Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg; Beschluss über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 10

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Regionalverband Ostwürttemberg seit dem Jahr 2016 das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans für den Teilbereich Rohstoffsicherung betreibt. Die Gemeinde Dischingen wurde in das Verfahren einbezogen, da sich bei Eglingen und Hofen Suevitvorkommen befinden. 

Mit Schreiben vom 28.10.2016 hat die Gemeinde fristgerecht Bedenken gegen die Ausweisung und Sicherung der Vorrangflächen in Eglingen und Hofen mit einer Gesamtfläche von 55 ha vorgebracht. 

Auf Grund der vorgetragenen Argumente hat der Planungsausschuss des Regionalverbandes am 08.03.2017 beschlossen, die Flächen bei Eglingen mit 34 ha komplett aus der Planung zu nehmen und die Fläche bei Hofen von 21 auf 13 ha zu reduzieren. Die Gemeinde hat daraufhin mit Schreiben vom 31.03.2017 nochmals die Herausnahme der Flächen bei Hofen eingefordert.

Bei der Verbandsversammlung am 05.04.2017 hat sicher zur Überraschung der Verbandsverwaltung die Mehrheit der Verbandsmitglieder beschlossen, auch die Flächen bei Hofen komplett aus der Planung zu nehmen. Zu dem geplanten Satzungsbeschluss kam es dann bei dieser Verbandsversammlung nicht mehr.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat daraufhin in dem Regionalverband signalisiert, dass eine Genehmigung der Satzung durch die Herausnahme der Vorrangflächen bei Hofen nicht erfolgen kann, da bei der Entscheidung keine sachgerechte Abwägung stattgefunden hat, da die angeführten Gründe der vom Regionalverband selbst zugrunde gelegten Planungskonzeption und den Aussagen der Fachbehörden nicht entsprechen. Eine erneute Offenlage des geänderten Planentwurfs reicht daher nicht aus, um eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen. 
Der Regionalverband stand deshalb vor der Entscheidung, den ursprünglichen Beschluss über die Herausnahme der Vorrangflächen bei Hofen wieder rückgängig zu machen oder das Verfahren neu zu beginnen, was einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verursacht hätte. 
Im weiteren Verlauf des Jahres 2017 hat der Regionalverband daher die offenen Punkte durch das Einholen weiterer fachlicher Einschätzungen zur Betroffenheit der Hydrogeologie und Ortsbesichtigung zum Suevitabbau und Auswirkungen durch mögliche Sprengungen einer vertieften Betrachtung unterzogen. Letztendlich hat dies dazu geführt, dass die Verbandsverwaltung unter Abwägung aller Gesichtspunkte vorgeschlagen hat, den Beschluss aus der Verbandsversammlung vom 05.04.2017 wieder rückgängig zu machen und die Vorrangfläche bei Hofen wieder aufzunehmen und danach die Teilfortschreibung als Satzung zu beschließen. Diese Vorgehensweise wurde auch mit den einzelnen Fraktionen der Verbandsversammlung abgestimmt.
Bedauerlicherweise wurde dann beim Regionalverband entschieden, nicht an dem im November 2017 herausgegebenen Terminplan für die Sitzungen und Versammlungen des Regionalverbandes festzuhalten. Hier waren eine Sitzung des Planungsausschusses am 16.05.2018 und eine Verbandsversammlung am 13.07.2018 terminiert. Es wurde vielmehr entschieden, eine Verbandsversammlung im unmittelbaren Anschluss der Sitzung des Planungsausschusses am 16.05.2018 abzuhalten, obwohl dem Verband bekannt war, dass sich u.a. der Bürgermeister der Gemeinde Dischingen und der Landrat des Landkreises Heidenheim zeitgleich bei einer Aufsichtsratssitzung der HVG im Ausland befinden. Einer Aufsichtsratssitzung die bereits im vergangenen Jahr terminiert und geplant wurde. 
Die Worte des Verbandsdirektors „es geht gar nicht, dass man die Verbandsversammlung so legt, dass der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde nicht teilnehmen kann“ klingen Bürgermeister Jakl heute noch in den Ohren.
Aber leider ist es anders gekommen. 
Wie bereits dargelegt, hat der Regionalverband im weiteren Verlauf des Jahres 2017 offensichtlich neue Erkenntnisse gewonnen, die einer vertieften Betrachtung unterzogen wurden. Die Gemeinde Dischingen wurde hiervon offiziell nicht unterrichtet und angehört und hatte somit keine Möglichkeit sich zu dem neuen Sachverhalt zu äußern. Es stellt sich deshalb schon die Frage, ob dies verfahrensrechtlich in Ordnung ist.
Um hier Gewissheit zu erhalten, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen Fachanwalt mit der sachlichen und verfahrensrechtlichen Prüfung der Angelegenheit zu beauftragen.
Der Gemeinderat kann dann nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses entscheiden, ob ein Normenkontrollverfahren gegen die Satzung zur Teilfortschreibung des Regionalplanes angestrebt wird.

Dokumente
Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:00 Uhr