Datum: 01.04.2020
Status: Einladung
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschluss der Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung für einen Teilbereich des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ gemäß § 162 Absatz 2 BauGB
2 Verwaltungsrechtssache mit der BaulandErschließungsgesellschaft mbH R + J. KG und der Gemeinde Dischingen; Antrag auf Zulassung der Berufung
3 Abbau von öffentlichen Telefonstellen durch die Telekom

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1. Beschluss der Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung für einen Teilbereich des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ gemäß § 162 Absatz 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.04.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstücks Grabenstraße 8 planen neben der energetischen Ertüchtigung des Gebäudes die Erweiterung ihres Metzgereibetriebes durch einen Imbissbereich mit 12 Sitzplätzen und einen Aufenthaltsraum für die Belegschaft.

Angesichts der angespannten Versorgungssituation in Dischingen, deren Verbesserung ein erklärtes Ziel der Gemeindeentwicklung ist, ist die Metzgerei – die einzige in Dischingen – bzw. deren Erhalt und deren Anpassung an die Bedürfnisse der Einwohnerschaft extrem wichtig für die Gemeinde.

Ein Großteil der bei diesem Vorhaben entstehenden Investitionskosten - insbesondere für die Ausstattung und die Betriebseinrichtungen zur Modernisierung des Metzgereibetriebes und zur Installation des Imbissbereichs - ist im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung nicht förderfähig, wohl aber im Rahmen der Sonderausschreibung „Dorfgasthäuser / Grundversorgung“ im Entwicklungsprogrammes Ländlicher Raum (ELR).

Eine Förderung im ELR ist aber nicht mit der städtebaulichen Erneuerung kompatibel. Die Entlassung des betroffenen Grundstückes aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ist grundlegende Voraussetzung für eine Weiterverfolgung einer Förderung im ELR. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat auf Nachfrage telefonisch die Förderfähigkeit des Vorhabens im ELR bestätigt, sofern das betreffende Grundstück außerhalb des Sanierungsgebiets liegt. Eine Förderzusage war damit jedoch nicht verbunden.

Das RPS sieht eine Herauslösung des Grundstücks aus dem Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ als unbedenklich an, da es an der Peripherie des Sanierungsgebiets liegt und mit zwei Seiten an den Bereich angrenzt, für den eine Antragstellung im ELR möglich ist.

Aus diesem Grund soll folgende Satzung beschlossen werden:

Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung
für einen Teilbereich des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“

Aufgrund § 162 Absatz 2 BauGB und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen in seiner Sitzung am 01.04.2020 folgende Satzung:



§ 1
Aufhebung der Sanierungssatzung

In der Gemeinde Dischingen wird für den im Lageplan der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom März 2020 dargestellten Teilbereich des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ die Sanierungssatzung aufgehoben. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.


§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung wird gemäß § 162 Absatz 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Beschlussempfehlung

Die Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung für den im Lageplan der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom März 2020 dargestellten Bereich wird entsprechend der Anlage zu dieser Gemeinderatsvorlage beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere in die Wege zu leiten, insbesondere die Satzung bekannt zu machen und die Löschung des Sanierungsvermerks zu veranlassen.

Dokumente
Download 2020-03-12_Abgrenzungsplan_ Teilaufhebung Sangebiet.pdf
Download Bihr_BA _Lageplan.pdf

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2. Verwaltungsrechtssache mit der BaulandErschließungsgesellschaft mbH R + J. KG und der Gemeinde Dischingen; Antrag auf Zulassung der Berufung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.04.2020 ö 2

Sachverhalt

Herr Prof. Dr. Birk hat inzwischen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.12.2019 intensiv geprüft und die Gemeinde mit Schreiben vom 23.03.2020 eine entsprechende Stellungnahme übersandt.

Herr Prof. Dr. Birk kommt letztendlich zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde beim Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof stellen sollte, weil für jeden vom Verwaltungsgericht genannten Gründen der Nachweis erbracht werden kann, dass die Voraussetzungen der Berufungszulassungen vorliegen.

Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung von Herrn Prof. Dr. Birk an und schlägt daher vor, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof fristgerecht zum 14.04.2020 gestellt und Herr Prof. Dr. Birk mit der weiteren Vertretung der Gemeinde beauftragt wird.

Die Verwaltung hat die Unterlagen (Urteil des Verwaltungsgerichts und die Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Birk) der Rechtsschutzversicherung der Gemeinde bei der WGV mit der Bitte um Kostenübernahme vorgelegt.

Dokumente
Download Dischingen, Schreiben an BM Jakl.pdf
Download Urteil VG Stuttgart.pdf

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3. Abbau von öffentlichen Telefonstellen durch die Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.04.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Deutsche Telekom hat auch in diesem Jahr die Standorte der öffentlichen Telefonstellen - Basistelefon - in ihrem Bereich neu überplant.

Durch die erreichte Vollversorgung mit Telefonanschlüssen im Festnetz und dem Ausbaustand der Mobilfunknetze hat sich das Kommunikationsverhalten der Bevölkerung grundlegend verändert. Telefongespräche werden, gerade auch unterwegs,
überwiegend über Mobiltelefone geführt. In Verbindung mit dem enormen Preisrückgang bei der Telefonie ist die Nutzung der Öffentlichen Telefonstellen in den letzten Jahren rapide zurückgegangen. Dies hat zur Folge, dass der Betrieb einer großen Anzahl der öffentlichen Telefonstellen extrem unwirtschaftlich geworden ist.

Die Telefone in Dischingen werden von den Bürgern und Besucher ihrer Stadt kaum noch genutzt.  

Nach Abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse und den wirtschaftlichen Aspekten sind gemäß der Mitteilung der Deutschen Telekom nachfolgende Standorte für den Rückbau vorgesehen.

502500794
89561 Dischingen

Fleinheimer Str. 35
Jahresumsatz
in 2019:
0,00 Euro
502500790
89561 Dischingen
Eglingen
Alter Posthof 1
Jahresumsatz
in 2019:
0,00 Euro
502500786
8561 Dischingen
Katzenstein
Unterer Weiler 27
Jahresumsatz
in 2019:
2,97 Euro
502500793
89561 Dischingen
Trugenhofen
Taxisstr. 2
Jahresumsatz
in 2019:
0,00 Euro

Der Rückbau der Telefonstellen ist im Einvernehmen mit den Kommunen gestattet, wenn der öffentliche Fernsprechstandort unwirtschaftlich ist.

Aufgrund der vorgemachten Argumente und der dargelegten Umsatzzahlen ist die Verwaltung der Auffassung, dass dem Abbau der o.g. öffentlichen Telefonstellen zugestimmt werden sollte.

Datenstand vom 24.03.2020 14:17 Uhr