen und Katzenstein; Vorstellung der untersuchten Planvarianten und Auswahl der Realisierungsvariante


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 10.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Ingenieur Kolb und Frau Menz vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass gemäß Entscheidung des Landratsamt Heidenheim vom 15.05.1975 für die Einleitung der verdünnten Abwässer aus dem RÜB Kläranlage Frickingen/Katzenstein und für den RÜ 1 in Frickingen mit RÜB Frickingen eine unbefristete Einleitungserlaubnis besteht.

Das im Rahmen der Genehmigung des Allgemeinen Kanalisationsplans Frickingen von 1975 geforderte RÜB Frickingen wurde bisher noch nicht erstellt.

Da die rechnerischen Grundlagen des AKP`s und die bestehende Regenwasserbehandlungsanlage RÜ 1 Frickingen bei weitem nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, ist eine Überarbeitung, Neuberechnung und Fortschreibung mit dem erhöhten Qkrit 30l/s x ha für Wasserschutzgebiete erforderlich.

Mit der Erstellung des neuen AKP´s hat die Gemeinde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt.

Die Neuberechnung des AKP`s dient auch als Grundlage für die Planung des geforderten Abwasseranschlusses der Kläranlage Frickingen/Katzenstein an die Gruppenkläranlage des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld in Dattenhausen, welcher nach der diesjährigen Abtrennung der Kläranlage Ballmertshofen bis Ende 2019 realisiert sein muss.
Da der Abwasserzweckverband laut Verbandssatzung ab dem neu geplanten Regenüberlaufbecken für die Ableitung der Abwässer zuständig ist, wurde durch den Verwaltungsrat des AZV bereits der Planungsauftrag für den Anschluss an den Sammler des Abwasserzweckverbandes an das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim vergeben.

Im Vorfeld zur heutigen Gemeinderatssitzung wurden die Planunterlagen mit dem Landratsamt Heidenheim besprochen und abgestimmt. 

Die vollständigen Planunterlagen des AKP´s und des notwendigen Wasserrechtsgesuches sowie die Beihilfeanträge für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen müssen bis zum 30. September 2018 beim Landratsamt Heidenheim eingereicht werden. 

Herr Kolb wird dem Gemeinderat die Gesamtkonzeption für die Entwässerung von Frickingen und Katzenstein mit den untersuchten Planvarianten sowie die Bemessungen und Kosten der hierfür notwendigen Bauwerke vorstellen.

Der Gemeinderat muss dann die Entscheidung über die Realisierungsvariante treffen. 

Herr Kolb stellt nun die Planvarianten anhand der beigefügten Präsentation vor.

Anschließend teilt Bürgermeister Jakl mit, dass seitens der Verwaltung und des Landratsamtes Heidenheim aus wirtschaftlichen Gründen der Planvariante 4 der Vorzug eingeräumt wird. Diese Variante bietet zudem den Vorteil, dass die Kläranlage während der Bauphase im bisherigen Umfang weiter betrieben werden kann.

Dokumente
DIS181444-GRS_10.09.2018 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:10 Uhr