Datum: 18.03.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, ca. 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einwohnerfragestunde
2 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
3 Bebauungsplan "Schrai-Erweiterung Süd"; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss
4 Baum- und Rasengräber auf den Friedhöfen der Gemeinde Dischingen – Gestaltung und Gebührenfestsetzung
5 Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 09.06.2024
6 Erhöhung der Benutzungsgebühren und Änderung der Zeltplatzordnung des Zeltplatzes Karlsbrunnen
7 Installation einer Dach-PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung auf dem Objekt Grabenstraße 12 (Arztpraxis und Sozialstation)
8 Entwicklung einer Corporate Identity
9 Mitfahrbänkle - Vorstellung der Ergebnisse aus der Umfrage und Entscheidung über das weitere Vorgehen
10 Spendenannahmen
11 Einvernehmen zu Bauanträgen
11.1 Baugesuch Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses, Errichtung von Stellplätzen, Dunstelkinger Hauptstr. 27, Dunstelkingen
11.2 Baugesuch -Kenntnisgabeverfahren- Abbruch Scheune und Stallung, An der Halde 9, Dischingen
11.3 Baugesuch Neubau Wohnhaus, Fleinheimer Str. 26, Dischingen
11.4 Baugesuch Errichtung eines Abstell- und Lagerschuppens, Flst. Nr. 1867, Dischingen
11.5 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, Fischgasse 2/1, Dischingen
11.6 Baugesuch Umbau des bestehenden Wohnhauses und Neubau Doppelgarage, Demminger Str. 46, Eglingen
12 Bekanntgaben
12.1 Bekanntgabe Gemeindewald - Haushaltsabschluss 2022 und 2023
12.2 Bekanntgabe Baumaßnahme Kirchgasse - Marktplatz
12.3 Bekanntgabe Programmentscheidung ELR 2024
12.4 Bekanntgabe Termine
13 Anfragen
14 Einwohnerfragen zur Sitzung

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1. Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 1
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2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 2

Sachverhalt

Frau Julia Hoffmann wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.02.2024 zur neuen Leiterin der Kinderkrippe Ballmertshofen gewählt. Sie wird zum 1. April ihre Arbeit bei der Gemeinde Dischingen beginnen. 


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.02.2024 dem Vorschlag des Landratsamtes Heidenheim die Gemeinde Dischingen als Pilotkommune für „Transport on Demand“ – Angebote zu bestimmen, zugestimmt. Die hierfür anfallenden Kosten werden in den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung mitaufgenommen. In einer Sitzung nach der Sommerpause wird das Projekt im Detail von einem Mitarbeiter des Landratsamtes Heidenheim vorgestellt.

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3. Bebauungsplan "Schrai-Erweiterung Süd"; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Dirk Schabel Frau Schnalzger vom G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen begrüßen.

Bürgermeister Schabel berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 11.09.2023 über die unterschiedlichen Bebauungspläne in diesem Bereich informiert wurde.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schrai-Erweiterung Süd“ ist am 04.05.2015 gefasst worden. 

In der Sitzung am 31.07.2017 hat der Gemeinderat den Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung mit dem Hinweis auf das Vorliegen der umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Da die Auslegung damals nicht stattgefunden hat und zwischenzeitlich rund sechs Jahre vergangen waren, wurden die Unterlagen nochmals aktualisiert. Der aktualisierte Entwurf und die erneute Auslegung sind am 11.09.2023 vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen worden.
Somit wurden den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB nochmals die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Die relevanten Anregungen/Änderungen werden, wie von Frau Schnalzger vorgestellt (siehe Anlage), in der vorliegenden Fassung eingearbeitet. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit kann der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen werden.

Beschlussempfehlung

1.Beschluss zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschließt nach ausführlicher Beratung das Ergebnis der Abwägung zu dem im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen.
Die Verfasser der Stellungnahmen werden über das jeweilige Ergebnis der Abwägung benachrichtigt.

2.Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Schrai Erweiterung Süd“ in der Fassung vom 11.09.2023/18.03.2024 wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11.09.2023/ 18.03.2024 werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) und gemäß § 4 GemO als selbständige Satzung beschlossen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den heute beschlossenen Plan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Dokumente
Download 1_P240318_BP_Planzeichnung_Schrai_Erweiterung_Süd_End.pdf
Download 2_T240318_Schrai_Erw_Sued_Textteil_End.pdf
Download 3_B240318_Schrai_Erw_Sued_Begründung_End.pdf
Download 4_1_240318_Begründung_Anlage_1_Ausgleichsfläche_291.pdf
Download 4_2_240318_Begründung_Anlage_2_Ausgleichsfläche_304..pdf
Download 6_240318_Abwägung_E.pdf

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4. Baum- und Rasengräber auf den Friedhöfen der Gemeinde Dischingen – Gestaltung und Gebührenfestsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2023 hat nach der Friedhofskonzeption vom Büro „Plan Werk Stadt“ aus Westhausen für den Friedhof Taxis in Dischingen die Errichtung von 2 Flächen für Baumbestattungen und einem Grabfeld mit Rasengräber vorgesehen. Die Umsetzung ist bereits erfolgt und die Grabanlagen sind zwischenzeitlich soweit hergestellt, sodass ab sofort Beisetzungen vorgenommen werden können. Vorab sind noch Entscheidungen zur Belegung, Gestaltung und den Gebühren der Baum- und Rasengräber zu treffen. Die Verwaltung hat sich dazu an bereits bestehenden Regelungen und an denen von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung orientiert.

Auf dem Friedhof Trugenhofen sind bereits Grabfelder für Baumbestattungen vorhanden, sodass diese Regelungen auch für diesen Friedhof und ebenso für eventuelle spätere Umsetzungen auf den Friedhöfen Eglingen und Demmingen gelten sollen.

1) Belegungsplan Grabfelder

a) Baumgrab
Ein Baum besteht aus mind. 25 Grabfeldern (siehe beiliegender Plan). Die Gemeinde bestimmt den Platz der 1. Bestattung. Ab dann gilt wie bei anderen Bestattungsformen die Regel, dass sich die Grabstellen unmittelbar an die vorherige Grabstelle im Uhrzeigersinn anschließen. In einem Baumgrab können ausschließlich Urnen beigesetzt werden und in jedem Grabfeld ist eine Belegung mit maximal zwei Urnen möglich.

b) Rasengrab
Das Rasengrabfeld besteht aus 10 Grabfelder. Die Gräber werden in der Reihenfolge der im Plan vorgesehenen Nummerierung vergeben. In jedem Grabfeld ist nur eine Erdbestattung möglich. Zusätzlich können maximal zwei Urnen beigesetzt werden.

2) Pflege der Grabfelder

Die Pflege der Grabfelder sowohl für die Baum- als auch für die Rasengräber wird von der Gemeinde übernommen. Sie sind so angelegt, dass das Mähen des angelegten Rasens problemlos durchführbar ist.


3) Gestaltung der Grabfelder

a) Baumgrab
  • Die Steinplatten werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt und sind zwingend zu verwenden. 
  • Für die Beschriftung gelten folgende Regelungen:
    • für die Beschriftung ist ein Steinmetz zu beauftragen.
    • Dieser muss die Schrift auf der Grabplatte anbringen und die Schriftart „Elegant“ verwenden.









    • Die Beschriftung ist vom Steinmetz zu fräsen, aufgesetzte Buchstaben sind nicht zulässig.
    • Die Kosten zum Einfräsen der Buchstaben werden von den Angehörigen übernommen.
    • Erhabene Ornamente sind nicht zugelassen.
    • Bilder dürfen nicht angebracht werden.
  • Das Aufstellen von Kerzen, Grablichtern und Blumenschmuck ist an den Grabstellen nicht gestattet.
  • Die Baumgrabflächen sind in naturbelassener Form zu erhalten. Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Gemeinde oder einem von ihr beauftragten Dritten.

b) Rasengrab

  • Es sind nur stehende Grabmale mit einer Breite von 0,70 m, einer Tiefe von 0,20 m und einer maximalen Höhe von 0,90 m Höhe zulässig.
  • Die Grabmale dürfen nicht mit Sockeln oder ähnlichem eingefasst werden.
  • Die Rasengräber werden von der Gemeinde unterhalten. Anpflanzungen jeglicher Art sind nicht erlaubt.
  • Die Grabstätten werden nicht durch Trittplatten abgegrenzt.
  • Zur hinteren und vorderen Rasenkante muss ein Abstand von 15 cm eingehalten werden.
  • Das Anbringen von Blumen, Grablichtern und sonstigem Grabschmuck ist nicht zulässig.
  • Im Übrigen gelten die Gestaltungsvorschriften in § 16 der Friedhofssatzung.
4) Ruhezeit

a) Baumgrab
Zur Wahrung der Totenruhe beträgt die Ruhezeit für Aschen wie bisher 15 Jahre.

b) Rasengrab
Aufgrund der Bodenbeschaffenheit im Gemeindegebiet muss die Ruhezeit zwingend 25 Jahre betragen.


5) Gebühren

a) Baumbestattung (15 Jahre)
Die Verwaltung schlägt vor wie bisher eine einheitliche Gebühr festzusetzten, egal ob die Grabstelle mit einer oder zwei Urnen belegt wird. Das Grabfeld ist mit dem Hügelgrab in Eglingen zu vergleichen. Dort kostet eine Belegung mit zwei Urnen 920 €. Diese Gebühr soll für Baumbestattungen übernommen werden. Da die Abdeckplatten von der Gemeinde gestellt werden, werden diese Kosten auf den Gebührenzahler umgelegt. Für die Platte kommen noch 130 € hinzu. Hierfür wurden Angebote von Steinmetzen eingeholt. Die Gebühr für eine Baumbestattung beträgt somit 1.050 €. Die Verlängerung der Grabstelle richtet sich nach den Regelungen der Satzung und kostet 70 € pro Jahr.

b) Rasengräber (25 Jahre)
Grundlage für eine Erdbestattung ist die Bestattung in einem Reihengrab. Ein Reihengrab kostet in der Gemeinde Dischingen 810 €. Der Vergleich mit mehreren Kommunen vergleichbarer Größenordnung zeigt, dass die Preisspanne sehr groß ist. Die Gebühr eines einstelligen Reihengrabes reicht von 2.450 € - 4.780 €. Die Verwaltung schlägt vor, sich an der untersten Grenze zu orientieren und eine Gebühr von 2.450 € festzusetzten. Da die Pflege eines Rasengrabs die Gemeinde übernimmt, ist eine Gebühr in der vorgeschlagenen Höhe für diese Grabart im Vergleich zu einem „normalen“ Reihengrab durchaus gerechtfertigt. Die Verlängerung der Grabstelle richtet sich nach den Regelungen der Satzung und kostet 98 € pro Jahr. Die Kosten für die Beisetzung einer zusätzlichen Urne orientieren sich am Gebührenverzeichnis der Friedhofssatzung und betragen aktuell 460 € für eine Ruhezeit von 15 Jahren.

Eine Verlängerung der Grabstellen ist für beide Grabarten möglich.

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung schlägt vor, den unter Ziffer 1 – 5 genannten Vorschlägen zuzustimmen.

Dokumente
Download GR 2024-03-18 Friedhofsplan.pdf

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5. Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 09.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Schneidermeier berichtet, dass am 09.06.2024 die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) und die Europawahl stattfinden. Die Leitung der Gemeindewahlen (Gemeinderat und Ortschaftsrat) und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen dem Gemeindewahlausschuss. Im vorbereitenden Verfahren sind ihm die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge gem. § 8 Abs. 2 KomWG zugewiesen. Er entscheidet auch darüber, ob Widersprüchen gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen oder die Streichung von Bewerbern abgeholfen werden soll. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er außerdem die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. 

Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Absatz 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. 

Die Beisitzer und Stellvertreter wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Von der Verwaltung wird folgende Besetzung vorgeschlagen:

                                       Mitglieder                        Stellvertreter/in

Vorsitzende/r                                Dirk Schabel                        Gerd Hüll
Beisitzer/in (Schriftführer/in)        Theresa Schneidermeier        Karin Fröhlich 
Beisitzer/in                                Stefanie Voitl                        Julia Maiershofer 
Beisitzer/in                                Markus Voitl                         Jürgen Bolsinger

Der Gemeindewahlausschuss nimmt zugleich die Aufgaben des Wahlvorstandes für den Wahlbezirk I-Dischingen wahr. Die Bestellung der weiteren Wahlvorstände und der Hilfskräfte ist Aufgabe des Bürgermeisters.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Gemeindewahlausschusses mit folgenden Personen zu:

                                       Mitglieder                        Stellvertreter/in

Vorsitzende/r                                Dirk Schabel                        Gerd Hüll
Beisitzer/in (Schriftführer/in)        Theresa Schneidermeier        Karin Fröhlich 
Beisitzer/in                                Stefanie Voitl                        Julia Maiershofer 
Beisitzer/in                                Markus Voitl                         Jürgen Bolsinger

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6. Erhöhung der Benutzungsgebühren und Änderung der Zeltplatzordnung des Zeltplatzes Karlsbrunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 6

Sachverhalt

Für die Benutzung des Zeltplatzes wird seit 01.01.2002 eine Gebühr in Höhe von 3,00 € pro Person und Übernachtung erhoben. Bei Personen mit Schwerbehindertenausweis über 50 % beträgt die Gebühr 2,00 € pro Person und Nacht. Kinder unter 4 Jahren sind frei. 
Aufgrund eines erweiterten Angebots um einen Toiletten- und Duschcontainer auf dem Zeltplatz Karlsbrunnen ist eine neue Gebührenkalkulation für die Nutzung der Grillstellen und des Zeltplatzes erforderlich sowie eine Kalkulation für die Nutzung der Duschen.

Nach Recherche beim Campingverband wird üblicherweise für einmal Duschen – je 4 Minuten – eine Gebühr von 1 € bei vergleichbaren Zeltplätzen erhoben. 

Die Gebühren für Übernachten auf dem Zeltplatz sollen von 3 € auf 5 € erhöht werden. Kinder unter 4 Jahren sollen weiterhin frei sein. Bei Personen mit Schwerbehindertenausweis über 50 % soll die Gebühr 3,00 € pro Person und Nacht betragen. Für die Benutzung der Grillstelle ohne Übernachtung soll eine Gebühr von pauschal 5 € pro Tag erhoben werden.

Da bei Feiern mehrere bzw. die gesamten Zeltplätze und Grillstellen genutzt werden, schlägt die Verwaltung vor, hierfür eine Gebühr von 100 € für bis zu 50 Personen und 200 € für mehr als 50 Personen zu erheben. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für den Zeltplatz Karlsbrunnen folgendermaßen zu erhöhen:

  1. von 3 € auf 5 € pro Person und Nacht. Kinder unter 4 Jahre sind frei
  2. bei Feiern mit bis zu 50 Personen 100 € und für Feiern über 50 Personen 200 €
  3. 1 € für einmal 4 Minuten Duschen 
  4. Pauschal 5 € für die Benutzung der Grillstelle pro Tag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Benutzungsordnung entsprechend zu ändern.

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7. Installation einer Dach-PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung auf dem Objekt Grabenstraße 12 (Arztpraxis und Sozialstation)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 7

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Bürgermeister Schabel befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

Grundsätzliches:
Die Eigentümergemeinschaft des Objekts Grabenstraße 12 plant die Errichtung und Installation eine Dachphotovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung für die Wärmepumpe. Die Kosten der Anlage belaufen sich auf 54.350 € netto (64.676,50 € brutto). Auf die Räumlichkeiten im Erdgeschoss, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, würde ein Betrag von 22.161 € netto (26.372 € brutto) entfallen.

Es handelt sich um ein PV-System mit 26,88 kwp (64 Module) und 6 Batteriespeicher à 5 kw. Ausgehend von eine Gesamtleistung von 26.000 kWh sollen rund 15.000 kWh eingespeist und 11.000 kWh eigenverbraucht werden. Bei einem Energieverbrauch der Wärmepumpe von rund 20.0000 kWh könnte die PV-Anlage ca. 55% der benötigen Energie liefern und der Netzbezug würde sich auf 45% reduzieren. Eine Referenzberechnung geht davon aus, dass sich das System nach etwa 13 Jahren amortisiert hat.

Veränderungen bei der Nebenkostenabrechnung:
Die Installation der PV-Anlage wird aufgrund des geringeren Strombezugs einen positiven Effekt auf die Nebenkostenabrechnung haben, weil im Rahmen der Jahresabrechnung nur die zahlungswirksamen Aufwendungen und somit nur der Strom an die Eigentümer verrechnet wird, der aus dem Netz bezogen wird.

Offen ist im Moment noch die Frage, wie die Eigentümergemeinschaft mit dem Vorteil umgeht, der sich aus der Investition ergibt. Dies betrifft vor allem die Eigentümer, die ihre Räumlichkeiten vermietet haben, somit auch die Gemeinde:

Nach dem ersten „vollen“ Jahr ist bekannt, wie sich der Verbrauch der Wärmepumpe zusammensetzt d.h. wieviel Strom die PV-Anlage geliefert hat und welche Menge aus dem Netz bezogen wurde. Damit lässt sich für jede Wohneinheit relativ einfach der wirtschaftliche Vorteil ermitteln. Die Verwaltung wird der Eigentümergemeinschaft vorschlagen, nur die Kosten für den Strombezug aus dem Netz an die Eigentümer weiter zu verrechnen. Falls dieser Vorschlag in der Eigentümerversammlung eine Mehrheit findet, wird die Verwaltung daraufhin das Gespräch mit ihren Mietern suchen und ggf. in Höhe des Vorteils die Kaltmiete anpassen. Dies wäre mit geringem Verwaltungsaufwand umsetzbar und für die Mieter kostenneutral.

Nachrichtlich:
Die Dachfläche bietet nach Installation des Systems noch Platz für 36 weitere Module. Es ist geplant, dass in diesem Zuge jeder der sechs privaten Wohnungseigentümer des ersten und zweiten Obergeschosses für sich eine kleine Anlage mit je sechs Modulen einschl. eines Batteriespeichers installieren lässt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt der Installation einer Dachphotovoltaikanlage auf dem Objekt Grabenstraße 12 (Arztpraxis und Sozialstation) zur Eigenstromerzeugung für die Wärmepumpe mit anteiligen Kosten in Höhe von 22.161 € netto (26.372 € brutto) zu.

  2. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 22.161 € netto (26.372 € brutto) zu.

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8. Entwicklung einer Corporate Identity

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat wurde am 06.11.2023 darüber informiert, dass die Verwaltung im Oktober 2022 Kontakt mit der DHBW in Heidenheim aufgenommen hat. Im Zuge der Neugestaltung der Homepage soll auch die „Marke“ Dischingen weiterentwickelt werden. Als gemeinsames Projekt der DHBW (Studiengang Marketing) wurden in dem Fach „Grundlagen des visuellen Designs“ unterschiedliche Logos einschließlich Slogan und ein einheitliches Corporate Identity (CI) mit Briefpapier, Schriftart und Farben entwickelt. Mit der Übergabe der Unterlagen hat die Gemeinde die Rechte an dem CI erworben, eine Verpflichtung eines der entwickelten Designs zu verwenden, besteht nicht. 

Nach Vorberatung in der Sitzung am 22.01.2024 sprach sich der Gemeinderat für den Entwurf mit Logo 2 aus:
Dieser soll mit anderen Farbtönen und einem anderen Slogan umgesetzt werden. Nach Rücksprache mit einem Grafiker wurden folgende Entwürfe realisiert:

Entwurf 1:





Entwurf 2:


Entwurf 3:



Entwurf 4:
Zur besseren Veranschaulichung und Visualisierung liegen als Anlage Entwürfe eines Briefbogens bei.

Ziel ist es, sich auf einen der vier vorgeschlagenen Entwürfe zu einigen. In Hinblick auf einen Slogan hat sich die Verwaltung entschieden, sich erstmal um das Logo und ein einheitliches CI für die Neugestaltung der Homepage zu kümmern und sich anschließend Gedanken zu einem passenden Slogan zu machen. 

In der Gesamtwürdigung der vier Farbentwürfe würde sich die Verwaltung für den Entwurf Nr. 1 – aufgrund der harmonischen Farbgebung und des stimmigen Gesamtbildes – entscheiden.

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung spricht sich für Entwurf Nr. 1 aus und schlägt vor diesem zuzustimmen. 

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9. Mitfahrbänkle - Vorstellung der Ergebnisse aus der Umfrage und Entscheidung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 9

Sachverhalt

Um festzustellen, ob ein Mitfahrbänkle für die Gemeinde Dischingen sinnvoll wäre, wurde eine Umfrage durchgeführt. Es haben ca. 60 Bürger verschiedenen Alters daran teilgenommen und wurden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen.

Die Auswertung aller Fragen der Umfrage sind detailliert in der Anlage ersichtlich.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, vorerst kein Mitfahrbänkle in der Gemeinde Dischingen aufzustellen.

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10. Spendenannahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 10

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Schneidermeier berichtet, dass gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung (GemO) das Einwerben von Spenden durch die Änderung der Gemeindeordnung in den Kreis der kommunalen Aufgaben aufgenommen wurde. Demnach dürfen der Gemeinde zugegangene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur vom Gemeinderat angenommen werden.
Der Gemeinderat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 18.12.2023 Spenden angenommen.

Weiter sind folgende Spenden bisher eingegangen:

Datum
Spender/in
Beschreibung
Betrag in Euro
19.12.2023
Kreissparkasse Heidenheim
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
500,00
19.12.2023
Bierbrunnen GbR Dunstelkingen
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
867,50
28.12.2023
Einzelpersonen
Spende für OD-Hofen
500,00
29.12.2023
Einzelpersonen
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
20,00
06.02.2024
Kneipp-Verein Dischingen e.V.
Spende für Restauration Hütte Kneippanlage
1000,00
06.03.2024
Gruber Personentransporte
Spende Nutzung Bus für Ausfahrt JFW
150,00

Beschlussempfehlung

Die genannten Spenden werden angenommen. Die Gemeinde dankt allen Spenderinnen und Spendern herzlich für ihr Engagement.

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11. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 11
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11.1. Baugesuch Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses, Errichtung von Stellplätzen, Dunstelkinger Hauptstr. 27, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 11.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Einbau einer zusätzlichen Wohnung im DG eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses, Errichtung von Stellplätzen

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 329, Dunstelkinger Hauptstr. 27, Dunstelkingen

Befreiungen / Abweichungen:
Keine

Objektbeschreibung:
Das vorhandene 2-geschossige Wohnhaus soll durch Abbruchmaßnahmen des vorhandenen Dachstuhles und der Erstellung eines neuen Dachstuhles zu einem 3-geschossigen Wohnhaus umgebaut und genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme beinhaltet den Abbruch und die Erstellung neuer Innen- und Außenwände. 
Des Weiteren sollen auf der Südseite im bestehenden OG und neuem DG jeweils ein Balkon errichtet werden. Die Dachneigung des Satteldaches beträgt 35° an der Ostseite und durch die Schleppgaube an der Westseite 13°. Die Firsthöhe ab OK Gelände wird um ca. 60 cm erhöht und beträgt dann ca. 10 m. 

Die notwendigen Stellplätze werden auf dem Flurstück Nr. 329/1 erstellt.

Die Behandlung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen.

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Einbau einer zusätzlichen Wohnung im DG eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses, Errichtung von Stellplätzen“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Dunstelkinger Hauptstr. 27, Dunstelkingen.pdf

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11.2. Baugesuch -Kenntnisgabeverfahren- Abbruch Scheune und Stallung, An der Halde 9, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 11.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Kenntnisgabeverfahren – Abbruch Scheune und Stallung

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 206, An der Halde 9, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:

Das bestehende landwirtschaftliche Gebäude mit den Außenmaßen 18,50 m x 12,50 m soll abgerissen werden. Für einen geplanten Neubau mit 2 Vollgeschossen wurde bereits am 02.08.2023 ein positiver Bauvorbescheid erteilt.

Eine Angrenzerbenachrichtigung ist nicht erforderlich.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren „Abbruch Scheune und Stallung“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan An der Halde 9, Dischingen.pdf

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11.3. Baugesuch Neubau Wohnhaus, Fleinheimer Str. 26, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 11.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau Wohnhaus

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 148/6, Fleinheimer Straße 26, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:

Das nicht unterkellerte 2-geschossige Wohnhaus ist mit den Außenmaßen 10,00 m x 9,00 m geplant. Das abgeflachte Satteldach hat eine Dachneigung zum Süden von 27° und 12° zu Norden. Die Firsthöhe des Wohnhauses beträgt ca. 8 m. Im EG soll auf der Südseite eine Terrasse mit einer Größe von 5,00 m x 2,5 m sowie auf der Westseite eine Terrasse mit einer Größe von 4,5 m x 33,0 m entstehen. 

An der Südseite ist auf der Grundstücksgrenze eine Fertiggarage mit den Außenmaßen 3,75 m x 6,5 m geplant.
Zusätzlich werden auf dem Grundstück 2 Stellplätze errichtet.

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau Wohnhaus“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Fleinheimer Str. 26, Dischingen.pdf

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11.4. Baugesuch Errichtung eines Abstell- und Lagerschuppens, Flst. Nr. 1867, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 11.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Errichtung eines Abstell- und Lagerschuppens

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 1867, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:

Der geplante Abstell- und Lageschuppen hat die Außenmaße von 9,00 m x 7,00 m. Die Firsthöhe beträgt ab OK FFB 4,10 m Das dazugehörige Pultdach wird mit einer Dachneigung von 7 ° ausgeführt. 

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Errichtung eines Abstell- und Lagerschuppens“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 1867, Dischingen.pdf

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11.5. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, Fischgasse 2/1, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 11.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 206/1, Fischgasse 2/1, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:

Das nicht unterkellerte Einfamilienhaus ist mit den Außenmaßen 14 m x 12,50 m geplant. Es werden 2 Vollgeschosse mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 30° errichtet. Die Firsthöhe beträgt ab OK RFB 10,19 m. 

Die im Norden an das Einfamilienhaus angrenzende Garage erhält die Außenmaße 10,99 m x 8,49 m. Die Garage erhält ein Flachdach mit einer Dachneigung von 7°. 

An der Südseite soll eine kleine Terrasse mit den Gesamtmaßen 4,0 m x 5,0 m entstehen. 

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Fischgasse 2_1, Dischingen.pdf

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11.6. Baugesuch Umbau des bestehenden Wohnhauses und Neubau Doppelgarage, Demminger Str. 46, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 11.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Umbau des bestehenden Wohnhauses und Neubau Doppelgarage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 883, Demminger Str. 46, Eglingen

Befreiungen / Abweichungen:

Gegenüber dem Bebauungsplan „Demminger Straße“ aus dem Jahr 1964 sind folgende Befreiungen notwendig:
  • Durch den Umbau ändert sich die Anzahl der Vollgeschosse von 1 auf 2
  • Die Dachform soll von einem Satteldach zu einem Pultdach geändert werden
  • Die Dacheindeckung soll mit Stahlsandwichblech erfolgen und nicht mit Ziegel
  • Als Außenwandhöhe sind 8,80 m geplant und nicht wie im Bebauungsplan festgesetzt nur 3,5 m (1-geschossige Bebauung)
  • Als Dachfarbe ist anthrazit vorgesehen
  • Überschreitung der Baugrenze im Osten um 5,5 m

Objektbeschreibung:

Das vorhandene unterkellerte eingeschossige Wohnhaus soll zu einem 2-geschossigen Wohnhaus umgebaut werden. Die Außenmaße von 13,50 m x 10,00 m bleiben bestehen. 

Das neue Pultdach erhält eine Dachneigung von 8°.

Die geplante Garage befindet sich außerhalb der Baulinie und soll mit den Außenmaßen 8,49 m x 8,49 m errichtet werden.

Die Angrenzerbenachrichtigung und die Behandlung im Ortschaftsrat sind noch nicht abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Umbau des bestehenden Wohnhauses und Neubau Doppelgarage“ wird erteilt und den oben aufgeführten Befreiungen / Abweichungen gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Demminger Straße“ wird zugestimmt.

Dokumente
Download Lageplan Demminger Str. 46, Eglingen.pdf

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 12
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12.1. Bekanntgabe Gemeindewald - Haushaltsabschluss 2022 und 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 12.1

Sachverhalt

Herr Laible vom Forstamt und Revierförsterin Beatrix Diedering werden in der nächsten Gemeinderatssitzung am 22.04.2024 die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 vorstellen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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12.2. Bekanntgabe Baumaßnahme Kirchgasse - Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 12.2

Sachverhalt

Die EnBW beabsichtigt im Bereich Kirchgasse, Marktplatz und Hauptstraße den Strom in den Boden zu verlegen. Aufgrund dieser Maßnahme kommt es in den nächsten Wochen zu Einschränkungen oder Vollsperrung in diesem Bereich. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis

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12.3. Bekanntgabe Programmentscheidung ELR 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 12.3

Sachverhalt

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat am 01.03.2024 die Programmentscheidung 2024 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bekannt gegeben.

Die Gemeinde Dischingen hat für das Programmjahr 2024 vier Vorhaben zur Förderung angemeldet und für alle Vorhaben wurde die Förderung genehmigt.

Von der Gemeinde wurden folgende Vorhaben beantragt:

In Demmingen (privat)        16.380 €
In Dunstelkingen (gewerblich)        10.920 €
In Hofen (privat)        80.600 €
In Frickingen (privat)        14.520 €
Gesamt:        122.420 €

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt diese Bekanntgabe zustimmend zur Kenntnis.

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12.4. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 12.4

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Fr,        05.04.2024:        Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Dischingen
               (19:30 Uhr Bürgerhaus Frickingen)
Do,        11.04.2024:         Photovoltaik-Informationsveranstaltung mit dem Photovoltaik-Netzwerk
               Ostwürttemberg (18:00 Uhr Egauhalle)
Mo,        22.04.2024:        Gemeinderatssitzung
Mo,        13.05.2024:        Gemeinderatssitzung

Nachrichtlich Kreistag:
13.05.2024, 01.07.2024. 22.07.2024, 14.10.2024, 11.11.2024, 16.12.2024

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 13
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14. Einwohnerfragen zur Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 14
Datenstand vom 18.03.2024 15:38 Uhr