Datum: 12.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entwidmung einer Teilfläche des Weges Flurstück Nr. 470 in Osterhofen
2 Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes "An der Halde/Mühlbergstraße"
3 Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes "Eisbühl/Zwinkelweg"
4 Kanalsanierung "Am Baumwolf" in Dischingen
5 Änderung der Betriebsform des Kindergartens Frickingen
6 Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes zur/zum Verwaltungsfachangestellten zum 01.09.2022
7 Einvernehmen zu Bauanträgen
7.1 Baugesuch Errichtung einer Stützmauer in Süd - Westrichtung, Ahornweg 1, Ballmertshofen
7.2 Baugesuch Anbau eines Gartenhauses an bestehende Garage, Butzfeldweg 12, Frickingen
8 Bekanntgaben
8.1 Abrechnung der Abwassermaßnahme Frickingen / Katzenstein
8.2 Mannschaftstransportwagen (MTW) Feuerwehrabteilung Demmingen - Zuschussbescheid eingegangen
8.3 Bekanntgabe Termine
9 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Entwidmung einer Teilfläche des Weges Flurstück Nr. 470 in Osterhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeindeweg Flurstück Nr. 470 in Osterhofen nördlich des Gemeindeweges „An der Steingrube“ verläuft und auch die Flurstücke 
Flst.-Nr. 466/1 und 469 trennt.
Von den Eigentümern des Flurstücks Nr. 466/1 wird das in angeschlossenem Lageplan rot umrandet gekennzeichnete Teilstück bereits als Garten genutzt. Sie möchten nun diese Teilfläche mit einer Größe von ca. 360 qm erwerben.

Das Einvernehmen des Ortschaftsrates liegt bereits vor.

Nach § 7 des Straßengesetzes Baden-Württemberg kann eine Verkehrsfläche eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist. Entbehrlich ist eine Straße, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat.
Mit der Einziehung verliert die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden.
Die Absicht der Einziehung ist mindestens drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen.

Dokumente
Download Lageplan Osterhofen Flst. Nr. 470.pdf

zum Seitenanfang

2. Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes "An der Halde/Mühlbergstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 31.05.2021 die Einbeziehungssatzung „An der Halde/Mühlbergstraße“ nach § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO als Satzung beschlossen hat. Im nächsten Schritt soll die Ausschreibung vorbereitet werden. Parallel dazu soll auch die Ausschreibung für die Erschließung des Baugebiets „Zwinkelweg/Eisbühl“ erfolgen. Die Verwaltung geht davon aus, dass bei einer gemeinsamen Ausschreibung ein Preisvorteil gegenüber einer zeitlich getrennten Ausschreibung erzielt werden kann.

Haushaltsrechtliche Bewertung:
Für die Erschließung des Baugebiets „Zwinkelweg/Eisbühl“ werden in 2021 die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt. Für die Erschließung des Baugebiets „An der Halde/Mühlbergstraße“ wurden Verpflichtungsermächtigungen eingestellt, die vom Landratsamt Heidenheim im Rahmen des Haushaltserlass für den Kernhaushalt und die Eigenbetriebe genehmigt wurden. Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:


Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Kolb soll die Vergabe nach der Sommerpause erfolgen. Im günstigsten Fall kann im Herbst 2021 noch ein Baubeginn erfolgen. Haushaltsrechtlich ist die Vergabe beider Maßnahmen möglich. Nachdem im Haushalt 2021 die Finanzierung der kompletten Erschließungsmaßnahme „Eisbühl/Zwinkelweg“ enthalten ist, diese aber nur anteilig zur Auszahlung kommt, kann über die eingesparten Mittel die Anschubfinanzierung der Erschließungsmaßnahme „An der Halde/Mühlbergstraße“ trotz fehlender Ansätze sichergestellt werden.

Anschließend stellt Herr Kolb die Maßnahme sowie die Kosten anhand beigefügter Präsentation vor.

Dokumente
Download 210528_DIS191505-S-EBS_Zeichner.Teil_31.05.2021.pdf
Download 210712-Kostenzusammenstellung_BGB An der Halde .pdf
Download 210712-Terminplanung Gemeinde.pdf
Download BP500_ohne Flst 205-1_Variante-4a.pdf

zum Seitenanfang

3. Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes "Eisbühl/Zwinkelweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Eisbühl / Zwinkelweg“ nach § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO als Satzung beschlossen. Im nächsten Schritt soll die Ausschreibung vorbereitet werden. Parallel dazu soll auch die Ausschreibung für die Erschließung des Baugebiets „An der Halde / Mühlbergstraße“ erfolgen. Die Verwaltung geht davon aus, dass bei einer gemeinsamen Ausschreibung ein Preisvorteil gegenüber einer zeitlich getrennten Ausschreibung erzielt werden kann.

Haushaltsrechtliche Bewertung:
Für die Erschließung des Baugebiets „Zwinkelweg / Eisbühl“ werden in 2021 die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt. Für die Erschließung des Baugebiets „An der Halde / Mühlbergstraße“ wurden Verpflichtungsermächtigungen eingestellt, die vom Landratsamt Heidenheim im Rahmen des Haushaltserlass für den Kernhaushalt und die Eigenbetriebe genehmigt wurden. Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:


Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Kolb soll die Vergabe nach der Sommerpause erfolgen. Im günstigsten Fall kann im Herbst 2021 noch ein Baubeginn erfolgen. Haushaltsrechtlich ist die Vergabe beider Maßnahmen möglich. Nachdem im Haushalt 2021 die Finanzierung der kompletten Erschließungsmaßnahme „Eisbühl / Zwinkelweg“ enthalten ist, diese aber nur anteilig zur Auszahlung kommt, kann über die eingesparten Mittel die Anschubfinanzierung der Erschließungsmaßnahme „An der Halde / Mühlbergstraße“ trotz fehlender Ansätze sichergestellt werden.

Anschließend stellt Herr Kolb die Maßnahme sowie die Kosten anhand beigefügter Präsentation vor.

Dokumente
Download 210617_DIS181489-S-BPlan500_28.06.2021.pdf
Download 210621_DIS181489-S-BPlan_Zeichner.Teil_28.06.2021.pdf
Download 210712-Kostenzusammenstellung_BGB Eisbühl-Zwinkelweg .pdf
Download 210712-Terminplanung Gemeinde.pdf

zum Seitenanfang

4. Kanalsanierung "Am Baumwolf" in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Gemeinde Dischingen in den Jahren 2015 bis 2017 die Ortsdurchfahrt im Bereich Torstraße, Schloßstraße und Ballmertshofer Straße saniert hat. In diesem Zuge wurden auch die Maßnahmen am Kanalnetz zur baulichen und hydraulischen Verbesserung auf Grundlage des Allgemeinen Kanalisationsplans umgesetzt.

Zur Entlastung der hydraulischen Engpässe in der Hauptstraße ist im Allgemeinen Kanalisationsplan eine Abhängung des Kanals von der Schloßstraße über die Straße „Am Baumwolf“ zum Hauptsammler bei der Schule vorgesehen. Im Zuge der Sanierung der Schloßstraße erfolgte hierzu bereits eine Vorverlegung in die Straße „Am Baumwolf“.
Der bestehende weiterführende Kanal DN 200 mm kann die Ableitungsmengen aus der Schloßstraße nicht aufnehmen, wodurch es bei Starkregen regelmäßig zu Überflutungen kommt.


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.09.2020 beschlossen, dass für diese Maßnahme ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gestellt wird mit der Maßgabe, dass mit der Umsetzung nur nach Erhalt eines positiven Bewilligungsbescheids begonnen wird.

Die Verwaltung hat im September 2020 einen Förderantrag zur Kanalsanierung 
„Am Baumwolf für das Programmjahr 2021 gestellt. Mit Datum vom 01.04.2021 wurde der Förderantrag abgelehnt.

Das Landratsamt Heidenheim hat im Frühjahr 2021 nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart darauf hingewiesen, dass für diese Maßnahme nur eine Antragstellung nach der Härtefallregelung, nicht nach der Normalförderung, möglich wäre. Für die Härtefallregelung stehen allerdings nur rund 15% des Gesamtvolumens aus dem Fördertopf nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft zur Verfügung. Hinzu kommt, dass aufgrund des geringen Volumens in den vergangenen Jahren ein „steigender“ Antragstau zu beobachten wäre. Das Landratsamt Heidenheim hat wie in den vergangenen Anträgen 
seine Unterstützung zugesagt, schätzt aber aufgrund der Rahmenbedingungen die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Bescheid eher als gering ein. Für die Antragstellung wäre weiterhin zu beachten, dass die Kosten für die Aufdimensionierung aus den Gesamtkosten herauszurechnen sind, weil diese nicht förderfähig wären.
Haushaltsrechtliche Bewertung für den Wirtschaftsplan 2022
Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten, empfiehlt die Verwaltung in den Wirtschaftsplan 2022 nur die Ausgaben für die Maßnahme aufzunehmen und auf den Ansatz von Einnahmen komplett zu verzichten (2021: 349.000 € Ausgaben, 191.000 € Einnahmen). Ob die Maßnahme dann in 2022 umgesetzt wird, soll zunächst von der Bewilligung der Fördermittel und im Weiteren dann von der Priorisierung anderer Maßnahmen mit ggf. höherer Dringlichkeit abhängig gemacht werden.

zum Seitenanfang

5. Änderung der Betriebsform des Kindergartens Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Nicole Tuschke, Leiterin des Kindergartens Frickingen, begrüßen.

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass der Gemeinderat am 21.12.02020 beschloss, dass sich der Kindergarten Frickingen nach dem Wechsel der Leiterin ab Mai 2021 in Richtung eines integrierten Naturkindergartens orientieren wird. 
Unter dieser Betriebsform ist zu verstehen, dass die Naturkindergartengruppe einer Kindertageseinrichtung mit Gebäude angeschlossen ist. Das heißt, die Kinder haben ihren festen Standort und gehen von dort aus täglich zu einer abgestimmten Uhrzeit für mehrere Stunden in die Natur, um danach wieder in die Einrichtung zurückzukehren. Der Aufenthalt im Freien nimmt einen überwiegenden Anteil der täglichen Öffnungszeit in Anspruch.

Folgende Rahmenbedingungen und Voraussetzungen gelten zur Betriebsführung:

Ein Naturkindergarten benötigt vor Inbetriebnahme eine Betriebserlaubnis nach 
§ 45 SGB VIII, die vom KVJS-Landesjugendamt erteilt wird. Grundlage für die Erteilung dieser Betriebserlaubnis ist das Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG) von 2009. 
In der Kindertagesstättenverordnung –KiTaVO von 2010 wurde die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung (Mindestpersonalschlüssel) festgeschrieben. Auf dieser Grundlage wird auch der Mindestpersonalschlüssel in der Betriebserlaubnis festgelegt.

Um einen Naturkindergarten betreiben zu können, müssen darüber hinaus folgende Bedingungen erfüllt werden:

• Eine Gruppengröße bei den Betriebsformen (HT,RG, VÖ, GT) mit Kindern im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt von maximal 20 Kindern. Bisher verfügt der Kindergarten Frickingen über zu belegende 25 Plätze, da es sich um einen 
Regelkindergarten mit Altersmischung (AM) handelt. Aufgrund einer Umwandlung zu einem integrierten Naturkindergarten würden somit 5 Plätze in der Bedarfsplanung der Gemeinde wegfallen.
• Die personelle Besetzung (HT, RG, VÖ) sieht zwei Fachkräfte nach KiTaVO und als 
Empfehlung eine weitere geeignete Betreuungskraft während der gesamten Öffnungszeit vor. Bisher sind in der eingruppigen Einrichtung auch schon zwei Fachkräfte nach KiTaVO erforderlich.
• Die Gruppengröße reduziert sich auf maximal 15 Kinder bei der Aufnahme von inklusiven 
oder zweijährigen Kindern (AM), davon maximal fünf Zweijährige bei einer Betreuungszeit bis sieben Stunden (VÖ) täglich; ungestörte Schlafmöglichkeiten für die Zweijährigen.  
• Die personelle Besetzung sieht zwei Fachkräfte nach KiTaVO und eine weitere 
geeignete Betreuungskraft während der gesamten Öffnungszeit vor.
• Eine schriftliche pädagogische Konzeption über Zielsetzung, Förderung der Kinder,
Tagesablauf, Naturaktivitäten, Ersatzprogramm für extrem schlechte Wetterlagen.

Die Leiterin des Kindergartens Frickingen, Frau Nicole Tuschke, hat zusammen mit dem Fachkraftteam eine entsprechende Konzeption (s. Anlage) ausgearbeitet und diese mit dem Elternbeirat sowie im Rahmen eines Elternabends mit den anwesenden Eltern besprochen. Die Kinder halten sich nach Möglichkeit im Freien auf; das Außengelände des Kindergartens soll gemäß den Anforderungen eines Naturkindergartens mit Aufforderungscharakter umgestaltet werden. Verschiedene Ausflüge in die Natur bieten weitere Gestaltungsmöglichkeiten des Tagesablaufs.

Dokumente
Download Konzeption KG Frickingen.pdf

zum Seitenanfang

6. Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes zur/zum Verwaltungsfachangestellten zum 01.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass die derzeitige Auszubildende Jessica Hutter aus Neresheim ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Gemeindeverwaltung voraussichtlich im Ende August 2022 beendet.

Derzeit gültiges Ausbildungsgehalt ab 01.04.2021: 
1.        Lehrjahr              1.043,26 Euro    Arbeitgeberkosten 1.354,67 Euro
2.        Lehrjahr              1.093,20 Euro    Arbeitgeberkosten 1.419,52 Euro
3.        Lehrjahr              1.139,02 Euro    Arbeitgeberkosten 1.479,02 Euro
Die tarifvertragliche Einigung gilt vorerst bis 31.03.2022. 
Ab 01.04.2022 werden die monatlichen Entgelte um 25,00 Euro erhöht

zum Seitenanfang

7. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Baugesuch Errichtung einer Stützmauer in Süd - Westrichtung, Ahornweg 1, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung einer Stützmauer in Süd-Westrichtung

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 205/4, Ahornweg 1, Ballmertshofen

Befreiungen/
Abweichungen:        Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „ Herlsbühl- 1. Änderung“ soll hier entlang an der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze eine Stützmauer höher als im Bebauungsplan angegeben errichtet werden.

       Begründung: Abfangen des bestehenden Gefälles und Sicherung gegen Erosionen sowie Versickerung von Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück. 

Objektbeschreibung:        Entlang der Buchenstraße soll eine Stützmauer mit Quadersteinen mit einer max. Stufenhöhe von 1,60 m, abfallend auf eine Höhe von 0,80 m, errichtet werden. Auf der Westseite zum Nachbargrundstück beträgt die Höhe der Stützmauer
1,60 m, welche auf eine Höhe von 1,20 m abfällt. Die Länge hier beträgt ca. 40 m.                  


Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Ahornweg 1, Ballmertshofen.pdf

zum Seitenanfang

7.2. Baugesuch Anbau eines Gartenhauses an bestehende Garage, Butzfeldweg 12, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Anbau eines Gartenhauses an bestehende Garage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 127/18, Butzfeldweg 12, Frickingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „In den Hofwiesen“ soll die vorgeschriebene Baulinie überschritten werden.
       Begründung: Der vorhandene Bebauungsplan sieht wohl noch keinen Platz für das geplante Bauvorhaben vor.

Objektbeschreibung:        An die bestehende Garage soll auf der Nordseite ein Gartenhaus angebaut werden. Die Außenmaße hierfür betragen 3,50 m x 2,50 m. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von 6° und eine Traufhöhe ab OK RFB von ca. 2,20 m bzw. 2,50 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht 
abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Butzfeldweg 12, Frickingen.pdf

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Abrechnung der Abwassermaßnahme Frickingen / Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass im Juni die Maßnahme „Regenwasserbehandlung und Abwasserableitung der Teilorte Frickingen und Katzenstein“ mit dem Regierungspräsidium abgerechnet werden konnte. Das Abrechnungsergebnis stellt sich im Detail wie folgt dar: 

zum Seitenanfang

8.2. Mannschaftstransportwagen (MTW) Feuerwehrabteilung Demmingen - Zuschussbescheid eingegangen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel teilt mit, dass bei der Gemeindeverwaltung der Zuschussbescheid über 13.000 Euro Landesmittel für die Beschaffung des Mannschaftstransportwagen (MTW) der Feuerwehrabteilung Demmingen eingegangen ist.
Der Beschaffungsvorgang für eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 11 Unterschwellenvergabeordung (UVgO) mit drei leistungsfähigen Bietern ist in Vorbereitung. 
Im Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2021 sind für das Fahrzeug 60.000 Euro Verpflichtungsermächtigungen eingestellt.
Das derzeitige Fahrzeug, ein VW-Bus Volkswagen Typ 70XOC Ausführung 933045 2 mit Kennzeichen HDH-FW 319 und Erstzulassung 11.04.1994 muss altersbedingt ausgetauscht werden.

Dokumente
Download FFW_Dischingen_Kosten_2014-2024_-V3.pdf
Download MTW Frickingen Beipielbilder Ford Transit Custom 340 Martin Schäfer GmbH 20191230 AZ 132.641.pdf

zum Seitenanfang

8.3. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 8.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

26.07.2021, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in der Egauhalle
20.09.2021, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in der Egauhalle
30.09.-03.10.2021                Besuch aus der Partnergemeinde Mittelherwigsdorf angedacht

Auf Nachfrage von Bürgermeister Jakl, ob am 26.07.2021 auch schon ein Sitzungsbeginn um 16.00 Uhr möglich wäre, da einige Punkte abzuarbeiten sind und anschließend das jährliche Grillfest geplant ist, zeigt sich der Gemeinderat einstimmig einverstanden.

zum Seitenanfang

9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 19.01.2024 13:43 Uhr