Datum: 03.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Dorfhaus Demmingen
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Wasserversorgung Demmingen, Wagenhofen und Reistingen - Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
2 Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020
3 Beratung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
4 Beratung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung
5 Vergabe Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Feuerwehrabteilung Frickingen
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Abbruch Attika auf Garage zur Grenze, Taxisstraße 17/3, Trugenhofen
6.2 Baugesuch, -Deckblattänderung- Neubau eines 7-Familienwohnhauses mit 6 Garagen und 1 Stellplatz, Fleinheimer Straße 35, Dischingen
6.3 Baugesuch Wintergartenneubau an best. Wohnhaus, Weidenweg 6, Dischingen
6.4 Baugesuch Wohnhaus mit Doppelgarage, Teilflächen von Flst. Nr. 30 und 31, Am alten Bahnweg, Dischingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Land beschließt Flächenfaktor
7.2 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen

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1. Wasserversorgung Demmingen, Wagenhofen und Reistingen - Beschlussfassung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass über den Tiefbrunnen Demmingen derzeit durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung die Ortschaften Demmingen, Wagenhofen und Reistingen mit Trinkwasser versorgt werden. Da das Entnahmerecht der Gemeinde aus dem Tiefbrunnen Demmingen abgelaufen ist, muss dieses neu beantragt werden. Die Genehmigung wird allerdings nur erteilt, wenn das bisher nur fachtechnisch abgegrenzte Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt wird. Dieses erstreckt sich derzeit über Teilflächen der Gemarkungen Demmingen, Eglingen und Dunstelkingen. Es wurden deshalb verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht und diese bei einer Bürgerversammlung am 05.11.2019 in Eglingen öffentlich vorgestellt.

Daraufhin hat der Ortschaftsrat Demmingen am 12.11.2019 einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, eine rechtlich unverbindliche Bürgerbefragung in den betroffenen Teilorten Demmingen, Eglingen und Dunstelkingen durchzuführen, um ein Meinungsbild der Bürger zu erhalten. Das Ergebnis soll dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe dienen. 

Der Ortschaftsrat Eglingen hat am Donnerstag 14.11.2019 diese Entscheidung zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat beschloss am 20.11.2019, die Bürgerbefragung anhand des vorgestellten Befragungsbogens durchzuführen und die Sanierungskosten für den Tiefbrunnen Demmingen in Höhe von 73.000 Euro in den Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2020 einzustellen. 
Die Befragungsfrist ist am 06.12.2019 abgelaufen. Dennoch gingen bis zum 12.12.2019 ausgefüllte Befragungsbögen bei der Gemeindeverwaltung ein. Insgesamt wurden 1.290 Fragebögen an die Bürger über 16 Jahre der Ortschaften Demmingen (364), Dunstelkingen (415) und Eglingen (511) verschickt. Zurück kamen 618 gültige (= 47,91%) und 6 ungültige (=0,465%) Fragebögen. 
In allen drei Teilorten hat sich jeweils mehr als die absolute Mehrheit der antworteten Befragten für die Variante 3 ausgesprochen:
„Die Trinkwasserversorgung wird an den Zweckverband Landeswasserversorgung angeschlossen. Der Tiefbrunnen wird als leitungsgebundene Notwasserversorgung für die Gemeinde Dischingen weiterbetrieben und zunächst kein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Das Wasser aus dem Tiefbrunnen wird regelmäßig beprobt (zweimal jährlich). Sollte sich bei den Beprobungen ergeben, dass sich die Wasserqualität nachhaltig verschlechtert, wird die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets vom Gemeinderat erneut geprüft.“

In Demmingen stimmten 59,04% für diese Variante, in Dunstelkingen 73,8% und in Eglingen 68,8%. 

Für die Variante 1 „Der Tiefbrunnen Demmingen wird weiterhin als Trinkwasserversorgung betrieben und ein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt“ stimmten in Demmingen 33,6%, in Dunstelkingen 13,8% und in Eglingen 18,3%.

Für die Variante 2 „Die Trinkwasserversorgung wird an den Zweckverband Landeswasserversorgung angeschlossen. Der Tiefbrunnen wird als leitungsgebundene Notwasserversorgung für die Gemeinde Dischingen weiterbetrieben und ein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt“ stimmten in Demmingen 7,4%, in Dunstelkingen 12,4% und in Eglingen 12,9%.
 
Der Ortschaftsrat Demmingen hat am 15.12.2019 aufgrund des Umfrageergebnisses einstimmig eine Empfehlung für die Variante 3 ausgesprochen.

Das Ergebnis der unverbindlichen Bürgerbefragung wurde dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 18.12.2019 bekanntgegeben. 
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Gemeinderat bei seiner Entscheidung das Ergebnis der Bürgerbefragung und den Beschluss des Ortschaftsrates Demmingen berücksichtigen und der Variante 3 den Vorzug einräumen. Es wäre in diesem Fall allerdings noch zu prüfen, ob die Wasserleitung vom Egauwasserwerk bis zum Hochbehälter Demmingen und der Hochbehälter Demmingen vom Eigenbetrieb Wasserversorgung oder dem Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe betrieben wird. 
Dem Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe gehören die Gemeinde Dischingen mit den Gemeindeteilen Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen sowie die Stadt Neresheim für den Ortsteil Kösingen an. Über die Aufnahme von weiteren Mitgliedern entscheidet nach der Verbandssatzung die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von Dreivierteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl. Nachdem der Verbandsversammlung sechs Vertreter der Gemeinde Dischingen und vier Vertreter der Stadt Neresheim angehören, kann Demmingen nur mit Zustimmung der Stadt Neresheim in den Verband aufgenommen werden. Da die wirtschaftlichste Lösung angestrebt werden sollte, schlägt die Verwaltung vor, dem Steuerberater der Gemeinde, Herrn Schmitz, einen entsprechenden Prüfungsauftrag zu erteilen. Auf Grundlage des Prüfungsergebnisses soll dann vom Gemeinderat entschieden werden, ob ein Aufnahmeantrag an den Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe gestellt wird. 

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2. Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Haushaltsplan 2020 in der Sitzung am 18.12.2019 in den Gemeinderat eingebracht wurde. Dieser Entwurf liegt nun unverändert zur Beratung vor.

Bürgermeister Jakl teilt außerdem mit, dass der Haushalt so aufgestellt ist, dass alle denkbaren Fördergelder berücksichtigt sind. Die Gewerbesteuer ist bewusst mit 2,055 Mio. Euro angesetzt, da derzeit nicht bekannt ist, wie sich der Verkauf der Fa. VARTA auf die Steuer auswirkt. Auf Nachfrage von Gemeinderat Scherer, aus welchem Jahr der letzte rechtskräftige Steuerbescheid der Fa. Varta stammt, antwortet GOI Busch, dass er dies ohne nachzuschauen nicht sagen kann. Bürgermeister Jakl erklärt, dass die letzten Jahre konstant waren, was als gutes Zeichen gewertet werden kann. Dies kann sich aber jederzeit ändern. Durch die hohen Steuereinnahmen in den letzten Jahren bereitete der Kernhaushalt der Gemeinde wenige Probleme. Die Sorgen und Nöte der Gemeinde liegen in den Eigenbetrieben.

Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf sin die Wünsche der Ortsteile zunächst einmal berücksichtigt. Heute muss jedoch darüber diskutiert werden, ob wirklich alle Maßnahmen umgesetzt werden.

Anschließend erläutert Kämmerer Schabel detailliert die wesentlichen Investitionen an Hand der beiliegenden Präsentation.

Daraufhin werden im Ergebnishaushalt folgende Änderungen einstimmig beschlossen:

  • Der Ansatz für die Gewerbesteuer wird auf 2,555 Mio. € angehoben; gleichzeitig erhöht sich dadurch die Gewerbesteuerumlage auf 471.639 €.
  • Die Geschäftsausgaben Bauhof werden abgeändert auf 5.300 €.
  • Feuerwehr Dienst- und Schutzkleidung: der Ansatz wird reduziert von 25.000 € auf 20.000 €.
  • Sport- und Festhalle Dunstelkingen-Instandhaltung;
    Berechnungsfehler wird korrigiert: 66.000 €, anstatt 56.000 €.

  • Kindergarten Frickingen: die Küche bleibt unverändert.


Im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit werden folgende Änderungen beschlossen:

  • Bauhof Fuhrpark: statt eines Auslegers mit Astschere für den Kommunalschlepper (zus. 61.000 €) soll ein Balkenmäher (15.000 €) angeschafft werden.
  • Der Ansatz für Grunderwerb wird auf 580.000 € erhöht
  • Aufgrund aktueller Anfragen wird eine Teilerschließung des Baugebiets „Hülenfeld“ in Demmingen in Erwägung gezogen. Es wird deshalb ein Betrag in Höhe von 300.000 € aufgenommen.

Zusammenführung GIS-Daten

Gemeinderat Kragler fragt nach, ob die 5.000 € Fixkosten einmalig sind oder ob es sich um laufende Kosten handelt. Darauf antwortet Kämmerer Schabel, dass die Mittel verwendet werden, um die Daten auf den neuesten Stand zu bringen. Die Betreuung ist noch nicht inbegriffen. Aber es ist ja künftig angedacht, ein Büro zu beauftragen, dass die Daten regelmäßig aktualisiert. Das Geoportal wird über die EnBW ODR betrieben.

Verwaltungsgebäude - Versicherungen

Die Frage von Gemeinderat Raunecker, ob die gemeindeeigenen Gebäude gegen Elementarschäden versichert sind, bejaht Bürgermeister Jakl.

Bauhof und Fuhrpark – Betriebs- und Geschäftsausstattung

Gemeinderat Bäurle fragt nach, wo der Aufsitzrasenmäher für Demmingen und Eglingen stationiert wird. Herr Gerstlauer erwidert, dass dies noch nicht genau geklärt ist.
Beim Ausleger mit Astschere für den Kommunalschlepper stellt sich für Bürgermeister Jakl die Frage, ob dieser wirklich benötigt wird. Er glaubt, dass es durch die hohen Anschaffungskosten wirtschaftlicher ist, diese Arbeiten zu vergeben werden. Dies sieht auch Gemeinderat Scherer so. Seines Erachtens muss ein solches Gerät mindestens ein halbes Jahr im Einsatz sein, damit sich die Anschaffung rechnet. Außerdem muss auch das Personal damit fachmännisch umgehen können.

Gemeinderat Faußner teilt auf Nachfrage mit, dass der bisher eingesetzte Schlepper der Maschinengemeinschaft Frickingen gehört und die Astschere ihm selbst. Er hat auch schon Aufträge für die Gemeinde ausgeführt. 

Somit wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig

b e s c h l o s s e n:

Statt eines Auslegers mit Astschere für den Kommunalschlepper (insg. 61.500 €) soll ein Balkenmäher (15.000 €) angeschafft werden. Des Weiteren soll Herr Gerstlauer ein Konzept bzgl. Mulch- und Mäharbeiten ausarbeiten und halbjährlich im Gemeinderat berichten.

In diesem Zusammenhang fragt Gemeinderat Sporer nach, ob man für einen ehrenamtlichen Helfer in Trugenhofen einen Freischneider anschaffen kann, da er bisher sein eigenes Gerät benutzt. Hierauf antwortet Bürgermeister Jakl, dass ein Freischneider im Bauhof vorhanden ist und dieser dort bei Bedarf ausgeliehen werden kann.


FFW Abteilung Dunstelkingen – Sanierung Hof FFW-Magazin

Die Abteilung Dunstelkingen wünscht sich eine Neugestaltung des Hofes vor dem Magazin. Ortsvorsteher Saur berichtet, dass es vor allem auf der linken Seite des Hofes so starke Setzungen gibt, dass es zu Schäden am Auto kommen kann. Bürgermeister Jakl ist der Meinung, dass es genügt, nur dieses Stück neu zu teeren.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.
FFW Abteilung Eglingen – Umbau Umkleide

Ortsvorsteher Burger berichtet, dass angedacht ist, eine Trennwand in den aktuellen Umkleideraum zu ziehen. Bürgermeister Jakl hat hier Bedenken, da der Raum auch vom Gesangsverein genutzt wird. Er sieht den Austausch der Tore am Feuerwehrmagazin als wichtiger an. Gemeinderat Bäurle betont, dass der Gesangsverein mit diesem Raum ohnehin sehr unglücklich ist, schon allein wegen dem Geruch der Feuerwehrkleidung. Ortsvorsteher Burger teilt mit, dass er mit dem Gesangverein schon gesprochen hat und dieser kein Problem mit dem Einbau einer Trennwand hat.

Somit wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig

b e s c h l o s s e n:

Es bleiben pauschal 5.000 € im Haushalt stehen.


FFW Abteilung Dischingen – Dienst- und Schutzkleidung

Bürgermeister Jakl stellt in Frage, ob die Erhöhung des Ansatzes für die Dienst- und Schutzkleidung von 14.000 € auf 25.000 € gerechtfertigt ist. Gemeinderat Schwarz schlägt vor, nur um 5.000 € zu erhöhen. Ein dringender Bedarf ist bei den Jugendlichen vorhanden. 

Auf Antrag des Vorsitzenden wird daraufhin einstimmig

b e s c h l o s s e n:

Der Ansatz für die Dienst- und Schutzkleidung der FFW Dischingen wird von 25.000 € auf 20.000 € reduziert.

Aus- und Fortbildungen, Seminare

Zum Thema FW-Führerscheine fragt Gemeinderat Sporer nach, ob sich die Feuerwehrleute auf bestimmte Zeit verpflichten müssen, wenn sie den LKW-Führerschein bezahlt bekommen. Kämmerer Schabel erklärt, dass sich der kleine Führerschein nur auf Feuerwehrfahrzeuge beschränkt. Bürgermeister Jakl ergänzt, dass die Feuerwehrleute den LKW-Führerschein auch privat nutzen können. Sie müssen ihn aber bei vorzeitigem Austritt aus der FFW, unter 10 Jahren, anteilig zurückbezahlen.


Egauschule Dischingen - Erweiterung

Die Egauschule hat einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Räumen. Deshalb wird derzeit das Klassenzimmer im alten Schulgebäude im Dachgeschoss saniert. Aus brandschutztechnischen Gründen ist es notwendig, dass die Holzvertäfelung entfernt und dafür Brandschutzplatten montiert werden. Außerdem muss eine Brandschütztüre eingebaut werden. Die Kosten dafür betragen ca. 20.000 €. Auf Nachfrage von Gemeinderat Scherer antwortet Bürgermeister Jakl, dass dieses Klassenzimmer ab dem 2. Schulhalbjahr nutzbar ist.

Trotz dieser Maßnahme ist ein weiterer Raumbedarf vorhanden, der nur über einen weiteren Neu- oder Anbau geschaffen werden kann. Bürgermeister Jakl fragt nach, ob die Tendenz des Gemeinderates hier zum einer Massiv- oder Modulbauweise geht. Gemeinderat Pappe spricht sich für eine Containerlösung aus. Die Container können problemlos abgebaut werden können, wenn sie nicht mehr benötigt werden. 


Kindergarten Frickingen

Der Wunsch der Kindergartenleiterin auf eine Höherstellung der Küche auf Arbeitshöhe bzw. die Anschaffung einer neuen Küche wird einstimmig abgelehnt.

Sport- und Festhalle Dunstelkingen – Sanierung Duschanlage

Die Duschanlagen in der Sporthalle Dunstelkingen sind in einem schmuddeligen und unansehnlichen Zustand. Eine Sanierung ist daher dringend geboten. Ortsvorsteher Burger fragt nach, in welchen Zustand die Leitungen unter den Fließen sind. Herr Gerstlauer antwortet, dass nur angedacht ist, neue Fliesen anzubringen. Dies reicht nach Ansicht von Bürgermeister Jakl auch völlig aus. Dies sieht der Gemeinderat auch so.

Gemeinderat Scherer schlägt eine Thermoaufnahme vor, um zu sehen, ob sich der Einbau von neuen Fenstern energetisch positiv auswirkt. Herr Gerstlauer sichert zu, eine solche Aufnahme in Auftrag zu geben.  

Sport- und Festhalle Eglingen – Wasseranschluss im Stuhllager herstellen

Auf Nachfrage von Gemeinderat Bäurle, ob den Wasseranschluss die Gemeinde oder der SV Eglingen-Demmingen (SVED) herstellt, antwortet Bürgermeister Jakl, dass es ihm recht wäre, wenn es der SVED in Eigenregie machen könnte.

Feld- und Wirtschaftswege

Gemeinderat Faußner bemängelt die Arbeit der Firma Beckereit. Durch die schnelle Fahrweise ziemlich wird der gewünscht Effekt nicht erreicht. Dieser Aussage stimmt Gemeinderat Kragler zu. 

Herr Gerstlauer erläutert, dass die Firma nach lfd-Meter bezahlt wird und das womöglich der Grund ist für die schnelle Fahrweise ist. Es gibt aber inzwischen mehrere Firmen, die Feldwegesanierungen in unterschiedlichen Weisen anbieten. Er wird deshalb weitere Angebote einholen. Er hat z.B.  in Nattheim einer Firma zugeschaut, die tolle Arbeit geleistet hat. Gemeinderat Scherer schlägt vor, dass zunächst überprüft werden sollte, welche Wege überhaupt für eine Sanierung mittels dem Abziehverfahren geeignet sind. Ortsvorsteher Burger würde zudem das Feldwegekonzept gerne wieder aufgreifen. 
Die Pläne sind ja schon vorhanden.
Friedhofswesen – anonymes Grabfeld Trugenhofen

Gemeinderat Kragler ist der Auffassung, dass durch die anonymen Gräber im Friedhof Taxis und Eglingen ein ausreichendes Angebot vorhanden ist. Zudem ist die Luftlinie von Trugenhofen zu Friedhof Taxis ist sehr gering. 
Ortsvorsteherin Wiedmann hält dagegen, dass sich der Wunsch der Ortschaftsverwaltung eher auf Urnengräber bezieht. Bezüglich der Gestaltung wird man sich noch Gedanken machen.


Gewerbesteuer

Auf Antrag des Vorsitzenden wird mehrheitlich mit 5 Gegenstimmen

b e s c h l o s s e n:

Der Gewerbesteueransatz wird um 500.000 € auf 2,555 Mio. € erhöht. Gleichzeitig steigt dadurch auch die Gewerbesteuerumlage.

Buswartehäuschen in Hofen

Gemeinderätin Oberschmid bringt vor, dass der dringende Wunsch der Bürger von Hofen ist, dass das Buswartehäuschen saniert wird. Dazu meint Bürgermeister Jakl, dass dies im Rahmen der Straßensanierungen gemacht werden kann. Wobei Ortsvorsteher Saur einwirft, dass zunächst geprüft werden sollte, ob das Häuschen auf Gemeindegrund steht. 

Dokumente
Download 2020-01-03 Entwurf HH-Satzung.pdf
Download 2020-01-03 HH2020 - Präsentation GR Klausur.pdf

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3. Beratung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dischingen in der Sitzung am 18.12.2019 in den Gemeinderat eingebracht wurde. Dieser Entwurf liegt nun unverändert zur Beratung vor.

Der Ergebnishaushalt weist bei Erträgen von 806.006 € und Aufwendungen von 802.285 € ein positives Ergebnis in Höhe von 3.721 € aus.

Der Finanzhaushalt sieht für Investitionen Ausgaben in Höhe von 885.700 € und zur Finanzierung der Investitionen eine Kreditaufnahme von 851.694 € vor.

Die wesentlichen Investitionen sind in der beiliegenden Präsentation zusammen gefasst.

Dokumente
Download 2020-01-03 EBW-Klausur-HH2020.pdf

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4. Beratung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Dischingen in der Sitzung am 18.12.2019 in den Gemeinderat eingebracht wurde. Dieser Entwurf liegt nun unverändert zur Beratung vor.

Der Ergebnishaushalt ist mit Aufwendungen und Erträgen in Höhe von 1.185.691 € ausgeglichen.

Der Finanzhaushalt sieht für Investitionen Ausgaben in Höhe von 2.738.954 € und zur Finanzierung der Investitionen eine Kreditaufnahme von 1.413.273 € vor.

Die wesentlichen Investitionen sind in der beiliegenden Präsentation zusammen gefasst.

Dokumente
Download 2020-01-03 EBA-HH-Klausur2020.pdf

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5. Vergabe Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Feuerwehrabteilung Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Der aktuelle Mannschaftstransportwagen (MTW) der Feuerwehrabteilung Dunstelkingen ist im Laufe der Jahre sehr reparaturanfällig geworden. Es handelt sich um einen Mercedes-Benz Typ A Ausführung 49307B/3 mit Erstzulassung 24.10.1996 (Kennzeichen HDH-FW 212) Eine notwendige Ersatzbeschaffung zeichnet sich bereits seit mehreren Jahren ab, um weitere hohe Reparaturkosten zu vermeiden. 
Die Feuerwehrabteilung Dunstelkingen benötigt neben dem Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) mit 6 Plätzen (inclusive Fahrer) dieses weitere Fahrzeug, um weitere Kräfte zum Einsatzort zu transportieren. Ein MTW bietet Platz für 8-9 Feuerwehrleute. Ein Erstangriff der Abteilung Dunstelkingen wird hierdurch gezielt verstärkt. Natürlich ist die Abteilung mit dem MTW auch im gesamten Gemeindegebiet besser einsetzbar. Im Bereich Jugendfeuerwehr und Altersabteilung leistet ein MTW ebenfalls wertvolle Dienste. 
Im Haushaltsplan 2021 sind Mittel von 60.000 € für die Beschaffung enthalten. 
Der Zuschussbescheid für die Förderung gemäß VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) ist datiert vom 15.06.2020. Das Fahrzeug wird mit 13.000 € als Festbetrag gefördert.

Gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen obliegt dem Gemeinderat der Beschluss über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Wert von über 50.000 Euro. 
Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich aus den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts, welche u.a. als Nebenbestimmung des Landeszuschusses einzuhalten sind. Zu den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts gehören 
§ 31 GemHVO, die VergabeVwV und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Eine europaweite Ausschreibung ist nach der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe erst bei einem Schwellenwert von über 209.000 Euro bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen erforderlich.
Es wurde eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dies ist gemäß der VergabeVwV vom 27.02.2019 bei einem Auftragswert bis 100.000 € (bisher 50.000 €) vorgesehen. Die beschränkte Ausschreibung wurde trotz Anheben der Wertgrenzen nach VwV Investitionsfördermaßnahmen öA ab 1.10.2020 aus Gründen des Wettbewerbs so durchgeführt. Es ist dadurch ein wirtschaftlicheres Angebot zu erwarten.
Der Auftrag wurde vom 17.03.2021 bis 28.04.2021 auf der elektronischen Vergabeplattform www.subreport-elvis.de ausgeschrieben. Es wurden drei fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Während der Auftragsbekanntgabe waren Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, Angebotsfrist, Bindefrist (01.06.2021), Ausführungsfrist (30.07.2022), etc. herunterladbar. Es sind Angebote von XXXX fachkundigen und leistungsfähigen Anbietern eingegangen.
Allein für die Auswertung der Angebote und Rückfragen oder Nachforderungen von Unterlagen bei Bietern werden gemäß Fachempfehlung Nr. 1 des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren vom 11.08.2017 als absolute Mindestfrist zumindest bei EU-weiten Vergabeverfahren 4 Wochen als absolute Mindestfrist angesehen. 
Durch die zügige Prüfung nach Eröffnungstermin vom 28.04.2021 in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr werden nun die Beratungsunterlagen für diese Gemeinderatssitzung bereitgestellt. Angesichts der wenigen Werktage zwischen Vergabe und Gemeinderatssitzung war dies nicht früher möglich. Wenn die Vergabe in dieser Sitzung nicht möglich ist, müsste über die Vergabe im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung unter Berücksichtigung des Ablaufs der Bindungsfrist zum 01.06.2021 Uhr beschlossen werden. Evtl. wäre auch ein Beschluss zur Beauftragung des Bürgermeisters zur Vergabe an das wirtschaftlichste Angebot denkbar.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet das Leistungsverzeichnis mit genauer technischer Beschreibung von Fahrgestell, Fahrzeugausbau und Fahrzeugbeladung und wurde in enger Abstimmung von Finanzverwaltung (Ausschreibung) mit der Feuerwehr (Technik) erstellt. Es wurden nicht mehrere Lose gebildet, da dies aus wirtschaftlicher Sicht [Schätzung Auftragswert 60.000 € minus Anteil und Wert Fahrzeug im Vergleich zu Fahrzeugaufbau und Beladung ist nicht so hoch wie z.B. bei einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF)] und auch aus technischer Sicht (Wegfall Abstimmung unterschiedlicher Teilloslieferanten) nicht sinnvoll ist.
Die Bewertungskriterien sind: 
Kaufpreis                                                 50%
Qualität, Umsetzung Leistungsverzeichnis        30%
Serviceleistung/Ersatzteilbeschaffung                15%
Liefertermin                                                  5%
Der MTW gemäß DIN EN 1846-2 und E DIN 14502-2 DIN EN 14502-3 wurde mit folgenden Eigenschaften ausgeschrieben:
  • Fahrgestell mit mindestens 96 kW (131 PS)
  • Fahrermannschaftsraum Besatzung 9 (=1 Fahrer + 2 x 1 vorne + 2 x Dreiersitzbank)
  • Anhängerkupplung (Anhängelast mindestens 2.000 KG gebremst)
  • Sondersignalanlage Hänsch DBS 4000 LED (oder gleichwertig)
  • Ladeerhaltungsvorrichtung (Batterie und Geräte sind immer geladen und bereit)
  • Vorbereitung Funkanlage analog und Vorbereitung digital

Tatsächlich wurde nun inclusive oben genannter Punkte folgendes Fahrzeug von XXX angeboten:

Die Wertung gemäß § § 43 UVgO ergibt folgendes Ergebnis:


Bieter 1

Angebotspreis lt. Angebot


Leistungspunkte (LP) ohne Preis


Gewerteter Preis (P)


Preisleistungsverhältnis (Z) = LP/P 


Vorschlag Vergabe

1

Bei der Ausschreibung wurden einige Positionen als Option eingestellt, um bei entsprechend hohen Preisen auf alle Fälle ein Fahrzeug entsprechend der Norm vergeben zu können und auch um bei entsprechend hohen Preisen ggf. auch anderweitig beschaffen zu können. Es ergibt sich nun für den Vergabevorschlag folgender Preis.

Bezüglich der Finanzierung stellt es sich wie folgt dar:


Haushalt 2021
Ergebnis Vergabe
Differenz
Ausgaben (Schätzung)
60.000 €


Einnahmen (Z-Feu)
13.000 €


Nettoanteil Finanzierung Gemeinde 
(= Saldo aus Investitionstätigkeit Freiwillige Feuerwehr)
47.000 €



Im Haushalt sind 47.000 Euro Nettoanteil als Finanzierung der Gemeinde eingestellt. Lt. Vergabevorschlag ist es nun weniger/ODER MEHR Nettoanteil der Gemeinde geworden, da die Ausschreibung günstiger/TEURER als geplant war.
Bieter 1 hat zum Preis von
.

Dokumente
Download FFW_Dischingen_Kosten_2014-2024_-V3.pdf
Download MTW Frickingen Beipielbilder Ford Transit Custom 340 Martin Schäfer GmbH 20191230 AZ 132.641.pdf

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 6
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6.1. Baugesuch Abbruch Attika auf Garage zur Grenze, Taxisstraße 17/3, Trugenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Abbruch Attika auf Garage zur Grenze

Baugrundstück:                Flurstück Nr.1/4, Taxisstraße 17/3, Trugenhofen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Geplant ist ein Abbruch der Attika auf der nordwestlichen Seite der bestehenden Garage. Die bisherige Höhe der Garage, inklusive Attika, liegt im Moment bei 3,39 m von Oberkante Gelände bis Oberkante Attika und wird nach dem Abbruch der Attika bei 2,75 m liegen. Die Gesamtlänge der Garage/Attika beträgt 8,99 m. 


Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan.pdf

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6.2. Baugesuch, -Deckblattänderung- Neubau eines 7-Familienwohnhauses mit 6 Garagen und 1 Stellplatz, Fleinheimer Straße 35, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                -Deckblattänderung-
                               Neubau eines 7-Familienwohnhauses mit 6 Garagen und 
1 Stellplatz

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 956, Fleinheimer Straße 35, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:

Am 13.06.2019 wurde der Neubau eines 7-Familienhauses mit Garagen und Stellplatz in Dischingen, Fleinheimer Straße 35, Teilfläche des Grundstückes Flst.-Nr. 956 baurechtlich durch das Landratsamt Heidenheim genehmigt. Der Bauherr hat nun hierzu eine Deckblattänderung eingereicht. 
Folgende Änderungen sind demnach geplant:
Es sollen zwei 3er-Garagenblöcke entstehen. Hier war ursprünglich vorgesehen, dass die insgesamt sechs Garagen dieselbe Größe von jeweils 2,98 m x 6 m haben sollen. Nun wird im östlichen Garagenblock die mittlere Garage mit einer Größe von 3,45 m x 6 m geplant. Dadurch ändert sich die überbaute Fläche der Garagen von 107,280 qm auf 110,100 qm. Der umbaute Raum von 275,710 m³ auf 284,408 m³. Die Nutzfläche der Garagen erhöht sich von 49,680 m² auf 51,040 m². Die Garage wird 7 cm höher als die übrigen Garagen. Die östlichen Garagen rücken insgesamt näher an das Wohngebäude heran (Abstand 0,86 m anstatt bisher 1,33 m). 
Die Wohnfläche der DG-Wohnung erhöht sich von 102,38 qm auf 108,02 qm. Das Bad vergrößert sich von 10,307 qm auf 10,495 qm, die Dachterrasse von 8,152 qm auf 
14,589 qm und das Gästezimmer von 8,975 qm auf 9,176 qm. Der Wohn-/Essbereich verringert sich von 26,213 qm auf 25,783 m², der Flur von 6,414 qm auf 6,147 qm, das Schlafzimmer von 16,322 qm auf 16,121 qm und das WC von 5,005 qm auf 4,750 qm. Die Dachterrasse erstreckt sich nun über die gesamte Gebäudelänge im Süden von 14,01 m (bisher 7,12 m).
Die Einteilung im Keller und Erdgeschoss ändern sich geringfügig. Die Außenmaße bleiben unverändert. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fleinheimer Straße – Branntweinstraße 1. Änderung nordwestlicher Bereich“.


Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Dachgeschoss Deckblatt, Fleinheimer Str. 35, Dischingen.pdf
Download Lageplan Deckblatt, Fleinheimer Str. 35, Dischingen.pdf
Download Lageplan Fleinheimer Str. 35, Dischingen.pdf
Download Ostansicht Deckblatt, Fleinheimer Str 35, Dischingen.pdf

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6.3. Baugesuch Wintergartenneubau an best. Wohnhaus, Weidenweg 6, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 6.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Wintergartenanbau an best. Wohnhaus

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 4/19, Weidenweg 6, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das Bauvorhaben liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. 
       Die Bauherren planen den Anbau eines Wintergartens in Richtung Süden an das bestehende Wohnhaus. Der Wintergarten soll eine Grundfläche von 7,99 m x 3,06 m haben. Es ist ein Pultdach mit einer Dachneigung von 11° geplant. Die Höhe beträgt 2,84 m bzw. 2,39 m mit der Neigung fallend in Richtung Süden. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Weidenweg 6, Dischingen.pdf

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6.4. Baugesuch Wohnhaus mit Doppelgarage, Teilflächen von Flst. Nr. 30 und 31, Am alten Bahnweg, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 6.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Wohnhaus mit Doppelgarage

Baugrundstück:        Teilflächen von Flurstücken Nr. 30 und 31, Am alten Bahnweg, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:         keine

Objektbeschreibung:        Das nicht unterkellerte Wohnhaus ist mit den Außenmaßen von 12,90 m x 12,10 m geplant. Das Wohnhaus bekommt zwei Dachformen. Das Haupthaus wird mit einem Satteldach ausgeführt. Die Dachneigung beträgt 20°. Die Traufhöhe beträgt ab FFB 6,65 m und die Firsthöhe 7,65 m. Der integrierte zweite Teil des Wohnhauses bekommt ein Flachdach mit extensiver Begrünung. Die Gesamthöhe beträgt hier 3,14 m.
Die auf der Nordseite geplante Doppelgarage erhält die Außenmaße von 9,00 m x 6,70 m. Das dazugehörige Flachdach wird ebenfalls extensiv begrünt. Die Wandhöhe ab FFB EG beträgt 2,75 m. 


Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Teilflächen von Flst.Nr. 30 u. 31, Am alten Bahnweg, Dischingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Land beschließt Flächenfaktor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, nachdem bereits im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, dass im Rahmen des Finanzausgleichs ein Flächenfaktor eingeführt werden soll, das Land Baden-Württemberg nun die Umsetzung im Finanz Ausgleichs Gesetz beschlossen hat. 
Damit sollen Gemeinden mit relativ viel Fläche und relativ wenigen Einwohnern einen strukturellen Ausgleich nach mangelnder Steuerkraft durch Einführung einer Bedarfsmesszahl erhalten. 

Wie Winfried Mack MdL der Gemeindeverwaltung am 18.12.2019 mitgeteilt hat, wird der Flächenfaktor im Jahr 2022 voll eingeführt. Bereits 2021 wird er zur Hälfte wirken.
Die Gemeinde Dischingen wird voraussichtlich rund 108.000 Euro pro Jahr an freien Mitteln erhalten.

Gemeinderat Scherer fragt nach, ob dieser Flächenfaktor nur zwei Jahren bis zur nächsten Wahl eingeführt werden soll. Bürgermeister Jakl erläutert hierzu, dass der Flächenfaktor seines Wissens dauerhaft eingeführt wird. 

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7.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

13.01.2020 Besuch der CMT, 7.30 Uhr Abfahrt in Nattheim
16.01.2020 Neujahrsempfang
26.01.2020 Seniorenball
28.01.2020, 18.00 Uhr Gemeinderatssitzung
27.03.2020 Jahreshauptversammlung Gesamtfeuerwehr Dischingen (Turnhalle Eglingen)
18.09.2020 Festakt „50 Jahre Touristikgemeinschaft Gastliches Härtsfeld“ und                                 Inbetriebnahme des Streckenabschnitts Sägmühle-Bahnhof Katzenstein                         (Härtsfeldsee) der HMB (Schättere)

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 8

Sachverhalt

8.1 Feuerwehrfahrzeug Frickingen - Verkauf

Auf Anfrage, wie es um den Verkauf des alten Feuerwehrfahrzeuges der Abteilung Frickingen bestellt ist, erklärt Bürgermeister Jakl, dass die Fa. Konold aus Katzenstein  10.000 Euro für das Fahrzeug geboten hat. Dieser Kaufpreis liegt deutlich über dem Marktwert des Fahrzeuges. Er schlägt deshalb vor, das Fahrzeug an die Fa. Konold zu verkaufen und den Erlös den örtlichen Vereinen von Frickingen zum Schuldenabbau für das Bürgerhaus zukommen zu lassen.

Datenstand vom 04.11.2021 17:45 Uhr