Datum: 02.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Flächennutzungsplan der Gemeinde Dsichingen; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässliche der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs; Billigung des Planentwurfes vom 02.12.2019 mit Begründung und Umweltbericht sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung
2 Beschluss über die Förderantragstellung im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes
3 Neufassung der Wasserversorgungssatzung
4 Neufassung der Abwassersatzung
5 Festlegung eines Straßennamens im Bebauungsplan "Am Bergweg" in Ballmertshofen
6 Einvernehmen zu Bauanträgen; u.a. Deckblattänderung "Ausbau des Kiosks Härtsfeldsee zur Ausflugsgaststätte"
6.1 Baugesuch -Deckblattänderung- Erweiterung Kiosk Härtsfeldsee zur Ausflugsgaststätte sowie Sanierung bestehender WC-Anlagen, Flst. Nr. 1867, Dischingen
6.2 Baugesuch Deckblattänderung Neubau Musterbau - veränderte Ausführung, Zwinkelweg 2, Dischingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Termine
7.2 Bekanntgabe Investitionen Bauhof 2019
8 Anfragen

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1. Flächennutzungsplan der Gemeinde Dsichingen; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässliche der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs; Billigung des Planentwurfes vom 02.12.2019 mit Begründung und Umweltbericht sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom Ing.-Büro Junginger und Partner in Heidenheim begrüßen. 

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat am 02.02.2012 in öffentlicher Sitzung die Änderung des seit 22.12.2006 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes beschlossen hat.

Das Ing.-Büro Junginger & Partner aus Heidenheim wurde mit der Ausarbeitung beauftragt und hat am 23.04.2012 dem Gemeinderat einen Vorentwurf vorgestellt. Diesem Entwurf hat der Gemeinderat seinerzeit grundsätzlich zugestimmt. Nachdem jedoch die Standorte für die Windkraftanlagen am Ohrberg näher untersucht und weitgehend festgelegt wurden, wurden die Vorrangflächen sowie die Ausschlussflächen für Windkraft angepasst und in den Vorentwurf vom 12.05.2014 aufgenommen. Diesem Vorentwurf hat der Gemeinderat am 12.05.2014 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Nachrichtenblatt vom 22.08.2014 öffentlich bekannt gemacht. 

Die Auslegung erfolgte vom 01.09.2014 bis 02.10.2014 (je einschließlich).

Der Änderungsvorentwurf wurde daraufhin nochmals angepasst und der Flächenbedarf nach den gesetzlichen Vorgaben neu berechnet. Der Gemeinderat hat diesen Vorentwurf am 15.04.2015 erneut gebilligt und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zugestimmt. Dieser 
Änderungsbeschluss wurde im Nachrichtenblatt vom 12.06.2015 öffentlich bekannt gemacht. 
Die Auslegung erfolgte vom 22.06.2015 bis 24.07.2015 (je einschließlich).
Ein großes Problem hat sich hierbei vor allem bei der Plausibilitätsprüfung ergeben, sodass die Bauflächen deutlich reduziert werden mussten. 
Nach der Gemeinderatssitzung am 28.05.2018 und einem Gespräch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich der Plausibilitätsprüfung und der Ausweisung von Bauflächen wurde eine Erhebung der Arbeitnehmer mit Einpendler der örtlichen Betriebe durchgeführt und die Verfügbarkeit von innerörtlichen Potentialen geprüft. 
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 08.04.2019 fand die Abwägung statt. Außerdem wurde der Entwurf gebilligt und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gefasst. 
Die erneute Auslegung erfolgte vom 13.05.2019 bis 28.06.2019 (je einschließlich).
Der Flächennutzungsplanentwurf wurde nun vom Ing.-Büro Junginger und Partner aktualisiert. Eine Abwägung über die eingegangenen und in der Anlage dargestellten Bedenken und Anregungen muss der Gemeinderat in der heutigen Sitzung vornehmen. 
Herr Puschmann erläutert die eingegangenen Bedenken und Anregungen (siehe Anlage).

Dokumente
Download 192211_Abwägung_FNP_Entwurf.pdf
Download B191202_Entw.pdf
Download P191202_Abschichtung_Wind_Entw.pdf
Download P191202_FNP_Entw_Legende.pdf
Download P191202_FNP_Entw_Nord.pdf
Download P191202_FNP_Entw_Süd.pdf
Download PP191202_GR_Dischingen.pdf

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2. Beschluss über die Förderantragstellung im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Breitbandausbau in der Gesamtgemeinde Dischingen im Vergleich zu anderen Gemeinden in Ostwürttemberg bereits weit fortgeschritten ist. So bietet die NetCom in den Teilorten sowohl Breitbandanschlüsse direkt im Gebäude (FTTB) bzw. am Kabelverzweiger (FTTC) an; im Hauptort Dischingen sind Bandbreiten bis zu 100 Mbit/s im Download durch Vectoring der Telekom möglich. Dennoch gibt es nach wie vor derzeit unterversorgte Bereiche. 

Für den Ausbau dieser Bereiche kann eine Förderung von Bundes- kombiniert mit Landesmitteln mit zusammen nahezu 90% beantragt werden. Eventuelle Pachteinnahmen müssen von den Gesamtkosten abgezogen werden. 

Von der Fa. GEO DATA GmbH wurden die Kosten ermittelt, bezogen auf die verschiedenen Ortsteile. Herr Hommel von der Fa. GEO DATA GmbH hat die derzeit mit weniger als 30 Mbit/s unterversorgten Gebäude und die darauf entfallenden Kosten in der Gemeinderatssitzung am 30.09.2019 vorgestellt. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat auf den bereits bewilligten Landeszuschuss für das Projekt „Mitverlegung und FTTB-Ausbau Gewerbegebiet im Kernort und der Hannemannsiedlung“ zu verzichteten und das Vorhaben in vollem Umfang im Bund-Land-Programm zur Förderung anzumelden.

Weiter beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung damit, zusammen mit den Ortschaftsverwaltungen einen Vorschlag auszuarbeiten über ein realisierbares Ausbaukonzept. Am 22.10.2019 diskutierten Vertreter/innen aus Gemeinderat, Ortschaftsrat bzw. Ortsvorsteher und Verwaltung die einzelnen Maßnahmen und erarbeiteten eine Empfehlung. 
Die Fa. GEO DATA GmbH hat daraufhin ihre Präsentation überarbeitet. Nach verschiedenen Gesprächen der Ortsvorsteher mit den betreffenden Grundstückseigentümer wurden verschiedene Vorhaben nicht weiter berücksichtigt, da die Eigentümer kein Interesse an einem Breitbandanschluss haben und/oder die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch wären. Seitens der Verwaltung wurde die Präsentation von GEO DATA GmbH entsprechend geändert und die Kosten –soweit möglich- angepasst bzw. reduziert. Dieses reduzierte Ausbaukonzept wird heute dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgestellt, damit die Beantragung der Bund-Länder-Fördermittel noch rechtzeitig vor Jahresende erfolgen kann.
So besteht z.B. in der Ortschaft Ballmertshofen kein Handlungsbedarf, da die Rappenmühle und die Eggmühle, sowie das Baugebiet Stutfeld bereits erschlossen sind und am Hochbehälter Ballmertshofen kein Glasfaseranschluss notwendig ist.
In Dischingen wurde der Antrag ergänzt um die Strecken aus dem zurück zu gebenden Förderantrag Land im Gewerbegebiet und der Hannemannsiedlung; im Gegenzug entfallen dafür die Anschlüsse an das Kinderheim (Obere Mühle) und das Tennisheim, da diese bereits über ein Leerrohr angeschlossen sind, welches nur noch mittels Glasfasereinzug gefüllt werden muss. 
Schrezheim wird unverändert übernommen.
 
In Trugenhofen wird auf die Anbindung des Zeltplatzes Karlsbrunnen verzichtet, da dies nicht dem Charakter eines Naturzeltplatzes entspricht.
In Iggenhausen entfällt die Trasse an den Steinbruch (Fa. Hutter verfügt bereits über eine Anschlussmöglichkeit), dafür bleibt die Strecke an den Hochstatter Hof bestehen, da dieser Interesse signalisiert hat.
In Frickingen entfällt der Anschluss Kläranlage, die Höfe Bayer und Q-Hof sind bereits versorgt; es verbleibt die Erschließung des Gemüsehofes Wöller. 
In Dunstelkingen ist die Brauerei Hald bereits versorgt; beantragt werden sollen die Trasse zur Prinzenmühle und die Erschließung der Ortschaft Hofen.
In Eglingen haben Aussiedlerhof Kruggen, Legehennenstall Felber und Eglinger Keller kein Interesse an einer Anschlussmöglichkeit. Beantragt werden soll die Trasse über Osterhofen zum Fischweiher Polten sowie über den Schweinemastbetrieb Urban zum Gut Baumgries.
Die Ortschaft Demmingen mit Ortsteil Wagenhofen ist bereits FTTB-mäßig erschlossen.
Ob Schloss Duttenstein Bedarf an einem Anschluss hat, muss noch geklärt werden. Außerdem soll ein Eigenanteil von ca. 5.000 € für die Erschließung der Kläranlage Demmingen belassen werden.
Die geschätzten Gesamtkosten reduzieren sich somit von ursprünglich 6.861.295 € brutto auf nun 3.682.254 €; der Eigenanteil für die Gemeinde Dischingen verringert sich somit von zunächst 784.207 € auf voraussichtlich 368.225 €.
Anschließend erläutert Praktikantin Theresa Schneidermeier beigefügte Präsentation. Hierzu stellt Gemeinderat Pappe die Frage, warum der Zuschuss immer unterschiedlich ausfällt. Dazu kann Bürgermeister Jakl sagen, dass der Zuschuss immer 90% von den Gesamtkosten beträgt. Es sind aber nicht alle Kosten immer förderfähig. 

Dokumente
Download 2019-10-29_Präsentation_Dischingen.pdf
Download Breitband.pdf

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3. Neufassung der Wasserversorgungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.11.2019 die Höhe der Wassergebühren für den Zeitraum 2020 – 2022 neu beschlossen hat.

Für die rechtswirksame Umsetzung ist eine Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 17.09.2012 erforderlich. Das Landratsamt Heidenheim hat in seinem Schreiben vom 09.07.2013 auf redaktionelle Auffälligkeiten in der Abwassersatzung hingewiesen. Diese betreffen in vielen Fällen auch die Wasserversorgungssatzung. So wurde z.B. im bisherigen Satzungstext statt „die Gemeinde“ überwiegend „der Eigenbetrieb“ verwendet. Da der Eigenbetrieb keine juristische Selbständigkeit besitzt und auch wegen der Einheitlichkeit der Begriffe empfiehlt das Landratsamt, in der Satzung durchgängig den Begriff „die Gemeinde“ zu verwenden. Nachdem der Begriff „Eigenbetrieb“ in der bisherigen Satzung 64-mal genannt ist, wäre der Aufwand für eine Änderungssatzung unverhältnismäßig hoch. Die damaligen Hinweise des Landratsamts sowie redaktionelle Änderungen der Mustersatzung des Gemeindetags wurden in die Neufassung aufgenommen. Zudem wurde dem Landratsamt kurzfristig der Entwurf der Neufassung vorgelegt. Auch die aktuellen Anmerkungen hierzu wurden in die Neufassung berücksichtigt. Zur besseren Vergleichbarkeit liegt dieser Beschlussvorlage ein Satzungsvergleich bei, in dem die vorgenommenen Änderungen farblich hervorgehoben sind sowie die Neufassung, in der alle Änderungen enthalten sind.

Nachfolgend werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen erläutert (siehe auch Anlage):

1) § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse
Absatz 3: Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg
2) § 15 Kostenerstattung
Absatz 1 enthält bisher eine Reglung wonach die Kosten der Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Hausanschlüsse nur dann vom Eigentümer zu tragen sind, wenn sie von ihm veranlasst wurden. Das Landratsamt sieht mit dieser Regelung zwar keinen Widerspruch mit geltendem Recht, betont aber, dass dies aus Sicht der Gemeinde nachteilig sein könnte. Zum einen könne es bei der Frage, wer die Maßnahme veranlasst hat, immer wieder zu Schwierigkeiten kommen, zum anderen – und das wäre der wichtigere Punkt – verzichte die Gemeinde beim Eigenbetrieb Wasserversorgung auf Einnahmen. In der Neufassung der Abwassersatzung wird deshalb das Veranlasser Prinzip gestrichen.


3) § 17 Haus- und Grundstücksanschlüsse
Absatz 4: Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

4) § 29 Grundstücksfläche
Absatz 4: Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

5) § 35 Weitere Beitragspflicht
Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

6) § 36 Beitragssatz
Mit der kompletten Neufassung der Wasserversorgungssatzung wird auch der Beitragssatz neu beschlossen. Grundlage für den Beitragssatz bildet die Globalberechnung. Diese liegt derzeit noch nicht in einer aktuellen Version vor. Somit dient nach wie vor die Globalberechnung aus dem Jahr 1996 als Berechnungsgrundlage für die aktuellen Beiträge. Die Globalberechnung wird derzeit aktualisiert, eine Fertigstellung ist für das Frühjahr 2020 geplant. Die Höhe der Beitragssätze wurde deshalb in die Neufassung unverändert aus der bisherigen Satzung übernommen.

7) § 37 Entstehung der Beitragsschuld
Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg
8) § 42 Grundgebühr
Absatz 1: Die bisherigen Preise werden unverändert übernommen und neben den bisherigen Zählergrößen werden zusätzlich als Alternative die Zähler mit Kennzeichnung gemäß der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) aufgenommen.

9) § 43 Verbrauchsgebühren
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 die Höhe der Wasserverbrauchsgebühren wie folgt festgelegt: 2,20 Euro / m3

10) § 46 Entstehung der Gebührenschuld
Absatz 6: Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

11) § 48 Fälligkeit
Absatz 1: Übernahme der Regelung aus der Abwassersatzung

12) § 49 Anzeigepflichten
Absatz 3: Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

Dokumente
Download 2019-11-21 Satzungsvergleich Wasser Alt Neu.pdf
Download 2019-12-02 Wassersatzung ab 01.01.2020.pdf

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4. Neufassung der Abwassersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.11.2019 die Höhe der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für den Zeitraum 2020 – 2022 neu beschlossen hat.

Für die rechtswirksame Umsetzung ist eine Änderung der Abwassersatzung vom 07.11.2011 (zuletzt geändert am 19.12.2012) erforderlich. Das Landratsamt Heidenheim hat in seinem Schreiben vom 09.07.2013 neben der bereits in der Sitzung am 20.11.2019 vorgetragenen Fragestellung zur Rechtmäßigkeit der Grundgebühren in der Abwasserentsorgung auch auf einige fehlerhafte Gesetzesverweise und redaktionelle Auffälligkeiten hingewiesen: Im bisherigen Satzungstext wird statt „die Gemeinde“ überwiegend „der Eigenbetrieb“ verwendet. Da der Eigenbetrieb keine juristische Selbständigkeit besitzt und auch wegen der Einheitlichkeit der Begriffe empfiehlt das Landratsamt, in der Satzung durchgängig den Begriff „die Gemeinde“ zu verwenden. Nachdem der Begriff „Eigenbetrieb“ in der bisherigen Satzung 78-mal genannt ist, wäre der Aufwand für eine Änderungssatzung unverhältnismäßig hoch. Die damaligen Hinweise des Landratsamts sowie redaktionelle Änderungen der Mustersatzung des Gemeindetags wurden in die Neufassung aufgenommen. Zudem wurde dem Landratsamt kurzfristig der Entwurf der Neufassung vorgelegt. Auch die aktuellen Anmerkungen hierzu wurden in die Neufassung berücksichtigt. Zur besseren Vergleichbarkeit liegt dieser Beschlussvorlage ein Satzungsvergleich bei, in dem die vorgenommenen Änderungen farblich hervorgehoben sind sowie die Neufassung, in der alle Änderungen enthalten sind.

Nachfolgend werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen erläutert (siehe auch Anlage):
1) § 13 Kostenerstattung
Absatz 1 enthält bisher eine Reglung wonach die Kosten der Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüsse nur dann vom Eigentümer zu tragen sind, wenn sie von ihm veranlasst wurden. Das Landratsamt sieht mit dieser Regelung zwar keinen Widerspruch mit geltendem Recht, betont aber, dass dies aus Sicht der Gemeinde sehr nachteilig sein könnte. Zum einen könne es bei der Frage, wer die Maßnahme veranlasst hat, immer wieder zu Schwierigkeiten kommen, zum anderen – und das wäre der wichtigere Punkt – verzichte die Gemeinde beim hochverschuldeten Eigenbetrieb Abwasserentsorgung auf Einnahmen. In der Neufassung der Abwassersatzung wird deshalb das Veranlasser Prinzip gestrichen.

2) § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen
Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

3) § 33 Beitragssatz
Mit der kompletten Neufassung der Abwassersatzung wird auch der Beitragssatz neu beschlossen. Grundlage für den Beitragssatz bildet die Globalberechnung. Diese liegt derzeit noch nicht in einer aktuellen Version vor. Somit dient nach wie vor die Globalberechnung aus dem Jahr 1996 als Berechnungsgrundlage für die aktuellen Beiträge. Die Globalberechnung wird derzeit aktualisiert, eine Fertigstellung ist für das Frühjahr 2020 geplant. Die Höhe der Beitragssätze wurde deshalb in die Neufassung unverändert aus der bisherigen Satzung übernommen.

4) § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr
Die ursprünglichen Absätze 1 bis 3 können aufgrund der wegfallenden Grundgebühr gestrichen werden.
In der bisherigen Satzung war in § 40 Abs. 4 Satz 3 eine Regelung enthalten, wonach sich bei der Nutzung von Regenwasser die Schmutzwassermenge pauschal um 15 m³ pro Jahr je angefangene 50 m² der an die Regenwassernutzungsanlage angeschlossenen Fläche erhöht. Zu dieser Regelung hat ein Zweipersonenhaushalt mit einer Dachfläche von über 160 m2 (160 m2 / 50 m2 =  4  x  15 m3 = 60 m3) bei der Gemeinde Widerspruch eingelegt. Der Zweipersonenhaushalt hat einen jährlichen Wasserverbrauch von knapp 60 m3 und müsste nach der derzeitigen Regelung damit für 120 m3 Abwassergebühren bezahlen. Das Landratsamt Heidenheim hat den Widerspruch aus formellen Gründen abgewiesen aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass der Widerspruch in der Sache rechtmäßig und damit die bisherige Satzungsregelung rechtswidrig wäre.

Neu aufgenommen wurde Absatz 3. Dieser entspricht dem Wortlaut nach der Mustersatzung. Die Pauschale von 10 m3 pro Jahr und Person erscheint auf örtlicher Ebene unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs pro Person als angemessen: Im oben genannten Beispiel läge der Frischwasserverbrauch damit bei 60 m + 2 x 10 m3 = 80 m3.

Im Vergleich dazu die aktuellen Satzungsregelungen aus den Nachbargemeinden: Neresheim 10 m3, Nattheim: keine Regelung, Steinheim 12 m3, Herbrechtingen 20 m3 und Giengen 10 m3. Derzeit gibt es im Gemeindegebiet 14 Gebührenschuldner, die davon betroffen wären.

Der neue Absatz 4 wurde ebenfalls aus der Satzung der Stadt Neresheim übernommen.

5) § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr
Die ursprünglichen Absätze 1 bis 3 können ebenfalls aufgrund der wegfallenden Grundgebühr gestrichen werden.

6) § 42 Höhe der Abwassergebühren
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 die Höhe der Abwassergebühren wie folgt festgelegt:

Schmutzwassergebühr: ab 2020: 3,25 € / m3 und ab 2021: 3,77 € / m3. Die bisherige Grundgebühr von 30 € / Jahr wird aufgehoben.
Niederschlagswassergebühr: ab 2020: 0,49 € / m2 und ab 2021: 0,51 € / m2. Die bisherige Grundgebühr von 30 € / Jahr wird aufgehoben.
Neuer Absatz 3: Verweis auf die Entsorgungssatzung


7) § 42a Zählergebühr
Absatz 1: Die Zählergrößen sind in der Wasserversorgungssatzung ausführlich benannt, deshalb der Verweis darauf.

8) § 43 Entstehung der Gebührenschuld
Absatz 5: Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

9) § 44 Vorauszahlungen
Absatz 2: Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

10) § 46 Anzeigepflicht
Absatz 5: Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

Dokumente
Download 2019-11-21 Satzungsvergleich Abwasser Alt Neu.pdf
Download 2019-12-02 Abwassersatzung ab 01.01.2020.pdf

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5. Festlegung eines Straßennamens im Bebauungsplan "Am Bergweg" in Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass das am südlichen Ortsrand von Ballmertshofen gelegene Grundstück Flst.-Nr. 84/2 als Lagerfläche genutzt wird. Um dieses bauplanungsrechtlich zu erfassen, wird derzeit der Bebauungsplan eingeschränktes Gewerbegebiet „Am Bergweg“ aufgestellt. Das Grundstück wird über den Weg Flst.-Nr. 70, Gemarkung Ballmertshofen, erschlossen. Der Eigentümer hat nun eine Straßenbezeichnung hierfür beantragt. 

Der Ortschaftsrat Ballmertshofen hat über diesen Antrag in seiner Sitzung am 18.11.2019 beraten. Als Straßenbezeichnung wird für den in beiliegenden Lageplan markierten Bereich „Hinter dem Schloßgarten“ vorgeschlagen. 

Dokumente
Download Straßenbenennung Hinter dem Schloßgarten Lageplan.pdf

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen; u.a. Deckblattänderung "Ausbau des Kiosks Härtsfeldsee zur Ausflugsgaststätte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 6
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6.1. Baugesuch -Deckblattänderung- Erweiterung Kiosk Härtsfeldsee zur Ausflugsgaststätte sowie Sanierung bestehender WC-Anlagen, Flst. Nr. 1867, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Architekt Hüll vom Architekturbüro GIP Architekten in Heidenheim.

Bauvorhaben:                -Deckblattänderung-
Erweiterung Kiosk Härtsfeldsee zur Ausflugsgaststätte sowie Sanierung bestehender WC-Anlagen

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1867, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Mit Baugenehmigung vom 23.08.2018 wurden die Erweiterung des Kiosk Härtsfeldsee sowie die Sanierung der best. WC-Anlagen und Abbruch eines best. Freisitzes baurechtlich durch das Landratsamt Heidenheim genehmigt. Am 26.11.2019 ging nun eine Deckblattänderung ein. Gegenüber der bisherigen Planung ist vorgesehen, den Baukörper geradlinig fortzuführen und nicht in den angrenzenden Hang zu integrieren. Dadurch kann auch das Dach durchgängig verlängert werden. Der neue, weitgehend verglaste Teil, dessen Türen im Sommer geöffnet werden können, nimmt der Gastraum mit 68 Sitzplätzen auf und ist vielseitig nutzbar. Im Innenbereich ist vorgesehen, eine interne Verbindung des Gastraumes mit den bisher nur von außen zugänglichen Toiletten zu schaffen. Außerdem ist eine Optimierung des Küchenbereichs in Größe und Funktion geplant.
Die Gesamtlänge des Erweiterungsbaus betrug bisher 21,62 m und wurde nun auf 16,25 m minimiert. Die Breite ändert sich von bisher 9,53 m auf 9,77 m. 

Architekt Hüll stellt die detaillierte Planung anhand den beigefügten Plänen vor.

Bürgermeister Jakl ergänzt, dass der WKD mit eingebunden war und mit der Planung einverstanden ist. Die Umsetzung ist auch ohne Bebauungsplan durchgegangen.


Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download 00 Baugesuch Übersichtsplan.pdf
Download 000 Lageplan.pdf
Download 01 Baugesuch Erdgeschoss.pdf
Download 02 Baugesuch Dachgeschoss.pdf
Download 03 Baugesuch Schnitt 1-1.pdf
Download 04 Baugesuch Ansicht Nord-Ost und Ansicht Süd-Ost.pdf
Download 05 Baugesuch Ansicht Süd-West und Ansicht Nord-West.pdf
Download Lageplan Flst. Nr. 1867, Dischingen.pdf
Download Perspektive 1.pdf
Download Perspektive 2 .pdf
Download Perspektive 3.pdf

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6.2. Baugesuch Deckblattänderung Neubau Musterbau - veränderte Ausführung, Zwinkelweg 2, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Deckblattänderung
                               Neubau Musterbau – veränderte Ausführung

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 980, 987/1, 987/3, 987/4, 987/5, Zwinkelweg 2, 
                               Fleinheimer Straße, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Der Musterbau war nach der ursprünglichen Planung 35,64 m x 
                               19,45 m in der Grundfläche und 5,90 m in der Höhe 
                               vorgesehen. Nach der geänderten Planung ändert sich das 
                               Außenmaß auf 28,84 m x 16,71 m. Die restlichen Maße 
                               bleiben bestehen.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Zwinkelweg 2, Dischingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

05.12.2019, 18.00 Uhr Eigentümerversammlung Städtebauliche Erneuerung Ortsmitte im 
     Anbau der Egauhalle Dischingen
10.12.2019, 14.00 Uhr Rundfahrt Besichtigung Hochbehälter 
                 17.00 Uhr Verbandsversammlung des ZV Wasserversorgung Egaugruppe
18.12.2019, 18.00 Uhr Gemeinderatssitzung
03.01.2020, 8.30 Uhr Gemeinderatssitzung/Klausurtagung im Dorfhaus Demmingen
13.01.2020 Besuch der CMT
16.01.2020 Neujahrsempfang
26.01.2020 Seniorenball
27.01.2020, 18.00 Uhr Gemeinderatssitzung
18.09.2020 Festakt „50 Jahre Touristikgemeinschaft Gastliches Härtsfeld“ und                                 Inbetriebnahme des Streckenabschnitts Sägmühle-Bahnhof Katzenstein                         (Härtsfeldsee) der HMB (Schättere)

Des Weiteren merkt er an, dass 2021 einige Vereinsjubiläen anstehen. Bei einer gemeinsamen Sitzung der Vereinsvorstände vergangenes Wochenende wurde besprochen, dass sich einige Vereine zusammenschließen, damit nicht jedes Wochenende ein Festakt stattfindet. Details folgen noch.

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7.2. Bekanntgabe Investitionen Bauhof 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt nachfolgende Investitionen des Bauhofs 2019 mit:

Investitionen Bauhof 2019
Anschaffungen
Ausleger Kommunalschlepper (Mulcher) 52.500€
Vorläufig ausgesetzt
Astschere für Ausleger 9.000€
Vorläufig ausgesetzt
Kreiselegge 9.000€
Leihgebühr Biberteam günstiger
Anhänger 11.000€
Humbaur Tandemkipper Bauhof Dischingen 14.999,00€
Kleingeräte 10.000€



Achsabstützung für neuer Schlepper 3.100,00€
Heckenschere Stihl HS 82 R inkl. Akku 1.007,10€
Honda Rasenmäher HRH 536 C HX 1.725,50 €
Metrel MI3152 Elektro-Messgerät, Drehstrom 2.826,01€
Sabo Rasenmäher 52-Pro S K A Plus 1.500,00€
Ersatzfahrzeug für DuKi 75.000€
ISEKI Schlepper 4365 AHL, DuKi 14.900,00€
Plan                                 166.500,00€
Ist Stand 27.11.2019                                             40.057,61€

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 8

Sachverhalt

8.1 Radweg von Ballmertshofen bis zur bayerischen Grenze bei Ziertheim; Güteverhandlung vor dem Landgericht Ellwangen im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Dischingen und der Fa. Thannhauser Straßen- und Tiefbau GmbH

Gemeinderat Kragler erkundigt sich nach dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung letzte Woche in Bezug auf die Mängel am Radweg zwischen Ballmertshofen und der bayrischen Grenze nach Ziertheim. Dazu kann Herr Gerstlauer sagen, dass er bei der Verhandlung dabei war. Er hatte dabei den Eindruck, dass der Richter auf der Seite der Gemeinde war. Es gilt aber nun, das Angebot der Firma Thannhauser abzuwarten. Somit liegt noch kein endgültiges Ergebnis vor. Sobald dies aber der Fall ist, kommt die Angelegenheit wieder zur Beratung in den Gemeinderat, so Bürgermeister Jakl. 

Datenstand vom 04.11.2021 16:01 Uhr