Datum: 20.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Rathausneubau; Vorstellung der aktualisierten Planung für den Antrag zur Baugenehmigung
2 Hochwasserschutzkonzept für Dischingen
3 Technische Optimierung des Regenüberlaufbeckens Hochfeld Dunstelkingen; Vergabe der Maschinentechnik und Elektrotechnik
4 Haushaltszwischenbericht 2021
5 Entwidmung einer Teilfläche der Gemeindestraße "Am Michaelsberg" in Dischingen
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Neubau eines Rinderstalls, Wiederaufbau am Ort des vorhandenen Stalls, Freibergstr. 4, Eglingen
6.2 Baugesuch An- und Umbau des landwirtschaftlichen Wohnteils zu Büroräumen, Fleinheimer Str. 3, Dischingen
6.3 Baugesuch -Kenntnisgabeverfahren- Abbruch Schuppen und Silo, Flst. Nr. 15, Oberer Weiler, Katzenstein
6.4 Baugesuch Neubau eines Wohnhauses, Buchenstr. 5, Ballmertshofen
6.5 Baugesuch Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten, Doppelgarage und Hobbywerkstatt, Flst. Nr. 583/1, An der Steingrube, Osterhofen
6.6 Baugesuch Nutzungsänderung: Einbau einer Wohnung und Garagen in die bestehende Scheune, Rosenbachstr. 13, Dischingen
6.7 Baugesuch Errichtung einer Fertigteil-Flachdach-Doppelgarage, Leonrodtweg 1, Dischingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Beteiligung des Landes beim Verzicht auf Elternbeiträge und an den kommunalen Pandemiekosten
7.2 Bekanntgabe Zuschuss Beschleunigungsprogramm Ganztagsbetreuung
7.3 Bekanntgabe Lieferung eines Duschcontainers mit Behinderten-WC für den Zeltplatz Karlsbrunnen in Trugenhofen
7.4 Bekanntgabe Kauf von CO²-Meldern
7.5 Bekanntgabe Modernisierung Ländlicher Wege
7.6 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen
9 Bürgerfragestunde

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1. Rathausneubau; Vorstellung der aktualisierten Planung für den Antrag zur Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Alfons Jakl die Herren Planer Kayser, Stauch und Spang begrüßen. 

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Planung für das neue Rathaus angepasst und aktualisiert wurde. Insbesondere liegt nun ein Entwurf im Hinblick auf die Gestaltung der Außenanlagen vom Büro gla gessweinlandschaftsarchiteten, Inh. Volker Stauch, aus Schorndorf vor. 
Die genaue Zahl der Stellplätze und die Abstandsflächen zu den Nachbargebäuden müssen noch mit dem Kreisbauamt abgeklärt werden. Hierzu findet ein gemeinsamer Termin mit dem Landratsamt Heidenheim am 21.09.2021 statt.

Herr Spang stellt nun die Außenanlagen anhand beigefügter Präsentation vor. Er erläutert u.a., dass die Anbindung an die angrenzende Volksbank einwandfrei funktioniert. Zudem ist der Zugang barrierefrei und es sind zwei Stellplätze für Kurzparker vom Bürgeramt vorgesehen. Eine Erweiterung nach Osten ist möglich – die großzügige Platzerweiterung könnte grün gestaltet werden. 

Herr Kayser ergänzt, dass es eine wesentliche Änderung beim Standort des Technikgebäudes gibt. Dieses war ursprünglich mehr im Westen geplant. Des Weiteren hat sich die Gebäudeform geringfügig geändert: es gibt nun eine klare Mittelteilung des Rathauses.

Dokumente
Download 2018-Rathaus-Dischingen-Vorlage-GR-Sitzung-200921.pdf

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2. Hochwasserschutzkonzept für Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 2

Sachverhalt

Dieser Punkt wird krankheitsbedingt von Herrn Awiszus, Landratsamt Heidenheim, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

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3. Technische Optimierung des Regenüberlaufbeckens Hochfeld Dunstelkingen; Vergabe der Maschinentechnik und Elektrotechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass gemäß den Vorgaben des Umweltministeriums (verbindlicher Erlass folgt in Kürze) das Entlastungverhalten der Regenwasserbehandlungsanlagen durch entsprechende Messeinrichtungen zu dokumentieren ist.
Die Problematik dieser teilweise noch fehlenden Messeinrichtungen bei den einzelnen Becken ist der Gemeinde schon seit Jahren bekannt.

Des Weiteren sind auch noch nicht alle Becken über Fernwirkeinrichtungen an die Kläranlage Dattenhausen des AZV Härtsfeld angeschlossen. Dadurch ist es bisher noch nicht möglich, durch fernwirktechnisch veränderbare und überwachte Mess- und Regeleinrichtungen für einen gesicherten und effektiven Betrieb der Becken im Sinne eines weitergehenden Umweltschutzes zu sorgen. Zusätzlich lässt sich auch der Personaleinsatz bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Becken erheblich reduzieren.

Bedingt durch dieses Manko besteht innerhalb des AZV Härtsfeld ein erheblicher Unterschied bei den Ausrüstungsstandards der einzelnen Becken, so haben die Stadt Neresheim und die Gemeinde Nattheim zwischenzeitlich nahezu alle Becken umfänglich mit erforderlichen Regel- und Messeinrichtungen ausgerüstet. 

Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt, die Regenüberlaufbecken der Gesamtgemeinde zu untersuchen, um Klarheit zu erhalten, wo Bedarf für eine technische Optimierung besteht. Danach wurde eine entsprechende Kostenzusammenstellung (siehe Anlage) erstellt. Die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Optimierung der Becken wurde auf einen Zeitraum von 2021 bis 2023 geplant. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wurde ein entsprechender 
Förderantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gestellt, welcher dieses Jahr im Juni bewilligt wurde. Die zuwendungsfähigen Kosten wurden auf 680.000 € festgesetzt. Das ergibt bei einer Förderung von 80,0 v. H einen Eigenanteil der Gemeinde von 
136.000 €.
Im ersten Schnitt ist die Sanierung und technische Optimierung des Regenüberlauf-beckens in Dunstelkingen vorgesehen. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Durchführung der Maßnahme sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Gemeinde Dischingen eingestellt.
In der Sitzung des Gemeinderates am 26.07.2021 wurde das Ingenieurbüro Kolb beauftragt, die Durchführung der Ausschreibung für die Arbeiten zur Sanierung vorzunehmen.
Folgende Gewerke werden zur technischen Optimierung des RÜB Dunstelkingen benötigt:
  • Erd-, Beton- und Kabelarbeiten
  • Maschinentechnik
  • EMSR-Technik (Elektrotechnik)
  • Ferntechnische Anbindung

Durch das Ingenieurbüro Kolb wurden in Form der „Beschränkten Ausschreibung“ und der „Freihändigen Vergabe“ von dafür in Frage kommenden Firmen Angebote angefordert.  

Zur Angebotseröffnung (Submission) am Dienstag, 07. September 2021 gaben von den vier aufgeforderten Firmen für die Erd-, Beton- und Kabelarbeiten zwei Firmen rechtzeitig ein Angebot ab. Bei den Arbeiten für die EMSR-Technik waren es vier von sechs Firmen und bei den Arbeiten für die Maschinentechnik drei von sechs Firmen. Für die Ferntechnische Anbindung wurde nur eine Firma in Form der „Freihändigen Vergabe“ aufgefordert, da diese seither die komplette Prozessleittechnik für sämtliche Anlagen des AZV Härtsfeld geliefert hat.
Da nach der Ausführungsplanung für das RÜB Dunstelkingen und abschließender Rücksprache mit dem Landratsamt Heidenheim noch Veränderungen in dem Gewerk 
Erd-, Beton- und Kabelarbeiten vorgenommen wurden, muss vor dieser Vergabe noch ein Erhöhungsantrag gestellt werden. Nach der Genehmigung kann dann dieses Gewerk vergeben werden.
Das Gewerk der Ferntechnischen Anbindung des RÜB an die Sammelkläranlage Dattenhausen muss durch den Abwasserzweckverband Härtsfeld vergeben werden.
Wegen der zurzeit sehr langen Materiallieferzeiten, sollen vorab die Arbeiten für die Elektro- und Maschinentechnik vergeben werden.
Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Wertung der Angebote nach § 16 Absatz 1 ergab, dass keiner der anbietenden Firmen auszuschließen ist.

Die rechnerische und technische Wertung ergab keine Beanstandungen. Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt

Nachlässe, Nebenangebote

Keine Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt.
Keine der Firmen hat ein Nebenangebot eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen und ergeben somit folgende Bieterrangfolge:
EMSR-Technik (Elektro-Technik):

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Stoll Prozessleittechnik                        73.323,42 €  (100,0 %)

Eschach                                                


2. Platz                                                80.238,31 €   (109,4 %)
                                                       
3. Platz                                                86.238,31 €   (118,6 %)

4. Platz                                                92.837,85 €   (126,6 %)

Kostengegenüberstellung:

Durch das Ingenieurbüro Kolb wurde für die ausgeschriebenen Maßnahmen eine Kostenberechnung erstellt. Dabei kommt es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

77.587,58 €                                        73.323,42 €  

Ergibt eine positive Differenz von 4.264,16 €. Die Kostenberechnung liegt somit ca. 5,8 % über dem Ausschreibungsergebnis.

Maschinentechnik:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. SC-Konstruktionen                                28.059,50 €  (100,0 %)

Herbrechtingen                                                


2. Platz                                                28.875,35 €   (102,9 %)
                                                       
3. Platz                                                30.990,98 €   (110,5 %)
Kostengegenüberstellung:

Durch das Ingenieurbüro Kolb wurde für die ausgeschriebenen Maßnahmen eine Kostenberechnung erstellt. Dabei kommt es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

29.308,61 €                                        28.059,50 €  

Ergibt eine positive Differenz von 1.249,11 €. Die Kostenberechnung liegt somit ca. 4,5 % über dem Ausschreibungsergebnis.

Maschinentechnik (Rührwerke):

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. SC-Konstruktionen                                14.103,39 €  (100,0 %)

Herbrechtingen                                                


2. Platz                                                22.883,70 €   (162,3 %)
                                                       
Kostengegenüberstellung:

Durch das Ingenieurbüro Kolb wurde für die ausgeschriebenen Maßnahmen eine Kostenberechnung erstellt. Dabei kommt es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

18.493,55                                        14.103,39 €  

Ergibt eine positive Differenz von 4.390,16 €. Die Kostenberechnung liegt somit ca. 31,1 % über dem Ausschreibungsergebnis.

Die zur Durchführung der beiden Maßnahmen benötigten Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung eingestellt.
Die Firma Stoll-Prozessleittechnik und die Firma SC-Konstruktionen sind als leistungsfähige und gute Unternehmen bekannt und haben bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen im Bereich Abwasser in der Gemeinde Dischingen erfolgreich ausgeführt.

Herr Kolb stellt nun die vorgesehene Sanierungsmaßnahme und technische Optimierung des Regenüberlaufbeckens in Dunstelkingen vor und vergleicht die eingegangenen Angebotspreise mit der Kostenschätzung (siehe Anlage). 

Dokumente
Download 200820 - Kostenzusammenstellung.pdf
Download 200921 - Kostenzusammenstellung Beihilfeantrag.pdf
Download 210615-Terminplanung Gemeinde.pdf
Download DIS1911517_GRS-20.09.2021_RÜB Dunstelkingen.pdf
Download DUN181460-AKP-LP500-LP RÜB.pdf
Download DUNS181460-BW-RÜB.pdf

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4. Haushaltszwischenbericht 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erklärt nachfolgend die wesentlichen Abweichungen der Hochrechnung 1-8 2021 zum Haushaltsplan 2021. Die nachstehend verwendeten Gliederungsziffern orientieren sich an den laufenden Nummern der beiliegenden Ergebnisberichte (erste Spalte).

A) Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt wird auf Basis der Hochrechnung 1-8 2021 mit einer Ergebnisverbesserung in Höhe von 443.709 € gerechnet (Haushaltsplan: -1.931.920 €, Hochrechnung: -1.488.211 €).

1        Steuern und ähnliche Abgaben
Die Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben haben sich in den ersten acht Monaten positiv entwickelt. Für das Gesamtjahr wird mit rund 429.000 € Mehreinnahmen gerechnet. Die Gemeindesteuern haben sich in den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres positiv entwickelt. Die Mehreinnahmen betragen 508.290 €. Davon entfallen Mehrerlöse in Höhe von 8.290 € auf Grundsteuer A und B sowie 500.000 € auf höhere Erträge bei der Gewerbesteuer. Nach der Steuerschätzung vom Mai werden die Gemeindeanteile aus der Einkommensteuer ca. 2,5 % niedriger ausfallen. Dies entspricht einem Betrag von 63.109 €.

2        Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen
Nach der aktuellen Hochrechnung wird der Planansatz leicht um 7.832 € überschritten. Bei den Schlüsselzuweisungen wird aufgrund der Mai-Steuerschätzung mit einer erhöhten Zuwendung von 1,5% gerechnet.
5        Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen
Bei den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (z.B. Bürgeramt, Standesamt, Friedhof, Zeltplatz, etc.) wird mit Erträgen von 163.180 € gerechnet. Dies entspricht der Höhe nach dem Planansatz.

6        Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Zu den Einnahmen aus den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen u.a. Miet- und Pachterträge. Die Einnahmen bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

7        Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Einnahmen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (z.B. Schülerbeförderung, Verwaltungskostenerstattung von den Eigenbetrieben und Zweckverbänden) bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

       Zinsen und ähnliche Erträge
Auch hier liegen die Einnahmen auf Höhe des Planansatzes. Im Wesentlichen werden hier die Zinseinnahmen des gewährten Darlehens an den Eigenbetrieb Abwasser verbucht.

10        Sonstige ordentliche Erträge
Darunter fallen Konzessionsabgaben, Mahngebühren, Stundungszinsen, etc. Hier wird mit Mehreinnahmen von 7.802 € gerechnet. Ursächlich dafür sind höhere Säumniszuschläge und Nachzahlungszinsen (Gewerbesteuer).

12        Personalaufwendungen
Nach der aktuellen Hochrechnung werden die Personalkosten den Planansatz um rund 30.000 € unterschreiten.

14        Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen vor allem sämtliche Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Bewirtschaftungskosten für die öffentlichen Gebäude der Gemeinde sowie Ausgaben für Fortbildung, Fahrtkosten und EDV. Der überwiegende Teil der geplanten Maßnahmen konnte 2021 umgesetzt werden bzw. befindet sich derzeit in Umsetzung. Eine ausführliche Berichterstattung erfolgte in der Gemeinderatssitzung im Mai 2021. Nach der aktuellen Hochrechnung werden folgende Planansätze für Instandhaltungsmaßnahmen nicht ausgeschöpft:


15        Abschreibungen
Die jährlichen Abschreibungswerte konnten erst nach Erstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses 2018 im Mai 2021 konkret ermittelt werden. Die Netto-Abschreibungen liegen bei rund 600.000 €, somit 150.000 € höher als der Planansatz mit 450.000 €

16        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen lassen sich im Voraus recht präzise berechnen, insofern werden keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen erwartet.

17        Transferaufwendungen
Zu den Transferaufwendungen zählen Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen, die die Gemeinde an andere Einrichtungen (insb. auf Grundlage von Verträgen oder Gesetz) bezahlt. Hier sind vor allem die Zuwendungen an die kirchlichen Kindergärten zu nennen sowie die Umlage an das Land im Rahmen des Finanzausgleichs und die Kreisumlage. Nach der aktuellen Hochrechnung sind keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen zu erwarten. Die zu zahlenden Umlagen beziehen sich auf die Rechnungsergebnisse 2019 und werden demzufolge von der Steuerschätzung im Mai nicht beeinflusst.
18        Sonstige ordentliche Aufwendungen
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige, Schülerbeförderungskosten, Aufwendungen, aus Dienst- und Werkverträgen, Verwaltungsaufwendungen, Steuern, Versicherungen und Erstattungen an Eigenbetriebe. Die Hochrechnung liegt 65.000 € unter dem Planansatz. Bei den Aufwendungen für „Planung, Beratung, Gutachten“ wird der Ansatz voraussichtlich nicht erreicht werden. Hier wurden u.a. 165.000 € für die Erstellung und Weiterentwicklung der Bebauungspläne eingestellt. Dieser Ansatz wird 2021 sehr wahrscheinlich nur in Höhe von 100.000 € benötigt.

Die weiteren Positionen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt bewegen sich unter Berücksichtigung einer linearen Hochrechnung mit geringfügigen Über- oder Unterschreitungen weitestgehend innerhalb der Ansätze des Haushaltsplans.


B) Finanzhaushalt – laufende Verwaltungstätigkeit

Die oben genannten Veränderungen des Ergebnishaushalts sind alle zahlungswirksam mit Ausnahme der Erhöhung der Abschreibung um 150.000 €. Insofern erhöht sich der Zahlungsmittelüberschuss im Finanzhaushalt um 593.709 €.


C) Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit

18 / 25 /         Einzahlungen aus Investitionszuwendungen / Auszahlungen für Baumaßnahmen

Nachfolgend werden insbesondere die Maßnahmen tabellarisch dargestellt, bei denen Veränderungen zu den Planansätzen zu erwarten sind:

19        Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten
Der Haushaltsplan 2021 sieht Einnahmen für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten in Höhe von 316.400 € vor. Hierbei handelt es sich vor allem um Erschließungsbeiträge. Insbesondere für das Baugebiet Zwinkelweg / Eisbühl konnten noch keine Erschließungsbeiträge vereinnahmt werden.

20        Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen handelt es sich insbesondere um Einnahmen, die aus dem Verkauf von Bauplätzen erzielt werden. Analog zu den Erschließungsbeiträgen wird auch hier mit reduzierten Einnahmen gegenüber dem Planansatz gerechnet.

21        Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen handelt es sich um die Darlehensrückzahlung für das Bürgerhaus in Frickingen und die Rückzahlung (10.000 €) der internen Darlehen der Eigenbetriebe (105.000 €). Nachdem die Sichelhenke 2021 nicht stattgefunden hat, wird mit einer Verringerung der Einnahmen um 10.000 € gerechnet.
24        Auszahlungen für Grunderwerb 
Aus kaufmännischer Vorsicht wird mit Auszahlungen in Höhe des Planansatzes gerechnet. Derzeit laufen die Verhandlungen zum Grunderwerb für Grundstücke im Gewerbegebiet „In den Wannen 3“ und in Eglingen für das Baugebiet „Brühl“. Ob und in wie weit ein Abschluss der Verhandlungen in diesem Jahr noch möglich ist, kann im Moment nicht beurteilt werden.

25        Auszahlungen für Baumaßnahmen
Siehe Tabelle bei Ziffer 18

26        Auszahlungen für bewegliches Sachvermögen
Bei der Vergabe des Mannschaftstransportwagens der Feuerwehr Frickingen konnte eine Einsparung von 5.000 € gegenüber dem Planansatz getroffen werden. Alle weiteren Ausgaben bewegen sich derzeit innerhalb der Planansätze.

28        Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Darunter fallen Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen Dritter. Der Haushaltsplan 2021 sieht eine Gewährung von Darlehen an die Eigenbetriebe in Höhe von 1.000.000 € vor. Damit könnte bei entsprechender Liquidität im Gemeindehaushalt die Aufnahme von Bankdarlehen in den Eigenbetrieben erneut vermieden werden.

D) Finanzhaushalt – Finanzierungstätigkeit
Der Haushaltsplan sieht für das Jahr 2021 keine Kreditaufnahmen sondern nur Tilgungen von 86.770 € vor. Nach der aktuellen Hochrechnung werden die Kredite planmäßig getilgt; eine außerplanmäßige Kreditaufnahme wird nicht erforderlich.

E) Zusammenfassung
Insgesamt kann gesagt werden, dass sich der Haushalt 2021 positiv und weitestgehend planmäßig entwickelt.

Dokumente
Download 2021-09-13 EHH und FHH 2021 für HH-ZwBericht.pdf

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5. Entwidmung einer Teilfläche der Gemeindestraße "Am Michaelsberg" in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Frau Martina Oberschmid, Mitarbeiterin des Ortsbauamtes, erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.05.2021 beschlossen hat, eine Teilfläche des Gemeindeweges „Am Michaelsberg“, Flst.-Nr. 1022 der Gemarkung Dischingen mit 
ca. 27 qm, dem öffentlichen Verkehr zu entziehen.

Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen.
Entbehrlich ist diese Teilfläche, da der Straßenverlauf an dieser Stelle immer noch breit genug ist und die Straße danach einen geraden Verlauf annimmt.

Mit der Einziehung verliert diese Teilfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden. Die Verwaltung hat das Entwidmungsverfahren eingeleitet und der Öffentlichkeit bis zum 28.08.2021 die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen das Verfahren vorzubringen. Im Nachrichtenblatt vom 28.05.2021 wurde darauf hingewiesen. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.

Die betroffene Teilfläche soll dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nr. 201 zugeschlagen werden.

Dokumente
Download Michaelsberg.pdf

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 6
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6.1. Baugesuch Neubau eines Rinderstalls, Wiederaufbau am Ort des vorhandenen Stalls, Freibergstr. 4, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Rinderstalls, Wiederaufbau am Ort des vorhandenen Stalls

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 100, Freibergstr. 4, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Der Neubau des geplanten Rinderstalles soll mit den Außenmaßen von ca. 24,50 m x 24,25 m errichtet werden. 
Die dazugehörigen, gegenläufigen Pultdächer erhalten eine Dachneigung von 8°. Die Traufhöhen betragen ab OK Fressplatz des Stalles 3,70 m bzw. 5,15 m. 
       
Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Freibergstr. 4, Eglingen.pdf

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6.2. Baugesuch An- und Umbau des landwirtschaftlichen Wohnteils zu Büroräumen, Fleinheimer Str. 3, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        An- und Umbau des landwirtschaftlichen Wohnteils zu Büroräumen

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 174 und 175, Fleinheimer Str. 3, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        An der östlichen Seite des Bauvorhabens wird der erforderliche Abstand von 5,00 m zum Nachbargebäude auf einer Länge von 2,74 m um max. 18,30 cm unterschritten.
       Begründung: Die Unterschreitung des Mindestabstands beschränkt sich auf eine geringe Länge und eine geringe Tiefe. Die betreffende Wand hat keine Öffnungen. Es ist daher mit keinem Brandüberschlag zu rechnen.

Objektbeschreibung:        Der bestehende Wohntrakt des ehemals landwirtschaftlichen Gebäudes soll durch kleinere Anbaumaßnahmen sowie verschiedener Umbaumaßnahmen im Gebäude zu Büroräumen genutzt werden. Die Gesamtaußenmaße des geplanten Bürotraktes belaufen sich auf ca. 15,10 m x 10,55 m. Das dazugehörige Pultdach ist mit einer Dachneigung von ca. 5° sowie einer Traufhöhe von ca. 9,70 m bzw. 10,50 m vorgesehen.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Fleinheimer Str. 3, Dischingen.pdf

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6.3. Baugesuch -Kenntnisgabeverfahren- Abbruch Schuppen und Silo, Flst. Nr. 15, Oberer Weiler, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 6.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                -Kenntnisgabeverfahren-
                               Abbruch Schuppen und Silo

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 15, Oberer Weiler, Katzenstein

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei diesen Vorhaben sollen ein Schuppen mit den Außenmaßen von ca. 20,00 m x 6,00 m sowie ein Silo mit den Außenmaßen von ca. 14,00 m x 3,00 m abgebrochen werden. Die abzubrechenden Anlagen haben einen Brutto-Rauminhalt von ca. 520 m³. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 15, Oberer Weiler, Katzenstein.pdf

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6.4. Baugesuch Neubau eines Wohnhauses, Buchenstr. 5, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 6.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Wohnhauses

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 205/3, Buchenstr. 5, Ballmertshofen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus ist mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 12,00 m x 10,25 m geplant.
       Im Erdgeschoss befindet sich auf der Westseite eine Terrasse mit ca. 11,15 m Länge und einer Breite von 4,00 m. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 23°, eine Traufhöhe ab OK RFB von ca. 6,00 m sowie eine Firsthöhe von ca. 7,90 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Der Ortschaftsrat weist darauf hin, dass die Höhe einer evtl. Stützmauer den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Herlsbühl - 1. Änderung“ entsprechen muss. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Buchenstr. 5, Ballmertshofen.pdf

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6.5. Baugesuch Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten, Doppelgarage und Hobbywerkstatt, Flst. Nr. 583/1, An der Steingrube, Osterhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 6.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten, Doppelgarage und Hobbywerkstatt

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 583/1, An der Steingrube, Osterhofen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Bei diesem Gesamtvorhaben soll das nicht unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 22,00 m x 9,50 m errichtet werden. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 23°, eine Traufhöhe ab RFB EGFH von ca. 6,30 m sowie eine Firsthöhe von ca. 
8,30 m. Die an der Westseite an das Wohnhaus angebaute Doppelgarage ist mit den Außenmaßen von 7,25 m x 6,50 m geplant. Das vorgesehene Flachdach dient im Obergeschoss als Terrasse. Im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze ist eine Hobbywerkstatt mit den Außenmaßen von 9,00 m x 8,00 m vorgesehen. Das hierfür zugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 15°, eine Traufhöhe ab UK RFB von ca. 
3,20 m sowie eine Firsthöhe von ca. 4,20 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan An der Steingrube, Osterhofen.pdf

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6.6. Baugesuch Nutzungsänderung: Einbau einer Wohnung und Garagen in die bestehende Scheune, Rosenbachstr. 13, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 6.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung: Einbau einer Wohnung und Garagen in die bestehende Scheune

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 135/1, Rosenbachstr. 13, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Die bestehende, nicht unterkellerte Scheune, mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 17,20 m x 13,75 m soll durch Baumaßnahmen im Innenbereich zu einem 2-geschossigen Wohnhaus umgebaut und anschließend genutzt werden. Im Bereich des Erdgeschosses soll eine Doppelgarage integriert werden. Das bestehende Satteldach hat eine Dachneigung von 46°, eine Traufhöhe ab Oberkante Erdgeschoss-Fußbodenhöhe von ca. 5,45 m sowie eine Firsthöhe von ca. 11,15 m. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Rosenbachstr. 13, Dischingen.pdf

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6.7. Baugesuch Errichtung einer Fertigteil-Flachdach-Doppelgarage, Leonrodtweg 1, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 6.7

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung einer Fertigteil-Flachdach-Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1696/2, Leonrodtweg 1, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Aschenfeld III- nördlicher Teil“ liegt die Garage außerhalb der Baugrenze. 
       Begründung: Es ist kein sonstiger, ausreichend vorhandener Platz auf dem Grundstück vorhanden. Somit auch die einzige Möglichkeit für eine Zufahrt mit Stellplatzmöglichkeit vor der Garage.

Objektbeschreibung:        Die geplante Flachdach-Doppelgarage hat die Außenmaße von ca. 6,00 m x 6,00 m. Die Gebäudehöhe beträgt ab OK RFB ca. 2,50 m.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Leonrodtweg 1, Dischingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Beteiligung des Landes beim Verzicht auf Elternbeiträge und an den kommunalen Pandemiekosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur teilt mit, dass entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats am 31.05.2021 die Gemeindeverwaltung auf die Erhebung der Elternbeiträge im Monat Mai 2021 aufgrund der pandemie-bedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen Ballmertshofen und Frickingen verzichtet hat. 

Den Katholischen Kirchengemeinden wurde empfohlen, ebenfalls auf die Erhebung der Elternbeiträge im Monat Mai 2021 zu verzichten und als Kompensation dafür den Einzug für den Monat Juni 2021 auszusetzen.

Der Verzicht galt nicht in den Fällen, in denen im Schließzeitraum eine Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt ist. Für diese wurde –wie in den Zeiten der vorhergehenden Schließungen, unabhängig von Dauer der täglichen Inanspruchnahme – 8,00 €/Tag berechnet.

Zum Zeitpunkt der Gemeinderatsentscheidung war nicht bekannt, ob und in welcher Höhe das Land die Mindereinnahmen der Kommunen ausgleichen wird. Im August hat das Land Baden-Württemberg den Verteilerschlüssel zur weiteren Beteiligung des Landes beim Verzicht auf Elternbeiträge und an den kommunalen Pandemiekosten akzeptiert; die Auszahlung an die Stadt- und Landkreise erfolgte am 24. August 2021.
Das Finanzministerium nahm die Auszahlung dabei in zwei Teilbeträgen vor, aufgeteilt in einen Betrag für die Erstattung der Pandemiekosten und in einen Betrag für die Erstattung der Elternbeiträge. Die Weiterleitung an die kreisangehörigen Gemeinden erfolgt anschließend über die Landratsämter. 

So entfallen von den 20 Millionen Euro Landesmitteln:
17.037.037,04 Euro auf die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege,
  2.814.814,81 Euro auf die Schulbetreuung und
     148.148,15 Euro auf die Betreuung an SBBZ.
Die Inzidenzen und damit auch die Schließzeiten über das Land verteilt haben sich recht unterschiedlich entwickelt. Deshalb wurden die gewichteten Kinder- und Schülerzahlen zusätzlich anhand der Tage, in denen die kreisweite Inzidenz während der Geltung der Bundesnotbremse über 165 lag, vorgenommen. 
Vom Land wurden über den Landkreis an die Gemeinde Dischingen 11.542,35 Euro erstattet.
Darüber hinaus beteiligt sich das Land an den spezifischen, unmittelbar pandemiebedingten Ausgaben der Kommunen auch 2021 nochmals mit insgesamt 
25 Millionen Euro.
Hier wurde wiederum derselbe Verteilschlüssel wie im Vorjahr gewählt, wonach
13.170.213 Euro auf die Landkreise,
  4.914.894 Euro auf die Stadtkreise und
  6.914.893 Euro auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
entfallen. In der Gruppe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfolgt eine Verteilung auf Basis der Einwohnerzahlen zum 30.06.2019.
Vom Land wurden über den Landkreis an die Gemeinde Dischingen 3.335,51 Euro erstattet, somit wurden insgesamt der Gemeinde Dischingen 14.887,86 Euro erstattet. Ursprünglich wurde damals von Kosten in Höhe von 33.588,56 Euro ausgegangen (s. Anlage).

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Download 2021-09-15 coronabedingte Mehraufwendungen Kindergärten 2020.pdf

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7.2. Bekanntgabe Zuschuss Beschleunigungsprogramm Ganztagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass für die Sanierung der vorhandenen Betreuungsräume im EG und die Schaffung weiterer Plätze durch Umbau von Räumen im UG der Grundschule Dischingen sowie für weitere Spielgeräte einschl. Fallschutz die Gemeindeverwaltung einen Antrag im kurzfristig ausgeschriebenen Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (VwV Beschleunigungsprogramm Ganztagsbetreuung) gestellt hat. 

Dem Antrag lag folgender Zeitplan zugrunde:
Maßnahmenbeginn war Schuljahresbeginn 14.09.2020 (Beginn der Planung der verschiedenen Umbaumaßnahmen durch das Ortsbauamt, erste Gespräche über Ausräumarbeiten mit dem Bauhof); verpflichtendes Maßnahmenende: Dezember 2021.

Als geschätzte Kosten wurden im Antrag angegeben (berücksichtigt wurden nur Maßnahmen der selbstständigen Teilleistung mit Maßnahmenbeginn 28.12.2020):
  1. Investive Begleitmaßnahmen:                                                  0 €
  2. Baumaßnahmen:
    Umwandlungsmaßnahmen                                        30.000 €
       Sanierungs-, Modernisierungsmaßnahmen                        10.000 €
  1. Ausstattungsinvestitionen
    Küche                                                                          9.000 €
    Mobiliar                                                                16.500 €
    Spiel- und Sportgeräte (innen und außen incl. Fallschutz)        26.500 €
    Verbesserung der Hygienebedingungen                          5.000 €

Kosten:
Geschätzte förderfähige Gesamtkosten         brutto rd.                        97.000 €
Geschätzter förderfähiger Aufwand netto rd.                                 81.500 €
Finanzierung:
Förderung Land 70% von 97.000 €                                        67.900 €
Eigenanteil Gemeinde 30%                                                29.100 €

Mit Zuwendungsbescheid vom 27.07.2021 (Eingang bei der Gemeinde Dischingen am 17.08.2021) wurde für die Erweiterung, Sanierung, Außenanlagen der Egauschule Dischingen vom Regierungspräsidium Stuttgart eine Projektförderung in voller Höhe, d.h. von 67.900,00 € bewilligt. Der Bewilligungszeitraum ist die Zeit vom 28.12.2020 bis 31.12.2021; d.h. die Maßnahme muss bis Ende des Jahres umgesetzt werden. 

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7.3. Bekanntgabe Lieferung eines Duschcontainers mit Behinderten-WC für den Zeltplatz Karlsbrunnen in Trugenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 7.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass für die Renovierung und Modernisierung des Zeltplatz „Karlsbrunnen“ in Trugenhofen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2020 ein Förderantrag gestellt wurde, welcher dann im April 2020 bewilligt worden ist.

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
  • zuwendungsfähige Gesamtausgaben:                187.000 €
  • Landeszuschuss bis zu:                                  84.000 €

Derzeit werden die Arbeiten für die Sanierung und Renovierung des bestehenden Toiletten- und Waschhäuschen durchgeführt.

Nachdem Ende Juni 2021 die Baugenehmigung für die Ergänzung um ein Duschhäuschen mit Rollstuhlfahrer-WC vom Landratsamt Heidenheim erteilt wurde, konnten durch die Verwaltung Angebote für die Lieferung eines hierfür geplanten Duschcontainers eingeholt werden.

Bedingt durch die Sommerpause und der sitzungsfreien Zeit des Gemeinderates wurde die Verwaltung durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.07.2021 ermächtigt, nach Eingang und Auswertung der Angebote die Lieferung eines Duschcontainers zu beauftragen. 

Die Einholung der Angebote erfolgte in Form der Freihändigen Vergabe.

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch die Gemeindeverwaltung stellt sich wie folgt dar:

Lieferung und Aufstellen eines Duschcontainers mit Behinderten- WC

Firma                                                                Angebotssumme brutto           

  1. Fa. Grinbold-Jodag                                        57.340,15 €        (100,0 %)             
Dischingen-Eglingen

  1. Platz                                                        67.235,00 €        (117,3 %)          

  1. Platz                                                        70.126,70 €        (122,3 %)        


Lieferung und fachgerechte Montage eines Dachstuhles und Wandverkleidung für einen Duschcontainer mit Behinderten-WC

Firma                                                                Angebotssumme brutto           

  1. Zimmerei Holzbau                                        13.527,92 €        (100,0 %)
Maximilian Klug                                        (2 % Abgebot enthalten)             
Dischingen-Ballmertshofen

  1. Platz                                                        22.835,48 €        (168,8 %)
(3 % Abgebot enthalten)

  1. Platz                                                        53.116,76 €        (392,6 %)
(2 % Abgebot enthalten)

Die notwendigen Haushaltsmittel zur Durchführung der Gesamtmaßnahme sind im Haushaltsplan 2021 eingestellt.

Für die Lieferung und Aufstellung eines Duschcontainers mit Behinderten-WC für den Zeltplatz Karlsbrunnen in Trugenhofen wurde die günstigste Bieterin, die Fa. Grinbold-Jodag aus Dischingen-Eglingen, mit der Brutto-Angebotssumme von 57.340,15 €, durch die Gemeindeverwaltung Dischingen beauftragt.
Für die Lieferung und fachgerechte Montage eines Dachstuhles und Wandverkleidung für einen Duschcontainer mit Behinderten-WC für den Zeltplatz Karlsbrunnen in Trugenhofen wurde die günstigste Bieterin, die Fa. Zimmerei Holzbau Maximilian Klug aus Dischingen-Ballmertshofen, mit der Brutto-Angebotssumme von 13.527,92 €, durch die Gemeindeverwaltung Dischingen beauftragt.

Die Ausführung der Arbeiten soll in der KW 45 erfolgen.

Dokumente
Download 03_Ansicht Norden, Osten, Süden, Westen_202.pdf
Download B2130358-Gemeinde Dischingen Grundriss.pdf

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7.4. Bekanntgabe Kauf von CO²-Meldern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 7.4

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur informiert, dass das Kultusministerium ein Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO²-Sensoren durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. Es trat am 
7. August 2021 in Kraft.

Die Landesregierung fördert die öffentlichen und freien Träger unserer Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Anschaffung entsprechender mobiler Raumluftfiltergeräte und CO²-Sensoren im Rahmen eines Förderprogramms mit einem Volumen von insgesamt 70 Millionen EUR, hiervon sind 10 Millionen EUR für die Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Das Land trägt 50 Prozent der Anschaffungskosten pro Gerät, wobei die Landesförderung je mobilem Gerät bei 2.500 EUR gedeckelt ist. 

Folgende Fördertatbestände sieht die Förderrichtlinie des Landes vor: 
a) mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren; 
b) mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab 12 Jahren; 
c) CO²-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens; 
d) mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit sie im Falle der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.
Weitere Eckpunkte:
Die Träger konnten ihren Mittelbedarf in einem ersten Meldezeitraum ab dem 9. August bis zum 20. August 2021 auf dieser Grundlage über ein vom Kultusministerium zur Verfügung gestelltes Tool melden. Da die Ausstattung von Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit mit mobilen Raumluftfiltergeräten ein zentrales Anliegen ist, wurden in diesem ersten Meldezeitraum diese Anschaffungen - Fördertatbestände a) und b) - priorisiert, das heißt, hierfür wurden Mittel reserviert und eine Reservierungsbestätigung übersandt. Meldungen des Bedarfs an CO²-Sensoren - Fördertatbestand c) - konnten erst am Ende des ersten Meldezeitraums ergänzend Berücksichtigung finden, wohingegen Meldungen zu mobilen Raumluftfiltergeräten für Räume mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit - Fördertatbestand d) - im ersten Meldezeitraum unberücksichtigt blieben. 

In einem zweiten Meldezeitraum vom 23. August bis zum 16. September 2021 waren erneut die Fördertatbestände a) und b) vor c) priorisiert, erst danach wurden Meldungen für Fördertatbestand d) einbezogen. Ab heute, den 20. September 2021 bis längstens zum 20. Dezember 2021, werden dann im klassischen „Windhundverfahren“ zusätzliche Meldungen bedient, so lange Landesmittel zur Verfügung stehen. Eine Priorisierung nach Fördertatbeständen ist dann nicht mehr vorgesehen. 

Nachdem es in der Gemeinde Dischingen keine Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen gibt, hat die Gemeindeverwaltung den Bedarf in Bezug auf CO²-Sensoren ermittelt und eine Meldung am 9. August 2021 online unter dem Link http://oft.kultus-bw.de/formular/97865601f2f34944967a93632a80f406 eingereicht. 
Der Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit sie im Falle der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden [Fördertatbestand 4.1 d)], ist nicht beabsichtigt.

Das Land hat für den Kauf von marktgängigen CO²-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens in Schulen 2.300 Euro und für Kindertageseinrichtungen 1.100 Euro, zusammen somit 3.4000 €, reserviert [Fördertatbestand 4.1 c)]. 
Die Gemeindeverwaltung hat deshalb einen Auftrag für die Beschaffung von 33 CO²-Meldern im Wert von 6.643,65 € bei der Fa. Chr. Renz GmbH aus Heubach erteilt. Der geplante Liefertermin ist in der KW 40. Nachdem die Förderung 50% beträgt, liegt der Eigenanteil der Gemeinde bei 3.321,83 €.
Bürgermeister Jakl ergänzt, dass die Beschaffung dieser CO-Meldern auch auf Landkreisebene sowie von Gemeinden, die sie bereits im Einsatz haben, empfohlen wird. 

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7.5. Bekanntgabe Modernisierung Ländlicher Wege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 7.5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass heute die Rückmeldung des Landes Baden-Württemberg kam, dass die Gemeinde beim Förderprogramm „Modernisierung Ländlicher Wege“ berücksichtigt wurde. Die Übergabe des Bewilligungsbescheides erfolgt durch Herrn Minister Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am 06.10.2021, 16.30 Uhr, beim Landtag in Stuttgart. 

Da er selbst an diesem Tag nicht da ist, bittet er stv. BM Scherer, an der Veranstaltung teilzunehmen. Stv. BM Scherer sichert zu, diesen Termin wahrzunehmen.

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7.6. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 7.6

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

30.09.-03.10.2021                Besuch aus der Partnergemeinde Mittelherwigsdorf
21.10.2021, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in der Egauhalle

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 8

Sachverhalt

8.1 Ratsinformationssystem – Einstellung der Sitzungsunterlagen

Gemeinderat Scherer stellt den Antrag, dass die Unterlagen zur Sitzung spätestens z. B. am Donnerstag vor dem Sitzungsmontag in das Ratsinformationssystem (RIS) eingestellt werden sollen, da es ihm wichtig ist, sich auf die entsprechende Sitzung vorzubereiten. Bürgermeister Jakl erwidert, dass er bei manchen Tagesordnungspunkten erst sehr spät, oftmals erst am Sitzungstag, Rückmeldung bekommt. Er hat aber kein Problem damit, diese Punkte künftig zu verschieben, wenn dies so gewünscht ist. Gemeinderat Pappe ist jedoch der Auffassung, dass man dies flexibel handhaben sollte. Bei manchen Punkten geht es eben nicht früher, diese bereitzustellen. Gemeinderat Mundinger teilt die Meinung von Gemeinderat Pappe. 

Gemeinderat Günter Burger spricht sich grundsätzlich auch für eine Flexibilität aus, wünscht sich aber bei den Baugesuchen eine frühere Einstellung ins RIS. 

Gemeinderat Mundinger teilt mit, dass es in anderen Gremien so gehandhabt wird, dass jeder vor Beginn eines Tagesordnungspunktes die Möglichkeit hat, einen Antrag auf Absetzung des Punktes zu stellen, weil nicht genügend Vorbereitungszeit vorhanden war. Er würde es aber bedauern, wenn sich dadurch die Beratung mancher Punkte verzögern würde.

Der Gemeinderat ist sich somit einig, dass der zu behandelnde Tagesordnungspunkt nach Mehrheitsbeschluss abgesetzt und in der aktuellen Sitzung nicht mehr behandelt werden soll. 

8.2 „Naturkindergarten“ Frickingen

Gemeinderat Scherer erkundigt sich nach dem Sachstand des „Naturkindergartens“ in Frickingen. Bürgermeister Jakl informiert, dass er von Frau Zeeb bezüglich des Kindergartens mit Naturprofil in Frickingen noch keine Rückmeldung erhalten hat.


8.3 Fenster Turnhalle Dunstelkingen

Weiter erkundigt sich Gemeinderat Scherer nach dem Sachstand der Fenster in der Turnhalle Dunstelkingen nach Einschaltung eines Sachverständigen. Gemeinderat Pappe berichtet, dass im Oktober ein Vor-Ort-Termin vereinbart wird.


8.4 Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld

Des Weiteren fragt Gemeinderat Scherer nach, wann die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld (AZV) stattfindet, da es dieses Jahr noch keine gab und mal gesprochen wurde, dass halbjährlich eine Versammlung stattfinden soll. Kämmerer Schabel teilt mit, dass der Vorsitzende des AZV krankheitsbedingt längere Zeit ausgefallen ist. Es ist aber davon auszugehen, dass die Sitzung im letzten Quartal 2021 stattfinden wird.

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9. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 9

Sachverhalt

9.1 Info-Veranstaltung Breitbandausbau

Ein Bürger fragt nach, ob es eine Info-Veranstaltung zum Thema Breitband gibt.
Bürgermeister Jakl antwortet, dass demnächst eine in Eglingen geplant ist, da dort gerade das Glasfaserkabel eingeblasen wird. Auch nach Abschluss der Planungsausschreibung für den Ausbau nach dem Weiße-Flecken-Programm ist vorgesehen, über die Maßnahme zu berichten. 


9.2 Seefeste am Härtsfeldsee

Ein anderer Bürger fragt an, ob nach dem Umbau des Kiosks am Härtsfeldsee dort weiter Seefeste möglich sind. Bürgermeister Jakl bejaht die Frage.

Datenstand vom 19.01.2024 13:48 Uhr