Öffentlicher Personennahverkehr: Vorabbekanntmachung des Linienbündels Nord/Ost


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 24.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass der Kreistag den Nahverkehrsplan für den Landkreis Heidenheim am 06.10.2014 beschlossen hat. Im Nahverkehrsplan sind die Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Heidenheim festgelegt. 

Der Nahverkehrsplan beinhaltet auch eine Linienbündelungskonzeption, d. h. die Genehmigungslaufzeiten werden so harmonisiert, dass die Genehmigungen für mehrere Linien gebündelt erteilt werden können. 

Ziel dieser Linienbündelung ist eine Verbesserung der verkehrlichen und betrieblichen Abstimmung zwischen räumlich zusammenhängenden Linien durch „Leistungserbringung aus einer Hand“, ein Ausgleich zwischen wirtschaftlich starken und wirtschaftlich schwachen Linien (Verhinderung von „Rosinenpickerei“), sowie eine Verhinderung des Rückzugs aus ländlichen Räumen, da Kooperationen der vorhandenen Unternehmen möglich und erwünscht sind. 

Die Genehmigungslaufzeiten und Aktivierungszeitpunkte der vier Bündel sind im Landkreis Heidenheim unterschiedlich (s. Anlage). Das Dischingen betreffende Linienbündel „Nord/Ost“ ist zeitlich am spätestens umzusetzen, da die Genehmigungsfristen der bisherigen Linien am spätesten auslaufen. Es erstreckt sich von Oberkochen über Heidenheim bis Dischingen und besteht aus bisher acht getrennten Linien (s. Anlage).

Der Landkreis Heidenheim strebt eine proaktive Strategie durch Vorabbekanntmachung des Linienbündels an. Ein erwünschtes Leistungsangebot wird in der Vorabbekanntmachung definiert, der Leistungsumfang (Fahrten, Kapazitäten), Fahrzeugstandards, Tarif, Vertrieb, Fahrgastinformation, Betriebspersonal und Qualitätsstandards werden vorgegeben.

Gegensätzlich dazu wäre eine reaktive Strategie. Dabei würden die Anträge der Verkehrsunternehmen abgewartet werden. Hier wäre ein Eingriff nur möglich, wenn kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingeht oder wenn ein eigenwirtschaftlicher Antrag unter dem Status quo liegt.

Die geplante Vorabbekanntmachung hat diese Folgen:
  • Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Anträge: 3 Monate
  • Bei mehreren eigenwirtschaftlichen Anträgen ist die bessere Verkehrsbedienung ein Auswahlkriterium
  • Unternehmen muss die Erfüllung der in Vorabbekanntmachung bzw. im Antrag definierten Standards für die Laufzeit der Konzession verbindlich zusichern
  • Ausschreibung erfolgt nur dann, wenn kein bzw. kein ausreichender eigenwirtschaftlicher Antrag eingeht

Dabei werden die Ziele und Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans in der Vorabbekanntmachung übernommen. Evtl. Verbesserungen des Bedienungsangebots gegenüber dem Status quo stehen jedoch unter Finanzierungsvorbehalt. Eine Aufnahme eines verbesserten bzw. zusätzlichen Angebots erfolgt nur, wenn eine Kostenbeteiligung der betroffenen Gemeinde/n sichergestellt ist in Höhe von 50 % der Kosten bei Regionalverkehren lt. Grundsatzbeschluss des Kreistags. Ansonsten wird das Bedienungsangebot (Leistungsumfang) auf der Grundlage des Status quo definiert.

Dabei gilt eine Ausnahme: die Beibehaltung des Status quo setzt bei kreisüberschreitenden Linien voraus, dass der Nachbarkreis seine bisherigen Finanzierungsanteile (insbesondere Ausgleichsmittel nach § 45 a PBefG bzw. Nachfolgesystem sowie Zuschüsse für Schülerverkehre) weiterhin einbringt.

Generelle Inhalte der Vorabbekanntmachung sind:
  • Vorgabe des Bedienungsangebots auf der Grundlage des aktuellen Fahrplans (Leistungsvolumen, Kapazitäten, Betriebszeiten, Takte, Verstärkerfahrten…) 
  • Vorgabe einer Vertaktung auf Achsen des Leistungsnetzes I und II (hier wegen Auswirkungen auf Schülerverkehr Detailabstimmung mit Gemeinden notwendig)
  • Vorgabe von Fahrzeugstandards (Alter, Barrierefreiheit, Klimatisierung, Schadstoffausstoß …)
  • Vorgaben für Tarif, Vertrieb und Fahrgastinformation (Anwendung des Verbundtarifs, Verkaufsgeräte, Fahrplanaushänge, Servicestelle, Erreichbarkeit, Generierung von Echtzeitdaten …)
  • Vorgaben zum Betriebspersonal (Sprachkenntnisse, Fahrplan- und Tarifkenntnisse…)
  • Vorgaben zu Betrieb und Qualität (Reaktionszeiten im Störungsfall, Pünktlichkeit, Sauberkeit, Sanktionen …)

Der Landkreis Heidenheim hat folgendes Mindestangebot auch im Hinblick auf den Schülerverkehr im Raum Dischingen vorgeschlagen:
  • Eine integrierte Bedienung im Bereich Dischingen (Linie 7694 der RBS und Linie 101 der Firma Rupp); insbesondere Koordination von Sammelfahrten im Bereich der Schülerbeförderung, da er sich bei den Kosten dadurch Einsparungen erwartete. Dabei ging er von folgenden Voraussetzungen aus:
    - Bereitschaft der Schulträger sich auf einen gemeinsamen Fahrplan zu einigen
    - Bereitschaft des Aufgabenträgers/ Schulwegkostenträgers Ostalbkreis zur Mitwirkung
  • Weitgehende Vertaktung auf der Achse Dischingen – Heidenheim unter Beachtung der Anforderungen in Verkehrsspitzenzeiten und im Schülerverkehr

  • Zusatzfahrten zur Schließung von Taktlücken bzw. zur Erreichung des Standards des Leistungsnetzes II; Kosten: 14.000 € für Zusatzfahrten 
    Voraussetzung für Zusatzfahrten: Bereitschaft der Gemeinde zur Mitfinanzierung
  • Einrichtung einer flexiblen Bedienungsform auf dem Gebiet der Gemeinde Dischingen in Ergänzung zum Grundangebot im Busverkehr. Die Betriebskosten wäre abhängig von der Nutzung 
    Voraussetzung: Bereitschaft der Gemeinde zur Mitfinanzierung

Der Landkreis Heidenheim hat folgendes Mindestangebot im Hinblick auf eine Vertaktung der Verkehre Heidenheim – Nattheim vorgeschlagen:
  • Weitgehende Vertaktung auf der Achse Nattheim – Heidenheim unter Beachtung der Anforderungen in Verkehrsspitzenzeiten und im Schülerverkehr
  • Zusatzfahrten zur Schließung von Taktlücken bzw. zur Erreichung des Standards des Leistungsnetzes II. Kosten: 13.000 € für Zusatzfahrten 
    (zusätzlich zu den Kosten für das Schließen der Lücken Heidenheim – Dischingen) Voraussetzung für Zusatzfahrten: Bereitschaft der Gemeinde zur Mitfinanzierung
  • Zusatzfahrten zur Schließung von Taktlücken bzw. zur gemeinsamen Erreichung des Standards des Leistungsnetzes II durch die Linien 51 und 52. Kosten: 55.000 € für Zusatzfahrten. Voraussetzung für Zusatzfahrten: Bereitschaft der Gemeinden zur Mitfinanzierung

Die Vergabe des Linienbündels soll durch den Landkreis Heidenheim erfolgen. Eine evtl. notwendige Vereinbarung einer Mitfinanzierung durch die betroffenen Kommunen soll nur im Innenverhältnis zwischen Landkreis und Kommune gelten.
Alternativ wäre eine gemeinsame Vergabe durch Landkreis und Kommunen denkbar oder auch eine Vergabe durch die bedienten Kommunen und eine Vereinbarung einer Mitfinanzierung durch den Landkreis nur im Innenverhältnis. Allerdings werden die Alternativen seitens der Kommunen nicht als praktikabel angesehen.

Bei der Umsetzung des Nahverkehrsplans ergeben sich folgende tarifliche Problemstellungen betreffend die Linie 7694 HDH – Dischingen: 
  • Verbundtarif htv gilt nicht für Fahrten ab/bis Zöschingen und Reistingen
  • Relationen müssten wie bisher im Haustarif des künftigen VU abgebildet werden
  • Erweiterung des htv um eine Tarifwabe Zöschingen/Reistingen theoretisch denkbar
  • Voraussetzung: Beteiligung des Landkreises Dillingen an den Verbundkosten (wurde von diesem in der Vergangenheit abgelehnt)

Der beauftragte Gutachter hat den Raum Heidenheim – Nattheim Dischingen den Vorgaben des Nahverkehrsplans hinsichtlich Vertaktung überplant und auf Synergieeffekte bzw. Einsparungsmöglichkeiten untersucht. Dabei wurden die bestehenden Fahrten auf Linien 50 (Schnaitheim-Nattheim) und 7694 (Heidenheim-Dischingen mit Teilorten) zu einer neuen Linie zusammengefasst und soweit möglich vertaktet. Die Linien 51 (Heidenheim-Nattheim-Neresheim), 52 (Heidenheim-Nietheim-Neresheim) und 7694/9 (Ortsverkehr Dischingen) wurden nur geringfügig überarbeitet, da es sich überwiegend um Schülerfahrten handelt. 
Die Überprüfung hat auch ergeben, dass die im Nahverkehrsplan vorgesehene Integration der Linie 101 (Dischingen-Neresheim-Demmingen) keine Optimierungsmöglichkeiten ergibt. Der Gemeinderat hat deshalb am 19.02.2018 zur Kenntnis genommen, dass der Ostalbkreis mit Schreiben vom 08.02.2018 offiziell die Herausnahme der Linie 101 der Firma Rupp auf der Strecke Ballmertshofen – Dischingen/Demmingen aus dem Linienbündel Nord/Ost des Landkreises Heidenheim beantragt hat. Die Fa. Rupp führt den Linienverkehr in Richtung Neresheim eigenwirtschaftlich durch. Die Konzession der Firma Rupp läuft im Mai 2018 aus und eine Wiedererteilung der Konzession steht an.
Ziel des Ostalbkreises war und ist es, den weiteren Fortbestand der Schülerbeförderung nach Neresheim durch die Fa. Rupp sicherzustellen. Auch der Landkreis Heidenheim geht davon aus, dass es extrem schwierig sein würde, einen Fahrplan mit den Schulen sowohl in Neresheim als auch in Dischingen abzustimmen.
Die entsprechenden Fahrplanentwürfe sind als Anlage beigefügt. Ergänzend werden die Planungen in den beiden Räumen Königsbronn und Dischingen in zusätzlichen Dokumenten näher erläutert.
Die Fahrpläne sollen Bestandteil der Vorabbekanntmachung werden, die nach Beratung in den zuständigen Gremien des Landkreises im Frühsommer im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden soll. Evtl. Bedenken und Anregungen zu den Fahrplanentwürfen – insbesondere auch im Schülerverkehr – sind dem Landratsamt mitzuteilen.
Die Egauschule hat die Fahrplanentwürfe geprüft und angeregt auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler aus Nattheim bzw. Fleinheim, dass der Bus morgens von Nattheim kommend 20 bis 30 Minuten später fahren soll. Dieses wird vom Gutachter, der NahverkehrsBeratung Südwest, geprüft.
Auch sollen die Buszeiten auf die ab dem Schuljahr 2018/19 geltenden Zeiten Schulende mittags um 12.20 Uhr statt 12.05 Uhr bzw. 13.10 Uhr statt 12.55 Uhr und Schulende nachmittags um 15.45 Uhr statt 15.25 Uhr abgestimmt werden. Hintergrund ist die aufgrund der Vorgaben der Gemeinschaftsschule geltende Rhythmisierung des Unterrichts; d. h. es muss eine Zeiteinheit von insgesamt acht Stunden abgedeckt werden. 
Die Unterrichtszeiten an den Schulen in Frickingen (Schulende 12.20 Uhr und 13.10 Uhr) und Demmingen (Schulende 12.30 Uhr und 13.20 Uhr) verändern sich dagegen nicht.

Dokumente
Beispiel Ankunftstafel HDH aus Richtung Dischingen an Schultagen (.pdf)
Genehmigungslaufzeiten und Aktivierungszeitpunkte der Bündel (.pdf)
Karte Linienbündel (.pdf)
Linie _40-7518_2018-02-22 (.pdf)
Linie _41_2018-02-22 (.pdf)
Linie _50-7694_2018-02-22 (.pdf)
Linie _52_2018-02-22 (.pdf)
Linie _76949_2018-02-27 (.pdf)
Linie 51_2018-02-22 (.pdf)
Planung_Raum_Dischingen_Nattheim_2018-02-27 (.pdf)
Planung_Raum_Königsbronn_2018-02-26 (.pdf)
Umfang des Linienbündels (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:59 Uhr