Bebauungsplan "Lehnlesheck" in Eglingen; - Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes - Billigung des Entwurfs - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange - Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 30.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Gemeinde Eglingen im Jahre 1967 den
Bebauungsplan „Lehnlesheck“ aufgestellt und als Satzung beschlossen hat.

Das Gebiet wird überwiegend durch eine Wohnbaunutzung bestimmt und ist als
Allgemeines Wohngebiet und Kleinsiedlungsgebiet festgelegt. 
Durch die Festlegungen des Bebauungsplans werden die Nutzungen auf den
Baugrundstücken stark eingeschränkt. Garagen und Nebengebäude sind nur in dem sehr
eingeschränkten Korridor innerhalb der Baulinie bzw. Baugrenze umsetzbar. Der
überwiegende Bereich der Grundstücke kann somit für eine bauliche Entwicklung nicht
genutzt werden. 

Die sehr eng gefassten Festlegungen bezüglich der Dachformen lassen keinen Spielraum
für moderne Baukörper unter dem Gesichtspunkt energiesparender Bauweisen.

Im Rahmen der Ersten Änderung sollen bauliche Einschränkungen durch Zulassung von
Garagen und Nebengebäuden auch außerhalb der Baugrenzen beseitigt werden. Zudem
sollen auch alternativer Dachformen ermöglicht werden.
Die Erste Änderung des Bebauungsplans entspricht der Zielsetzung zur
flächenschonenden Gemeindeentwicklung.
Herr Kolb stellt anschließend die beigefügte Präsentation vor.

Dokumente
180720-Sitzungsvorlage Entwurf (.pdf)
30.07.18 (.pdf)
BPlan 11Lehnlesheck (.pdf)
DIS181470-E-BP1000 (.pdf)
DIS181470-E-BPlan-Begründung (.pdf)
DIS181470-E-BPlan-SchriftlicherTeil (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:08 Uhr