Datum: 27.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sachstand Planungen Heimattage 2024
2 Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Löschwasserleitung zur Löschwasserversorgung Iggenhausen
3 Beschluss über die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Betreuung der Baumaßnahmen für die Kanalsanierung & Erneuerung der Wasserleitung "Am Baumwolf" in Dischingen
4 Sachstandsbericht über die eingestellten Vorhaben im Haushaltsplan sowie Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
5 Feststellung der Bilanz 2020 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
6 Feststellung der Bilanz 2020 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
7 Sachstandsbericht zur Einführung § 2b UStG
8 Vergabe der Gasbelieferung für die Gemeindegebäude vom 01.10.2022 bis 30.09.2025
9 Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden
10 Einvernehmen zu Bauanträgen
10.1 Baugesuch Aufstellen und Betreiben eines mit Erdgas betriebenen BHKW´s in einem massiv abgetrenntem Raum (F90)
10.2 Baugesuch Abbruch der best. Garage, Errichtung eines 1-geschossigen Anbaus an das best. Wohnhaus, Ballmertshofer Str. 14, Dischingen
10.3 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Schloßgartenstr. 44, Dunstelkingen
10.4 Baugesuch Anbau an eine best. Halle, Flst. Nr. 62, Murzengasse, Demmingen
10.5 Baugesuch Neubau einer Garage, Fleinheimer Str. 2, Dischingen
10.6 Baugesuch Anbau an Wohnhaus Bestand, Herlsbühlstr. 5, Ballmertshofen
10.7 Baugesuch Neubau Kathodenherstellung und Massemischerei, Zwinkelweg 2, Dischingen
11 Bekanntgaben
11.1 Bekanntgabe Städtebauförderung 2022
11.2 Bekanntgabe Fristverlängerung Ausgleichstock
11.3 Bekanntgabe Schaden durch Einbruch in der Egauschule Dischingen
11.4 Bekanntgabe Termine
12 Anfragen

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1. Sachstand Planungen Heimattage 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Jakl Frau Becker von der Stadt Neresheim begrüßen.

2024 finden die Heimattage Baden-Württemberg in den drei Härtsfeld-Gemeinden Neresheim, Nattheim und Dischingen statt. Franziska Becker von der Geschäftsstelle Heimattage in Neresheim informiert über den aktuellen Stand der Planungen anhand der Präsentation, die als Anlage beigefügt ist.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Dokumente
Download GR_HeimattageHärtsfeld2024.pdf

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2. Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Löschwasserleitung zur Löschwasserversorgung Iggenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb aus Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erklärt, dass entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 08.01.2021 das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim mit der Erstellung der Konzeption zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet Dischingen beauftragt wurde. In der Sitzung des Gemeinderates am 21.10.2021 hat Herr Kolb einen ersten Bericht über den aktuellen Planungsstand abgegeben. Außerdem wurden alle Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr bei einer Besprechung am 09.12.2021 im Bürgerhaus Frickingen über die Bestandsaufnahme und die angedachten Maßnahmen informiert. 

In einem ersten Schritt soll nun die Löschwasserversorgung in Iggenhausen durch verschiedene Baumaßnahmen am und um den Hochbehälter Iggenhausen sichergestellt werden. Im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Dischingen wurden hierfür Netto- Haushaltsmittel in Höhe von 96.000 Euro eingestellt.

Für die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Betreuung der Baumaßnahme wurde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt.

Ab dem 18. Mai 2022 wurden 5 Firmen in Form einer “Beschränkten Ausschreibung“ aufgefordert, ein Angebot für die Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten einzureichen. Zur Angebotseröffnung (Submission) am Montag, 13. Juni 2022, haben dann vier Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben.

Das Liefern und Verlegen der Wasserleitung wird von der Firma ausgeführt, die mit dem Jahresakkord beauftragt ist.

Das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung beinhaltet folgenden Umfang:
Erd-, Tiefbau-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten:

Erdabtrag für Straße                                ca. 150 m³
Erdaushub Leitungsgraben                        ca. 335 m³
Asphaltschichten für Fahrbahn                        ca. 225 m²
Löschwasserleitung DN 150 GGG                ca. 135 m
Trinkwasserleitung DN 100                         ca. 155 m

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim stellt sich wie folgt dar:

Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Angebote wurden vollständig abgegeben und sind somit nicht auszuschließen.

Nachlässe, Nebenangebote

Keine Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt.
Keine der Firmen hat ein Nebenangebot eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.
Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen und ergibt somit folgende Bieterrangfolge:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Georg Strauss Baugeschäft                        113.761,62 € (100,0%)

Königsbronn                                                (95.598,00 € netto)                        

                                       

2. Platz                                                114.495,20 € (100,6%)
                                                       
3. Platz                                                144.456,48 € (127,0%)

4. Platz                                                152.393,28 € (134,0%)

Kostenvergleichsrechnung:

Durch das Ing.-Büro Kolb wurde für diese Maßnahme eine Kostenvergleichsrechnung auf Grund der im letzten halben Jahr von ihnen durchgeführten Ausschreibungen erstellt. Dabei kam es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenvergleichsrechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

119.213,01 €                                                113.761,62 €  

Ergibt eine positive Differenz von 5.451,39 €.

Für die Installationsarbeiten zur Verlegung der Wasserleitungen durch die mit dem Jahresakkord beauftragten Firma, werden netto ca. 35.000 € einkalkuliert. Dies ergibt dann eine Gesamtsumme der auszuführenden Arbeiten von netto ca. 130.598,00 €.

Die Vergabesumme, inklusive der entstehenden Kosten durch die Jahresakkordfirma, liegt über dem Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Dischingen.

Im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Dischingen sind für die Maßnahme “Ortsdurchfahrt Hofen“ Haushaltsmittel in Höhe von netto 268.500 € eingestellt. Da die Ausführungsplanung mit anschließender Ausschreibung der Arbeiten zur Durchführung der Maßnahme erst nach einem positiven Entscheid der gestellten Förderanträge ab dem Spätsommer/Herbst 2022 erfolgen kann, werden diese Haushaltsmittel in diesem Jahr nicht in vollem Umfang benötigt. Die noch zu finanzierende überplanmäßige Ausgabe von netto 35.000,00 € kann somit durch die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgedeckt werden.
Die Firma Georg Strauss Baugeschäft ist dem Ingenieurbüro Kolb als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen erfolgreich durchgeführt.
Der Baubeginn ist KW 28/2022 und das Bauende auf KW 43/2022 vorgesehen.

Dokumente
Download Grabenquerschnitte.pdf
Download Lageplan Ausführung.pdf

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3. Beschluss über die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Betreuung der Baumaßnahmen für die Kanalsanierung & Erneuerung der Wasserleitung "Am Baumwolf" in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Gemeinde Dischingen für das Land in den Jahren 2015 bis 2017 die Ortsdurchfahrt im Bereich Torstraße, Schloßstraße und Ballmertshofer Straße saniert hat. In diesem Zuge wurden auch die Maßnahmen am Kanalnetz zur baulichen und hydraulischen Verbesserung auf Grundlage des Allgemeinen Kanalisationsplans umgesetzt.

Zur Entlastung der hydraulischen Engpässe in der Hauptstraße ist im Allgemeinen Kanalisationsplan eine Umleitung des Kanals von der Schloßstraße über die Straße „Am Baumwolf“ zum Hauptsammler bei der Schule vorgesehen. Im Zuge der Sanierung der Schloßstraße erfolgte hierzu bereits eine Vorverlegung in die Straße „Am Baumwolf“.
Der bestehende weiterführende Kanal DN 200 mm kann die Ableitungsmengen aus der Schloßstraße nicht aufnehmen, wodurch es bei Starkregen regelmäßig zu Überflutungen kommt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.09.2020 beschlossen, dass für diese Maßnahme ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft mit der Maßgabe gestellt wird, dass mit der Umsetzung nur nach Erhalt eines positiven Bewilligungsbescheids begonnen wird. Mit der Planung und Erstellung der Unterlagen für den Förderantrag wurde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt.

Die Verwaltung hat im September 2020 einen Förderantrag zur Kanalsanierung 
„Am Baumwolf für das Programmjahr 2021 gestellt. Mit Datum vom 01.04.2021 wurde der Förderantrag abgelehnt.
Das Landratsamt Heidenheim hat im Frühjahr 2021 nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart darauf hingewiesen, dass für diese Maßnahme nur eine Antragstellung nach der Härtefallregelung möglich ist. Für die Härtefallregelung stehen allerdings nur rund 15% des Gesamtvolumens aus dem Fördertopf nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft zur Verfügung. Hinzu kommt, dass sich aufgrund des geringen Volumens in den vergangenen Jahren ein „steigender“ Antragstau ergeben hat. 

Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten wurden in den Wirtschaftsplan 2022 nur die Ausgaben (378.000 Euro) für die Maßnahme aufgenommen und auf den Ansatz von Einnahmen komplett verzichtet. Im September 2021 wurde dann erneut mit aktualisierten Unterlagen einen Förderantrag für das Programmjahr 2022 gestellt. Hierbei wurde die Maßnahme rechnerisch in zwei getrennten Abschnitten (Sanierung und Aufdimensionierung) dargestellt. Es wurde daraufhin ein Zuschuss in Höhe von 170.000 Euro bewilligt. 
Für die Erneuerung der Wasserleitung im Zuge der Kanalsanierung sind im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Haushaltsmittel in Höhe von netto 57.500 € eingestellt.

Herr Kolb vom Ing.-Büro Kolb erläutert die Planungen nochmals im Detail.

Dokumente
Download 2020-03-12_Abgrenzungsplan_ Teilaufhebung Sangebiet-kompr.pdf
Download Entwurfsplanung Am Baumwolf.pdf

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4. Sachstandsbericht über die eingestellten Vorhaben im Haushaltsplan sowie Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert den Sachstand über die eingestellten Vorhaben im Haushaltsplan 2022 und in den Wirtschaftsplänen 2022 der Eigenbetriebe.
Dieser ist im Anhang angefügt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Dokumente
Download Sachstandsbericht über veranschlagte Maßnahmen - HH 2022.pdf
Download Sachstandsbericht über veranschlagte Maßnahmen - Wirtschaftsplan 2022 Eigb. Wasserversorgung.pdf
Download Sachstandsbericht über veranschlagte Maßnahmen - Wirtschaftsplan 2022 Eigb. Abwasser.pdf

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5. Feststellung der Bilanz 2020 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Jahresabschluss der Wasserversorgung wieder zusammen mit dem Steuerbüro Schmitz erstellt wurde. Er hat den Jahresabschluss 2019 und die auf Grund des Wirtschaftsplans vom 28. Januar 2020 getätigten Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2020 zur Grundlage. Die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 4.437.618,87 Euro, der Bericht über die Jahresrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2020 sowie der Beschlussvorschlag und eine Präsentation mit den wesentlichen Kennzahlen sind als Anlagen beigefügt. 

Dokumente
Download 2022-06-27 Präsentation JA 2020 EB Wasser.pdf
Download 2022-06-27 JA STR Eigenbetrieb WV 2020.pdf
Download 2022-06-27 Erläuterungsbericht EB Wasser zum JA 2020.pdf
Download 2022-06-27 EBW Jahresabschluss Beschlussempfehlung.pdf

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6. Feststellung der Bilanz 2020 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erläutert, dass der Jahresabschluss der Abwasserentsorgung wieder zusammen mit dem Steuerbüro Schmitz erstellt wurde. Er hat den Jahresabschluss 2019 und die auf Grund des Wirtschaftsplans vom 28. Januar 2020 getätigten Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2020 zur Grundlage. Die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 8.775.849,41 Euro, der Bericht über die Jahresrechnung des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung 2020 sowie der Beschlussvorschlag und eine Präsentation mit den wesentlichen Kennzahlen sind als Anlagen beigefügt.

Dokumente
Download 2022-03-17 Erläuterungsbericht EB Abwasser zum JA 2020.pdf
Download 2022-06-27 EBA Jahresabschluss Beschlussempfehlung.pdf
Download 2022-06-27 JA STR Eigenbetrieb EBA 2020.pdf
Download 2022-06-27 Präsentation JA 2020 EB Abwasser.pdf

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7. Sachstandsbericht zur Einführung § 2b UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 7

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass ursprünglich die Einführung des § 2b UStG zum 01.01.2021 geplant war. Coronabedingt wurde die Einführung um zwei Jahre verschoben, auf 01.01.2023. Der aktuelle Sachstand zur Umsetzung wird in der beiliegenden Präsentation erläutert.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Dokumente
Download 2022-06-27 §2b UStG - Präsentation Gemeinderat.pdf

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8. Vergabe der Gasbelieferung für die Gemeindegebäude vom 01.10.2022 bis 30.09.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 8

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erläutert, dass der Vertrag <ErdgasProfi Kommunal Fix> über die Lieferung und den Bezug von Erdgas 01.10.2018 – 30.09.2022 von der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG zum 30.09.2022 gekündigt wurde. Die Vertragslaufzeit von 3 Jahren + 1 Jahr Verlängerung wurde aufgrund der Preisexplosion bei den Gaspreisen nicht automatisch um ein letztes mögliches Jahr verlängert.
Es werden derzeit 20 Abnahmestellen mit einem Verbrauch von rund 1.164.075 kWh pro Jahr für 69.554,36 Euro (Jahr 2021 brutto) beliefert. Leider ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.
Die Vertragslaufzeit von drei Jahren bietet einen ausgewogenen Kompromiss hinsichtlich Auftragsvolumen, Preissicherheit und Verwaltungsökonomie sowie Risikoaufschlag des Anbieters. Beim Preisvergleich wurde der reine Energiepreis angefragt, es wurde von den gleichen Nebenabgaben ausgegangen.

Für die Vergabe einer Ausgabe über 50.000 Euro ist gemäß § 2 Satz 1 Hauptsatzung der Gemeinderat zuständig.
Gemäß Information des bisherigen Lieferanten beträgt die Preisbindung beim Gas nur noch maximal 30 Minuten (Zeitfenster ca. 11 – 11.30 Uhr). Die Einholung von Preisen und Vergabe in der abendlichen Gemeinderatssitzung ist daher aus tatsächlichen Gründen nicht mehr wie bisher durchführbar.
Die Verwaltung bemüht sich wieder um Angebote für die Gaslieferung von regionalen Anbietern (reiner Arbeitspreis für Energie) mit einer Laufzeit von drei Jahren. 

Dokumente
Download Dischingen Gemeinde_Abnahmestellenliste_Erdgas_2022-04-12 Übersicht Beschlussvorlage Gemeinderat Herbst 2022.pdf

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9. Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 9

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen auch in angespannten Zeiten der Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung gewährleisten. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit.

Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu Buche.

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent.

Mit dieser Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.
Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen: 
  1. Elternbeiträge im Regelkindergarten bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                         bisher                2022/2023
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                  133 €                  139 € 
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 103 €                 108 € 
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                   69 €                  72 € 
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern**          23 €                  24 €
** Berücksichtigt werden nur Kinder unter 18 Jahren, die im gleichen Haushalt wohnen

2. Beitragssätze für Kinderkrippen bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                         bisher                        2022/2023
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                 395 €                         410 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 293 €                         304 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                 199 €                         206 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier                                   78 €                           82 €
und mehr Kindern**

3. Elternbeiträge bei verlängerten Öffnungszeiten/Halbtagskindergarten, Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen 

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein. 

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 
100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt. 
Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit). Basis für die Zu- und 


Abschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist. 

4. Sonstige Angebotsformen 

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. 

5. Staffelung der Elternbeiträge 

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet. 

Kindergarten Frickingen

Im Kindergarten Frickingen wurden aufgrund geringer Kinderzahlen zunächst die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge deshalb um 25% reduziert.
Am 22.01.2017 stimmte der Gemeinderat einstimmig auf Wunsch der Eltern einer Erhöhung der Öffnungszeiten von 25 auf 27 Wochenstunden zu. Die Elternbeträge wurden dann in Relation zu den Öffnungszeiten angepasst.


Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge. Derzeit betragen die Elternbeiträge bei einer Öffnungszeit von 30 Wochenstunden 133, 103, 69 und 23 Euro (abhängig von der Kinderzahl der Familie). Umgerechnet auf die reduzierte Öffnungszeit bedeutet das für Frickingen, dass sie aktuell bei geöffneten 27 Wochenstunden bei 120,00; 93,00; 62,00 und 21,00 Euro liegen.

Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge im Regelkindergarten entsprechend der Empfehlung der Spitzenverbände im Kindergartenjahr 2022/23 ergeben sich  für den Kindergarten Frickingen folgende Beitragssätze:
2022/2023
11 Monate
30 Std/Wo.
10% red.
27 Std/Wo.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
139,00
125,00
187,50
94,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
108,00
97,00
146,00
73,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
72,00
65,00
97,00
48,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
24,00
22,00
32,50
16,00


Weitere Informationen zum Gebührenmaßstab bei den Elternbeiträgen:

Die weiteren Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet stehen in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden, für sie gilt:
Die Kirchengemeinderäte in Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen und Eglingen übernehmen in der Regel die Empfehlungen der Spitzenverbände für die Regelgruppen.
Für Kinder unter 3 Jahren wurde ursprünglich gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.09.2009 der doppelte Gebührensatz verlangt, da diese rechnerisch zwei Plätze belegen. Im Rahmen der Festsetzung der Elternbeiträge für die neue Kindertageseinrichtung haben der Kirchengemeinderat und der Gemeinderat Dischingen einheitlich die Auffassung vertreten, dass die Elternbeiträge für die Altersmischung ab 01.09.2013 (im Zuge der neuen Gebührenfestsetzungen zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 auf den 1,5fachen Gebührensatz festgelegt werden sollen.

Der Gemeinderat hat am 06.06.2012 im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde beschlossen, dass für die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (wird im Kindergarten Frickingen nicht angeboten) ein Zuschlag von 15 % zum Elternbeitrag der Regelgruppe erhoben wird, da hier ein höherer Personalbedarf gegeben ist. Die Empfehlung der Spitzenverbände sieht einen Zuschlag von bis zu 25 % vor.
Kinderkrippe

Die Höhe der Krippenbeiträge im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wurde vom Gemeinderat am 27.06.2017 bereits für die Kindergartenjahre 2017/2018 bis 2018/2019 beschlossen. In Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde wurden am 06.05.2019 die Elternbeiträge für die Einrichtungsform „Verlängerte Öffnungszeiten“ in der Kinderkrippe „Pusteblume“ in Ballmertshofen festgelegt. Die Katholische Kirchengemeinde hat diese auch in ihrer Einrichtung übernommen.

Am 08.06.2015 hat der Gemeinderat angesichts des hohen Abmangels im Krippenbereich eine langfristige schrittweise Annäherung an die Landesempfehlung beschlossen. Nach Rücksprache mit der Katholischen Kirchengemeinde, Herrn Pfarrer Dr. Horst am 10.06.2021 soll diese ab dem Kindergartenjahr 2021/22 vollumfänglich umgesetzt werden. Aus diesem Grund werden folgende Elternbeiträge für die Krippen Dischingen und Ballmertshofen empfohlen:


Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Bisher
2021/22
Landesricht-satz 2022/23
Vorschlag 
2022/23 


Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
395,00
410,00
410,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
293,00
304,00
304,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
199,00
206,00
206,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
  78,00
  82,00
  82,00

Bei der Ganztagesbetreuung wird wie in den vergangenen Jahren eine wöchentliche Öffnungszeit von 47,5 Stunden zugrunde gelegt. Das bedeutet umgerechnet auf die Ganztageskrippe im Kinderhaus St. Johannes:
Krippenbeitrag
Ganztagesbetreuung
Bisher
2021/22
Bezogen auf 
Landesricht-satz 2022/23
Empfehlung 
2022/23 



Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
625,50
650,00
650,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
464,00
482,00
482,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
315,00
327,00
327,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
123,50
129,00
129,00




Hinweis:
Im Jahre 2020 haben sich bei den Kindergärten unter Berücksichtigung der Landeszuweisungen und der Elternbeiträge Einnahmen in Höhe von 558.621 Euro ergeben. Die Ausgaben beliefen sich auf 1.170.466 Euro, so dass die Gemeinde einen Abmangel in Höhe von 611.844 Euro zu tragen hatte. Ausgehend von einer durchschnittlichen Kinderzahl von 145 bezuschusst die Gemeinde somit einen Kindergartenplatz monatlich mit durchschnittlich ca. 350 Euro.

Dokumente
Download Empfehlung Landesverbände Elternbeiträge 2022-2023 460_0_zusatz_20220602_001.pdf

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10. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 10
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10.1. Baugesuch Aufstellen und Betreiben eines mit Erdgas betriebenen BHKW´s in einem massiv abgetrenntem Raum (F90)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 10.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Aufstellen und Betreiben eines mit Erdgas betriebenen BHKW´s in einem massiv abgetrenntem Raum (F90)

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 380, Krähstein, Frickingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
In dem bestehenden Wirtschaftsgebäude soll eine räumliche, massive  Abtrennung für das Aufstellen und Betreiben eines mit Erdgas betriebenen BHKW´s erfolgen. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 380, Krähstein, Frickingen.pdf

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10.2. Baugesuch Abbruch der best. Garage, Errichtung eines 1-geschossigen Anbaus an das best. Wohnhaus, Ballmertshofer Str. 14, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 10.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Abbruch der bestehenden Garage, Errichtung eines 1-geschossigen Anbaus an das bestehende Wohnhaus

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 411/5, Ballmertshofer Str. 14, Dischingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
An das bestehende Einfamilienwohnhaus soll in Bereich des UG ein 1-geschossiger Anbau errichtet werden. Die Gesamtaußenmaße hierfür betragen ca. 13,50 m x 6,30 m. Das sich darüber befindliche Flachdach wird in EG als Terrasse genutzt. Die Gebäudehöhe beträgt ab OK RFB ca. 2,95 m. Des Weiteren erfolgen in UG, EG und DG des Wohnhauses verschiedene räumliche Umbaumaßnahmen. Für den geplanten Anbau wird zuvor die bestehende Garage abgebrochen.   

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Ballmertshofer Str. 14, Dischingen.pdf

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10.3. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Schloßgartenstr. 44, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 10.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 644/2, Schloßgartenstr. 44, Dunstelkingen 

Befreiungen / Abweichungen:
1. Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Hinter dem Schloßgarten – Süd“ soll die zulässige Traufhöhe von 3,50 m auf 5,44 m erhöht werden.
Begründung: Die max. Gebäudehöhe / Firsthöhe wird eingehalten.
2. Die Dachform der Garage soll statt einem Satteldach als Flachdach ausgeführt werden. 
Begründung: Eine gleichwertige Abweichung in unmittelbarer nachbarschaftlicher Nähe ist bereits zugelassen. 
3. Überschreitung der Baugrenze mit der überdachten Terrasse
Begründung: Das Baufenster hat diesbezüglich einen sehr ungünstigen Zuschnitt. Die Sichtfelder oder ähnliches im Bereich des Wendehammers werden nicht beeinträchtigt. 
4. Der Bebauungsplan sieht die Firstrichtung parallel zur Straße vor. Geplant ist eine Drehung von 15° in Richtung Wendehammer. 
Begründung: Das Haus orientiert sich in Richtung des Wendehammers und fügt sich somit aus Sicht des Bauherrn in die Nachbarbebauung besser ein. Eine städtebauliche Struktur zum Wendehammer ist aus dem Kataster ersichtlich.

Objektbeschreibung:
Das unterkellerte 2-geschossige Wohnhaus erhält die Außenmaße von ca. 8,90 m x
8,90 m. Das dazugehörige Satteldach ist mit einer Dachneigung von 22°, einer Traufhöhe ab OK RFB Erdgeschoss von ca. 5,45 m sowie einer Firsthöhe von ca. 7,25 m geplant. Im Erdgeschoss wird eine überdachte Terrasse auf der Südseite des Wohnhauses auf einer 
Länge von ca. 8,90 m und einer Tiefe von 3,00 m angebaut. An der westlichen Grundstücksgrenze ist eine Flachdach-Doppelgarage mit den Außenmaßen von ca. 
6,00 m x 6,00 vorgesehen. Die Gebäudehöhe beträgt ab OK Gelände ca. 2,65 m.
Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen. 
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Schloßgartenstr. 44, Dunstelkingen.pdf

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10.4. Baugesuch Anbau an eine best. Halle, Flst. Nr. 62, Murzengasse, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 10.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Anbau an eine bestehende Halle

Baugrundstück: 
Flurstück Nr. 62, Murzengasse, Demmingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
An die bereits bestehende Halle soll ein weiterer nicht unterkellerter Hallenanbau mit den Außenmaßen von ca. 13,30 m x 10,75m erfolgen. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 20°, eine Traufhöhe ab OK RFB von ca. 2,30 m sowie eine Firsthöhe von ca. 5,00 m.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Murzengasse, Demmingen.pdf

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10.5. Baugesuch Neubau einer Garage, Fleinheimer Str. 2, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 10.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau einer Garage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 124, Fleinheimer Str. 2, Dischingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
An der westlichen Grundstücksgrenze ist eine Garage mit den Außenmaßen von 9,00 m x 6,00 m geplant. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von ca. 5°, eine Traufhöhe ab OK Gelände von ca. 2,75 m bzw. ca. 3,35 m. Die Außenwände erhalten wie der Hallenneubau eine dementsprechende Holzverschalung. 


Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Fleinheimer Str. 2, Dischingen.pdf

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10.6. Baugesuch Anbau an Wohnhaus Bestand, Herlsbühlstr. 5, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 10.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Anbau an Wohnhaus Bestand

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 198/5, Herlsbühlstr. 5, Ballmertshofen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
An das bestehende Wohnhaus soll im EG ein Anbau mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 5,75 m x 5,35 m erfolgen. Das dazugehörige Satteldach wird in das bestehende Dach des Wohnhauses integriert. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Herlsbühlstr. 5, Ballmertshofen.pdf

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10.7. Baugesuch Neubau Kathodenherstellung und Massemischerei, Zwinkelweg 2, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 10.7

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau Kathodenherstellung und Massemischerei

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 980, Zwinkelweg 2, Dischingen 

Befreiungen / Abweichungen:
Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – In den Wannen“ In diesem Bebauungsplan ist die Traufhöhe auf 12 m und die Firsthöhe auf 17,10 m festgesetzt. Das geplante Bauwerk mit einer Höhe von
26 m übersteigt diese zulässigen Höhen sehr deutlich.
Begründung:
  • Erweiterung der Produktion / Produktionssteigerung
  • Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • Wirtschaftlichere und energieeffizientere Produktion
  • Für die Herstellung der Kathodenmasse ist ein vertikaler Aufbau der Anlagen erforderlich. Nur so kann durch Nutzung der Schwerkraft im Fertigungsprozess die erforderliche Qualität erzeugt werden. Dieser vertikale Aufbau bedingt letztlich die geplante Gebäudehöhe

Die Firma VARTA hat bereits im Jahr 1985 eine Silo- und Mischanlage für alkalische Batteriemasse erstellt. Diese Anlage hat eine Höhe von ca. 27 m. Die Gemeinde hat damals der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. Eine Erweiterung dieser Anlage erfolgte im Jahr 1996 mit einer Höhe von ca. 17 m. Auch hier hat die Gemeinde der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. 
Objektbeschreibung:
Das Bauvorhaben wurde bereits in der GR-Sitzung am 04.04.2022 von Herrn Lepschy von der KOCH ARCHITEKTUR Generalplaner GmbH in Ellwangen vorgestellt. 
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan, Zwinkelweg 2, Dischingen.pdf

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 11
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11.1. Bekanntgabe Städtebauförderung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 11.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass mit dem Zuwendungsbescheid vom 05.04.2019 der Gemeinde Dischingen ein Zuwendungsbetrag von 900.000 € für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte“ bewilligt wurde. Davon entfallen auf Finanzhilfen des Bundes 150.000 € und auf Finanzhilfen des Landes 750.000 €. Dies war der Finanzrahmen zum Start des Städtebauförderprogramms.

Aufgrund der Planungen für den Rathausneubaus wurde ein Aufstockungsantrag beim Land gestellt. Mit Schreiben vom 03.06.2022 hat das Ministerium für Landentwicklung und Wohnen BW mitgeteilt, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte“ mit weiteren Finanzhilfen in Höhe von 500.000 € im Rahmen des Städtebauförderprogramms 2022 gefördert wird. Das Regierungspräsidium ist gebeten, der Gemeinde Dischingen nun den entsprechenden Bewilligungsbescheid zu übersenden.

Somit wurden für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ inzwischen Finanzhilfen in Höhe von 1,4 Mio. € bewilligt, dies entspricht Maßnahmen mit einem Förderrahmen von 2,33 Mio. €.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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11.2. Bekanntgabe Fristverlängerung Ausgleichstock

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 11.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die beantragte Fristverlängerung für den Ausgleichstockantrag Neubau Rathaus bis 26.08.2023 verlängert wurde. Im Juli 2021 wurden bereits 845.000 € bewilligt. 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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11.3. Bekanntgabe Schaden durch Einbruch in der Egauschule Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 11.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass in der Nacht vom 07.04.2022 auf den 08.04.2022 zwei Holztüren auf der Südseite der Egauschule Dischingen aufgehebelt wurden. Der verursachte Schaden der beiden Haustüren mit Sicherheitsglas beläuft sich auf 14.871,43 €. Der Schaden wird von der Versicherung nicht übernommen, da Vandalismus nicht abgedeckt ist.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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11.4. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 11.4

Sachverhalt

25.07.2022:  Gemeinderatssitzung 
26.07.2022:  Verbandsversammlung AZV
28.07.2022:         Einweihung OD Demmingen um 17:00 Uhr 
26.08.2022:  Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr
31.08.2022:  Verabschiedung Bürgermeister Alfons Jakl

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2022 ö 12

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 14.02.2024 16:05 Uhr