Datum: 04.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Dorfhaus Demmingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 08:30 Uhr bis 11:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ausscheiden von Gemeinderat Peter Fischer; Nachrücken der Ersatzperson Steffen Bernhard
2 Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023
3 Beratung über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
4 Beratung über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung
5 Vergabe der Jahresakkordarbeiten 2023 für die Tiefbau- und Installationsarbeiten zur Reparatur und Neuverlegung von Wasserhausanschlussleitungen im Versorgungsgebiet Dischingen
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren, Teilabbruch Stall, Teil-Rückbau Dach und Abbruch Hühnerstall und Schuppen, Kirchgasse 3, Dischingen
6.2 Baugesuch Neubau eines Betriebsgebäudes mit Außenanlage, Dossenberger Straße 55, Dischingen
7 Bekanntgaben
7.1 Beschaffung MTW FFW Demmingen
7.2 Beschaffung MTW FFW Dunstelkingen
7.3 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen

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1. Ausscheiden von Gemeinderat Peter Fischer; Nachrücken der Ersatzperson Steffen Bernhard

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass Herr Gemeinderat Peter Fischer der Gemeindeverwaltung mitgeteilt hat, dass er seinen Hauptwohnsitz nach Ziertheim verlegt hat und er sich dort anmelden wird. Mit diesem Wohnortwechsel verliert Herr Fischer das Bürgerrecht in der Gemeinde Dischingen und in der Ortschaft Ballmertshofen. Damit einher geht gleichzeitig der Verlust der Wählbarkeit. Er scheidet deshalb sowohl aus dem Gemeinderat der Gemeinde Dischingen als auch aus dem Ortschaftsrat Ballmertshofen aus (§ 31 i.V.m. § 28 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg).

Das Ausscheiden aus dem Gemeinderat tritt automatisch ein. Zur Klarstellung der Rechtslage soll der Gemeinderat in dieser Sitzung die Feststellung treffen, dass die Voraussetzung für ein Ausscheiden vorliegt.

Das Nachrücken einer Ersatzperson in den Gemeinderat erfolgt für den Rest der Amtszeit. Der Nachrückende muss zum Zeitpunkt des Nachrückens die Wählbarkeit besitzen. Derjenige Bewerber, der als nächster Ersatzmann innerhalb des jeweiligen Wahlvorschlags festgestellt wird, rückt nach (§ 26 Abs. 1 Satz3 KomWG).

Herr Peter Fischer wurde aufgrund des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU) in den Gemeinderat gewählt. Als Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag festgestellt wurde bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 gem. § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) Herr Steffen Bernhard aus Trugenhofen.

Bei der unechten Teilortswahl kann ein als Ersatzperson festgestellter Bewerber auch dann in den Gemeinderat nachrücken, wenn er inzwischen seinen Wohnsitz in dem Wohnbezirk, in dem er gewählt worden ist, aufgegeben hat und in einen anderen Wohnbezirk innerhalb der Gemeinde verzogen ist. Das Gesetz fordert lediglich, dass der Bewerber in dem Wohnbezirk wohnt.

Herr Steffen Bernhard wird als Ersatzperson des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union (CDU) festgestellt. Er rückt für den ausscheidenden Gemeinderat, Herrn Peter Fischer für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach, sofern keine Hinderungsgründe aufgrund bestimmter Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse gem. § 29 Abs. 1 GemO vorliegen. 
Herr Bernhard hat seine Bereitschaft erklärt, in den Gemeinderat der Gemeinde Dischingen einzutreten. Die Wählbarkeit, eine der beiden Eintrittsvoraussetzungen in den Gemeinderat, lag seit der Wahl am 26.05.2019 ununterbrochen vor.
Des Weiteren dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen, diese sind in § 29 Abs. 1 GemO genannt. Seitens der Verwaltung konnte kein Hinderungsgrund festgestellt werden. Auch Herr Bernhard ist nach eigenem Bekunden kein Hinderungsgrund bekannt. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden in der Sitzung gebeten, ihrerseits eventuell vorliegende Hinderungsgründe mitzuteilen.
Nach der Beschlussfassung wird Herr Steffen Bernhard in der Gemeinderatssitzung durch Herrn Bürgermeister Dirk Schabel auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten und auf die Rechte und Pflichten ehrenamtlich tätiger Bürger (§§ 17, 18, 24, 32, 35 Absatz 2 GemO) hingewiesen und verpflichtet.
Herr Fischer war bisher Mitglied im Verwaltungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Technischen Ausschuss. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Gemeinderat damit einverstanden ist, dass jeweils eine Besetzung mit der Ersatzperson Steffen Bernhard als Nachrücker erfolgt. 
In der nächsten Gemeinderatssitzung wird die entsprechende Beschlussfassung erfolgen.

Hinweis: Auswirkungen auf den Ortschaftsrat Ballmertshofen: Herr Fischer wurde aufgrund des Wahlvorschlags der Liste Ballmertshofen in den Ortschaftsrat gewählt. Nachdem bereits Herr Steffen Bernhard aufgrund seines Umzugs von Ballmertshofen nach Trugenhofen aus dem Ortschaftsrat Ballmertshofen ausschied, rückte für ihn die Ersatzperson Herr Wilfried Winter nach. Nächste Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag aufgrund der Mehrheitswahl ist der von der Wählerin/vom Wähler vorgeschlagene Herr Harald Fischer.

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2. Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Haushaltsplan 2023 in der Sitzung am 19.12.2022 in den Gemeinderat eingebracht wurde. Dieser Entwurf liegt nun unverändert zur Beratung vor.

Die Personalkostenhochrechnung und der Stellenplan werden in einem separaten Tagesordnungspunkt nichtöffentlich vorberaten.

Die Verwaltung wird zu den angekündigten Konsolidierungsmaßnahmen bei der Klausurtagung entsprechende Vorschläge einbringen.

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3. Beratung über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung in der Sitzung am 19.12.2022 in den Gemeinderat eingebracht wurde. Dieser Entwurf liegt unverändert zur Beratung vor.

Die Verwaltung wird zu den angekündigten Konsolidierungsmaßnahmen bei der Klausurtagung entsprechende Vorschläge einbringen.

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4. Beratung über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung in der Sitzung am 19.12.2022 in den Gemeinderat eingebracht wurde. Dieser Entwurf liegt unverändert zur Beratung vor.

Die Verwaltung wird zu den angekündigten Konsolidierungsmaßnahmen bei der Klausurtagung entsprechende Vorschläge einbringen.

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5. Vergabe der Jahresakkordarbeiten 2023 für die Tiefbau- und Installationsarbeiten zur Reparatur und Neuverlegung von Wasserhausanschlussleitungen im Versorgungsgebiet Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 5

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass die Gemeinde Dischingen beabsichtigt, den Jahresakkord für die Tiefbau- und Installationsarbeiten zur Reparatur und Neuverlegung von Wasserhausanschlussleitungen im Versorgungsgebiet Dischingen für das Geschäftsjahr 2023 zu vergeben.


Die Arbeiten wurden am Samstag, 19.11.2022 im Anzeigenverbund der Tagespresse Heidenheim und SchwäPo Aalen öffentlich ausgeschrieben, wonach die Ausschreibungs-unterlagen ab Montag, 21.11.2022 ausgegeben wurden. Die Angebotseröffnung (Submission) erfolgte am Dienstag, 13.12.2021.

Es forderten 4 Firmen die Angebotsunterlagen für die Tiefbauarbeiten und 1 Firma für die Installationsarbeiten an. Bis zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung (Submission) sind dann 2 gültige Angebote für die Tiefbauarbeiten und 1 gültiges Angebot für die Installationsarbeiten abgegeben worden. Keine Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt und keine Firma hat ein Nebenangebot eingereicht. 

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch die Gemeindeverwaltung stellt sich wie folgt dar:


Tiefbauarbeiten:

Firma:                                                Angebotssumme-Brutto:

1.        Fa. Scharpf
Zöschingen                                      97.235,09 € (100,0 %)

2. Platz                                        274.977,94 € (282,8 %)
                                                 

Die Firma Scharpf ist bei der Gemeinde Dischingen als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und wurde auch schon in den vergangenen Jahren mit den Arbeiten für diesen Jahresakkord beauftragt. Die Arbeiten wurden immer erfolgreich und zufriedenstellend durchgeführt.




Installationsarbeiten:

Firma:                                                Angebotssumme-Brutto:

1.        Fa. Ehnle
Dischingen-Demmingen                150.196,45 € (100,0 %)


Die ortsansässige Firma Ehnle ist bei der Gemeinde Dischingen ebenfalls als leistungsfähiges und gutes Installationsunternehmen bekannt und wurde bereits auch in den vergangenen Jahren mit den Arbeiten für diesen Jahresakkord beauftragt. Die Arbeiten wurden auch hier immer erfolgreich und zufriedenstellend durchgeführt.

Abschließend ist noch anzumerken, dass die oben genannte Vergabesumme bei den Installationsarbeiten nicht der den tatsächlich vergebenen Aufträge bis zum Jahresende entspricht. Dies ist abhängig von den entstandenen Rohrbrüchen, den beantragten neuen Hausanschlüssen, evtl. kleineren Erschließungsarbeiten sowie Instandsetzungen im Leitungsnetz (z. B. Leitungsauswechslungen, Erneuerungen in Hydrantenschächten). Gleiches gilt bei den Tiefbauarbeiten nach der Häufigkeit der anfallenden Rohrbrüche.

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 6
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6.1. Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren, Teilabbruch Stall, Teil-Rückbau Dach und Abbruch Hühnerstall und Schuppen, Kirchgasse 3, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Teilabbruch Stall, Teil-Rückbau Dach und Abbruch Hühnerstall und Schuppen

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 97/1, Kirchgasse 3, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
Keine

Objektbeschreibung:
An dem bestehenden Stallgebäude soll ein Teil-Rückbau mit einem Umfang von ca. 300 m³ Brutto-Rauminhalt erfolgen. Zugleich soll der ehemalige angebaute Hühnerstall mit einem Brutto-Rauminhalt von ca. 25 m³ abgebrochen werden. Bereits zuvor wurde schon ein ehemaliger Schuppen abgebrochen. 


Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Kirchgasse 3.pdf

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6.2. Baugesuch Neubau eines Betriebsgebäudes mit Außenanlage, Dossenberger Straße 55, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Betriebsgebäudes mit Außenanlage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 988/8, Dossenberger Straße 55, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhanden Bebauungsplan „Gewerbegebiet In den Wannen III – 1. Änderung“ wird folgende Befreiung beantragt:
Überschreitung der Baugrenze im nordöstlichen Garageneckbereich um ca. 1,00 m.
Begründung: Um eine wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstücksverlaufes zu erzielen, wurde nach Rücksprache mit der Gemeinde Dischingen diese geringfügige Baugrenzüberschreitung akzeptiert.

Objektbeschreibung:
Die Gesamtaußenmaße der Gebäudeanlage erstrecken sich auf ca. 43,00 m x 34,00 m. Das zwei-geschossige Bürogebäude ist mit den Außenmaßen von ca. 29,50 m x 13,50 m geplant. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von 5 Grad, eine Traufhöhe ab OK FFB von ca. 7,00 m bzw. ca. 8,30 m. Die eingeschossige Lagerhalle ist mit den Außenmaßen von ca. 35,25 m x 15,55 m vorgesehen. Das hier zugehörige Pultdach wird mit 5 Grad Dachneigung, einer Traufhöhe ab OK FFB von ca. 5,10 m bzw. 6,50 m errichtet. Die vorgesehene Garage bekommt die Außenmaße von ca. 13,75 m x 9,50 m. Das Pultdach erhält auch hier eine Dachneigung von 5 Grad. Die Traufhöhe beträgt ab OK FFB ca. 3,90 m bzw. 4,70 m. 

Des Weiteren werden 10 PKW-Stellplätze und 4 Fahrrad-Stellplätze erstellt. Die Entwässerung des Oberflächenwassers erfolgt über Rückhalte- und Sickermulden. Hierfür wird eine separate Wasserrechtliche Erlaubnis beantragt.


Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Dossenberger Straße 55, Dischingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 7
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7.1. Beschaffung MTW FFW Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass am 21.10.2021 die Vergabe für den MTW Demmingen an die Martin Schäfer GmbH aus Oberderdingen-Flehingen zum Auftragswert von 51.429,77 Euro brutto erfolgte. 

Am 28.12.2022 war das Fahrzeug fertiggestellt und konnte von den Feuerwehrkameraden der Abteilung Demmingen abgeholt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden 2022 bereitgestellt. Die Bezahlung der Rechnung konnte auch noch in 2022 vorgenommen werden. Die Abrechnung des Zuschusses in Höhe von 13.000 € wird 2023 erfolgen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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7.2. Beschaffung MTW FFW Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass am 31.05.2021 die Vergabe für den MTW Dunstelkingen an die Martin Schäfer GmbH aus Oberderdingen-Flehingen zum Auftragswert von 50.904,15 Euro brutto erfolgte. 

Am 28.12.2022 war das Fahrzeug fertiggestellt und konnte von den Feuerwehrkameraden der Abteilung Dunstelkingen abgeholt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden 2022 bereitgestellt. Die Bezahlung der Rechnung konnte auch noch in 2022 vorgenommen werden. Die Abrechnung des Zuschusses in Höhe von 13.000 € wird 2023 erfolgen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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7.3. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 7.3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Mo, 30.01.2023:        Gemeinderatssitzung (Frickingen)
Mo, 27.02.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 27.03.2023:        Gemeinderatssitzung


Fr, 31.03.2023:        Gesamtwehrversammlung FFW Dischingen (19:30 Bürgerhaus Frickingen)

06. / 07.05.2023        Heimattage Biberach – Baden-Württembergtag mit Gewerbeschau

Nachrichtlich Kreistag:
20.03.2023, 15.05.2023, 17.07.2023, 23.10.2023, 18.12.2023

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung - Klausurtagung 04.01.2023 ö 8

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 24.02.2023 11:12 Uhr